Alain Berset informiert Arbeitgeber sollen Menschen mit Behinderung gleichstellen

SDA, gbi

10.3.2023 - 14:15

Bundespräsident Alain Berset stellt die Pläne des Bundesrats am Freitag vor den Medien vor.
Bundespräsident Alain Berset stellt die Pläne des Bundesrats am Freitag vor den Medien vor.
Bild: Keystone

Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Zudem sollen sie besseren Zugang zu Dienstleistungen erhalten. Bundespräsident Alain Berset informiert.

10.3.2023 - 14:15

Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt – zum Beispiel bei Bewerbungsverfahren, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Die Landesregierung will daher Arbeitgeber und Privatpersonen stärker in die Pflicht nehmen, um eine Gleichstellung zu erreichen.

Bundespräsident und Innenminister Alain Berset stellte die Pläne am Nachmittag vor den Medien vor.

Konkret sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. 

Ebenso sollen Private dafür sorgen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen barrierefrei genutzt werden können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit einer entsprechenden Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beauftragt. Dieses soll bis Ende Jahr vorliegen.

Anerkennung für Gebärdensprache

Insbesondere soll die Gleichstellung gehörloser Personen in diesen Bereichen gefördert werden. Zudem will der Bundesrat die Gebärdensprache anerkennen. Damit erfüllt er auch eine Forderung des Parlaments.

Neben der Arbeit und den Dienstleistungen will der Bundesrat die Gleichstellung auch bei der Partizipation und beim Wohnen verbessern. Menschen mit Behinderungen hätten Schwierigkeiten, die Wohnform und den Wohnort frei zu wählen, hiess es. Eingeschränkt seien sie vielfach durch den Zugang zum Wohnraum – etwa, weil dieser zu teuer sei oder Einrichtungen nicht den benötigten Anforderungen entsprechen würden.

Deshalb soll geprüft werden, wie das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden kann. In der Schweiz leben laut Bundesrat rund 150'000 Menschen mit Behinderungen in Wohn- oder Altersheimen.

Einschränkende Beistandschaft prüfen

Der Bundesrat will weiter prüfen, wie die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben gefördert werden kann. Vielfach seien bereits fehlende Informationen ein Hindernis für den Zugang zu einem Angebot. Ins Auge gefasst hat der Bundesrat auch eine Analyse der Beistandschaft, weil diese die Autonomie betroffener Personen stark einschränke.

Bis Ende 2023 sollen zudem Programme ausgearbeitet werden, die das Ziel der Gleichstellung ergänzend zu den Gesetzen fördern sollen. Gelingen soll das unter anderem in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

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