Bersets Beamte müssen über die Bücher

Die Kürzung von IV-Geldern für behinderte Kinder war nicht rechtens. Nun will der Bund die Verordnung anpassen.

René Donzé 1 min
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Hunderte Familien mit behinderten Kindern standen kürzlich plötzlich vor grossen Problemen. Grund war die Einführung einer Tarifliste durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) aus dem Innendepartement von SP-Bundesrat Alain Berset. Wie die «NZZ am Sonntag» enthüllte, muss die Invalidenversicherung (IV) neu für Kinder mit Geburtsgebrechen die sogenannte Mittel- und Gegenständeliste anwenden – gegen den Willen des Parlaments. Vor allem eine Lieferfirma wollte diese Tarifreduktionen nicht mitmachen. Plötzlich sahen sich die Betroffenen mit hohen Rechnungen konfrontiert.

Nun zeigt sich: Die gesetzliche Grundlage für diese Praxisänderung war nicht gegeben. Dies hat eine Überprüfung durch das Bundesamt für Justiz von SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ergeben, wie das BSV diese Woche mitteilte. Die Anwendung der Liste ist zu strikt geregelt, Einzelfallprüfungen müssten stets möglich sein. Das BSV muss nun die Verordnung überarbeiten.

Es ist bereits die zweite Reaktion des BSV auf die Recherchen. Zuvor hat es verlauten lassen, die IV werde den Betroffenen die Rechnungen vorerst vergüten. Ihnen sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

NZZ am Sonntag, Schweiz