Obergerlafingen
Zu viele Huskys - Familie muss zehn Hunde weggeben

Eine Familie in Obergerlafingen wehrt sich erfolglos gegen den Entscheid der Baukommission, dass sie die Anzahl ihrer Hunde von derzeit 14 auf 4 Tiere beschränken muss. Die Hundehalter befürchten, dass ihre Lieblinge eingeschläfert werden.

Drucken

Die Familie X. aus Obergerlafingen ist vernarrt in Huskys. Wie auf ihrer Internetseite zu sehen ist, dreht sich für sie vieles um die Freunde auf vier Pfoten. Doch wenn es nach der Bau- und Planungskommission von Obergerlafingen geht, hält die Familie zu viele Hunde in ihrem Heim.

Die Kommission verlangte von der Familie, nachträglich ein Baugesuch zur Nutzung ihrer Liegenschaft für die Hundehaltung einzureichen – was die Hundehalter machten. Gegen dieses Baugesuch gingen im Herbst 2013 keine Einsprachen ein. Trotzdem lehnte die Bau- und Planungskommission das Baugesuch ab und forderte die Familie auf, ihre Hundehaltung auf maximal vier Tiere zu reduzieren, inklusive Welpen.

Gemäss Urs Loosli, Präsident der Bau- und Planungskommission Obergerlafingen, stützte man sich dabei auf einen älteren Entscheid des Bundesgerichts, wonach für Halter maximal vier Hunde in einer Wohnzone erlaubt seien. Mehr Tiere seien generell problematisch, sagt Loosli. «Wir sind verpflichtet, den Immissionsschutz zu gewähren.» Weil die Familie in Spitzenzeiten über zwölf Hunde gehalten habe, sei die Baukommission aktiv geworden, nachdem sie von Dritten darauf aufmerksam gemacht worden sei.

«Für die Nachbarn nicht störend»

Gegen den Entscheid der Baukommission reichten X. beim kantonalen Bau- und Justizdepartement erfolglos eine Beschwerde ein. Auch vor dem kantonalen Verwaltungsgericht blitzten sie mit einer Beschwerde ab.

Im Dezember 2014 gelangten X. dann an das Bundesgericht und verlangten, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben wird. Sie übten Kritik am angefochtenen Urteil und am kantonalen Verfahren und wiesen darauf hin, dass gegen die Haltung von zwölf Huskys keine Einsprachen eingegangen seien. Deshalb könne man annehmen, dass die Hunde für die Nachbarn nicht störend seien. Zudem würden die Hunde nicht im Zwinger gehalten und zu den Ruhezeiten seien sie im Haus und nicht im Garten. Es sei nur schwer nachvollziehbar, warum die Baukommission das Baugesuch abgelehnt habe.

Dass es in Obergerlafingen seit längerem Missstimmung zwischen Hundehaltern und Einwohnern gibt, die sich durch die Tiere gestört fühlen, ist aus den Urteilen nicht ersichtlich. Allerdings war bereits früher ein Hundehalter aus Obergerlafingen ans Bundesgericht gelangt, nachdem die Baukommission moniert hatte, dass dieser zu viele Hunde halte. Der Hundehalter sprach von Willkür, und dass ihm Akten verweigert worden seien. Das Bundesgericht war nicht auf die Beschwerde eingetreten, da sie zu wenig detailliert war. Mittlerweile ist er aus dem Dorf weggezogen.

Familie will das Dorf verlassen

Auch die Familie X. schaut sich inzwischen nach einem neuen Wohnort um. Sie will ihr Haus verkaufen. Man habe zwar andere Objekte in Aussicht, doch die Suche nach einem neuen Daheim brauche ihre Zeit, auch weil man auf die Ausbildung der Kinder Rücksicht nehmen müsse. Denn auf ihre Beschwerde ist das Bundesgericht ebenfalls nicht eingetreten. «Die Beschwerdeführer legen sich nicht hinreichend mit den dem ausführlichen Urteil zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen auseinander», befanden die Richter in Lausanne Ende Januar. Ausserdem würde nicht dargelegt, inwiefern durch das Urteil selbst Recht verletzt worden sein soll. Da die Beschwerde aussichtslos sei, brummt das Bundesgericht der Familie X. zudem die Gerichtskosten von 500 Franken auf.

Weil die Frist bereits Ende Januar verstrichen ist, binnen derer die Hundehalter die Anzahl ihrer derzeit 14 Huskys reduzieren müssen, befürchtet Familie X. Schlimmes: dass ein Teil der Tiere eingeschläfert werden muss. Dies, obwohl die Hunde – wie eine unabhängige Expertise ergeben habe – gut gehalten würden, so X. Laut Baukommissionspräsident Loosli werde man in Zusammenarbeit mit dem Oberamt die Vollstreckung des Verwaltungsgerichtsentscheides vornehmen. Dies werde demnächst passieren. Die Gnadenfrist für die Huskys läuft ab. (crs)