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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zum Behandeln
des menschlichen oder tierischen Körpers durch mechanische
Druckwellen.
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Solche
Vorrichtungen sind an sich bereits bekannt, insbesondere aus dem
Bereich der Lithotripsie. Dort werden mit fokussierten mechanischen Druckwellen
Körperkonkremente, insbesondere Steine im Körpergewebe,
zertrümmert. Neben der Erzeugung durch elektrische Entladungen
in Wasser sind auch Geräte entwickelt worden, die mechanische Druckwellen
durch das Aufeinanderprallen eines beschleunigten Schlagteils und
eines Prallkörpers erzeugen und mit Hilfe des Prallkörpers
in Körpergewebe einkoppeln. Solche Geräte sind
sowohl in der Lithotripsie mit einem direkten Kontakt zwischen dem Prallkörper
bzw. einer mit dem Prallkörper verbundenen Sonde und dem
Stein als auch bei anderen Behandlungen von biologischen Körpersubstanzen
eingesetzt worden. Insbesondere sind hier die Behandlung von Muskelerkrankungen
und von Erkrankungen im Übergangsbereich zwischen Muskeln
und Knochen zu nennen.
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Ein
Beispiel für ein Gerät, das zu dem zuletzt genannten
Typ zu rechnen ist, ist die in der
EP
0 991 447 dargestellte Vorrichtung. Bei dieser sollen unfokussierte
Druckwellen in das Körpergewebe eingekoppelt werden.
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Bei
solchen Geräten kann in vielen Fällen die Heftigkeit
der eingekoppelten Druckwelle durch Einstellung eines Druckwerts
einer pneumatischen Versorgungseinrichtung verändert werden.
Je höher der anstehende Pneumatikdruck, umso heftiger wird
das Schlagteil beschleunigt und umso größer ist
der Impuls- und Energieübertrag auf den Prallkörper.
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Überdies
erlauben viele Geräte die Einsteilbarkeit der Wiederholfrequenzen
pneumatischer Pulse und damit der Wiederholfrequenz der Schläge
des Schlagteils auf den Prallkörper und der daraus resultierenden
eingekoppelten Druckwellen.
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Im Übrigen
erlauben viele Geräte den Austausch von Prallkörpern
gegen hinsichtlich Geometrie und/oder Masse abweichende andere.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine
hinsichtlich des Einsatzes des Prallkörpers verbesserte
Vorrichtung, eine vorteilhafte Verwendung derselben und ein vorteilhaftes
Verfahren unter Verwendung der Vorrichtung anzugeben.
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Die
Erfindung richtet sich auf ein Gerät zur Behandlung des
menschlichen oder tierischen Körpers durch mechanische
Druckwellen mit einem bewegbaren Schlagteil und einem Prallkörper,
gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur automatischen Erkennung
von Eigenschaften des Prallkörpers.
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Daneben
richtet sich die Erfindung auf eine vorteilhafte Verwendung dieser
Vorrichtung.
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Die
Erfinder schlagen vor, das erfindungsgemäße Gerät
so auszustatten, dass bestimmte Eigenschaften des verwendeten Prallkörpers
von dem Gerät erkannt werden kann. Dies kann seinen Typ
oder bestimmte technische Eigenschaften, also in irgendeiner Weise
eine Prallkörpergattung, aber auch eine Seriennummer oder
eine ähnliche individuelle Kennzeichnung betreffen. Bei
der Erkennung der Prallkörpergattung kann es beispielsweise
um die Unterscheidung von Applikatoren hinsichtlich ihrer geometrischen
Form, insbesondere ihrer Austrittsgrenzflächenwölbung
(flach, konvex oder konkav und in welchem Maße gewölbt),
oder hinsichtlich ihrer Materialien (Härte, Schallleitungseigenschaften) oder
auch ihrer Massen gehen.
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Aus
der Applikatormasse beispielsweise ergeben sich zusammen mit den
Eigenschaften einer etwaigen elastischen Aufhängung des
Prallkörpers die Schwingungseigenschaften bei einer axialen Auslenkung
des Prallkörpers nach Auftreffen des Schlagteils. Die Prallkörpererkennung
kann auch hinsichtlich dieser elastischen Aufhängung Aussagekraft
haben, etwa indem unterschiedlich breite Elastomerringe Verwendung
finden, für die bei unterschiedlichen Prallkörpern
unterschiedlich breite Aufnahmenuten vorgesehen sind.
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Eine
solche Erkennung kann die Anzeige des Prallkörpertyps an
dem Gerät zur Folge haben, sodass die Behandlungsperson
eine Kontrollmöglichkeit oder eine Information zur Einstellung
passender Bedienungsparameter hat. Das Gerät kann auch dazu
vorgesehen sein, passende Bedienungsparameter selbstständig
einzustellen, oder zumindest die eingestellten Parameter auf Verträglichkeit
mit dem Prallkörpertyp zu überprüfen.
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Bei
der Erkennung eines individuellen Prallkörpers, der also
hinsichtlich seiner Individualität von einem bautypgleichen
unterschieden werden kann, kann es beispielsweise um die Sicherstellung
einer maximalen Zahl von Behandlungen oder Schlagteilkollisionen
gehen. So können vorab Lebensdauerwerte in diesem Sinn
vorgegeben werden und von dem Gerät insoweit sichergestellt
werden, als bei Erreichen einer in dem Gerät gespeicherten
maximalen Zahl ein erneuter Betrieb mit diesem Prallkörper
verweigert wird oder eine Warnung angezeigt wird.
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Die
Erfindung ist im allgemeinsten Sinn allerdings nicht auf eine Erkennung
eingeschränkt, die einen Prallkörper von anderen
Prallkörpern unterscheidbar macht. Beispielsweise kann
in Zusammenhang mit dem erwähnten Aspekt der Einhaltung
von Lebensdauerwerten auch eine Erkennung von in dem Prallkörper
hinterlegten Benutzungszahlen erfolgen. Beispielsweise kann der
Prallkörper einen elektronischen Speicher enthalten, der
drahtlos umgeschrieben werden kann. So könnte das erfindungsgemäße
Gerät bei der Benutzung des Prallkörpers die bereits
mit diesem Prallkörper erfolgten Behandlungen erfassen
und überwachen und die Einhaltung einer diesbezüglichen
Begrenzung sicherstellen, etwa indem der Speicherinhalt mit jeder
Behandlung um eins erhöht wird und bei Erreichen einer Grenze
der aus dem Speicher ausgelesenen Behandlungszahl der weitere Betrieb
verweigert wird oder eine Warnung angezeigt wird. Der Prallkörper muss
dabei nicht zwingend austauschbar sein, ist es aber vorzugsweise.
Bevorzugt sind zudem Anwendungen mit austauschbaren Prallkörpern;
wobei der eingesetzte Prallkörper von anderen unterscheidbar ist,
also eine eigentliche Erkennung des Prallkörpers selbst
stattfindet, sei es hinsichtlich seines technischen Typs oder seiner
Gattung oder auch seiner Identität im Sinne einer Seriennummer.
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Die
Festlegung einer bestimmten Benutzungsdauer oder maximalen Behandlungszahl
für einen Prallkörper kann auch mit den eingesetzten
Benutzungsparametern kombiniert werden und dabei die Verschleißträchtigkeit
der eingestellten Parameter berücksichtigen. Beispielsweise
können so bei geringerem Druck größere
Schlagzahlen zugelassen werden. Dies kann durch die Gerätesteuerung
berücksichtigt werden und eine differenziertere Ausnutzung
der verfügbaren komplikationsfreien Lebensdauer eines Prallkörpers
ermöglichen. Gegenüber einer nicht gerätetechnisch
gestützten Beachtung durch den Benutzer, der ja nur die
Zahl der Behandlungen mitnotieren könnte, ergeben sich
hier also weitergehende Vorteile.
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Einen
Sonderfall können Einmalprallkörper darstellen,
die beispielsweise aus Hygienegründen und wegen geringer
Stückkosten (z. B. bei Kunststoffformteilen) verwendet
werden können. Hier könnte das Gerät
sicherstellen, dass ein einmal (jedenfalls mit diesem Gerät
oder mit damit datentechnisch verbundenen Geräten schon
einmal) benutzter Prallkörper nicht erneut benutzt werden
kann, etwa weil die Behandlungsperson unzulässigerweise
sparen will.
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Schließlich
kann das Gerät anhand einer Prallkörpererkennung
auch prüfen, ob der eingesetzte Prallkörper überhaupt
für das Gerät geeignet ist, und ggf. den Betrieb
verweigern oder eine Warnung abgeben.
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Grundsätzlich
kann die Erfindung ausgeführt werden, ohne den Prallkörper
hierzu in besonderer Weise auszustatten. Beispielsweise könnte
die Erkennungseinrichtung unterschiedliche magnetische Eigenschaften
metallischer Prallkörper mit ausreichend unterschiedlichen
Formen und/oder Metallmaterialien ermitteln und unterscheiden, etwa über
eine Induktivitätsmessung, also durch Einsatz einer in dem übrigen
Behandlungsgerät angebrachten elektromagnetischen Spule.
Allgemeiner gesprochen können elektromagnetische Eigenschaften
wie die elektrische Leitfähigkeit des Prallkörpers
zur Erkennung dienen. Dies gilt natürlich auch für
andere Eigenschaften, die der Prallkörper ohnehin hat,
etwa für die Masse.
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Bevorzugt
ist allerdings eine Markierung des Prallkörpers, also eine
zu dem Zweck der Erkennung vorgesehene Gestaltung oder Einrichtung.
Dabei soll im Folgenden eine Befestigungseinrichtung für
den Prallkörper, etwa die Applikatorkappe der Aus führungsbeispiele,
im Sinne der Markierung dann als Prallkörperteil betrachtet
werden, wenn sie beim Austauschen des Prallkörpers mit
diesem gemeinsam ausgetauscht wird, ihm also zugeordnet ist. Hinsichtlich
der Funktion der Erkennung läuft dann eine Erkennung einer
dem Prallkörper zugeordneten Befestigungseinrichtung und
eine Markierung des Prallkörpers selbst auf das Gleiche
hinaus. In diesem Sinn kann der Begriff des Prallkörpers
im Folgenden also auch eine Einheit aus Prallkörper und
Befestigungseinrichtung meinen, wobei die Markierung in der Befestigungseinrichtung
liegen kann.
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Eine
erfindungsgemäße Gruppe von Markierungen verfügt über
zumindest einen elektrischen Kontakt, etwa um einen elektrischen
Widerstand des Prallkörpers oder an dem Prallkörper
messen zu können. Dieser Widerstand kann beispielsweise
ein zusätzlicher Leiter sein, der außen an dem
Prallkörper angebracht ist, etwa ein über einen
Abschnitt gelegter Leiterstreifen. Im Ausführungsbeispiel
wird ein ringförmiger Leiterstreifen dargestellt, der über
einen Umfangsabschnitt des Prallkörpers verläuft.
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Eine
andere Gruppe von Markierungen wird über Licht im weitesten
Sinn ausgelesen, also einschließlich Infrarotstrahlung.
Beispielsweise kann über Licht ein Code ausgelesen werden,
der aus einer bestimmten Folge von mehr oder weniger reflektierenden
Flächen besteht, im Falle von sichtbarem Licht etwa ein
aus hellen und dunklen Flächen bestehender Streifen, insbesondere
ein sog. Barcode.
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Insbesondere
bei der Erkennung von Markierungen über Licht, aber auch
unabhängig davon, kann es notwendig oder gewünscht
sein, den Prallkörper in einer bestimmten Orientierung
hinsichtlich seiner Längsachse einzubauen. Zur Vorgabe
einer solchen Orientierung können Formschlusselemente dienen,
also beispielsweise vorspringende Teile, die in an dem Prallkörper
eingebrachte Nuten eingreifen. Dann kann der Prallkörper
nur in einer bestimmten gewünschten Orientierungen (oder
in einer Mehrzahl jeweils geeigneter Orientierungen) angebracht
werden.
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Eine
andere Möglichkeit besteht darin, einen Magneten, etwa
in dem Prallkörper, und einen dazu passenden Magnetsensor
im übrigen Gerät vorzusehen, oder auch umgekehrt.
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Zur
Auslesung über Licht, also zur optischen Auslesung, kann
ein optischer Leiter vorgesehen sein, der vorzugsweise zwischen
einer Außenhülse des Gerätes und einem
Innenrohr, das zum Führen des Schlagteils dient, verlaufen
kann. Zur Veranschaulichung wird auf die Ausführungsbeispiele
verwiesen.
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Eine
weitere Möglichkeit zur Erkennung von Markierungen besteht
in der Verwendung von elektromagnetischen Wellen, etwa Radiofrequenzwellen. Hierzu
kann die Markierung einen Transponder aufweisen und die Erkennungseinrichtung
eine Empfangs/Sendespule, die den Typ des Transponders feststellen
kann. Die Empfangs/Sendespule kann beispielsweise zwischen dem bereits
erwähnten Innenrohr und der bereits erwähnten
Außenhülse angeordnet sein, wozu wieder auf die
Ausführungsbeispiele verwiesen wird. Die Empfangs/Sendespule kann
aber auch in einem Basisgerät untergebracht sein, das zur
Versorgung eines mobilen Handgerätes dient und mit dem
Handgerät über eine Leitung verbunden ist. In
diesem Fall kann es notwendig sein, den Prallkörper vor
der Montage oder das Handgerät mit dem bereits darin montierten
Prallkörper in die Nähe des Basisgerätes
zu bringen, um die Erkennung der Markierung zu ermöglichen,
also das Auslesen des Transponders.
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In
diesem Sinn gehört eine Mehrzahl verwendbarer und gegeneinander
austauschbarer Prallkörper zum bevorzugten Ausstattungsumfang
des erfindungsgemäßen Gerätes, wenngleich
die Erfindung auch schon dadurch verwendet werden kann, dass jeweils
nur ein Prallkörper benutzt wird, aber beim Ersetzen desselben,
also beim dauerhaften Umrüsten des Behandlungsgerätes,
dennoch der neue Prallkörper erkannt werden soll. Die bevorzugte Ausstattung
des Behandlungsgerätes mit einer Mehrzahl Prallkörper
betrifft natürlich auch den bereits angesprochenen Fall
von Einmalprallkörpern oder solche mit sehr begrenzter
Lebensdauer, die gewissermaßen als Verbrauchsartikel auf
Vorrat vorhanden sind.
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Der
Prallkörper kann übrigens auch mehrteilig aufgebaut
sein und insbesondere auch mit einer Kappe oder einer ähnlichen
Einrichtung versehen sein, die bei der Verwendung zwischen dem Prallkörper
und dem behandelten Körper liegt, sei sie nun aus hygienischen
Gründen vorgesehen, zur Impedanzanpassung oder zur Vermeidung
von Verletzungen oder Beeinträchtigungen der Haut. Die
Markierung bzw. Erkennung betrifft jedenfalls die Einheit einer
Mehrzahl von Teilen, soweit sie als solche austauschbar und von
anderen Einheiten unterschieden werden muss.
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Die
Prallkörpererkennung kann insbesondere dazu führen,
dass ein erkannter Typ des Prallkörpers angezeigt wird.
Damit hat ein Nutzer die Möglichkeit, den Prallkörpertyp
zu kontrollieren und/oder bestimmte Bedienungsparameter, Geräteparameter oder
andere Umstände der Nutzung darauf abzustimmen.
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Überdies
kann das Gerät vorzugsweise selbstständig zur
Einstellung geeigneter Betriebsparameter für den erkannten
Prallkörpertyp ausgelegt sein bzw. dazu, eingestellte Betriebsparameter
in dieser Hinsicht zu kontrollieren (und bei Widersprüchen
ein Signal abzugeben oder den Betrieb zu verweigern). Insbesondere
kann das Gerät auch dazu ausgelegt sein, die Einhaltung
einer maximalen Betriebszahl des Prallkörpers, die ebenfalls
als Betriebsparameter betrachtet wird, zu überwachen und durch
Signalanzeige oder Nichtinbetriebnahme des Prallkörpers
zu verhindern, dass eine vorgegebene maximale Betriebszahl überschritten
wird.
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Schließlich
ist die Verwendung der Vorrichtung gerade bei der Behandlung von
Körperweichgewebe, beispielsweise Muskeln oder Sehnen,
bevorzugt. Dies schließt die Behandlung knochennaher Bereiche
und eine Stoßwellenakupunktur ein. Typische Indikationen
sind Ansatztendinosen und andere Anwendungen in Orthopädie
und Chirurgie wie Kalkschultern, Fersenschmerzen, Pseudarthrosen,
aber auch Muskelzerrungen. Weitere Indikationen gibt es in der Neurologie,
etwa die Verbesserung der Motorik nach Schlaganfällen,
die Behandlung von Spasmen nach Traumen sowie Poly-Neuropathien.
In der Urologie können etwa chronische Beckenbodenschmerzen
behandelt werden; in der Angiologie/Dermatologie und Chirurgie außerdem
Narben oder Hautverbrennungen behandelt sowie eine Verbesserung
der Wundheilung erzielt werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand einiger Ausführungsbeispiele
näher erläutert, wobei die einzelnen Merkmale
für alle genannten Anspruchskategorien und auch in anderen
als den dargestellten Kombinationen erfindungswesentlich sein können.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Gerät im Längsschnitt,
wobei Einzelheiten der Erfindung in 1 nicht
dargestellt sind.
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2–9 zeigen
jeweils einen Ausschnitt aus 1 mit zusätzlich
dargestellten Erkennungseinrichtungen und/oder Markierungen, und
damit ein erstes bis achtes Ausführungsbeispiel.
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In 1 ist
in einem Schnitt entlang einer Längsachse eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Einkopplung von fokussierten mechanischen Druckwellen
in beispielsweise den menschlichen Körper dargestellt.
Ein Rohrstück bildet eine Außenhülse 1, die
von einer in der Anwendung körperfernen Zuluftkappe 2 und
einer in der Anwendung körperzugewandten Applikatorkappe 3 jeweils
endseitig abgeschlossen ist.
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Die
Zuluftkappe 2 enthält einen Druckluftanschluss 4 für
eine pneumatische Versorgung. In an sich bekannter Weise ist an
diesen Druckluftanschluss 4 über eine pneumatische
Versorgungsleitung ein von einer Ansteuereinheit 19 gesteuertes Ventil 20,
insbesondere Magnetventil, angeschlossen, das in einem gleich bleibenden
iterativen Takt zwischen etwa 1 Hz und 50 Hz Druckluftpulse über den
Druckluftanschluss einkoppelt.
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Die
Vorrichtung ist als mit der Hand einer Bedienungsperson zu haltendes
Gerät ausgebildet, das über die erwähnte
Pneumatikleitung 18 an eine Basisstation mit der Ansteuereinheit 19 und
dem Kompressor 21 angeschlossen ist und auf den Patienten manuell
aufgesetzt werden kann. Es dient zur Behandlung von Weichgewebe,
insbesondere Muskeln.
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Die
Einzelheiten der Pneumatikversorgung sind nicht Gegenstand, dieser
Erfindung und dem Fachmann aus dem Stand der Technik geläufig.
Vorzugsweise ist die Frequenz einstellbar. Der iterative Betrieb
kann komplizierter als mit einer einfachen gleich bleibenden Wiederholung
von Pulsen einer bestimmten Frequenz erfolgen, insbesondere auch mit
einer Mehrzahl in relativ kurzem Zeitabstand, also mit einer relativ
hohen Frequenz, aufeinander folgenden Schlägen, wobei Gruppen
von Schlägen in diesem kürzeren Zeitabstand durch
etwas größere Zeitabstände voneinander
getrennt sind. Die Einzelheiten hierzu sind nicht Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, können aber damit kombiniert sein.
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In
der Außenhülse 1 ist über einen
Einsatz 5 ein Führungsrohr 6 gehalten,
dessen bei der Anwendung körperfernes Ende in der Zuluftkappe 2 endet und
dort mit dem Druckluftanschluss 4 kommuniziert. Das in
der Anwendung körperseitige Ende des Führungsrohres 6 endet
in einem Teil des Einsatzes 5, der in die Applikatorkappe 3 hineinragt,
und zwar kurz vor dem dortigen Ende des Einsatzes 5 und
einem Innenraum 7 in der Applikatorkappe 3.
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In
dem Innenraum 7, der mit zwei radialen Schultern in eine
in der Anwendung körperseitige Applikatoröffnung 8 übergeht,
ist ein Prallkörper 9 aufgenommen. Dieser stützt
sich über einen O-Ring 10 aus einem Elastomer
an einer der radialen Schultern ab und weist hierzu einen Flansch 11 auf.
Ein zur körperfernen Seite gerichtetes Ende 15 des
Prallkörpers 9 stützt sich über
einen weiteren O-Ring 12 an dem Einsatz 5 ab,
und zwar an einer das bereits erwähnte Ende des Einsatzes 5 umgebenden
Stirnfläche. Dabei liegt der O-Ring 12 zwischen
dieser Stirnfläche und einem Flansch 17 bzw. einer
Schulter des Prallkörpers 9. Die Applikatoröffnung 8 dient
dabei zu einer in der Längsrichtung verschiebbaren Führung des
Prallkörpers 9 und fixiert diesen quer zur Längsrichtung.
Die Axialverschiebbarkeit ist durch die Nachgiebigkeit der Elastomerringe 10 und 12 begrenzt
und liegt bei in Luft betriebener Vorrichtung relativ zur Restvorrichtung
deutlich über 0,6 mm.
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Auf
die Merkmale des Prallkörpers 9, der hier gleichzeitig
den auf die Haut aufzusetzenden Applikator bildet, wird im Folgenden
noch näher eingegangen. Er ist durch Abschrauben der Applikatorkappe 3 austauschbar.
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In
dem angrenzenden Bereich des Führungsrohres 6 ist
ein in 1 mit dem Prallkörper 9 in Kontakt
stehendes Schlagteil 13 eingesetzt. Dieses passt (in Bezug
auf das Führungsrohr und die im Wesentlichen zylindrische
Geometrie des Schlagteils 13) radial mit geringem Spiel.
Das Schlagteil 13 kann durch Druckunterschiede der Luftsäule
in dem Führungsrohr 6 vor und hinter ihm (d. h.
in 1 rechts und links des Schlagteils 13)
in dem Führungsrohr hin- und herbewegt werden und insbesondere
auf den Prallkörper 9 zu beschleunigt werden.
Hierzu wird es aus einer Ausgangsposition (nicht gezeigt) in 1 links
durch einen Druckluftstoß durch den Druckluftanschluss 4 beschleunigt
und trifft mit seiner dem Prallkörper 9 zugewand ten
Frontfläche (in 1 der Übersichtlichkeit
halber nicht bezeichnet) auf den Prallkörper 9 auf.
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Die
Rückbewegung des Schlagteils 13 erfolgt zusätzlich
zu einem Zurückprallen nach der Kollision durch ein Rückströmen
der Luft aus einer das Führungsrohr 6 innerhalb
des Einsatzes 5 umgebenden Staukammer 14. In diese
wird die Luft bei der Beschleunigung des Schlagteils 13 in
Richtung zu dem Prallkörper 9 verdrängt
und damit dort komprimiert. Wenn das Magnetventil 20 in
der Pneumatikzuleitung 18 des Druckluftanschlusses 4 den
Druck wegschaltet, wird das Schlagteil 13 damit in die
Ausgangsstellung zurückbewegt. Dies kann natürlich
auch durch eine zusätzliche oder alternative Druckbeaufschlagung
der Staukammer 14 oder eines anderen Luftvolumens körperseitig
von dem Schlagteil 13 erfolgen. Das in der Anwendung körperferne
Ende des Führungsrohres 6 endet in einem Magnethalter 17 für das
Schlagteil 13.
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Der
Prallkörper 9 hat eine rotationssymmetrische Zylinderform
und ist in axialer Richtung durch die Eintrittsfläche 15 und
die etwas konvexe Austrittsfläche 16 begrenzt.
Der Außenmantel weist die bereits beschriebenen flanschartigen
Strukturen 11 und 17 auf, die Anlageschultern
für die O-Ringe 10 und 12 bilden. Im Übrigen
ist ein austrittsseitiger Teil der Zylindergeometrie mit konstantem
Radius gestaltet und damit in der Öffnung 8 axial
verschiebbar.
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Prallkörper
wie der hier gezeichnete Prallkörper
9 können
sich hinsichtlich Form, Material und Lagerung erheblich unterschieden.
So gibt es unterschiedliche fokussierende und nicht fokussierende Formen,
vergleiche etwa auch die Rotationsellipsoidform in der
DE 10 2007 013 288 , und verschiedene gewölbte
Austrittsflächen im Stand der Technik. Ferner kommen verschiedene
Materialien in Betracht, etwa Edelstahl, Titan, und verschiedene
Keramiken wie Siliziumnitrid sowie Kunststoffe. Schließlich
können verschiedene Prallkörper unterschiedlich
hart gelagert sein und dabei unterschiedliche Hübe ausführen,
also eine unterschiedlich lange makroskopische Bewegung bei der
Einkopplung der Druckwelle durchführen.
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Verschiedene
Ausgestaltungen in diesem Sinn sind jeweils für bestimmte
Anwendungen besonders gut geeignet, etwa für Akupunktur,
Sehnenansatzbehandlungen, Muskelbehandlungen, Triggerpunktbehandlungen
etc.. Hierbei werden verschiedene Parameter für beispielsweise
den Antriebsdruck oder die Pulsfrequenz eingesetzt, die von dem
verwendeten Prallkörper und der Indikation abhängen. Im
Sinne einer sinnvollen Systemsteuerung ergibt sich daher ein erheblicher
Vorteil, wenn eine automatische Erkennung des Prallkörpertyps
durchgeführt wird.
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2 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel als (seitenverkehrten) Ausschnitt
aus 1 mit zusätzlich eingezeichneten Einzelheiten
zur Erfindung. 2 zeigt einen sogenannten RFID-Transponder 51,
der auf dem Prallkörper 9 angebracht ist. Mit 52 ist
eine nur symbolisch angedeutete Empfangs/Sendespule in dem Handteil
aus 1 dargestellt. Diese ist zwischen der Außenhülse 1 und
dem Einsatz 5 und dabei möglichst nah an dem Prallkörper 9 und dem
daran montierten RFID-Transponder 51, also möglichst
weit links in 2, montiert. Man erkennt in
der Figur, dass beim Abnehmen der Applikatorkappe 3 der
Bereich, in dem die Empfangs/Sendespule 52 angebracht ist,
dennoch nicht geöffnet wird und diese insoweit nicht gefährdet
ist. Durch die Nähe erleichtert sich die Erkennung des
RFID-Transponders 51. Insbesondere werden Kopplungen zu
anderen Prallkörpern, die beispielsweise auf einem Tisch
im Behandlungszimmer in der Nähe des Handstücks
liegen könnten, in dieser Weise möglichst schwach
relativ zu der Kopplung an den dargestellten RFID-Transponder 51 gehalten.
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RFID-Erkennungssysteme
sind an sich bekannt. Über ein elektromagnetisches Hochfrequenzfeld
mit typischerweise 13,56 MHz wird der RFID-Transponder 51 mit
Energie versorgt und ausgelesen. Da hier nur kurze Reichweiten erforderlich sind,
benötigt das System nur geringe Leistungen. Ferner kann
der RFID-Transponder 51 sehr klein sein und beeinträchtigt
die Eigenschaften des Prallkörpers 9 nicht.
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In 3 ist
in analoger Weise ein zweites Ausführungsbeispiel dargestellt.
Auch hier ist ein RFID-Transponder 51 vorgesehen, wobei
jedoch die Empfangs/Sendespule bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel
in dem nicht dargestellten Basisgerät, vgl. 1,
enthalten ist. Bei solchen Ausgestaltungen der Erfindung muss der
Nutzer also grundsätzlich mit dem noch nicht eingebauten
einzusetzenden Prallkörper 9 oder auch dem eingebauten
Prallkörper 9, also dem körperseitigen
Ende des Handstücks, in die Nähe des Basisgeräts
kommen, um eine Erkennung zu ermöglichen.
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Bei
diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist allerdings eine
zusätzliche Verbesserung insoweit vorgesehen, als die Gefahr
ausgeschlossen werden soll, dass versehentlich ein in der Nähe
des Basisgerätes befindlicher Prallkörper, der
aber gar nicht zum Einsatz vorgesehen ist, erkannt wird. Dazu verfügt dieses
Ausführungsbeispiel über einen Permanentmagneten 53 in
der Applikatorkappe 3, die den Prallkörper 9 an
dem Handstück hält. Der RFID-Transponder 51 kann
die Anwesenheit des Permanentmagneten 53 erkennen und damit
den eingebauten Zustand des Prallkörpers 9 von
einem nicht eingebauten Zustand unterscheiden. Der RFID-Transponder wird
gewissermaßen durch die Detektion des Permanentmagneten 53 freigeschaltet.
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In
diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, den RFID-Transponder 51 nicht,
wie gezeigt, von dem Permanentmagneten unabhängig an dem
Prallkörper 9 zu montieren, sondern an dem Randbereich,
der eine möglichst große räumliche Nähe
zwischen dem Permanentmagneten 53 und dem RFID-Transponder 51 zu
gewährleistet. Dazu kann ein nicht dargestellter Formschluss
dargestellt sein, etwa eine Nut in dem Prallkörper 9 und
eine passende Nase in der Applikatorkappe 3, um bei der Montage
des Prallkörpers 9 die drehsinnrichtige Position
zu gewährleisten und eine versehentliche Anordnung des
RFID-Transponders 51 in einer anderen als der dem Permanentmagneten 53 angenäherten Winkelposition
zu verhindern.
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4 zeigt
wieder den RFID-Transponder 51 aus den 2 und 3.
Dieser ist hier allerdings über Leitungen an zwei Ringelektroden 54 und 55 angeschlossen,
die über einen in 4 im unteren
Bereich dargestellten Federkontakt 56 in der Applikatorkappe 3 kontaktiert
werden können. Der Federkontakt 56 kann die beiden
Ringelektroden 54 und 55 kurzschließen
und damit in einer ähnlichen Weise wie beim zweiten Ausführungsbeispiel
aus 3 den RFID-Transponder 51 des montierten
Prallkörpers 9 von anderen unterscheidbar machen.
Im Übrigen gelten die Erläuterungen zum zweiten
Ausführungsbeispiel.
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Das
nächste vierte Ausführungsbeispiel in 5 verwendet
eine optisch erkennbare Markierung des Prallkörpers 9,
nämlich einen zweidimensionalen Barcode 57. Dieser
ist an einer körperabgewandten Stirnfläche des
Prallkörpers 9 exzentrisch angebracht, wie der
kleine Ausschnitt rechts neben 5 zeigt,
und über ein Glasfaserbündel 58, dass an
seinem markierungszugewandten Ende gewissermaßen einen
Lesekopf bildet, erkennbar. Dazu kann das Glasfaserbündel 58 über
eine nicht dargestellte Lichtquelle, etwa eine LED oder Laserdiode
beleuchtet sein. Insbesondere kann der Barcode, statt in einem Zug,
quasi parallel, als Bild erfasst und dann elektronisch ausgewertet
zu werden, auch quasi seriell durch Abscannen unter Verwendung der
Mehrzahl Glasfasern (also der Glasfasern der Reihe nach) ausgelesen
werden.
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6 zeigt
das nächste Ausführungsbeispiel, bei dem der Prallkörper 9 einen
auf seiner Mantelfläche angebrachten Barcode 59 aufweist.
Dieser Barcode ist in 6 nur symbolisch als schwarzer Streifen 59 dargestellt.
Er ist dazu vorgesehen, vor Montage des Prallkörpers 9 durch
ein Lesegerät erkannt zu werden, das in dem bereits mehrfach
erwähnten Basisgerät eingebaut ist. Hier kommt
es also darauf an, dass der Benutzer sicherstellt, tatsächlich
den erkannten Prallkörper 9 und keinen anderen
zu montieren und, bereits als Voraussetzung hierfür, beim
Wechseln eines Prallkörpers 9 tatsächlich
auf eine neue Erkennung zu achten.
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Das
sechste Ausführungsbeispiel in 7 ist nicht
auf eine optische Erkennung sondern eine elektrische gerichtet.
Hierzu ist ein auf derselben Umfangsfläche des Prallkörpers 9 wie
im fünften Ausführungsbeispiel umlaufender Widerstandsstreifen 60 vorgesehen,
der über Kontaktfedern 61 und 62 kontaktiert
werden kann. Durch unterschiedliche elektrische Widerstandswerte
des Widerstandsstreifen 60 zwischen den Abgriffsstellen
der Federkontakte 61 und 62 lassen sich unterschiedliche
Prallkörpertypen erkennen und unterscheiden. Bei einer
nicht dargestellten Ausführungsform könnten in
dieser Weise auch Speicher wie beispielsweise ein EEPROM eingesetzt
werden, die durch entsprechende Kontakte ausgelesen werden können.
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8 zeigt
mit dem siebten Ausführungsbeispiel wieder eine Spule,
hier allerdings eine Detektorspule 63. Sie dient zur induktiven
Bestimmung des Prallkörpertyps durch Ermittlung seiner
magnetischen Impedanz. Dies setzt ausreichend deutliche Unterschiede
zwischen den in Frage kommenden Prallkörpertypen hinsichtlich
Material und/oder Größe und/oder Form voraus.
Für die Montage der Detektorspule 63 gelten die
Erläuterungen zur Empfangs/Sendespule 53 des ersten
Ausführungsbeispiels in 2.
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Das
letzte Ausführungsbeispiel in 9 bezieht
sich wieder auf eine optische Erkennung wie in 5,
also bei dem vierten Ausführungsbeispiel.
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Hier
sind zwei Lichtleiter 64 und 65 vorgesehen, ähnlich
wie beim vierten Ausführungsbeispiel in 5.
Beide sind lichtwellenleitende Glasfaserbündel. Der Lichtleiter 64 läuft
in seinem letzten Stück durch die Applikatorkappe 3 und
weist also eine nicht näher dargestellte optische Koppelstelle
zwischen Applikatorkappe 3 und Einsatz 5 auf.
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Der
zweite Lichtleiter 65 läuft weiter innen und ähnlich
wie der Lichtleiter 58 aus 5. Hier werden
Punktfolgen als Markierung abgetastet, die beispielhaft bei der
Markierung 66 dargestellt sind, und bei der dem anderen
Lichtleiter 65 zugeordneten Markierung 67 in entsprechender
Weise an der Fase des Prallkörpers 9 vorhanden
sind. Dabei bilden die beiden Markierungen und die beiden Lichtleiter
Alternativen, die aber auch in Kombination vorgesehen sein können,
und verdeutlichen die unterschiedlichen geometrischen Möglichkeiten,
insbesondere die Anbringung auf einer Mantelfläche wie
bei der Markierung 66, die Anbringung auf einer schrägen
Fläche wie bei der Markierung 67 (und natürlich
die Anbringung an einer Stirnfläche wie 57 in 5).
Beispielsweise können die dargestellten vier schwarzen
Punkte zusammen mit der Lücke ein Startbit und weitere vier
Informationsbits darstellen. Auf das Startbit kann auch verzichtet
werden, wenn die drehsinngenaue Montage des Prallkörpers 9 ausreichend
präzise funktioniert. Dazu können die bereits
erläuterten Formschlüsse dienen, auch in Form
von Schrägen an dem Prallkörper 9, die
nur eine bestimmte drehsinnrichtige Montage ermöglichen,
weil sie Vorsprüngen an der Applikatorkappe 3 oder
dem Einsatz 5 entsprechen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0991447 [0003]
- - DE 102007013288 [0044]