DE10123258A1 - Zahnbürstenkopf - Google Patents

Zahnbürstenkopf

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DE10123258A1
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Thomas Fritsch
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    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bürstenkopf, insbesondere Zahnbürstenkopf, mit einem Borstenträger und daran befestigten Borsten, die in Form von Borstenbüscheln in Ausnehmungen im Borstenträger sitzen und mit ihren borstenträgerseitigen Enden am Borstenträger ankerfrei befestigt, insbesondere im sog. "anchor free tufting"-Verfahren auf einer Rückseite des Borstenträgers verschweißt und/oder verklebt sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest eine Ausnehmung (2) in dem Borstenträger (1) mittels zumindest einer Querwand (4) in mehrere Segmente unterteilt ist und die zumindest eine Querwand derart ausgebildet ist, dass die in den Segmenten sitzenden Borsten ein gemeinsames Borstenbüschel (3) mit glatter und geschlossener Außenkontur entsprechend der Kontur der Ausnehmung bilden und von der Querwand abgestützt sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bürstenkopf, insbesondere einen Zahnbürstenkopf, mit einem Borstenträger und daran befestigten Borsten, die in Form von Borstenbüscheln in Ausnehmungen im Borstenträger sitzen und mit ihren borstenträgerseitigen Enden am Bor­ stenträger ankerfrei befestigt, insbesondere auf einer Rückseite des Borstenträgers ver­ schweißt und/oder verklebt sind.
Im Gegensatz zum sogennanten Ankerstopfverfahren, bei dem die Borstenbüschel in U- Form gelegt und mit Hilfe kleiner Ankerplättchen aus Metall, die zwischen die Schenkel der U-förmigen Borstenbüschel gelegt werden, in eine im Borstenträger vorgesehene Sackloch­ bohrung gestopft und durch Einschießen des Ankerplättchens in gegenüberliegende Seiten­ wände der Sacklochbohrung befestigt werden, werden bei der ankerfreien Befestigung von Borstenbüscheln die Borsten nicht in U-Form gelegt. Beim sogenannten "anchor free tufting" sitzen die Borsten mit ihren einen Enden in den Ausnehmungen im Borstenträger, während die gegenüberliegenden Enden frei auskragen und die Arbeitsenden der Borsten bilden. Die in den Ausnehmungen sitzenden Enden werden beispielsweise durch Verschweißen bzw. Verkleben am Borstenträger befestigt.
Aus der DE 195 45 030 A1 ist bereits eine Bürste mit gestopften und mittels Ankerplättchen befestigten Borstenbündeln bekannt. Zum Formen zumindest eines Teiles der Borstenbün­ del-Löcher in den Borstenträger sind Lochstempel vorgesehen, mit denen Löcher erzeugt werden können, die größer sind als der Querschnitt eines einzelnen Borstenbündels. Diese Lochstempel weisen zum einen Ende hin randoffene Einschnitte zur Erzeugung eines Zwi­ schensteges oder einer Trennwand innerhalb des Gesamtlochquerschnittes auf. Damit wird das Gesamtloch in Teillochabschnitte mit jeweils einem etwa dem Borstenbündel- Querschnitt entsprechenden Querschnitt geschaffen. Es lassen sich damit Bürsten herstel­ len, die aus mehreren Einzel-Borstenbündeln zusammengesetzte Borstenteilfelder aufwei­ sen. Die Zwischenstege oder Trennwände bestehen aus dem gleichen Material wie der Bor­ stenträger selbst, in der Regel Kunststoff. Diese Kunststofftrennwände müssen jedoch zur Befestigung der Borstenbüschel mittels Ankerplättchen entsprechend dick ausgebildet sein, so daß sie sich bei dem Bestopfen nicht verbiegen. Infolgessen bleibt zwischen den einzel­ nen, in die Teillochabschnitte gestopften Borstenbüscheln ein relativ weiter Spalt vorhanden, so daß zum einen die in dem Gesamtlochquerschnitt befindlichen Borstenbüschel ein homo­ genes Borstenfeld nicht bilden und zum anderen die Stabilität der einzelnen Borsten redu­ ziert wird, da diese aufgrund des Vorhandenseins der relativ dicken Kunststofftrennwände und der damit einhergehenden Spaltbildung sich nicht mehr ausreichend gegenseitig abstüt­ zen können.
Eine Zahnbürste mit im "anchor free tufting"-Verfahren befestigten Borstenbüscheln zeigen z. B. die WO 99/55194 oder EP 0972464 A1. Solche Bürstenköpfe mit ankerfrei befestigten Borstenbüscheln sind in mehrerer Hinsicht verbesserungsfähig:
Ein Problem betrifft die Lebensdauer derartiger Bürsten. Aufgrund einer relativ starken Bor­ stenbewegung, insbesondere bei Borstenbüscheln mit nicht kreisförmiger Außenkontur, kommt es zu vorzeitigem Verschleiß. Die freie und damit biegbare Länge der Borsten ist aufgrund der speziellen Borstenbefestigung am einen Ende der Borsten gegenüber im An­ kerstopfverfahren befestigten Borstenbüscheln größer, so daß ansonsten gleiche Borsten sich dann leichter biegen, wenn sie nach dem "anchor free tufting"-Verfahren festgelegt sind.
Ferner beeinflußt die Beweglichkeit die Wirksamkeit der Zahnreinigung negativ und verrin­ gert die subjektiv wahrgenommene Steifigkeit des Bürstenkopfes. Aufgrund der empfunde­ nen Weichheit des Bürstenkopfes werden in der Regel höhere Putzkräfte angewendet. Die­ se können bei elektrischen Zahnbürsten den Oszillationswinkel des Bürstenkopfs aufgrund von Spiel im Getriebesystem der Zahnbürste vermindern und damit die Putzleistung beein­ trächtigen.
Auch in optischer Hinsicht bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Bei dem "anchor free tufting"-Verfahren kann es zu einem Übereinanderschieben der Borsten innerhalb eines Bor­ stenbüschels kommen, so dass bei farbig abgegrenzten Borstenbüschelbereichen keine klare Farbgrenze wahrnehmbar ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Bürsten­ kopf der eingangs genannten Art zu schaffen, der Nachteile des Standes der Technik ver­ meidet und diesen in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere soll die ankerfreie Befe­ stigung der Borstenbüschel verbessert werden, so dass die genannten Nachteile beseitigt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Bürstenkopf gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der untergeordneten An­ sprüche.
Erfindungsgemäß besitzt der Bürstenkopf zumindest eine Ausnehmung in dem Borstenträ­ ger, die mittels zumindest einer Querwand in mehrere Segmente unterteilt ist, wobei die zu­ mindest eine Querwand derart ausgebildet ist, dass die in den Segmenten sitzenden Borsten ein gemeinsames Borstenbüschel mit glatter und geschlossener Außenkontur entsprechend der Kontur der Ausnehmung bilden. Es sitzt in der Ausnehmung also ein Borstenbüschel, das bzw. dessen Befestigung in der Ausnehmung in mehrere Segmente unterteilt ist, nach außen hin jedoch ein einheitliches Borstenfeld bildet. Die Querwand bildet eine Stützwand im Inneren der Ausnehmung, an der sich die Borsten eines Borstenbüschels zusätzlich zu der Umfangswandung der Ausnehmung abstützen können, insbesondere gegen Umbiegen. Speziell werden hierdurch auch nicht am Außenumfang der Ausnehmung liegende Borsten abgestützt, so dass das jeweilige Borstenbüschel insgesamt steifer wird. Die Quer- bzw. Stützwand verringert die effektiv zur Verfügung stehende Biegelänge der Borsten, da diese nicht mehr bis zu ihrem in der Ausnehmung sitzenden Ende, einschließlich des in der Aus­ nehmung befindlichen Teils, frei biegsam sind, sondern oberhalb ihrer in den Ausnehmun­ gen sitzenden Enden nochmals gegen Biegen abgestützt sind. Hierdurch erhält das jeweilige Borstenbüschel eine größere Steifigkeit (Borstensteifigkeit einer Borste ist etwa proportional zu Durchmesser der Borste hoch vier dividiert durch freie Länge der Borste hoch drei), die Beweglichkeit der Borsten ist reduziert, so dass der Benutzer der Bürste eine höhere Steifig­ keit des Bürstenkopfes wahrnimmt und dementsprechend mit verringerter Kraft putzen wird. Der Verschleiß der Borsten wird verringert und die Effizienz des Putzvorgangs wird verbes­ sert, da die zuvor beschriebenen Nachteile nicht mehr auftreten. Darüber hinaus kann durch die Unterteilung der Ausnehmung in mehrere Segmente z. B. eine klare Abgrenzung zwi­ schen verschieden farbigen Filamenten eines Borstenbüschels geschaffen werden.
Ein weiterer wichtiger positiver Effekt der Verwendung solcher Stützwände bei Borstenbü­ scheln, die im "anchor free tufting"-Verfahren am Borstenträger befestigt werden, ist, dass die Borstenbüschel vergleichbare Eigenschaften, insbesondere eine vergleichbare Steifigkeit wie im Ankerstopfverfahren befestigte Borstenbüschel erhalten, so dass auch die klinischen Versuchsergebnisse durchaus vergleichbar sind. Hierdurch können wertvolle Erkenntnisse gewonnen und übertragen sowie die Zeit und Kosten der Entwicklung der Bürsten sowie für separate klinische Versuchsreihen eingespart werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Unterteilung durch zumindest eine Querwand bei Aus­ nehmungen des Borstenträgers vorgesehen, die eine langgestreckte Außenkontur nach Art eines Langlochs besitzen und dementsprechend jeweils ein Borstenbüschel mit ebenfalls langgestreckter Außenkontur aufnehmen. Die zumindest eine Querwand erstreckt sich vor­ zugsweise etwas quer zur Längsachse der jeweiligen Ausnehmung. Hierbei ist zu beachten, dass die Längsachse der Ausnehmung keine Gerade zu sein braucht, sie kann auch ge­ krümmt sein, wie dies insbesondere bei runden Zahnbürstenköpfen elektrischer Zahnbürsten der Fall ist. Es versteht sich, daß die Ausnehmungen, in denen die Querwände angeordnet sind, auch andere Dimensionierungen haben können. Beispielsweise können diese Aus­ nehmungen auch rechteckig, kreisförmig, im wesentlichen dreieckförmig sein, wobei dann die Querwände beispielsweise sternförmig, mäanderartig oder dergleichen in der Ausneh­ mung angeordnet sind, um die Ausnehmung in Teilquerschnitte zu unterteilen. Bei bogen­ förmig gekrümmten Langlöchern kann beispielsweise eine sich entlang einer bogenförmigen Mittelachse des Langloches erstreckende Querwand mit ein oder mehreren quer zu dieser Querwand angeordneten weiteren Querwänden vorgesehen sein. Die Ausbildung und An­ ordnung der Querwände in der Ausnehmung richtet sich nach der jeweiligen Geometrie und kann vielfältiger Natur sein. Gerade bei Ausnehmungen mit von einer Kreisform verschiede­ ner Kontur bewirken eingezogene Stützwände beträchtliche Vorteile, da hier ansonsten mangels Abstützung der Borsten in Richtung der Längsachse der Ausnehmung eine starke Bewegung und ein leichtes Biegen der Borsten auftreten würde.
Vorzugsweise beträgt die Dicke der zumindest einen Querwand nur den Bruchteil eines Mil­ limeters, um in dem Borstenbüschel keinen Spalt zu erzeugen. Für übliche Borstenbüschel mit einem Durchmesser zwischen 1,5 mm und 1,7 mm kann nach einer vorteilhaften Ausfüh­ rung der Erfindung die Dicke der Querwand im Bereich von 0,2 mm bis 0,3 mm liegen. Falls dickere Borstenbüschel Verwendung finden, kann die Wanddicke entsprechend verstärkt werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist die zumindest eine Querwand in die Ausnehmung ver­ senkt. Eine Querwandoberkante ist gegenüber einer Oberseite des Borstenträgers, in der die Ausnehmungen ausgebildet sind, tiefer gesetzt.
Der Betrag der Absenkung gegenüber der Borstenträgeroberseite kann verschieden gewählt werden. Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung beträgt eine Höhendifferenz zwi­ schen der Oberkante der zumindest einen Querwand und der Oberseite des Borstenträgers im Bereich von 0,1 mm bis 0,7 mm, vorzugsweise etwa 0,25 mm bis 0,5 mm. Hierdurch blei­ ben die Stützwände unsichtbar und die Borstenbüschel behalten ein volles, einheitliches Erscheinungsbild.
Um eine Spaltbildung zwischen den Segmenten eines Borstenbüschels zu verhindern, kann weiterhin vorgesehen sein, dass die zumindest eine Querwand sich zu ihrer Oberseite hin in ihrer Dicke verjüngt, insbesondere konisch ausgebildet ist. Gegenüberliegende Seiten der Querwand sind nach oben hin V-förmig geneigt, so dass die Borsten zusammen laufen und sich ein geschlossenes, dichtes Borstenbüschel ohne Spalten ergibt. Eine solche Gestaltung der Stütz- bzw. Querwand vereinfacht darüberhinaus das Einführen der Borsten in die ent­ sprechende Ausnehmung.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Oberkante der Querwand abgerundet ist, um ei­ nerseits einen harmonischen Verlauf der Borsten zu erreichen und andererseits Verschleiß der Borsten an der Querwandoberkante zu vermeiden. Halbelliptische Querschnitte und ähnlich abgerundete Formen der Stützwand sind möglich.
In Weiterbildung der Erfindung ist die zumindest eine Querwand integral einstückig mit dem Borstenträger ausgebildet. Sie kann insbesondere zusammen mit dem Borstenträger aus Kunststoff spritzgegossen sein.
Zur Abstützung der Borsten könnte auch ein vom Borstenträger separat ausgebildetes An­ kerplättchen aus Metall nachträglich in die Ausnehmung eingesetzt, insbesondere einge­ schossen sein, das jedoch im Gegensatz zu seinem eigentlichen Zweck im Ankerstopfver­ fahren nicht der Befestigung der Borsten, sondern nur ihrer Abstützung gegen Biegen dient. Es könnte auch ein drahtförmiger Quersteg oder ähnliches vorgesehen sein. Die zuvor ge­ nannte Ausführung, wonach die Querwand integral einstückig mit dem Borstenträger spritz­ gegossen ist, erlaubt jedoch die Einsparung eines weiteren, separaten Montage- bzw. Her­ stellungsschrittes.
Die Ausrichtung der zumindest einen Querwand in der Borstenträgerausnehmung kann an die spezielle Gestaltung des Borstenbüschels bzw. der Ausnehmung angepasst werden. Eine vorteilhafte Ausführung besteht darin, dass die zumindest eine Querwand zur Borsten­ trägeroberseite senkrecht angeordnet ist. Hierdurch erfahren die Borsten eine im wesentli­ chen senkrecht abstehende Ausrichtung bzw. Abstützung.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung kann die zumindest eine Quer­ wand geneigt angeordnet sein. Sie kann insbesondere in einem spitzen Winkel zur Borsten­ trägernormalen, die zur Borstenträgeroberseite senkrecht steht, geneigt sein.
Insbesondere bei schräg geneigten Borstenbüscheln kann die geneigte Anordnung der Querwand vorgesehen sein. Vorzugsweise erstreckt sich die Querwand parallel zur Bor­ stenbüschelachse. Auch die Außenwandungen der entsprechenden Ausnehmung, die par­ allel zu der geneigten Querwand verlaufen, können entsprechend geneigt ausgebildet sein.
Nach einer weiteren Variante kann die zumindest eine Querwand auch entgegen der Bor­ stenbüschelachse geneigt sein.
Die Anordnung der Querwand bzw. der Querwände bezüglich der Grundfläche der jeweili­ gen Ausnehmung kann verschieden getroffen werden. In vorteilhafter Weise sind die Quer­ wände derart angeordnet, dass die jeweilige Ausnehmung in etwa gleich große Segmente unterteilt wird. Hierdurch erhalten die verschiedenen Borstenbüschelsegmente etwa die sel­ be Steifigkeit, so dass insgesamt homogene Eigenschaften des Borstenbüschels erzielt werden können.
Die Ausnehmungen in dem Borstenträger sind vorzugsweise Durchgangsausnehmungen in dem im wesentlichen scheiben- oder plattenförmig ausgebildeten Borstenträger, der für eine elektrische Zahnbürste die Form einer ebenen Scheibe haben kann. Die Borsten stehen mit ihren einen Enden auf der Rückseite des Borstenträgers aus den Ausnehmungen heraus. Sie können hier z. B. mittels eines Prägestempels miteinander verschweißt oder auch ver­ klebt werden, wie dies an sich bekannt ist.
In verschiedenen Segmenten einer Ausnehmung im Borstenträger können verschiedene Borsten sitzen. Das gemeinsame Borstenbüschel wird dementsprechend aus verschiedenen Borsten aufgebaut. Vorzugsweise sitzen innerhalb eines Segments Borsten des selben Typs.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Segmente der unterteilten Ausnehmung von der Kreisform abweichend konturiert. Es können insbesondere Segmente mit z. B. etwa mehr­ eckiger Kontur vorgesehen sein, die zumindest zwei parallele Seiten aufweisen. Die Quer­ wand kann gerade ausgebildet sein, ebenso wie die Seitenwände einer länglichen Ausneh­ mung im Borstenträger.
Sämtliche Erkenntnisse der vorliegenden Anmeldung sind gleichermaßen für Handzahnbür­ sten oder motorisch angetriebene Zahnbürsten anwendbar bzw. einsetzbar.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfin­ dung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand vorliegender Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbezie­ hung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Oberseite eines Borstenträgers eines Zahnbürsten­ kopfes für eine elektrische Zahnbürste,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Unterseite des Borstenträgers aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht des Borstenträgers aus Fig. 1 entlang der darin gezeig­ ten Schnittlinie A-A,
Fig. 4 eine Schnittansicht des Borstenträgers aus Fig. 1 entlang der Schnittlinie B- B mit eingesetzten Borstenbüscheln,
Fig. 5 eine Schnittansicht des Borstenträgers ohne Borsten entlang der Linie B-B in Fig. 1,
Fig. 6 eine ausschnittsweise Schnittansicht durch eine Ausnehmung in dem Bor­ stenträger entlang der Linie E-E, die in den Ausschnitt eingezeichnet ist, der in Fig. 1 mit Z bezeichnet ist,
Fig. 7 eine Ausschnittsweise Schnittansicht durch eine Ausnehmung in dem Bor­ stenträger ähnlich Fig. 6 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung und
Fig. 8 eine Schnittansicht durch einen Borstenträger ähnlich Fig. 5, der unter­ schiedliche Ausführungen der Erfindung zeigt, in denen die in den Ausneh­ mungen angeordneten Querwände unterschiedlich geneigt angeordnet sind.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen den Borstenträger 1, der im wesentlichen als ebene Scheibe mit seitlich nach unten überstehenden Rändern ausgebildet ist und auf das Unterteil eines Zahnbürstenkopfs einer elektrischen Zahnbürste mit den überstehenden Rändern in an sich bekannter Weise aufschnappbar oder aufschweißbar ist. Der Borstenträger 1 besitzt eine Vielzahl von Durchgangsausnehmungen 2, von denen ein Teil im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist. Die übrigen Durchgangsausnehmungen sind als Langloch ausgebildet (vgl. Fig. 1 und Fig. 2). Der gesamte Borstenträger 1 ist als Kunststoffspritzgußteil gefertigt. Die Durchgangsausnehmungen 2 können gleich beim Spritzgußvorgang mit ausgebildet werden.
Wie Fig. 4 zeigt, werden in die Ausnehmungen 2 in dem Borstenträger 1 eine Vielzahl von Borsten angeordnet, die in den Ausnehmungen 2 in Form von Bürstenbüscheln 3 sitzen. Jede Ausnehmung 2 nimmt jeweils ein Borstenbüschel 3 auf, die, wie Fig. 4 zeigt, unter­ schiedlich geneigt angeordnet sein können. Zudem besitzen die Borstenbüschel 3 unter­ schiedliche Außenkonturen. Die in den langlochförmigen Ausnehmungen 2 sitzenden Bor­ stenbüschel 3 besitzen ebenfalls eine langgestreckte und geschlossene Außenkontur, die im wesentlichen der langlochförmigen Kontur der zugehörigen Ausnehmung 2 entsprechen kann. Die in den kreisförmigen Ausnehmungen 2 sitzenden Borstenbüschel 3 bilden her­ kömmliche, ebenfalls kreisrund im Querschnitt ausgebildete Borstenbüschel.
Wie Fig. 4 zeigt, sind die Borstenbüschel 3 ankerfrei in den Ausnehmungen 2 befestigt. Sie treten mit einem ersten Ende durch die Durchgangsausnehmungen 2 hindurch und ragen auf der Rückseite des Borstenträgers 1 hervor. Die an der Rückseite des Borstenträgers 1 herausragenden Enden werden miteinander verbunden. Dies kann z. B. durch einen heißen Prägestempels erfolgen, der die ausnehmungsseitigen Enden der Borsten miteinander ver­ schweißt. Die auf der Rückseite herausragenden Enden der Borsten können auch mittels Klebstoff fixiert werden. Sie können auch in einem Formkörper aus einem anderen, insbe­ sondere thermoplastischem Material eingegossen werden, so dass die ausnehmungsseiti­ gen Enden der Borsten festgelegt sind. Wie Fig. 4 zeigt, können die Borsten auch aus ver­ schiedenen Borstenbüscheln miteinander verschweißt werden, so dass sich auf der Rück­ seite des Borstenträgers 1 eine insgesamt plattenförmige Fixierung der Borsten bildet.
Wie Fig. 1 zeigt, sind die langlochförmig ausgebildeten Ausnehmungen 2 durch jeweils eine Querwand 4 in jeweils zwei Segmente unterteilt. Die Querwand 4 ist integral an den Bor­ stenkörper 1 angeformt, vorzugsweise beim Spritzgießen bereits mit angegossen. Die Querwand 4 erstreckt sich jeweils quer zur Längsachse der langlochförmigen Ausnehmun­ gen 2 und verbindet deren gegenüberliegende Längsseiten (vgl. Fig. 1). Die integrale Aus­ bildung der Querwände 4 ist besonders in Fig. 3 zu sehen.
Die sich ergebenden Segmente der langlochförmigen Durchgangsausnehmungen 2 werden jeweils von gegenüberliegenden Längswänden der Ausnehmungen 2, einer der kreisbogen­ förmig gewölbten Stirnwandungen der langlochförmigen Ausnehmungen 2 und schließlich von einer Seite der Querwand 4 begrenzt. Sie haben insgesamt also eine jeweils halboval­ förmige Kontur. Die Querwand 4 teilt die entsprechenden Ausnehmungen 2 jeweils mittig, so dass sich gleich große Ausnehmungssegmente ergeben. Es versteht sich, dass die Aus­ nehmungen 2 je nach Größe oder Geometrie auch mehrere Querwände 4 aufweisen kön­ nen.
Wie insbesondere die Fig. 5 und 6 zeigen, sind die Querwände 4 in den Ausnehmungen 2 tiefergesetzt, das heißt eine Oberkante 5 der Querwände 4 liegt tiefer als die an die Aus­ nehmungen 2 angrenzende Oberseite 6 des Borstenträgers 1. Wie Fig. 7 zeigt, beträgt die Höhendifferenz 7 zwischen der Querwandoberkante 5 und der Oberseite 6 des Borstenträ­ gers 1 nur den Bruchteil eines Millimeters. Nach einer bevorzugten Ausführung der Erfin­ dung kann die Oberkante 5 etwa 0,1 mm bis 0,5 mm, insbesondere etwa 0,3 mm gegenüber der Borstenträgeroberseite 6 tiefer gesetzt sein.
Auch die Unterkante der Querwand 4 kann gegenüber der Unterseite des Borstenträgers 1 ein wenig in die Ausnehmung 2 hinein versenkt sein. Die Verkürzung der Querwand 4 kann hier ebenfalls den Bruchteil eines Millimeters betragen.
Um ein Aufspreitzen des jeweiligen Borstenbüschels 3 durch die Querwand 4 zu vermeiden, kann die Querwand 4 sich in ihrer Dicke zur Oberseite 6 des Borstenträgers 1 hin verjüngen (vgl. Fig. 6 und Fig. 7). Die Konizität zur Oberseite hin kann unterschiedlich stark ausge­ bildet sein. Die Dicke der Querwand 4 im Bereich ihrer Oberkante 5 kann 0,2 bis 0,7 mal der Dicke der Querwand betragen. Gemäß der in Fig. 7 gezeigten Ausführung kann die Dicke 8 an der Oberkante 5 etwa 0,25 mm betragen, während die Dicke 9 an der Unterkante der Querwand 4 etwa 0,5 mm betragen kann. Die mittlere Dicke der Querwand 4 liegt also ins­ gesamt im Bereich eines Bruchteils eines Millimeters. Sie beträgt vorzugsweise zwischen 0,25 mm und 0,5 mm. Die Höhe 10 der Querwand 4 wird an die Dicke des Borstenträgers 1 angepasst. Sie ist vorzugsweise ein wenig geringer als die Dicke des Borstenträgers 1. Nach einer bevorzugten Ausführung, wie sie in Fig. 7 gezeigt ist, kann die Höhe 10 der Quer­ wand 4 etwa 0,3 mm bis 0,7 mm, vorzugsweise etwa 0,5 mm betragen. Daraus ergibt sich der entsprechende Konizitätswinkel. Neben der Funktion, Spalten in dem jeweiligen Bor­ stenbüschel zu vermeiden, bewirkt die konische Ausbildung der Querwand 4 darüber hinaus eine Erleichterung des Einstopfens der Borsten von der Oberseite 6 des Borstenträgers 1 in die Ausnehmung 2.
Um einen harmonischen Übergang der in den verschiedenen Segmenten angeordneten Borsten zu einem gemeinsamen, dichten Borstenbüschel zu verbessern, kann die Ober­ kante 5 der Querwand 4 abgerundet ausgebildet sein (vgl. Fig. 6). Dies verbessert die Einführung der Borsten und verringert die Beanspruchung der Borsten an der Oberkante der Querwand 4, wenn die Borsten entsprechend gebogen werden. Entsprechende Schrägen können an der Mündung der Ausnehmungen 2 zur Oberseite 6 des Borstenträgers 1 hin vorgesehen sein.
Wie Fig. 4 zeigt, ist es zweckmäßig, verschiedene Borstenbüschel in verschiedener Nei­ gung anzuordnen, dass heißt nicht alle Borstenbüschel 3 stehen senkrecht zur Oberseite 6 aus dem Borstenträger 1 vor. Um die Borstenbüschel 3 entsprechend geneigt anzuordnen, sind die Wandungen der jeweiligen Ausnehmungen 2 entsprechend geneigt. Wie Fig. 5 zeigt, können die langlochartigen Ausnehmungen 2 schräg gestellte Stirnwandungen besit­ zen, die zueinander parallel verlaufen und zur Oberseitennormalen des Borstenträgers 1 in einem spitzen Winkel geneigt sind, der Werte bis etwa 30° annehmen kann.
Entsprechend den unterschiedlichen Neigungen der jeweiligen Borstenbüschel 3 können auch die jeweilige Ausnehmung 2 unterteilenden Querwände 4 verschieden geneigt ange­ ordnet sein. Bei gerade vorspringenden Borstenbüschel, wie dies Fig. 6 zeigt, kann es vorteilhaft sein, die Querwand 4 ebenfalls senkrecht zur Oberseite 6 des Borstenträgers 1 anzuordnen.
Bei geneigt angeordneten Borstenbüscheln, wie dies bei Fig. 5 der Fall ist, können die Querwände 4 ebenfalls geneigt ausgebildet werden. Sie sind gemäß Fig. 5 parallel zu den Stirnwandungen der Langlochausnehmungen 2 geneigt. Sie verlaufen in diesem Fall parallel zur Längsachse der Borstenbüschel 3 und können bis zu 30° geneigt sein.
Die Anordnung der Querwände 4 parallel zur Längsachse der Borstenbüschel 3 ist jedoch nicht zwingend. Bei einer geneigten Ausbildung der Ausnehmungswandungen 2 kann den­ noch die Querwand 4 senkrecht zur Oberseite 6 des Borstenträgers 1 angeordnet sein, um beispielsweise die Entformung aus einer Spritzgießform zu erleichtern. Eine solche Ausfüh­ rung der Erfindung zeigt die rechte Seite der Fig. 8.
Desweiteren kann vorgesehen sein, die Querwände 4 weder senkrecht zur Oberseite 6 noch parallel zur Neigung der Ausnehmungswandungen anzuordnen. Es kann nach einer weite­ ren Ausführung der Erfindung, die nicht eigens dargestellt ist, vorgesehen sein, dass die Wandungen der Ausnehmung 2 zu einer Seite hin geneigt und die die entsprechende Aus­ nehmung unterteilende Querwand zu der anderen Seite hin geneigt angeordnet wird.
Die Querwände 4 wirken in den langlochartigen Ausnehmungen 4 als Stützwände. Sie stüt­ zen die Borsten insbesondere bei Biegung in Richtung der Längsachse der Ausnehmungen ab. Die wirksame freie Biegelänge der nur an ihren Enden befestigten Borsten wird verkürzt, und eine Auslenkung der Borsten bereits innerhalb der Ausnehmungen beschränkt. Hier­ durch kann eine höhere Steifigkeit der Borstenbüschel bzw. ein härter empfundenes Biege­ verhalten der Borstenbüschel erzeugt werden. Dies unterstützt vorteilhaft die Reinigungswir­ kung. Durch die begrenzte Biegung und Bewegung der Borsten kann eine höhere Standzeit erreicht werden, vorzeitiger Verschleiß wird reduziert.
Zum anderen wird durch den Einsatz der Querwände auch beim sogenannten "anchor free tufting" erreicht, dass der Sitz der Borstenbüschel 3 in den Ausnehmungen weitgehend dem beim Ankerstopfen angenähert wird, so dass entsprechende Eigenschaften erzielt bzw. übertragen werden können. Hierdurch können vergleichbare Fertigungsparameter trotz un­ terschiedlicher Verankerung der Borsten angewendet und die Ergebnisse klinischer Tests übertragen werden. Hierdurch wird eine beträchtliche Reduzierung der Kosten und des Ent­ wicklungsaufwandes erreicht.

Claims (16)

1. Bürstenkopf, insbesondere Zahnbürstenkopf, mit einem Borstenträger und daran befe­ stigten Borsten, die in Form von Borstenbüscheln in Ausnehmungen im Borstenträger sitzen und mit ihren borstenträgerseitigen Enden am Borstenträger ankerfrei befestigt, insbesondere auf einer Rückseite des Borstenträgers verschweißt und/oder verklebt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Ausnehmung (2) in dem Borstenträ­ ger (1) mittels zumindest einer Querwand (4) in mehrere Segmente unterteilt ist und die zumindest eine Querwand derart ausgebildet ist, dass die in den Segmenten sitzenden Borsten ein gemeinsames Borstenbüschel (3) mit glatter und geschlossener Außenkon­ tur entsprechend der Kontur der Ausnehmung bilden.
2. Bürstenkopf nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Ausnehmung (2) bzw. das darin sitzende Borstenbüschel (3) eine etwa langgestreckte Außenkontur besitzen und zumindest eine Querwand (4) sich etwa quer zu einer Längsachse der Ausnehmung (2) erstreckt oder die Ausnehmung (2) bzw. das darin sitzende Borstenbüschel (3) eine run­ de, eckige, ovale, kreissegmentförmige Kontur bzw. eine Kombination dieser Konturen besitzen.
3. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Querwand (4) eine Dicke im Bereich von 0,2 mm bis 0,6 mm, vorzugsweise 0,2 mm bis 0,3 mm besitzt.
4. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Oberkante (5) der zumindest einen Querwand (4) gegenüber einer Oberseite (6) des Borstenträgers (1) tiefer gesetzt ist.
5. Bürstenkopf nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei eine Höhendifferenz (7) zwi­ schen der Oberkante (5) der zumindest einen Querwand (4) und der Oberseite (6) des Borstenträgers (1) im Bereich von 0,1 mm bis 0,7 mm, vorzugsweise 0,25 mm bis 0,5 mm beträgt.
6. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Querwand (4) zu ihrer Oberkante hin sich in ihrer Dicke verjüngt, vorzugsweise konisch ausgebildet ist.
7. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Oberkante (5) der Querwand (4) abgerundet ist.
8. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Querwand (4) integral einstückig mit dem Borstenträger (1) ausgebildet, vorzugsweise zusammen mit dem Borstenträger aus Kunststoff spritzgegossen ist.
9. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, wobei die Querwand (4) vom Borstenträger (1) separat ausgebildet und nachträglich in die Ausnehmung (2) eingesetzt ist, vorzugsweise aus Metall besteht und in den die Ausnehmung begrenzen­ den Wandungen verankert ist.
10. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Ausnehmung (2) in etwa gleich große Segmente unterteilt ist.
11. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Ausnehmungen (2) Durchgangsausnehmungen sind und der Borstenträger (1) im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist.
12. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in verschiedenen Seg­ menten der zumindest einen Ausnehmung (2) verschiedenartig ausgebildete Borsten sit­ zen.
13. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Segmente eine von einem Kreis verschiedene Kontur, insbesondere eine mehreckige Kontur mit zumindest zwei etwa parallelen Seiten aufweisen.
14. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Querwand (4) zu einer Borstenträgeroberseite (6) senkrecht angeordnet ist.
15. Bürstenkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Querwand (4) zu einer Borstenträgernormalen, die zu einer Borstenträgeroberseite (6) senkrecht steht, in einem spitzen Winkel geneigt ist.
16. Bürstenkopf nachdem vorhergehenden Anspruch, wobei die Querwand (4) zu der Bor­ stenträgernormalen in einem Winkel geneigt ist, der etwa einem Neigungswinkel einer Stirnwandung der Ausnehmung zu der genannten Borstenträgernormalen entspricht.
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