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Die Erfindung betrifft einhändig bedienbare Applikatoren zum Aufbewahren und Applizieren einer Dentalflüssigkeit umfassend einen Behälter beinhaltend die Dentalflüssigkeit und eine Leitung mit der die Dentalflüssigkeit aus dem Behälter zu einer Oberfläche einer Applikatorspitze des Applikators leitbar ist.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Applizieren einer Dentalflüssigkeit mit einem solchen Applikator.
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Applikatoren zum Auftragen einer Dentalflüssigkeit sind aus dem Stand der Technik bekannt. In der Zahnmedizin werden sie zum Auftragen von Dentalflüssigkeiten im Mundraum eines Patienten eingesetzt. Um auch schwer zugängliche Bereiche im Mundraum zugänglich zu machen, haben einige dieser Applikatoren, wie beispielsweise die aus der
US 2003/0013066 A1 oder der
US 2002/0090591 A1 bekannten Applikatoren eine abgewinkelte Applikatorspitze.
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Aus der
US 2003/0013066 A1 und der
US 6,059,570 A ist die Verwendung eines Applikators mit einem frei beweglichen Förderkolben zum Austreiben des Inhalts bekannt.
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Aus der
US 2004/0197730 A1 ist ein Applikator bekannt, in dem das zu applizierende Fluid in einer abbrechbaren Ampulle am Griff des Applikators aufbewahrt wird. Die Ampulle wird abgebrochen und dadurch geöffnet. Die Applikatorspitze, die nach Art eines Pinsels aufgebaut ist, kann anschließend in die geöffnete Ampulle eingetaucht werden, um die Applikatorspitze mit der Dentalflüssigkeit zu benetzen. Die benetzte Applikatorspitze kann dann anschließend zum Auftragen der Dentalflüssigkeit verwendet werden.
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Nachteilig ist hieran, dass der Applikator mit beiden Händen bedient werden muss und auch bei mehrmaligem Eintauchen aufwendig in der Bedienung ist.
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Ein einhändig bedienbarer Applikator ist aus der
US 2009/0060624 A1 bekannt. Dieser ist mit einem aufwendig konstruierten Vortriebsmechanismus ausgestattet, der einen Verdrängerkolben vortreibt, mit dem die Dentalflüssigkeit aus dem Applikator gedrückt wird. Die Applikatorspitze und der Vortriebsmechanismus sind mit einer Kappe abgedeckt, um ein ungewolltes Austreten der Dentalflüssigkeit aus dem Applikator zu verhindern. In den Dentalflüssigkeiten können chemisch aggressive Substanzen enthalten sein, die nicht ungewollt aus dem Applikator entweichen sollen.
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Ein solcher Applikator hat den Nachteil, dass trotz der einfacheren Anwendung immer noch die Kappen gelöst werden müssen, um den Applikator einsatzbereit zu machen. Zudem können sich die Kappen ungewollt lösen und Dentalflüssigkeit kann sich in der Kappe über der Applikatorspitze sammeln, die dann beim Öffnen der Kappe austritt. Ferner kann der Behälter des Applikators aufgrund der chemischen Aggressivität der Dentalflüssigkeit undicht werden.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht also darin, die Nachteile des Stands der Technik zu überwinden. Insbesondere soll eine möglichst einfache und unkomplizierte Bedienung des Applikators ermöglicht werden, die die Abläufe während der Behandlung möglichst wenig beeinträchtigt. Zudem soll eine einfache Handhabbarkeit durch einen möglichst unkomplizierten und einfachen Aufbau erreicht werden. Gleichzeitig soll der Applikator auch ein möglichst sicheres Behältnis für die Dentalflüssigkeit bieten, damit die Umgebung nicht kontaminiert wird.
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Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der Behälter aus einer Folie gefertigt ist oder zumindest bereichsweise eine Folie umfasst, die den Behälter Fluiddicht abschließt und/oder der Behälter beschichtet ist.
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Unter einer Dentalflüssigkeit wird vorliegend eine Flüssigkeit, Suspension oder ein Gemisch umfassend eine Flüssigkeit verstanden, die beziehungsweise das ausreichend dünnflüssig ist, um ein Applizieren der Dentalflüssigkeit zu ermöglichen. Der Druck, der mit einer Hand nach Art einer Spritze aufgebracht wird, kann dabei ausreichend sein, um die Dentalflüssigkeit durch die Leitung an die Oberfläche der Applikatorspitze und gegebenenfalls durch einen Verteiler zu drücken. Typische Dentalflüssigkeiten sind beispielsweise Bleichmittel, Adhäsive, Füllmaterial, Desinfektionsmittel und Beschichtungen.
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Durch die Folie wird erreicht, dass der Behälter mit einer Hand zu öffnen ist, indem beispielsweise ein Druck auf die Folie ausgeübt wird, so dass diese reißt. Der Inhalt des Behälters kann dann durch die Leitung zur Oberfläche der Applikatorspitze geleitet werden. Bis zum Öffnen der des Behälters im Applikator dichtet die Folie den Behälter ab und verhindert ein Austreten der Dentalflüssigkeit und damit eine Kontamination der Umgebung sowie einen Verlust der Dentalflüssigkeit. Die Folie kann erfindungsgemäß eine beachtliche Dicke aufweisen, solange sie noch mechanisch durch einen manuellen Druck zu durchstoßen, beziehungsweise zu öffnen ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Folie eine Aluminium-Mehrfachverbund-Folie ist. Die Folie kann durch ein thermisches Siegelverfahren oder Schweißverfahren auf eine offenseitige Behälterkante aufgeschweißt werden.
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Die Beschichtung bewirkt ebenfalls eine Abdichtung des Behälters. Mit der Beschichtung wird eine zusätzliche Barriere für die Dentalflüssigkeit geschaffen und damit ebenfalls eine Kontamination der Umgebung mit der Dentalflüssigkeit oder Bestandteilen davon verhindert. Die Beschichtung kann dazu auf die Inhaltsstoffe der Dentalflüssigkeit abgestimmt sein.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass der Applikator zumindest einen weiteren Behälter mit zumindest einer weiteren Komponente einer Dentalflüssigkeit umfasst, wobei eine Mischung der beiden Behälterinhalte eine gemischte Dentalflüssigkeit ergibt. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die beiden Komponenten der gemischten Dentalflüssigkeit miteinander reagieren und daher erst kurz vor der Applikation beziehungsweise Anwendung beim Patienten gemischt werden sollen.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass ein Dorn im Applikator im angeordnet ist, mit dem die Folie durchstechbar ist, wobei der Behälter mit durchstochener Folie geöffnet ist und wobei der Dorn vorzugsweise im Bereich der Leitung und des Behälters angeordnet ist, besonders bevorzugt als Hohldorn ausgebildet ist, der ein erstes Ende der Leitung bildet. Statt einem Dorn kann auch eine Klinge vorgesehen sein, mit der die Folie aufgeschnitten wird.
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Dies hat den Vorteil, dass die Folie des Behälters auf den Dorn gedrückt werden kann, um den Behälter zu öffnen und damit den Applikator einsatzbereit zu machen. Eine zusätzliche Kappe zum Abdecken der Applikatorspitze kann so gespart werden. Je nachdem, wie der Behälter zum Dorn gelagert ist, kann der Vortriebsmechanismus, der zum Austreiben der Dentalflüssigkeit aus dem Applikator verwendet wird, auch dazu verwendet werden, die Folie mit dem Dorn zu durchstoßen oder aufzuschlitzen. Dann wird die Öffnung des Behälters mit derselben Kraft geöffnet, mit der auch die Dentalflüssigkeit ausgetragen wird. Dadurch wird eine einhändige Bedienbarkeit des Applikators nicht nur beim Austragen der Dentalflüssigkeit erreicht, sondern auch beim Öffnen des Behälters, beziehungsweise beim Einsatzbereitmachen des Applikators.
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Ferner kann bei beschichteten Behältern vorgesehen sein, dass die Beschichtung eine hydrophobe und/oder chemisch resistente Beschichtung ist, die vorzugsweise bis über 200°C temperaturstabil ist.
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Auch kann bei beschichteten Behältern vorgesehen sein, dass die Beschichtung eine porenfreie Polymerbeschichtung, vorzugsweise eine Parylene-Beschichtung ist.
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Eine solche porenfreie Polymerbeschichtung ist für Dentalflüssigkeiten aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit besonders geeignet. Die Porenfreiheit verhindert dabei ein Durchsickern der Dentalflüssigkeit oder Bestandteilen davon bis zur eigentlichen Behälterwand. Für die Beschichtung kann ein Material verwendet werden, das für die Behälterwandung keine ausreichende mechanische Stabilität aufweist oder zu kostenaufwendig wäre. Poly(para-Xylylen), kurz Parylene, kann beispielsweise durch CVD (chemische Gasphasenabscheidung) als Schicht mit Schichtdicken zwischen einigen 100 nm bis einigen 10 μm aufgetragen werden. Die Parylene-Beschichtung ist insbesondere für Dentalflüssigkeiten aufgrund der chemischen Beständigkeit besonders gut geeignet. Zudem ist die thermische Beständigkeit und mechanische Stabilität von Parylene bei der Herstellung und der Verwendung des Applikators vorteilhaft. Auch die Abriebfestigkeit der Parylene-Beschichtung und die Möglichkeit Parylene-Beschichtungen bei niedrigen Temperaturen aufzutragen, ist dabei von besonderem Vorteil.
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Da die für Dentalflüssigkeiten gerne verwendeten Lösungsmittel leicht flüchtig sind, ist es sinnvoll, eine produktangepasste Barrierewirkung bereitzustellen. Da die im Markt erhältlichen Massenkunststoffe in Ihrer Reinform keine ausreichende Barrierewirkung erzielen, muss der Behälter über zusätzliche Veredelungsverfahren mit einem weiteren Leistungsmerkmal ausgestattet werden. Die Barrierewirkung durch die sogenannten Parylenebeschichtung ist gegenüber solchen Lösungsmitteln verbessert. Dies wurde experimentell durch Lagertests und Überprüfung von Masseverlusten eines Prüfmediums beobachtet.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Dicke der Beschichtung 0,1 μm bis 100 μm ist, vorzugsweise zwischen 1 μm und 10 μm.
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Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Leitung flexibel ist und einen Kanal zum Durchleiten der Dentalflüssigkeit aus dem Behälter umfasst, wobei der Kanal auf einer Seite mit dem Behälter durch eine Fluidverbindung verbunden ist.
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Durch die Flexibilität der Leitung kann der Applikator auf die Zugänglichkeit der zu behandelnden Stelle im Mundraum angepasst werden.
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Ein während einer Behandlungssituation besonders gut einzusetzender Applikator ergibt sich, wenn vorgesehen ist, dass der Applikator einen Verteiler zum Verteilen der Dentalflüssigkeit umfasst, insbesondere an einem zweiten Ende der Leitung an der Applikatorspitze, wobei der Verteiler die Oberfläche der Applikatorspitze bildet.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass der Verteiler ein offenporiges Material umfasst oder aus einem offenporigen Material besteht.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass das offenporige Material ein Schwamm und/oder Schaumstoff ist, vorzugsweise der Verteiler ein Schaumstoffstanzling ist.
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Auch kann vorgesehen sein, dass das offenporige Material eine Porengröße von 50 nm bis 500 μm, bevorzugt von 0,5 μm bis 100 μm, besonders bevorzugt von 5 μm bis 50 μm hat.
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Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass der Verteiler austauschbar und/oder auswechselbar ist, vorzugsweise auf das erste Ende der Leitung aufsteckbar ist. Durch diese Maßnahme ergibt sich ein variabel einsetzbarer Applikator.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass der Verteiler eine Vielzahl von Kanälen umfasst, die mit dem Kanal der Leitung über Fluidverbindungen verbunden sind.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die flexible Leitung um mindestens 45° biegbar ist, vorzugsweise um mindestens 90° biegbar ist, besonders bevorzugt um mindestens 100°.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die flexible Leitung plastisch deformierbar ist.
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Besonders bevorzugte Ausführungen der Erfindung können vorsehen, dass die Dentalflüssigkeit Wasser, Aceton, Ethanol, Isopropanol, Ethylessigester, MMA und/oder tert.-Butanon beinhaltet.
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Eine besonders dichte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators kann dadurch erreicht werden, wenn vorgesehen ist, dass der Behälter doppelwandig ist, wobei vorzugsweise die innere Wand zumindest bereichsweise aus einem hochdichten Kunststoff gefertigt ist und/oder die äußere Wand aus einem Cyclo-Olefin-Copolymer (COC) gefertigt ist.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass der Applikator einen Verdrängerkolben zum Austreiben der Dentalflüssigkeit aus dem Behälter umfasst.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass der Applikator eine Rastung umfasst, mit der der Verdrängerkolben gegen den Behälter arretierbar ist.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Rastung eine Vielzahl von Raststufen hat, wobei die Raststufen manuell überwindbar sind, so dass die Dentalflüssigkeit portionsweise aus dem Behälter applizierbar ist.
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Durch die Rastung wird eine haptische und fühlbare Portionierung der Dentalflüssigkeit bei einer manuellen Bedienung des Applikators ermöglicht. Auch kann anhand der Raste, in der sich der Verdrängerkolben befindet, abgelesen werden, wie viel der Dentalflüssigkeit noch in dem Applikator enthalten ist.
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Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass der Behälter flexible Wände hat, so dass die Dentalflüssigkeit durch einen Druck, vorzugsweise einen manuellen Druck, auf die flexiblen Wände aus dem Behälter auspressbar ist.
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In diesem Fall kann auf den Verdrängerkolben verzichtet werden. Der Aufbau des Applikators wird durch diesen Aufbau besonders einfach.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass der Applikator einen Volumenverdränger zur Restentleerung des Behälters umfasst.
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Der Volumenverdränger kann an dem Verdrängerkolben angeordnet sein. Er dient dazu, auch den letzten Rest der Dentalflüssigkeit aus dem Applikator zu pressen und damit das gesamte Innenvolumen des Behälters nutzbar zu machen. Dazu kann der Volumenverdränger an die innere Form des Behälters im Bereich der Leitung und auch der Leitung beziehungsweise dem Kanal angepasst sein.
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Erfindungsgemäß kann die Leitung, beziehungsweise der Kanal der Leitung auch zumindest bereichsweise mit dem Fluid gefüllt sein, so dass der Kanal bzw. die Leitung auch Teil des Behälters ist. Der Kanal der Leitung muss also nicht leer sein.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Applizieren einer Dentalflüssigkeit mit einem solchen Applikator, bei dem die Folie und/oder der Behälter geöffnet wird, insbesondere durchstochen wird, bevor die Dentalflüssigkeit appliziert wird.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass die Applikatorspitze, insbesondere ein Verteiler des Applikators, über die mit der Dentalflüssigkeit zu beschichtende Oberfläche gestrichen wird und gleichzeitig ein Druck auf die Dentalflüssigkeit im Inneren des Behälters ausgeübt wird, so dass die Dentalflüssigkeit über die flexible Leitung und die Applikatorspitze, insbesondere den Verteiler appliziert wird.
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Dabei kann wiederum vorgesehen sein, dass der Druck auf die Dentalflüssigkeit über einen Verdrängerkolben ausgeübt wird.
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Eine erfindungsgemäße Weiterbildung des Verfahrens kann vorsehen, dass die Verdrängung der Dentalflüssigkeit durch den Druck zumindest zu einer bereichsweisen Benetzung der Oberfläche der Applikatorspitze, insbesondere des Verteilers führt.
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Auch kann vorgesehen sein, dass der Füllstand des Behälters durch Verwendung einer Rasterung haptisch und/oder akustisch bestimmt wird.
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Besonders vorteilhafte Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die Dentalflüssigkeit einhändig appliziert wird.
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Schließlich kann vorgesehen sein, dass ein für die zu benetzende Oberfläche geeigneter Verteiler an der Applikatorspitze angebracht wird, bevor die Dentalflüssigkeit auf die zu benetzende Oberfläche appliziert wird.
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Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, dass es durch die Beschichtung und durch die Folie auch jeweils einzeln schon gelingt, die Dichtigkeit des Applikators zu verbessern, wobei es gleichzeitig gelingt, mit dem selben Handgriff, der zum Anwenden des Applikators benötigt wird, den Applikator einsatzbereit zu machen. Die Beschichtung stellt eine einfache Möglichkeit dar, den Behälter für die Dentalflüssigkeit besser und nachhaltiger abzudichten, so dass die Dentalflüssigkeit nicht so leicht aus dem Behälter austreten kann. Die Folie, die ebenfalls zum Abdichten des Behälters dient, ermöglicht dabei ein einfaches Öffnen des Behälters, indem sie mechanisch geöffnet wird. Dazu reicht es aus, die Folie aufzuschlitzen oder zu durchbohren. Ebenso könnte die Folie gestanzt werden. Dazu kann die selbe Kraft verwendet werden, die zum Austreiben der Dentalflüssigkeit aufgebracht wird. So kann beispielsweise der Behälter durch Ausüben eines Drucks auf einen Verdrängerkolben auf einen Dorn gepresst werden, bis die Folie nachgibt.
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Besonders die Kombination von Folie und Beschichtung ermöglicht es, einen geeigneten Behälter für einen Applikator aufzubauen, der die mechanische Stabilität eines Materials für die Behälterwand und/oder die Folie und gleichzeitig die chemische Beständigkeit eines zweiten Materials der Beschichtung gegenüber der Dentalflüssigkeit nutzt. Die Kombination ermöglicht also besonders dünne Behälterwände beziehungsweise Folien aufzubauen.
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Die vorliegende Erfindung liefert also einen mehrteiligen Kunststoffbehälter zum direkten Auftragen dentaler Flüssigkeiten auf Oberflächen im Bereich der Mundhöhle, beziehungsweise ein Verpackungssystem zur sogenannten Einmalanwendung (auch „single dosage” oder „single usage” genannt). Es ermöglicht dem Anwender eine schnelle, einfach handhabbare und sichere Versorgung von Patienten.
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Die zu applizierende Dentalflüssigkeit befindet sich in dem mit einer Folie verschlossenen Behälter. Durch einen Druck auf den Behälter, insbesondere die Behälterrückseite, wird das Verpackungssystem zur Anwendung aktiviert. Hierzu wird die Folie durch ein dornenartiges Gegenstück an der Innenseite der Applikatorspitze oder der Innenseite des Applikators durchstoßen.
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Eine für die dentale Anwendung relevante Aceton-haltige Flüssigkeit („Dentalbonding”) wird separiert in dem vorgesehenen Behälter vorbereitet. Dadurch ist die Dentalflüssigkeit räumlich von der Applikatorspitze getrennt. Beide Teile sind auch im inaktiven Zustand (Auslieferungszustand) ineinander gesteckt.
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Nach der Aktivierung wird die bevorratete Dentalflüssigkeit durch einen innenliegend konstruierten Kanal zur zu benetzenden Applikationsspitze transportiert. Der Aktivierungsvorgang wird durch einen speziell geformten Kunststoffzylinder im Inneren des Applikators ausgelöst. Die Anordnung und Formgestalt des Zylinders beinhaltet einen Dorn oder eine Klinge, mit dessen oder deren Hilfe die Folie durchstoßen oder aufgeschnitten wird. Zum Zweck eines optimalen Öffnungsverhaltens sind der Dorn beziehungsweise die Klinge und die Innenseite des Behälters maßlich aufeinander abgestimmt. Der Flüssigkeitstransport aus dem Behälter in Richtung Applikationsspitze erfolgt durch Volumenverdrängung des Behälter-Innenraums.
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Durch Verbindung von Applikator und Bevorratungsbehälter wird eine einhändige Applikation möglich. Die Verdrängung des Innenvolumens führt zu einer Benetzung der Applikatorspitze. Eine Doppelkammer kann zur Optimierung der Barrierewirkung des Kunststoffs für das empfindliche und aggressive Aceton-Gemisch vorgesehen sein.
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Erfindungsgemäße Applikatoren und Verfahren ermöglichen die einhändige Aktivierung, eine zeitsparende Anwendung und eine Reduzierung der Vorbereitungszeit.
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Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von drei schematisch dargestellten Figuren erläutert, ohne jedoch dabei die Erfindung zu beschränken. Dabei zeigt:
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1: eine schematische Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Applikators;
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2: eine schematische Querschnittansicht eines anderen erfindungsgemäßen Applikators; und
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3: eine schematische Seitenansicht des Applikators nach 2.
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1 zeigt eine schematische Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Applikators 1, der eine Dentalflüssigkeit 2 beinhaltet. Die Dentalflüssigkeit 2 befindet sich in einem Behälter 3 mit zylindrischem Innenraum. An einem Ende des Applikators 1 ist ein zylindrischer Verdrängerkolben 4 in dem Behälter 3 angeordnet. Der Verdrängerkolben 4 ist entlang der Zylinderachse beweglich im Behälter 3 angeordnet und kann über eine Stange 6, die fest am Verdrängerkolben 4 angebracht ist, vorgetrieben werden.
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Auf der Vorderseite des Applikators 1 ist eine flexible Leitung 8 angeordnet, die einen Kanal 11 umfasst, der das Innere des Behälters 3 mit einer Applikatorspitze 10 verbindet. Die Form des Verdrängerkolbens 4 ist frontseitig an die Form des Behälters 3 im Bereich der Einmündung in die Leitung 8 angepasst. Diese Ausformung stellt einen Volumenverdränger dar, der dafür sorgt, dass die gesamte Dentalflüssigkeit 2 mit dem Verdrängerkolben 4 aus dem Inneren des Behälters 3 ausgetrieben werden kann.
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Der Kanal 11 der Leitung 8 mündet im Bereich der Applikatorspitze 10 in einen Verteiler 12, der aus einem porösen, offenporigen Schaumstoff aufgebaut ist. im Verteiler 12 sind zusätzlich Kanäle 14 vorgesehen, die das Verteilen der Dentalflüssigkeit 2 auf der Oberfläche des Verteilers 12 bei einer Anwendung des Applikators 1 unterstützen sollen. Der Verteiler 12 kann manuell in die Applikatorspitze 10 eingesetzt und ausgetauscht werden.
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Die Dentalflüssigkeit 2 ist durch eine flexible Folie 16 im Applikator 1 eingeschlossen. Die Folie 16 bildet die Innenwand des Behälters 3. Im Bereich des Eintritts des Kanals 11 der Leitung 8 in den Innenraum des Behälters 3 ist ein Hohldorn 18 angeordnet, mit dem die Folie 16 aufgeschlitzt werden kann. Wenn ein Druck auf den Verdrängerkolben 4 ausgeübt wird, wird die Dentalflüssigkeit 2 mit der Folie 16 auf den Hohldorn 18 gedrückt und dadurch die Folie 16 geöffnet.
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Bei einem weiteren Druck auf den Verdrängerkolben 4 wird die Dentalflüssigkeit 2 aus dem Behälter 3 durch den Kanal 11 in den Verteiler 12 gedrückt. Dort tränkt die Dentalflüssigkeit 2 den Verteiler 12 und tritt schließlich an die Oberfläche des Verteilers 12 aus. Die mit der Dentalflüssigkeit 2 benetzte Oberfläche des Verteilers 12 wird dann über die zu benetzende Oberfläche im Mundraum eines Patienten gestrichen. Die Dentalflüssigkeit 2 überträgt sich auf die zu behandelnde Oberfläche. Ein ungleichmäßiges Drücken auf den Verdrängerkolben 4 wird durch die Aufnahmefähigkeit des porösen Verteilers 12 ausgeglichen.
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2 zeigt eine schematische Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Applikators 21. Bei dieser Ausführungsform ist eine Dentalflüssigkeit 22 in einem beschichteten Behälter 23 enthalten. An einem Ende des Behälters 23 ist im Behälter 23 ein Verdrängerkolben 24 angeordnet, der gegen den Behälter 23 verschiebbar ist.
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Der Behälter 23 ist auch gegen eine Leitung 28 verschiebbar. Der Verdrängerkolben 24 kann also mit der Leitung 28 verbunden sein oder die Leitung 28 ist derart aufgebaut, dass sich die Wände des Behälters 23 zwar gegen die Leitung 28 bewegen lassen, der Verdrängerkolben 24 jedoch nicht. Die gesamte Leitung 28, 29 umfasst eine flexible Leitung 29 im Bereich einer Applikatorspitze 30. In den beiden Teilen der Leitung 28, 29 ist ein Kanal 31 angeordnet, der das Innere des Behälters 23 mit der Applikatorspitze 30 beziehungsweise einem daran angeordneten Verteiler 32 verbindet. Der Verteiler 32 ist ein Schaumstoffstanzling, der in eine Öffnung am äußeren Ende der flexiblen Leitung 29 eingesetzt ist.
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An dem Ende des Behälters 23, das der Leitung 28 zugewandt ist, ist der Behälter durch eine Folie 36 abgeschlossen. Die Folie 36 liegt auf Dorne 38 auf, die dazu geeignet sind, die Folie 36 und damit den Behälter 23 zu öffnen. Am Eintritt der Leitung 28 in den Behälter 23 ist eine Dichtung 40 angeordnet, die verhindert, dass Dentalflüssigkeit 22 in einen Hohlraum 41 eindringt, der die Seitenwände des Behälters 23 aufnimmt, wenn dieser über die Leitung 28 geschoben wird. Beim Einschieben der Seitenwände des Behälters 23 in den Hohlraum 41 bleibt der Verdrängerkolben 24 relativ zur Leitung 28 an der gleichen Stelle, so dass die Dentalflüssigkeit 22 aus dem Inneren des Behälters 23 heraus durch die Leitung 28, 29 in den Verteiler 32 gedrückt wird. Durch den offenporigen Verteiler 32 dringt die Dentalflüssigkeit 22 bis zur Oberfläche des Verteilers 32 vor. Dort kann sie an die zu behandelnde Stelle abgegeben, beziehungsweise auf die zu behandelnde Stelle aufgetragen werden.
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Die Innenflächen des Behälters 23 und vorzugsweise auch die dem Inneren des Behälters 23 zugewandte Fläche der Folie 36 sind mit Parylene beschichtet, um eine Auflösung der Behälterwände und der Folie 36 durch die chemisch aggressive Dentalflüssigkeit 22 zu verhindern. Die Dentalflüssigkeit 22 kann beispielsweise Aceton, Ethylessigester, MMA und/oder tert.-Butanon enthalten. Diese chemisch aggressiven Substanzen können die Polymere, aus denen der Behälter 23 und andere Teile des Applikators 21 aufgebaut sind, auflösen. Dadurch könnte der Behälter 23 porös werden und Dentalflüssigkeit 22 nach außen dringen. Dies wird durch die Parylene-Beschichtung verhindert. Die Folie 36 kann eine dünne unbeschichtete Metallfolie sein, die gegen die in der Dentalflüssigkeit enthaltenen Substanzen resistent ist.
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Parylene-Beschichtungen sind extrem dünne, porenfreie Polymer-Beschichtungen, die zu vielerlei Zwecken verwendet werden. Parylene ist ein inertes, hydrophobes, optisch transparentes, biokompatibles, polymeres Beschichtungsmaterial mit einem weiten industriellen Anwendungsspektrum.
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Die Parylene-Beschichtung wird im Vakuum durch Kondensationen aus der Gasphase als porenfreier und transparenter Polymerfilm auf das Substratmaterial (Behälterwandungen, innen und außen) aufgetragen. Aufgrund der gasförmigen Abscheidung erreicht und beschichtet Parylene auch Bereiche und Strukturen welche mit flüssigkeitsbasierten Verfahren nicht beschichtbar sind, wie zum Beispiel scharfe Ränder und Spitzen oder enge und tiefe Spalten. In einem Arbeitsgang können Beschichtungsdicken von 0,2 bis 100 μm aufgebracht werden.
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An der Außenfläche des Behälters 23 ist eine Rastung 42 angeordnet, die in eine Gegenrastung 44 greift, die fest mit der Leitung 28 verbunden ist. An dem der Austragsspitze 30 gegenüberliegenden Ende des Applikators 21 ist ein Griff 46 angeordnet, über den der Behälter 23 in den Hohlraum 41 gedrückt werden kann. Im Inneren des Behälters 23 ist ein Volumenverdränger 48 angeordnet, der sich in die Leitung 28 schiebt. Der Volumenverdränger 48 ist eine zylindrische Röhre, deren Außendurchmesser etwas größer ist als der Innendurchmesser der Leitung 28. Durch die Differenz der Durchmesser ist sichergestellt, dass die Dentalflüssigkeit 22 auch bei eingeschobenem Volumenverdränger 48 noch durch die Leitung 28 gedrückt wird. Durch den eingeschobenen Volumenverdränger 48 wird der effektive Querschnitt der Leitung 28 verringert. Dadurch wird das Totvolumen des Applikators 21 reduziert. Es verbleibt also weniger der Dentalflüssigkeit 22 ungenutzt im Applikator 21.
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3 zeigt eine schematische Seitenansicht des Applikators 21 nach 2. An der flexiblen Leitung 29 ist der elastische Verteiler 32 befestigt. Im Bereich des Behälters 23 ist die Rastung 42 zu erkennen. Über den Griff 46 kann der Behälter 23 in den Hohlraum 41 geschoben werden, wobei die Rastung 42 in die Gegenrastung 44 greift.
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An dem Applikator 21 ist im Bereich des Hohlraums 41 ein Profil 50 in Form einer Bienenwabenstruktur vorgesehen. Durch diese Strukturierung kann bei gleicher mechanischer Stabilität Material gespart werden.
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Das System des Applikators 21 besteht aus mehreren Einzelkomponenten die weitestgehend im Spritzgussverfahren hergestellt werden können. Es ist besonders vorteilhaft, wenn der Applikator 21 dazu die folgenden Komponenten umfasst: eine Applikatorspitze 30 inklusive einem Schaumstoffstanzling 32 und einer Leitung 28, einen Verdrängerkolben 24 und einen Behälterteil 23 umfassend eine zweiteilige Patrone (Außen- und Innenpatrone), die mit einer Siegelfolie 36 verschlossen ist.
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Die Applikatorspitze 30 besteht zum einen aus einem konstruierten Spritzgussteil und zum anderen aus einem speziell geformten Schaumstoffstanzling 32. Die Spitze dient insbesondere der Oberflächenversorgung im Mundraum. Durch den verwendeten Schaumstoffstanzling 32 wird die Oberfläche der Applikatorspitze 30 so weit vergrößert, dass damit die Versorgung der zu behandelnden Oberfläche erleichtert wird. Zusätzlich wird hierdurch ein unkontrolliertes Ausspritzen der Dentalflüssigkeit 22 während der Aktivierung verhindert.
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Vorteilhaft ist bei diesem Verfahren insbesondere der Wegfall eines harten Kunststoffkerns, der bei sogenannten „Microbrush”-Applikatoren mit PA-Filamenten beflockt wird. Dadurch wird eine schonendere Versorgung von empfindlichen Zahnoberflächen ermöglicht.
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Der Behälter 23 besteht vorliegend aus zwei ineinander gesteckten Einzelbehältern, die formschlüssig miteinander verbunden werden. Die aufzubewahrende Dentalflüssigkeit 22 wird vom inneren Behälterteil aufgenommen, der aus einem handelsüblichen Massenkunststoff (HDPE) oder Varianten aus BARER, PEBAX oder Surlyn (von DuPont) hergestellt werden kann. Die äußere Patronenhülse wird aus einem COC-Kunststoff gefertigt, um eine zusätzliche Barrierewirkung für die (Aceton-haltige) Dentalflüssigkeit zu erzielen.
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Die in der voranstehenden Beschreibung, sowie den Ansprüchen, Figuren und Ausführungsbeispielen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln, als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 21
- Applikator
- 2, 22
- Dentalflüssigkeit
- 3, 23
- Behälter
- 4, 24
- Verdrängerkolben
- 6
- Stange
- 8, 28
- Leitung
- 10, 30
- Applikatorspitze
- 11, 31
- Kanal
- 12, 32
- Verteiler
- 14
- Kanal
- 16, 36
- Folie
- 18
- Hohldorn
- 25
- Hohlraum
- 29
- flexible Leitung
- 38
- Dorn
- 40
- Dichtung
- 41
- Hohlraum
- 42
- Rastung
- 44
- Gegenrastung
- 46
- Griff
- 48
- Volumenverdränger
- 50
- Profil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2003/0013066 A1 [0003, 0004]
- US 2002/0090591 A1 [0003]
- US 6059570 A [0004]
- US 2004/0197730 A1 [0005]
- US 2009/0060624 A1 [0007]