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Kanton
26.05.2023

Zürcher Ständeratswahl 2023: Erstmals mit Beiblatt zu Kandidierenden

Alle Kandidierenden, die sich bis am 7. August 2023 zur Wahl vorschlagen lassen, werden auf einem Beiblatt aufgeführt.
Alle Kandidierenden, die sich bis am 7. August 2023 zur Wahl vorschlagen lassen, werden auf einem Beiblatt aufgeführt. Bild: Patrice Ezeogukwu
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der beiden Zürcher Mitglieder des Ständerates findet gleichzeitig mit der Nationalratswahl am 22. Oktober 2023 statt. Alle Kandidierenden, die sich bis am 7. August 2023 zur Wahl vorschlagen lassen, werden in den amtlichen Wahlunterlagen auf einem Beiblatt aufgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 19. November 2023 statt.

Wie bei den Regierungsratswahlen vom 12. Februar 2023 wird auch für die Erneuerungswahl der beiden Zürcher Mitglieder des Ständerates vom 22. Oktober 2023 erstmals ein Vorverfahren mit Wahlvorschlägen durchgeführt. Das Beiblatt in den amtlichen Wahlunterlagen informiert die Stimmberechtigten über die vorgeschlagenen Kandidierenden.

Wahlvorschläge bis 7. August 2023

Wichtig für Kandidierende, Parteien und mögliche Interessierte ist insbesondere der Zeitpunkt, bis zu dem sie Wahlvorschläge einreichen können: Diese müssen bis spätestens am Montag, 7. August 2023, beim Statistischen Amt des Kantons Zürich eingetroffen sein.

Zweiter Wahlgang für Ständeratswahl am 19. November 2023

Nachdem der Bundesrat darauf verzichtet, am 26. November 2023 eine eidgenössische Volksabstimmung durchzuführen, hat der Regierungsrat den Termin vom 19. November 2023 für einen allfälligen zweiten Wahlgang der Ständeratswahl sowie für allfällige Vorlagen einer kantonalen Volksabstimmung bestätigt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Donnerstag, 26. Oktober 2023, 17 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

PD/Zürioberland24