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WETTKAMPFRICHTLINIEN

Organisation:
World Wide Sports Agency Pty Ltd ist der Organisator der Crocodile Trophy.

1.
Die Renn-Kommissäre werden während des gesamten Rennens die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

2. Altersgrenze:
Um an der Crocodile Trophy teilnehmen zu können, müssen die TeilnehmerInnen mindestens 19 Jahre alt sein.

3.
Das Gremium der Rennorganisatoren/Kommissäre behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen an der Rennstrecke, den Etappen und der Organisation vorzunehmen.

4. Lizenz
Für die Teilnahme am Bewerb ist eine Lizenzierung erforderlich. Die Details dazu finden sich in der Wettkampfausschreibung.
Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Besitz einer gültigen UCI Lizenz oder
  • Besitz einer Australischen Lizenz oder
  • Besitz einer Australischen 7 Tages Lizenz oder
  • Besitz einer Australischen 4 Wochen gratis Lizenz (nur für den Fall, dass in den 3 Jahren zuvor keine australische Lizenz gelöst wurde.)

5. Einsprüche
a) Einsprüche müssen innerhalb von 30 Minuten, nachdem der letzte Fahrer die Etappe beendet hat, beim Chef Kommissär eingereicht werden.
b) Dem Einspruchsformular muss eine Gebühr von AUD $ 50,00 beigefügt sein.
Diese Gebühr wird zurückerstattet, wenn der Einspruch bestätigt wird oder das Gremium feststellt, dass der Einspruch gerechtfertigt war

6. Unsportliches Verhalten
Jeder Teilnehmer, der sich unsportlich verhält, kann mit einer Geldstrafe bis zu AUD 100,- belegt oder disqualifiziert werden.

7. Straftaten
Wenn ein Teilnehmer oder sein Betreuerteam die Regeln der Veranstaltung nicht einhält, kann das Gremium der Kommissäre Geldstrafen oder Disqualifikationen verhängen.

  1. Straftat: Warnung
  2. Straftat: Geldstrafe bis zu AUD 100,- oder Zeitstrafe
  3. Straftat: Disqualifikation

8.
Sobald die Veranstaltung beginnt, können die Teilnehmer nicht mehr die Kategorie wechseln, in der sie sich angemeldet haben.

9.
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Das Mountainbiken kann eine gefährliche Aktivität sein und der Teilnehmer übernimmt alle Risiken und Verantwortlichkeiten für seine eigene Sicherheit.

10.
Die Anweisungen der Polizei, der Marshals und der Rennleitung (einschließlich des medizinischen Personals) müssen jederzeit befolgt werden.

11.
Während des Wettkampfs und des allgemeinen Fahrens auf öffentlichen Straßen müssen immer Helme getragen werden. Die Nichtbeachtung dieser Anweisung kann zur Disqualifikation von der Veranstaltung führen. Beschädigte Helme müssen ersetzt werden.

12. Verpflegungsstation

a) Alle Teilnehmer müssen ihre eigenen Trinkflaschen mitbringen (mindestens 10).

b) Bei jeder Verpflegungsstation stehen den Teilnehmern Wasser, Energiegetränke und Lebensmittel zur Verfügung.

c) Die Verpflegungsstationen befinden sich je nach Wetterlage und Schwierigkeiten der Etappe bei ungefähr 30 bis 40 km /und 60 bis 80 km der Strecke.

13.
Die Teilnehmer müssen für das gesamte Rennen denselben Radrahmen verwenden, es sei denn, sie sind Teil eines registrierten Teams. (Das Tauschen oder der Austausch von Bikes ist zwischen den Teammitgliedern gestattet.) Die Bikes müssen zu Beginn jeder Etappe in einwandfreiem Zustand sein.
Die Kommissäre oder die Organisatoren können einen Teilnehmer vom Rennen ausschließen, wenn sein Bike als gefährlich eingestuft wird. Wenn das Bike eines Teilnehmers beschädigt ist, was es unbrauchbar oder unsicher macht, ist eine Anfrage an das Kommissaren Gremium erforderlich, um die Verwendung eines Ersatzbikes zu ermöglichen.

14.
Die Teilnehmer müssen immer auf der markierten Strecke bleiben. Das Abkürzen von Streckenabschnitten oder das Fahren auf nicht markierten Strecken ist verboten. Um eine Etappe zu absolvieren, müssen alle Teilnehmer 100% der markierten Strecke zurücklegen.

15.
Wenn ein Teilnehmer eine Etappe aufgrund eines mechanischen Problems oder eines anderen Missgeschicks nicht beendet, kann der Teilnehmer nach Ermessen des Kommissär Gremiums die Veranstaltung fortsetzen. Das Gremium kann eine Zeit- oder andere Strafe verhängen.

16.
Das Kommissär Gremium behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer auszuschließen oder die Zeit des Teilnehmers nicht anzuerkennen, wenn der Teilnehmer ein Ergebnis erzielt, das außerhalb der 50% der Zeit des Klassensiegers (Zeitlimit = Siegerzeit pro Etappe pro Klasse und Geschlecht + 50% dieser Zeit) liegt. Das Gremium entscheidet, ob eine weitere Teilnahme am Rennen, z.B. nach mechanischen Problemen oder Unfällen zulässig ist.

17.
Das Veranstalter / Kommissäre Gremium behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer auf Anraten des von den Veranstaltern anerkannten Veranstaltungsarztes oder der medizinischen Behörde von einer oder allen Etappen der Veranstaltung herauszunehmen.

18. Führungstrikots
a) Der Gesamtführende und Führende anderer Kategorien müssen das von den Rennorganisatoren bereitgestellte Führungstrikot tragen.

b) Änderungen oder Abdeckungen der Sponsorenlogos auf dem Trikot sind nicht gestattet.

c) Persönliche und Team-Sponsoring-Labels dürfen dem Trikot unter den offiziellen Sponsoren bis zu einer maximalen Größe von 25 mm x 25 mm hinzugefügt werden.

19.
Startnummern dürfen in keiner Weise verändert oder modifiziert werden.

20.
Die Betreuung des Teilnehmers während des Rennens außerhalb der offiziellen Verpflegungsstationen ist verboten (außer im Notfall).
Inoffizielle Fahrzeuge dürfen unter keinen Umständen der Rennstrecke folgen. Dies kann zur Disqualifikation des betreffenden Teilnehmers führen.

21. Betreuung im Rennen
a) Nach Ermessen der Organisatoren dürfen Team- / Betreuerfahrzeuge auf ausgewählten Etappen ihre Fahrer nur in den offiziellen Technical Feed Zones (TFZ) betreuen. Auf diesen Etappen müssen alle Begleitfahrzeuge vor dem Start direkt zum TFZ fahren. Nach dem Betreuen muss das Fahrzeug die TFZ verlassen und gegebenenfalls zum nächsten TFZ fahren oder auf einer angegebenen Strecke zum Ziel fahren.

b) Teilnehmer, die Unterstützung von inoffiziellen Fahrzeugen oder Nicht-Teammitgliedern außerhalb der offiziellen TFZ annehmen, werden bestraft.

22. Halten Sie die Veranstaltung sauber
a) Die Organisation und Teilnehmer sind verpflichtet, die Start- und Zielbereiche sowie die gesamte Rennstrecke sauber zu halten und Beschädigungen von offiziellem oder privatem Eigentum zu vermeiden.

b) Das Wegwerfen von Abfällen (insbesondere Plastikflaschen oder Dosen) ist verboten.

c) Die Reinigung von Bikes oder Fahrzeugen in einem Fluss ist verboten, da der Fluss das Trinkwasser für die Region liefert.

d) Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass die Reinigung oder Reparatur von Bikes in keiner Weise oder an keinem Ort durchgeführt wird, an dem sich Fett oder Altöl ablagern könnten. Es könnten Strafe anfallen.

23. Verpflegung
a) Frühstück: wird 2 Stunden vor Beginn jeder Etappe serviert
b) Mittagessen: wird ab 13.00 Uhr serviert
c) Abendessen: wird ab ca. 17.00 Uhr serviert

24. Gepäcktransport
a) Die Veranstaltungsorganisation übernimmt keine Verantwortung für den Transport oder die Beschädigung von Bikes und Gepäck.

b) Die Teilnehmer müssen ihr Gepäck selbst auf die LKWs laden

c) Für nicht beladenes und zurückgelassenes Gepäck wird keine Verantwortung übernommen.

d) Die Ladezeit für jeden Tag wird beim Fahrerbriefing am Vorabend bekannt gegeben.

e) Die LKW-Besatzung entlädt das Gepäck jeden Nachmittag auf dem Campingplatz.

f) Das Gewicht jedes Gepäckstücks darf 25 kg nicht überschreiten.
(Das Gepäcksteam entlädt regelmäßig 4 Tonnen Gepäck. Wir bitten Sie daher, mehrere leichte Taschen anstelle einer schweren und vorzugsweise keine Hartschalenkoffer zu verwenden.)

g) Bike-Boxen, oder Bike-Koffer werden während der Veranstaltung vom Transportteam nicht akzeptiert.

h) Teilnehmer sind aufgefordert auf den Verkehr und die Logistik im Bereich des Veranstaltungszentrums zu achten, das Bike nicht an ein Fahrzeug zu lehnen und es nicht vor oder hinter ein Fahrzeug zu stellen.

25. Verkehrsregeln
a) In Australien wird auf der linken Straßenseite gefahren. Durch die Zustimmung zu den Rennregeln müssen alle Teilnehmer die australischen Verkehrs- / Straßenregeln einhalten, insbesondere die vom Mnisterium für Verkehr und Hauptstraßen der Regierung von Queensland. Eine Kopie der Regeln finden Sie unter www.tmr.qld.gov.au/safety/queensland-road-rules

b) Die Organisatoren fordern alle Teilnehmer und Betreuer auf, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in Australien mit den australischen Straßen- und Verkehrsregeln und insbesondere mit dem Linksverkehr vertraut zu machen.

c) Die Organisatoren wiederholen, dass alle Teilnehmer die Rennregeln einhalten müssen, um an dem Event teilnehmen zu können, und dass zum Großteil der Rennstrecke öffentliche Straßen benutzt werden.

d) Auf der Rennstrecke werden manchmal Straßen in Städten benützt, die markiert sind. Die Straßen in den Nationalparks und abgelegenen Gebieten werden jedoch auch als öffentliche Straßen ohne Markierung eingestuft.

e) Sie müssen jederzeit auf der linken Straßenseite fahren und die Anweisungen der Kommissare, Mitarbeiter und Marshalls befolgen, die die Teilnehmer aus Sicherheitsgründen anweisen können, langsamer zu fahren oder anzuhalten.

f) Verstöße gegen die australischen Straßen- und Verkehrsregeln erfolgen auf eigenes Risiko des Teilnehmers, und die Organisatoren übernehmen in solchen Fällen keine Haftung

26. Doping

a) Jede Form des Dopings ist strikt untersagt. Als Doping gelten alle Verstöße gegen den bei Veranstaltungsbeginn gültigen WADA-Code (www.wada-ama.org).

b) Die WADA ist berechtigt, vor der Veranstaltung (im Rahmen der Akkreditierung) sowie während und nach der Veranstaltung Dopingkontrollen durchzuführen. Dies beinhaltet auch Blutentnahmen, vorausgesetzt diese wird durch einen zugelassenen Arzt durchgeführt. Die Kontrollen werden durch ein entsprechend qualifiziertes Labor durchgeführt.

c) Jeder Dopingverstoß führt ausnahmslos zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers, ohne dass dem Teilnehmer insoweit Rechte erwachsen. Als Dopingverstoß gilt bereits ein positiver Dopingbefund des prüfenden Labors; einer sog. B-Probe bedarf es nicht.

d) Teilnehmer, die sich den Dopingkontrollen des Veranstalters verweigern, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, ohne dass dem Teilnehmer insoweit Rechte erwachsen.

e) Weitergehende Rechte des Veranstalters im Zusammenhang mit Dopingverstößen des Teilnehmers bleiben vorbehalten.

f) Teilnehmer mit einer laufenden Dopingsperre sowie Teilnehmer die sich in einem schwebenden Dopingverfahren befinden sind nicht startberechtigt.

"You have to do it – once in your lifetime"

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