Krankenkassen
Prämienverbilligung im Aargau: SP kündigt Klage gegen den Kanton an

106 Millionen Franken für das laufende Jahr, 116 Millionen für das kommende Jahr - mit diesen Beträgen verbilligt der Kanton die Krankenkassenprämien für Bedürftige. Dieser Beschluss des Grossen Rats reicht der SP nicht: Die Partei bereitet eine Klage gegen den Kanton vor.

Fabian Hägler
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Prämienverbilligungen seien zwar Symptombekämpfung bei der Kostenexplosion im Gesundheitswesen, sagt die SP. Derzeit seien sie aber nötig.

Prämienverbilligungen seien zwar Symptombekämpfung bei der Kostenexplosion im Gesundheitswesen, sagt die SP. Derzeit seien sie aber nötig.

Alex Spichale/Sandra Ardizzone, Montage: kob

Nach einer längeren Debatte entschied der Grosse Rat am Dienstagmorgen, wie stark der Kanton die Krankenkassenprämien für Personen in finanziell schlechten Verhältnissen verbilligen soll. Durchgesetzt hat sich dabei der Vorschlag der Regierung: 106 Millionen Franken für 2019 und 116 Millionen für 2020. Anträge von rechts für tiefere Beträge (101,2 Millionen für 2019 und 106,1 Millionen für 2020) sowie von links für eine Erhöhung (160 Millionen für 2019 und 182 Millionen für 2020) wurden abgelehnt.

Für die SP reichen die Mittel, die nun zur Verfügung stehen, nicht aus. Der Kanton komme damit seiner Aufgabe nicht nach, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten, teilt die Partei mit. Nach dem Nein zu einer Erhöhung der Prämienverbilligung gemäss ihrem Antrag kündigt die SP an, sie werde weiter kämpfen – auch auf juristischem Weg. "Die Vorbereitungen für eine Klage gegen die für einen Grossteil der Bevölkerung ruinöse Prämienverbilligungs-Politik sind im Gang", heisst es in der Mitteilung.

Ende Januar hatte das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Luzern bei den Prämienverbilligungen zu stark gespart habe. Danach forderte die SP Aargau den Regierungsrat auf, die Ansätze deutlich zu erhöhen. Für den Fall, dass dies nicht passieren würde, kündigten die Sozialdemokraten schon damals rechtliche Schritte an.