DE19506789C1 - Fingerzahnbürste - Google Patents

Fingerzahnbürste

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Fingerzahnbürste gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie zur Zahn- und Zahn­ fleischpflege Verwendung findet.
Eine schonende Zahnputztechnik und Zahnfleischmassage ist bekanntlich von besonderer Bedeutung, insbesondere bei Perso­ nen mit Zahnfleischbluten und Zahnbetterkrankungen (Paraden­ tose). Häufig auftretende Zahn- und Zahnfleischverletzungen können durch die Verwendung einer Fingerzahnbürste vermieden werden. Das durch diese gegebene Fingerspitzengefühl erleich­ tert und vereinfacht die systematische Zahnputztechnik. Das bei empfindlichen Personen durch die Zahnbürste im Bereich der Mahlzähne hervorgerufene Fremdkörpergefühl kann vermieden werden. Die Fingerzahnbürste ist speziell geeignet zur sanf­ ten Zahnreinigung und Zahnfleischmassage insbesondere nach Paradentosebehandlungen.
Eine solche Fingerzahnbürste ist z. B. aus der DE 32 32 313 A1 bekannt. Der darin beschriebene Dentalfingerling besteht im wesentlichen aus einem gummiartigen Fingerüberzug mit einer Aktionsfläche bestimmter Formung und Größe, die wahlweise mit Borsten bzw. Gumminoppen besetzt ist und eine medikamen­ töse Beschickung zuläßt. Dabei erstreckt sich das Aktionsfeld von der Fingerbeere ausgehend über das Nagelglied und Mittel­ glied an der Fingerinnenseite und bedeckt die gesamte Breite der Fingerinnenseite in dieser Region und zieht sich nach ca. 5 mm an den Seitenflächen entlang. Das Aktionsfeld kann dabei mit 7 bis 9 mm langen Borsten oder mit 1 bis 2 mm hohen Gumminoppen bzw. 4 bis 5 mm hohen Gummikelchen bestückt sein. Zwar können Zähne und Zahnfleisch mit diesem dicken Dental­ fingerling schonend behandelt werden. Jedoch ist dessen Handhabung in der Praxis viel zu umständlich oder ganz un­ möglich, da es kaum gelingt, diesen einfach über den Zeige­ finger zu schieben und ihn, vor allem im nassen Zustand, wieder zu entfernen. Auch ist bei nicht ausreichend festem Aufsetzen des Fingerlings auf z. B. den Zeigefinger ein ver­ drehendes Verrutschen vorhanden, so daß das Aktionsfeld nicht an der optimalen Stelle des Fingers zu liegen kommt. Aus demselben Grunde ist auch ein unkontrollierbares, selbständi­ ges Ablösen möglich, was insbesondere bei Kindern zu einem ungewollten Verschlucken des Dentalfingerlings führen kann.
Aus der DE 34 29 655 A1 ist ein fingerlingartiges Mundreini­ gungsgerät bekannt, das ebenfalls aus einem Fingerling z. B. aus Gummi oder plastischem Kunststoff besteht und auf seiner gesamten äußeren Mantelfläche mit Borsten bestückt ist, die im wesentlichen aus dem gleichen Material bestehen wie der Fingerling selbst. Diese Borsten sind über den Umfang des Basis-Fingerlings unterschiedlich verteilt angeordnet. Über einen Umfangs-Sektor von etwa 120° sind auf dem Finger­ lingrücken kurze, weichere Borsten florartig dicht verteilt angeordnet, die eine Reizung oder gar ein Aufreiben der weichen Haut im Inneren der Mundhöhle während des eigentli­ chen Bürstens der Zähne vermeiden sollen. Über die restlichen zu den Zähnen hinweisenden 240° des Querschnitts-Umfangs sind härtere Borsten angeordnet, die der Zahnreinigung dienen. Auch diese bekannte Fingerzahnbürste läßt zwar ein gründli­ ches und schonendes Zahnputzen zu, jedoch weist sie die gleichen Nachteile wie der vorhergehend beschriebene Dental­ fingerling auf, insbesondere in bezug auf die umständliche Handhabung und nicht ausreichende Sicherheit.
Aus der DE 90 16 366 U1 ist eine Fingerzahnbürste bekannt, die im wesentlichen aus einer auf einen Finger aufsetzbaren Fingerhaube besteht, an der Zahnreinigungsborsten angebracht sind. Die Fingerhaube kann dabei eine Vollkappe sein oder eine Halbkappe, wobei letztere durch Haltemittel wie volle Ringe oder geöffnete Ringe, auf dem Finger festgehalten wird. Des weiteren kann an der Fingerhaube eine als Sicherung dienende Schnur angebracht sein, deren Länge so bemessen ist, daß sie um die Hand genommen werden kann, um ein ungewolltes Abgleiten und Verschlucken der Fingerzahnbürste zu verhin­ dern. Interessant dabei ist, daß diese bekannte Fingerhaube nicht über die erste Fingerbeuge hinaus reicht und mit Natur- oder Kunststoffborsten bestückt ist. Auch diese bekannte Fingerzahnbürste weist die eingangs gezeigten Nachteile auf, wobei eine ausreichende Sicherheit durch die Schnur nur in sehr unzulänglicher Weise vorhanden ist. Eine Verdrehversi­ cherheit ist durch die Schnur nicht gegeben.
Zudem beschreibt die DE 32 28 679 A1 eine Fingerzahn­ bürste, die ein Kappenteil mit innenseitigen, steifen Borsten aufweist. An diesem Kappenteil ist relativ gelenkig ein wenigstens teilweise biegesteifer, zungenförmiger Innen- Tragabschnitt angeordnet, der ebenfalls mit Borsten bestückt ist. In dessen Verlängerung wiederum ist ein schmalerer, längerer Stegabschnitt vorgesehen, an dessen äußerem Ende ein fingerumgreifender Ring oder Ringabschnitt angeordnet ist. Diese bekannte Zahnbürste weist ebenfalls die Nachteile der umständlichen Handhabung auf und zudem das Erfordernis, daß eine relativ genaue Größenauslegung in bezug auf den Finger des Benutzers vorhanden sein muß, insbesondere auf Dicke und Länge des Fingers, da bei nichtausreichender Paßsicherheit ein optimaler Einsatz nicht möglich ist.
Schließlich sind aus den GB 2 136 681A, US 3 018 498 und US 2 686 325 Fingerzahnbürsten bekannt, die aus einem Finger­ ling mit daran insbesondere innenseitig angeordneten borsten- oder noppenähnlichen Elementen bestehen. Sie besitzen zudem jeweils auf der der Hand zugewandten Seite des Fingerlings einen Bereich, der etwas verlängert ist und der zum Festhalten des Fingerlings mit dem Daumen dient. Beim Benutzen dieser bekannten Fingerzahnbürsten in mit dem Daumen festgehaltener, also verrutschverhindernden Position, ergeben sich insbesonde­ re beim Putzen der Backenzähne Schwierigkeiten, da der Daumen beim Einführen in den geöffneten Mund Platzprobleme bereitet. Auch wird der Daumen dabei von Speichel, Zahnputzmittel usw. in an sich unangenehmer und unhygienischer Weise mit benetzt.
Auch ist noch anzumerken, daß bei all diesen bekannten Fin­ gerzahnbürsten keine Abtropfvorkehrungen vorhanden sind, so daß Speichel, Wasser, Zahnpaste usw. ungehindert entlang des Fingers über die Hand und von da auf den Unterarm und die Bekleidung rinnen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fingerzahnbürste oben genannter Gattung anzugeben, die ein einfaches und sicheres Handhaben ermöglicht, insbesondere ein einfaches und sicheres An- und Ablegen, ein verdreh-, und abrutschsicheres Benutzen und eine ausreichende Verschlucksicherheit bietet.
Diese Aufgabe wird durch die Kennzeichenmerkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen werden vorteilhafte Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen beschrieben.
Demgemäß besteht die erfindungsgemäße Fingerzahnbürste aus einem fingerlingartigen Kappenteil, der zumindest an seiner Innenseite eine Aktionsfläche mit im wesentlichen borsten­ artigen Reinigungselementen trägt. Ein am Kappenteil befe­ stigtes und sich an der Fingerinnenseite längs erstreckendes, stegförmiges Halteteil ist vorgesehen, das an seinem anderen Ende ein Halteelement aufweist. Wesentlich dabei ist, daß der am elastischen Kappenteil befestigte Halteteil ein biegee­ lastischer Haltestiel ist, der in funktionsgerecht aufgesetz­ tem Zustand im wesentlichen bis in die Handfläche des Benut­ zers reicht. Mit Hilfe dieses Halte-/Verlängerungsstieles wird der fingerlingartige Kappenteil beim Gebrauch mit dem Daumen und/oder den restlichen Fingern fest und immer in einer gewissen Spannung auf dem Zeigefinger oder einem ande­ ren zum Putzen benutzten Finger festgehalten.
Dadurch wird ein unkontrollierbares, selbständiges Ablösen verhindert, während zudem das An- und Ablegen, insbesondere mit Hilfe dieses Stiels sich vollkommen einfach und sehr sicher gestal­ tet. Somit kann diese Fingerzahnbürste auch von ungeschickte­ ren Leuten und somit insbesondere auch von Kindern verwendet werden. Der Kappenteil ist durch den Haltestiel am Verrut­ schen und Verdrehen gehindert, so daß ein strammes Ansetzen am Finger nicht mehr notwendig ist und auch eine Fingerzahn­ bürste mit etwas loserem Kappenteil ebenfalls sicher und mit gutem Effekt verwendet werden kann.
Vorteilhaft ist, wenn der Haltestiel, je nach Handtype bzw. -größe, also insbesondere Kinder-, Frauen- oder Männergröße und hier noch für zartere oder kräftigere Hände eine Länge von ca. 5-10 cm, für Erwachsene vorzugsweise ca. 6-8 cm aufweist. Zwar kann eine Fingerzahnbürste mit längerem Halte­ stiel auch sehr gut gehandhabt werden, jedoch ist dessen Handhabung leichter, wenn der Haltestiel lediglich bis in die Mitte der Handinnenfläche reicht, wodurch, abgesehen davon, daß das Stielende durch den Daumenballen besser umschlossen werden kann, auch das Gerät selbst weniger sperrig und daher leichter aufbewahrbar ist.
Von besonderem Vorteil ist, wenn das Halteelement am Ende des Haltestiels eine Endverdickung aufweist, die in angelegtem Zustand der Fingerzahnbürste im wesentlichen in der Mitte der Handinnenfläche formgünstig einliegt. Diese Endverdickung kann eine Kugelform aufweisen oder eine längs- bzw. querovale Verdickung sein. Insbesondere durch eine Kugelform ist das Einsetzen des Haltestielendes besonders formanpassungsfähig und kann von der Handinnenfläche optimal umschlossen und positionsfixiert festgehalten werden. Mit Hilfe des Daumens kann zudem über die Kugelform stets eine optimale Zugwirkung auf den Stiel und somit auf den Kappenteil, ausgewirkt wer­ den, so daß letzterer immer mit einer gewissen Spannung auf dem Zeigefinger aufsitzt.
Erfindungsgemäß weist der Kappenteil am Fingerrücken zumin­ dest eine Länge von ca. 0,5-3 cm, vorzugsweise von ca. 2 cm auf, wobei dieser gleichzeitig an der Fingerseite um ca. 0,5- 4 cm länger ist als am Fingerrücken, wodurch eine schräge Fingereinführöffnung des Kappenteils vorhanden ist. Hierdurch gleitet der Finger leichter in den Kappenteil ein- und aus, wobei gleichzeitig eine ausreichend große Aktionsfläche vorhanden bleibt.
Als vorteilhaft erweist sich, wenn das einführseitige Ende des Kappenteils durch einen im wesentlichen zirkularen Wulst abgeschlossen ist. Dieser Wulst kann zudem als Abtropfkante ausgebildet sein. Hierdurch ist eine besonders gute, zusätz­ liche Handhabungsmöglichkeit gegeben, da dieser Wulst einer­ seits den Kappenteil in zumindest leicht geöffnetem Einführ­ zustand offenhält und andererseits in seiner Funktion als Abtropfkante ein Entlang-Rinnen an der Hand und dem Unterarm bzw. Hineinrinnen in z. B. einen Ärmel verhindert.
Der Haltestiel kann erfindungsgemäß des weiteren an seinem kappenseitigen Ende dem bogenförmigen Verlauf der Einführöff­ nung angepaßt sein und an diesem Ende den Finger bis auf etwa die Hälfte der Fingerseitenflächen hochreichen, diesen rin­ nenartig formangepaßt umschließend, während der Haltestiel in Richtung seines Halteendes kontinuierlich schmaler wird und in die Endverdickung einläuft. Hierdurch wird die gute Einleg- und Einführbarkeit der erfindungsgemäßen Zahnbürste noch verbessert.
Zur sehr guten Handhabbarkeit des Erfindungsgegenstands trägt zudem bei, wenn der Kappenteil im wesentlichen an seinem fingerrückenseitigen Einführende eine Griff-Erhöhung auf­ weist, die in Form eines Querwulstes oder vorzugsweise eines Nippels ausgeführt sein kann. Die wulstförmige Grifferhöhung kann dabei Teil des zirkularen Abschlußwulstes der Einführ­ öffnung des Kappenteils sein, also der Abschlußwulst kann an dieser Stelle etwas griffiger, d. h. z. B. erhöhter und mit entsprechender Griffrille ausgestattet sein. Bei Anordnung eines Nippels als Grifferhöhung kann dieser eine kugel- oder knopfförmige Form besitzen und ebenfalls auf dem Abschluß­ wulst angeordnet sein oder Teil dieses Abschlußwulstes sein. Die Anordnung einer Grifferhöhung verbessert die Handhabbar­ keit zusätzlich, so daß das An- und Ablegen der erfindungs­ gemäßen Fingerzahnbürste und insbesondere deren positions­ genaue Plazierung schnell und einfach durchgeführt werden kann.
Vorteilhaft ist des weiteren, wenn der Abschlußwulst zumin­ dest teilweise gleichzeitig Abschluß- bzw. Anfangsteil des Haltestiels ist. Dabei kann der Wulst zumindest auf die Länge der Umfangserstreckung des kappenseitigen Haltestielendes aus gleichem Material wie der Haltestiel ausgebildet sein, wäh­ rend der restliche Wulstteil, d. h. der den Fingerrücken überspannende Wulstteil aus gleichem weichelastischem Materi­ al wie der Kappenteil geformt ist. Es kann jedoch auch der gesamte Wulst aus dem weichelastischen Kappenmaterial gefer­ tigt sein, was herstelltechnisch dem entsprechenden Fachmann überlassen werden kann.
Das Kappenteil, das aus relativ dünnem gummielastischen Material gefertigt ist, weist eine Aktionsfläche auf, die sich vorzugsweise über die Fingerspitze bis zum Fingerrücken erstreckt und zudem die seitlichen Fingerflächen bis ca. zur Hälfte überdeckt. Hierdurch weist die Aktionsfläche eine optimale Ausdehnung bzw. Anordnung auf, so daß mit der ord­ nungsgemäß aufgesetzten Fingerzahnbürste optimal gearbeitet werden kann.
Vorteilhaft ist auch, wenn die Reinigungselemente der Ak­ tionsfläche des Kappenteils dem Einsatzfall angepaßt sind, also z. B. als steife Borsten, als Schlaufengeflecht oder als gummielastische Zotten ausgebildet sind. Diese weisen jeweils eine Länge von vorzugsweise ca. 4 mm auf, welche Länge in Kombination mit dem entsprechenden Material und weiterer Querschnittsdimensionierung der Reinigungselemente eine besondere Eignung zum Reinigen der Zähne oder Massieren des Zahnfleisches oder beider ergibt.
Bei der Ausführung der Reinigungselemente der Aktionsfläche als Schlaufengeflecht können Textilschlaufen oder Kunststoff­ schlaufen oder Schlaufen aus irgendwelchem anderen geeigneten Material angeordnet werden, die z. B. unmittelbar in dem dünnen, elastischen Grundmaterial des Kappenteils eingearbei­ tet bzw. eingebettet sind. Hierdurch entsteht eine Aktions­ fläche mit Frottee-Qualität, die bekanntlich in der Körper­ pflege in verschiedenster weicher oder härterer Qualität für diverse Massagezwecke umfangreich sehr wirkungsvoll einge­ setzt wird.
Die Anordnung und/oder Formgebung insbesondere von Aktions­ fläche, Abschlußwulst (gerade, schräg oder geschwungen) und des Haltestiels, im einzelnen oder in Zusammenwirkung gese­ hen, können zusätzlich zur funktionsoptimierten Gestaltung auch künstlerische Gestaltungen erfahren. Dabei kann z. B. insbesondere für Kinder-Fingerzahnbürsten daran gedacht werden, vor allem den Kappenteil mit dessen Aktionsteil so zu gestalten und mit zeichnerischen und plastischen Elementen zu kombinieren, daß das äußere Design z. B. als bunte Tierfigur oder als komisches Gesicht usw. gestaltet wird. Hierdurch wird ein hoher Benutzungsanreiz erzielt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispie­ len näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Fingerzahnbürste in auf dem Zeigefinger aufgesetzter Einsatzstellung, in Grund­ ausführung,
Fig. 2 eine Fingerzahnbürste wie in Fig. 1, in abgezogenem Zustand, in anderer Perspektive, und
Fig. 3 eine Fingerzahnbürste in gleicher Ansicht wie in Fig. 2, jedoch als Ausführung mit besonderem Design als Zahnputztierchen, für Kinder.
In der in Fig. 1 dargestellten Seitenansicht ist eine erfin­ dungsgemäße Fingerzahnbürste in auf einen Zeigefinger 2 aufgezogenen Zustand gezeigt. Es ist zu erkennen, daß die Fingerzahnbürste 1 aus zwei wesentlichen Bestandteilen be­ steht, nämlich aus einem oberen, im wesentlichen fingerling­ förmigen Kappenteil 3 und einem in Fingerlängserstreckung innenseitig weitergeführten, längeren Haltestiel 4. Der Kappenteil 3 ist an seinem Einführende über einen Abschluß­ wulst 5 abgeschlossen, der gleichzeitig den teilweisen Beginn des Haltestiels 4 darstellt. Dieser Abschlußwulst 5 weist an seinem fingerrückenseitigen Ende eine als im wesentlichen kugelförmigen Nippel 6 ausgebildete Grifferhöhung auf. Dieser Nippel 6 dient zur Handhabungserleichterung, insbesondere beim An- und Abstreifen des Kappenteils 3 bzw. der gesamten Fingerzahnbürste.
Der Abschlußwulst 5 weist eine angeformte Abtropfkante 7 auf, die ein Abwärtsfließen von im Mund befindlichen Flüssigkeiten entlang des Haltestiels 4 und des Fingers 2 bis auf die Hand und weiter abwärts, wirkungsvoll verhindert.
Der Kappenteil 3 ist zusammen mit seinem Abschlußwulst so ausgebildet und angeordnet, daß eine schräge Einführöffnung 8 vorhanden ist. Diese Schräge, die in gewissem Maße in Ver­ besserung der Abtropfwirkung eine leicht geschwungene Form aufweist, ist am Beginn des Haltestiels wiederzufinden, der praktisch nahtlos über den Wulst in den Kappenteil übergeht bzw. mit diesem fest verbunden ist.
Der Haltestiel ist an seinem oberen, kappenseitigen Ende dessen Form bzw. der Form des einliegenden Fingers angepaßt, so daß er zumindest an dieser Seite eine Ausformung als zumindest teilweise Rinne 9, die in Fig. 1 und 2 nur strich­ punktiert angedeutet ist, aufweist. Die Rinne 9, dient eben­ falls zur wesentlichen Ein- und Ausführerleichterung, indem der Finger zuerst in die feste Rinne 9 eingelegt und dann entlang dieser in das Innere des Kappenteils eingeschoben wird.
Wie aus der Zeichnung zu erkennen ist, geht der Haltestiel im weiteren aus seiner Rinnenform in eine mehr und mehr runde Form über, den eigentlichen Stiel 10 bildend, der bis in die Handinnenfläche 12 hineinreicht, wo er in einer Kugel 11 endet. Das Ende des Stiels 10 mit Kugel 11 wird in der Han­ dinnenfläche 12 durch den Daumen 13 oder die weiteren Finger 14 so festgehalten, daß der Kappenteil 3 positionsrichtig und straff aufsitzt.
Der Kappenteil 3 weist eine Aktionsfläche 15 auf, die die Fingerunterseite bis mindestens ca. auf Länge des ersten Fingergliedes bedeckt und gleichzeitig die Seitenflächen und die Fingerkappe bis auf den Fingerrücken abdeckt. In der in der Zeichnung ausgebildeten Ausführung ist die Aktionsfläche 15 mit einem Schlaufengeflecht 16 versehen.
Mit dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zum Unterschied zu dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungs­ beispiel lediglich eine zusätzliche künstlerische Gestaltung vorgenommen worden, indem die Aktionsfläche 15 eine Abgren­ zung über eine Farblinie 17 oder entsprechenden, möglichst auch farblich abhebende Materialapplikation gleicher Ge­ schmeidigkeit wie das Kappengrundmaterial, erfahren hat. Diese Farblinie 17 ist hier als Lippenkontur eines Tieres, z. B. eines Haifisches, nachgebildet, wobei das Schlaufenge­ flecht 16 der Aktionsfläche 15 den geöffneten Mund mit Zähnen usw. darstellen soll. Zusätzlich aufgemalte oder aufgeklebte Augen 18 und besondere Farb- oder Formgebung des Abschlußwul­ stes 5 können dann den erwünschten ästhetischen Effektver­ stärken.
Bezugszeichenliste
1 Fingerzahnbürste
2 Zeigefinger
3 Kappenteil
4 Haltestiel
5 Abschlußwulst
6 Nippel
7 Abtropfkante
8 Einführöffnung
9 Einführ-Rinne
10 Stiel
11 Kugel
12 Handinnenfläche
13 Daumen
14 Finger
15 Aktionsfläche
16 Schlaufengeflecht
17 Farblinie
18 aufgemaltes oder aufgeklebtes Auge

Claims (16)

1. Fingerzahnbürste, mit
  • - einem auf einen Finger aufsetzbaren, fingerlingartigen Kappenteil, der zumindest an seiner Innenseite und Fingerkup­ pe eine Aktionsfläche mit im wesentlichen borstenartigen Reinigungselementen trägt,
  • - einem im wesentlichen an der Fingerinnenseite entlangge­ führten, zumindest teilweise biegeelastischen, stegförmigen Halteteil, der einerseits am Kappenteil befestigt ist und andererseits ein Halteelement aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der am elastischen Kappenteil (3) befestigte Halteteil ein biegeelastischer Haltestiel (4) ist, der in aufgesetztem Zustand im wesentlichen bis in die Handinnenfläche (12) reicht.
2. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestiel (4) im wesentlichen je nach Handgrundtypen ausgebildet und dabei eine Länge von ca. 5-10 cm, für Erwachsene vorzugsweise von ca. 6-8 cm aufweist.
3. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement am Ende des Haltestiels (4) eine End­ verdickung ist, die die Form einer Kugel (11) oder einer längs- oder querovalen Verdickung aufweist.
4. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenteil (3) zumindest am Fingerrücken eine Länge von ca. 0,5-2,5 cm, vorzugsweise von ca. 2 cm, aufweist.
5. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenteil (3) an der Fingerinnenseite um ca. 0,5 - 3,5 cm länger ist als an der Fingerrückenseite, dadurch eine schräge Einführöffnung (8) des Kappenteils (3) bildend.
6. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführöffnung (8) des Kappenteils (3) durch einen im wesentlichen zirkularen Abschlußwulst (5) begrenzt ist.
7. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußwulst (5) eine Abtropfkante (7) aufweist bzw. zumindest teilweise als solche ausgebildet ist.
8. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestiel an seinem kappenseitigen Ende dem bogen­ förmigen Verlauf der Einführöffnung (8) angepaßt ist.
9. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestiel an seinem kappenseitigen Gegenende der Form des Fingers (2) und gleichzeitig der Einführungsöffnung (8) so angepaßt ist, daß er bis etwa die Hälfte der Seiten­ flächen hochreicht, diesen in Form einer Rinne (9) umschlie­ ßend und in Richtung des Halteendes kontinuierlich schmaler werdend in Form eines Stiels (10) ausläuft.
10. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenteil (3) im wesentlichen an seinem fingerrüc­ kenseitigen Einführenden eine Grifferhöhung in Form eines Querwulstes oder eines Nippels (6) aufweist.
11. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifferhöhung (6) am Abschlußwulst (5) angeordnet ist oder vorzugsweise Teil dieses Wulstes (5) ist.
12. Fingerzahnbürste nach den Ansprüchen 6 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußwulst (5) gleichzeitig Abschluß- bzw. Anschlußteil des Haltestiels (4) ist.
13. Fingerzahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenteil aus relativ dünnem, gummielastischem Material gefertigt ist und daß die Aktionsfläche (15) des Kappenteils (3) sich vorzugsweise über die Kuppe bis zum Fingerrücken erstreckt und die seitlichen Fingerflächen bis ca. die Hälfte überdeckt.
14. Fingerzahnbürste nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Reinigungselemente (16) der Aktionsfläche (15) an sich bekannte Borsten oder ein Schlaufengeflecht (16) oder gummielastische Zotten, mit einer Länge von vorzugsweise ca. 4 mm sind.
15. Fingerzahnbürste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß das ca. 4 cm lange Schlaufen aufweisende Schlaufen­ geflecht (16) unmittelbar in dem relativ dünnen, elastischen Grundmaterial des Kappenteils (3) eingearbeitet und/oder eingebettet ist.
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