DE19506789C1 - Fingerzahnbürste - Google Patents
FingerzahnbürsteInfo
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- A46B5/00—Brush bodies; Handles integral with brushware
- A46B5/04—Brush bodies; Handles integral with brushware shaped as gloves or finger-stalls or other special holding ways, e.g. by the tongue
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Fingerzahnbürste gemäß
Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie zur Zahn- und Zahn
fleischpflege Verwendung findet.
Eine schonende Zahnputztechnik und Zahnfleischmassage ist
bekanntlich von besonderer Bedeutung, insbesondere bei Perso
nen mit Zahnfleischbluten und Zahnbetterkrankungen (Paraden
tose). Häufig auftretende Zahn- und Zahnfleischverletzungen
können durch die Verwendung einer Fingerzahnbürste vermieden
werden. Das durch diese gegebene Fingerspitzengefühl erleich
tert und vereinfacht die systematische Zahnputztechnik. Das
bei empfindlichen Personen durch die Zahnbürste im Bereich
der Mahlzähne hervorgerufene Fremdkörpergefühl kann vermieden
werden. Die Fingerzahnbürste ist speziell geeignet zur sanf
ten Zahnreinigung und Zahnfleischmassage insbesondere nach
Paradentosebehandlungen.
Eine solche Fingerzahnbürste ist z. B. aus der DE 32 32 313 A1
bekannt. Der darin beschriebene Dentalfingerling besteht im
wesentlichen aus einem gummiartigen Fingerüberzug mit einer
Aktionsfläche bestimmter Formung und Größe, die wahlweise
mit Borsten bzw. Gumminoppen besetzt ist und eine medikamen
töse Beschickung zuläßt. Dabei erstreckt sich das Aktionsfeld
von der Fingerbeere ausgehend über das Nagelglied und Mittel
glied an der Fingerinnenseite und bedeckt die gesamte Breite
der Fingerinnenseite in dieser Region und zieht sich nach ca.
5 mm an den Seitenflächen entlang. Das Aktionsfeld kann dabei
mit 7 bis 9 mm langen Borsten oder mit 1 bis 2 mm hohen
Gumminoppen bzw. 4 bis 5 mm hohen Gummikelchen bestückt sein.
Zwar können Zähne und Zahnfleisch mit diesem dicken Dental
fingerling schonend behandelt werden. Jedoch ist dessen
Handhabung in der Praxis viel zu umständlich oder ganz un
möglich, da es kaum gelingt, diesen einfach über den Zeige
finger zu schieben und ihn, vor allem im nassen Zustand,
wieder zu entfernen. Auch ist bei nicht ausreichend festem
Aufsetzen des Fingerlings auf z. B. den Zeigefinger ein ver
drehendes Verrutschen vorhanden, so daß das Aktionsfeld nicht
an der optimalen Stelle des Fingers zu liegen kommt. Aus
demselben Grunde ist auch ein unkontrollierbares, selbständi
ges Ablösen möglich, was insbesondere bei Kindern zu einem
ungewollten Verschlucken des Dentalfingerlings führen kann.
Aus der DE 34 29 655 A1 ist ein fingerlingartiges Mundreini
gungsgerät bekannt, das ebenfalls aus einem Fingerling
z. B. aus Gummi oder plastischem Kunststoff besteht und auf
seiner gesamten äußeren Mantelfläche mit Borsten bestückt
ist, die im wesentlichen aus dem gleichen Material bestehen
wie der Fingerling selbst. Diese Borsten sind über den Umfang
des Basis-Fingerlings unterschiedlich verteilt angeordnet.
Über einen Umfangs-Sektor von etwa 120° sind auf dem Finger
lingrücken kurze, weichere Borsten florartig dicht verteilt
angeordnet, die eine Reizung oder gar ein Aufreiben der
weichen Haut im Inneren der Mundhöhle während des eigentli
chen Bürstens der Zähne vermeiden sollen. Über die restlichen
zu den Zähnen hinweisenden 240° des Querschnitts-Umfangs sind
härtere Borsten angeordnet, die der Zahnreinigung dienen.
Auch diese bekannte Fingerzahnbürste läßt zwar ein gründli
ches und schonendes Zahnputzen zu, jedoch weist sie die
gleichen Nachteile wie der vorhergehend beschriebene Dental
fingerling auf, insbesondere in bezug auf die umständliche
Handhabung und nicht ausreichende Sicherheit.
Aus der DE 90 16 366 U1 ist eine Fingerzahnbürste bekannt,
die im wesentlichen aus einer auf einen Finger aufsetzbaren
Fingerhaube besteht, an der Zahnreinigungsborsten angebracht
sind. Die Fingerhaube kann dabei eine Vollkappe sein oder
eine Halbkappe, wobei letztere durch Haltemittel wie volle
Ringe oder geöffnete Ringe, auf dem Finger festgehalten wird.
Des weiteren kann an der Fingerhaube eine als Sicherung
dienende Schnur angebracht sein, deren Länge so bemessen ist,
daß sie um die Hand genommen werden kann, um ein ungewolltes
Abgleiten und Verschlucken der Fingerzahnbürste zu verhin
dern. Interessant dabei ist, daß diese bekannte Fingerhaube
nicht über die erste Fingerbeuge hinaus reicht und mit Natur-
oder Kunststoffborsten bestückt ist. Auch diese bekannte
Fingerzahnbürste weist die eingangs gezeigten Nachteile auf,
wobei eine ausreichende Sicherheit durch die Schnur nur in
sehr unzulänglicher Weise vorhanden ist. Eine Verdrehversi
cherheit ist durch die Schnur nicht gegeben.
Zudem beschreibt die DE 32 28 679 A1 eine Fingerzahn
bürste, die ein Kappenteil mit innenseitigen, steifen Borsten
aufweist. An diesem Kappenteil ist relativ gelenkig ein
wenigstens teilweise biegesteifer, zungenförmiger Innen-
Tragabschnitt angeordnet, der ebenfalls mit Borsten bestückt
ist. In dessen Verlängerung wiederum ist ein schmalerer,
längerer Stegabschnitt vorgesehen, an dessen äußerem Ende ein
fingerumgreifender Ring oder Ringabschnitt angeordnet ist.
Diese bekannte Zahnbürste weist ebenfalls die Nachteile der
umständlichen Handhabung auf und zudem das Erfordernis, daß
eine relativ genaue Größenauslegung in bezug auf den Finger
des Benutzers vorhanden sein muß, insbesondere auf Dicke und
Länge des Fingers, da bei nichtausreichender Paßsicherheit
ein optimaler Einsatz nicht möglich ist.
Schließlich sind aus den GB 2 136 681A, US 3 018 498 und
US 2 686 325 Fingerzahnbürsten bekannt, die aus einem Finger
ling mit daran insbesondere innenseitig angeordneten borsten-
oder noppenähnlichen Elementen bestehen. Sie besitzen zudem
jeweils auf der der Hand zugewandten Seite des Fingerlings
einen Bereich, der etwas verlängert ist und der zum Festhalten
des Fingerlings mit dem Daumen dient. Beim Benutzen dieser
bekannten Fingerzahnbürsten in mit dem Daumen festgehaltener,
also verrutschverhindernden Position, ergeben sich insbesonde
re beim Putzen der Backenzähne Schwierigkeiten, da der Daumen
beim Einführen in den geöffneten Mund Platzprobleme bereitet.
Auch wird der Daumen dabei von Speichel, Zahnputzmittel usw.
in an sich unangenehmer und unhygienischer Weise mit benetzt.
Auch ist noch anzumerken, daß bei all diesen bekannten Fin
gerzahnbürsten keine Abtropfvorkehrungen vorhanden sind, so
daß Speichel, Wasser, Zahnpaste usw. ungehindert entlang des
Fingers über die Hand und von da auf den Unterarm und die
Bekleidung rinnen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fingerzahnbürste oben
genannter Gattung anzugeben, die ein einfaches und sicheres
Handhaben ermöglicht, insbesondere ein einfaches und sicheres
An- und Ablegen, ein verdreh-, und abrutschsicheres
Benutzen und eine ausreichende Verschlucksicherheit bietet.
Diese Aufgabe wird durch die Kennzeichenmerkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen
werden vorteilhafte Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen
beschrieben.
Demgemäß besteht die erfindungsgemäße Fingerzahnbürste aus
einem fingerlingartigen Kappenteil, der zumindest an seiner
Innenseite eine Aktionsfläche mit im wesentlichen borsten
artigen Reinigungselementen trägt. Ein am Kappenteil befe
stigtes und sich an der Fingerinnenseite längs erstreckendes,
stegförmiges Halteteil ist vorgesehen, das an seinem anderen
Ende ein Halteelement aufweist. Wesentlich dabei ist, daß der
am elastischen Kappenteil befestigte Halteteil ein biegee
lastischer Haltestiel ist, der in funktionsgerecht aufgesetz
tem Zustand im wesentlichen bis in die Handfläche des Benut
zers reicht. Mit Hilfe dieses Halte-/Verlängerungsstieles
wird der fingerlingartige Kappenteil beim Gebrauch mit dem
Daumen und/oder den restlichen Fingern fest und immer in
einer gewissen Spannung auf dem Zeigefinger oder einem ande
ren zum Putzen benutzten Finger festgehalten.
Dadurch wird
ein unkontrollierbares, selbständiges Ablösen verhindert,
während zudem das An- und Ablegen, insbesondere mit Hilfe
dieses Stiels sich vollkommen einfach und sehr sicher gestal
tet. Somit kann diese Fingerzahnbürste auch von ungeschickte
ren Leuten und somit insbesondere auch von Kindern verwendet
werden. Der Kappenteil ist durch den Haltestiel am Verrut
schen und Verdrehen gehindert, so daß ein strammes Ansetzen
am Finger nicht mehr notwendig ist und auch eine Fingerzahn
bürste mit etwas loserem Kappenteil ebenfalls sicher und mit
gutem Effekt verwendet werden kann.
Vorteilhaft ist, wenn der Haltestiel, je nach Handtype bzw.
-größe, also insbesondere Kinder-, Frauen- oder Männergröße
und hier noch für zartere oder kräftigere Hände eine Länge
von ca. 5-10 cm, für Erwachsene vorzugsweise ca. 6-8 cm
aufweist. Zwar kann eine Fingerzahnbürste mit längerem Halte
stiel auch sehr gut gehandhabt werden, jedoch ist dessen
Handhabung leichter, wenn der Haltestiel lediglich bis in die
Mitte der Handinnenfläche reicht, wodurch, abgesehen davon,
daß das Stielende durch den Daumenballen besser umschlossen
werden kann, auch das Gerät selbst weniger sperrig und daher
leichter aufbewahrbar ist.
Von besonderem Vorteil ist, wenn das Halteelement am Ende des
Haltestiels eine Endverdickung aufweist, die in angelegtem
Zustand der Fingerzahnbürste im wesentlichen in der Mitte der
Handinnenfläche formgünstig einliegt. Diese Endverdickung
kann eine Kugelform aufweisen oder eine längs- bzw. querovale
Verdickung sein. Insbesondere durch eine Kugelform ist das
Einsetzen des Haltestielendes besonders formanpassungsfähig
und kann von der Handinnenfläche optimal umschlossen und
positionsfixiert festgehalten werden. Mit Hilfe des Daumens
kann zudem über die Kugelform stets eine optimale Zugwirkung
auf den Stiel und somit auf den Kappenteil, ausgewirkt wer
den, so daß letzterer immer mit einer gewissen Spannung auf
dem Zeigefinger aufsitzt.
Erfindungsgemäß weist der Kappenteil am Fingerrücken zumin
dest eine Länge von ca. 0,5-3 cm, vorzugsweise von ca. 2 cm
auf, wobei dieser gleichzeitig an der Fingerseite um ca. 0,5-
4 cm länger ist als am Fingerrücken, wodurch eine schräge
Fingereinführöffnung des Kappenteils vorhanden ist. Hierdurch
gleitet der Finger leichter in den Kappenteil ein- und aus,
wobei gleichzeitig eine ausreichend große Aktionsfläche
vorhanden bleibt.
Als vorteilhaft erweist sich, wenn das einführseitige Ende
des Kappenteils durch einen im wesentlichen zirkularen Wulst
abgeschlossen ist. Dieser Wulst kann zudem als Abtropfkante
ausgebildet sein. Hierdurch ist eine besonders gute, zusätz
liche Handhabungsmöglichkeit gegeben, da dieser Wulst einer
seits den Kappenteil in zumindest leicht geöffnetem Einführ
zustand offenhält und andererseits in seiner Funktion als
Abtropfkante ein Entlang-Rinnen an der Hand und dem Unterarm
bzw. Hineinrinnen in z. B. einen Ärmel verhindert.
Der Haltestiel kann erfindungsgemäß des weiteren an seinem
kappenseitigen Ende dem bogenförmigen Verlauf der Einführöff
nung angepaßt sein und an diesem Ende den Finger bis auf etwa
die Hälfte der Fingerseitenflächen hochreichen, diesen rin
nenartig formangepaßt umschließend, während der Haltestiel in
Richtung seines Halteendes kontinuierlich schmaler wird und
in die Endverdickung einläuft. Hierdurch wird die gute
Einleg- und Einführbarkeit der erfindungsgemäßen Zahnbürste
noch verbessert.
Zur sehr guten Handhabbarkeit des Erfindungsgegenstands trägt
zudem bei, wenn der Kappenteil im wesentlichen an seinem
fingerrückenseitigen Einführende eine Griff-Erhöhung auf
weist, die in Form eines Querwulstes oder vorzugsweise eines
Nippels ausgeführt sein kann. Die wulstförmige Grifferhöhung
kann dabei Teil des zirkularen Abschlußwulstes der Einführ
öffnung des Kappenteils sein, also der Abschlußwulst kann an
dieser Stelle etwas griffiger, d. h. z. B. erhöhter und mit
entsprechender Griffrille ausgestattet sein. Bei Anordnung
eines Nippels als Grifferhöhung kann dieser eine kugel- oder
knopfförmige Form besitzen und ebenfalls auf dem Abschluß
wulst angeordnet sein oder Teil dieses Abschlußwulstes sein.
Die Anordnung einer Grifferhöhung verbessert die Handhabbar
keit zusätzlich, so daß das An- und Ablegen der erfindungs
gemäßen Fingerzahnbürste und insbesondere deren positions
genaue Plazierung schnell und einfach durchgeführt werden
kann.
Vorteilhaft ist des weiteren, wenn der Abschlußwulst zumin
dest teilweise gleichzeitig Abschluß- bzw. Anfangsteil des
Haltestiels ist. Dabei kann der Wulst zumindest auf die Länge
der Umfangserstreckung des kappenseitigen Haltestielendes aus
gleichem Material wie der Haltestiel ausgebildet sein, wäh
rend der restliche Wulstteil, d. h. der den Fingerrücken
überspannende Wulstteil aus gleichem weichelastischem Materi
al wie der Kappenteil geformt ist. Es kann jedoch auch der
gesamte Wulst aus dem weichelastischen Kappenmaterial gefer
tigt sein, was herstelltechnisch dem entsprechenden Fachmann
überlassen werden kann.
Das Kappenteil, das aus relativ dünnem gummielastischen
Material gefertigt ist, weist eine Aktionsfläche auf, die
sich vorzugsweise über die Fingerspitze bis zum Fingerrücken
erstreckt und zudem die seitlichen Fingerflächen bis ca. zur
Hälfte überdeckt. Hierdurch weist die Aktionsfläche eine
optimale Ausdehnung bzw. Anordnung auf, so daß mit der ord
nungsgemäß aufgesetzten Fingerzahnbürste optimal gearbeitet
werden kann.
Vorteilhaft ist auch, wenn die Reinigungselemente der Ak
tionsfläche des Kappenteils dem Einsatzfall angepaßt sind,
also z. B. als steife Borsten, als Schlaufengeflecht oder als
gummielastische Zotten ausgebildet sind. Diese weisen jeweils
eine Länge von vorzugsweise ca. 4 mm auf, welche Länge in
Kombination mit dem entsprechenden Material und weiterer
Querschnittsdimensionierung der Reinigungselemente eine
besondere Eignung zum Reinigen der Zähne oder Massieren des
Zahnfleisches oder beider ergibt.
Bei der Ausführung der Reinigungselemente der Aktionsfläche
als Schlaufengeflecht können Textilschlaufen oder Kunststoff
schlaufen oder Schlaufen aus irgendwelchem anderen geeigneten
Material angeordnet werden, die z. B. unmittelbar in dem
dünnen, elastischen Grundmaterial des Kappenteils eingearbei
tet bzw. eingebettet sind. Hierdurch entsteht eine Aktions
fläche mit Frottee-Qualität, die bekanntlich in der Körper
pflege in verschiedenster weicher oder härterer Qualität für
diverse Massagezwecke umfangreich sehr wirkungsvoll einge
setzt wird.
Die Anordnung und/oder Formgebung insbesondere von Aktions
fläche, Abschlußwulst (gerade, schräg oder geschwungen) und
des Haltestiels, im einzelnen oder in Zusammenwirkung gese
hen, können zusätzlich zur funktionsoptimierten Gestaltung
auch künstlerische Gestaltungen erfahren. Dabei kann z. B.
insbesondere für Kinder-Fingerzahnbürsten daran gedacht
werden, vor allem den Kappenteil mit dessen Aktionsteil so zu
gestalten und mit zeichnerischen und plastischen Elementen zu
kombinieren, daß das äußere Design z. B. als bunte Tierfigur
oder als komisches Gesicht usw. gestaltet wird. Hierdurch
wird ein hoher Benutzungsanreiz erzielt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispie
len näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Fingerzahnbürste in auf dem
Zeigefinger aufgesetzter Einsatzstellung, in Grund
ausführung,
Fig. 2 eine Fingerzahnbürste wie in Fig. 1, in abgezogenem
Zustand, in anderer Perspektive, und
Fig. 3 eine Fingerzahnbürste in gleicher Ansicht wie in
Fig. 2, jedoch als Ausführung mit besonderem Design
als Zahnputztierchen, für Kinder.
In der in Fig. 1 dargestellten Seitenansicht ist eine erfin
dungsgemäße Fingerzahnbürste in auf einen Zeigefinger 2
aufgezogenen Zustand gezeigt. Es ist zu erkennen, daß die
Fingerzahnbürste 1 aus zwei wesentlichen Bestandteilen be
steht, nämlich aus einem oberen, im wesentlichen fingerling
förmigen Kappenteil 3 und einem in Fingerlängserstreckung
innenseitig weitergeführten, längeren Haltestiel 4. Der
Kappenteil 3 ist an seinem Einführende über einen Abschluß
wulst 5 abgeschlossen, der gleichzeitig den teilweisen Beginn
des Haltestiels 4 darstellt. Dieser Abschlußwulst 5 weist an
seinem fingerrückenseitigen Ende eine als im wesentlichen
kugelförmigen Nippel 6 ausgebildete Grifferhöhung auf. Dieser
Nippel 6 dient zur Handhabungserleichterung, insbesondere
beim An- und Abstreifen des Kappenteils 3 bzw. der gesamten
Fingerzahnbürste.
Der Abschlußwulst 5 weist eine angeformte Abtropfkante 7 auf,
die ein Abwärtsfließen von im Mund befindlichen Flüssigkeiten
entlang des Haltestiels 4 und des Fingers 2 bis auf die Hand
und weiter abwärts, wirkungsvoll verhindert.
Der Kappenteil 3 ist zusammen mit seinem Abschlußwulst so
ausgebildet und angeordnet, daß eine schräge Einführöffnung 8
vorhanden ist. Diese Schräge, die in gewissem Maße in Ver
besserung der Abtropfwirkung eine leicht geschwungene Form
aufweist, ist am Beginn des Haltestiels wiederzufinden, der
praktisch nahtlos über den Wulst in den Kappenteil übergeht
bzw. mit diesem fest verbunden ist.
Der Haltestiel ist an seinem oberen, kappenseitigen Ende
dessen Form bzw. der Form des einliegenden Fingers angepaßt,
so daß er zumindest an dieser Seite eine Ausformung als
zumindest teilweise Rinne 9, die in Fig. 1 und 2 nur strich
punktiert angedeutet ist, aufweist. Die Rinne 9, dient eben
falls zur wesentlichen Ein- und Ausführerleichterung, indem
der Finger zuerst in die feste Rinne 9 eingelegt und dann
entlang dieser in das Innere des Kappenteils eingeschoben
wird.
Wie aus der Zeichnung zu erkennen ist, geht der Haltestiel im
weiteren aus seiner Rinnenform in eine mehr und mehr runde
Form über, den eigentlichen Stiel 10 bildend, der bis in die
Handinnenfläche 12 hineinreicht, wo er in einer Kugel 11
endet. Das Ende des Stiels 10 mit Kugel 11 wird in der Han
dinnenfläche 12 durch den Daumen 13 oder die weiteren Finger
14 so festgehalten, daß der Kappenteil 3 positionsrichtig und
straff aufsitzt.
Der Kappenteil 3 weist eine Aktionsfläche 15 auf, die die
Fingerunterseite bis mindestens ca. auf Länge des ersten
Fingergliedes bedeckt und gleichzeitig die Seitenflächen und
die Fingerkappe bis auf den Fingerrücken abdeckt. In der in
der Zeichnung ausgebildeten Ausführung ist die Aktionsfläche
15 mit einem Schlaufengeflecht 16 versehen.
Mit dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zum
Unterschied zu dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungs
beispiel lediglich eine zusätzliche künstlerische Gestaltung
vorgenommen worden, indem die Aktionsfläche 15 eine Abgren
zung über eine Farblinie 17 oder entsprechenden, möglichst
auch farblich abhebende Materialapplikation gleicher Ge
schmeidigkeit wie das Kappengrundmaterial, erfahren hat.
Diese Farblinie 17 ist hier als Lippenkontur eines Tieres,
z. B. eines Haifisches, nachgebildet, wobei das Schlaufenge
flecht 16 der Aktionsfläche 15 den geöffneten Mund mit Zähnen
usw. darstellen soll. Zusätzlich aufgemalte oder aufgeklebte
Augen 18 und besondere Farb- oder Formgebung des Abschlußwul
stes 5 können dann den erwünschten ästhetischen Effektver
stärken.
Bezugszeichenliste
1 Fingerzahnbürste
2 Zeigefinger
3 Kappenteil
4 Haltestiel
5 Abschlußwulst
6 Nippel
7 Abtropfkante
8 Einführöffnung
9 Einführ-Rinne
10 Stiel
11 Kugel
12 Handinnenfläche
13 Daumen
14 Finger
15 Aktionsfläche
16 Schlaufengeflecht
17 Farblinie
18 aufgemaltes oder aufgeklebtes Auge
2 Zeigefinger
3 Kappenteil
4 Haltestiel
5 Abschlußwulst
6 Nippel
7 Abtropfkante
8 Einführöffnung
9 Einführ-Rinne
10 Stiel
11 Kugel
12 Handinnenfläche
13 Daumen
14 Finger
15 Aktionsfläche
16 Schlaufengeflecht
17 Farblinie
18 aufgemaltes oder aufgeklebtes Auge
Claims (16)
1. Fingerzahnbürste, mit
- - einem auf einen Finger aufsetzbaren, fingerlingartigen Kappenteil, der zumindest an seiner Innenseite und Fingerkup pe eine Aktionsfläche mit im wesentlichen borstenartigen Reinigungselementen trägt,
- - einem im wesentlichen an der Fingerinnenseite entlangge führten, zumindest teilweise biegeelastischen, stegförmigen Halteteil, der einerseits am Kappenteil befestigt ist und andererseits ein Halteelement aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der am elastischen Kappenteil (3) befestigte Halteteil
ein biegeelastischer Haltestiel (4) ist, der in aufgesetztem
Zustand im wesentlichen bis in die Handinnenfläche (12)
reicht.
2. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltestiel (4) im wesentlichen je nach Handgrundtypen
ausgebildet und dabei eine Länge von ca. 5-10 cm, für
Erwachsene vorzugsweise von ca. 6-8 cm aufweist.
3. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteelement am Ende des Haltestiels (4) eine End
verdickung ist, die die Form einer Kugel (11) oder einer
längs- oder querovalen Verdickung aufweist.
4. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kappenteil (3) zumindest am Fingerrücken eine Länge
von ca. 0,5-2,5 cm, vorzugsweise von ca. 2 cm, aufweist.
5. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kappenteil (3) an der Fingerinnenseite um ca. 0,5 -
3,5 cm länger ist als an der Fingerrückenseite, dadurch eine
schräge Einführöffnung (8) des Kappenteils (3) bildend.
6. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einführöffnung (8) des Kappenteils (3) durch einen im
wesentlichen zirkularen Abschlußwulst (5) begrenzt ist.
7. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abschlußwulst (5) eine Abtropfkante (7) aufweist bzw.
zumindest teilweise als solche ausgebildet ist.
8. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltestiel an seinem kappenseitigen Ende dem bogen
förmigen Verlauf der Einführöffnung (8) angepaßt ist.
9. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltestiel an seinem kappenseitigen Gegenende der
Form des Fingers (2) und gleichzeitig der Einführungsöffnung
(8) so angepaßt ist, daß er bis etwa die Hälfte der Seiten
flächen hochreicht, diesen in Form einer Rinne (9) umschlie
ßend und in Richtung des Halteendes kontinuierlich schmaler
werdend in Form eines Stiels (10) ausläuft.
10. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kappenteil (3) im wesentlichen an seinem fingerrüc
kenseitigen Einführenden eine Grifferhöhung in Form eines
Querwulstes oder eines Nippels (6) aufweist.
11. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grifferhöhung (6) am Abschlußwulst (5) angeordnet ist
oder vorzugsweise Teil dieses Wulstes (5) ist.
12. Fingerzahnbürste nach den Ansprüchen 6 und 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abschlußwulst (5) gleichzeitig
Abschluß- bzw. Anschlußteil des Haltestiels (4) ist.
13. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kappenteil aus relativ dünnem, gummielastischem
Material gefertigt ist und daß die Aktionsfläche (15) des
Kappenteils (3) sich vorzugsweise über die Kuppe bis zum
Fingerrücken erstreckt und die seitlichen Fingerflächen bis
ca. die Hälfte überdeckt.
14. Fingerzahnbürste nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich
net, daß die Reinigungselemente (16) der Aktionsfläche (15)
an sich bekannte Borsten oder ein Schlaufengeflecht (16) oder
gummielastische Zotten, mit einer Länge von vorzugsweise ca.
4 mm sind.
15. Fingerzahnbürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich
net, daß das ca. 4 cm lange Schlaufen aufweisende Schlaufen
geflecht (16) unmittelbar in dem relativ dünnen, elastischen
Grundmaterial des Kappenteils (3) eingearbeitet und/oder
eingebettet ist.
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