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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum schrittweisen Verschieben
von Werkstücken,
insbesondere innerhalb einer Presse, mit wenigstens einer oder zwei
in Vorschubrichtung für
die Vorschub- und Rücklaufbewegung
hin- und herbewegbaren, Greiferteile oder Greifbereiche zum Erfassen
der Werkstücke
aufweisenden Greiferschiene(n), die zum Erfassen der Werkstücke und
zum Bewegen in Vorschubrichtung anschließend wieder in Ausgangsstellung
verstellbar ist/sind, wobei an der/den Greiferschiene(n) wenigstens
zwei parallel oder spiegelsynchron zueinander in der Bewegungsebene,
in einer dazu parallelen Ebene oder in einer dazu schrägen Ebene
verschwenkbare Hebel angreifen und bei einer Vorrichtung mit zwei
parallelen Greiferschienen diese Hebel der einen Greiferschiene
gegensinnig zu denen der anderen Greiferschiene verschwenkbar sind.
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Eine
derartige Vorrichtung mit zwei parallelen Greiferschienen ist aus
DE 102 06 773 C1 bekannt,
wobei in dieser Druckschrift weiterer Stand der Technik betreffend
solche Greiferschienen zitiert ist. Diese Vorrichtung hat sich vor
allem bei solchen Pressen bewährt,
bei denen die Greiferschienen zwischen den Presseständern diese
in ihrer Längsrichtung
und in Vorschubrichtung der Werkstücke überragend angeordnet sind.
Günstig
ist dabei, dass nur die Greiferschienen und die davon erfassten
Werkstücke sowie
gegebenenfalls an den Greiferschienen befindliche Greifer oder Greiferteile,
also relativ geringe Massen, bewegt werden müssen.
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Es
sind jedoch auch Pressen bekannt, bei denen die Abstände der
Presseständer
zu klein sind, um die Greiferschienen zwischen diesen Ständern hindurchragen
zu lassen. Bei solchen Pressen müssen
also die Greiferschienen innerhalb der Zwischenräume der Presseständer angeordnet
und auch hin- und herbewegt werden, so dass auch für den Antrieb für diese
Bewegungen der Greiferschienen nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht.
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Aus
DE 43 04 902 A1 ist
eine Vorschubeinrichtung zum schrittweisen Material- und/oder Werkstücktransport
an bzw. in Produktionsmaschinen wie Ziehpressen bekannt, wobei zwar
Greiferschienen vorgesehen sind, die aber einen gleichbleibenden Abstand
zueinander beibehalten und nur in Vorschubrichtung und in entgegengesetzter
Richtung dazu mit Hilfe eines Mitnehmers bewegbar sind. Eine Greifbewegung,
bei welcher diese Greiferschienen einander angenähert werden, ist nicht vorgesehen und
nicht möglich.
Die Greifbewegung für
ein Werkstück
wird vielmehr durch Greifbacken in Form einer Rotationsbewegung
ausgeführt.
Diese kreisförmige Greifbewegung
erlaubt lediglich das exakte Erfassen runder Teile, während für Formteile
ein Radiusausgleich benötigt
wird, der das Einschwenken ausgleicht.
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Bei
einer Transporteinrichtung für
Blechteile in einer Transferpresse gemäß
DE 196 33 821 A1 sind zwar
Transportschienen offenbart, die aber ebenfalls keine Greifbewegungen
durchführen,
sondern nur anhebbar und absenkbar und in Vorschubrichtung bewegbar
sind. Zum Greifen der zu bearbeitenden Teile werden Saugtraversen
mit Vakuumsaugern eingesetzt, die auf Schlitten befestigt sind,
welche auf Transportschienen fixiert sind. Diese Transportschienen
haben einen gleichbleibenden Abstand. Um einzelne Teile greifen
zu können,
müssen
als Vakuumsauger gestaltete Aktivgreifer eingesetzt werden.
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Auch
bei einer aus
DE 198
51 745 A1 bekannten Transfereinrichtung sind keine gattungsgemäßen Greiferschienen
vorgesehen, sondern Werkstückhaltemittel
weisen eine feste Transferkurve auf, können aber keine Greifbewegung
durchführen,
sondern benötigen
zusätzlich
Aktivgreifer wie zum Beispiel Saugspinnen.
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Bei
einer Anordnung gemäß US 2002/0029701
A1 führt
ein Saugbalken eine Rotations- oder Schwenkbewegung um einen Anlenkpunkt an
einem Schlitten aus, wobei diese Bewegung während des Verfahrens ausgeglichen
werden muss, da die abholende Position des Bauteils durch die Schwenkbewegung
eines Armes zur ablegenden Position gedreht würde. Gattungsgemäße Greiferschienen
sind nicht vorgesehen.
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Es
besteht deshalb die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei welcher der oder die Antriebe der Greiferschienen, insbesondere
die Antriebe für
die Greifbewegungen selbst keine quer zum Umriss der Presse nach
außen gerichtete
Bewegungen durchführen
muss, um die Greiferschiene oder die Greiferschienen in Greifbewegung
und entgegengesetzt verstellen zu können. Dabei gilt diese Aufgabe
auch für
eine Vorrichtung mit nur einer Greiferschiene, an welcher entsprechende
Greifer für
Werkstücke
angeordnet sind. Gleichzeitig sollen dabei schwerere Greiferschienen und/oder
schwerere Werkstücke
und/oder leichtere Hebel und/oder leichtere Schwenkarme ermöglicht werden.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist die eingangs definierte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden an der Greiferschiene schwenkbar angelenkten Hebel
mit ihren der Greiferschiene abgewandten Enden oder Bereichen schwenkbar
an parallel zu der Erstreckungsrichtung der Greiferschiene aufeinander
zu oder voneinander wegbewegbaren Schiebeteilen angreifen und für die Hin-
und Herbewegungen der Greiferschiene quer zu ihrer Längserstreckung
der Abstand dieser Schiebeteile veränderbar und die Greiferschiene
quer zu ihrer Längserstreckungsrichtung
zwangsgeführt
ist, dass an den Hebeln zwischen deren Angriffsstellen an der Greiferschiene
und an dem jeweiligen Schiebeteil Schwenkarme angelenkt sind, die
mit ihrem der Anlenkstelle und der Greiferschiene abgewandten Ende
an Verschiebeelementen oder ortsfesten Lagern schwenkbar befestigt
sind, und dass der Abstand des Schiebeteils einerseits und des Verschiebeelements
oder Lagers andererseits für
die Querverstellung oder während
der Querverstellung der Greiferschiene veränderbar oder vergrösserbar
ist und dass der an dem jeweiligen Hebel angreifende Schwenkarm
in einer Ebene bewegbar ist, die schräg zu der Ebene verläuft, in
welcher die Hebel bewegbar sind.
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Der
Antrieb für
die Querbewegung der Greiferschiene bewirkt also zunächst eine
Bewegung parallel zu dieser Greiferschiene nämlich an den Schiebeteilen.
Dadurch werden die Hebel verschwenkt, wodurch diese Parallelbewegung
der Schiebeteile über
die Hebel in eine Querbewegung der Greiferschiene umgewandelt wird.
Durch die Annäherung oder
die Entfernung der der Greiferschiene abgewandten Enden der Hebel
mit Hilfe der Schiebeteile kann also die Greiferschiene wunschgemäß parallel zu
sich selbst verstellt werden, wobei eine Zwangsführung für die entsprechend genaue Parallelverstellung
sorgt. Quer zur Längserstreckung
der Greiferschiene stattfindende Bewegungen für einen Verstellantrieb können also
vermieden werden, so dass der Antrieb und die Hebel innerhalb oder
weitgehend innerhalb des Umrisses der Presseständer, beispielsweise zwischen
zwei derartigen Presseständern,
angeordnet werden können,
so dass es nicht nur keine über
den Umriss der Presseständer
quer zu diesem Umriss erfolgende Bewegungen gibt, sondern der Antrieb
auch weitgehend innerhalb dieses Umrisses der Presse oder zumindest
innerhalb des üblichen Umrisses
von Schutztüren
an solchen Pressen untergebracht werden kann, wobei eine effektive
und platzsparend unterzubringende Zwangsführung für die Querbewegung der jeweiligen
Greiferschiene erreicht werden kann. Vorteilhaft ist dabei, dass
der jeweilige Hebel mit einem Schwenkarm stabilisiert ist, so dass
die Verstellung der Schiebeteile zur Veränderung ihrer jeweiligen Abstände zu einer
sicheren und präzisen
Parallelverstellung der Greiferschiene führt.
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Dadurch,
dass der an dem jeweiligen Hebel angreifende Schwenkarm in einer
Ebene bewegbar ist, die schräg
zu der Ebene verläuft,
in welcher die Hebel bewegbar sind, ergibt sich eine Zug- oder Druckbelastung
der Schwenkarme, wodurch die Biegesteifigkeit der gesamten Hebel-
und Schwenkarm-Anordnung vergrössert
werden kann, so dass schwerere Greiferschienen und/oder schwerere Werkstücke und/oder
leichtere Hebel und/oder Schwenkarme ermöglicht werden.
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Die
Hebel und der Antrieb der Schiebeteile können also zumindest teilweise
innerhalb des Umrisses von Ständern
der Presse, insbesondere zwischen zwei Presseständern, die einander in Vorschubrichtung
benachbart sind, angeordnet sein. Somit ist eine platzsparende Anordnung
nicht nur der Greiferschienen, sondern auch ihres Antriebs innerhalb
der Presse möglich,
was dem Bedienungspersonal auch die Beobachtung und Kontrolle erleichtert.
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Darüber hinaus
ist es zweckmäßig, wenn auch
der Antrieb für
die Vorschubbewegungen der Greiferschiene oder Greiferschienen in
deren Längserstreckungsrichtung
zumindest teilweise innerhalb des Umrisses der Ständer der
Presse angeordnet ist. Somit können
die Greiferschienen nach dem Erfassen von Werkstücken in ihrer Längserstreckungsrichtung
bewegt werden, ohne dass der dafür
erforderliche Antrieb über
den Umriss oder Grundriss der Presse erheblich hinausragen muss.
Je nach Wahl des Antriebes kann dieser auch vollständig innerhalb des
Umrisses oder Grundrisses der Presse Platz finden.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung kann vorsehen, dass der Schwenkarm den
Hebel an der gemeinsamen Anlenkstelle kreuzt und auch an der Greiferschiene über ein
Gelenk angreift, wobei die Anlenkstellen des Hebels und des daran
schwenkbar befestigten Schwenkarms an der Greiferschiene bezüglich ihres
Abstands beim Verstellen der Greiferschiene quer zu sich selbst
analog zum Abstand des Verschiebeteils und des Verschiebeelements
veränderbar
ist. In diesem Falle wird also die Greiferschiene praktisch durch
eine beziehungsweise zwei Scheren erfasst und quer zu sich verstellt,
während
in dem Falle, in dem der Schwenkarm nicht bis zu der Greiferschiene
reicht von einer „Halbschere" gesprochen werden
kann. Gegenüber
einer scherenartigen Anordnung von Hebel und Schwenkarm hat die „Halbschere" den Vorteil, dass
ein greiferschienennahes Gelenk eingespart werden kann.
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Zur
Vereinfachung des Bewegungsablaufs ist es zweckmäßig, wenn die dem Hebel und
der Greiferschiene abgewandte Anlenkstelle des Schwenkarms ortsfest
und die dazu benachbarte, an dem Schiebeteil befindliche Anlenkstelle
des Hebels relativ dazu – parallel
zur Längserstreckung
der Greiferschiene – verstellbar
ist. Auf diese Weise kann ein Verstellelement vermieden oder allenfalls
als ortsfestes Teil oder Lager aus gebildet werden, an dem der entsprechende
Schwenkarm nur Schwenkbewegungen ausführen muss. Entsprechend einfach
ist die gesamte Kinematik bei der Querverstellung der Greiferschiene
durch Veränderung
des Abstands der Schiebeteile für
die entsprechende Verschwenkung der Hebel.
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Die
beiden Schiebeteile der beiden an einer Greiferschiene angreifenden
Hebel können
zum Verstellen der Greiferschiene näher zu diesen Schiebeteilen
hin zueinander und für
die – entgegengesetzte – Greifbewegung
voneinander wegbewegbar und die Anlenkstellen der Schwenkhebel dabei
insbesondere ortsfest sein.
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Bei
einer derartigen Anordnung der Hebel und der Schwenkarme sowie ihrer
jeweiligen Gelenke genügt
also praktisch die Verschiebung der Schiebeteile zur Veränderung
ihres gegenseitigen Abstands, um die Greiferschiene rechtwinklig
zu dieser Verschiebebewegung zu verstellen. Somit kann diese gesamte
Kinematik und Antriebsanordnung auf engem Raum und dabei zumindest
weitgehend innerhalb des Umrisses von Presseständern platzsparend untergebracht
werden.
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Die
Greiferschiene oder Greiferschienen können nach dem Erfassen von
Werkstücken
in ihrer Längserstreckungsrichtung – also in
Vorschubrichtung – dadurch
bewegbar sein, dass die von der Greiferschiene jeweils abgewandten
Anlenkstellen der Hebel und der Schwenkarme mittels Schlitten an
einer parallel zu der Greiferschiene angeordneten Führung verstellbar
sind und dass für
diese Verstellbewegung beispielsweise ein Spindelmotor oder Arbeitszylinder
oder ein Linearantrieb vorgesehen sind. Unter Schlitten wird dabei
ein Teil verstanden, das mit einer Gegenführung an einer Führung angreift
und dabei in diese Führung
eingreift und/oder die Führung
umgreift. Mit einem parallel zur Erstreckung der Greiferschiene
wirksamen Antrieb, beispielsweise einem Spindelmotor, kann die gesamte
Anordnung aus Greiferschiene, Hebel, Schwenkarm und deren Anlenkstellen
einschließlich
Schiebeteilen verstellt werden, um die gewünschte Vorschubbewegung der Greiferschiene
und auch ihre Zurückverstellung durchführen zu
können.
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Für die gegensinnige
Bewegung der Schiebeteile – für die Querverstellung
der Greiferschiene – können eine
zwei gegensinnige Gewindebereiche aufweisende Spindel und an den
Schiebeteilen gegensinnige Gewinde aufweisende Spindelmuttern vorgesehen
sein, an denen die jeweiligen Gewindebereiche der Spindel angreifen,
und die Spindel kann einen einzigen Antriebsmotor haben. Für die Querverstellung
einer Greiferschiene genügt
also trotz der beiden Hebel und der diese betätigenden Schiebeteile bei einer
Verwendung einer gegensinnigen Spindel ein einziger Antriebsmotor,
so dass dieser Antrieb platzsparend und preiswert sein kann.
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Die
Schlitten, die die der Greiferschiene abgewandten Anlenkstellen
der Hebel und der Schwenkarme aufweisen und zu einer Greiferschiene
gehören,
können
miteinander gekoppelt oder insbesondere über eine Verbindungsstange
verbunden sein, so dass für
jede Greiferschiene ein einziger Vorschubantrieb ausreichen kann,
der diese gekoppelten Schlitten gemeinsam verstellen kann.
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Dabei
können
der oder die Schwenkarme gegenüber
der Bewegungsebene der Hebel schräg nach oben oder schräg nach unten
verlaufen unabhängig
davon, ob die Bewegungsebene der Hebel horizontal oder ebenfalls
schräg
nach oben oder schräg
nach unten gegenüber
einer Horizontalebene angeordnet ist. Wichtig ist für die Aussteifung
des Scheren- oder Halbscherenantriebs, dass die den Hebeln abgewandten
Enden der Schwenkarme und die diesen benachbarten Enden der Hebel
in unterschiedlichen Höhen
angeordnet sind und sich die Schwenkarme den Hebeln in Richtung
zu dem gemeinsamen Gelenk annähern.
Dies führt
zu einer guten Aussteifung der Hebel und Schwenkarme, wobei eine
Anordnung des Endes des Schwenkarmes über dem Ende des Hebels den
Schwenkarm zu einem Zugstab und bei Anordnung unterhalb des Endes
des Hebels zu einem Druckstab macht.
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Es
sei noch erwähnt,
dass die Antriebsvorrichtungen für
die Greiferschienen an vertikalen Führungen oder Gewindespindeln
gelagert und auf- und abbewegbar sein können, so dass von den Greiferschienen
erfasste Gegenstände
auch angehoben und/oder abgesetzt werden können. Dabei kann je Pressständer eine
Hebeeinheit vorgesehen sein, die es ermöglicht, bezogen auf die Transportebene
einen Überhub
nach oben oder nach unten durchzuführen, wobei ein pneumatischer
Massenausgleich vorgesehen sein kann. Die in Vorschubrichtung vorderen
und hinteren Hebeeinheiten können
mit einer Grundtraverse verbunden sein, an der der Vorschubantrieb
für die
Greiferschienen montiert sein kann.
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Vor
allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbe schriebenen
Merkmale und Maßnahmen
ergibt sich eine Vorrichtung mit Greiferschienen, die zusammen mit
ihrem Antrieb auf engem Raum untergebracht werden können, wobei
der Antrieb für
die Querbewegungen der Greiferschienen parallel zu diesen wirkt
und über
Schwenkhebel und Zwangsführungen
in entsprechende Querbewegungen der Greiferschienen umgewandelt
wird. Dadurch können
quer zu den Greiferschienen angeordnete und sich bewegende Antriebe
vermieden werden.
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Nachstehend
sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in
zum Teil schematisierter Darstellung:
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1 eine
Vorderansicht einer nur teilweise und mit Umrissen gezeichneten
Presse, zwischen deren Ständern
eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum
schrittweisen Vorschieben von Werkstücken angeordnet ist, die auch
höhenverstellbar
ist,
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2 eine
Draufsicht der Anordnung gemäß 1,
wobei Ständer
der Presse oder dergleichen Bearbeitungsmaschine in Umrissen bezüglich ihres Querschnitts
erkennbar sind und schwenkbare Hebel sowie zu deren Führung dienende
Schwenkarme für die
Bewegungen der Greiferschienen quer zu ihrer Längserstreckung an zwischen
dem Ständern
befindlichen Traversen gelagert sind, wobei zwei jeweils aufeinander
zu und voneinander wegbewegbare Greiferschienen vorgesehen sind,
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3 in
vergrößertem Maßstab eine
der 2 entsprechende Darstellung einer Greiferschiene
mit ihrem Antrieb, der wie die Greiferschiene selbst zwischen zwei
in Längsrichtung
der Greiferschiene benachbar ten Ständern der Presse oder gleichen
untergebracht ist,
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4 eine
der 3 entsprechende Darstellung nach einer Verschiebung
der Greiferschiene und ihres Verstellantriebs in ihrer Längserstreckungsrichtung,
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5 eine
der 4 entsprechende Darstellung nach einer Verstellung
der Greiferschiene von der Mitte der Presse weg nach außen hin,
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6 eine
der 5 entsprechende Darstellung nach Verschieben der
nach außen
verstellten Greiferschiene in die der 3 entsprechende Position,
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7 eine
der 3 entsprechende Darstellung eines abgewandelten
Ausführungsbeispiels, bei
welchem die Verstellung und Führung
der Verstellbewegung der Greiferschiene quer zur ihrer Längserstreckung
beziehungsweise parallel zu sich selbst mit Hilfe zweier sich kreuzender
Hebel durchführbar
ist,
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8 eine
der 7 entsprechende Darstellung nach der Verstellung
der Greiferschiene von der Mitte der Presse weg (und damit von einer
nicht dargestellten spiegelsymmetrisch angeordneten weiteren Greiferschiene
ebenfalls weg),
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9 bis 14 Stirnansichten
der Vorrichtung an einer Presse mit unterschiedlicher räumlicher Anordnung
der Hebel und der Schwenkarme, wobei diese gegenüber den Bewegungsebenen jeweils
unterschiedliche Winkel haben.
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In
den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind übereinstimmende
oder bezüglicher
Funktion übereinstimmende
Teile auch bei unterschiedlicher Ausführung oder unterschiedlicher konstruktiver
Gestaltung jeweils mit übereinstimmenden
Bezugszahlen versehen.
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Eine
im Ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient zum insbesondere
schrittweisen Vorschieben von nicht näher dargestellten Werkstücken innerhalb
einer nur teilweise dargestellten oder angedeuteten Presse 2,
in welcher die Werkstücke
nach jeweils einer Vorschubbewegung beziehungsweise nach einem Vorschubschritt
einem zusätzlichen
Bearbeitungsvorgang unterworfen werden.
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Zum
besseren Verständnis
vor allem auch der 3 bis 8 sind dabei
die Mitten der Presse 2 zwischen ihren Pressestempeln 3 durch
strichpunktierte Linien angedeutet, wobei die Längsmitte mit LM und die Quermitte
mit QM gekennzeichnet sind.
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Analog
DE 102 06 773 C1 weist
die Vorrichtung
1 zwei parallele, auch zur Längsmitte
LM parallele, in ihrer Längserstreckungsrichtung
und damit in Vorschubrichtung bewegbare und wieder zurückziehbare
Greiferschienen
4 auf, an denen in nicht näher dargestellter,
aber bekannter Weise Greiferteile oder Greiferbereiche zum Erfassen
der Werkstücke
vorgesehen sind. Dabei wird durch
3 bis
8 gleichzeitig
angedeutet, dass eine Vorrichtung
1 auch mit nur einer
Greiferschiene
4 versehen sein könnte, wenn diese entsprechende
Greifer oder Greiferteile für
die Werkstücke
aufweist.
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Zum
Erfassen solcher Werkstücke
ist die jeweilige Greiferschiene 4 parallel zu sich selbst,
im Falle zweier Greifer schienen 4 diese aufeinander zu und
zum Freigeben wieder entgegengesetzt bewegbar, während für den Vorschub die schon erwähnten Bewegungen
in Längserstreckungsrichtung
der Greiferschienen 4 vorgesehen sind.
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Beim
Vergleich der 2, 3 und 4 erkennt
man die Greiferschiene 4 zunächst in einer linken und dann
in einer rechten Position.
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Beim
Vergleich der 5 und 6 erkennt man
eine entgegengesetzte Vorschubbewegung der Greiferschiene 4,
die dabei gegenüber 3 und 4 außerdem parallel
zu sich selbst von der Längsmitte
LM wegverstellt ist und also ein oder mehrere Werkstücke freigegeben
hat.
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In
allen Ausführungsbeispielen
greifen an den Greiferschienen 4 jeweils zwei parallel
oder spiegelsynchron zueinander in der jeweiligen Bewegungsebene,
in einer dazu parallelen Ebene oder in einer dazu schrägen Ebene
verschwenkbare Hebel 5 an, wobei bei einer Vorrichtung 1 mit
zwei parallelen Greiferschienen 4 gemäß 2 diese Hebel 5 der
einen Greiferschiene 4 gegensinnig zu denen der anderen Greiferschiene 4 verschwenkbar
sind, wie es in 2 erkennbar ist.
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In
den 2 bis 8 ist dargestellt, dass die
beiden an der Greiferschiene 4 schwenkbar angelenkten Hebel 5 mit
ihren der Greiferschiene 4 abgewandten Enden oder Bereichen
schwenkbar an parallel zu der Erstreckungsrichtung der Greiferschiene 4 aufeinander
zu oder voneinander wegbewegbaren Schiebeteilen 6 gelenkig
angreifen, wobei der Vergleich der 4 und 5 oder 3 und 6 deutlich
macht, dass für
die Hin- und Herbewegungen der Greiferschienen 4 quer zu
ihrer Längserstreckung
oder parallel zu sich selbst der Abstand dieser Schiebeteile 6 veränderbar
ist, wobei die jeweilige Greiferschiene 4 außerdem in
noch zu beschreibender Weise quer zur ihrer Längserstreckungsrichtung zwangsgeführt ist.
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Sind
die beiden Schiebeteile 6 der beiden Hebel 5 einer
Greiferschiene 4 in größtmöglichem Abstand
zueinander angeordneten, befindet sich die Greiferschiene der Längsmitte
LM der Presse am nächsten,
nimmt also ihre Greif- und Förderposition ein.
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Sind
demgegenüber
die Schiebeteile 5 gemäß 5 und 6 oder 8 einander
angenähert,
wodurch die Hebel 5 entsprechend verschwenkt werden, befindet
sich die Greiferschiene 4 in ihrer der Längsmitte
LM entferntesten Position, in welcher eventuelle Werkstücke freigegeben
sind. Durch das Verstellen der Verschiebeteile 6 aus der
größtmöglichen
Entfernung aufeinander zu werden also die beiden schon in Ausgangsstellung
etwas schräg
stehenden Hebel 5 eingeklappt und dadurch die Greiferschiene 4 von
der Mitte LM parallel zu sich selbst wegbewegt, da die beiden Hebel 5 und
ihre Schiebeteile 6 symmetrisch zu einander angeordnet
und übereinstimmend
bemessen sind.
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Dabei
befinden sich die Hebel 5 und der noch zu beschreibende
Antrieb 7 für
die Schiebeteile 6 praktisch vollständig innerhalb des Umrisses
der Ständer 3 der
Presse 2 und dabei zwischen zwei in Längsrichtung benachbarten Presseständern 3,
die einander in Vorschubrichtung benachbart sind. Somit benötigt der
Antrieb 7 und die mit ihm zusammenwirkenden Hebel 5 keinen
Platz außerhalb
des Grundrisses der Presse 2.
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Auch
der Antrieb 8 für
die Vorschubbewegungen der Greiferschiene 4 oder Greiferschienen 4 in
deren Längserstreckungsrichtung
ist gemäß 2 bis 8 zumindest
teilweise innerhalb des Umrisses der Ständer 3 der Presse 2 angeordnet,
wobei der geringe in 2 erkennbare Überstand
in jedem Falle innerhalb der üblichen
Umrisse von an solchen Pressen 2 befindlichen Schutztüren untergebracht sein
kann.
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Für die schon
erwähnte
Zwangsführung
der Bewegung der Greiferschienen 4 parallel zu sich selbst
sind an den Hebeln 5 zwischen deren gelenkigen Angriffsstellen 9 an
der Greiferschiene 4 und den gelenkigen Angriffsstellen 10 an
dem jeweiligen Schiebeteil 6 Schwenkarme 11 wiederum
gelenkig angelenkt, die mit ihrem dieser Anlenkstelle 12 und der
Greiferschiene 4 abgewandten Ende an Verschiebeelementen
oder ortsfesten Lagern 13 schwenkbar befestigt sind. Der
Abstand des Schiebeteils 6 einerseits und des Verschiebeelements oder
Lagers 13 andererseits ist dabei für die Querverstellung oder
während
der Querverstellung der Greiferschiene 4 veränderbar
und/oder vergrößerbar,
wie es der Vergleich der 4 und 5 oder 7 und 8 verdeutlicht.
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In
den Ausführungsbeispielen
gemäß 2 bis 6 verläuft dabei
der Schwenkarm 11 nur zwischen seiner Anlenkstelle 12 und
dem Lager 13, was eine relativ einfache Kinematik mit Hilfe
des Hebelgetriebes, bestehend aus Hebel 5 und Schwenkarm 11 ergibt.
Praktisch entspricht diese Anordnung einer „halben Schere", die eine effektive
Querverstellung der Greiferschiene 4 erlaubt.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 7 und 8 ist
dargestellt, dass der Schwenkarm 11 den Hebel 5 an
der gemeinsamen Anlenkstelle 12 kreuzt und auch an der
Greiferschiene über
ein Gelenk 14 angreift, wobei die Anlenkstellen 9 und 14 des
Hebels 5 und des daran schwenkbaren Schwenkarms 11 an der
Greiferschiene 4 bezüglich
ihres Abstands beim Verstellen der Greiferschiene 4 quer
zu sich selbst analog zum Abstand des Schiebeteils 6 und
des Verschiebeelements oder Lagers 13 ver änderbar
ist, wie es der Vergleich der 7 und 8 verdeutlicht.
In der von der Mitte LM weg nach außen verstellten Position gemäß 8 sind
die Gelenke 14 der Schwenkarme 11 einander ebenso
angenähert
wie die Schiebeteile 6 der Hebel 5. Dabei handelt
es sich in diesem Falle bei der Anordnung aus Hebel 5 und
Schwenkarm 11 um „echte" Scheren, dass heißt im Ausführungsbeispiel
nach 7 und 8 sind die Greiferschienen 4 durch
Scherenantriebe quer und parallel zu sich selbst verstellbar und
zwangsgeführt.
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Dabei
ist vorteilhaft, dass die dem Hebel und der Greiferschiene 4 abgewandte,
an dem Lager 13 befindliche Anlenkstelle des Schwenkarms 11 ebenso
wie die Anlenkstellen 9 des Hebels 5 an der Greiferschiene
ortsfest sind, also beim Ausführungsbeispiel
nach 2 bis 6 nur die an dem jeweiligen Schiebeteil 6 befindliche
Anlenkstelle 10 des Hebels 5 verstellt werden
muss.
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Die
beiden Schiebeteile 6 der beiden an einer Greiferschiene 4 angreifenden
Hebel 5 sind also zum Verstellen der Greiferschiene 4 näher zu diesen Schiebeteilen 6 hin
zueinander und für
die Greifbewegung zweier Greiferschienen 4 voneinander
oder auseinander bewegbar. Die Anlenkstellen an den Lagern 13 der
Schwenkhebel 11 bleiben dabei in vorteilhafter Weise ortsfest.
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Es
wurde bereits erwähnt,
dass die Greiferschienen 4 nach dem Erfassen von Werkstücken, also
in der Position beispielsweise gemäß 2 und 3 in
ihrer Längserstreckungsrichtung
in die Lage gemäß 4 bewegbar
sind. Dies kann in den Ausführungsbeispielen
dadurch geschehen, dass die von der Greiferschiene 4 jeweils
abgewandten Anlenkstellen 10 der Hebel 5 und die
Anlenkstellen oder Lager 13 der Schwenkarme 11 mittels
Schlitten 15a an einer parallel zu der Greiferschiene 4 angeordneten
Führung 15 verstellbar
sind und dass für
diese Verstellbewegung beispielsweise ein Spindelmotor 8 mit
der Gewindespindel 8a und der durch die Drehung der Gewindespindel 8a axial
verstellbaren, mit dem oder den Schlitten 15a direkt oder
indirekt verbundenen Spindelmutter 8b oder stattdessen
ein Arbeitszylinder oder ein sonstiger Linearantrieb vorgesehen
sind. Man erkennt beim Vergleich der 3 und 4 oder 7 und 8 deutlich,
wie die Spindelmutter 8b relativ zu der Spindel 8a durch
den Motor 8 je nach Position der Greiferschiene 4 zusammen
mit den von ihr erfassten Schlitten 15a axial verstellt
ist.
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Für die gegensinnige
Bewegung der Schiebeteile 6 zur Erzeugung der Querbewegung
der Greiferschiene 4 parallel zu sich selbst sind in den
Ausführungsbeispielen
eine zwei gegensinnige Gewindebereiche aufweisende Spindel 16 und
an den Schiebeteilen 6 gegensinnige Gewinde aufweisende Spindelmuttern 17 vorgesehen,
an denen die jeweiligen Gewindebereiche der Spindel 16 drehbar
angreifen, wobei für
die Spindel 16 ein einziger Antriebsmotor 7 ausreicht,
um beide Schiebeteile 6 aufeinander zu oder voneinander
weg zu verstellen.
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Die
Führung 18 der
mit Hilfe der Spindelmuttern 17 verstellbaren Schiebeteile 6 erkennt
man deutlich in den 2 bis 8. Dabei
wird auch deutlich, dass diese Führung 18 und
damit der Verschiebeweg der Schiebeteile 6 parallel zur
Längserstreckung
der Greiferschienen 4 angeordnet sind.
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Die
Schlitten 15a, die die der Greiferschiene 4 jeweils
abgewandten Anlenkstellen 10 der Hebel und die Lager 13 mit
den Anlenkstellen für
die Schwenkarme 11 aufweisen, behalten bei ihrer Verschiebung,
wie der Vergleich der einzelnen Figuren verdeutlicht, ihren gegenseitigen
Abstand und können
also miteinander gekoppelt oder über
eine Verbindungsstange verbunden sein, die an der ihre Führungen 15 aufweisenden
Traverse 19 angeordnet sein kann. Somit genügt für jede Greiferschiene 4 und
ihre Schlitten 14 ein Vorschubantrieb 8, im Ausführungsbeispiel
mit der Spindel 8a.
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In
den 9 bis 14 ist in unterschiedlichen
Anordnungen dargestellt, dass der an dem jeweiligen Hebel 5 angreifende
Schwenkarm 11 in einer Ebene liegt und bewegbar ist, die
schräg
zu der Ebene verläuft,
in welcher sich die Hebel 5 befinden und verschwenkbar
sind.
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9 zeigt
ein Beispiel, bei welchem die relativ massiven Hebel 5 horizontal
angeordnet sind und in einer horizontalen Ebene verschwenkt werden können, um
die Greiferschienen 4 entsprechend zu betätigen, während die
Schwenkarme 11 demgegenüber
schräg
nach oben verlaufen.
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10 zeigt
eine analoge Anordnung, wobei jedoch die Schwenkarme 11 von
ihrer Anlenkstelle an dem Hebel 5 schräg nach unten verlaufen.
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Im
Falle der 9 bilden die Schwenkarme 11 Zugstäbe, während sie
im Ausführungsbeispiel nach 10 Druckstäbe sind,
wobei sie aber in beiden Fällen
die Belastbarkeit beziehungsweise die Biegesteifigkeit der Halterung
der Greiferschienen 4 verbessern.
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In
allen Ausführungsbeispielen
gemäß 9 bis 14 ist
dabei der Schrägungswinkel
zwischen Hebel 5 und Schwenkarm 11 ein spitzer
Winkel, dessen Scheitel in oder an der Anlenkstelle 12 des Schwenkarms 11 an
dem Hebel 5 angeordnet ist.
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11 und 12 zeigt
Beispiele, bei denen die Hebel 5 ihrer seits schräg zu einer
horizontalen Ebene angeordnet und bewegbar sind, wobei gemäß 11 die
Hebel 5 von den Schiebeteilen 6 ausgehend zu der
Greiferschiene schräg
nach oben und in 5 entgegengesetzt angeordnet
sind. Dennoch sind in beiden Fällen
auch die Schwenkarme 11 wiederum schräg zu diesen Hebeln 5 und
ihren Bewegungsebenen angeordnet. Gemäß 11 verlaufen
die Schwenkarme 11 von ihren Anlenkstellen 12 schräg nach unten
und sind Druckstäbe,
während
sie gemäß 12 von
den Anlenkstellen 12 ausgehend gegenüber den Hebel 5 schräg nach oben
verlaufen und Zugstäbe
bilden.
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Auch
die 13 und 14 sind
beispiele für
schräg
angeordnete Hebel 5, wobei 13 ein Beispiel
darstellt, bei welchem die zugehörigen, schräg gegenüber den
Hebeln 5 angeordneten Schwenkarme bei schräg aufwärts verlaufenden
Hebeln 5 Zugstäbe
sind, während
die umgekehrte Anordnung gemäß 14 schräg zu den
Greiferschienen abwärts
verlaufende Hebel 5 zeigt, an denen darunter befindliche
schräge
Schwenkarme 11 als Druckstäbe wirken.
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In
allen Ausführungsbeispielen
verlaufen also die Schwenkarme 11 gegenüber der Bewegungsebene der
Hebel 5 schräg
nach oben oder schräg
nach unten unabhängig
davon, ob die Bewegungsebene und der Verlauf der Hebel 5 horizontal oder
ebenfalls schräg
nach oben oder schräg
nach unten gegenüber
einer Horizontalebene angeordnet ist. Die Schwenkarme 11 erhalten
durch diese Schrägstellung
gegenüber
den Hebeln 5 also eine Doppelfunktion, in dem sie eine
präzise
Führung
bei der Verstellung der Greiferschienen 4 parallel zu sich selbst
bewirken und zusätzlich
das von ihnen selbst und von den Hebeln 5 gebildete Tragsystem
für die Greiferschiene 4 aussteifen.
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Vor
allem in den 1 sowie 10 bis 14 erkennt
man auch, dass die Antriebsvorrichtungen 7 und 8 mit
den Schlitten 14 und ihren Führungen sowie der Traverse 19 an
an den Ständern 3 befestigten
vertikalen Trägern 21 gelagert
und mittels Gewindespindeln 20 und Gewindemuttern auf-
und abbewegbar sind. Somit können
auch die Greiferschienen 4 in ihrer Höhe verstellt werden, also Anhebe-
und Absenkbewegungen durchführen.
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Die
Vorrichtung 1 zum schrittweisen Verschieben von Werkstücken innerhalb
einer Presse 2 oder eines vergleichbaren Bearbeitungsgeräts hat wenigstens
eine oder zwei in ihrer Längserstreckungsrichtung
und in Vorschubrichtung hin- und herbewegbare Greiferschienen 4,
die zum Erfassen von Werkstücken
quer zu sich selbst verstellbar sind. Für diese Greifbewegung weist
die Greiferschiene 4 schräg zu ihr verlaufende und gegensinnig
bewegbare Hebel 5 auf, deren der Greiferschiene abgewandten
Enden aufeinander zu oder voneinander wegbewegbar sind, wobei zur
Führung
der daraus resultierenden Querbewegung an den Hebeln 5 Schwenkarme 11 angelenkt
sind, die mit den Hebeln 5 zusammen eine Schere oder eine
Halbschere bilden. Über einen
solchen Scherentrieb kann also die Verstellbewegung der Greiferschiene 4 parallel
zu sich selbst auch auf engstem Raum und ohne einen über die Längserstreckung
der Greiferschienen 4 hinausragenden Antrieb durchgeführt werden.