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Tour de France UCI stellt Doping-Verfahren gegen Froome ein

Der Weltverband UCI hat das Doping-Verfahren gegen Radprofi Christopher Froome eingestellt. Damit dürfte der Weg zum Start des 33 Jahre alten Briten am kommenden Samstag bei der Tour de France frei sein.
Christopher Froome

Christopher Froome

Foto: Daniel Dal Zennaro/ AP

Freispruch für Christopher Froome: Der Radsport-Weltverband UCI hat die Ermittlungen gegen den viermaligen Tour-de-France-Sieger in der Asthmamittel-Affäre eingestellt und ihn von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Das teilte die UCI  fünf Tage vor dem Start der 105. Frankreich-Rundfahrt mit.

Gegen den 33 Jahre alten Briten Froome liefen seit Monaten Ermittlungen aufgrund eines positiven Dopingtests auf das Asthmamittel Salbutamol während der Spanien-Rundfahrt 2017. Die Werte des späteren Vuelta-Siegers lagen um das Doppelte über dem erlaubten Grenzwert. Froomes Teilnahme an Rennen wie zuletzt bei seinem Sieg beim Giro d'Italia waren wegen der ungeklärten Affäre umstritten.

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Der Weltverband habe bei seiner Untersuchung "alle relevanten Beweise berücksichtigt", dabei sowohl eigene wie auch die Experten der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) konsultiert. Am vergangenen Donnerstag habe die Wada schließlich mitgeteilt, dass "die besonderen Fakten des Falls" einen Freispruch rechtfertigten. Die UCI bedauerte, das Verfahren nicht früher in der Saison zu einem Abschluss gebracht zu haben, nur so sei jedoch ein fairer Prozess möglich gewesen.

"Ein wichtiger Moment für den Radsport"

"Ich bin sehr glücklich, dass mich die UCI freigesprochen hat. Die Entscheidung ist für mich und das Team eine große Sache, aber auch ein wichtiger Moment für den Radsport", sagte Froome in einer Stellungnahme seines Teams.

Ob Froome am Samstag auf der Ile de Noirmoutier an der Atlantikküste tatsächlich in die wichtigste Rundfahrt des Jahres rollt, scheint allerdings dennoch ungewiss. Die Tageszeitung "Le Monde" hatte noch am Sonntag von der Absicht des Tour-Veranstalters ASO berichtet, Froome nicht starten zu lassen.

Die im Radsport mächtige Organisation beruft sich demnach auf Artikel 28 ihrer Regularien, mit dem sie sich das ausdrückliche Recht einräumt, einem Fahrer oder einem Team das Startrecht zu verweigern, wenn dadurch das Ansehen der ASO oder eines ihrer Rennen beschädigt wird. Ob die UCI-Entscheidung die Zweifel der ASO ausgeräumt hat, ist noch nicht bekannt.

chh/sid/dpa