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Die wichtigsten Unternehmenssteuern auf einen Blick

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Die wichtigsten Unternehmenssteuern auf einen Blick

Bei der Existenzgründung und Unternehmensführung spielt das Finanzamt eine wichtige Rolle, denn: Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind steuerpflichtig.

Daher sind Steuern ein wichtiges Thema, mit dem Sie sich als (künftiger) Arbeitgeber und Unternehmer auseinandersetzen müssen.

Die wichtigsten Fakten

  • Alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen den Gewinn, den Umsatz und das Vermögen versteuern.
  • Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt, welche Steuern gezahlt werden müssen.
  • Die wichtigsten Steuern für Unternehmer sind die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
  • Dokumente sind 6-10 Jahre aufzubewahren.
  • Höhere Voraus- oder Nachzahlungen von Steuern können schnell mehrere tausend Euro verschlingen.
  • Bei Steuerhinterziehung drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.

So gehen Sie vor

  1. Informieren Sie sich, welche Steuern Sie als Unternehmer zahlen müssen.
  2. Entscheiden Sie sich für eines der Gewinnermittlungsverfahren.
  3. Halten Sie immer die Fristen für Ihre Steuererklärung und Gewinnermittlung ein.
  4. Prüfen Sie, ob Sie einen Steuerberater brauchen.
  5. Bleiben Sie up to date: Im Unternehmenssteuerrecht gibt es ständig Änderungen

 

Die wichtigsten Steuern für Unternehmen

Wer ein Unternehmen gründet, zahlt andere Steuern als ein Arbeitnehmer. Hier variieren die Steuerpflichten von Unternehmen zu Unternehmen abhängig von der Wahl der Unternehmensform.

Es wird unterschieden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen Einkommensteuern, Kapitalgesellschaften Körperschaftssteuer. Außerdem müssen alle Gewerbebetriebe Gewerbesteuer zahlen.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommenssteuer ist wohl die bekannteste Steuerart in Deutschland. Sie ist bei der Rechtsform einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) zu zahlen und wird aus dem zu versteuerndem Einkommen berechnet.  Die Steuer zahlt jedoch nicht Ihr Unternehmen, sondern die einzelnen Gesellschafter oder Inhaber. Den Gewinn, den Sie aus dem Unternehmen erhalten, müssen Sie in ihrer privaten Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.

Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich ausschließlich nach dem Gewinn, also Ihrem persönlichen Einkommen. Liegt Ihr Einkommen unter dem sogenannten „Grundfreibetrag“ von ca. 9168 € oder erwirtschaften Sie Verluste, wird dies nicht der Einkommensteuer unterworfen. Einkommen die über dem Freibetrag liegen, werden zunächst mit 14 % besteuert. Mit bis zu 42 % werden Jahreseinkünfte ab 54.950 € und mit dem Spitzensteuersatz von 45 % Jahreseinkommen ab 260.532 € besteuert. Zudem wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben.

Wichtig: Im ersten Jahr Ihrer Unternehmensgründung bzw. Selbstständigkeit geht das Finanzamt von dem von Ihnen angegebenen erwarteten Gewinn aus. Die Einkommensteuererklärung muss von Ihnen persönlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Lohnsteuer - Interessant für Arbeitgeber

Eine Sonderform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer der Arbeitnehmer. Sie wird von Ihnen als Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe ergibt sich aus der Lohnsteuerkarte. Außerdem müssen Sie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einbehalten. Beachten Sie, dass Sie für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer haften. Unterläuft Ihnen bei der Berechnung ein Fehler, können Sie dafür durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden.

Es muss eine Voranmeldung an das Finanzamt erfolgen, grundsätzlich monatlich. Am Jahresende ist dann eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.

Es muss eine Voranmeldung an das Finanzamt erfolgen, grundsätzlich monatlich. Am Jahresende ist dann eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.

Was versteht man unter der Körperschaftssteuer?

Ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, also eine GmbH oder AG, unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer statt der Einkommenssteuer.

Die Grundlage für die Besteuerung ist der Gewinn der Körperschaft in einem Kalenderjahr, der durch die Steuerbilanz ermittelt wird. Die Höhe des Steuersatzes beträgt 15 % vom Unternehmensgewinn.

Zudem müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer entrichten (5,5 % von 1 5% = 0,825 %). Der insgesamt zu entrichtende Steuersatz einer Kapitalgesellschaft beträgt also 15,825 %. Werden Gewinne, z. B. Aktien-Dividenden, an Gesellschafter ausgeschüttet, müssen auch diese mit einer sogenannten Abgeltungssteuer von 25 % von den Gesellschaftern besteuert werden.

Wichtig!

Sie müssen das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr ermitteln und in der Körperschaftssteuererklärung angeben. Die Vorauszahlungen an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt erfolgen vierteljährlich.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer dient der Besteuerung eines Gewerbes und trifft alle Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit einem Jahresgewinn ab 24.500 €.

Die Steuer muss bei Kapital- und Personengesellschaften die Gesellschaft und bei Einzelunternehmen der Unternehmer zahlen. Die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der wiederum auf dem Gewinn beruht. Relevant sind außerdem die sogenannte „Hebesätze“, die von den Kommunen bestimmt werden, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat.

Wird ein Unternehmen an mehreren Standorten geführt, ist die Gewerbesteuer vom Finanzamt dementsprechend aufzuteilen. Um sich Steuern zu sparen, können Sie sich bei der Wahl des Standortes an den unterschiedlichen Hebesätzen der Kommunen orientieren. Die höchsten Hebesätze werden in Großstädten erhoben, der Mindesthebesatz beträgt 200 %. Selbstverständlich sollte dies jedoch nicht Ihr alleiniges Entscheidungskriterium sein.

Wichtig!

Die Gewerbesteuer muss jährlich beim Finanzamt erklärt und quartalsweise im Voraus gezahlt werden!

Wie hoch fällt die Umsatzsteuer aus?

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) besteuert, jeden erzielten Euro Umsatz, den ein Unternehmen mit einer bestimmten Ware erwirtschaftet.

Egal ob Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft: Sie alle sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer – normalerweise 19 %, manchmal 7 % (bei Lebensmitteln und Büchern) – wird jeder Rechnung, die das Unternehmen stellt, hinzugefügt und durch den Kunden bezahlt. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer darf das Unternehmen aber nicht behalten, sondern muss sie wieder an das Finanzamt abführen, d. h., eine Umsatzsteuereinnahme ist für ein Unternehmen nur ein Durchlaufposten.

Sie können jedoch für Ihr Unternehmen die bereits bezahlte Umsatzsteuer (beim Einkauf von Waren) als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt abziehen. Die auf Rechnungen, die Sie hier erhalten, ausgewiesene und bezahlte Umsatzsteuer ist für Sie als Unternehmer die Vorsteuer. Diese Steuer, die Sie für Ausgaben bezahlen, die mit der Betriebsführung zu tun haben, können Sie sich vom Finanzamt erstatten lassen. Das gilt natürlich nur für Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Betriebsführung stehen. Für Privateinkäufe muss auch ein Unternehmer Umsatzsteuer entrichten!

Welche Fristen gelten für die Abgabe einer Steuererklärung?

Mit Ablauf eines Kalenderjahres müssen die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer sowie die Gewerbe- und Umsatzsteuer in Form einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erklärt werden.

Zuständig für die Einkommenssteuererklärung ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes, für die Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer das Finanzamt des Unternehmensstandortes.

Steuererklärungen für das Jahr 2017 mussten bis zum 31.5.2018 eingehen, mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 31.12.2018. Für Steuererklärungen ab 2018 gilt:

Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten Sie einen Bescheid. Prüfen Sie diesen auf Richtigkeit und halten Sie unbedingt die Fristen für eventuelle Nachzahlungen ein. Ist der Bescheid falsch, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

Außerdem kann eine Betriebsprüfung erfolgen, bei der das Finanzamt alle steuerrelevanten Belange Ihres Unternehmens überprüft. Auch deshalb müssen Sie alle wichtigen Dokumente aufbewahren. Die Frist beträgt 6-10 Jahre.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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