Bundesrat billigt Höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
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Der Bundesrat hat am Freitag dem Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge Gesetz zugestimmt. Menschen mit Behinderungen können in Zukunft doppelt so hohe Pauschbeträge bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es Grundgesetz, darum seien Einschränkungen für Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 diskriminierend und daher aufzuheben.
Das neue Gesetz sieht vor, die Pauschbeträge in den einzelnen GdB-Stufen (GdB = Grad der Behinderung) zu verdoppeln. Bei einem GdB von 100 sind das zum Beispiel 2840 Euro statt bisher 1420 Euro Pauschbetrag, für blinde Menschen sowie Menschen, die rechtlich als „hilflos“ eingestuft sind, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro.
Zudem sollen die Pauschbeträge bereits ab einem GdB von 20 in Anspruch genommen werden können, unter Verzicht auf das Vorliegen weiterer Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB kleiner 50. Weiterhin soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden.
Von der Anpassung der Pauschbeträge profitieren alle Menschen mit Behinderungen, die Einkommensteuer zahlen - dazu zählen unter anderem auch Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie ihre Ehe- und Lebenspartner.
Bislang galt für Menschen mit einem GdB unter 50: Sie erhalten den Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezifische Rente haben - zum Beispiel eine Unfallrente; oder wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt oder durch eine typische Berufskrankheit entstanden ist.
Neu ist das die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen ab nächstem Jahr wegfallen. Menschen mit einem GdB unter 50 erhalten also ohne weitere Bedingungen den vollen Pauschbetrag.
Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag deutlich erhöht und ein Pflege-Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 eingeführt werden. Der Gesetzesentwurf geht nun, nach Stellungnahme durch den Bundesrat, in das parlamentarische Verfahren.
Zudem sollen Steuerpflichtige, die jemanden pflegen, ohne dafür Geld zu bekommen, einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen können. Der betrug bisher 924 Euro.
In Zukunft wird differenziert: Bei Pflegegrad 2 600 Euro, bei Pflegegrad 3 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 Euro sein.
Bereits im Oktober hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. (wir berichteten)
Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte begrüßte diesen Schritt bereits Ende Juli als lange überfällig:
„Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Deswegen freue ich mich sehr, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Olaf Scholz meine Anregung aufgenommen und diesen wichtigen Schritt nun eingeleitet hat,“ so der Beauftragte. „Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal.
Denn viele Menschen mit Behinderungen gehen arbeiten und zahlen entsprechend Einkommensteuer, haben aber oftmals behinderungsbedingt höhere Aufwendungen. Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert. Dies ist ein konkreter Schritt hin zu dem Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung