DE602004008897T2 - Lenkvorrichutng in einem geräteträger - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • F16G13/02Driving-chains
    • F16G13/06Driving-chains with links connected by parallel driving-pins with or without rollers so called open links

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Lenkvorrichtung in einem Geräteträger, wie beispielsweise einer Aufsitzmähmaschine, mit einer Radbaugruppe, die mittels der Lenkvorrichtung schwenkbar ist, wobei die Lenkvorrichtung eine drehbare Lenksäule, ein Lenkrad, das undrehbar mit der Lenksäule verbunden ist, einen Übertragungszug, der in der Ebene des Lenkrads flexibel ist und der sich über das Lenkrad erstreckt und an einer Seite des Lenkrads einen ersten Kabellauf ausbildet und an der anderen Seite des Lenkrads einen zweiten Kabellauf ausbildet, zwei Ablenkräder, die an beiden Seiten des Lenkrads angeordnet sind und jeweils in einer zweiten und einer dritten Ebene liegen, wobei jede relativ zu der Ebene des Lenkrads gewinkelt liegt, und zwei flexible Lenkzüge aufweist, die an einem Ende mit den jeweiligen Kabelläufen verbunden sind und sich über die jeweiligen Ablenkräder erstrecken und an dem anderen Ende mit der Radbaugruppe verbunden sind.
  • Stand der Technik
  • Bei einer Lenkvorrichtung des Stands der Technik in einer Aufsitzmähmaschine wird ein Lenkdraht verwendet, der um eine drehbare Lenksäule gewickelt ist und sich über zwei erste Ablenkräder, die an beiden Seiten der Lenksäule angeordnet sind und in einer gemeinsamen Ebene liegen, und zwei zweite Ablenkräder, die an beiden Seiten der Lenksäule angeordnet sind und jeweils in einer zweiten und einer dritten Ebene liegen, die im Wesentlichen relativ zu dieser gemeinsamen Ebene orthogonal ist, zu einer lenkbaren Radbaugruppe erstreckt, mit der er verbunden ist. Diese Lenkvorrichtung leidet unter dem wesentlichen Nachteil, dass der Lenkdraht besonders bei seinem Abschnitt, der sich über die Lenksäule erstreckt, jedoch auch bei den Abschnitten, die sich über das erste und das zweite Ablenkrad erstrecken, rasch abgenutzt wird. Dies hat einen häufigen Abriss des Lenkdrahts zur Folge, wodurch ein Austausch erforderlich gemacht wird.
  • Um diesen Nachteil zu vermindern, wurde der Teil des Lenkdrahts, der sich über die Lenksäule und die zwei Ablenkräder erstreckt, bei einer bekannten Lenkvorrichtung, die von der in der Einleitung beschriebenen Art ist, durch eine Übertragungskette ersetzt, die sich über ein Lenkkettenzahnrad erstreckt, das undrehbar mit der Lenksäule verbunden ist und in der gleichen Ebene wie das erste und das zweite Ablenkrad liegt, die hier aus Kettenzahnrädern bestehen. Diese Kette ist an jedem Ende mit einem Lenkdraht verbunden, der sich wie vorstehend über die jeweiligen zweiten Ablenkräder zu der lenkbaren Radbaugruppe erstreckt. Bei dieser Lenkvorrichtung des Stands der Technik ist die Abnutzung in dem Bereich der Lenksäule beseitigt. Das Abnutzungsproblem bleibt jedoch für die Lenkdrähte, die sich über die zweiten Ablenkräder erstrecken und deshalb relativ häufig abreißen.
  • Um auch dieses Abnutzungsproblem zu beseitigen, wurde jeder der flexiblen Lenkzüge in einer Lenkvorrichtung, die aus der WO 95/31891 bekannt ist, als eine Übertragungskette ausgebildet, die zwischen dem Lenkkettenzahnrad und den jeweiligen Ablenkrädern mittels eines Verbindungselements an die Kette gekoppelt ist, das in der Ebene des Lenkkettenzahnrads flexibel ist, um mit der Kette eine gerade Linie auszubilden, wobei das Verbindungselement einen ersten Zapfen, mit dem ein Endverbindungsglied einer Kette bei einer von diesen zwei Ketten gelenkig angebracht ist, und einen zweiten Zapfen aufweist, mit dem ein Endverbindungsglied bei der anderen dieser zwei Ketten gelenkig angebracht ist, wobei die zwei Zapfen relativ zueinander mit einem Winkel gewinkelt sind, der dem Winkel gleicht, vorzugsweise 90°, mit dem die zweite Ebene und die dritte Ebene jeweils relativ zu der Ebene des Lenkkettenzahnrads gewinkelt sind.
  • Ungeachtet dessen, dass der Übertragungszug und der Lenkzug Lenkdrähte oder Übertragungsketten sind, ist die Kraft, die bei diesen bekannten Lenkvorrichtungen mit der Hilfe eines Handrads an die Lenksäule angebracht werden muss, um zu bewirken, dass diese die Radbaugruppe schwenkt, sehr groß, was es eher schwierig macht, den Geräteträger zu betätigen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lenkvorrichtung vorzusehen, die die zum Schwenken der Radbaugruppe erforderliche Kraft beträchtlich reduziert.
  • Diese Aufgabe wird mittels einer Lenkvorrichtung gelöst, die von der in der Einleitung erwähnten Art ist und dadurch gekennzeichnet ist, dass die flexiblen Lenkzüge mit den jeweiligen Kabelläufen mittels eines Kupplungselements verbunden sind, das aus einem zweiten Ablenkrad besteht, über das sich der Kabellauf in etwa 180° erstreckt, und aus einem Ablenkradhalter besteht, der dieses Ablenkrad senkrecht zu der Ebene des Lenkrads drehbar um einen Achse stützt, und mit dem der Lenkzug verbunden ist, wobei der Kabellauf an seinem Ende befestigt ist. Der Ablenkradhalter ist ein im Wesentlichen U-förmiges Joch, dessen zwei Schenkel parallel zu der Ebene des Lenkrads liegen und dessen Endabschnitt mit dem jeweiligen Lenkzug verbunden ist.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Lenkrad ein Kettenzahnrad, der Übertragungszug eine Übertragungskette und das Ablenkrad des Kupplungselements ein Kettenzahnrad.
  • Jeder der zwei Lenkzüge besteht vorzugsweise aus einer Übertragungskette.
  • Bei einer bevorzugten Abwandlung des zuletzt erwähnten Ausführungsbeispiels liegen die zwei Lenkzüge zwischen den jeweiligen Ablenkrädern und der Radbaugruppe in einer gemeinsamen Ebene, die relativ zu der zweiten und der dritten Ebene gewinkelt ist, wobei die Lenkvorrichtung eine Lenkscheibe aufweist, die in der Radbaugruppe enthalten ist, und die in dieser gemeinsamen Ebene liegt und mit der die Lenkzüge verbunden sind, wobei jede der Ketten, die die Lenkzüge ausbilden, aus zwei Teilketten besteht, die zwischen den jeweiligen Ablenkrädern und der Lenkscheibe mittels eines Verbindungselements gekoppelt sind, um miteinander eine gerade Linie auszubilden, wobei jedes Verbindungselement einen ersten Zapfen aufweist, an dem ein Endverbindungsglied einer Teilkette gelenkig angebracht ist, und einen zweiten Zapfen aufweist, an dem ein Endverbindungsglied der anderen Teilkette gelenkig angebracht ist, wobei die zwei Zapfen um die gerade Linie relativ zueinander in einem Winkel gedreht werden, der dem Winkel gleicht, mit dem die gemeinsame Ebene jeweils relativ zu der zweiten und der dritten Ebene gewinkelt ist.
  • Die gemeinsame Ebene ist vorzugsweise eine horizontale Ebene und die zweite und die dritte Ebene sind vorzugsweise vertikale Ebenen.
  • Die zweite Ebene, ebenso wie die dritte Ebene sind relativ zu der Ebene des Lenkrads 90° gewinkelt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nun detaillierter mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine schematische Seitenansicht und stellt einen Geräteträger dar, der mit einer Lenkvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung versehen ist.
  • Die 2 bis 4 stellen den Geräteträger in 1 von unten dar, wobei die Lenkvorrichtung in einer Ausgangsposition, einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition gezeigt wird.
  • 5 zeigt einen Abschnitt von 2 mit einem größeren Maßstab.
  • 6 zeigt einen Abschnitt von 5 in der Richtung des Pfeils VI in 5.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht eines Verbindungselements zum Aneinanderkoppeln zweier Ketten.
  • 8 ist einen Ansicht, die 2 entspricht, jedoch einen Geräteträger darstellt, der mit einer Lenkvorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung versehen ist.
  • 9 ist eine Ansicht, die 5 entspricht, jedoch eine Lenkvorrichtung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
  • Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
  • Der in 1 schematisch gezeigt Geräteträger 1 ist eine Aufsitzmähmaschine. Die Aufsitzmähmaschine ist gelenkig ausgebildet und hat einen vorderen Rahmen 2 und einen hinteren Rahmen 3, die über eine vertikale Drehachse A drehbar miteinander verbunden sind. Der vordere Rahmen 2 stützt die Vorderräder 5a der Aufsitzmähmaschine. Der hintere Rahmen 3 stützt die Hinterräder 5b der Aufsitzmähmaschine 1 und ist in einer Radbaugruppe enthalten, die relativ zu dem vorderen Rahmen 2 drehbar ist. Eine Lenkscheibe 4, die mit dem hinteren Rahmen 3 fest verbunden ist und deren Mittelachse mit der Drehachse A zusammenfällt, ist ebenfalls in der Radbaugruppe enthalten. Die Lenkscheibe 4 hat zwei Führungsnuten, die in zwei genau entgegengesetzten Abschnitten des Umfangs der Scheibe angeordnet sind.
  • Die Lenkvorrichtung der Aufsitzmähmaschine 1 hat eine Lenksäule 6, die an dem vorderen Rahmen 2 drehbar befestigt ist. Die Lenksäule 6 bildet einen Winkel von etwa 30° bezüglich der vertikalen Ebene und hat an ihrem oberen Ende ein Handrad 7 zum Drehen der Lenksäule 6. Ein Lenkkettenzahnrad 8 ist mit der Lenksäule 6 undrehbar an deren unterem Ende verbunden. Vier Ablenkkettenzahnräder 9a, 9b, 10a und 10b sind paarweise auf beiden Seiten des Lenkkettenzahnrads 8 angeordnet und liegen in der gleichen Ebene wie dieses, das heißt, in einer Ebene, die in etwa 30° relativ zu der horizontalen Ebene geneigt ist.
  • Eine Rollenkette 11, die in der Ebene der Kettenzahnräder flexibel ist, erstreckt sich über das Lenkkettenzahnrad 8 und die Ablenkkettenzahnräder 9a, 9b, 10a und 10b. Die Rollenkette 11 bildet an einer Seite des Lenkkettenzahnrads 8 einen ersten Kettenlauf 11a, der sich in der Richtung einer Vorwärtsbewegung der Aufsitzmähmaschine 1 gesehen von dem linken äußeren Ablenkkettenzahnrad 10a rückwärts erstreckt, und an der anderen Seite des Lenkkettenzahnrads 8 einen zweiten Kettenlauf 11b ausbildet, der sich von dem rechten äußeren Ablenkkettenzahnrad 10b rückwärts erstreckt.
  • Die Kettenläufe 11a und 11b sind jeweils mit einem Ende einer Rollenkette 12a und 12b verbunden. Jeder Kettenlauf 11a und 11b und seine Rollenkette 12a und 12b sind jeweils mittels einem Kupplungselement 13a und 13b gekoppelt, das nachstehend detaillierter beschrieben ist. Die Rollenketten 12a und 12b sind in der vertikalen Richtung flexibel und erstrecken sich über die jeweiligen Ablenkkettenzahnräder 14a und 14b rückwärts, vor denen sich diese in der vorstehend erwähnten Ebene befinden, die um 30° geneigt ist, und hinter denen sie in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegen. Die Ablenkkettenzahnräder 14a und 14b haben horizontale Mittelachsen. Die Rollenketten 12a und 12b sind an deren einem Ende jeweils mit einem Ende einer Rollenkette 15a und 15b verbunden. Die Rollenketten 12a und 15a, ebenso wie 12b und 15b, sind jeweils mittels eines Verbindungselements 16a und 16b, das nachstehend detaillierter beschrieben ist, in solch einer Art und Weise aneinander gekoppelt, dass sich jeweils ein Teil der Rollenkette 12a und 12b, der hinter den jeweiligen Ablenkkettenzahnrädern 14a und 14b positioniert ist, und jeweils die Rollenkette 15a und 15b miteinander in einer geraden Linie erstrecken. Die Rollenketten 15a und 15b, die dadurch in der gemeinsamen horizontalen Ebene liegen, sind in der horizontalen Richtung flexibel und jede erstreckt sich in eine der Nuten an dem Umfang der Lenkscheibe 4. In einer bekannten Art und Weise sind die Rollenketten 15a und 15b an deren hinterem Ende jeweils über einen Federmechanismus 17a und 17b mit der Lenkscheibe 4 verbunden, wobei der Anbringpunkt 18b der Rollenkette 15 näher bei der Mitte der Lenkscheibe 4 liegt, als der Anbringpunkt 18a der Rollenkette 15a. Die Federmechanismen 17a und 17b dienen zum Verhindern, dass das Handrad unelastisch stoppt, wenn es in einer oder der anderen Richtung maximal gedreht ist. Die Rollenkette 15b erstreckt sich über ein Kettenzahnrad 19, das an der Unterseite der Lenkscheibe 4 angeordnet ist, zu ihrem Anbringpunkt 18b.
  • Wie es vorstehend beschrieben ist, sind die Rollenketten 12a und 12b an einem Ende jeweils mittels eines Kupplungselements 13a und 13b jeweils mit dem Kettenlauf 11a und 11b gekoppelt. Die zwei Kupplungselemente 13a und 13b sind identisch und werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 5 und 6 detaillierter beschrieben. Jedes Kupplungselement 13a, 13b besteht aus einem Ablenkkettenzahnrad 20a, 20b über das sich der Kettenlauf 11a, 11b um 180° erstreckt, und aus einem Ablenkradhalter 21a, 21b, der das Ablenkkettenzahnrad 20a, 20b drehbar um eine Drehachse R stützt, die senkrecht zu der Ebene des Lenkkettenzahnrads ist, und mit dem die Rollenkette 12a, 12b verbunden ist. Der Ablenkradhalter 21a, 21b ist ein im Wesentlichen U-förmiges Joch, dessen zwei Schenkel parallel zu der Ebene des Lenkkettenzahnrads liegen (siehe 1) und dessen Endabschnitt mit der Rollenkette 12a, 12b in einer Art und Weise verbunden ist, die nachstehen detaillierter beschrieben wird.
  • Das freie Ende jedes Kabellaufs 11a und 11b ist jeweils mittels eines Befestigungsbolzens 22a und 22b an dem vorderen Rahmen 2 befestigt.
  • 7 stellt ein Verbindungselement 23 dar, das jeweils zum Koppeln der Rollenketten 12a und 12b an die Rollenketten 15a und 15b verwendet werden kann, das heißt, jeweils als ein Verbindungselement 16a und 16b.
  • Das Verbindungselement 23 ist für ein Zusammenkoppeln von zwei Rollenketten K1 (beispielsweise der Rollenkette 12a oder 12b) und K2 (beispielsweise der Rollenkette 15a oder 15b), die relativ zueinander um 90° gedreht sind, in einer geraden Linie miteinander bestimmt. In 7 ist diese Linie mit L bezeichnet. Das Verbindungselement 23 hat im Wesentlichen die Form eines Balkens, der zwei quer laufende Durchgangsbohrungen aufweist, die sich senkrecht zueinander erstrecken, und ist angepasst, um zwischen den inneren Endverbindungsgliedern 24 und 25 der Rollenketten K1 und K2 platziert zu werden und mit den inneren Verbindungen mittels zwei herkömmlichen Kettenschlössern 26 und 27 verbunden zu werden, wobei jedes jeweils zwei parallele Bolzen 28, 29 und 30, 31 aufweist. Ein Bolzen 28 eines Kettenschlosses 26 ist in die Endhülse von einem inneren Glied 24 eingeführt und sein anderer Bolzen ist in eine Öffnung des Balkens eingeführt. Ein Bolzen 30 des anderen Kettenschlosses 27 ist in die Endhülse des anderen inneren Glieds 25 eingeführt und sein anderer Bolzen 31 ist in die andere Öffnung des Balkens eingeführt.
  • Jede Rollenkette 12a und 12b ist jeweils mittels eines Verbindungselements 32a, 32b von der vorstehend unter Bezugnahme auf 7 beschriebenen Art mit dem Ablenkradhalter 21a und 21b verbunden. Die Verbindungselemente 32a, 32b sind in der vorstehend beschriebenen Art und Weise mit der jeweiligen Rollenkette 12a, 12b verbunden und sind mittels eines herkömmlichen Kettenschlosses 31a, 32b, das zwei parallele Bolzen aufweist, von denen sich einer durch das jeweilige Verbindungselement 32a, 32b erstreckt und sich der andere von diesen durch den Endabschnitt des jeweiligen Ablenkradhalters 21a, 21b erstreckt, mit dem jeweiligen Ablenkradhalter 21a, 21b verbunden (siehe 5 und 6).
  • Wenn das Handrad 7 in eine Richtung (vom Fahrer gesehen im Uhrzeigersinn) von der Ausgangsposition der Lenkvorrichtung gedreht wird, welche in 2 gezeigt ist, und bei der die Aufsitzmähmaschine 1 geradeaus angetrieben wird, wird die Radbaugruppe 3, 4, 5b in Richtung der Endposition gedreht, wie sie in 3 gezeigt ist, wodurch die Aufsitzmähmaschine 1 nach rechts fährt, und wenn das Handrad 3 in der entgegengesetzten Richtung (von dem Fahrer gesehen im Gegenuhrzeigersinn) von der Ausgangsposition gedreht wird, wird die Radbaugruppe 3, 4, 5b in der Richtung der in 4 gezeigten Endposition gedreht, wobei die Aufsitzmähmaschine 1 nach links lenkt.
  • Wie es aus den 2 bis 4 ersichtlich wird, sind die zwei Verbindungselemente 16a und 16b bei jeder Drehposition der Radbaugruppe 3, 4, 5b jeweils zwischen dem Ablenkkettenzahnrad 14a und 14b und der Lenkscheibe 4 positioniert.
  • Durch die Tatsache, dass die zwei Kettenläufe 11a und 11b, anstelle an ihrem einen Ende jeweils direkt mit der Rollenkette 12a und 12b verbunden zu sein, wie bei den Konstruktionen des Stands der Technik, hier jeweils über das Kupplungselement 13a und 13b jeweils mit der Rollenkette 12a und 12b verbunden sind, sich jeweils über das Ablenkkettenzahnrad 20a und 20b erstrecken und an ihrem freien Ende an dem Rahmen 2 befestigt sind, wird der Drehgrad des Handrads, der benötigt wird, um ein gegebenes Drehen der Radbaugruppe 3, 4, 5b relativ zu dem Rahmen 2 vorzusehen, zunehmen, jedoch andererseits die Kraft, die benötigt wird, um die Radbaugruppe 3, 4, 5b zu drehen, in einem entsprechendem Ausmaß reduziert werden.
  • Das in 8 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel nur darin, dass die zwei äußeren Ablenkkettenzahnräder (10a, 10b) entfernt wurden, und darin, dass sich die Kettenläufe 11a, 11b um 180° über die Ablenkkettenzahnräder 20a, 20b von den Kupplungselementen 13a, 13b von auswärts einwärts erstrecken, wie es in der Querrichtung des Geräteträgers 1 sichtbar ist, anstelle von innerhalb Richtung auswärts, wie es bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist jeder Kettenlauf 11a, 11b, gerade wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, an seinem freien Ende, dass mit dem vorderen Rahmen 2 bei 22'a, 22'b in einer Art und Weise fest verbunden wird, wie es detailliert in 8 gezeigt ist.
  • Das in 9 gezeigte dritte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem zweiten Ausführungsbeispiel, dass in 8 gezeigt ist, nur darin, dass die flexible Rollenkette 11 keine Kette mit offenem Ende ist, sondern eine endlos Kette ist, was bedeutet, dass die „freien" Enden der Kettenläufe 11a, 11b bei einem Punkt 22'' verbunden sind, wo die Rollenkette 11 befestigt ist. Die zwei Kettenläufe 11a und 11b erstrecken sich jeweils rückwärts von dem Ablenkkettenzahnrad 9a und 9b, jeweils um 180° über das Ablenkkettenzahnrad 20a und 20b, und um 90° über ein Ablenkkettenzahnrad 34, das undrehbar mit dem vorderen Rahmen 2 verbunden ist, zu dem Punkt 22'' der Verbindung. Selbstverständlich kann das undrehbare Kettenzahnrad 34 durch eine andere Einrichtung ersetzt werden, die den Punkt 22'' der Verbindung befestigt.
  • Andere Übertragungsketten als Rollenketten, beispielsweise Buchsenketten, können bei der erfindungsgemäßen Lenkvorrichtung verwendet werden. Ferner können Drähte anstelle von Ketten verwendet werden.

Claims (7)

  1. Lenkvorrichtung in einem Geräteträger (1), wie beispielsweise einer Aufsitzmähmaschine, mit einer Radbaugruppe (3, 4, 5b), die mittels der Lenkvorrichtung schwenkbar ist, wobei die Lenkvorrichtung eine drehbare Lenksäule (6), ein Lenkrad (8), das undrehbar mit der Lenksäule verbunden ist, einen Übertragungszug (11), der in der Ebene des Lenkrads flexibel ist und der sich über das Lenkrad (8) erstreckt und an einer Seite des Lenkrads einen ersten Kabellauf (11a) ausbildet und an der anderen Seite des Lenkrads einen zweiten Kabellauf (11b) ausbildet, zwei Ablenkräder (14a, 14b), die an beiden Seiten des Lenkrads (8) angeordnet sind und jeweils in einer zweiten und einer dritten Ebene liegen, wobei jede relativ zu der Ebene des Lenkrads gewinkelt liegt, und zwei flexible Lenkzüge (12a, 15a, 12b, 15b), die an einem Ende mit den jeweiligen Kabelläufen (11a, 11b) verbunden sind, und sich über die jeweiligen Ablenkräder (14a, 14b) erstrecken und an dem anderen Ende mit der Radbaugruppe (3, 4, 5b) verbunden sind, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Lenkzüge (12a, 15a, 12b, 15b) mit den jeweiligen Kabelläufen (11a, 11b) mittels eines Kupplungselements (13a, 13b) verbunden sind, das aus einem zweiten Ablenkrad (20a, 20b) besteht, über das sich der Kabellauf in etwa 180° erstreckt, und aus einem Ablenkradhalter (21a, 21b) besteht, der dieses Ablenkrad (20a, 20b) senkrecht zu der Ebene des Lenkrads drehbar um eine Achse (R) stützt, und mit dem der Lenkzug (12a, 15a, 12b, 15b) verbunden ist, wobei der Kabellauf (11a, 11b) an seinem Ende befestigt ist.
  2. Lenkvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei der Ablenkradhalter (21a, 21b) ein im Wesentlichen U-förmiges Joch ist, dessen zwei Schenkel parallel zu der Ebene des Lenkrads liegen und dessen Endabschnitt mit dem jeweiligen Lenkzug (12a, 15a, 12b, 15b) verbunden ist.
  3. Lenkvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, bei der das Lenkrad (8) ein Kettenzahnrad, der Übertragungszug (11) eine Übertragungskette und das Ablenkrad (20a, 20b) des Kupplungselements (13a, 13b) ein Kettenzahnrad ist.
  4. Lenkvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der jeder der zwei Lenkzüge (12a, 15a, 12b, 15b) aus einer Übertragungskette besteht.
  5. Lenkvorrichtung gemäß Anspruch 4, bei der die zwei Lenkzüge (12a, 15a, 12b, 15b) zwischen den jeweiligen Ablenkrädern (14a, 14b) und der Radbaugruppe (3, 4, 5b) in einer gemeinsamen Ebene liegen, die relativ zu der zweiten und der dritten Ebene gewinkelt liegt, wobei die Lenkvorrichtung eine Lenkscheibe (4) aufweist, die in der Radbaugruppe (3, 4, 5b) enthalten ist, und die in dieser gemeinsamen Ebene liegt und mit der die Lenkzüge verbunden sind, wobei jede der Ketten (12a, 15a, 12b, 15b), die die Lenkzüge ausbilden, aus zwei Teilketten (12a, 15a und 12b, 15b) besteht, die zwischen den jeweiligen Ablenkrädern (14a, 14b) und der Lenkscheibe (4) mittels eines Verbindungselements (16a, 16b; 23) gekoppelt sind, um miteinander eine gerade Linie auszubilden, wobei jedes Verbindungselement einen ersten Zapfen (29) aufweist, mit dem ein Endverbindungsglied einer Teilkette (12a, 12b) gelenkig angebracht ist, und einen zweiten Zapfen (31) aufweist, an dem ein Endverbindungsglied der anderen Teilkette (15a, 15b) gelenkig angebracht ist, wobei die zwei Zapfen (29, 31) um die gerade Linie (L) relativ zueinander in einem Winkel gedreht werden, der dem Winkel gleicht, mit dem die gemeinsame Ebene jeweils relativ zu der zweiten und der dritten Ebene gewinkelt ist.
  6. Lenkvorrichtung gemäß Anspruch 5, bei der die gemeinsame Ebene eine horizontale Ebene ist und die zweite und die dritte Ebene vertikale Ebenen sind.
  7. Lenkvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die zweite Ebene, ebenso wie die dritte Ebene, relativ zu der Ebene des Lenkrads 90° gewinkelt sind.
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