DE1092284B - Vorrichtung zum Steuern der Bewegung eines Arbeitsstuecks unter der Nadel einer Naehmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Steuern der Bewegung eines Arbeitsstuecks unter der Nadel einer NaehmaschineInfo
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- D—TEXTILES; PAPER
- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05B—SEWING
- D05B73/00—Casings
- D05B73/04—Lower casings
- D05B73/12—Slides; Needle plates
-
- D—TEXTILES; PAPER
- D05—SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
- D05B—SEWING
- D05B21/00—Sewing machines with devices for automatically controlling movement of work-carrier relative to stitch-forming mechanism in order to obtain particular configuration of seam, e.g. programme-controlled for sewing collars, for attaching pockets
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach Patent 936 549 zum Führen eines in einer horizontalen Ebene
beweglichen Nähguthalters, wobei dem in zwei zueinander senkrecht stehenden Richtungen gleitbar gelagerten
Nähguthalter durch zwei Schwenkbewegungen ausführende Antriebsarme der Antrieb in den
beiden Hauptrichtungen der horizontalen Bewegungsebene vermittelt werden und wobei der eine Antriebsarm
ausziehbar ist und einen am Nähguthalter in der Bewegungsrichtung des anderen Antriebsarms gleitbar
gelagerten Kopf trägt. Der Nähguthalter, der als Schlitten ausgebildet ist, an dem ein abnehmbarer
Rahmen zur Aufnahme des Werkstücks befestigt ist, ist auf Führungen gelagert, die seine Bewegung in
zwei aufeinander senkrechten Richtungen in einer horizontalen Ebene zulassen. Die Bewegungen des
Schlittens in diesen beiden Richtungen werden durch ein Paar Kurvenscheiben gesteuert, die an einer gemeinsamen
horizontalen Welle befestigt sind, die unterhalb der Ebene, in der sich der Schlitten bewegt,
angeordnet sind. Die Leitnut einer jeden Kurvenscheibe ist mit einer zwischen den Enden eines Hebels
oder Bedienungsarmes liegenden Stelle dieses Armes verbunden, der an seinem unteren Ende drehbar gelagert
ist und dessen oberes Ende (direkt oder indirekt) mit dem Schlitten verbunden ist.
Bei der in der obenerwähnten Patentschrift beschriebenen und dargestellten Vorrichtung weist ein
Bedienungsarm eine teleskopartige Konstruktion auf, und sein oberes Ende ist drehbar und gleitend mit
einer Stange verbunden, die am Schlitten befestigt ist und parallel zu der Bewegungsrichtung der durch den
anderen Arm verursachten Bewegung verläuft. Auf Grund von Schwierigkeiten, die bei der praktischen
Herstellung dieser Vorrichtung auftreten, arbeitet der so ausgebildete Mechanismus nicht immer einwandfrei,
sondern es treten Verklemmungen auf.
Erfindungsgemäß ist eine verbesserte Konstruktion vorgesehen, bei welcher der obenerwähnte Nachteil
nicht auftritt. Gemäß der Erfindung ist bei einer Vorrichtung zum Steuern der Bewegung eines Werkstückes
unter der Nadel einer Nähmaschine längs einer vorbestimmten Nahtlinie mit einem Schlitten,
der das Werkstück hält, zur Bewegung in zwei aufeinander senkrechten Richtungen in einer horizontalen
Ebene montiert ist und seine Bewegung in einer Richtung durch einen Antriebsarm erhält, der in Längsrichtung
ausziehbar ist, in einer vertikalen, parallel zu dieser Bewegungsrichtung des Schlittens verlaufenden
Ebene drehbar gelagert ist, von seinem Drehpunkt nach oben zum Schlitten führt und mit seinem Kopf
an seinem oberen Ende mit dem Schlitten in Arbeitsverbindung steht, der Kopf relativ zu dem Schlitten in
einer zur Bewegungsebene des Schlittens senkrechten Vorrichtung zum Steuern
der Bewegung eines Arbeitsstücks
unter der Nadel einer Nähmaschine
Zusatz zum Patent 936 549
Anmelder:
Trubenised Company (Registered Trust),
Vaduz (Liechtenstein)
Vaduz (Liechtenstein)
Vertreter: Dr. F. Zumstein, Patentanwalt,
München 2, Bräuhausstr. 4
München 2, Bräuhausstr. 4
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 11. September 1953
Großbritannien vom 11. September 1953
Lajos Bihaly, London,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Richtung beweglich, wobei ein am Antriebsarm angeordnetes Gestänge den Arm ausdehnt und zusammenzieht,
wenn es um seine Achse geschwenkt wird, so daß sich der Kopf unabhängig von seiner
Verbindung mit dem Schlitten nur längs einer horizontalen Bahn bewegen kann. Dabei kann es vorteilhaft
sein, daß das Gestänge ein Antriebsglied aufweist, das längs des Antriebsarmes gleiten kann und das sich
bei einer Schwingung des Armes zwangsweise auf einer horizontalen Bahn bewegt, ferner einen zweiarmigen
Hebel, der drehbar am Antriebsglied angelenkt ist, einen Lenker, der zwischen dem einen
Arm des Hebels und dem Kopf angeordnet ist und der mit dem einen Arm drehbar verbunden ist, einen
zweiten Lenker, der drehbar an dem anderen Arm angelenkt ist und sich zwischen dem anderen Arm des
Hebels und der Drehachse des ausziehbaren Antriebsarmes erstreckt, wobei die Achsen aller drehbaren
Verbindungen untereinander parallel sind und die Längen der beiden Arme des Hebels das gleiche Verhältnis
aufweisen wie die Längen der beiden Lenker. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Führen eines
Nähguthalters kann dabei sowohl für eine kontinuierliche als auch eine schrittweise Antriebsbewegung verwendet
werden.
009 630/141
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß der Hebel und jeder der Lenker aus zwei im Abstand voneinander
angeordneten parallelen Stangen gebildet ist, die an einander gegenüberliegenden Seiten des ausziehbaren
Antriebsarmes angeordnet sind.
Zweckmäßigerweise kann vorgesehen sein, daß der Kopf drehbar mit dem oberen Ende des ausziehbaren
Antriebsarmes an einer zur Achse des Antriebsarmes parallelen Achse befestigt ist und daß er mit zwei
vertikalen einander gegenüberliegenden Flächen im Eingriff steht, die am Schlitten angeordnet sind und
parallel zueinander in einer zu diesen Drehachsen parallelen Richtung verlaufen. Dabei kann die Vorrichtung
derart ausgebildet sein, daß der Kopf vermittels Rollen, die an vertikalen Achsen drehbar am Kopf
gelagert sind, mit diesen vertikalen Flächen des Schlittens im Eingriff steht.
Der Antriebsarm kann auch ein äußeres röhrenförmiges Glied aufweisen, das an seinem unteren
Ende drehbar gelagert ist, sowie ein inneres in dem äußeren teleskopartig verschiebbares Glied, das an
seinem oberen Ende mit dem Kopf verbunden ist, während am Antriebsglied eine Hülse angeordnet ist,
die das äußere Glied umgibt und gleitend an ihm gelagert ist.
Das Antriebsglied des Gestänges kann vorzugsweise auch dazu dienen, dem Bedienungsarm eine Schwingbewegung
zu erteilen, die für eine Bewegung des Schlittens notwendig ist. Eine beispielsweise Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist im folgenden an Hand der Zeichnungen beschrieben. In
diesen Zeichnungen stellt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer automatischen Nähmaschine dar, die gemäß der Erfindung
mit Mitteln zur Führung des Werkstückes ausgerüstet ist;
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht von Teilen dieser Maschine, wobei der das Werkstück tragende
Schlitten und die Mittel zu seiner Führung und Bewegung gezeigt sind;
Fig. 3 ist ein Aufriß des Bedienungsarmes und der mit ihm verbundenen Teile in vergrößertem Maßstab;
und
Fig. 4 ist ein Schnitt in noch größerem Maßstab längs der Linie 4-4 der Fig. 3.
Die in Fig. 1 dargestellte Nähmaschine 5, die eine übliche Konstruktion aufweist, ist auf einem Rahmengestell
6 gelagert, in dem die Antriebsmittel für die Nähmaschine und die weiter unten beschriebene Vorrichtung
zur Bewegung eines das Werkstück haltenden Rahmens 7 unter der Nadel der Nähmaschine enthalten
sind.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Rahmen 7 an einem Schlitten 8 befestigt ist, der in einer horizontalen
Ebene in zwei aufeinander senkrechten Riehtungen beweglich angeordnet ist. Der Schlitten ist zur
gleitenden Bewegung (in einer Richtung, die im folgenden als Längsrichtung bezeichnet ist) auf zwei
parallelen Stangen 9 befestigt. Die Enden der Stangen 9 sind starr mit zwei Hülsen 10 verbunden,
die gleitend (in einer Richtung, die im folgenden als Querrichtung bezeichnet ist) auf zwei Stangen 11 angeordnet
sind, die wiederum am Rahmengestell 6 befestigt sind. Die Querbewegung des das Werkstück
tragenden Schlittens 8 zusammen mit den Stangen 9 und den Hülsen 10 wird durch zwei Hebel 12 bewirkt,
die an den Enden einer Welle 13 befestigt sind. Diese Welle ist drehbar in Lagern 14 angeordnet, die im
feststehenden Rahmengestell der Nähmaschine angebracht sind. Das obere Ende eines jeden Hebels 12
ist drehbar um eine in Längsrichtung verlaufende Achse mit einem Block 15 verbunden, der zwischen
zwei vertikalen Backen angeordnet ist, welche in der entsprechenden Hülse 10 ausgebildet sind. Dadurch
sind die oberen Enden der Hebel 12 fest mit den Hülsen 10 für eine Bewegung in Querrichtung verbunden,
wobei jedoch eine vertikale Bewegung zwischen diesen Teilen zulässig ist.
Die Hebel 12 werden durch den Eingriff eines Stiftes 16 an einem der Hebel in eine Nut der Kurvenscheibe
17 um ihre Drehachsen in den Lagern 14 bewegt. Diese Kurvenscheibe ist an einer Welle 18 befestigt,
die wiederum am Rahmengestell 6 gelagert ist und die über das Vorgelege 19 von den Antriebsmitteln für die Nähmaschine 5 angetrieben wird.
Die Bewegung des Schlittens 8 in der Längsrichtung wird durch die Bewegung eines Blockes oder
Kopfes 20 hervorgerufen, der in einen mit vertikalen \Vänden versehenen U-förmigen Kanal eingreift, der
an der Unterseite des Schlittens 8 vorgesehen ist und sich in der anderen (Quer-) Bewegungsrichtung erstreckt.
In Fig. 3 sind die um vertikale Bolzen drehbaren Rollen 21 zu erkennen, die am Kopf 20 befestigt
sind, über zwei einander gegenüberliegende Seiten dieses Kopfes vorspringen und an den Wandungen
des in dem Schlitten vorgesehenen Kanals anliegen. Der Schlitten 8 ist so gezwungen, der Längsbewegung
des Kopfes 20 zu folgen, ohne daß seine Bewegungsfreiheit in der dazu senkrechten Richtung
eingeschränkt wäre. Die beiden restlichen Seitenflächen des Kopfes 20 weisen Zapfen 22 auf, die drehbar
in der oberen Gabel des Bedienungsarmes gelagert sind, der insgesamt mit dem Bezugszeichen 23 gekennzeichnet
ist. Dieser Arm ist an seinem unteren Ende für eine in der Längsrichtung erfolgende Bewegung
an der in Querrichtung verlaufenden horizontalen Welle 24 drehbar gelagert, die ihrerseits drehbar an
dem Teil 25 des festen Rahmengestells 6 angeordnet ist.
Der Antriebsarm 23 ist teleskopartig ausziehbar ausgebildet. Er weist ein äußeres röhrenförmiges
Glied 26 auf, das an seinem unteren Ende an der Welle 24 befestigt ist und ein inneres röhrenförmiges
Glied 27, das in dem Glied 26 gleitet und in ihm durch die Hülsen 28 und 29 geführt ist, welche in dem Glied
26 in der Nähe seines oberen und unteren Endes befestigt sind. Das obere Ende des inneren Gliedes 27 ist
an der Gabel 30 befestigt, die vermittels des Zapfens
22 drehbar mit dem Kopf 20 verbunden ist.
Ein Antriebsglied in Form einer Hülse 31 kann in Längsrichtung auf dem äußeren röhrenförmigen Glied
26 des Armes 23 gleiten. Ein zweiarmiger Hebel der aus zwei im Abstand voneinander angeordneten parallelen
und an gegenüberliegenden Seiten des Armes
23 liegenden Stangen 32 gebildet ist, ist drehbar an dem Antriebsglied befestigt. Das äußere Ende des
einen Armes dieses Doppelhebels ist drehbar mit dem unteren Ende eines Lenkers verbunden, der aus zwei
im Abstand voneinander angeordneten parallelen Stangen 33 gebildet ist, deren obere Enden drehbar
mit den Zapfen 22 zur Längsbewegung des Kopfes 20 verbunden sind. Die oberen Enden der Stangen 33
sind gekröpft, so daß sie längsseits des oberen Endes des Armes 23 liegen, wodurch eine Beschädigung der
Wandungen des im Schlitten 8 angeordneten U-förmigen Kanals vermieden wird. Das äußere Ende des
anderen Armes des Doppelhebels 32 ist drehbar mit dem oberen Ende eines Lenkers, der aus zwei im Abstand
voneinander angeordneten parallelen Stangen 34 besteht, verbunden, deren untere Enden drehbar an
der einen Drehpunkt bildenden Stütze des Bedienungsarmes gelagert sind. Die Längen der beiden Arme des
Doppelhebels 32 stehen zueinander im gleichen Verhältnis (bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel im
Verhältnis von 3 : 1) wie die Lenker 33 und 34, mit denen sie verbunden sind.
Das Antriebsglied oder die Hülse 33 weist auch einen in Querrichtung vorspringenden Zapfen 35 auf,
der drehbar (vgl. Fig. 2) in eine in einem Schieber ausgebildete Nabe eingreift. Der Schieber ist für eine
horizontale Längsbewegung an festen Führungsstangen 37 montiert, die einen Teil des Rahmens 6
bilden. Der Schieber 36 weist auch einen Zapfen 38 auf, der in die schraubenförmige Nut einer zylindrischen
Kurvenscheibe eingreift, die an der Welle 18 befestigt ist. Eine Drehung der Welle 18 verursacht
auf Grund der Wirkung der Kurvenscheibe 17 und der Hebel 12 eine Querbewegung des Schlittens 8 und auf
Grund der Kurvenscheibe 39, des Schiebers 36, des
Antriebsgliedes 31 und des Armes 23 eine Längsbewegung des Schlittens 8. Während einer derartigen
Bewegung bewirken die Führungsstangen 37, daß sich das Antriebsglied längs einer horizontalen Bahn bewegt
und dadurch längs des Antriebsarmes 23 gleitet. Durch eine derartige gleitende Bewegung des Antriebsgliedes
wird das aus dem Hebel 32 und den Lenkern 33 und 34 bestehende Gestänge bewegt, so
daß der teleskopartige Antriebsarm 23 gestreckt oder verkürzt wird und der Kopf 20 in der gleichen horizontalen
Ebene gehalten wird.
Die Hebel 12 und die Gleitblöcke 15 können zur Erzielung einer Querbewegung des Schlittens 8 durch
einen oder mehrere teleskopartige Arme ersetzt werden, die mit Gestängen versehen sind, welche die
Länge dieser Arme steuern, ähnlich wie bei dem Antriebsarm 23 des vorliegenden Beispiels. Bei der hier
beschriebenen Vorrichtung, die insbesondere zum Nähen von Hemdkrägen gedacht ist, ist die Querbewegung
des Schlittens klein im Vergleich zu seiner Längsbewegung, und die hier beschriebene Vorrichtung
hat zufriedenstellend gearbeitet.
Claims (6)
1. Vorrichtung nach Patent 936549 zum Führen eines in einer horizontalen Ebene beweglichen
Nähguthalters, wobei dem in zwei zueinander senkrecht stehenden Richtungen gleitbar gelagerten
Nähguthalter durch zwei Schwenkbewegungen ausführende Antriebsarme der Antrieb in den
beiden Hauptrichtungen der horizontalen Bewegungsebene vermittelt werden und wobei der
eine Antriebsarm ausziehbar ist und einen am Nähguthalter in der Bewegungsrichtung des
anderen Antriebsarmes gleitbar gelagerten Kopf trägt, gekennzeichnet durch derartige Verbindungsmittel
zwischen dem Kopf (20) und dem Nähguthalter (8), daß der Kopf (20) des ausziehbaren
Antriebsarmes (23) nur in der Schwenkrichtung dieses ausziehbaren Antriebsarmes (23) mit dem
Nähguthalter (8) im Sinne dessen zwangläufiger Mitnahme verbunden ist, während in den beiden
zu der Schwenkrichtung des ausziehbaren Antriebsarmes (23) senkrecht stehenden, lotrecht bzw.
waagerecht verlaufenden Richtungen von Kopf (20) auf den Nähguthalter (8) eine nennenswerte
Kraftübertragung verhindert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Gestänge, das auf einem als Führung für
den Antriebsarm dienenden Antriebsglied (31), welches sich bei einer Schwenkung des Antriebsarmes
(23) zwangsweise in einer horizontalen Führung bewegt, angeordnet ist und das aufweist: einen
zweiarmigen Hebel (32), der drehbar am Antriebsglied angelenkt ist, einen Lenker (33), der einerseits
an einen Arm des Hebels (32) und andererseits an dem Kopf (20) angelenkt ist, einen zweiten
Lenker (34), dessen eine Seite drehbar an dem anderen Arm des Hebels (32) angelenkt ist und
dessen andere Seite sich um die Drehachse (24) des ausziehbaren Antriebsarmes (23) dreht, wobei die
Achsen aller drehbaren Verbindungen untereinander parallel sind und die beiden Hebelarme des
Hebels (32) das gleiche Längenverhältnis aufweisen wie die beiden Lenker (33, 34).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (32) und jeder der
Lenker (33, 34) jeweils zwei Seiten des ausziehbaren Antriebsarmes (23) parallel zueinander angeordnete
Stangen sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf
(20) mit dem oberen Ende des ausziehbaren Antriebsarmes (23) um eine zur Drehachse (24) des
Antriebsarmes parallelen Achse (22) verbunden ist und daß er mit zwei vertikalen einander gegenüberliegenden
Innenflächen des Schlittens (8) im Eingriff steht, die parallel zueinander in einer zu den
Drehachsen parallelen Richtung verlaufen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (20) vermittels Rollen
(21), die an vertikalen Achsen drehbar am Kopf gelagert sind, mit den innenvertikalen Flächen des
Schlittens (8) im Eingriff steht.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsarm (23)
ein äußeres röhrenförmiges Gied (26), das an seinem unteren Ende drehbar gelagert ist, und ein
inneres, in dem äußeren teleskopartig verschiebbares Glied (27), das an seinem oberen Ende mit
dem Kopf (20) verbunden ist, aufweist, während am Antriebsglied (31) eine Hülse angeordnet ist,
die das äußere Glied (26) umgibt und gleitend auf diesem gelagert ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1 032 653.
Französische Patentschrift Nr. 1 032 653.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 009 630/141 10.60
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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GB25183/53A GB745474A (en) | 1953-09-11 | 1953-09-11 | Improvements in sewing machines |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE1092284B true DE1092284B (de) | 1960-11-03 |
Family
ID=10223584
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (3)
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DE (1) | DE1092284B (de) |
GB (1) | GB745474A (de) |
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