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Jungschützen verschicken Propaganda im Namen des Bundes

Nicht alle Mittel sind erlaubt: Abstimmungsplakate schon, das Verschicken von Propaganda in Couverts des Bundes hingegen nicht.

Die Bundeskanzlei hat von Einladungen zu Jungschützenkursen erfahren, die zusammen mit Propagandamaterial zur Abstimmung über die Waffenschutzinitiative in einem weissen Couvert mit dem Wappen der Eidgenossenschaft und viersprachiger Beschriftung verschickt worden waren. Dies berichtet die Nachrichtenagentur SDA.

Das Vorgehen der Jungschützen ist aber verboten: Briefumschläge des Bundes dürfen für den Versand von Abstimmungsempfehlungen nicht verwendet werden, weder von Privaten noch von Behörden. Denn das Corporate Design des Bundes sei «dazu geeignet, dass eine Sendung vom Adressaten anders wahrgenommen wird als die normale Briefpost», macht die Bundeskanzlei geltend.

Bund befürchtet Beeinflussung der Meinungen

Das Logo der Eidgenossenschaft könnte die Meinungsbildung beeinflussen. Denn es müsse davon ausgegangen werden, dass solche Sendungen genauer angeschaut würden. Die Bundeskanzlei erinnert an die in der Bundesverfassung verankerte freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe. Für Information vor Abstimmungen durch Bund und Kantone gebe es rechtliche Grenzen.

SDA/miw