DE19819965A1 - Traversen-Dreiachstransfer - Google Patents

Traversen-Dreiachstransfer

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Abstract

Die erfindungsgemäße Transfereinrichtung ist für Pressenanlagen mit mehreren aufeinanderfolgenden Pressenstationen vorgesehen. Die Transfereinrichtung (21) weist geteilte Quertraversen (46, 47) auf, die bezüglich der Transportrichtung von vorn bzw. hinten her in das Werkzeug (14, 15) eingefahren werden können. Zu jedem Werkzeug (14, 15) gehören zwei jeweils quergeteilte Traversen (46, 47) Zum Aufnehmen und Ablegen der Werkstücke werden die Quertraversen (46, 47) aufeinander zu bzw. voneinander weg verstellt. Außerdem werden sie bei geschlossenem Werkzeug (14, 15) seitlich an diesem vorbeigeführt. Dazu können sie bedarfsweise in eine Überholposition überführt werden, was bspw. mittels eines Schwenkantriebs (44, 45) möglich ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Transfereinrichtung (21) ermöglicht eine Verkürzung der Mindestzeit für die die Werkzeuge (14, 15) im Hinblick auf die Transfereinrichtung (21) offen sein müssen und somit eine Vergrößerung der Hubzahl der Presse.

Description

Die Erfindung betrifft eine Transfereinrichtung für Mehrstationenpressen und/oder Pressenstrassen.
Transfereinrichtungen haben bspw. bei Mehrstationen­ pressen oder Pressenstrassen die Aufgabe, Blechteile oder sonstige Werkstücke von Pressenstufe zu Pressenstufe zu transportieren, wobei ein Werkstück alle Pressenstationen nacheinander durchläuft. Die Transfereinrichtung hat die Aufgabe, in das sich öffnende Werkzeug, d. h. unter das von dem Werkstück abhebende Oberwerkzeug zu fahren, das Werkstück aufzunehmen, in das noch offene Werkzeug der nachfolgenden Pressenstation einzufahren und, das Werk­ zeug dort abzulegen. Noch bevor das Oberwerkzeug auf dem Werkstück aufsetzt muss der entsprechende Teil der Trans­ fereinrichtung aus dem Werkzeug herausgefahren worden sein.
Bei diesem Vorgang müssen die Greifermittel des Transfersystems erhebliche Wege zurücklegen und relativ große Massen bewegen. Insbesondere bei Großteilpressen, Karosseriepressen und vergleichbaren Anlagen ergeben sich dadurch sehr hohe Beschleunigungen und Bremsverzögerun­ gen, die nicht ohne weiteres ins Unermessliche gesteigert werden können wenn die Laufgeschwindigkeit (Hubzahl) der Presse gesteigert werden soll.
Aus der EP 0388610 B1 ist eine Pressenanlage mit einem Zweichachs-Transfersystem bekannt. Das Transfersy­ stem weist zwei sich zu beiden Seiten der Werkzeuge über die gesamte Länge der Pressenanlage erstreckende Lauf­ schienen auf, auf denen Laufwagen gelagert sind. Die Laufschienen sind mit Hebeeinrichtungen verbunden, die die Laufschienen synchron und im Takt der Hybrid-Pres­ senanlage auf und ab bewegen. Jeweils zwei einander gegenüberliegende Laufwagen sind untereinander durch Saugerbrücken oder Quertraversen verbunden. Diese sind mit Vakuumsaugern versehen, mit denen ein Werkstück gesteuert aufnehmbar bzw. ablegbar ist. Die Laufwagen sind über ein Transportgestänge mit einem Antrieb ver­ bunden, der ihnen eine Längsbewegung erteilt. Durch Überlagerung der Hebe- und Senkbewegung der Laufschienen mit der Längsbewegung der Laufwagen vollführen die Sau­ gerbrücken die gewünschte Transferkurve, mit der die Teile transportiert werden.
Wenn die Werkzeuge schließen, müssen die Sauger­ brücken zwischen den Werkzeugen stehen. Dies bedeutet, dass infolge der endlichen Bewegungs- und Transportge­ schwindigkeit der Saugerbrücken eine maximale Hubzahl nicht überschritten werden kann. Bei kleineren Pressenhü­ ben sind häufig höhere Hubzahlen wünschenswert.
Außerdem sind sogenannten Dreiachs-Transfereinrich­ tungen bekannt, bei denen anstelle der Laufschienen Transferbalken vorgesehen sind, die außer der gebe- und Senkbewegung auch eine Transferbewegung in Transportrich­ tung und eine Öffnungs- und Schließbewegung seitlich zur Transportrichtung ausführen können. Die Transferbalken tragen Schaufeln, die seitlich unter die Blechteile greifen können.
Derartige Transfereinrichtungen können bspw. einen Rückhub ausführen, wenn die Werkzeuge der einzelnen Pressenstufen geschlossen sind. Die an den Transferbalken gehaltenen Schaufeln vollführen in der dritten Achse eine seitliche Ausweichbewegung und gehen seitlich an den geschlossenen Werkzeugen vorbei. Allerdings erfassen die Schaufeln Werkstücke nur am Rand. Die Steifigkeit der Werkstücke muss deshalb für diese Art des Teiletransports ausreichend hoch sein. Werden in einer Pressenstation Teile vereinzelt, d. h. werden aus einer Platine zwei bspw. nebeneinander zu transportierende Blechteile ausge­ schnitten, ist der Teiletransport allein mit den von den Seiten her in die Werkzeuge greifenden Schaufeln nicht möglich. Dies setzt den Einsatzmöglichkeiten des Drei­ achs-Transfers Grenzen.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Transfereinrichtung zu schaffen, die große Hubzahlen der Pressen und eine hohe Flexibilität ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit der Transfereinrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist.
Die erfindungsgemäße Transfereinrichtung weist wenigstens einen an mehreren Werkzeugen vorbeigehenden Transferträger auf, an dem wenigstens zwei Werkstückauf­ nahmemittel vorgesehen sind. Diese sind aufeinander zu und voneinander weg bewegbar, um ein Werkstück aufzuneh­ men bzw. freizugeben. Zum Transport des Werkstücks werden die Werkstückaufnahmemittel eine Werkzeugposition wei­ terbewegt. Die dabei durchlaufende Transferkurve weist zwei Komponenten auf: eine Hebe/Senk-Bewegung und eine Translationsbewegung. Die Bewegung der Werkstückaufnahme­ mittel aufeinander zu und voneinander weg stellt eine dritte Bewegungskomponente dar, deren Richtung vorzugs­ weise mit der Richtung der Translationsbewegung überein­ stimmt.
Diese Transfereinrichtung ermöglicht verkürzte Transferzeiten und somit höhere Hubzahlen. Die Verkürzung der Transferzeiten ergibt sich aus der Minimierung der erforderlichen Verfahrwege zum Aufnehmen und Ablegen von Teilen. Müssen herkömmliche Saugerbrücken langwegig bis zur Werkzeugmitte in das geöffnete Werkzeug eingefahren werden, kann bei der erfindungsgemäßen Transfereinrich­ tung mit dem kurzwegigen Einfahren der Aufnahmeeinrich­ tungen in das sich öffnende Werkstück schon relativ früh begonnen werden. Der Einfahrweg beträgt bspw. lediglich wenige Zentimeter und ist somit kurz.
Eine weitere Einsparung von Transferzeit ergibt sich durch die Möglichkeit, die Aufnahmeeinrichtungen während des Pressenhubs, d. h. bei geschlossenen Werkzeugen für den nachfolgenden Transferschritt vorbereitend zu Posi­ tionieren. Muss bei einer herkömmlichen Zweiachs-Trans­ fereinrichtung mit Quertraversen (Saugerbrücken) die Quertraverse während des Arbeitshubs der Pressenstation zwischen diesen in Abwartestellung stehen, können die Aufnahmeeinrichtungen der erfindungsgemäßen Transfer­ einrichtung an den schließenden oder geschlossenen Werk­ zeugen vorbeigeführt werden. Ein Teil des notwendigen, von den Aufnahmemitteln zurückzulegenden Wegs kann des­ halb während des Arbeitshubs der Presse zurückgelegt werden, was zu einer erheblichen Zeitersparnis führt. Dies ermöglicht insbesondere wenn die Pressen auf gerin­ gen Hub eingestellt sind hohe Hubzahlen.
Die Aufnahmebewegung der Aufnahmeeinrichtungen ist aufeinander zu und voneinander weg in Transportrichtung ausgerichtet. Dies ermöglicht den Aufnahmemitteln das Werkstück an seiner bezüglich der Transportrichtung vorderen und seiner hinteren Kante zu halten. Im Gegen­ satz zu seitlich an dem Werkstück angreifenden Halteein­ richtungen wird dadurch der Transfer weniger stabiler Teile und bei entsprechender Einrichtung auch der Trans­ fer von parallel durch die Pressenstationen geführten Teilen möglich. Daraus ergeben sich vielseitige Anwen­ dungsmöglichkeiten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform können die Werkstückaufnahmemittel nicht nur in eine Werkstückauf­ nahmeposition und eine Werkstückfreigabeposition, sondern zusätzlich in eine Überholposition überführt werden, die das Vorbeiführen der Werkstückaufnahmemittel an geschlos­ senen Werkzeugen ermöglicht oder erleichtert. Dies schafft die Basis für in Querrichtung relativ breitbauen­ de Werkstückaufnahmemittel. Zum Vorbeiführen an geschlos­ senen Werkzeugen können diese bspw. in Längsrichtung oder in Vertikalrichtung geklappt, jedenfalls aber in eine Position überführt werden, in der sie in Seitenrichtung nur sehr wenig Platz beanspruchen. Außer Schwenk- und Klappbewegungen sind teleskopierbare Einrichtungen oder dgl. anwendbar. Die große Quererstreckung der in Werk­ stückaufnahmeposition befindlichen Aufnahmemittel ist insbesondere dazu geeignet, mehrere parallel geführte Teile und instabile Teile zu handhaben.
Bspw. können als Aufnahmeeinrichtungen auch Schwen­ karme verwendet werden, die jeweils mit einem Ende schwenkbar an dem Transferträger gelagert sind. Zur Werkstückaufnahme werden die Schwenkarme aufeinander zu geschwenkt, bis sie parallel zueinander ausgerichtet sind. Sie sind dann in Werkstückaufnahmeposition und haben ein Werkstück aufgenommen. Zur Freigabe werden die Schwenkarme voneinander weg geschwenkt, bis sie in spit­ zem Winkel oder parallel zu dem Transferträger ausgerich­ tet sind. Sie befinden sich nun in Werkstückfreigabeposi­ tion, die in dieser Ausführungsform mit der Überholposi­ tion übereinstimmt. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass zum Öffnen und Schließen der Werkstück­ aufnahmen, d. h. für die Bewegung zwischen der Werkstück­ aufnahmeposition und der Werkstückfreigabeposition, und für das Positionieren der Werkstückaufnahmen in die Überholposition für jedes Aufnahmemittelpaar lediglich eine einzige Antriebseinrichtung erforderlich ist.
Prinzipiell kann der Erfindungsgedanke an einer Transfereinrichtung mit lediglich einem Transferträger verwirklicht werden. Bei Pressenstrassen oder Mehrstatio­ nenpressen größerer Abmessung wird jedoch eine symmetri­ sche Bauform als vorteilhaft angesehen, bei der zwei zu beiden Seiten der Werkstücke bzw. Werkzeuge angeordnete Transferträger mit entsprechenden Aufnahmemitteln vor­ gesehen sind. Die Transferträger und deren Aufnahmemittel sind vorzugsweise spiegelbildlich bezüglich einer Längs- Vertikalebene ausgebildet.
Bei der symmetrischen Ausführungsform können die Werkstückaufnahmemittel als mittig geteilte Quertraversen angesehen werden, die gegenüber herkömmlichen durchgehen­ den Quertraversen den Hauptvorteil haben, dass sie an geschlossenen Werkzeugen vorbei führbar sind. Jedoch ermöglichen sie ähnlich wie herkömmliche Quertraversen (Saugerbrücken) die Handhabung großflächiger, auch wenig stabiler Teile.
Grundsätzlich ist es sowohl möglich, die Aufnahme­ mittel an Laufwagen anzuordnen, wobei die Transferträger dann als Laufschienen dienen, die lediglich noch gehoben und gesenkt werden. Der Vorteil liegt hier in einer relativen Verringerung der in Längsrichtung zu bewegenden Massen. Alternativ kann die Längskomponente der Trans­ ferbewegung auch von den Transferträgern absolviert werden, die dadurch die Werkstückaufnahmemittel in Längs­ richtung transportieren. Lediglich zur Durchführung der Werkstückaufnahmebewegung oder der Werkstückfreigabewe­ gung werden die Aufnahmemittel bei dieser Ausführungsform relativ zu den Transferträgern bewegt. Zwischen den Werkstückaufnahmemitteln und den Längsträgern sind dazu steuerbare Mitnahmemittel, bspw. Antriebe angeordnet, die eine relativ kurzhubige Relativbewegung zwischen dem Werkstückaufnahmemittel und dem Längsträger zulassen und die Werkstückaufnahmemittel ansonsten mit dem Längsträger verbinden.
Als Aufnahmemittel können Schaufeln, Greifer oder auch Sauger dienen. Schaufeln zeichnen sich hier durch ihre Einfachheit und durch die Möglichkeit aus, schon in ein nur wenig geöffnetes Werkzeug einzufahren.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und/oder der Beschreibung sowie aus Unteransprüchen. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Pressenanlage mit mehreren Pressensta­ tionen und einer Transfereinrichtung für den Teiletrans­ port, in einer schematisierten Seitenansicht,
Fig. 2 Zeitverläufe der Stößelbewegung bei unter­ schiedlichen Hüben und Hubzahlen,
Fig. 3 die Transfereinrichtung der Pressenanlage nach Fig. 1, in einer aufs äußerste schematisierten Perspektivdarstellung,
Fig. 4 bis 11 die Transfereinrichtung nach Fig. 3, in unterschiedlichen Arbeitsstadien.
In Fig. 1 ist eine Pressenanlage 1 mit mehreren Pressenstationen veranschaulicht, von denen zwei Pressen­ stationen 2, 3 veranschaulicht sind. Zu jeder Pressen­ station 2, 3 gehört jeweils ein Stößel 4, 5 der von einem nicht weiter veranschaulichten, in einem Pressenkopf oder Oberteil 6 angeordneten Hauptantrieb auf- und abschwin­ gend angetrieben ist. Die Stößelbewegung ist in Fig. 1 durch Pfeile 7, 8 veranschaulicht.
Unterhalb der Stößel 4, 5 sind Pressentische 11, 12 angeordnet. In jeder Pressenstation 2, 3 ist ein Umform­ werkzeug 14, 15 angeordnet zu dem jeweils ein an dem Stößel 4, 5 gehaltenes Oberwerkzeug 16, 17 sowie ein auf dem Pressentisch 11, 12 gelagertes Unterwerkzeug 18, 19 gehören.
Eine Transfereinrichtung 21 dient dazu, Blechteile 22 durch die Pressenstationen 2, 3 zu transportieren. Die Blechteile 22, 23 legen dabei einen durch eine Trans­ ferkurve K festgelegten Weg zurück. Die Transferkurve K ist in Fig. 1 gestrichelt angedeutet.
Die Blechteile 22, 23 können nur bei wenigstens teilweise geöffneten Werkzeugen 14, 15 aus diesen her­ ausgenommen bzw. in diese eingesetzt werden. Dies ist in Fig. 2 veranschaulicht, die den Verlauf der Bewegung der Stößel 4, 5 über der Zeit bei unterschiedlichen Hubweiten und Hubzahlen veranschaulicht. In dem oberen Teil der Fig. 2 führen die Stößel 4, 5 eine nahezu sinusförmige Hubbewegung mit großer Amplitude und relativ geringer Hubzahl aus. Der Bereich, in dem die Werkzeuge 14, 15 nahezu geschlossen, d. h. die Oberwerkzeuge 16, 17 teil­ weise oder vollständig auf den Werkstücken 22, 23 aufge­ setzt sind, sind als schraffierte Zeitbereiche Tc ver­ anschaulicht. Während dieser Zeitabschnitte müssen sämt­ liche Teile der Transfereinrichtung 21 aus den Werkzeugen 14, 15 herausgefahren sein. Zwischen den Schließzeiten Tc sind Zeitspannen T0 verfügbar, in denen die Werkstücke 22, 23 zugänglich und aus den Werkzeugen 14, 15 heraus- bzw. in diese hineinführbar sind.
Um Greifer oder sonstige Einrichtungen in die Werk­ zeuge 14, 15 einführen zu können, ist eine Mindestöffnung erforderlich. Wird nun der Hub der Transferpresse ver­ mindert, verkürzt sich die Zeitspanne T0 in der die Werk­ zeuge 14, 15 ausreichend weit geöffnet sind, erheblich. Wird nun noch die Hubzahl erhöht, was aufgrund des gerin­ geren Hubs zunächst durchaus möglich erscheint, vermin­ dert sich die Zeit in der die Werkzeuge 14, 15 offen­ stehen, noch weiter. Dies ist in Fig. 2 unten veran­ schaulicht.
Die vorliegende erfindungsgemäße Transfereinrichtung 21, die in ihrem prinzipiellen Aufbau in Fig. 3 ver­ anschaulicht ist, trägt dem Rechnung. Die Transferein­ richtung 21 weist zwei im Abstand parallel zueinander angeordnete Transferträger 24, 25 auf, die zu beiden Seiten der Werkzeuge 14, 15 in Transferrichtung Dt an­ geordnet sind. Die Transferträger 24, 25 sind im vor­ liegenden Ausführungsbeispiel mit Hubeinheiten 26, 27, 28, 29 verbunden, die synchron angesteuert sind und den Transferträgern 24, 25 synchron zu dem von dem Pressen­ hauptantrieb vorgegebenen Arbeitstakt der Stößel 4, 5 eine Hebe- und Senkbewegung erteilen. Diese stellt die Vertikalkomponente der Transferkurve K dar. Die Transfer­ träger 24, 25 sind von den Hubeinheiten 26 bis 29 in Linearführungen 31, 32, 33, 34 gehalten, die eine Längs­ bewegung der Transferträger 24, 25 zulassen. Um diese gezielt zu durchlaufen, sind die Transferträger 24, 25 mit Transferantrieben 36, 37 verbunden, die synchron zu den Stößeln 4, 5 der Pressenanlage 1 angetrieben sind. Sie erteilen den Transferträgern 24, 25 die Längskom­ ponente der Transferkurve K.
Der Transferträger 24 trägt an der Pressenstation 2 zwei Laufwagen 41, 42, die zumindest um einen einige Zentimeter betragenden Hub aufeinander zu und voneinander weg verstellbar sind. Die Laufwagen 41, 42 sind unver­ drehbar an dem Transferträger 24 gelagert. Um sie aufein­ ander zu und voneinander weg zu verstellen ist von dem Transferträger 24 ein Stellantrieb 43 getragen, der mit entsprechenden Getriebemitteln, bspw. Stangen mit den Laufwagen 41, 42 verbunden ist, um diese definiert gegen den Transferträger 24 zu verstellen.
Die Laufwagen 41, 42 sind außerdem mit einem Schwenkantrieb 44, 45 versehen, der jeweils einen Aus­ leger 46, 47 trägt. Die zueinander permanent parallelen Ausleger 46, 47 sind durch Ansteuerung des Schwenkan­ triebs 44, 45 in die in durchgezogenen Linien dargestell­ te Horizontalposition und in die gestrichelt dargestellte Vertikalposition schwenkbar. Zur Aufnahme der Werkstücke 22, 23 sind die Ausleger 46, 47 mit Schaufeln 48, 49 versehen.
Der Transferträger 25 ist an der entsprechenden gegenüberliegenden Seite ebenfalls mit Laufwagen 41, 42 und einem Verstellantrieb 43 versehen. Die Laufwagen 41, 42 tragen Schwenkantriebe 44, 45 die ihrerseits die Ausleger 46, 47 halten. Außerdem sind ebenfalls Schaufeln 48, 49 vorgesehen.
Die Transferträger 24, 25 sind an der nächstfolgen­ den Pressenstation 3 ebenfalls mit Laufwagen 41, 42, Stellantrieben 43, Schwenkantrieben 44, 45 und Auslegern 46, 47 mit Schaufeln 48, 49 versehen. Die Ansteuerung aller Stellantriebe 43 und aller Schwenkantriebe 44, 45 erfolgt zumindest wenn die Stößel 4, 5 im Gleichtakt laufen, synchron.
Die Stellantriebe 43 und die Schwenkantriebe 44, 45 können elektrische Antriebe, hydraulische Antriebe oder pneumatische Antriebe sein.
Die insoweit beschriebene Transfereinrichtung 21 arbeitet wie folgt:
Zum Aufnehmen eines Werkstücks bei sich öffnendem Werkzeug wird zu einem Zeitpunkt A (Fig. 2) jeder Stell­ antrieb 43 so angesteuert, dass die bereits seitlich neben dem Werkzeug 14, 15 stehenden Ausleger 46, 47 aufeinander zu verstellt werden. Die Schaufeln 48, 49 fahren dabei unter das Werkstück und nehmen dieses auf. Die Ausleger 46, 47 werden somit aus ihrer Werkstück­ freigabeposition in eine Werkstückaufnahmeposition über­ führt. Dieser Vorgang ist in Fig. 4 veranschaulicht.
Im nächst folgenden Schritt wird begonnen, die Trans­ ferkurve K zu durchlaufen. Dazu werden die Hubeinheiten 26 bis 29 so angesteuert, dass die Transferträger 24, 25 und somit die Werkstückaufnahmen (Ausleger 46, 47) eine vertikale Aushebebewegung ausführen, die in Fig. 5 durch Pfeile veranschaulicht ist. Noch während diese Bewegung abläuft werden die Transfereinheiten 36, 37 so angesteu­ ert, dass eine Längsbewegung beginnt. Fig. 6 veranschau­ licht dies. Die Ausleger 46, 47 und das von diesen getra­ gene Werkstück führen nun eine Transferbewegung aus, bei der das aufgenommene Werkstück von dem Werkzeug 14 zu dem Werkzeug 15 transportiert wird. Ist das Werkstück, wie in Fig. 7 veranschaulicht, an dem Werkzeug 15 angekommen, stoppt die Längsbewegung der Transferantriebe 36, 37 und die Hubeinheiten 26 bis 29 senken die Transferträger 24, 25 ab. Damit legen die Ausleger 46, 47 das Werkstück in dem noch offenen Werkzeug 15 ab.
Noch bevor in Fig. 2 der Punkt B erreicht ist, d. h. noch bevor die Werkzeuge 14, 15 schließen, werden die Stellantriebe 43 so angesteuert, dass die Ausleger 46, 47 voneinander weg aus der Werkstückaufnahmeposition in die Werkstückfreigabeposition überführt werden. Damit geben sie das Werkstück und das Werkzeug frei.
Während die Werkzeuge 14, 15 schließen und geschlos­ sen sind, werden die Schwenkantriebe 44, 45 angesteuert, so dass die Ausleger 46, 47, wie in Fig. 9 angedeutet, aus ihrer Horizontalposition in die in Fig. 10 veran­ schaulichte Vertikalposition geschwenkt werden. Sie befinden sich nun in einer Überholposition, in der sie an dem geschlossenen Werkzeug 15 sowie dem geschlossenen Werkzeug 14 vorbeigeführt werden können. Durch entspre­ chende Ansteuerung der Transferantriebe 36, 37 werden die Ausleger 46, 47 somit von dem Werkzeug 15 zu dem Werkzeug 14 zurückgeführt und, wie in Fig. 11 veranschaulicht ist, aus ihrer Vertikalposition in ihre Horizontalposi­ tion zurückgeschwenkt. Es ist somit wieder der in Fig. 4 veranschaulichte Ausgangszustand erreicht.
Alternativ zu den vorbeschriebenen Ausführungsformen ist es möglich, die Schwenkantriebe auf die Transfer­ träger 24, 25 wirken zu lassen und diese insgesamt um etwa 90° zu drehen, um die Querträger 46, 47 aus der Horizontalen in die Vertikale und zurück zu schwenken. Bedarfsweise können die Transferträger 24, 25 auch als Laufschienen ausgebildet sein, die an der Längskomponente der Transferbewegung nicht teilnehmen, sondern lediglich die Laufwagen 41, 42 führen.
Die erfindungsgemäße Transfereinrichtung ist für Pressenanlagen mit mehreren aufeinanderfolgenden Pressen­ stationen vorgesehen. Die Transfereinrichtung 21 weist geteilte Quertraversen 46, 47 auf, die bezüglich der Transportrichtung von vorn und hinten in das Werkzeug 14, 15 eingefahren werden können. Zu jedem Werkzeug 14, 15 gehören zwei jeweils quergeteilte Traversen 46, 47. Zum Aufnehmen und Ablegen der Werkstücke werden die Quertra­ versen 46, 47 aufeinander zu bzw. voneinander weg ver­ stellt. Außerdem werden sie bei geschlossenem Werkzeug 14, 15 seitlich an diesem vorbeigeführt. Dazu können sie bedarfsweise in eine Überholposition überführt werden, was bspw. mittels eines Schwenkantriebs 44, 45 möglich ist.
Die erfindungsgemäße Transfereinrichtung 21 ermög­ licht eine Verkürzung der Mindestzeit, für die die Werk­ zeuge 14, 15 im Hinblick auf die Transfereinrichtung 21 offen sein müssen und somit eine Vergrößerung der Hubzahl der Presse.

Claims (16)

1. Transfereinrichtung (21), insbesondere für Mehr­ stationenpressen (1) oder Pressenstrassen,
mit wenigstens einem Transferträger (24), der sich entlang wenigstens zweier Pressenstationen (2, 3) er­ streckt,
mit wenigstens zwei zur Aufnahme eines Werkstücks (22) zusammenwirkenden Werkstückaufnahmemitteln (46, 47, 48, 49),
  • - die von dem Transferträger (24) getragen sind und
  • - die aufeinander zu in eine Werkstückaufnahmepo­ sition,
  • - voneinander weg in eine Werkstückfreigabeposi­ tion bewegbar sind.
2. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) außerdem
  • - in eine von der Werkstückaufnahmeposition und der Werkstückfreigabeposition verschiedene Überholposition überführbar sind, in der die Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) an einem Werkzeug (14, 15) einer Pressenstation (2, 3) vorbeiführbar sind.
3. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei zueinander parallele Transfer­ träger (24, 25) vorgesehen sind, die zu beiden Seiten der Werkzeuge (14, 15) der Pressenstationen (2, 3) angeordnet sind.
4. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transferträger (24, 25) mit einer Hubeinheit (26, 27, 28, 29) verbunden ist, mit der dem Transferträger (24, 25) eine vertikale Hebe- und Senkbewegung erteilbar ist.
5. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transferträger (24, 25) oder auf diesen gelagerte Laufwagen (41, 42) mit einer Transfer­ einheit (36, 37) verbunden ist, mit der dem Transfer­ träger (24, 25) oder den Laufwagen (41, 42) eine hori­ zontale Transferbewegung erteilbar ist, deren Maximalhub vorzugsweise wenigstens so groß ist, wie der Mittenab­ stand zweier aufeinanderfolgender Pressenstationen (2, 3).
6. Transfereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) mittels steuerbarer Mitnahmeeinrichtungen (43) mit dem Transferträger verbindbar sind.
7. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein an dem Transferträger (24, 25) zwischen dem Transferträger (24, 25) und den Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) angeordneter Stellantrieb (43) vorgesehen ist, mit dem die Relativpo­ sition zwischen dem jeweiligen Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) und dein Transferträger (24, 25) ver­ änderbar ist.
8. Transfereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (43) dazu einge­ richtet ist, den Werkstückaufnahmemitteln (46, 47, 48, 48) eine Stellbewegung aufeinander zu und voneinander weg zu erteilen.
9. Transfereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellantriebe (43) zusätzlich dazu eingerichtet sind, den Werkstückaufnahmemitteln (46, 47, 48, 49) eine Transferbewegung zu erteilen.
10. Transfereinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellantriebe (43) dazu einge­ richtet sind, die Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) aus der Werkstückfreigabeposition in die Überholposition zu überführen.
11. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transferträger (24, 25) mit einem Antrieb verbunden ist, mit dem der Transferträger in eine Position überführbar ist, in der die Werkstück­ aufnahmemittel (46, 47, 48, 49) in Überholposition be­ findlich sind.
12. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückaufnahmemittel (46, 47, 48, 49) sich wenigstens in ihrer Werkstückaufnahmeposi­ tion quer zu der Transferrichtung erstreckende Traversen (46, 47) aufweisen, die in Überholposition aus der Quer­ richtung heraus bewegt sind.
13. Transfereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Traversen (46, 47) in Überholpo­ sition in Transferrichtung bewegt, vorzugsweise ge­ schwenkt sind.
14. Transfereinrichtung nach Anspruch 3 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Traversen (46, 47) endseits jeweils mit den Transferträgern (24, 25) oder auf diesen gelagerten Laufwagen (41, 42) verbunden sind und dass die Traversen (46, 47) mittig geteilt sind.
15. Transfereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Traversen (46, 47) in Überholpo­ sition in Vertikalrichtung überführt sind.
16. Transfereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückaufnahmemittel Schaufeln (48, 49), Greifer oder Sauger zum zeitweiligen Halten und Freigeben der Werkstücke aufweisen.
DE19819965A 1998-05-05 1998-05-05 Traversen-Dreiachstransfer Withdrawn DE19819965A1 (de)

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