Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) wird das Urteil der USADA gegen Lance Armstrong nicht anfechten. Die WADA bezeichnete das Urteil am Freitag als rechtmäßig und verzichtet deshalb auf die mögliche Anrufung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS). Nun hat nur noch Armstrong selbst die Möglichkeit, den Schuldspruch der US-Anti-Doping-Agentur (USADA) beim CAS zu beeinspruchen.

Die in der Vorwoche bereits vom Radsport-Weltverband (UCI) übernommene Aberkennung aller sieben Tour-de-France-Siege des Ex-Radprofis wegen Dopings auch nach Ablauf der achtjährigen Verjährungsfrist sei korrekt, teilte die WADA am Freitag mit. Neben der eigenen sorgfältigen Prüfung bestätige auch ein in Auftrag gegebenes externes Gutachten eindeutig, dass der Urteilsspruch der USADA gesetzlich gedeckt sei.

So manche kritische Anmerkung der UCI zum USADA-Vorgehen teile man nicht. "Die WADA hat keine derartigen Bedenken hinsichtlich des gesamten Prozesses und der überwältigen Beweislast", erklärte WADA-Präsident John Fahey in einer Aussendung. Die USADA habe mit ihrem Vorgehen vielmehr die Notwendigkeit der Möglichkeit von Zeugenaussagen von Sportlern im Kampf gegen Doping aufgezeigt, so Fahey weiter.