Rund sieben Jahre seines Lebens hat der inzwischen 24-jährige «Carlos» bereits in geschlossenen Institutionen und Gefängnissen verbracht – auch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. (Bild: Goran Basic / NZZ)

Rund sieben Jahre seines Lebens hat der inzwischen 24-jährige «Carlos» bereits in geschlossenen Institutionen und Gefängnissen verbracht – auch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. (Bild: Goran Basic / NZZ)

Urteil im Prozess gegen «Carlos»: Gericht spricht «kleine Verwahrung» aus

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat sein Urteil im Fall Brian K. gefällt. Der unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordene Straftäter wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Fabian Baumgartner
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Urteilseröffnung im Live-Ticker

  • Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt den jungen Straftäter hinter dem Pseudonym «Carlos» zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten sowie einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Franken
  • Die Freiheitsstrafe wird, wie gesetzlich vorgesehen, zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Diese Therapie wird im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt
  • Auf eine ordentliche Verwahrung verzichtet das Gericht
Staatsanwalt Krättli spricht von «letztem Strohhalm»

In einer ersten Reaktion spricht Staatsanwalt Ulrich Krättli von einem grundsätzlich positiven Entscheid. Das Gericht sei in seinen Ausführungen vor allem hinsichtlich der versuchten schweren Körperverletzung gefolgt. Es sei für ihn nachvollziehbar, dass der Richter mit der stationären Massnahme sich in der Causa «Carlos» quasi am letzten Strohhalm festhalte. Krättli will nun das schriftliche Urteil abwarten, bevor er über einen allfälligen Weiterzug entscheidet.

Richter: «Rückfallgefahr evident»

Der Gutachter hatte bei Brian, besser bekannt unter dem Pseudonym «Carlos», eine «dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen» und eine hohe Rückfallgefahr diagnostiziert. Die Gewalt richte sich nicht nur gegen das Justizsystem, sondern auch gegen andere, etwa Mithäftlinge, sagt der Richter. In den Jahren 2016 und 2017 habe Brian drei verschiedenen Personen ins Gesicht geschlagen. Zwei davon seien darauf bewusstlos gewesen. Die Rückfallgefahr sei also evident. Zukünftige Opfer hätten deshalb Anspruch auf Schutz.

Laut dem Gutachter ist der junge Straftäter grundsätzlich massnahmefähig. Eine mildere Massnahme als eine stationäre Therapie komme nicht in Frage. Der Beschuldigte befindet sich in einer Abwärtsspirale. Er sei jedoch nicht fähig, sein Verhalten anzupassen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft bereits die nächsten Verfahren eröffnet. «Ohne eine stationäre Massnahme dreht sich die Abwärtsspirale bis zur finalen Erschöpfung immer weiter.» Das gelte es zu verhindern.

Eine stationäre therapeutische Massnahme sei sowohl möglich als auch nötig. Darin sehe das Gericht den geeignetsten Weg für eine bessere Zukunft.

«Carlos» ein Justizopfer?

Der Verteidiger des jungen Straftäters hatte geltend gemacht, man müsse bei der Strafzumessung die Lebensgeschichte des Beschuldigten berücksichtigen. «Das ist richtig», sagt der Richter. Doch man müsse auch sehen, dass dieser schon in früher Jugend durch Gewalt aufgefallen sei. Diese Verhaltensweisen hätten sich schon lange vor dem Abbruch des Sondersettings und vor der unverhältnismässigen Behandlung im Gefängnis Pfäffikon gezeigt. Das heutige Verhalten lasse sich deshalb mit dem Verhalten der Justizbehörden nicht erklären.

Richter äussert sich zur versuchten schweren Körperverletzung

Der Richter äussert sich zur schwersten angeklagten Straftat, begangen im Gesprächszimmer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies vom 28. Juni 2017. Der Entscheid, den Beschuldigten wieder in die Sicherheitshaft zu verlegen, sei angesichts des Verhaltens des Beschuldigten in der Abteilung Alter und Gesundheit nachvollziehbar gewesen. Auch beim eigentlichen Vorfall schenkt der Richter den Mitarbeitern des Gefängnis Glauben: Alle beteiligten Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies hätten übereinstimmende und stimmige Aussagen gemacht. In den Details seien die Aussagen jedoch nicht immer deckungsgleich gewesen. Wie sich der Aufseher gegen die Schläge des Straftäters schützte und wie viele Faustschläge er kassierte, hätten diese unterschiedlich geschildert. Diese Unterschiede seien jedoch normal.

Es sei auch nicht klar, so der Richter, weshalb die Aufseher den Beschuldigten zu Unrecht hätten beschuldigen sollen. Brian hingegen habe den Aufsehern den Krieg erklärt, einen Stuhl durch das Zimmer geschleudert und in Rage einen Aufseher attackiert. «Die Wut hörte auch am Boden nicht auf.» Der Beschuldigte habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Dass die Verletzungen nicht schwer ausgefallen seien, könne deshalb nicht Brian zugeordnet werden. Diese hätten nur keine volle Wirkung entfaltet, weil ein Tisch zwischen dem Beschuldigten und seinem Opfer gestanden habe. «Er nahm in Kauf, den Aufseher schwer zu verletzen.»

Was ist eine kleine Verwahrung?

Die kleine Verwahrung ist in Artikel 59 des Strafgesetzbuches geregelt. Sie ist eine stationäre therapeutische Massnahme und dient der Behandlung von psychischen Störungen. Dementsprechend kann das Gericht die kleine Verwahrung dann anordnen, wenn beim verurteilten Straftäter eine schwere psychische Störung vorliegt, die mit seinem Verbrechen oder Vergehen zusammenhängt.

Durchgeführt wird die Therapie in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder in einer Einrichtung für den Massnahmenvollzug. Der mit der Therapie verbundene Freiheitsentzug darf nicht mehr als fünf Jahre betragen. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten der Therapie aufgeschoben. Ziel der kleinen Verwahrung ist es, die psychische Störung des Täters zu behandeln, bevor er wieder freigelassen wird, um dadurch die Rückfallgefahr zu minimieren.

Gericht spricht Brian schuldig

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat sein Urteil gefällt. Es spricht den jungen Straftäter, der mit richtigen Namen Brian heisst, in den angeklagten Punkten schuldig und verhängt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Franken. Das Gericht befindet Brian in allen Anklagepunkten für schuldig. Er ist demnach schuldig der versuchten Körperverletzung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden sowie der mehrfachen Beschimpfung.

Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer Massnahme aufgeschoben. Das Gericht verurteilte «Carlos» am Mittwoch nämlich zu einer stationären, therapeutischen Massnahme nach Artikel 59, auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei wird alle fünf Jahre überprüft, ob die Therapie anschlägt oder ob weitere fünf Jahre notwendig sind.

29 Delikte soll «Carlos» laut Anklage im Gefängnis begangen haben. (Gerichtszeichnung: Linda Graedel / Keystone)

29 Delikte soll «Carlos» laut Anklage im Gefängnis begangen haben. (Gerichtszeichnung: Linda Graedel / Keystone)

Welche Vorwürfe stehen im Raum?

Insgesamt 29 Delikte wirft die Staatsanwaltschaft «Carlos» in ihrer Anklageschrift vor – von versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung über Sachbeschädigungen bis hin zu Drohungen und Beschimpfungen. Speziell an dem Fall ist, dass die angeklagten Straftaten allesamt hinter Gefängnismauern stattfanden. Die Anklage deckt den Zeitraum von Januar 2017 bis Oktober 2018 ab. Auch danach kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Insassen.

Laut Anklageschrift soll «Carlos» Mitarbeiter unter anderem als «Hurensöhne», «Schwuchteln» und «Schlappschwänze» bezeichnet und sie teilweise mit dem Tod bedroht haben. Zudem soll er auch Mithäftlinge angegangen haben. Der schwerste Vorfall in der 26-seitigen Anklageschrift ereignete sich im Gesprächszimmer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Als ihm dort eröffnet worden sei, er werde wieder in die Sicherheitsabteilung verlegt, soll «Carlos» gesagt haben: «Jetzt haben sie es also geschafft. Jetzt erkläre ich euch den Krieg.»

Bei der anschliessenden Auseinandersetzung mit Aufsehern erlitt ein Gefängnismitarbeiter im Juni 2017 ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und Prellungen, «Carlos» trug ein blaues Auge davon. Der Staatsanwalt wertet das Rencontre als versuchte schwere Körperverletzung, «Carlos» hingegen spricht von einer harmlosen Rangelei, er habe niemandem weh tun wollen.

Was steht im Gutachten?

Staatsanwalt Ulrich Krättli liess im Zuge des Verfahrens gegen «Carlos» ein Gutachten erstellen, in welchem unter anderem die Frage einer allfälligen Verwahrung geklärt werden sollte. Verfasst hat es der Basler Forensiker Henning Hachtel. Da sich der 24-jährige Straftäter einer Begutachtung widersetzte, handelt es sich um ein reines Aktengutachten. Hachtel äussert sich darin nicht explizit zur Verwahrung, schreibt aber, dass die Anordnung einer therapeutischen Massnahme ohne Therapiebereitschaft von «Carlos» nicht als erfolgversprechend empfohlen werden könne.

Laut dem Gutachter leidet Carlos unter «einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen bei einer Intelligenz im unteren Normbereich». Es bestehe zudem mittel- und langfristig ein deutlich erhöhtes Risiko für erneute Gewaltstraftaten. «Es können dem Angeklagten keine positiven Prognosen gestellt werden», erklärte Hachtel letzte Woche vor Gericht. Die Aussichten für den 24-Jährigen sind laut dem Gutachter insgesamt niederschmetternd. Mit grosser Wahrscheinlichkeit drohe ein «Kampf bis zur finalen Erschöpfung».

Warum schafft «Carlos» es nicht, sich ruhig zu verhalten? Gutachter Hachtel antwortete auf die Frage des Richters, er sehe dies als Ergebnis der Lebensgeschichte des jungen Mannes. «Er hat zudem die Erfahrung gemacht, dass er durch Gewaltanwendung ans Ziel kommt.» Überdies nehme er eine Rolle ein. In diesem Selbstbild sei er die «Nummer eins» und der «Boss». Er habe einen narzisstischen Selbstanspruch. Dieser würde durch eine Kooperationsbereitschaft jedoch in Gefahr geraten.

Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Staatsanwalt Ulrich Krättli fordert für die «Carlos» vorgeworfenen Taten eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer Verwahrung gemäss Artikel 64 des Strafgesetzbuches.

In der Verhandlung zeichnete Krättli das Bild eines unbelehrbaren und gefährlichen Insassen, der tobt, droht, schimpft und schlägt. «Carlos» habe Mitarbeiter von Gefängnissen mit seinen Drohungen in Angst und Schrecken versetzt, so dass diese in grosse Furcht um ihre körperliche Unversehrtheit geraten seien. Er habe, so die Anklage, vorsätzlich versucht, die Gesundheit von Aufsehern und anderen Häftlingen zu schädigen.

Für Staatsanwalt Ulrich Krättli führt kein Weg an der Verwahrung von «Carlos» vorbei. «Es ist schlicht nicht verantwortbar, den Mann in Freiheit zu entlassen. Selbst hinter Gittern strahlt er eine grosse Gefahr aus», erklärte er vor Gericht. «Carlos» sei mit seinem Verhalten an einem Punkt angelangt, an dem es keinen Ausweg mehr für ihn gebe. Natürlich sei es krass, einen 24-Jährigen auf unbestimmte Zeit wegzusperren, sagte der Staatsanwalt. «Aber es gibt keine andere Lösung, ohne dass man die Bevölkerung extrem gefährden würde.»

Was würde eine Verwahrung bedeuten?

Fest steht: «Carlos» wäre einer der jüngsten Täter, die in der Schweiz je ordentlich verwahrt wurden. Er ist heute 24 Jahre alt, und ein Blick in die Statistik zeigt: Derzeit wird in der Schweiz niemand ordentlich verwahrt, der 25 Jahre oder jünger ist. Gemäss Strafvollzugsstatistik des Bundesamts für Statistik befand sich eine so junge Person letztmals 2012 in der Verwahrung.

Was bedeutet die «ordentliche» Verwahrung genau? Geregelt ist sie in Artikel 64 des Strafgesetzbuches – wesentlich ist, dass es sich bei einer Verwahrung um eine Massnahme und nicht um eine Strafe handelt. Anders als die Strafe dient die Massnahme nicht der Sühne für eine begangene Tat, sondern ausschliesslich dem Schutz der Öffentlichkeit. Wird ein verurteilter Straftäter verwahrt, heisst das, er wird über den Vollzug seiner Freiheitsstrafe hinaus dauerhaft inhaftiert. Ausgesprochen werden Verwahrungen denn auch nur für besonders gefährliche Straftäter.

Für ihre Anordnung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss der Straftäter eine sogenannte Katalogtat begangen haben, also eine Straftat, die im entsprechenden Artikel 64 aufgelistet ist. Darunter fallen beispielsweise Mord oder vorsätzliche Tötung, aber auch eine schwere Körperverletzung stellt eine Katalogtat dar.

Dann muss davon ausgegangen werden, dass der Täter weitere ähnlich gelagerte Taten begeht, sei es aufgrund seiner Persönlichkeitsmerkmale, der Tat- oder Lebensumstände oder aber aufgrund einer anhaltenden oder lang dauernden psychischen Störung von erheblicher Schwere, die mit der Tat in Zusammenhang steht. Darüber hinaus muss Einigkeit darüber bestehen, dass ein milderes Mittel wie etwa eine stationäre therapeutische Massnahme erfolglos verliefe.

Kaum junge Verwahrte

Anzahl der ordentlich Verwahrten in der Schweiz nach Altersgruppe (in Jahren)
<25
25–34
35–44
45–59
60+

Was sagt «Carlos» zu den Vorwürfen?

Am Prozess nichts. Der Verhandlung von vergangener Woche blieb «Carlos» nämlich fern. Thomas Häusermann, der Verteidiger des Beschuldigten, hatte im Vorfeld des Prozesses ein Dispensationsgesuch gestellt. Grund: Der psychische Zustand des jungen Mannes habe sich aufgrund der Isolationshaft massiv verschlechtert. Das Gericht entschied jedoch, ihn trotzdem zuzuführen und ihn nicht zu dispensieren.

Als ihn eine Einsatzgruppe der Polizei jedoch abholen wollte, fand sie den jungen Mann in Kampfpose vor, mit erhobenen Fäusten und laute Musik hörend. Es sei zwar gelungen, ihn zu beruhigen, sagte der Gerichtspräsident. Doch der Verfahrensleitung gelang es nicht, ihn davon zu überzeugen, vor Gericht zu erscheinen. Das Ergebnis: Das Gericht entschied, das Dispensationsgesuch gutzuheissen. Die Verhandlung fand im Abwesenheitsverfahren statt.

Geäussert hatte sich der Angeklagte im Vorfeld der Verhandlung. Dass es zu Auseinandersetzungen kam, bestreitet er nicht. Doch laut seinen Schilderungen trug sich vieles ganz anders zu. Und die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Zusammenstoss im Gesprächszimmer bestreitet er vehement. Er sei zwar wütend geworden, und es habe ein Gerangel gegeben. Er habe jedoch niemandem weh tun wollen.

Für ihn ist es das System, das ihn kaputtmacht. «Wenn man einen Menschen isoliert, entmenschlicht man ihn», sagte er bei einem Telefonat mit der NZZ im Frühling. Er habe probiert, auf Provokationen zu verzichten. Dieses Verhalten sei von der Gegenseite jedoch als Sieg aufgefasst worden. «Die dachten, sie hätten mich gebrochen.» Seine Drohungen und Beschimpfungen könne man aber nicht ernst nehmen. «Es sind absurde Sachen, die ich in der Wut sage.» Zudem bekomme er auch von den Aufsehern Beleidigungen und Beschimpfungen zu hören.

Welche Strategie verfolgt die Verteidigung?

Verteidiger Thomas Häusermann forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr für einige der begangenen Sachbeschädigungen, Drohungen und Beschimpfungen. Dies würde die sofortige Freilassung von «Carlos» bedeuten. Dieser sitzt nämlich seit über zwei Jahren wegen der ihm nun vorgeworfenen Delikte im Gefängnis. Eine Freilassung sei, so der Verteidiger, nicht nur angemessen, sondern könne auch verantwortet werden. «Carlos» ertrage keine weitere Repression mehr.

In seinem Plädoyer zog Anwalt Häusermann die Darstellungen des Staatsanwalts stark in Zweifel – insbesondere, was den Vorfall im Gesprächszimmer betrifft. Der Gefängnismitarbeiter habe sich nur leicht und oberflächlich verletzt. Der Verteidiger sprach von einem Gerangel, denn: «Wenn mein Mandant jemanden hätte schwer verletzen wollen, hätte er dies auch tun können.» Von einem Vorsatz für eine schwere Körperverletzung könne keine Rede sein.

Auch die Aussagen der Mitarbeiter seien widersprüchlich. Häusermann warf ihnen vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben, mehr noch, sie hätten sich gar miteinander abgesprochen, um sich «gegen meinen Mandanten zu solidarisieren».

Die Haftsituation bezeichnete der Verteidiger zudem als «höchst unfair». Man verweigere «Carlos» Spaziergänge, bringe ihm unpassende Kleider und serviere ihm Schweinefleisch, obwohl er Muslim sei. Dass sein Mandant da aufbegehre, sei verständlich. «Jedes Tier wehrt sich, wenn man so mit ihm umgeht.» Man könne deshalb nicht von einem schützenden Justizapparat reden, so Häusermann. Im Gegenteil: «Die Vorfälle sind ein tragisches Beispiel für maximale Repression durch die Justiz.» Das System der absoluten Härte habe versagt, denn: «Je mehr Repression es gibt, desto stärker ist die Gegenwehr meines Mandanten.»

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