Mit Google ist es einfach, die Welt zu entdecken. Anhand der Bilder auf unseren Plattformen kannst du Orte in deiner Nähe oder irgendwo auf der Erde ansehen und erkunden. Wir arbeiten immer daran, dass die Aufnahmen gut sind und auch die Orte abbilden, für die sich unsere Nutzer interessieren können.

Street View-Bilder können sowohl von Google als auch von Außenstehenden stammen. Das erkennst du am Namen oder Symbol in der Quellenangabe eines Bildes. Von externen Nutzern aufgenommene und in Google Maps veröffentlichte Bilder sind deren Eigentum oder das Eigentum des von ihnen bestimmten Nachfolgers.

Auf dieser Seite geht es um die Richtlinien für von Google stammende Street View-Bilder. Informationen zu von Nutzern bereitgestellten Street View-Bildern finden Sie in unserer Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps.

Richtlinien für von Google stammende
Street View-Bilder

Wir haben diese Richtlinien für von Google stammende Street View-Bilder ausgearbeitet, damit alle Nutzer von Street View eine rundum positive Erfahrung machen können. In ihnen wird erläutert, wie wir mit unangemessenen Inhalten umgehen und welche Kriterien die auf Google Maps veröffentlichten Street View-Bilder erfüllen müssen. Die Richtlinien werden gelegentlich aktualisiert. Lesen Sie sich diese deshalb bitte in regelmäßigen Abständen durch.

In Street View gezeigte Bilder sind keine Echtzeitbilder

Die Street View-Bilder zeigen nur das, was an dem Tag aufgenommen wurde, an dem wir an dem Standort vorbeigekommen sind. Anschließend dauert es mehrere Monate, bis die Aufnahmen fertig bearbeitet sind. Die gezeigten Inhalte können also einige Monate bis mehrere Jahre alt sein. Sie haben auch die Möglichkeit, sich anzusehen, wie sich Orte im Lauf der Zeit verändert haben. Diese Archivfunktion steht aber nur für Orte zur Verfügung, an denen wir über viele Jahre hinweg Bilder aufgenommen haben.

Neues Bildmaterial bei Street View

Das in 2022 aufgenommene Bildmaterial ist nun in Street View verfügbar. Wir werden neues Bildmaterial aus diesem Jahr hinzufügen, sobald es bereit ist. Weiter unten findest du eine Liste, wo wir 2022 unterwegs waren. Den Fahrplan für dieses Jahr findest du hier.

Von diesen Regionen haben wir 2022 Bilder gemacht

Bundesland Landkreis Gefahrene Kalenderwochen
Bundesland Landkreis Gefahrene Kalenderwochen

Du kannst auch nach der Veröffentlichung der neuen Street View-Bilder beantragen, dass dein Haus oder deine Wohnung unkenntlich gemacht wird. Für Orte, die noch nicht in Street View verfügbar sind, kannst Du auch vor der Veröffentlichung des Bildmaterials die entsprechende Unkenntlichmachung beantragen.

Der Schutz deiner Privatsphäre ist uns wichtig. Bitte beachte, dass die Unkenntlichmachung nicht rückgängig gemacht werden kann und einige nützliche Anwendungsfälle von Street View beeinträchtigen könnte (z.B. die Online-Vermietung/der Online-Verkauf von Immobilien oder die Reiseplanung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität).

Wenn Bildmaterial aus deinem Gebiet veröffentlicht ist, kannst du dir die Aufnahme deines Hauses oder deiner Wohnung in Street View ansehen und dann entscheiden, ob du eine Unkenntlichmachung möchtest oder nicht. Solltest du dies wünschen, kannst du einfach auf den Link "Problem melden" in Street View klicken.

Wenn du wünschst, dass dein Haus oder deine Wohnung vor der Veröffentlichung von neuem Bildmaterial unkenntlich gemacht wird, setze dich bitte mit uns in Verbindung und übermittle ausreichende Informationen, damit wir dein Haus oder deine Wohnung identifizieren können. Du kannst entweder einfach dieses Webformular ausfüllen oder uns das ausgefüllte Geodatenkodex-Formular schicken: per E-Mail an streetview_deutschland@google.com oder per Post an Google LLC, Betr. Street View, PO Box 111607, 20416 Hamburg. Bitte beachte, dass für jedes Haus bzw. jede Wohnung, die du unkenntlich machen lassen möchtest, eine separate Anfrage geschickt werden muss.

Wenn uns deine Anfrage rechtzeitig vor der Veröffentlichung der neuen Bilder im jeweiligen Gebiet erreicht, wird das Haus oder die Wohnung bereits vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Andernfalls werden wir die Unkenntlichmachung so bald wie möglich vornehmen.

Merkmale unkenntlich machen

Google ergreift verschiedene Maßnahmen bei der Veröffentlichung von Street View-Bildern in Google Maps, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen.

Wir haben eine neuartige Technologie entwickelt, die Gesichter und Nummernschilder von Fahrzeugen in Bildern unkenntlich macht, die von Google in Street View bereitgestellt werden. Wenn Ihr Gesicht oder Ihr Nummernschild stärker unkenntlich gemacht werden soll oder wenn Sie möchten, dass Ihr komplettes Haus oder Auto bzw. Teile davon unkenntlich gemacht werden, können Sie über das Tool Problem melden einen entsprechenden Antrag stellen.

Richtlinien zum Unkenntlichmachen von Merkmalen

Unangemessene Inhalte

Wenn Sie auf unangemessene Inhalte stoßen, können Sie diese über den Link Problem melden melden. Dazu gehören die folgenden Kategorien von Inhalten, sofern sie keinen künstlerischen, didaktischen oder dokumentarischen Wert haben:

Verletzung geistiger Eigentumsrechte

Verletzung geistiger Eigentumsrechte

Bilder oder andere Inhalte, die gegen die gesetzlichen Rechte anderer verstoßen, sind nicht zulässig. Dies schließt Urheberrechte ein. Wenn Sie genauere Informationen benötigen oder einen DMCA-Antrag zu einer Urheberrechtsverletzung senden möchten, lesen Sie sich bitte unsere Hinweise zum Melden von Inhalten bei Google durch.

Symbol "Sexuell explizite Inhalte"

Sexuell explizite Inhalte

Sexuell explizite Inhalte sind nicht zulässig.

Symbol "Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte"

Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte

Google gestattet keine Inhalte, mit denen gegen Gesetze verstoßen wird, gefährliche oder illegale Handlungen gefördert werden oder grafische sowie grundlose Gewalt dargestellt wird.

Symbol "Belästigung und Drohungen"

Belästigung und Drohungen

In Street View werden Belästigungen, Mobbing oder Beleidigungen von Personen nicht geduldet.

Hassrede

Hassrede

Inhalte, mit denen die Gewalt gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von Volkszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität befürwortet oder gebilligt wird, sind nicht zulässig.

Symbol "Terroristische Inhalte"

Terroristische Inhalte

Terroristische Organisationen dürfen diesen Dienst für keinerlei Zwecke nutzen, auch nicht für das Anwerben von Mitgliedern. Wir entfernen auch Inhalte, die in Verbindung mit Terrorismus stehen. Dazu zählen solche, in denen zu Terrorakten bzw. Gewalt aufgerufen wird oder Terroranschläge verherrlicht werden.

Symbol "Gefährdung von Kindern"

Gefährdung von Kindern

Google verfolgt in Bezug auf Inhalte, in denen Kinder ausgenutzt oder missbraucht werden, eine Null-Toleranz-Politik. Zu diesen Inhalten zählen alle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und alle Inhalte, in denen Kinder in sexueller Art und Weise gezeigt werden. Sollten Ihnen Inhalte auffallen, bei denen Kinder Ihrer Ansicht nach missbraucht werden, teilen und kommentieren Sie diese nicht – auch nicht mit der Absicht, Google darauf hinzuweisen. Wenn Ihnen solche Inhalte anderswo im Web begegnen, wenden Sie sich bitte direkt an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC).

Symbol "Personenidentifizierbare Informationen"

Personenidentifizierbare Informationen

Inhalte, in denen personenidentifizierbare Informationen wie Kreditkartennummern, Krankenakten oder amtliche Ausweise zu sehen sind, sind nicht zulässig. Dies gilt sowohl für Ihre eigenen Informationen als auch für die anderer Personen.