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Gesetzentwurf Nikab: Türkische Gemeinde befürwortet Verschleierungsverbot

Eine junge Frau, die einen Nikab trägt, blickt in die Kamera.
Ein in Zukunft wohl ungewohntes Bild in Niedersachsen: Eine junge Frau, die sich durch einen Nikab verschleiert.
© Rolf Kremming/dpa/Picture-Alliance
Das geplante Verbot der Gesichtsverschleierung, dem sogenannten Nikab, stößt bei der Türkischen Gemeinde Deutschlands (TGD) auf Zustimmung. In Niedersachsen hatte man sich im Landtag dafür ausgesprochen, die Gesichtsverhüllung zu verbieten. 
Das geplante Nikab-Verbot in Niedersachsen wird von der Türkischen Gemeinde Deutschlands befürwortet. Gökay Sofuoglu, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde scheint mit der Eintscheidung des Landtags konform zu gehen : "Die Schülerinnen sollen sehen können, wer neben ihnen sitzt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. 

Durch das Verbot könne man zudem "unnötige Diskussionen darüber vermeiden, wer die richtige Muslima ist". Die aktuelle Forderung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, nach einem Kopftuch-Verbot in allen Schulen und Kindergärten, finde er aber übertrieben. Dass Kopftücher inzwischen auch von einigen muslimischen Grundschülerinnen getragen würden, sei zwar ein "neues Phänomen", das ihm auch nicht gefalle, erklärt Sofuoglu. Statt auf Verbote zu setzen, wäre es jedoch besser, auf die Moschee-Gemeinden einzuwirken. Diese sollten die Eltern überzeugen.

Nikab erschwert Kommunikation

Der TGD-Vorsitzende sagte, unter Feministinnen seien vereinzelt "islamfeindliche Tendenzen" festzustellen. Alice Schwarzer lasse etwa "sehr starke Ressentiments" gegen den Islam erkennen.

Niedersachsen will als Reaktion auf den Fall einer vollverschleierten Schülerin die Verhüllung des Gesichts an Schulen verbieten. Auf eine Änderung des Schulgesetzes hatten sich Politiker aller vier Landtagsfraktionen vergangene Woche geeinigt. Begründet wurde die Änderung damit, dass der Schleier die Kommunikation erschwere. In Bayern sind Burka und Nikab ab dem 1. August für Beamtinnen und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten verboten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Schülerinnen "eine Gesichtsverhüllung grundsätzlich untersagt ist".

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02:12 min
fk DPA

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