DE102009054760A1 - 2-Phasen Entwickler - Google Patents

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Frank Dr. 41470 Janßen
Armin Dr. 40699 Wadle
Susanne 20359 Hagenow
Sabine Dr. 47447 Babiel
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine kosmetische Zubereitung für keratinische Fasern, insbesondere menschliche Haare, welche sich durch zwei voneinander getrennte Phasen auszeichnet, wobei eine der Phasen eine wässrige Phase und die andere Phase eine hydrophobe Phase darstellt. Diese Zubereitungen enthalten zumindest ein chemisches Oxidationsmittel und weiterhin mindestens einen hydrophoben Carbonsäureester und/oder Paraffinöl. In ihrer Eigenschaft als oxidierende Zubereitungen werden diese Mittel als Entwicklerzubereitung für Oxidationsfärbungen oder Aufhellmittel eingesetzt.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine kosmetische Zubereitung für keratinische Fasern, insbesondere menschliche Haare, welche sich durch zwei voneinander getrennte Phasen auszeichnet, wobei eine der Phasen eine wässrige Phase und die andere Phase eine hydrophobe Phase darstellt. Diese Zubereitungen enthalten zumindest ein chemisches Oxidationsmittel und weiterhin mindestens ein Carbonsäureesteröl und/oder mindestens ein Paraffinöl. In ihrer Eigenschaft als oxidierende Zubereitungen werden diese Mittel als Entwicklerzubereitung für Oxidationsfärbungen oder Aufhellmittel eingesetzt. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Farbveränderung keratinsicher Fasern, bei dem die erfindungsgemäßen Mittel zur Farbveränderung auf keratinische Fasern aufgebracht werden.
  • Die Veränderung von Form und Farbe der Haare stellt einen wichtigen Bereich der modernen Kosmetik dar. Dadurch kann das Erscheinungsbild der Haare sowohl aktuellen Modeströmungen als auch den individuellen Wünschen der einzelnen Person angepasst werden. Diese Mittel sollen neben der gewünschten Färbe und Formleistung möglichst minimale Schädigungen auf dem Haar hervorrufen und vorzugsweise sogar zusätzliche Pflegeeigenschaften besitzen.
  • Zur Bereitstellung farbverändernder kosmetischer Mittel, insbesondere für die Haut oder keratinhaltige Fasern wie beispielsweise menschliche Haare, kennt der Fachmann je nach Anforderungen an die Färbung diverse Färbesysteme. Für permanente, intensive Färbungen mit entsprechenden Echtheitseigenschaften werden sogenannte Oxidationsfärbemittel verwendet. Solche Färbemittel enthalten üblicherweise Oxidationsfarbstoffvorprodukte, sogenannte Entwicklerkomponenten und Kupplerkomponenten, die unter dem Einfluss von Oxidationsmitteln oder von Luftsauerstoff untereinander die eigentlichen Farbstoffe ausbilden. Die Oxidationsfärbemittel zeichnen sich durch hervorragende, lang anhaltende Färbeergebnisse aus. Für temporäre Färbungen werden üblicherweise Färbe- oder Tönungsmittel verwendet, die als färbende Komponente sogenannte direktziehende Farbstoffe („Direktzieher”) enthalten.
  • Neben der Färbung ist das Aufhellen der eigenen Haarfarbe bzw. das Blondieren der ganz spezielle Wunsch vieler Verbraucher, da eine blonde Haarfarbe als attraktiv und in modischer Hinsicht erstrebenswert betrachtet wird. Sollen Substrate aufgehellt oder gar gebleicht werden, werden die das Substrat färbenden Farbstoffe meist oxidativ unter Einsatz von entsprechenden Oxidationsmitteln, wie beispielsweise Wasserstoffperoxid, entfärbt.
  • Insbesondere oxidative Haarbehandlungsmittel sind trotz ihrer vorteilhaften Färbe- und/oder Aufhelleigenschaften für den Anwender mit Nachteilen behaftet. Einerseits führt der Einsatz der Oxidationsmittel zu Schädigungen in der Haarstruktur und auf der Haaroberfläche. Das Haar wird brüchig, seine Elastizität lässt nach und die Kämmbarkeit nimmt ab. Diese Schädigung nimmt mit der Anwendungsdauer zu. Andererseits benötigen oxidative Färbemittel in der Regel einen alkalischen pH-Wert zur Ausfärbung, insbesondere zwischen pH 9,0 und pH 10,5. Die mit dem basischen pH-Wert verbundene Spreizung der äußeren Schuppenschicht des Haares führt jedoch zu einem unangenehmen Oberflächenempfinden der Haare und damit zu einer verschlechterten Kämmbarkeit im Nass- und Trockenzustand. Dadurch besteht für den Verbraucher eine gesteigerte Notwendigkeit, zusätzliche Nachbehandlungsmittel wie Konditioniermittel einsetzen. Nicht zuletzt wird die Haarstruktur jedoch auch durch äußere Umwelteinflüsse in Mitleidenschaft gezogen. Hierzu sind mechanische und thermische Einwirkungen, wie Kämmen und Fönen, zu zählen. Ebenso tragen Wettereinflüsse, wie Wind, Regen und UV-Strahlung im Sonnenlicht, und zusätzliche äußere Belastungen, wie beispielsweise chloriertes Schwimmbadwasser oder Schweiß, zur Schädigung der Haarstruktur und der Haaroberfläche bei. Um den Pflegezustand der Fasern zu verbessern, ist es seit langem üblich, die Fasern im Anschluss an die farbverändernde Behandlung einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, üblicherweise in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung Kämmbarkeit, Halt und Fülle der Haare verbessert und die Splißrate verringert. Erschwerend ist hierbei, dass viele der üblichen Pflege- und Wirkstoffe zur Verringerung der Haarschädigung unter den oxidativen, stark alkalischen Bedingungen eines Haarbehandlungsmittels nur unzureichend stabil sind.
  • Es besteht daher weiterhin ein Bedarf an pflegenden Zubereitungen für die farbverändernde Behandlung von Fasern. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein farbveränderndes Mittel zur Verfügung zu stellen, durch welches die oben genannten Nachteile gebräuchlicher farbverändernden Mittel herabgesenkt werden. Insbesondere Schutz vor oxidativen Schädigungen der Haarstruktur und der Haaroberfläche soll durch die farbverändernden Mittel erzielt werden. Besonders wünschenswert sind pflegende Eigenschaften der Mittel, so dass der Anwender auf den Einsatz zusätzlicher Konditionier- und Nachbehandlungsmittel verzichten kann. Dazu sollen die Mittel auch geeignet sein, oxidativ unzureichend stabile Pflege- und Wirkstoffe zu stabilisieren und so in der oxidativen Haarbehandlung einsetzbar machen. Weiterhin ist für den Anwender wünschenswert, wenn die Mittel zusätzlich zur objektiven Pflegeleistung eine visuelle Verdeutlichung der Pflege offenbaren.
  • In nicht vorhersehbarer Weise konnte nun gefunden werden, dass durch spezielle zweiphasige kosmetische, oxidative Zubereitungen für den Einsatz in farbverändernden Mitteln für keratinische Fasern, insbesondere menschliche Haare, die Haarschädigung minimiert werden kann oder sogar eine Haarpflege erzielt werden.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein kosmetisches Mittel für die Behandlung keratinischer Fasern, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es mindestens zwei mit voneinander getrennte Phasen umfasst, wobei die erste Phase (I) eine wässrige Phase darstellt, die mindestens ein chemisches Oxidationsmittel enthält, und wobei die zweite Phase (II) eine hydrophobe Phase darstellt, die mindestens einen Carbonsäureester aus C2-C8-Monoalkanol mit einer Mono- oder Dicarbonsäure und/oder mindestens ein Paraffinöl enthält.
  • Unter keratinhaltigen bzw. keratinischen Fasern werden erfindungsgemäß Pelze, Wolle, Federn und insbesondere menschliche Haare verstanden. Obwohl die erfindungsgemäße Verwendung in erster Linie zum Färben und/oder Aufhellen von keratinhaltigen Fasern geeignet sind, steht prinzipiell einer Verwendung auch auf anderen Gebieten nichts entgegen.
  • Entscheidendes Merkmal der erfindungsgemäßen Zubereitung ist dabei die Zweiphasigkeit, wobei die beiden Phasen nicht miteinander mischbar sind. Vorzugsweise liegen die beiden Phasen in zwei Schichten übereinander mit unmittelbarem Kontakt über eine gemeinsame Grenzfläche zueinander vor.
  • In der erfindungsgemäßen Zubereitung liegt die Phase (I) bevorzugt zu mindestens gleichen Gewichtsanteil wie die Phase (II) vor. Bevorzugt liegt Phase (I) im Überschuss vor. Bevorzugt besitzt das Gewichtsverhältnis von Phase (I) zu Phase (II) einen Wert von 99 zu 1 bis 50 zu 50, bevorzugt von 98 zu 2 bis 70 zu 30, besonders bevorzugt von 95 zu 5 bis 80 zu 20.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung besitzt die erste Phase (I) einen wässrigen oder wässrig-alkoholischen Träger. Unter wassrig-alkoholischen Trägern sind im Sinne der vorliegenden Erfindung wasserhaltige Zusammensetzungen, enthaltend 3 bis 70 Gew.-% eines C1-C4-Alkohols, bezogen auf das Gesamtgewicht der Anwendungsmischung, insbesondere Ethanol bzw. Isopropanol, zu verstehen. Ein wässriger Träger enthält im Sinne der Erfindung mindestens 30 Gew.-%, insbesondere mindestens 50 Gew.-% Wasser, bezogen auf das Gesamtgewicht der Anwendungsmischung.
  • Weiterhin enthält die erste Phase (I) mindestens ein chemisches Oxidationsmittel. Der Begriff „chemisches Oxidationsmittel” soll dabei verdeutlichen, dass es sich dabei um ein extra zugesetztes Oxidationsmittel handelt und nicht etwa um ein in der Umgebung vorliegendes Oxidationsmittel, wie beispielsweise Luftsauerstoff. Als erfindungsgemäßes Oxidationsmittel wird bevorzugt Wasserstoffperoxid verwendet. Wasserstoffperoxid wird dabei entweder als vorzugsweise wässrige Lösung oder in Form einer festen Anlagerungsverbindung von Wasserstoffperoxid an anorganische oder organische Verbindungen, wie beispielsweise Natriumperborat, Natriumpercarbonat, Magnesiumpercarbonat, Natriumpercarbamid, Polyvinylpyrrolidinon·n H2O2 (n ist eine positive ganze Zahl größer 0), Harnstoffperoxid und Melaminperoxid, eingesetzt. Erfindungsgemäß bevorzugte wässrige Phasen (I) enthalten wässrige Wasserstoffperoxid-Lösungen. Die Konzentration einer Wasserstoffperoxid-Lösung wird einerseits von den gesetzlichen Vorgaben und andererseits von dem gewünschten Effekt bestimmt. Vorzugsweise werden als wässrige Phase 3 Gew.-%ige bis 12 Gew.-%ige Lösungen in Wasser verwendet.
  • Eine Ausführungsform des ersten Erfindungsgegenstands ist daher dadurch gekennzeichnet, dass das chemische Oxidationsmittel der Phase (I) ausgewählt ist aus Wasserstoffperoxid und/oder einem seiner festen Anlagerungsprodukte an anorganische und/oder organische Verbindungen.
  • Die erfindungsgemäßen Zubereitungen enthalten mit besonderem Vorzug Wasserstoffperoxid. Hier sind erfindungsgemäße Mittel zur Farbveränderung keratinischer Fasern besonders bevorzugt, die 0,5 bis 18 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt 2,5 bis 12 Gew.-% und insbesondere 3 bis 9 Gew.-% Wasserstoffperoxid (berechnet als 100%iges H2O2) enthalten.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die zweite Phase (II) hydrophober Natur. Die erfindungsgemäße hydrophobe Phase (II) ist mit der wässrigen Phase (I), enthaltend das Oxidationsmittel, nicht mischbar. Hydrophobe Phasen, auch lipophile Phasen genannt, enthalten Fettkörper, die üblicherweise unpolare organische Verbindungen wie Kohlenwasserstoffverbindungen, langkettige Triglyceride, Siliconöle, Ester oder Ether sowie perhalogenierte Verbindungen enthalten.
  • Die hydrophobe Phase (II) der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mindestens einen flüssigen Carbonsäureester aus C2-C8-Monoalkanol mit einer Mono- oder Dicarbonsäure und/oder mindestens ein Paraffinöl enthält. Der Begriff „flüssig” bezeichnet dabei auf bei Raumtemperatur und unter Normaldruck flüssige Carbonsäureester und/oder Paraffinöle. Erfindungsgemäße geeignete Carbonsäureester sind solche, die keine oder nur eine sehr geringe Wasserlöslichkeit besitzen, d. h. eine Wasserlöslichkeit von unter 1 g pro 1 L Wasser bei Normalbedingungen.
  • Die erfindungsgemäßen flüssigen Carbonsäureester der hydrophoben Phase (II) leiten sich von C2-C8-Monoalkanolen mit einer Mono- oder Dicarbonsäure ab.
  • Beispiele für C2-C8-Monoalkanole sind Ethanol, n-Propanol, Isopropanol (1-Methylethanol), 1-Butanol, 2-Butanol, 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butanol), 2-Methylpropan-1-ol (Isobutanol), 1-Pentan-ol, 2-Pentanol, 3-Pentanol, 3-Methylbutan-1-ol (Isopentanol), 3-Methylbutan-2-ol (Siamylalkohol), 2-Methyl-2-butanol, 2,2-Dimethylpropan-1-ol (Neopentylalkohol), 1-Hexanol, 4-Methylpentan-1-ol (Isohexanol), 1-Heptanol, 1-Octanol, 6-Methylheptan-1-ol, 3,3-Dimethylhexan-1-ol, 3,5-Dimethylhexan-1-ol, 4,5-Dimethylhexan-1-ol, 3-Methylheptan-1-ol u. 5-Methylheptan-1-ol (Isooctanole) und 2-Ethylhexan-1-ol (Ethylhexylalkohol). Beispiele für geeignete Monocarbonsäuren sind gesättigte Fettsäuren, wie Decansäure, Dodecansäure (Laurinsäure), Tetradecansäure (Myristinsäure), Hexadecansäure (Palmitinsäure), Octadecansäure (Stearinsäure) und 16-Methylheptadecansäure (Isostearinsäure), ungesättigte Fettsäuren wie Palmitoleinsäure (C16:1; 9Z), Ölsäure (C18:1; 9Z), Elaidinsäure (C18:1; 9E), Eicosensäure (Gondosäure; C20:1; 11Z), Linolsäure (C18:2; 9Z, 12Z), γ-(gamma)-Linolensäure (C18:3; 6Z, 9Z, 12Z), α-(alpha)-Linolensäure (C18:3; 9Z, 12Z, 15Z), α-Elaeostearinsäure (C18:3; 9Z, 11E, 13E) und Arachidonsäure (C20:4; 5Z, 8Z, 11Z, 14Z) sowie natürliche Fettsäureschnitte wie Fettsäuren aus Lanolin (Lanolate), Cocosfett (Cocoate) und Talgfett (Tallowate). Beispiele für geeignete Dicarbonsäuren sind gesättigte Dicarbonsäuren mit 4 bis 10 Kohlenstoffatomen, insbesondere Bernsteinsäure (Ethan-1,2-dicarbonsäure, Succinsäure), Glutarsäure (Propan-1,3-dicarbonsäure), Adipinsaure (Butan-1,4-dicarbonsäure) und Sebacinsäure (Oktan-1,8-dicarbonsäure).
  • Bevorzugt sind dabei solche Carbonsäureester, welche über eine Gesamtkohlenstoffanzahl von 12 bis 22 Kohlenstoffatomen verfügen. Bevorzugte Verbindungen sind Ethyllaurat, Propyllaurat, Isopropyllaurat (IPL), Butyllaurat, Hexyllaurat, Ethylhexyllaurat, Ethylmyristat, Propylmyristat, isopropylmyristat (IPM), Butylmyristat, Hexylmyristat, Ethylhexylmyristat, Ethylpalmitat, Propylpalmitat, isopropylpalmitat (IPP), Butylpalmitat, Hexylpalmitat, Ethylstearat, Propylstearat, Isopropylstearat (IPS), Butylstearat, Ethylisostearat, Propylisostearat, Isopropylisostearat (IPIS), Butylisostearat, Ethyloleat, Propyloleat, Isopropyloleat (IPO), Butyloleat, Diethylsuccinat, Dipropylsuccinat, Diisopropylsuccinat, Dibutylsuccinat, Dihexylsuccinat, Diethylhexylsuccinat, Diethylglutarat, Dipropylglutarat, Diisopropylglutarat, Dibutylglutarat, Dihexylglutarat, Diethyladipat, Dipropyladipat, Diisopropyladipat, Dibutyladipat, Dihexyladipat, Diethylsebacinat, Dipropylsebacinat, Diisopropylsebacinat, Dibutylsebacinat und Dihexylsebacinat.
  • Eine weitere Ausführungsform des ersten Erfindungsgegenstands ist dadurch gekennzeichnet, dass der Carbonsäureester der hydrophoben Phase (II) ein Ester aus C3-C4-Monoalkanol mit einer Mono- oder Dicarbonsäure ist.
  • Als C3-C4-Monoalkohol ist insbesondere isopropanol und Butan-1-ol geeignet. Besonders bevorzugte Carbonsäureester werden daher ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird aus Isopropyllaurat (IPL), Butyllaurat, Isopropylmyristat (IPM), Butylmyristat, Isopropylpalmitat (IPP), Butylpalmitat, Isopropylstearat (IPS), Butylstearat, Isopropylisostearat (IPIS), Butylisostearat, Isopropyloleat (IPO), Butyloleat, Diisopropylsuccinat, Dibutylsuccinat, Diisopropylglutarat, Dibutylglutarat, Diisopropyladipat, Dibutyladipat, Diisopropylsebacinat und Dibutylsebacinat. Besonders bevorzugt sind Isopropylmyristat (IPM), Isopropylpalmitat (IPP) und Dibutyladipat. Diese Verbindungen sind kommerziell erhältlich und werden unter anderem unter den Handelsnamen Crodamol IPM, Stepan IPM oder Lexol IPM NF bzw. Rilanit IPP oder Nikkol IPP sowie Cetiol B (Dibutyladipat) vertrieben.
  • Eine weitere Ausführungsform des ersten Erfindungsgegenstands ist daher dadurch gekennzeichnet, dass der Carbonsäureester der hydrophoben Phase (II) ausgewählt ist aus der Gruppe, die gebildet wird aus Isopropylpalmitat, Isopropylmyristat und Dibutyladipat.
  • Paraffinöle sind nicht wasserlöslich und eignen sich daher ebenfalls als hydrophobe Phase (II) in den erfindungsgemäßen zweiphasigen Mitteln. Unter den Paraffinölen der hydrophoben Phase sind Gemische gesättigter, aliphatischer Kohlenwasserstoffe zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig sind. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel enthalten als hydrophobe Phase (II) daher zumindest ein Paraffinöl.
  • Um die Trennung von hydrophiler Phase (I) und hydrophober Phase (II) zu verbessern und die Neigung zur Bildung einer stabilen Emulsion zu reduzieren, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn das Mittel nur einen geringen Anteil an grenzflächenaktiven Substanzen enthält. Als grenzflächenaktive Substanzen im Sinne der Erfindung gelten dabei Emulgatoren und Tenside. Grenzflächenaktive Substanzen zeichnen sich durch hydrophobe und hydrophile Strukturmerkmale aus und ermöglichen so eine Durchmischung der Phasen unter Ausbildung von Micellen und stabilen Emulsionen. Da die vorliegende Erfindung explizit keine Emulsionen umfasst, sondern vielmehr zwei getrennt voneinander vorliegende Phasen enthält, hat es sich als erfindungsgemäß besonders vorteilhaft herausgestellt, dass das Mittel nichtionische, anionische, zwitterionische und/oder amphotere Tenside und/oder Emulgatoren in einem Gesamtgewicht von weniger als 5 Gew.-%, bevorzugt weniger als 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des anwendungsbereiten Mittels, enthält. Besonders vorteilhaft sind Mittel, die frei sind von grenzflächenaktiven Substanzen.
  • Anionische Tenside im Sinne der Erfindung sind alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie beispielsweise eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für solche anionischen Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe, lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen); Ethercarbonsäuren, insbesondere der Formel RO(CH2CH2O)xCH2COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist; Acylsarcoside; Acyltauride; Acylisethionate; Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester sowie Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester; lineare Alkansulfonate; lineare α-Olefinsulfonate; Sulfonate ungesättigter Fettsäuren; α-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren; Alkylsulfate und Alkylethersulfate, insbesondere der Formel RO(CH2CH2O)xSO3H, in der R für eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x für 0 oder eine Zahl von 1 bis 12 steht; Gemische oberflächenaktiver Hydroxysulfonate; sulfatierte Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether; Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen; Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate der Formel RO(C2H4O)xP(=O)(OH)(OR'), worin R für einen aliphatischen, gegebenenfalls ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R' für Wasserstoff, einen Rest (CH2CH2O)yR und x und y unabhängig voneinander für eine Zahl von 1 bis 10 steht; sulfatierte Fettsäurealkylenglykolester der Formel RC(O)O(alkO)nSO3H, in der R für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3 und n für eine Zahl von 0,5 bis 5 steht; sowie Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate.
  • Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine Carboxylat-, Sulfonat- oder Sulfat-Gruppe tragen. Beispiele solcher zwitterionischen Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise das Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
  • Unter amphoteren Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Übliche amphotere Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Beispielhafte amphotere Tenside sind N-Kokosalkylaminopropionat, Kokosacylaminoethylaminopropionat und C12-C18-Acylsarcosin.
  • Nichtionische Tenside und Emulgatoren enthalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe, eine Polyalkylenglykolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglykolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise Anlagerungsprodukte von 1 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe; mit einem Methyl- oder C2-C6-Alkylrest endgruppenverschlossene Anlagerungsprodukte von 1 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe, wie beispielsweise die unter den Verkaufsbezeichnungen Dehydol LS, Dehydol LT (Cognis) erhältlichen Typen; Polyglycerinester und alkoxylierte Polyglycerinester, wie beispielsweise Poly(3)glycerindiisostearat (Handelsprodukt: Lameform TGI (Henkel)) und Poly(2)glycerinpolyhydroxy-stearat (Handelsprodukt: Dehymuls PGPH (Henkel)); Polyolfettsäureester, wie beispielsweise das Handelsprodukt Hydagen HSP (Cognis) oder Sovermol-Typen (Cognis); höher alkoxylierte, propoxylierte und insbesondere ethoxylierte, Mono-, Di- und Triglyceride mit Alkoxylierungsgrad von größer als 5, wie beispielsweise Glycerinmonolaurat + 20 Ethylenoxid und Glycerinmonostearat + 20 Ethylenoxid; Aminoxide; Hydroxymischether; Sorbitanfettsäureester und Anlagerungeprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise die Polysorbate und Sorbitanmonolaurat + 20 Mol Ethylenoxid (EO); Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester; Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine; Fettsäure-N-alkylglucamide; Alkylphenole und Alkylphenolalkoxylate mit 6 bis 21, insbesondere 6 bis 15 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette und 5 bis 30 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxid-Einheiten; Alkylpolyglykoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x, wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht.
  • Zu den nichtionischen Emulgatoren im Sinne der Erfindung zählen weiterhin die Polymerisationsprodukte aus Ethylenoxid und Propylenoxid an gesättigte oder ungesättigte Fettalkohole; Fettsäureester mehrwertiger Alkohole mit gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren; Alkylester von gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren oder Alkylphenole und deren Alkoxylate; insbesondere Ethylenglykolether von Fettalkoholen; gemischte Ethylen- und Propylenglykolether mit Fettalkoholen; Fettsäureester an Sorbitan sowie Polyethylenglykol; Ester von nicht hydroxylierten C6-C30-Alkylmonocarbonäuren mit Polyethylenglykol; und Anlagerungsprodukte von Alkylphenolen an Ethylen- und/oder Propylenoxid.
  • Weiterhin kann es zur Trennung der hydrophoben und hydrophoben Phase im erfindungsgemäßen Mittel vorteilhaft sein, zusätzlich dem Mittel Elektrolyte zuzugeben. Unter Elektrolyten werden üblicherweise geladene, ionische anorganische und organische Verbindungen verstanden, welche über keinen oder nur einen nur sehr gering ausgeprägten hydrophoben Anteil enthalten. Bevorzugte Elektrolyte sind gut wasserlösliche Salze, insbesondere Alkalimetall- und Erdalkalimetallsalze von Mineralsäuren und organischen Säuren. Beispiele hierfür sind Natriumchlorid, Natriumsulfat, Natriumhydrogensulfat, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Natriumcitrat, Magnesiumchlorid, Magnesiumsulfat, Magnesiumcarbonat und Magnesiumhydrogencarbonat.
  • Das erfindungsgemäße Mittel zeichnet sich dadurch aus, dass sich öllösliche Inhaltsstoffe überwiegend in der hydrophoben Phase (II) anreichern und daher nicht in unmittelbaren Kontakt mit der Oxidationsmittel-haltigen Phase (I) kommen. Dies ist besonders vorteilhaft, um oxidativ wenig stabile Pflegestoffe im Mittel zu stabilisieren. Solche bevorzugte Pflegestoffe sind daher öllösliche Pflegestoffe, öllösliche Vitamine und Triglyceride, insbesondere pflanzliche und solche, die eine oder mehrere ungesättigte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Bindungen enthalten. Um die Zweiphasigkeit optisch zu verdeutlichen, kann es ebenso sinnvoll sein, wenn die hydrophobe Phase (II) öllösliche Farbstoffe enthält.
  • Eine besondere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist daher dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zusätzlich mindestens eine überwiegend öllösliche Komponente, ausgewählt aus öllöslichen Farbstoffen, öllöslichen Pflegestoffen, öllöslichen Vitaminen und Triglyceriden, enthält.
  • Als überwiegend öllöslich werden erfindungsgemäß solche Verbindungen bezeichnet, die eine Wasserlöslichkeit von unter 1 g pro 1 L Wasser bei Normalbedingungen besitzen, jedoch in apolaren Verbindungen gut (d. h. > 10 g/kg Lösungsmedium) löslich sind.
  • Öllösliche Pflegestoffe sind beispielsweise kosmetisch wirksame Terpene und Terpenoide, wie beispielsweise Bisabolol, und Ubichinone, wie beispielsweise Coenzym Q-10.
  • Öllösliche Vitamine sind insbesondere die Verbindungen, die unter den Sammelbezeichnungen Vitamin A, Vitamin D, Vitamin E und Vitamin K bekannt sind. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes Mittel enthält daher mindestens ein öllösliches Vitamin, ausgewählt aus Vitamin A, Vitamin D, Vitamin E und/oder Vitamin K sowie Vitamin P. Vitamin A umfasst dabei Retinoide, insbesondere all-trans-Retinol. Vitamin D, auch als Calciferole bezeichnet, umfasst 7,8-Didehydrosterol-Derivate, insbesondere die Verbindungen mit der Bezeichnung Cholecalciferol (Vitamin D3, Calciol), Ergocalciferol (Vitamin D2, Ercalciol), 7,8-Didehydrocholesterol (Provitamin D3, Procalciol, Procholecalciferol) und Ergosterol (Provitamin D2). Weitere, einsetzbare Vitamin D-Analoga sind Calcidiol (25-Hydroxycholecalciferol), Calcitriol, Hydroxycalcidiol und Vitamin D1 (Ergocalciferol und Lumisterol). Vitamin E ist die Sammelbezeichnung für Tocopherole und umfasst insbesondere die chemischen Verbindungen α-Tocopherol, β-Tocopherol, γ-Tocopherol, δ-Tocopherol und α-Tocotrienol, β-Tocotrienol, γ-Tocotrienol und δ-Tocotrienol. Vitamin K ist Sammelbezeichnung für verschiedene Verbindungen mit Vitamin-K-Aktivität, die sich von 2-Methyl-1,4-naphthochinon (Vitamin K3) ableiten. Bevorzugte Vertreter sind Vitamin K1(20) (2-Methyl-3-phytyl-1,4-naphthochinon), Phyllochinon (Kurzzeichen: K),], Vitamin K2(35) (3-all-trans-Farnesylgeranylgeranyl-2-methyl-1,4-naphthochinon), Vitamin K3 (2-Methyl-1,4-naphthochinon, Menadion, Menaphthon) sowie die abgeleiteten Analoga Vitamin K4 (2-Methyl-1,4-naphthalindiol), Vitamin K5 (4-Amino-2-methyl-1-naphthol), Vitamin K6 (2-Methyl-1,4-naphthalindiamin) und Vitamin K7 (4-Amino-3-methyl-1-naphthol). Bei Vitamin P handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Rutine, insbesondere Bioflavonoide wie Troxerutin (Vitamin P4) und Hesperidin.
  • Triglyceride sind die Sammelbezeichnung für Ester des Glycerins, welche die Hauptbestandteile natürlicher Öle darstellen. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Triglyceride sind solche, die zumindest einen Ester einer ungesättigten Fettsäure enthalten. Bevorzugte ungesättigte Fettsäuren sind Ölsäure, Linolsäure und Linolensäure. Weiterhin können als Triglyceride bevorzugt pflanzliche Öle eingesetzt werden, insbesondere solche, die einen positiven Einfluss auf die Haaroberfläche besitzen. Besonders geeignete Triglyceride sind dabei insbesondere Öle, die aus den Saaten von Moringa pterygosperma (Moringaöl) oder aus den Kernen von Argania Spinosa (Arganöl) gewonnen werden. Diese Öle werden beispielsweise unter der Bezeichnung Lipofructyl® ARGAN LS 9779 bzw. Lipofructyl® MO LS 9305 von der Firma Cognis vertrieben.
  • Eine Ausführungsform des ersten Erfindungsgegenstands ist daher dadurch gekennzeichnet, dass die die hydrophobe Phase (II) zusätzlich mindestens ein Öl enthält, welches ausgewählt ist aus Ölen aus den Saaten von Moringa pterygosperma (Moringaöl) und/oder aus den Kernen von Argania Spinosa (Arganöl).
  • Bevorzugt werden die überwiegend öllöslichen Komponenten in einem Gesamtgewicht von 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere von 0,01 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der hydrophoben Phase (II), eingesetzt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel dienen bevorzugt zur Farbveränderung keratinischer Fasern. Dazu wird das erfindungsgemäße, zweiphasige Mittel (M1) mit einem weiteren Mittel (M2), enthaltend mindestens eine farbverändernde Komponente, vermischt und die resultierende, anwendungsbereite Zubereitung auf die keratinische Fasern gegeben.
  • Als farbverändernde Komponente in Mittel (M2) dienen als Aufhellmittel zusätzliche Bleichkraftverstärker, die die Wirkung des Oxidationsmittels aus Phase (I) des zweiphasigen Mittels verstärken, sowie farbgebende Komponenten.
  • In einer Ausführungsform enthält das erfindungsgemäße Mittel (M2) daher einen zusätzlichen Bleichkraftverstärker. Als zusätzliche Bleichkraftverstärker können im Rahmen dieser Erfindung Peroxoverbindungen, weiterhin Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische Peroxocarbonsäuren und/oder substituierte Perbenzoesäure ergeben, Kohlensäurederivate, Alkylcarbonate, -carbamate, Silylcarbonate und -carbamate eingesetzt werden.
  • Vorzugsweise ist der Bleichkraftverstärker ausgewählt aus Ammoniumperoxodisulfat, Alkalimetallperoxodisulfaten, Ammoniumperoxomonosulfat, Alkalimetallhydrogenperoxomonosulfaten, Alkalimetallperoxodiphosphaten und Erdalkalimetallperoxiden. Besonders bevorzugte Bleichkraftverstärker sind Ammoniumperoxodisulfat, Kaliumperoxodisulfat, Natriumperoxodisulfat, Kaliumhydrogenperoxomonosulfat, Kaliumperoxodiphosphat, Magnesiumperoxid und Bariumperoxid. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Mittel, die als Bleichkraftverstärker mindestens ein anorganisches Salz, ausgewählt aus Peroxomonosulfaten und/oder Peroxodisulfaten, enthalten. Weiter hin hat es sich bei den Arbeiten zur vorliegenden Erfindung als besonders bevorzugt erwiesen, wenn die erfindungsgemäßen Mittel mindestens zwei verschiedene Peroxodisulfate enthalten. Bevorzugte Peroxodisulfatsalze sind dabei Kombinationen aus Ammoniumperoxodisulfat und Kaliumperoxodisulfat und/oder Natriumperoxodisulfat. Die Peroxoverbindungen sind in einer Menge von 0,1 bis 25 Gew.-%, insbesondere in einer Menge von 0,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des anwendungsbereiten Mittels, enthalten.
  • Der Einsatz von Persulfatsalzen bzw. Peroxodisulfatsalzen erfolgt in der Regel wasserfrei und in Form eines gegebenenfalls entstaubten Pulvers, Paste oder eines in Form gepressten Formkörpers. Die wasserfreien Mittel (M2) können anstelle und/oder zusätzlich zu den festen Peroxoverbindungen einen weiteren Bleichkraftverstärker enthalten.
  • Als Bleichverstärker können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-Atomen, und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt werden. Geeignet sind Substanzen, die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-Atomzahl und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED), acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin (DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide, insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere n-Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. i-NOBS), Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige Alkohole, insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat und 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran.
  • Als Bleichverstärker vom Typ der Kohlensäurederivate können erfindungsgemäß bevorzugt Carbonatsalze bzw. Hydrogencarbonatsalze eingesetzt werden. Diese sind bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe der Ammonium-, Alkalimetall- (insbesondere Natrium- und Kalium-) sowie Erdalkalimetall- (insbesondere Magnesium- und Calcium-), -carbonatsalze bzw. -hydrogencarbonatsalze. Besonders bevorzugte Carbonat- bzw. Hydrogencarbonatsalze sind Ammoniumhydrogencarbonat, Ammoniumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Natriumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat, Kaliumcarbonat, Magnesiumcarbonat und Calciumcarbonat. Diese besonders bevorzugten Salze können allein oder in deren Mischungen von mindestens zwei Vertretern als Bleichkraftverstärker verwendet werden.
  • Obwohl prinzipiell keine Einschränkungen hinsichtlich der Formulierung der weiteren Mittel (M2) bestehen, hat es sich erfindungsgemäß als bevorzugt erwiesen, wenn Mittel (M2) wasserfrei formuliert ist. Wasserfrei im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet einen Wassergehalt bezogen auf die Mittel (M2) von weniger als 5 Gew.-%, insbesondere von weniger als 2 Gew.-%. Blondierzubereitungen, die weniger als 0,1 Gew.-% Wasser, enthalten können erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sein. Mittel (M2) ist vorzugsweise als Pulver oder als wasserfreie Paste formuliert.
  • Bleichverstärker vom Typ der Alkylcarbonate und -carbamate sowie Silylcarbonate und Silylcarbamate können in den wasserfreien Zusammensetzungen als Bleichverstärker eingesetzt werden und sind durch Verbindungen der Formel (BV) gekennzeichnet
    Figure 00120001
    worin R1 für einen gesättigten oder ungesättigten, geradkettigen, verzweigten, oder cyclischen, substituierten oder unsubstituierten Kohlenwasserstoffrest, oder eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe bzw. einen substituierten oder unsubstituierten Heterocyclus steht,
    X für eine Gruppe O oder NR3 steht, worin R3 für ein Wasserstoffatom, einen gesättigten oder ungesättigten, geradkettigen, verzweigten, oder cyclischen, substituierten oder unsubstituierten Kohlenwasserstoffrest oder für eine substituierte oder unsubstituierte Silylgruppe oder für eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe bzw. einen substituierten oder unsubstituierten Heterocyclus steht, und
    R2 für ein Wasserstoffatom, ein Alkalimetallatom, insbesondere Natrium, oder eine Gruppe SiR3 in der die Reste R unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, einen gesättigten oder ungesättigten, geradkettigen, verzweigten, oder cyclischen, substituierten oder unsubstituierten Kohlenwasserstoffrest oder für eine Trialkylsilylgruppe, vorzugsweise eine Trimethylsilylgruppe oder für eine substituierte oder unsubstituierte Arylgruppe bzw. einen substituierten oder unsubstituierten Heterocyclus oder für ein Halogen, eine substituierte oder unsubstituierte Hydroxy- oder Aminogruppe stehen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt verwendete Zusammensetzungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Rest R1 in Formel (BV) ausgewählt ist aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, i-Propyl, n-Butyl, i-Butyl, t-Butyl sowie Hydroxymethyl und Hydroxyethyl. Bevorzugte Reste R2 und R3 in der Formel (BV) sind Wasserstoff, substituierte oder unsubstituierte, geradkettige oder verzweigte Alkylreste sowie Trialkylsilylreste. Unter diesen sind Wasserstoff, Methyl-, Ethyl-, t-Butyl- und Trimethylsilylreste bevorzugt.
  • Als weitere zusätzliche Bleichverstärker können in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bevorzugt mindestens eine Verbindung ausgewählt aus Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Salicylsäure und ortho-Phthalsäure, enthalten sein.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform kann das Mittel (M2) als Bleichkraftverstärker mindestens ein kationisches Pyridinium-Derivat enthalten. Bevorzugte Verbindungen sind 4-Acyl-Pyridinium-Derivate und 2-Acylpyridinium-Derivate. Insbesondere bevorzugt sind dabei 2-Acetyl-1-methylpyridinium-p-toluolsulfonat und 4-Acetyl-1-methylpyridinium-p-toluolsulfonat. Weiterhin bevorzugte kationische Pyridinium-Derivate sind dabei kationische 3,4-Dihydroisochinolinium-Derivat. Insbesondere bevorzugt ist N-Methyl-3,4-dihydroisochinolinium-p-toluolsulfonat.
  • Die neben oder anstelle von Peroxoverbindungen eingesetzten Bleichkraftverstärker sind in den erfindungsgemäßen, kosmetischen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,2 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des anwendungsbereiten Mittels, enthalten.
  • Zur weiteren Steigerung der Aufhellleistung können der erfindungsgemäßen Zusammensetzung zusätzlich als Bleichverstärker mindestens eine gegebenenfalls hydratisierte SiO2-Verbindung zugesetzt. Obwohl bereits geringe Mengen der gegebenenfalls hydratisierten SiO2-Verbindungen die Aufhellleistung erhöhen, kann es erfindungsgemäß bevorzugt sein, die gegebenenfalls hydratisierten SiO2-Verbindungen in Mengen von 0,05 Gew.-% bis 15 Gew.-%, besonders bevorzugt in Mengen von 0,15 Gew.-% bis 10 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt in Mengen von 0,2 Gew.-% bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die erfindungsgemäße wasserfreie Zusammensetzung, einzusetzen. Die Mengenangaben geben dabei jeweils den Gehalt der SiO2-Verbindungen (ohne deren Wasseranteil) in den Mitteln wieder. Bevorzugte gegebenenfalls hydratisierten SiO2-Verbindungen sind Kieselsäuren, deren Oligomeren und Polymeren sowie deren Salze. Die gegebenenfalls hydratisierten SiO2-Verbindungen können in verschiedenen Formen vorliegen. Erfindungsgemäß bevorzugt werden die SiO2-Verbindungen in Form von Kieselgelen (Silicagel) oder besonders bevorzugt als Wasserglas eingesetzt. Erfindungsgemäß bevorzugt sind Wassergläser, die aus einem Silikat der Formel (SiO2)n(Na2O)n(K2O)p gebildet werden, wobei n steht für eine positive rationale Zahl und m und p stehen unabhängig voneinander für eine positive rationale Zahl oder für 0, mit den Maßgaben, dass mindestens einer der Parameter m oder p von 0 verschieden ist und das Verhältnis zwischen n und der Summe aus m und p zwischen 1:4 und 4:1 liegt. Insbesondere Metasilicate, die sich gemäß vorstehender Formel durch das Verhältnis zwischen n und der Summe aus m und p von ≤ 1 auszeichnen und sich als kettenförmige polymere Strukturen des Anions [SiO3]2– auffassen lassen, können bevorzugt eingesetzt werden. Natriummetasilicat der Formel [NaSiO3]x, ist dabei besonders bevorzugt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorlegenden Erfindung enthält das Mittel (M2) als farbverändernde Komponente farbgebende Komponenten. Die erfindungsgemäßen Mittel können daher zusätzlich mindestens eine farbgebende Komponente enthalten, die bevorzugt ausgewählt wird aus mindestens einem Oxidationsfarbstoffvorprodukt und/oder aus mindestens einem direktziehenden Farbstoff.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel zum Farbveränderung keratinischer Fasern sind demnach dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt enthalten. Die erfindungsgemäßen Aufhellmittel enthalten als Oxidationsfarbstoffvorprodukt mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt vom Entwicklertyp (Entwicklerkomponente), bevorzugt in Kombination mit mindestens einer Oxidationsfarbstoffvorprodukt vom Kupplertyp (Kupplerkomponente).
  • Bevorzugte Oxidationsfarbstoffvorprodukte vom Entwicklertyp sind p-Phenylendiaminderivate. Bevorzugte p-Phenylendiamine werden ausgewählt aus einer oder mehrerer Verbindungen der Gruppe, die gebildet wird, aus p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-Chlor-p-phenylendiamin, 2,3-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Diethyl-p-phenylendiamin, 2,5-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Diethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dipropyl-p-phenylendiamin, 4-Amino-3-methyl-(N,N-diethyl)anilin, N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 4-N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)amino-2-methylanilin, 4-N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)amino-2-chloranilin, 2-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(1,2-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Fluor-p-phenylendiamin, 2-Isopropyl-p-phenylendiamin, N-(2-Hydroxypropyl)-p-phenylendiamin, 2-Hydroxymethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dimethyl-3-methyl-p-phenylendiamin, N-Ethyl-N-2-hydroxyethyl-p-phenylendiamin, N-(2,3-Dihydroxypropyl)-p-phenylendiamin, N-(4'-Aminophenyl)-p-phenylendiamin, N-Phenyl-p-phenylendiamin, 2-(2-Hydroxyethyloxy)-p-phenylendiamin, 2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin, 2-(2-Acetylaminoethyloxy)-p-phenylendiamin, N-(2-Methoxyethyl)-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin, 5,8-Diaminobenzo-1,4-dioxan sowie ihren physiologisch verträglichen Salzen. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte p-Phenylendiaminderivate sind ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(1,2-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin, N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin, 2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin sowie deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Es kann erfindungsgemäß weiterhin bevorzugt sein, als Entwicklerkomponente Verbindungen einzusetzen, die mindestens zwei aromatische Kerne enthalten, die mit Amino- und/oder Hydroxylgruppen substituiert sind. Bevorzugte zweikernige Entwicklerkomponenten werden insbesondere aus mindestens einer der folgenden Verbindungen ausgewählt: N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)-1,3-diaminopropan-2-ol, N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)ethylendiamin, N,N'-Bis-(4'-aminophenyl)tetramethylendiamin, N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4'-aminophenyl)-tetramethylendiamin, N,N'-Bis-(4-(methylamino)phenyl)tetramethylendiamin, N,N'-Diethyl-N,N'-bis-(4'-amino-3'-methylphenyl)ethylendiamin, Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)methan, N,N'-Bis-(4'-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan, N,N'-Bis-(2-hydroxy-5-aminobenzyl)piperazin, N-(4'-Aminophenyl)-p-phenylendiamin und 1,10-Bis-(2',5'-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan sowie ihre physiologisch verträglichen Salze. Ganz besonders bevorzugte zweikernige Entwicklerkomponenten werden ausgewählt unter N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4-aminophenyl)-1,3-diamino-propan-2-ol, Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)methan, 1,3-Bis-(2,5-diaminophenoxy)-propan-2-ol, N,N'-Bis-(4-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan, 1,10-Bis-(2,5-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan oder eines ihrer physiologisch verträglichen Salze.
  • Weiterhin kann es erfindungsgemäß bevorzugt sein, als Entwicklerkomponente ein p-Aminophenolderivat oder eines seiner physiologisch verträglichen Salze einzusetzen. Bevorzugte p-Aminophenole sind insbesondere p-Aminophenol, N-Methyl-p-aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 4-Amino-3-fluorphenol, 2-Hydroxymethylamino-4-aminophenol, 4-Amino-3-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-(2-hydroxyethoxy)-phenol, 4-Amino-2-methylphenol, 4-Amino-2-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-methoxymethyl-phenol, 4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(2-hydroxyethyl-aminomethyl)-phenol, 4-Amino-2-(1,2-dihydroxyethyl)-phenol, 4-Amino-2-fluorphenol, 4-Amino-2-chlorphenol, 4-Amino-2,6-dichlorphenol, 4-Amino-2-(diethylaminomethyl)phenol sowie ihre physiologisch verträglichen Salze. Ganz besonders bevorzugte Verbindungen sind p-Aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(1,2-dihydroxyethyl)phenol und 4-Amino-2-(diethylaminomethyl)phenol.
  • Ferner kann die Entwicklerkomponente ausgewählt sein aus o-Aminophenol und seinen Derivaten, wie beispielsweise 2-Amino-4-methylphenol, 2-Amino-5-methylphenol oder 2-Amino-4-chlorphenol.
  • Weiterhin kann die Entwicklerkomponente ausgewählt sein aus heterocyclischen Entwicklerkomponenten, wie beispielsweise aus Pyrimidinderivaten, Pyrazolderivaten, Pyrazolopyrimidin- und Pyrazolopyrazol-Derivaten bzw. ihren physiologisch verträglichen Salzen. Bevorzugte Pyrimidin-Derivate sind insbesondere die Verbindungen 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin, 2-Dimethylamino-4,5,6-triaminopyrimidin, 2,4-Dihydroxy-5,6-diaminopyrimidin und 2,5,6-Triaminopyrimidin. Bevorzugte Pyrazol-Derivate sind insbesondere die Verbindungen, die ausgewählt werden unter 4,5-Diamino-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)pyrazol, 3,4-Diaminopyrazol, 4,5-Diamino-1-(4'-chlorbenzyl)pyrazol, 4,5-Diamino-1,3-dimethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-methyl-1-phenylpyrazol, 4,5-Diamino-1-methyl-3-phenylpyrazol, 4-Amino-1,3-dimethyl-5-hydrazinopyrazol, 1-Benzyl-4,5-diamino-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-3-t-butyl-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-t-butyl-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-(4-methoxyphenyl)pyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-hydroxymethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-isopropylpyrazol, 4,5-Diamino-3-methyl-1-isopropylpyrazol, 4-Amino-5-(2-aminoethyl)amino-1,3-dimethylpyrazol, sowie deren physiologisch verträglichen Salze, insbesondere jedoch 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)pyrazol. Bevorzugte Pyrazolopyrimidine sind die Verbindungen, die ausgewählt werden unter Pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 2,5-Dimethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, Pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,5-diamin, 2,7-Dimethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,5-diamin, 3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-ol, 3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-5-ol, 2-(3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-ylamino)ethanol, 2-(7-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3-ylamino)ethanol, 2-[(3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-yl)-(2-hydroxyethyl)-amino]ethanol, 2-[(7-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3-yl)-(2-hydroxyethyl)amino]ethanol, 5,6-Dimethylpyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 2,6-Dimethylpyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 3-Amino-7-dimethylamino-2,5-dimethylpyrazolo[1,5-a]pyrimidin sowie ihre physiologisch verträglichen Salze und ihre tautomeren Formen, wenn ein tautomeres Gleichgewicht vorhanden ist. Bevorzugtes Pyrazolopyrazol-Derivat ist 2,3-Diamino-6,7-dihydro-1H,5H-pyrazolo[1,2-a]pyrazol-1-on.
  • Besonders bevorzugte Entwicklerkomponenten werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung aus der Gruppe, die gebildet wird aus p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(1,2-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin, N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin, N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4-aminophenyl)-1,3-diamino-propan-2-ol, Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)methan, 1,3-Bis-(2,5-diaminophenoxy)propan-2-ol, N,N'-Bis-(4-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan, 1,10-Bis-(2,5-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan, p-Aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(1,2-dihydroxyethyl)phenol und 4-Amino-2-(diethylaminomethyl)phenol, 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)pyrazol, 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin, 2,3-Diamino-6,7-dihydro-1H,5H-pyrazolo[1,2-a]pyrazol-1-on sowie deren physiologisch verträglichen Salzen. Ganz besonders bevorzugte Entwicklerkomponenten sind p-Toluylendiamin, 2-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin, und/oder 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)-pyrazol sowie deren physiologisch verträglichen Salze.
  • Die Entwicklerkomponenten werden bevorzugt in einer Menge von 0,0001 bis 0,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,001 bis 0,2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das anwendungsbereite Mittel, verwendet.
  • Kupplerkomponenten bilden im Rahmen der oxidativen Färbung allein keine signifikante Färbung aus, sondern benötigen stets die Gegenwart von Entwicklerkomponenten. Daher ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass bei Verwendung mindestens einer Kupplerkomponente zusätzlich mindestens eine Entwicklerkomponente zum Einsatz kommt. Kupplerkomponenten im Sinne der Erfindung erlauben mindestens eine Substitution eines chemischen Restes des Kupplers durch die oxidierte Form der Entwicklerkomponente. Dabei bildet sich eine kovalente Bindung zwischen Kuppler- und Entwicklerkomponente aus. Kuppler sind bevorzugt cyclische Verbindungen, die am Cyclus mindestens zwei Gruppen tragen, ausgewählt aus (i) gegebenenfalls substituierten Aminogruppen und/oder (ii) Hydroxylgruppen. Wenn die cyclische Verbindung ein Sechsring (bevorzugt aromatisch) ist, so befinden sich die besagten Gruppen bevorzugt in ortho-Position oder meta-Position zueinander.
  • Erfindungsgemäße Kupplerkomponenten werden bevorzugt als mindestens eine Verbindung aus einer der folgenden Klassen ausgewählt: m-Aminophenol, o-Aminophenol, m-Diaminobenzol, o-Diaminobenzol und/oder deren Derivate; Naphthalinderivate mit mindestens einer Hydroxygruppe; Di- beziehungsweise Trihydroxybenzol; Pyridinderivate; Pyrimidinderivate; bestimmte Indol-Derivate und Indolin-Derivate; Pyrazolonderivate (beispielsweise 1-Phenyl-3-methylpyrazol-5-on); Morpholinderivate (beispielsweise 6-Hydroxybenzomorpholin oder 6-Aminobenzomorpholin); Chinoxalinderivate (beispielsweise 6-Methyl-1,2,3,4-tetrahydrochinoxalin), sowie Gemische aus zwei oder mehreren Verbindungen aus einer oder mehreren dieser Klassen.
  • Bevorzugte m-Aminophenol-Kupplerkomponenten werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung aus der Gruppe, die gebildet wird aus 3-Aminophenol, 5-Amino-2-methylphenol, N-Cyclopentyl-3-aminophenol, 3-Amino-2-chlor-6-methylphenol, 2-Hydroxy-4-aminophenoxyethanol, 2,6-Dimethyl-3-aminophenol, 3-Trifluoroacetylamino-2-chlor-6-methylphenol, 5-Amino-4-chlor-2-methylphenol, 5-Amino-4-methoxy-2-methylphenol, 5-(2'-Hydroxyethyl)amino-2-methylphenol, 3-Diethylaminophenol, N-Cyclopentyl-3-aminophenol, 1,3-Dihydroxy-5-(methylamino)benzol, 3-Ethylamino-4-methylphenol, 2,4-Dichlor-3-aminophenol und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte m-Diaminobenzol-Kupplerkomponenten werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung aus der Gruppe, die gebildet wird aus m-Phenylendiamin, 2-(2,4-Diaminophenoxy)ethanol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenoxy)propan, 1-Methoxy-2-amino-4-(2'-hydroxyethylamino)benzol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenyl)propan, 2,6-Bis(2'-hydroxyethylamino)-1-methylbenzol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-2-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4,5-dimethylphenyl}amino)ethanol, 2-[3-Morpholin-4-ylphenyl)amino]ethanol, 3-Amino-4-(2-methoxyethoxy)-5-methylphenylamin, 1-Amino-3-bis-(2'-hydroxyethyl)aminobenzol und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte o-Diaminobenzol-Kupplerkomponenten werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung aus der Gruppe, die gebildet wird aus 3,4-Diaminobenzoesäure und 2,3-Diamino-1-methylbenzol und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte Naphthalinderivate mit mindestens einer Hydroxygruppe werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus 1-Naphthol, 2-Methyl-1-naphthol, 2-Hydroxymethyl-1-naphthol, 2-Hydroxyethyl-1-naphthol, 1,3-Dihydroxynaphthalin, 1,5-Dihydroxynaphthalin, 1,6-Dihydroxynaphthalin, 1,7-Dihydroxynaphthalin, 1,8-Dihydroxynaphthalin, 2,7-Dihydroxynaphthalin und 2,3-Dihydroxynaphthalin.
  • Bevorzugte Di- beziehungsweise Trihydroxybenzole und deren Derivate werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus Resorcin, Resorcinmonomethylether, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin, 2,5-Dimethylresorcin, 2-Chlorresorcin, 4-Chlorresorcin, Pyrogallol und 1,2,4-Trihydroxybenzol.
  • Bevorzugte Pyridinderivate werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus 2,6-Dihydroxypyridin, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 2-Amino-5-chlor-3-hydroxypyridin, 3-Amino-2-methylamino-6-methoxypyridin, 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin, 2,6-Dihydroxy-4-methylpyridin, 2,6-Diaminopyridin, 2,3-Diamino-6-methoxypyridin, 3,5-Diamino-2,6-dimethoxypyridin, 3,4-Diaminopyridin, 2-(2-Methoxyethyl)amino-3-amino-6-methoxypyridin, 2-(4'-Methoxyphenyl)amino-3-aminopyridin, und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte Pyrimidinderivate werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus 4,6-Diaminopyrimidin, 4-Amino-2,6-dihydroxypyrimidin, 2,4-Diamino-6-hydroxypyrimidin, 2,4,6-Trihydroxypyrimidin, 2-Amino-4-methylpyrimidin, 2-Amino-4-hydroxy-6-methylpyrimidin und 4,6-Dihydroxy-2-methylpyrimidin und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte Indolderivate werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus 4-Hydroxyindol, 6-Hydroxyindol und 7-Hydroxyindol und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Bevorzugte Indolinderivate werden ausgewählt aus mindestens einer Verbindung der Gruppe, die gebildet wird aus 4-Hydroxyindolin, 6-Hydroxyindolin und 7-Hydroxyindolin und deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Kupplerkomponenten werden ausgewählt unter 3-Aminophenol, 5-Amino-2-methylphenol, 3-Amino-2-chlor-6-methylphenol, 2-Hydroxy-4-aminophenoxyethanol, 5-Amino-4-chlor-2-methylphenol, 5-(2-Hydroxyethyl)-amino-2-methylphenol, 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 2-Aminophenol, 3-Phenylendiamin, 2-(2,4-Diaminophenoxy)ethanol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenoxy)propan, 1-Methoxy-2-amino-4-(2-hydroxyethylamino)benzol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenyl)propan, 2,6-Bis(2'-hydroxyethylamino)-1-methyibenzol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-2-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethylamino]-4,5-dimethylphenyl}amino)ethanol, 2-[3-Morpholin-4-ylphenyl)amino]ethanol, 3-Amino-4-(2-methoxyethoxy)-5-methylphenylamin, 1-Amino-3-bis-(2-hydroxyethyl)aminobenzol, Resorcin, 2-Methylresorcin, 4-Chlorresorcin, 1,2,4-Trihydroxybenzol, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 3-Amino-2-methylamino-6-methoxypyridin, 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin, 3,5-Diamino-2,6-dimethoxypyridin, 1-Phenyl-3-methylpyrazol-5-on, 1-Naphthol, 1,5-Dihydroxynaphthalin, 2,7-Dihydroxynaphthalin, 1,7-Dihydroxynaphthalin, 1,8-Dihydroxynaphthalin, 4-Hydroxyindol, 6-Hydroxyindol, 7-Hydroxyindol, 4-Hydroxyindolin, 6-Hydroxyindolin, 7-Hydroxyindolin oder Gemischen dieser Verbindungen oder deren physiologisch verträglichen Salzen. Ganz besonders bevorzugt sind Resorcin, 2-Methylresorcin, 5-Amino-2-methylphenol, 3-Aminophenol, 2-(2,4-Diaminophenoxy)ethanol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenoxy)propan, 1-Methoxy-2-amino-4-(2'-hydroxyethylamino)benzol, 2-Amino-3-hydroxypyridin und 1-Naphthol sowie eines deren physiologisch verträglichen Salze.
  • Die Kupplerkomponenten werden bevorzugt in einer Menge von 0,0001 bis 0,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,001 bis 0,2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das anwendungsbereite Mittel, verwendet.
  • Dabei werden Entwicklerkomponenten und Kupplerkomponenten im Allgemeinen in etwa molaren Mengen zueinander eingesetzt. Wenn sich auch der molare Einsatz als zweckmäßig erwiesen hat, so ist ein gewisser Überschuss einzelner Oxidationsfarbstoffvorprodukte nicht nachteilig, so dass Entwicklerkomponenten und Kupplerkomponenten in einem Mol-Verhältnis von 1 zu 0,5 bis 1 zu 3, insbesondere 1 zu 1 bis 1 zu 2, stehen können.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Mittel mindestens einen direktziehenden Farbstoff enthalten. Dabei handelt sich um Farbstoffe, die direkt auf das Haar aufziehen und keinen oxidativen Prozess zur Ausbildung der Farbe benötigen. Direktziehende Farbstoffe können in anionische, kationische und nichtionische direktziehende Farbstoffe unterteilt werden. Üblicherweise sind es Nitrophenylendiamine, Nitroaminophenole, Azofarbstoffe, Anthrachinone oder Indophenole. Die direktziehenden Farbstoffe werden jeweils bevorzugt in einer Menge von 0,0001 bis 0,2 Gew.-%, bevorzugt von 0,001 bis 0,1 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Anwendungszubereitung, eingesetzt. Die Gesamtmenge an direktziehenden Farbstoffen beträgt vorzugsweise höchstens 0,1 Gew.-%.
  • Bevorzugte anionische direktziehende Farbstoffe sind die unter den internationalen Bezeichnungen bzw. Handelsnamen Acid Yellow 1, Yellow 10, Acid Yellow 23, Acid Yellow 36, Acid Orange 7, Acid Red 33, Acid Red 52, Pigment Red 57:1, Acid Blue 7, Acid Green 50, Acid Violet 43, Acid Black 1, Acid Black 52, Bromphenolblau und Tetrabromphenolblau bekannten Verbindungen. Bevorzugte kationische direktziehende Farbstoffe sind kationische Triphenylmethanfarbstoffe, wie Basic Blue 7, Basic Blue 26, Basic Violet 2 und Basic Violet 14, aromatischen Systeme, die mit einer quaternären Stickstoffgruppe substituiert sind, wie beispielsweise Basic Yellow 57, Basic Red 76, Basic Blue 99, Basic Brown 16 und Basic Brown 17, sowie direktziehende Farbstoffe, die einen Heterocyclus enthalten, der mindestens ein quaternäres Stickstoffatom aufweist, insbesondere Basic Yellow 87, Basic Orange 31 und Basic Red 51. Die kationischen direktziehenden Farbstoffe, die unter dem Warenzeichen Arianor® vertrieben werden, sind erfindungsgemäß ebenfalls ganz besonders bevorzugte kationische direktziehende Farbstoffe. Als nichtionische direktziehende Farbstoffe eignen sich insbesondere nichtionische Nitro- und Chinonfarbstoffe und neutrale Azofarbstoffe. Bevorzugte nichtionische direktziehende Farbstoffe sind die unter den internationalen Bezeichnungen bzw. Handelsnamen HC Yellow 2, HC Yellow 4, HC Yellow 5, HC Yellow 6, HC Yellow 12, HC Orange 1, Disperse Orange 3, HC Red 1, HC Red 3, HC Red 10, HC Red 11, HC Red 13, HC Red BN, HC Blue 2, HC Blue 11, HC Blue 12, Disperse Blue 3, HC Violet 1, Disperse Violet 1, Disperse Violet 4, Disperse Black 9 bekannten Verbindungen, sowie 1,4-Diamino-2-nitrobenzol, 2-Amino-4-nitrophenol, 1,4-Bis-(2-hydroxyethyl)-amino-2-nitrobenzol, 3-Nitro-4-(2-hydroxyethyl)aminophenol, 2-(2-Hydroxyethyl)amino-4,6-dinitrophenol, 4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitro-1-methylbenzol, 1-Amino-4-(2-hydroxyethyl)amino-5-chlor-2-nitrobenzol, 4-Amino-3-nitrophenol, 1-(2'-Ureidoethyl)amino-4-nitrobenzol, 2-[(4-Amino-2-nitrophenyl)amino]-benzoesäure, 6-Nitro-1,2,3,4-tetrahydrochinoxalin, 2-Hydroxy-1,4-naphthochinon, Pikraminsäure und deren Salze, 2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol, 4-Ethylamino-3-nitrobenzoesäure und 2-Chlor-6-ethylamino-4-nitrophenol. Erfindungsgemäß bevorzugte Farbstoffkombinationen sind solche, die mindestens die Kombination aus Tetrabromphenolblau und Acid Red 92; Tetrabromphenolblau und Acid Red 98; Tetrabromphenolblau und Acid Red 94; Tetrabromphenolblau und Acid Red 87 oder Tetrabromphenolblau und Acid Red 51.
  • Erfindungsgemäße, anwendungsbereite Mittel sind vorzugsweise wässrige, fließfähige Zubereitungen. Die erfindungsgemäßen Mittel können weiterhin alle für solche Zubereitungen bekannten Wirk-, Zusatz- und Hilfsstoffe enthalten. Die anwendungsbereiten Mittel als Mischung aus Mittel (M1) und (M2) können dabei oberflächenaktive Substanzen, ausgewählt aus den oben angeführten anionischen, nichtionischen, zwitterionischen und amphoteren Tensiden enthalten.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind in anwendungsbereiten Mitteln kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Weitere erfindungsgemäß verwendbare kationische Tenside stellen die quaternisierten Proteinhydrolysate dar. Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Dialkylaminoaminen hergestellt, wie Stearamidopropyl-dimethylamin. Ebenfalls bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Stepantex, Dehyquart und Armocare vertrieben. Die Produkte Armocare VGH-70, ein N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid, sowie Dehyquart F-75, Dehyquart C-4046, Dehyquart L80 und Dehyquart AU-35 sind Beispiele für solche Esterquats. Die kationischen Tenside sind in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform können nicht-ionische, zwitterionische und/oder amphotere Tenside sowie deren Mischungen bevorzugt sein.
  • Erfindungsgemäß kann aber die Oxidationsmittelzubereitung auch zusammen mit einem Katalysator auf das Haar aufgebracht werden, der die Oxidation der Farbstoffvorprodukte, z. B. durch Luftsauerstoff, aktiviert. Solche Katalysatoren sind z. B. bestimmte Enzyme, Iodide, Chinone oder Metallionen. Hierfür geeignete Enzyme sind z. B. Peroxidasen, die die Wirkung geringer Mengen an Wasserstoffperoxid deutlich verstärken können. Ein Einsatz bestimmter Metallionen oder – komplexe kann ebenfalls bevorzugt sein. Geeignete Metallionen sind beispielsweise Zn2+, Cu2+ Fe2+, Fe3+, Mn2+, Mn4+, Li+, Mg2+, Ca2+, Ce4+, V3+, Co2+, Ru3+ und Al3+. Besonders geeignet sind dabei Zn2+, Cu2+, und Mn2+.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erweisen, wenn die Oxidationsmittelzubereitungen mindestens einen Stabilisator oder Komplexbildner enthalten. Besonders bevorzugte Stabilisatoren sind Phenacetin, Alkalibenzoate (Natriumbenzoat) und Salicylsäure.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist auch der Einsatz von sogenannten Komplexbildnern. Komplexbilder sind Stoffe, die Metallionen komplexieren können. Bevorzugte Komplexbildner sind sogenannte Chelatkomplexbildner, also Stoffe, die mit Metallionen cyclische Verbindungen bilden, wobei ein einzelner Ligand mehr als eine Koordinationsstelle an einem Zentralatom besetzt, d. h. mindestens ”zweizähnig” ist. Gebräuchliche und im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Chelatkomplexbildner sind beispielsweise Polyoxycarbonsäuren, Polyamine, Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA), Nitrilotriessigsäure (NTA) und Hydroxyethandiphosphonsäuren bzw. deren Alkalisalze. Auch komplexbildende Polymere, also Polymere, die entweder in der Hauptkette selbst oder seitenständig zu dieser funktionelle Gruppen tragen, die als Liganden wirken können und mit geeigneten Metall-atomen in der Regel unter Bildung von Chelat-Komplexen reagieren, sind erfindungsgemäß einsetzbar. Die Polymer-gebundenen Liganden der entstehenden Metall-Komplexe können dabei aus nur einem Makromolekül stammen oder aber zu verschiedenen Polymerketten gehören. Erfindungsgemäß bevorzugte Komplexbildner sind stickstoffhaltigen Polycarbonsäuren, insbesondere EDTA, und Phosphonate, vorzugsweise Hydroxyalkan- bzw. Aminoalkanphosphonate und insbesondere 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat (HEDP) bzw. dessen Di- oder Tetranatriumsalz und/oder Ethylendiamintetramethylenphosphonat (EDTMP) bzw. dessen Hexanatriumsalz und/oder Diethylentriaminpentamethylenphosphonat (DTPMP) bzw. dessen Hepta- oder Octanatriumsalz.
  • Weitere, erfindungsgemäß einsetzbare Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe sind beispielsweise nicht-ionische Polymere (wie Vinylpyrrolidinon/Vinylacrylat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidinon und Vinylpyrrolidinon/Vinylacetat-Copolymere und Polysiloxane); zwitterionische und amphotere Polymere (wie Acrylamidopropyltrimethylammoniumchlorid/Acrylat-Copolymere und Octylacrylamid/Methylmethacrylat/tert-Butylaminoethylmethacrylat/2-Hydroxypropylmethacrylat-Copolymere); anionische Polymere (wie Polyacrylsäuren, vernetzte Polyacrylsäuren, Vinylacetat/Crotonsäure-Copolymere, Vinylpyrrolidinon/Vinylacrylat-Copolymere, Vinylacetat/Butylmaleat/Isobornylacrylat-Copolymere, Methylvinylether/Malein-säureanhydrid-Copolymere und Acrylsäure/Ethylacrylat/N-tert.Butylacrylamid Terpolymere); Verdickungsmittel (wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone wie Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol); Strukturanden (wie Zucker, Maleinsäure und Milchsäure) und Konsistenzgeber (wie Zuckerester, Polyolester oder Polyolalkylether); Proteinhydrolysate (insbesondere Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Milcheiweiß-, Sojaprotein- und Weizenproteinhydrolysate, deren Kondensationsprodukte mit Fettsäuren); Parfümöle; Cyclodextrine; Lösungsmittel und -vermittler (wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin, Dimethylisosorbid und Diethylenglykol); Entschäumer wie Silicone; Farbstoffe und Pigmente zum Anfärben des Mittels; Antischuppenwirkstoffe (wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol); Lichtschutzmittel (insbesondere derivatisierte Benzophenone, Zimtsäure-Derivate und Triazine); Wirkstoffe (wie Allantoin, Pyrrolidoncarbonsäuren, Cholesterin und deren Salze); weitere Fette und Wachse (wie Fettalkohole, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine); Quell- und Penetrationsstoffe (wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate); Trübungsmittel (wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere); Perlglanzmittel (wie thylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat); Treibmittel (wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft) sowie Antioxidantien.
  • Die Auswahl dieser weiteren Stoffe wird der Fachmann gemäß der gewünschten Eigenschaften der Mittel treffen. Bezüglich weiterer fakultativer Komponenten sowie der eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird ausdrücklich auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher, z. B. Kh. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg, 1989, verwiesen.
  • Die gebrauchsfertigen Mittel aus zweiphasigem Mittel (M1) und Farbveränderungsmittel (M2) weisen bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 6 bis 12 auf. Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einen alkalischen pH-Wert besitzen. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass das anwendungsbereite Mittel einen pH-Wert zwischen 7,0 und 12,0, bevorzugt zwischen 8,0 und 11,0 besitzt. Bei den pH-Werten im Sinne der vorliegenden Erfindung handelt es sich um pH-Werte, die bei einer Temperatur von 22°C gemessen wurden.
  • Üblicherweise wird der pH-Wert mit pH-Stellmitteln eingestellt. Zur Einstellung des pH-Werts sind dem Fachmann in der Kosmetik gängige Acidifizierungs- und Alkalisierungsmittel geläufig. Die zur Einstellung des pH-Wertes verwendbaren Alkalisierungsmittel werden typischerweise gewählt aus anorganischen Salzen, insbesondere der Alkali- und Erdalkalimetalle, organischen Alkalisierungsmitteln, insbesondere Aminen, basische Aminosäuren und Alkanolaminen, und Ammoniak. Erfindungsgemäß bevorzugte Acidifizierungsmittel sind Genuss-Säuren, wie beispielsweise Zitronensäure, Essigsäure, Apfelsäure oder Weinsäure, sowie verdünnte Mineralsäuren.
  • Erfindungsgemäß einsetzbare, organische Alkalisierungsmittel werden bevorzugt ausgewählt aus Alkanolaminen aus primären, sekundären oder tertiären Aminen mit einem C2-C6-Alkylgrundkörper, der mindestens eine Hydroxylgruppe trägt. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugte Alkanolamine werden ausgewählt aus der Gruppe 2-Aminoethan-1-ol (Monoethanolamin), 2-Amino-2-methylpropan-1-ol und 2-Amino-2-methyl-propan-1,3-diol. Ein insbesondere bevorzugtes Alkanolamin ist Monoethanolamin. Geeignete basische Aminsäuren sind Lysin, Arginin und Ornithin. Das erfindungsgemäße, anorganische Alkalisierungsmittel sind bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird aus Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Calciumhydroxid, Bariumhydroxid, Natriumphosphat, Kaliumphosphat, Natriumsilicat, Kaliumsilicat, Natriumcarbonat und Kaliumcarbonat.
  • Die Anwendungstemperaturen können in einem Bereich zwischen 15 und 40°C liegen. Nach einer Einwirkungszeit von 2 bis 60, bevorzugt 5 bis 45 Minuten wird das Blondiermittel durch Ausspülen von dem Haar entfernt. Das Nachwaschen mit einem Shampoo entfällt, wenn ein stark tensidhaltiger Träger verwendet wurde.
  • Je nach Zusammensetzung der Mittel (M1) und (M2) kann erfindungsgemäß bevorzugt sein, die Mittel erst unmittelbar vor der Anwendung durch Vermischen von Mittel (M1) und Mittel (M2) herzustellen. Dies ist insbesondere bei Inkompatibilitäten zwischen einzelnen Inhaltsstoffen vorteilhaft sein. Daher ist eine bevorzugte Darreichungsform des anwendungsbereiten Mittels eine getrennte Verpackungseinheit, worin die Mittel (M1) und (M2) jeweils getrennt voneinander verpackt vorliegen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Verpackungseinheit (Kit-of-Parts), welche mindestens zwei voneinander getrennt konfektionierten Containern enthält, wobei ein erster Container (C1) ein kosmetisches Mittel (M1) gemäß dem ersten Erfindungsgegenstand enthält und ein zweiter Container (C2) eine Farbveränderungszubereitung (M2), enthaltend in einem kosmetischen Träger mindestens eine farbverändernde Komponente, enthält.
  • Unter Container wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Umhüllung verstanden, die in Form einer gegebenenfalls wieder-verschließbaren Flasche, einer Tube, einer Dose, eines Tütchens, eines Sachets oder ähnlichen Umhüllungen vorliegt. Dem Umhüllungsmaterial sind erfindungsgemäß keine Grenzen gesetzt. Bevorzugt handelt es sich jedoch dabei um Umhüllungen aus Glas oder Kunststoff. Besonders bevorzugt zur Visualisierung der zweiphasigen Mittel (M1) ist eine Ausführungsform, bei der die Umhüllung des Containers, welcher das Mittel (M1) enthält, für den Anwender durchsichtig ist. Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mehrkomponentenverpackungseinheit ist daher dadurch gekennzeichnet, dass der erste Container (C1), enthaltend das Mittel (M1), eine durchsichtige Verpackung, bevorzugt eine durchsichtige Kunststoffverpackung, besitzt.
  • Eine weitere Ausführungsform dieses Erfindungsgegenstands ist gegeben, wenn das Mittel (M2) aus Container (C2) die Färbezubereitung darstellt und als farbverändernde Komponente mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt und/oder mindestens einen direktziehenden Farbstoff und/oder mindestens ein Aufhellmittel enthält.
  • Weiterhin kann es erfindungsgemäß besonders vorteilhaft sein, wenn das genannte Kit-of-Parts mindestens ein weiteres Haarbehandlungsmittel in einem getrennten Container enthält, insbesondere ein Konditioniermittel. Darüber hinaus kann die Verpackungseinheit Applikationshilfen, wie Kämme, Bürsten oder Pinsel, persönliche Schutzkleidung, insbesondere Ein-Weg-Handschuhe, sowie gegebenenfalls eine Gebrauchsanleitung umfassen.
  • Hinsichtlich der bevorzugten Ausführungsführungsformen der Mittel (M1) und (M2) gelten mutatis mutandis die obigen Ausführungen der vorangehenden Erfindungsgegenstände.
  • Bei der Anwendung der Mehrkomponentenverpackungseinheit kann es unerheblich sein, ob zunächst die beiden Phasen von Mittel (M1) durch kräftiges Schütteln kurzzeitig durchmischt werden und vor erneuter Phasentrennung das Mittel (M2) zugegeben wird, um die anwendungsbereite Farbveränderungszubereitung bereitzustellen, oder ob zunächst das Mittel (M2) zum Mittel (M1) gegeben wird und anschließend durch inniges Vermischen die anwendungsbereite Mischung hergestellt wird.
  • Zur verbesserten Durchmischung ist vorteilhaft, wenn der Container (C1), welcher das zweiphasige Mittel (M1) enthält, eine wieder-verschließbare Öffnung, wie beispielsweise einen Schnapp- oder einen Schraubverschluss, besitzt. Dies ermöglicht die erleichterte Zugabe des farbverändernden Mittels aus Container (C2), welcher seinerseits bevorzugt in Form eines Tütchens oder Sachets im Falle von wasserfreien, insbesondere pulverförmigen Farbveränderungsmitteln, oder in Form einer Tube im Falle von fließfähigen Farbveränderungsmitteln. Es ist bevorzugt, die einzelnen Zubereitungen zu vermischen und das anwendungsbereite Mittel zeitnah auf die keratinischen Fasern zu applizieren.
  • Ein weiterer Erfindungsgegenstand ist daher Verfahren zur Farbveränderung keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass aus einer Mehrkomponentenverpackungseinheit gemäß dem vorangegangenen Erfindungsgegenstand der Inhalt des Containers (C2) in den Container (C1) gefüllt wird, der wiederverschlossene Container (C1) daraufhin geschüttelt wird, und das im Container (C1) resultierende, anwendungsbereite Farbveränderungsmittel anschließend auf die Fasern aufgebracht wird, für eine Einwirkdauer von 5 bis 60 min auf den Fasern belassen und schließlich ausgespült wird.
  • Im Falle eines farbgebenden Mittels beträgt die bevorzugte Einwirkzeit 5 bis 40 min, bevorzugt 10 bis 30 min. Im Falle von aufhellenden oder bleichenden Farbveränderungsmitteln liegt die bevorzugte Einwirkzeit bei 30 bis 60 min, bevorzugt bei 40 bis 60 min.
  • Ein weiterer Erfindungsgegenstand ist schließlich ein Verfahren zur Farbveränderung keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass aus einer Mehrkomponentenverpackungseinheit gemäß dem vorangegangenen Erfindungsgegenstand der Container (C1) geschüttelt wird, die entstandene Mischung der Phasen (I) und (II) unmittelbar anschließend mit einer Färbezubereitung des Containers (C2) innig vermischt, das resultierende, anwendungsbereite Farbveränderungsmittel anschließend auf die Fasern aufgebracht wird, für eine Einwirkdauer von 5 bis 60 min auf den Fasern belassen und schließlich ausgespült wird.
  • Im Rahmen dieses Gegenstandes der Erfindung gelten mutatis mutandis die oben getroffenen Aussagen analog.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel des ersten Erfindungsgegenstands lassen sich bevorzugt zur oxidativen Farbveränderung von menschlichen Haaren einsetzen. Dabei wird eine deutliche Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit und des Glanzes der Haare beobachtet. Diese Verbesserung lässt sich beispielsweise mit der Kämmarbeit im Nass- oder Trockenzustand nach der Farbveränderung quantifizieren.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung eines Mittels des ersten Erfindungsgegenstands zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit der Fasern bei der oxidativen Farbveränderung menschlicher Haare. Im Rahmen dieses Gegenstandes der Erfindung gelten mutatis mutandis die oben getroffenen Aussagen analog.
  • Die folgenden Beispiele sollen den Gegenstand der vorliegenden Erfindung näher erläutern ohne diesen in irgendeiner Weise zu beschränken.
  • Beispiele
  • 1) Färbecreme FC (Mengenangaben in Gew.-%)
    Lanette D 6,60
    Lorol C12–18 techn. 2,40
    Eumulgin B 2 0,60
    Eumulgin B 1 0,60
    LAMESOFT PO 65 2,00
    Akypo Soft 45HP 10,00
    Texapon K 14 S Special 70% 2,80
    Produkt W 37194 3,75
    p-Toluylendiaminsulfat 0,27
    4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)pyrazol sulfat 0,12
    4-Chlorresorcin 0,15
    Hydroxyethyl-2-nitro-p-toluidin 0,13
    Ammoniumsulfat techn. rein 0,50
    Natriumsulfit 0,40
    HEDP, 60% 0,20
    5-Amino-2-methylphenol 0,85
    2,7-Dihydroxynaphthalin 0,18
    Natronlauge 45% techn. 1,60
    Bis-(5-Amino-2-hydroxyphenyl)methan 2HCl 1,11
    Ascorbinsäure E 300 DAB 0,10
    Natriumsilikat 40/42 0,50
    L-Serin 1,00
    Ammoniak 25% 6,50
    Wasser, vollentsalzt Ad 100
    Rohstoffe: Lanette D (INCI-Bezeichnung: Cetearyl alcohol; Cognis); Lorol C12–18 techn. (INCI-Bezeichnung: Coconut alcohol; Cognis); Eumulgin B 2 (INCI-Bezeichnung: Ceteareth-20; Cognis); Eumulgin B 1 (INCI-Bezeichnung: Ceteareth-12; Cognis); Lamesoft PO 65 (ca. 66%, INCI-Bezeichnung: Coco-Glucoside, Glyceryl Oleate, Aqua; Cognis); Akypo Soft 45HP (ca. 21%, INCI-Bezeichnung: Sodium Laureth-6 Carboxylate, Aqua; KAO); Texapon K 14 S Special (ca. 70%, INCI-Bezeichnung: Sodium Myreth Sulfate, Aqua; Cognis); Produkt W 37194 (ca. 20%, INCI-Bezeichnung: Acrylamidopropyltrimonium Chloride/Acrylates Copolymer, Aqua; Stockhausen).
  • Die Fettbasis wurde zusammen bei 80°C aufgeschmolzen und mit einem Teil der Wassermenge dispergiert. Anschließend wurden die restlichen Rezepturbestandteile unter Rühren der Reihe nach eingearbeitet. Es wurde mit Wasser auf 100 Gew.-% aufgefüllt und die Formulierung kalt gerührt. 2) Entwicklerzubereitungen EW (Mengenangaben in Gew.-%)
    Rohstoff E1 E2 E3 V1
    Natronlauge 45% techn. 0,73 0,73 0,73 0,73
    Dipicolinsäure 0,10 0,1 0,10 0,10
    Dinatriumpyrophosphat 0,03 0,03 0,03 0,03
    HEDP 60% 1,50 1,5 1,50 1,50
    Texapon NSO 2,00 2,00 2,00 2,00
    Dow Corning DB 110 A 0,07 0,07 0,07 0,07
    Aculyn 33A 15,00 15,00 15,00 15,00
    Wasserstoffperoxid 50% 12,00 12,00 12,00 12,00
    Cetiol B 14,29 - - -
    Isopropylpalmitat - 14,29 - -
    Isopropylmyristat - - 14,29 -
    Wasser, vollentsalzt Ad 100 Ad 100 Ad 100 Ad 100
    Rohstoffe: Texapon NSO (ca. 27%, INCI-Bezeichnung: Sodium Laureth Sulfate; Cognis); Aculyn 33A (ca. 28%; INCI-Bezeichnung: Acrylates Copolymer, Aqua; Rohm & Haas); Dow Corning DB 110 A (INCI-Bezeichnung: Dimethicon; Dow Corning).
  • 3) Ausfärbungen:
  • Die Färbecreme FC wurde vor der Anwendung jeweils mit den Entwicklerlösungen E1, E2 und E3 sowie V1 im Gewichtsverhältnis von 1:1 versetzt und innig vermischt. Pro Gramm Haar (europäisches Humanhaar, Alkinco 6634, #10/2003, A9) wurden 4 g des frisch hergestellten, anwendungsbereiten Färbemittels aufgetragen. Die Einwirkzeit betrug 30 min bei 35°C für die Färbemittel. Danach wurden die Strähnen 30 s lang mit warmem Wasser ausgespült und luftgetrocknet. Die kastanienbraun gefärbten Strähnen zeichneten sich durch glänzende Farben und einen angenehmen Griff aus.
  • 4) Nasskämmarbeit:
  • Die ausgefärbten Strähnen wurden anschließend hinsichtlich ihrer Nasskämmarbeit im Verhältnis zu unbehandeltem Haar untersucht. Haarsträhnen (europäisches Humanhaar, Alkinco 6634, #10/2003, A9) wurden mit 4% Natrium Laurethsulfat gewaschen und 3x manuell vorgekämmt. Vor der Anwendung der Testformulierungen wurden die Strähnen 10x automatisch gekämmt und die aufzuwendende Arbeit mit dem force transfer type U1A (Hottinger Baldwin, DE) bestimmt. Nach Anwendung der Mischungen V1/EW, E1/EW bzw. E2/EW wurden die Messungen wiederholt. Es wurden jeweils 20 Haarsträhnen behandelt und gemessen. Als Wert für die Kämmarbeit wurde jeweils das arithmetische Mittel gebildet. Folgende Ergebnisse wurden erhalten:
    Haarbehandlung Kämmarbeit
    unbehandelt -
    gefärbt mit FC + V1 (nicht erfindungsgemäß) +20%
    gefärbt mit FC + E1 (erfindungsgemäß) –33%
    gefärbt mit FC + E2 (erfindungsgemäß) +1%
  • Die mit den erfindungsgemäßen Mitteln gefärbten Haarsträhnen zeigten eine deutlich verbesserte Kämmarbeit gegenüber den mit Vergleichsmitteln gefärbten Strähnen. Somit verbessern die erfindungsgemäßen Mittel die keratinische Faseroberfläche signifikant gegenüber entsprechenden Vergleichsmitteln.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Kh. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg, 1989 [0086]

Claims (12)

  1. Kosmetisches Mittel für die Behandlung keratinischer Fasern, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens zwei mit voneinander getrennte Phasen umfasst, wobei die erste Phase (I) eine wässrige Phase darstellt, die mindestens ein chemisches Oxidationsmittel enthält, und wobei die zweite Phase (II) eine hydrophobe Phase darstellt, die mindestens einen flüssigen Carbonsäureester aus C2-C8-Monoalkanol mit einer Mono- oder Dicarbonsäure und/oder mindestens ein Paraffinöl enthält.
  2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das chemische Oxidationsmittel der Phase (I) ausgewählt ist aus Wasserstoffperoxid und/oder einem seiner festen Anlagerungsprodukte an anorganische und/oder organische Verbindungen.
  3. Mittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die hydrophobe Phase (II) als Carbonsäureester eine Verbindung mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen enthält.
  4. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Carbonsäureester der hydrophoben Phase (II) ein Ester aus C3-C4-Monoalkanol mit einer Mono- oder Dicarbonsäure ist.
  5. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Carbonsäureester der hydrophoben Phase (II) ausgewählt ist aus der Gruppe, die gebildet wird aus Isopropylpalmitat, Isopropylmyristat und Dibutyladipat.
  6. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel nicht-ionische, anionische, zwitterionische und/oder amphotere Tenside und/oder Emulgatoren in einem Gesamtgewicht von weniger als 5 Gew.-%, bevorzugt weniger als 1 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels, enthält.
  7. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zusätzlich mindestens eine überwiegend öllösliche Komponente, ausgewählt aus öllöslichen Farbstoffen, öllöslichen Pflegestoffen, öllöslichen Vitaminen und Triglyceriden, enthält.
  8. Mehrkomponentenverpackungseinheit (Kit-of-Parts), enthaltend mindestens zwei voneinander getrennt konfektionierte Container, wobei ein erster Container (C1) eine kosmetische Zubereitung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 enthält und ein zweiter Container (C2) eine Farbveränderungszubereitung, enthaltend in einem kosmetischen Träger mindestens eine farbverändernde Komponente, enthält.
  9. Mehrkomponentenverpackungseinheit gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Container (C1) eine durchsichtige Verpackung, bevorzugt eine durchsichtige Kunststoffverpackung, besitzt.
  10. Mehrkomponentenverpackungseinheit gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbveränderungszubereitung als farbverändernde Komponente mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt enthält.
  11. Verfahren zur Farbveränderung keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, dadurch gekennzeichnet, dass aus einer Mehrkomponentenverpackungseinheit gemäß einer Ansprüche 8 bis 10 der Inhalt des Containers (C2) in den Container (C1) gefüllt wird, der wiederverschlossene Container (C1) daraufhin geschüttelt wird, und das im Container (C1) resultierende, anwendungsbereite Farbveränderungsmittel anschließend auf die Fasern aufgebracht wird, für eine Einwirkdauer von 5 bis 60 min auf den Fasern belassen und schließlich ausgespült wird.
  12. Verwendung eines Mittels des ersten Erfindungsgegenstands zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit der Fasern bei der oxidativen Farbveränderung menschlicher Haare.
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