Zum Inhalt springen

15-Kilometer-Regel in neuen Corona-Beschlüssen Wie weit reicht der Bewegungsradius um meinen Wohnort?

Im Kampf gegen Corona schränken Bund und Länder die Bewegungsfreiheit ein: In Hotspots darf man sich nur noch 15 Kilometer vom Wohnort wegbewegen. Was bedeutet das für Sie?
Karten-Visualisierung des 15 km Radius um einen Wohnort

Karten-Visualisierung des 15 km Radius um einen Wohnort

Aufmacher 15 km Umkreis neu

Wer in einer Region mit besonders vielen Corona-Neuinfektionen wohnt, soll sich künftig nur noch 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen dürfen. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer verständigt. Damit sollen Tagestourismus reduziert und Menschen dazu bewogen werden, persönliche Kontakte weiter herunterzufahren.

Mit Wohnort ist die Heimatgemeinde oder -stadt gemeint. In der darf man sich also frei bewegen, die 15 Kilometer beginnen laut Beschluss ab der Gemeindegrenze.

Was der Bewegungsradius von 15 Kilometern für Sie persönlich bedeutet, können Sie in der folgenden interaktiven Karte erkunden. Nutzen Sie das Suchfeld über der Karte oder klicken, beziehungsweise tippen Sie auf einen Ort, um das Gebiet innerhalb des Radius angezeigt zu bekommen.

Wie weit der 15 Kilometer-Radius reicht

Hinweis: Einzelne Bundesländer haben die 15-Kilometer-Regel abweichend vom Beschluss so umgesetzt, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner von landkreisangehörigen Gemeinden im gesamten Landkreis bewegen dürfen und der darüber hinausreichende Bewegungsradius von 15 Kilometern erst an der Landkreisgrenze beginnt. Die Fläche, in der man sich bewegen darf, fällt entsprechend größer aus.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit soll nach dem Beschluss von Merkel und den Länderchefs für jene Regionen gelten, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert 200 liegt. Die Inzidenz beschreibt, wie viele bestätigte Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die 200er-Marke, soll das jeweilige Bundesland lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen. Wer sich weiter von seinem Zuhause entfernen will, müsste dafür einen triftigen Grund vorbringen, etwa die Fahrt zum Arbeitsplatz. Tagestouristische Ausflüge stellten explizit keinen triftigen Grund dar.

Aktuell liegen Dutzende Städte und Landkreise über dem Inzidenzwert von 200. (Lesen Sie hier, warum für die Sieben-Tage-Inzidenz verschiedene Werte kursieren und welche Werte der SPIEGEL zeigt.)

Bisher gab es in Deutschland nur in Sachsen einen eingeschränkten Bewegungsradius. Dort war die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen drei Monaten stark angestiegen. Hier gilt ebenfalls ein Bewegungsradius von 15 Kilometern, allerdings nicht gemessen ab der Außengrenze der Heimatgemeinde, sondern tatsächlichen vom eigenen Zuhause.

Andere europäische Staaten haben bereits Erfahrungen mit solchen Maßnahmen gesammelt. Allerdings waren und sind diese dort oft mit anderen Einschränkungen kombiniert worden – etwa einer nächtlichen Ausgangssperre – und teilweise auch deutlich strenger.

So durften etwa die Menschen in Frankreich zeitweise nur mit triftigem Grund vor die Tür. Für Spaziergänge oder Sport galt eine Begrenzung von einer Stunde pro Tag in einem Radius von maximal einem Kilometer zur eigenen Wohnung. In Katalonien im Nordosten Spaniens war vergangene Woche angeordnet worden, dass die Menschen ihre eigene Gemeinde zehn Tage lang nur mit triftigem Grund verlassen dürfen, etwa um zur Arbeit zu fahren.

Anmerkung: In einer früheren Version hat die interaktive Karte einen 15-Kilometer-Radius um das persönliche Zuhause gezeigt. Wir haben die Darstellung dem Beschluss von Bund und Ländern angepasst.

Mit Material von dpa