Wie bei den Regierungsratswahlen vom 12. Februar 2023 wird auch für die Erneuerungswahl der beiden Zürcher Mitglieder des Ständerates vom 22. Oktober 2023 erstmals ein Vorverfahren mit Wahlvorschlägen durchgeführt. Das Beiblatt in den amtlichen Wahlunterlagen informiert die Stimmberechtigten über die vorgeschlagenen Kandidierenden.
Wahlvorschläge bis 7. August 2023
Wichtig für Kandidierende, Parteien und mögliche Interessierte ist insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem sie Wahlvorschläge einreichen können: Diese müssen bis spätestens am Montag, 7. August 2023, beim Statistischen Amt des Kantons Zürich eingetroffen sein.