DE19522502C2 - Interdentalbürstengriff und Verfahren zum Formen eines Interdentalbürstengriffes - Google Patents

Interdentalbürstengriff und Verfahren zum Formen eines Interdentalbürstengriffes

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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Interdentalbürstengriff sowie ein Verfahren zum Formen eines Interdentalbürstengriffes.
Interdentalbürstengriffe und Interdentalbürsten sind in der Dentalindustrie allgemein bekannt, wie beispielsweise beschrieben in den US-Patenten Nr. 3,559,226, 4,222,143 und 4,387,479. Interdentalbürsten dringen in die Räume zwischen und um die Zähne herum ein und werden allgemein von Menschen mit speziellen Bürstbedürfnissen benutzt, wie beispielsweise Menschen, die Zahnbrücken tragen. Es ist also eine Auswahl an Interdentalbürstengriffen verfügbar, einschließlich kleiner Geräte, die leicht in Taschen oder Beutel passen. Diese Geräte bilden im allgemeinen starre Einheiten, bestehend aus mehreren Teilen, darunter Griffe, Bürsten mit Griffen und oft auch Überzüge, die über die Bürsten geschoben werden. Nun stört aber die Steifigkeit der Griffe des Standes der Technik oft den interdentalen Reinigungsprozeß, insbesondere wenn ein visueller Kontakt erforderlich ist. Die Folge ist, daß die starren interdentalen Geräte des Standes der Technik allgemein für eine sorgfältige und umfassende interdentale Reinigung unpassend sind.
Infolgedessen sind flexible, tragbare Interdentalbürsten in der Bemühung eingeführt worden, die mit starren Geräten verbundenen Probleme zu verringern oder zu beseitigen. Zwei solcher flexibler Interdentalbürsten sind in den japanischen Gebrauchsmusterveröffentlichungen Nr. 63-3225 und 63-3226 dargestellt. In der ersten Veröffentlichung (63-3225) umfaßt die Interdentalbürste einen balgförmigen Abschnitt kleineren Querschnitts, der vom größeren Halsabschnitt der Bürste abzweigt. Der Bürstenstengel erstreckt sich durch den abgezweigten Hals und den balgförmigen Abschnitt. Der balgförmige Abschnitt hält den Bürstenstengel und ermöglicht das Umbiegen des Stengels in eine gewünschte Winkelstellung. In der zweiten Veröffentlichung (63-3226) umfaßt die Interdentalbürste einen Haltestab zum Haltern eines Bürstenstengels, der in den Griff der Bürste integriert ist. Beide Teile, der Haltestab und der Bürstenstengel können auf einen gewünschten Winkel umgebogen werden.
Eine weitere Interdentalbürste ist im US-Patent Nr. 4,691,404 offenbart. Die Bürste weist ein glattes, flexibles Spitzende für den leichten Zugang zu weiter entfernt liegenden oder schwierig zu erreichenden Bereichen des Mundes auf. Die Interdentalbürste besitzt ein ausgewähltes Maß an Flexibilität im Halsbereich am Übergang zwischen dem Handgriff und dem Bürstenstengel, was ein Umbiegen des Halses auf einen gewünschten Bürstwinkel ermöglicht.
Wenngleich die im US-Patent Nr. 4,691,404 offenbarte flexible Interdentalbürste zum interdentalen Reinigen wirkungsvoll arbeitet, ergibt sich im Herstellungsprozeß dieser Bürsten manchmal ein Problem. Der Bürstendrahtstengel tritt manchmal nach außen hervor oder wird entlang einer Seite des Griffes freigelegt. Das kann beim Spritzgußprozeß auftreten, weil die dünnen, flexiblen Bürstendrahtstengel unter Druck in die sehr engen, verjüngten Abschnitte der Bürstengriffe eingegossen werden. Die Enge dieser Abschnitte der Bürstengriffe schließt jede größere Bewegung der Bürstendrahtstengel innerhalb der Griffe ohne das sich daraus ergebende Freilegen der Drahtstengel aus. Die Folge ist, daß die durch den Druck des Spritzgußprozesses erfolgende Bewegung der Stengel sorgfältig kontrolliert werden muß. Darüber hinaus trägt die verjüngte Konfiguration der Bürstengriffe zu den Problemen bei, die mit freigelegten und heraustretenden Bürstendrahtstengeln verbunden sind, insbesondere bei Bürstengriffen mit veränderlichen abgewinkelten oder geformten Teilstücken. In solchen Fällen können die Bürstendrahtstengel im Übergangsbereich der unterschiedlich abgewinkelten oder geformten Teilstücke übermäßig freigelegt werden. Interdentalbürsten mit hervortretenden Drähten dürften kommerziell unannehmbar sein und müssen als Abfall ausgeschieden werden, wodurch das Ausschußniveau, die Arbeit und die Betriebskosten im Herstellungsprozeß ansteigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Interdentialbürstengriff und ein Verfahren zum Formen eines derartigen Griffes zu schaffen, bei dem verhindert wird, daß der Drilldrahtstengel unerwünscht an die Oberfläche des Griffes tritt und bei dem dadurch die Herstellung auf vereinfachte Weise, mit geringerem Ausschuß, leistungfähiger und kosteneffektiver möglich ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt bezüglich des Interdentalbürstengriffes durch die Merkmale des Anspruchs 1 und bezüglich des Verfahrens durch die Merkmale des Anspruchs 15.
Die vorliegende Erfindung schafft eine Interdentalzahnbürste, die einen Kunststoffgriff umfaßt, der eine mitangeformte Drilldrahtbürste aufweist, die aus dem Griff in axialer Ausrichtung vorsteht. Der Griff umfaßt einen ersten Abschnitt im reduzierten Querschnitt an einem Ende mit Biegevermögen und einer im wesentlichen elastischen Eigenschaft, sowie einen zweiten Abschnitt größeren Querschnitts am entgegengesetzten Ende, der relativ steif ist. Der Drilldrahtstengel besitzt ein distales Ende, das in mindestens den ersten Abschnitt des Griffes eingebettet ist, sowie ein proximales Ende, das aus dem ersten Abschnitt des Griffes vorsteht. Eine Vielzahl konzentrischer Nuten ist im Hals des Handgriffes angrenzend an das distale Ende des Drilldrahtstengels vorgesehen.
Der erste Abschnitt des Handgriffes ist allgemein verjüngt ausgebildet und umfaßt ein Spitzenende sowie ein erstes und zweites abgestumpftes Teilstück. Die untere Fläche des ersten abgestumpften Teilstückes ist ganz und angrenzend mit dem zweiten Teilstück verbunden, während die untere Fläche des zweiten abgestumpften Teilstücks ganz und angrenzend mit der oberen Fläche des ersten abgestumpften Teilstückes verbunden ist, und wobei das Spitzenende ganz und angrenzend mit der oberen Fläche des zweiten abgestumpften Teilstückes verbunden ist. Die Nuten sind im wesentlichen auf dem zweiten abgestumpften Teilstück des ersten Abschnittes plaziert und weisen einen im allgemeinen gleichgroßen Abstand voneinander auf.
Die Nuten besitzen entsprechende innere Oberflächen mit Durchmessern, die wesentlich größer als der Durchmesser des Drilldrahtstengels sind, um während des Herstellungsprozesses eine seitliche Bewegung des Drilldrahtstengels zu den inneren Oberflächen hin zu ermöglichen. Die Nuten breiten sich von der Basis des zweiten abgestumpften Teilstückes her zum spitzen Ende hin aus, wobei die inneren Oberflächen der Nuten zunehmend proximal zur zentralen Längsachse des zweiten abgestumpften Teilstückes liegen. Eine der Nuten ist zwischen der unteren Fläche des zweiten abgestumpften Teilstückes und der oberen Fläche des ersten abgestumpften Teilstückes des ersten Abschnitts eingefügt und weist eine Tiefe und Breite auf, die diejenige der anderen Nuten übersteigt. Die eingefügte Nut ist vorzugsweise eine Endnut. Bei einer alternativen Ausführungsform gibt es nur eine einzelne konzentrische Nut auf dem ersten Abschnitt des Griffes.
Auf die Drilldrahtbürste ist vorzugsweise eine Kappe zum Abdecken des ersten Abschnittes und der Bürste sowie zum Aufnehmen des zweiten Abschnittes des Griffes vorgesehen, wenn bei Benutzung der Bürste die Kappe abgenommen ist.
Die den Gegenstand der Erfindung bildende Interdentalbürste wird durch ein Spritzgußverfahren hergestellt, was das Anformen von Kunststoff um den Drilldrahtstengel der Bürste umfaßt, um den Körper der Bürste auszubilden. Die Gußform weist eine Höhlung auf, die an der Basis des Halters im wesentlichen konisch und am oberen Ende des Halters im wesentlichen zylindrisch ist. Eine Vielzahl von konzentrischen Nuten ist am konischen Hohlraum gebildet. Durch die Basis des Halters wird ein Drilldrahtstengel in das Zentrum des konischen Hohlraumes geschoben. Kunststoff wird durch das obere Ende des Halters in den konischen und in den zylindrischen Hohlraum eingebracht. Der durch das Einbringen des Kunststoffes entstehende Druck bewegt zwangsläufig den Bürstendrahtstengel in eine Position, in der er an der inneren Oberfläche der konzentrischen Nuten auf einer Seite des konischen Hohlraumes anliegt, wobei der Druck gleichzeitig den Drilldrahtstengel von der inneren Oberfläche des konischen Hohlraumes abhebt.
Die konzentrischen Nuten im verjüngten Abschnitt des Bürstengriffes halten also den Drilldrahtstengel in der Anliegeposition an der inneren Oberfläche der Nuten und hindern den Drilldrahtstengel daran, während des Herstellungsprozesses über die Ränder des gegossenen Kunststoffgriffes hinauszuragen. Weiter vergrößert der größere Durchmesser der inneren Oberflächen der konzentrischen Nuten den Abstand zwischen dem Bürstengriff und dem Drilldrahtstengel, was während des Einspritzens des Kunststoffes in die Gußform eine ausreichende seitliche Bewegung des Drahtstengels in der konischen Höhlung ermöglicht. Dementsprechend verringern die konzentrischen Nuten während des Gießprozesses die Anzahl der defekten Bürsten von annähernd 30% auf fast 0%. Dies ist besonders deshalb kostenwirksam, weil ein Ausschußniveau von 30% die Beistellung eines Vollzeitbeschäftigten erfordert, um die defekten Bürsten auszusondern. Die Verringerung der Ausschußrate auf das angegebene Maß erspart Arbeit und steigert den Herstellungswirkungsgrad.
Die oben genannten Maßnahmen sowie weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen hervor. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des den Gegenstand der Erfindung bildenden Interdentalbürstengriffes;
Fig. 2 eine Teilansicht des Interdentalbürstengriffes der Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Interdentalbürste der Fig. 1, und sie veranschaulicht ihr Aussehen, wenn sie durch eine Kappe abgedeckt wird;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht des Interdentalbürstengriffes entlang der Linie 4- 4 der Fig. 1;
Fig. 5 eine Teilseitenansicht des Rumpfes des Interdentalbürstengriffes der Fig. 1;
Fig. 6 eine Teilansicht des Mittelabschnittes des Interdentalbürstengriffes der Fig. 1, und sie veranschaulicht die Nähe der konzentrischen Nuten untereinander und zur zentralen Längsachse des Bürstengriffes hin;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Interdentalbürste der Fig. 1, und sie veranschaulicht ihr Aussehen während der Benutzung;
Fig. 8 eine alternative Ausführungsform des Interdentalbürstengriffes gemäß der Erfindung;
Fig. 9 eine Querschnittsseitenansicht der Interdentalbürste der Fig. 1, und sie veranschaulicht die Bewegung des Drilldrahtstengels im Bürstengriff während des Spritzgußprozesses; und
Fig. 10 eine Querschnittsseitenansicht einer Interdentalzahnbürste des Standes der Technik, und sie veranschaulicht die Freilegung des Drilldrahtstengels entlang der Seite des Bürstengriffes.
Unter allgemeiner Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 schafft die Erfindung eine Interdentalbürste, bezeichnet mit dem Bezugszeichen 10, die einen Griff 12, eine Bürste 14 mit einem Drilldrahtstengel 15 und einem welligen bzw. gerippten Hals 16 auf, der auf dem Handgriff 12 zur Verhinderung eines unerwünschten Hervortretens des Drilldrahtstengels 15 aus dem Handgriff während des Herstellungsprozesses plaziert ist. Darüber hinaus deckt eine Kappe 18 einen Abschnitt des Griffes 12 und der Bürste 14 ab. Wenn die Kappe abgenommen ist, kann sie am Griffende gegenüber der Bürste aufgesteckt werden, um die Länge der Zahnbürste zu vergrößern. Die Interdentalbürste wird aus Kunststoff durch Spritzguß hergestellt.
Der Handgriff 12 umfaßt einen ersten Abschnitt 20 reduzierten Querschnittes an einem Ende 22 mit Biegevermögen und im wesentlichen elastischer Eigenschaft, sowie einen zweiten Abschnitt 24 größeren Querschnittes am entgegengesetzten Ende 26, das relativ steif ist (Fig. 1, 4). Der erste Abschnitt 20 ist allgemein verjüngt ausgebildet, während der zweite Abschnitt 24 im Ganzen zylindrisch ist. Der erste Abschnitt 20 ist mit dem zweiten Abschnitt 24 integriert.
Der erste Abschnitt 20 umfaßt ein Spitzenende 28 sowie ein erstes und ein zweites abgestumpftes Teilstück 30 bzw. 32 (Fig. 1, 5). Das erste abgestumpfte Teilstück 30 umfaßt eine erste untere Fläche 34 und eine erste obere Fläche 36, und bei einer bevorzugten Ausführungsform ist es etwa 6,64 mm lang. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist das abgestumpfte Teilstück 30 gegen die Senkrechte um etwa 2,75 mm abgeschrägt, gemessen von der ersten oberen Fläche 36 aus. In gleicher Weise weist das zweite abgestumpfte Teilstück 32 eine zweite untere Fläche 38 und eine zweite obere Fläche 40 auf und besitzt eine Länge von 3,58 mm. Das zweite abgestumpfte Teilstück 32 ist gegen die Senkrechte um etwa 22,86 mm abgeschrägt, gemessen von der zweiten oberen Fläche 40. Die erste untere Fläche 34 sitzt ganz und angrenzend am zweiten Abschnitt 24. In gleicher Weise sitzt die zweite untere Fläche 38 des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 ganz und angrenzend an der oberen Fläche 36 des ersten abgestumpften Teilstückes 30. Darüber hinaus sitzt der Bodenabschnitt des spitzen Endes 28 ganz und angrenzend auf der zweiten oberen Fläche 40 des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 und besitzt eine Länge von annähernd 3,24 mm. Der gerippte Hals 16 ist auf einem Teil des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 es ersten Abschnittes 20 plaziert, wie nachfolgend näher beschrieben wird.
Der Drilldrahtstengel 15 ist flexibel und mindestens in den ersten Abschnitt 20 des Griffes 12 gebettet. Er steht aus dem ersten Abschnitt 20, axial mit dem Griff ausgefluchtet, hervor (Fig. 1, 2). Der Durchmesser des Stengels ist mit "d" bezeichnet. Der Drilldrahtstengel 15 erstreckt sich im wesentlichen in den zweiten Abschnitt 24 (Fig. 2) und ist durch Spritzguß in den Griff 12 eingebettet, wie unten beschrieben.
Der gerippte Hals 16 ist auf dem ersten Abschnitt 20 des Griffes 12 plaziert und hindert den Drilldrahtstengel 15 am Hervortreten aus der Seite des Griffes während des Herstellungsprozesses (Fig. 1, 2, 6). Vorzugsweise umfaßt der gerippte Hals 16 eine Vielzahl von konzentrischen und innerlich abgestuften Nuten 46, die sich bei der dargestellten Ausführungsform über annähernd 2,30 mm des ersten Abschnittes 20 ausbreiten, gemessen von der zweiten Basis 38 des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 aus zum spitzen Ende 28 hin (Fig. 6). Bei einer alternativen Ausführungsform gibt es auf dem ersten Abschnitt 20 des Griffes 12 eine einzelne konzentrische Nut 46' (Fig. 8).
Die Nuten 46 weisen entsprechende innere Oberflächen 42 auf, die in dem Maße, wie sie sich zum spitzen Ende hin ausbreiten, zunehmend proximal zur zentralen Längsachse L des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 liegen (Fig. 6). Die in der Nähe der oberen Fläche 38 des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 gelegenen Nuten weisen innere Oberflächen auf, die von der zentralen Längsachse L des zweiten abgestumpften Abschnittes 32 am weitesten entfernt sind. Im einzelnen befinden sich bei der dargestellten Ausführungsform die Nuten in einem Abstand von annähernd 1,05 mm von der Achse L, gemessen vom Zentrum ihrer inneren Oberflächen aus. Im Gegensatz dazu weisen die dem spitzen Ende 28 am nächsten liegenden Nuten innere Oberflächen auf, die der zentralen Längsachse L des zweiten abgestumpften Teilstückes 32 am nächsten liegen (ungefähr 0,83 mm zur Achse L). Die übrigen Nuten befinden sich zwischen den oben erwähnten Nuten und weisen innere Oberflächen auf, die sich in einem Abstand zur Achse L von annähernd 0,94 mm befinden.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist eine der Nuten 46 zwischen der oberen Fläche 36 des ersten abgestuften Teilstückes 30 und der zweiten unteren Fläche 36 des ersten abgestumpften Abschnittes 32 des Griffes 12 eingefügt (Fig. 1, 6). Die eingefügte Nut 48 weist eine Tiefe und eine Breite auf, die diejenigen der anderen Nuten überschreiten. Vorzugsweise ist die eingefügte Nut 48 eine Endnut und besitzt ein Zentrum, das um etwa 0,41 mm von der Mitte der benachbarten Nut entfernt ist. Alle anderen Nuten weisen vorzugsweise gleich große Abstände voneinander auf und sind in einem Abstand von annähernd 0,34 mm von Mitte zu Mitte voneinander entfernt.
Die Nuten 46 besitzen weiter Durchmesser D, die wesentlich größer als der Durchmesser d des Drilldrahtstengels 15 sind, um während des Herstellungsprozesses eine seitliche Bewegung des Drilldrahtstengels zu den inneren Oberflächen zu ermöglichen (Fig. 2, 6).
Die Kappe 18 deckt den ersten Abschnitt 20 sowie die Bürste 14 ab (Fig. 3). Wenn die Kappe vom ersten Abschnitt 20 abgenommen ist, kann sie auf den zweiten Abschnitt 24 des Griffes 12 aufgesteckt werden, um die Länge des Griffes zu vergrößern. Weiter können Mittel (nicht dargestellt) in der Kappe 18 zur Begrenzung der Bewegung jeweils entsprechend des ersten und des zweiten Abschnittes 20 vorgesehen werden, wenn diese Abschnitte in die Kappe eingefügt sind. Die Mittel sind im US-Patent Nr. 4,691,404 beschrieben. Weiter sind auf der Kappe 18 und dem zweiten Abschnitt 24 des Griffes 12 Längsrippen 50 vorgesehen, um dem Benutzer einen besseren Griff an der Kappe und dem Handgriff zu gewähren (Fig. 3).
Beim Gebrauch wird das Spitzenende 28 der Interdentalbürste 10 zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger des Benutzers gehalten, während das entgegengesetzte Ende des Griffes entlang der Finger gefaßt und stabilisiert wird (Fig. 7). Alternativ kann die Bürste in der Falte der Handfläche festgehalten werden, wenn die Kappe 18 auf dem zweiten Abschnitt 24 des Handgriffes angebracht ist. Der Zeigefinger wird dann gegen das Spitzenende 28 gedrückt, wenn der Griff 12 durch den Daumen zum Ablenken, Biegen oder Beugen der Bürste auf einen gewünschten Winkel gehalten wird. Anschließend wird die Bürste zum Reinigen im Spalt zwischen den Zähnen plaziert.
Die Interdentalbürste 10 wird durch ein Spritzgußverfahren hergestellt, das ein Formen von Kunststoff um den Drilldrahtstengel 15 eines Bürstendrahthalters umfaßt, um den Rumpf der Bürste zu bilden. Wie weiter oben erwähnt, benutzt das Verfahren eine Gußform, die eine Höhlung 41 aufweist, welche an der Basis des Halters im wesentlichen konisch und an der Spitze des Halters im wesentlichen zylindrisch ist. Mindestens eine konzentrische Nut, vorzugsweise aber eine Vielzahl von konzentrischen Nuten 46, ist bzw. sind entlang der inneren Oberfläche 42 des konischen Hohlraums gebildet. Der Bürstendrahtstengel 15 wird durch die Basis des Halters in die Mitte des konischen Hohlraums geschoben. Dann wird durch die Oberseite des Halters Kunststoff in den konischen und den zylindrischen Hohlraum eingebracht, wie in Fig. 9 durch den Pfeil P angedeutet. Der durch den eingespritzten Kunststoff hervorgerufene Druck treibt den Bürstendrahtstengel 15 in die Anliegeposition an der inneren Oberfläche 42 der konzentrischen Nuten 46 an einer Seite des konischen Hohlraumes, wie in Fig. 9 durch den Pfeil F angezeigt ist. Der angelegte Drillstrahtstengel wird ebenfalls von den inneren Oberflächen 42 der konzentrischen Nuten 46 auf der gegenüberliegenden Seite des konischen Hohlraumes auf Abstand gebracht.
Fig. 10 zeigt eine Interdentalbürste des Standes der Technik, die keine konzentrischen Nuten besitzt. Wie in Fig. 10 dargestellt, wird der Drilldrahtstengel 15' durch die Kraft F' zum äußeren Rande des Bürstengriffes bewegt, wobei er entlang der Seite des Bürstengriffes am Übergang 43 des zylindrischen Spitzenendes und des konischen Halsabschnittes freigelegt wird. Weil die überwiegende Freilegung des Drilldrahtstengels entlang unterschiedlich geformter oder abgeschrägter Abschnitte der Interdentalbürsten auftritt, führt das Fehlen konzentrischer Nuten am zylindrisch-konischen Übergang im Bürstengriff der Fig. 10 zum Hervortreten des Drilldrahtstengels 15' im Übergangsbereich. Infolgedessen muß der Bürstengriff der Fig. 10 als Produktionsabfall ausgeschieden werden.
Das Material, aus dem die Interdentalbürste 10 hergestellt ist, umfaßt vorzugsweise eine Mischung bestehend aus einem thermoplastischen Elastomer, Polymermaterial und einem Polypropylen mit einer Homopolymer- Universalqualität, kann aber auch andere vergleichbare Materialien einschließen. Der Drahtstengel 15 kann aus einem wärmefesten und flexiblen Metall hergestellt sein, das für die Benutzung in der Mundhöhle geeignet ist. Wenngleich die Interdentalbürste 10 auf der Basis ungefährer Abmessungen beschrieben worden ist, können die Abmessungen der Bürste natürlich entsprechend den Notwendigkeiten unterschiedlich sein.

Claims (18)

1. Interdentalbürstengriff, der eine mitangeformte Drilldrahtbürste (14) besitzt, aufweisend:
einen Griff (12), der einen ersten Abschnitt (20) an einem Ende (22) mit Biegevermögen und im wesentlichen elastischen Eigenschaften, sowie einen zweiten Abschnitt (24) an einem entgegengesetzten Ende (26) besitzt, das relativ steif ist; und
eine Bürste (14) mit einem Drilldrahtstengel (15), der ein in mindestens den ersten Abschnitt (20) des Griffes (12) eingebettetes distales Ende und ein proximales Ende besitzt, das aus dem ersten Abschnitt (20) des Griffes (12) vorsteht;
wobei der erste Abschnitt (20) mindestens eine zu einer Längsachse (L) des ersten Abschnitts (20) konzentrische Nut (46, 46'; 48) besitzt,
wobei die Nut (46, 46'; 48) eine innere Oberfläche (42) aufweist, gegen die das distale Ende des Drilldrahtstengels (15) angrenzt, um ein unerwünschtes Hervortreten des Drilldrahtstengels (15) aus dem ersten Abschnitt (20) zu verhindern, wobei die konzentrische Nut (46, 46'; 48) einen Durchmesser (D) besitzt, der wesentlich größer als der Durchmesser (d) des Drilldrahtstengels (15) ist.
2. Interdentalbürstengriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D) der konzentrischen Nut (46, 46'; 48) die seitliche Bewegung des Drilldrahtstengels (15) zur inneren Oberfläche (42) der konzentrischen Nut (46, 46'; 48) hin ermöglicht.
3. Interdentalbürstengriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (20) im wesentlichen verjüngt ist und ein Spitzenende (28) sowie ein erstes und ein zweites abgestumpftes Teil­ stück (30, 32) umfaßt, von denen jedes eine untere Fläche (34, 38) und eine obere Fläche (36, 40) besitzt, wobei die untere Fläche (34) des ersten abgestumpften Teilstückes (30) integral mit dem zweiten Teilstück (32) verbunden ist, wobei die untere Fläche (38) des zweiten abgestumpften Teilstücks (32) integral mit der oberen Fläche (36) des ersten abgestumpften Teilstücks (30) verbunden ist und wobei das Spitzenende (28) integral mit der oberen Fläche (40) des zweiten abge­ stumpften Teilstückes (32) verbunden ist, und wobei die konzentrische Nut (46, 46'; 48) im wesentlichen auf dem zweiten abgestumpften Teilstück (32) des ersten Abschnittes (20) plaziert ist.
4. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (20) einen im wesentlichen verjüngten Hals (16) aufweist, der mit wenigstens einer zu der Längs­ achse (L) konzentrischen Nut (46, 46'; 48) versehen ist und welche eine innere Oberfläche (42) aufweist, gegen die das distale Ende des Drilldrahtstengels (15) angrenzt.
5. Interdentalbürstengriff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (16) einen Durchmesser (D) umfaßt, der wesentlich größer als der Durchmesser (d) des Drilldrahtstengels (15) ist.
6. Interdentalbürstengriff nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D) des Halses (16) die seitliche Bewegung des Drill­ drahtstengels (15) zur inneren Oberfläche (42) der konzentrischen Nut (46, 46'; 48) hin ermöglicht.
7. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (16) im wesentlichen auf dem zweiten abgestuften Teilstück (32) des ersten Abschnitts (20) plaziert ist.
8. Interdentalbürstengriff gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (20) mit reduziertem Querschnitt und der zweite Abschnitt (24) mit größerem Querschnitt ausgebildet ist, und daß der Drilldrahtstengel (15) gegen eine Seite der inneren Ober­ fläche (42) gestellt und von der diametral gegenüberliegenden Seite der inneren Oberfläche (42) beabstandet ist.
9. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (46, 46'; 48) im wesentlichen auf dem zweiten abgestumpften Teilstück (32) des ersten Abschnittes (20) plaziert sind.
10. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nuten (46, 46'; 48) von der unteren Fläche (38) des zweiten abgestumpften Teilstücks (32) zum Spitzenende (28) hin ausbreiten, und daß die inneren Oberflächen (42) der Nuten (46, 46'; 48) zunehmend in dem Maße proximal zur Längsachse (L) des zweiten abgestumpften Teilstücks (32) verlaufen, wie sie sich zum spitzen Ende (28) hin ausbreiten.
11. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (46, 46'; 48) im wesentlichen gleichen Abstand voneinander haben.
12. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Drilldrahtstengel (15) in den ersten Abschnitt (20) des Griffes (12) durch Spritzguß eingebettet ist.
13. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kappe (18) zum Abdecken des ersten Ab­ schnitts (20) und der Bürste (14) vorgesehen ist.
14. Interdentalbürstengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die konzentrischen Nuten (46, 46'; 48) im wesentli­ chen verjüngt sind und gleichen Abstand voneinander haben.
15. Verfahren zum Formen eines Interdentalbürstengriffs gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche durch Spritzguß, aufweisend:
Einformen des Drilldrahtstengels (15) in den ersten Abschnitt (20);
Bilden einer Vielzahl von zu der Längsachse (L) des ersten Abschnitts (20) konzentrischen Nuten (46, 46'; 48), welche jeweils eine innere Oberfläche (42) aufweisen,
wobei sich das distale Ende des Drilldrahtstengels (15) von einer im wesentlichen mit der Längsachse (L) gleichen Position in Richtung innere Oberfläche (42) bewegt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem die konzentrischen Nuten (46, 46'; 48) Durchmesser (D) aufweisen, die wesentlich größer als der Durchmesser (d) des Drilldrahtstengels (15) sind.
17. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem der größere Durchmesser (D) der konzentrischen Nuten (46, 46'; 48) während des Herstellungsprozes­ ses die seitliche Bewegung des Drilldrahtstengels (15) zu den inneren Oberflächen (42) hin ermöglicht.
18. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem der Drilldrahtstengel (15) von den konzentrischen Nuten (46, 46'; 48) auf der diametral gegenüber­ liegenden Seite einer konischen Höhlung (41) beabstandet ist.
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