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Abstimmung vom 27. September 2009

Am Abstimmungstermin vom 27. September 2009 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitete am 27. September 2009 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
  • Vorlage 2: Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Erläuterungen des Bundesrats (Sammlung)

Der Regierungsrat unterbreitete am 27. September 2009 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

Vorlage 3: Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung vom 10. März 2009

Das grosse Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung und das damit verbundene hohe Verkehrsaufkommen machen nötig, dass die Siedlungs- und die Verkehrsentwicklung frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Verkehrliche Probleme müssen vorausschauend erfasst und grenzüberschreitend gelöst werden. Entwicklungen machen an den Gemeindegrenzen nicht halt. Der neu eingeführte Regionale Sachplan ermöglicht es, Agglomerationsprogramme und andere Vorhaben, die für die Nutzungsplanung der Nachbargemeinden von Bedeutung sind, mit diesen (behördenverbindlich) abzustimmen. Weitere Hauptthemen der Baugesetzrevision sind die Aufwertung der Siedlungs- und Wohnqualität an stark belasteten Strassen, der haushälterische Umgang mit dem Boden und der ökologische Ausgleich.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 18 Seiten, 186 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 32 Seiten, 431 KB)

Vorlagen 4-7: Gemeindereform Aargau (GeRAG); Massnahmen des 1. Pakets

Von den Massnahmen des 1. Pakets gelangen 4 Vorlagen zur Abstimmung. Sie finden nachfolgend einführende Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen sowie die Botschaften und den Grossratsbeschluss zur 2. Beratung.

Vorlage 4: Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 17. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)

Vorlage 5: Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009(Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat)

Die Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für den Fall, dass eine Gemeinde dauerhaft funktionsunfähig ist und es einer Sachwalterin oder einem Sachwalter nicht gelingt, eine gesetzmässige und geordnete Verwaltung innert einer Frist von ein bis zwei Jahren wiederherzustellen. Zu diesem Zweck sind die Verfassung (Vorlage 4) und das Gemeindegesetz (Vorlage 5) zu ändern.

Vorlage 6: Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Finanzausgleichsgesetz, FLAG); Änderung vom 17. März 2009 (Abschaffung der Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanzausgleich)

Der Grundbedarf entspricht einem Betrag für den Grundaufwand, der jeder Gemeinde bei der Berechnung des Finanzbedarfs angerechnet wird. Schliessen sich zwei oder mehrere Gemeinden zusammen, wird nach einer Übergangsphase von vier Jahren nach dem Zusammenschluss der neuen Gemeinde nur noch ein Grundbedarf angerechnet. Dies wirkt wie eine "Heiratsstrafe". Deshalb wird ab dem Jahr 2018 kein Grundbedarf mehr angerechnet.

Vorlage 7: Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung vom 17. März 2009 (Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen)

Die finanziellen Auswirkungen können ein Hindernis für Gemeindezusammenschlüsse darstellen. Deshalb sollen die sich zusammenschliessenden Gemeinden finanzielle Mittel erhalten. Eine Pro-Kopf-Pauschale löst die bisherige Verschuldungsangleichung ab, da diese teilweise unbefriedigende Wirkungen hatte. Neu wird für acht Jahre der Finanzausgleichsbeitrag garantiert, den die zusammengeschlossenen Gemeinden in den vier Jahren vor dem Zusammenschluss durchschnittlich erhielten. Eine neue Regelung ermöglicht eine Abweichung von der maximalen Anzahl von Behördenmitgliedern für höchstens eine Amtsdauer nach einem Zusammenschluss.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (1. Beratung) (PDF, 72 Seiten, 1,3 MB)

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 32 Seiten, 362 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 41 Seiten, 543 KB)

Vorlage 8: Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 24. März 2009 (Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden)

Die Änderung der Kantonsverfassung bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für das vom Grossen Rat beschlossene neue Haftungsgesetz. Das Haftungsgesetz hat die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden zum Gegenstand und soll das Verantwortlichkeitsgesetz aus dem Jahr 1939 ablösen.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 7 Seiten, 71 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 9 Seiten, 127 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 27. September 2009 (PDF, 80 Seiten, 2,6 MB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (27. September 2009) (ZIP, 66,6 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September 2009:

zu den Ergebnissen