Bremen. Nach der jüngsten Novellierung der Straßenverkehrsordnung sind viele "alte" Verkehrsschilder laut Bundesverkehrsministerium "ungültig". Ob ein Bußgeld bei Nichtbeachten verhängt werden kann, müsse aber im Einzelfall entschieden werden. Experten halten eine Klagewelle für möglich.
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Bremen. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung sind viele "alte" Verkehrsschilder laut Bundesverkehrsministerium "ungültig". Ob ein Bußgeld bei Nichtbeachten verhängt werden kann, müsse aber im Einzelfall entschieden werden.
13.04.2010, 16:02 Uhr
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