DE2816557A1 - Buerste mit behaelter zur abgabe von pastenartigem material mit oder ohne schutzhuelse - Google Patents

Buerste mit behaelter zur abgabe von pastenartigem material mit oder ohne schutzhuelse

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DE2816557A1
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Gianni Tomasini
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Description

DIPL.ING. HEINZ BARDEHLE München, τ /.April 1Q7G
PATENTANWALT
Aktenzeichen: "O " Mein Zeichen: P 2 699
Anmelder: SECUNDA AG
Tür Vermietung von Wirts^haftsgütern Antonigasse 4 5620 Bremgartpn Schweiz
"Bürste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material mit oder ohne Schutzhülse"
SECUNDA AG FUR VERMIETUNG VON WIRTSCHAFTSGUT-ERN' CH-5620 BREMGARTEN.
Bürste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material mit oder ohne Schutzhülse.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bürste, insbesondere eine Zahnbürste, die einen Behälter zur Aufnahme der Zahnpasta, die bei Bedarf durch die Borsten abgegeben wird, und gegebenenfalls eine Schutzhülle umfasst.
5. Zahlreiche derartige Bürsten sind in verschiedenen Formen und Herstellungsarten auf den Markt gebracht worden, jedoch hatten sie keinen grossen Erfolg, da sie eine Reihe von Nachteilen aufweisen: sie sind beispielsweise zu sperrig und unbequem zu handhaben, ihre Herstellungskosten sind zu hoch, die Pastenabgabe erfolgt nicht in
10. richtiger und sicherer Dosierung, die Pasta breitet sich über die Hände aus oder die Bürsten gewährleisten noch keine ausreichende Hygiene.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gemacht, eine Bürste zu verwirklichen, die die genannten Nachteile nicht aufweist. Diese 15. Bürste umfasst einen biegsamen als Behälter gestalteten Handgriff, der nahe einem seiner Enden eine Öffnung zur Abgabe der in ihm enthaltenen Paste aufweist, sowie einen innen hohlen sich dem Handgriff anpassenden Borstentragerkopf, der am Boden der Borsten ebenfalls ein Loch zur Abgabe der Pasta hat.
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Der Handgriff-Behälter kann so gestaltet sein» dass er mit neuer Pasta nachgefüllt werden kann oder nach Gebrauch weggeworfen wird.
Gegenstand der vorliegenden Patentanmeldung ist insbesondere eine Bürste mit einem Handgriff-Behälter zur Abgabe der Paste, die dadurch
5. gekennzeichnet ist, dass der Schaft oder Handgriff einen innen hohlen als Behälter ausgebildeten Teil mit biegsamen Wänden aufweist, dass der mittlere Teil des Schaftes mit Mittel zur Verbindung mit dem Borstenträgerkopf versehen ist und schliesslich eine im wesentlichen steife Verlängerung mit einer Öffnung zur Abgabe der Paste aufweist.
10. Des weiteren weist die erfindungsgemässe Bürste einen in wesentlichen steifen Borstenträgerkopf auf, der auf einer Aussenseite mit Borsten versehen ist, während sein innerer Hohlraum in Form und Ausmasse im wesentlichen der Form und den Ausmassen der Verlängerung des Handgriffes entsprichet. Der Kopf weist ausserdem einen Teil auf, der geeignet ist,
15. sich mit dem mittleren Teil des Handgriffes zu verbinden und ist mit einer Abgabeöffnung für die Paste auf der Borstenseite versehen, wobei die Stellung dieser Abgabeöffnung so angeordnet ist, dass sie mit der Abgabeöffnung im Handgriff in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Nach einer Verwirklichungsform kann die Abgabeöffnung im Kopf mit der 20. Abgabeöffnung im Handgriff durch eine Drehbewegung in Übereinstimmung gebracht werden, während eine weitere Verwirklichungsform vorsieht, dass die Übereinstimmung der öffnungen durch eine Verschiebebewegung verwirklicht werden kann.
Ein weiteres Merkmal der erfindungsgemässen Bürste bes teht in einer 25. rohrförmigen Schutzhülse, die so bemessen ist, dass sie durch Druck auf die Bürste gehalten wird.
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Die erfindungsgemässe Bürste ist funktionell, leicht zu handhaben, vollkommen hygienisch und relativ billig.
In der vorliegenden Beschreibung wird im allgemeinen von einer Zahnbürste und Zahnpasta gesprochen, wobei es sich jedoch versteht, 5. dass gegebenenfalls mit kleinen Abänderungen die erfindungsgemässe Bürste auch für andere Zwecke, beispielsweise zum Schuhputzen verwendet werden kann, wobei in diesem Fall das zu verwendende Material halbflüssige Schuhcreme ist.
Nachstehend werden einige bevorzugte Verwirklichungen anhand der in 10. den beigefügten Zeichnungen dargestellten Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsansicht, teilweise im Schnitt, einer Verwirklichung der erfindungsgemässen Bürste;
Fig. 2 ein teilweiser Schnitt einer rohrförmigen Schutzhülse für 15. die Bürste;
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht mit der in der Schutzhülle eingeführten Bürste und mit dem Borstenteil ohne Borsten, um das Pastenaustrittsloch zu zeigen;
Fig. 4 eine Explosionsansicht, teilweise im Schnitt des Einfüllendes 20. des Schafts oder Handgriffes;
Fig. 5 eine unterbrochene Ansicht einer in den Handgriff eingeführten Zahnpastentube zum Nachfüllen;
Fig. 6 eine Explosionsansicht einer zweiten Art der erfindungsgemässen
Bürste;
25. Fig. 7 ein teilweiser Schnitt der montierten Bürste nach Fig. 6;
Fig. 8 und 9 zeigen ein Verschluss- oder Plombiersystem des Behälter-Handgriffes einer nicht nachfüllbaren Bürste.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, umfasst die Bürste einen Schaft oder
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Handgriff 1 und einen Borstenträgerkopf 2. Der Schaft hat einen Handgriff 3, der in der Figur kegel stumpfförmig dargestellt ist. Er ist innen hohl, um den Behälter für die Zahnpasta zu bilden. Die den Behälter 3 bildende Wand ist relativ biegsam, um das Ausdrücken
5. der Paste zu ermöglichen, muss jedoch genügend steif sein, um sich während des Gebrauches nicht übermässig zu biegen. Die Wand kann aus Kunststoff bestehen und gegebenenfalls Längsrippen aufweisen. Die Wand des Behälters 3 weist an einem Ende, das der grössten Basis des in der Zeichnung dargestellten Kegelstumpfes entspricht, eine (nicht
10. dargestellte) öffnung zum Einfüllen der Paste auf. Diese Öffnung wird mit einem Deckel system, das noch beschrieben wird, geschlossen.
Der Schaft weist auf der dem Verschluss des Behälters gegenüberliegenden Seite ein Aussengewinde 5 auf, über das hinaus sich der Teil 6 verlängert, der innen hohl ist und mit dem Behälter in Verbindung steht. Der Teil 6
15. ist vorzugsweise kegel stumpfförmig und verjüngt sich zu dem vom Behälter entfernten Ende. In der Nähe dieses Endes befindet sich auf dem konischen Mantel eine öffnung 7, die den inneren Hohlraum mit dem Aussern in Verbindung bringt. Vorzugsweise ist eine weitere öffnung 8 im Abstand von der öffnung 7 zum Gewinde 5 vorgesehen. Längs dem Umfang,
20. der den Gewindeteil 5 und die Verlängerung 7 verbindet, ist vorzugsweise ein Absatz 9 vorgesehen. Der gesamte Schaft 1 kann aus einem einzigen Stück, beispielsweise aus Kunststoff hergestellt werden oder, der verlängerte Teil 6 kann aus steiferem Material bestehen und mit den Teilen 3 und 5 verbunden werden.
25. Der Borstenträgerkopf 2 kann jede beliebige äussere Form haben und weist auf mindestens einer Seite 11 eine Anordnung von Borsten 12 auf. Innen weist der Kopf 2 einen Hohlraum 13 auf, der in seiner Form und seinen Aussmassen genau der Form und den Ausmassen des verlängerten Teils 6 des Schaftes entspricht. Der Kopf 2 weist an seiner Verbindungs-
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seite mit dem Schaft ein Innengewinde 14 auf, in das das Gewinde 5 auf dem Schaft eingeschraubt wird. Zwischen der Gewindezone 14 und dem Hohlraum 13 ist eine Schulter 15 gebildet. Auf der Borstenseite 11 ist ein Durchgangsloch 16 (Fig. 3) jabildet, das den Hohlraum 13 5. mit der Aussenseite in Verbindung bringt.
Das System des Deckels 4 des Behälter-Handgriffes kann bekannter Art sein, jedoch umfasst das bevorzugte System (Fig. 4) auf dem Handgriffende ein Gewinde 30, im allgemeinen ein Innengewinde, mit einer Abschlusskappe 31, die ein Gewinde 32 zur Verbindung mit dem Gewinde 10. 30 aufweist und mit einem äusseren Mantel 33 versehen ist, der sich um das Ende des Handgriffes 3 anordnet und ein Gewindeloch 34 aufweist, um den Hals einer Zahnpastentube zum Nachfüllen aufzunehmen. Das Gewindeloch 34 wird mit einem Stöpsel 36 geschlossen, der vorzugsweise Mittel 37 aufweist, um die Bürste daran aufhängen zu können.
15. Der Mantel 33 hat die Aufgabe, die Wand des Handgriffes 3 zu versteifen, wenn die Abschlusskappe 31 auf das Gewinde 30 aufgeschraubt oder von diesen abgeschraubt wird.
Das Nachfüllen der Bürste mit Paste (Fig. 5) erfolgt durch Einführen der Mündung der Zahnpastentube 40 in das Gewindeloch 34 der am Handgriff 3
20. angebrachten Abschlusskappe 31. Während dieses Vorganges wird vorzugsweise der Borstenträgerkopf vom Schaft abgenommen, um die Entlüftung über das Luftloch 8 zu ermöglichen. Dann wird die Tube 40 wieder entfernt und das Fülloch wieder mit dem Stöpsel 36 geschlossen. Der Borstenträgerkopf wird mit dem Gewinde 14 auf das Gewinde 5 ge-
25. schraubt. Auf diese Weise bleibt der verlängerte Teil 6 des Handgriffes vollkommen in Hohlraum 13 und das Luftloch 8 bleibt von seiner Wand geschlossen. Das gegenseitige Ineinandergreifen der Schultern 15 und 9 verhindert das zufällige Austreten der Paste, die vielleicht in die
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Kammer 13 gelangt sein könnte.
Die Abgabeöffnung 7 des Schaftes kann in Übereinstimmung mit dem Abgabeloch 16 des Borstenträgerkopfes angeordnet werden oder auch nicht und der übergang von der Ubereinstimmungs- oder Offnungsstellung zu der
5. Nichtübereinstimmungs- oder Schiiesstellung erfolgt durch Drehen des Kopfes 2. Vorzugsweise werden auf dem Kopf 2 und dem Schaft 1 entsprechende Bezugsangaben gemacht, un die Dffnungs- und/oder Schliesstellung leicht zu finden. Wenn sich die Öffnung 7 und das Loch 16 in Dffnungsstellung befinden, ermöglicht ein einfacher Druck
10. auf den Teil 3 des Schaftes die Pastenabgabe im Bereich der Borsten 12. Wenn die öffnung 7 und das Loch 6 versetzt sind, d.h. sich in Schliesstellung befinden, kann die Paste auch bei zufälligen Druck auf den Behälter 3 des Schaftes nicht austreten und ebenso wenig können etwaige Verschmutzungen auf der Bürste in den Behälter eintreten.
15. Sofern man den im Behälter-Handgriff vorhandenen Pastenrest vollständig entfernen will, beispielsweise bei Verwendung einer anderen Pastenart, kann die Abschlusskappe 31 leicht von Handgriff 3 abgeschraubt werden, wodurch sich ein grösserer Durchgang ergibt, um den Behälter im Innern zu reinigen und zu spülen.
20. Aus der vorstehenden Beschreibung kann entnommen werden, dass mit der Erfindung eine höchst zuverlässige, hygienische, leicht zu verwendende und zu reinigende und jedenfalls relativ einfache Bürste verwirklicht wi rd.
Vorzugsweise soll die Bürste mit dem Kopf nach· unten aufbewahrt werden, 25. sodass sich die Paste immer in der Nähe der Abgabeöffnung befindet, wodurch ein langwieriges Ausdrücken und die Verteilung der Paste den Wänden des Behälters entlang vermieden wird, falls sich die Paste nahe
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dem Deckel 4 angehäuft haben Tollte. Zur Beibehaltung dieser Lage ist die Schutzhülse 20 (Fig. 2) verwirklicht worden, die aus einem rohrförmigen Element besteht, das an einem Ende 21 offen und am anderen Ende 22 geschlossen und gegebenenfalls zum Abtropfen der Flüssigkeit
5. gelocht ist. Der Innenraum der Schutzhülse 20 ist so bemessen, dass die Bürste mit dem Kopf zum Ende 22 gerichtet, aufgenommen werden kann und ein Teil des Schaftes durch leichten Druck in die Schutzhülse einfällt (Fig. 3). Falls das zu verwendende Material beispielsweise Schuhcreme ist, kann es sich als nützlich erweisen, die Schutzhülse mit
10. geschlossenem, also nicht gelochtem, aussen flachem Boden auszubilden und dient dann zum Aufstützen.
In den Figuren 6 und 7 ist eine Variante der Bürste dargestellt. Die gleichen Elemente sind wie bei der bereits beschriebenen Verwirklichung mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet, sind jedoch mit einem "a"
15. versehen, wobei die identischen Elemente nicht mehr im einzelnen beschrieben werden. Die Bürste nach dieser Verwirklichung umfasst einen Behälter-Handgriff la, dessen verlängerter Teil 6a im wesentlichen zylindrisch ist. Die Kammer I3a des Borstenträgerkopfes 2a ist ebenfalls zylindrisch. Die Verbindung von Handgriff la und Kopf 2a erfolgt durch
20. Vorsprünge 5a, die auf der Oberfläche eines der beiden Elemente, Kopf oder Handgriff, vorgesehen sind und in Nuten 14a einfallen, die auf der Oberfläche des anderen der beiden Elemente vorgesehen sind. Die Nuten 14a sind so geformt, dass sie ein geringes achsiales gegenseitiges Gleiten der beiden Elemente ermöglichen.
25. Zwischen dem Ende des verlängerten Teils 6a und dem Boden des Hohlraumes 13a ist eine Feder 42a gelegt. Diese Feder hält-den Kopf 2a und den Handgriff la in eine gegenseitige Stellung, wodurch die Abgabeöffnung 7a nicht mit dem Abgabeloch 16a übereinstimmt, d.h. in eine Stellung, in der die Zahnpasta nicht austritt. Um das Austreten der Zahnpasta zu
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. ermöglichen, ist es erforderlich, den Handgriff axial zum Kopf zu verschieben, wobei die Feder 42a für die zum Austreten der gewünschten Pastenmenge erforderliche Zeit durch Drücken auf den Behälterteil 3a des Handgriffes gespannt wird. Um den kreisförmigen 5. Zwischenraum zu bedecken, der sich zwischen Borstenträgerkopf und Schaft (Fig. 7) in Ruhestellung ergeben würde, ist der Borstenträgerkopf mit einem kreisförmigen Mantel 5Üa verlängert.
In den Figuren 8 und 9 ist eine weitere Variante der erfindungsgemässen Bürste dargestellt. In diesem Falle handelt es sich um eine Bürste zum 10. Wegwerfen, d.h. sie wird nicht mit Pasta nachgefüllt und - wie gesagt nach Gebrauch weggeworfen. Diese Bürstenart kann in gewissen Fällen nützlich sein, beispielsweise für Hotels, Krankenhäuser oder um mit einer bestimmten Zahnpastenmarke gefüllt, verkauft zu werden.
In den Figuren 8 und 9 ist nur der Behälterteil 3b der Bürste dargestellt.
15. Er verlängert sich am Ende, das in der Figur unten dargestellt ist, durch eine dünnere, biegsame Wand 45b, die glocken- und vorzugsweise faltenbalgförmig ausgebildet ist. Die Pasta wird über das Ende 46b dieser Wand eingefüllt; dieses Ende wird dann geschlossen, flach gedruckt, umgebogen und geschweisst, wie es bei Tuben für Creme und
20. Zahnpasta gehandhabt wird. Vorzugsweise wird die Pasta in das Innere des Behälters 3b gedrückt (Fig. 9), sodass der Rand des Behälters immer ein sauberes und angenehmes Aussehen hat und die Bürste auf eine Platte abgelegt werden kann. Vorzugsweise, jedoch nicht unbedingt, ist ein Deckel 4b vorgesehen, der durch Druck in das Ende des Behälters 3b
25. eingeführt wird, wobei teilweise die faltenbalgform!gen Wand 45b gedrückt wird. Der Deckel 4b ist mit Mittel zum Anhängen 37b ausgestattet.
Selbstverständlich können Variationen und Änderungen an der oben beschriebenen Bürste vorgenommen werden, ohne dass dadurch der Erfindungsbereich verlassen wird.
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Claims (12)

Anmelder: SECUNDA AG FUR VERMIETUNG VON WIRTSCHAFTSGUTERN CH-5620 BREMGARTEN, Antonigasse 4 Patentansprüche
1.) BUrste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Schaft oder Handgriff (1,1a), der einen als Behälter (3,3a) zu verwendenden innen hohlen Teil mit biegsamen Wänden, einen mittleren Bereich (5,5a) mit Mittel zur Verbindung mit einem Borstenträgerkopf (2,2a) und einen verlängerten Teil (6,6a) aufweist, der das gegenüberliegende Ende bildet, wobei der verlängerte Teil (6,6a) mit einer Öffnung (7,7a) zur Abgabe des pastenartigen Materials versehen ist, und aus einem im wesentlichen steifen Borstenträgerkopf (2,2a) besteht, der auf einer seiner Aussenseiten eine Borstenanordung (12,12a) trägt und einen inneren Hohlraum (13,13a) aufweist, dessen Form und Aussmasse der Form und den Aussmassen des verlängerten Teils (6,6a) des Handgriffes entsprechen, wobei der Teil (14,14a) so ausgestattet ist, dass er sich mit den Mitteln (5,5a) des mittleren Teils des Handgriffes verbinden kann und ausserdem auf der Borstenseite ein Loch (16,16a) zur Abgabe des pastenartigen Materials vorgesehen ist, das so angeordnet ist, dass es mit der Abgabeöffnung (7,7a) im Handgriff in Übereinstimmung gebracht werden kann.
2. BUrste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
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Verbindungsmittel (14) des Borstenträgerkopfes (2) auf dem Handgriff (1) eine gegenseitige Drehung wenigstens innerhalb eines begrenzten Bogens ermöglichen und der Borstenträgerkopf (2) von einer Stellung in der das Abgabeloch (16) nicht mit der Abgabeöffnung (7) übereinstimmt, in eine Stellung versetzt werden kann, in der das Abgabeloch (16) mit der Abgabeöffnung (7) Übereinstiircnt, oder umgekehrt, gedreht werden kann.
3. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindungsmittel des Borstenträgerkopfes (2a) auf dem Handgriff (la) eine gegenseitige Verschiebung ermöglichen, dass zwischen dem Borstenträgerkopf (2a) und dem verlängerten Teil (6a) des Handgriffes ein elastisches Mittel (42a) vorgesehen ist und der Borstenträgerkof (2a) von einer Stellung, in der das Abgabeloch (16a) nicht mit der Abgabeöffnung (7a) übereinstimmt, in eine Stellung, in der das Loch (16a) mit der Abgabeöffnung (7a) übereinstimmt oder umgekehrt, axial verschoben werden kann.
4. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (1,1a) und der Borstenträgerkopf (2,2a) mit Bezugsangaben zur Feststellung der gegenseitigen Schliess- und/oder Öffnungsstellung zur Abgabe des pastenartigen Material versehen sind.
5. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Schaft oder Handgriff (1,1a) nachfüllbar ist und an seinem dem Kopf gegenüberliegenden Ende eine öffnung zum Füllen aufweist, die von einem deckelartigen Mittel (4) geschlossen wird und dass der verlängerte Teil (6,6a) des Handgriffes eine weitere Öffnung (8,8a) an einer von der Abgabeöffnung (7,7a) zur mittleren Zone entfernten Stellung zur Belüftung während des Nachfüllens aufweist.
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6. Bürste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Füllöffnung am Ende des Handgriffes von einer Abschlusskappe (31) geschlossen ist, die ebenfalls ein Fülloch (34) für das pastenartige Material geringeren Durchmessers als die Öffnung aufweist, das von einem Stöpsel (36) geschlossen wird. ■
7. Bürste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllöffnung mit einem Gewinde (30) versehen ist, das sich mit dem entsprechenden Gewinde (32) der Abschlusskappe (31) verbindet, die mit einem dem Gewinde gegenüberliegenden Mantel (33) versehen ist und dass die Verbindung des Stöpsels mit der Abschlusskappe ebenfalls durch Gewinde erfolgt.
8. Bürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Loch (34) in der Abschlusskappe (31) Ausmasse und ein Gewinde aufweist, um die Mündung einer Zahnpastentube einzuführen.
9. Bürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusskappe (31) mit Mittel (37) versehen ist, um die Bürste in Ruhestellung aufhängen zu können.
10. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nach Gebrauch wegzuwerfende Bürste an ihrem dem verlängerten Teil gegenüberliegenden Ende des Handgriffes eine biegsame faltenbalgartige Verlängerung (45b) aufweist, die nach dem Einfüllen der Paste zum Schiiessen des Endes flach gedruckt und geschweisst wird.
11. Bürste nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie
ein deckelartiges Mittel (46) aufweist, um in das Ende des Handgriffes eingeführt zu werden, das die biegsame, nach innen gebogene und geschweisste Verlängerung trägt, wobei das deckel artige Mittel ein Element zum Aufhängen (37b) aufweist.
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12. Bürste nach Anspruch I5 dadurch gekennzeichnet, dass Sie eine rohrförmige Schutzhülse 20 umfasst, deren Innenmasse so bemessen sind, dass sie sich mit der durch leichten Druck eingeführten Bürste verbindet.
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DE19782816557 1977-04-27 1978-04-17 Buerste mit behaelter zur abgabe von pastenartigem material mit oder ohne schutzhuelse Withdrawn DE2816557A1 (de)

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