DE2816557A1 - Buerste mit behaelter zur abgabe von pastenartigem material mit oder ohne schutzhuelse - Google Patents
Buerste mit behaelter zur abgabe von pastenartigem material mit oder ohne schutzhuelseInfo
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Description
DIPL.ING. HEINZ BARDEHLE München, τ /.April 1Q7G
Aktenzeichen: "O " Mein Zeichen: P 2 699
Anmelder: SECUNDA AG
Tür Vermietung von Wirts^haftsgütern
Antonigasse 4 5620 Bremgartpn Schweiz
"Bürste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material mit oder ohne Schutzhülse"
SECUNDA AG FUR VERMIETUNG VON WIRTSCHAFTSGUT-ERN'
CH-5620 BREMGARTEN.
Bürste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material mit
oder ohne Schutzhülse.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bürste, insbesondere eine Zahnbürste, die einen Behälter zur Aufnahme der Zahnpasta, die bei
Bedarf durch die Borsten abgegeben wird, und gegebenenfalls eine Schutzhülle umfasst.
5. Zahlreiche derartige Bürsten sind in verschiedenen Formen und Herstellungsarten auf den Markt gebracht worden, jedoch hatten sie
keinen grossen Erfolg, da sie eine Reihe von Nachteilen aufweisen: sie sind beispielsweise zu sperrig und unbequem zu handhaben, ihre
Herstellungskosten sind zu hoch, die Pastenabgabe erfolgt nicht in
10. richtiger und sicherer Dosierung, die Pasta breitet sich über die
Hände aus oder die Bürsten gewährleisten noch keine ausreichende Hygiene.
Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gemacht, eine Bürste
zu verwirklichen, die die genannten Nachteile nicht aufweist. Diese 15. Bürste umfasst einen biegsamen als Behälter gestalteten Handgriff,
der nahe einem seiner Enden eine Öffnung zur Abgabe der in ihm
enthaltenen Paste aufweist, sowie einen innen hohlen sich dem Handgriff anpassenden Borstentragerkopf, der am Boden der Borsten
ebenfalls ein Loch zur Abgabe der Pasta hat.
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Der Handgriff-Behälter kann so gestaltet sein» dass er mit neuer Pasta
nachgefüllt werden kann oder nach Gebrauch weggeworfen wird.
Gegenstand der vorliegenden Patentanmeldung ist insbesondere eine
Bürste mit einem Handgriff-Behälter zur Abgabe der Paste, die dadurch
5. gekennzeichnet ist, dass der Schaft oder Handgriff einen innen hohlen
als Behälter ausgebildeten Teil mit biegsamen Wänden aufweist, dass der mittlere Teil des Schaftes mit Mittel zur Verbindung mit dem
Borstenträgerkopf versehen ist und schliesslich eine im wesentlichen
steife Verlängerung mit einer Öffnung zur Abgabe der Paste aufweist.
10. Des weiteren weist die erfindungsgemässe Bürste einen in wesentlichen
steifen Borstenträgerkopf auf, der auf einer Aussenseite mit Borsten versehen ist, während sein innerer Hohlraum in Form und Ausmasse im
wesentlichen der Form und den Ausmassen der Verlängerung des Handgriffes entsprichet. Der Kopf weist ausserdem einen Teil auf, der geeignet ist,
15. sich mit dem mittleren Teil des Handgriffes zu verbinden und ist mit
einer Abgabeöffnung für die Paste auf der Borstenseite versehen, wobei die Stellung dieser Abgabeöffnung so angeordnet ist, dass sie mit der
Abgabeöffnung im Handgriff in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Nach einer Verwirklichungsform kann die Abgabeöffnung im Kopf mit der
20. Abgabeöffnung im Handgriff durch eine Drehbewegung in Übereinstimmung
gebracht werden, während eine weitere Verwirklichungsform vorsieht, dass die Übereinstimmung der öffnungen durch eine Verschiebebewegung
verwirklicht werden kann.
Ein weiteres Merkmal der erfindungsgemässen Bürste bes teht in einer
25. rohrförmigen Schutzhülse, die so bemessen ist, dass sie durch Druck auf die Bürste gehalten wird.
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Die erfindungsgemässe Bürste ist funktionell, leicht zu handhaben,
vollkommen hygienisch und relativ billig.
In der vorliegenden Beschreibung wird im allgemeinen von einer Zahnbürste und Zahnpasta gesprochen, wobei es sich jedoch versteht,
5. dass gegebenenfalls mit kleinen Abänderungen die erfindungsgemässe Bürste auch für andere Zwecke, beispielsweise zum Schuhputzen verwendet
werden kann, wobei in diesem Fall das zu verwendende Material halbflüssige
Schuhcreme ist.
Nachstehend werden einige bevorzugte Verwirklichungen anhand der in
10. den beigefügten Zeichnungen dargestellten Figuren beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsansicht, teilweise im Schnitt, einer Verwirklichung
der erfindungsgemässen Bürste;
Fig. 2 ein teilweiser Schnitt einer rohrförmigen Schutzhülse für 15. die Bürste;
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht mit der in der Schutzhülle
eingeführten Bürste und mit dem Borstenteil ohne Borsten, um das Pastenaustrittsloch zu zeigen;
Fig. 4 eine Explosionsansicht, teilweise im Schnitt des Einfüllendes
20. des Schafts oder Handgriffes;
Fig. 5 eine unterbrochene Ansicht einer in den Handgriff eingeführten
Zahnpastentube zum Nachfüllen;
Fig. 6 eine Explosionsansicht einer zweiten Art der erfindungsgemässen
Bürste;
25. Fig. 7 ein teilweiser Schnitt der montierten Bürste nach Fig. 6;
25. Fig. 7 ein teilweiser Schnitt der montierten Bürste nach Fig. 6;
Fig. 8 und 9 zeigen ein Verschluss- oder Plombiersystem des Behälter-Handgriffes
einer nicht nachfüllbaren Bürste.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, umfasst die Bürste einen Schaft oder
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Handgriff 1 und einen Borstenträgerkopf 2. Der Schaft hat einen
Handgriff 3, der in der Figur kegel stumpfförmig dargestellt ist.
Er ist innen hohl, um den Behälter für die Zahnpasta zu bilden. Die
den Behälter 3 bildende Wand ist relativ biegsam, um das Ausdrücken
5. der Paste zu ermöglichen, muss jedoch genügend steif sein, um sich
während des Gebrauches nicht übermässig zu biegen. Die Wand kann aus
Kunststoff bestehen und gegebenenfalls Längsrippen aufweisen. Die Wand des Behälters 3 weist an einem Ende, das der grössten Basis des
in der Zeichnung dargestellten Kegelstumpfes entspricht, eine (nicht
10. dargestellte) öffnung zum Einfüllen der Paste auf. Diese Öffnung
wird mit einem Deckel system, das noch beschrieben wird, geschlossen.
Der Schaft weist auf der dem Verschluss des Behälters gegenüberliegenden
Seite ein Aussengewinde 5 auf, über das hinaus sich der Teil 6 verlängert, der innen hohl ist und mit dem Behälter in Verbindung steht. Der Teil 6
15. ist vorzugsweise kegel stumpfförmig und verjüngt sich zu dem vom
Behälter entfernten Ende. In der Nähe dieses Endes befindet sich auf dem konischen Mantel eine öffnung 7, die den inneren Hohlraum mit dem
Aussern in Verbindung bringt. Vorzugsweise ist eine weitere öffnung 8
im Abstand von der öffnung 7 zum Gewinde 5 vorgesehen. Längs dem Umfang,
20. der den Gewindeteil 5 und die Verlängerung 7 verbindet, ist vorzugsweise
ein Absatz 9 vorgesehen. Der gesamte Schaft 1 kann aus einem einzigen Stück, beispielsweise aus Kunststoff hergestellt werden oder,
der verlängerte Teil 6 kann aus steiferem Material bestehen und mit den Teilen 3 und 5 verbunden werden.
25. Der Borstenträgerkopf 2 kann jede beliebige äussere Form haben und
weist auf mindestens einer Seite 11 eine Anordnung von Borsten 12 auf. Innen weist der Kopf 2 einen Hohlraum 13 auf, der in seiner Form und
seinen Aussmassen genau der Form und den Ausmassen des verlängerten Teils 6 des Schaftes entspricht. Der Kopf 2 weist an seiner Verbindungs-
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seite mit dem Schaft ein Innengewinde 14 auf, in das das Gewinde 5 auf
dem Schaft eingeschraubt wird. Zwischen der Gewindezone 14 und dem
Hohlraum 13 ist eine Schulter 15 gebildet. Auf der Borstenseite 11
ist ein Durchgangsloch 16 (Fig. 3) jabildet, das den Hohlraum 13
5. mit der Aussenseite in Verbindung bringt.
Das System des Deckels 4 des Behälter-Handgriffes kann bekannter Art
sein, jedoch umfasst das bevorzugte System (Fig. 4) auf dem Handgriffende ein Gewinde 30, im allgemeinen ein Innengewinde, mit einer
Abschlusskappe 31, die ein Gewinde 32 zur Verbindung mit dem Gewinde
10. 30 aufweist und mit einem äusseren Mantel 33 versehen ist, der sich um
das Ende des Handgriffes 3 anordnet und ein Gewindeloch 34 aufweist, um den Hals einer Zahnpastentube zum Nachfüllen aufzunehmen. Das
Gewindeloch 34 wird mit einem Stöpsel 36 geschlossen, der vorzugsweise Mittel 37 aufweist, um die Bürste daran aufhängen zu können.
15. Der Mantel 33 hat die Aufgabe, die Wand des Handgriffes 3 zu versteifen,
wenn die Abschlusskappe 31 auf das Gewinde 30 aufgeschraubt oder von
diesen abgeschraubt wird.
Das Nachfüllen der Bürste mit Paste (Fig. 5) erfolgt durch Einführen der
Mündung der Zahnpastentube 40 in das Gewindeloch 34 der am Handgriff 3
20. angebrachten Abschlusskappe 31. Während dieses Vorganges wird
vorzugsweise der Borstenträgerkopf vom Schaft abgenommen, um die Entlüftung über das Luftloch 8 zu ermöglichen. Dann wird die Tube 40
wieder entfernt und das Fülloch wieder mit dem Stöpsel 36 geschlossen. Der Borstenträgerkopf wird mit dem Gewinde 14 auf das Gewinde 5 ge-
25. schraubt. Auf diese Weise bleibt der verlängerte Teil 6 des Handgriffes
vollkommen in Hohlraum 13 und das Luftloch 8 bleibt von seiner Wand
geschlossen. Das gegenseitige Ineinandergreifen der Schultern 15 und 9 verhindert das zufällige Austreten der Paste, die vielleicht in die
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Kammer 13 gelangt sein könnte.
Die Abgabeöffnung 7 des Schaftes kann in Übereinstimmung mit dem
Abgabeloch 16 des Borstenträgerkopfes angeordnet werden oder auch nicht
und der übergang von der Ubereinstimmungs- oder Offnungsstellung zu der
5. Nichtübereinstimmungs- oder Schiiesstellung erfolgt durch Drehen des
Kopfes 2. Vorzugsweise werden auf dem Kopf 2 und dem Schaft 1 entsprechende Bezugsangaben gemacht, un die Dffnungs- und/oder
Schliesstellung leicht zu finden. Wenn sich die Öffnung 7 und das
Loch 16 in Dffnungsstellung befinden, ermöglicht ein einfacher Druck
10. auf den Teil 3 des Schaftes die Pastenabgabe im Bereich der Borsten 12.
Wenn die öffnung 7 und das Loch 6 versetzt sind, d.h. sich in Schliesstellung
befinden, kann die Paste auch bei zufälligen Druck auf den Behälter 3 des Schaftes nicht austreten und ebenso wenig können etwaige
Verschmutzungen auf der Bürste in den Behälter eintreten.
15. Sofern man den im Behälter-Handgriff vorhandenen Pastenrest vollständig
entfernen will, beispielsweise bei Verwendung einer anderen Pastenart,
kann die Abschlusskappe 31 leicht von Handgriff 3 abgeschraubt werden, wodurch sich ein grösserer Durchgang ergibt, um den Behälter im Innern
zu reinigen und zu spülen.
20. Aus der vorstehenden Beschreibung kann entnommen werden, dass mit der
Erfindung eine höchst zuverlässige, hygienische, leicht zu verwendende und zu reinigende und jedenfalls relativ einfache Bürste verwirklicht
wi rd.
Vorzugsweise soll die Bürste mit dem Kopf nach· unten aufbewahrt werden,
25. sodass sich die Paste immer in der Nähe der Abgabeöffnung befindet,
wodurch ein langwieriges Ausdrücken und die Verteilung der Paste den
Wänden des Behälters entlang vermieden wird, falls sich die Paste nahe
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dem Deckel 4 angehäuft haben Tollte. Zur Beibehaltung dieser Lage ist
die Schutzhülse 20 (Fig. 2) verwirklicht worden, die aus einem rohrförmigen Element besteht, das an einem Ende 21 offen und am anderen
Ende 22 geschlossen und gegebenenfalls zum Abtropfen der Flüssigkeit
5. gelocht ist. Der Innenraum der Schutzhülse 20 ist so bemessen, dass
die Bürste mit dem Kopf zum Ende 22 gerichtet, aufgenommen werden kann und ein Teil des Schaftes durch leichten Druck in die Schutzhülse
einfällt (Fig. 3). Falls das zu verwendende Material beispielsweise Schuhcreme ist, kann es sich als nützlich erweisen, die Schutzhülse mit
10. geschlossenem, also nicht gelochtem, aussen flachem Boden auszubilden
und dient dann zum Aufstützen.
In den Figuren 6 und 7 ist eine Variante der Bürste dargestellt. Die
gleichen Elemente sind wie bei der bereits beschriebenen Verwirklichung
mit den gleichen Bezugsnummern bezeichnet, sind jedoch mit einem "a"
15. versehen, wobei die identischen Elemente nicht mehr im einzelnen
beschrieben werden. Die Bürste nach dieser Verwirklichung umfasst einen
Behälter-Handgriff la, dessen verlängerter Teil 6a im wesentlichen zylindrisch ist. Die Kammer I3a des Borstenträgerkopfes 2a ist ebenfalls
zylindrisch. Die Verbindung von Handgriff la und Kopf 2a erfolgt durch
20. Vorsprünge 5a, die auf der Oberfläche eines der beiden Elemente, Kopf
oder Handgriff, vorgesehen sind und in Nuten 14a einfallen, die auf der Oberfläche des anderen der beiden Elemente vorgesehen sind. Die Nuten
14a sind so geformt, dass sie ein geringes achsiales gegenseitiges
Gleiten der beiden Elemente ermöglichen.
25. Zwischen dem Ende des verlängerten Teils 6a und dem Boden des Hohlraumes
13a ist eine Feder 42a gelegt. Diese Feder hält-den Kopf 2a und den
Handgriff la in eine gegenseitige Stellung, wodurch die Abgabeöffnung 7a nicht mit dem Abgabeloch 16a übereinstimmt, d.h. in eine Stellung,
in der die Zahnpasta nicht austritt. Um das Austreten der Zahnpasta zu
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. ermöglichen, ist es erforderlich, den Handgriff axial zum Kopf
zu verschieben, wobei die Feder 42a für die zum Austreten der gewünschten Pastenmenge erforderliche Zeit durch Drücken auf den
Behälterteil 3a des Handgriffes gespannt wird. Um den kreisförmigen
5. Zwischenraum zu bedecken, der sich zwischen Borstenträgerkopf und
Schaft (Fig. 7) in Ruhestellung ergeben würde, ist der Borstenträgerkopf mit einem kreisförmigen Mantel 5Üa verlängert.
In den Figuren 8 und 9 ist eine weitere Variante der erfindungsgemässen
Bürste dargestellt. In diesem Falle handelt es sich um eine Bürste zum 10. Wegwerfen, d.h. sie wird nicht mit Pasta nachgefüllt und - wie gesagt nach
Gebrauch weggeworfen. Diese Bürstenart kann in gewissen Fällen nützlich sein, beispielsweise für Hotels, Krankenhäuser oder um mit
einer bestimmten Zahnpastenmarke gefüllt, verkauft zu werden.
In den Figuren 8 und 9 ist nur der Behälterteil 3b der Bürste dargestellt.
15. Er verlängert sich am Ende, das in der Figur unten dargestellt ist,
durch eine dünnere, biegsame Wand 45b, die glocken- und vorzugsweise faltenbalgförmig ausgebildet ist. Die Pasta wird über das Ende 46b
dieser Wand eingefüllt; dieses Ende wird dann geschlossen, flach gedruckt, umgebogen und geschweisst, wie es bei Tuben für Creme und
20. Zahnpasta gehandhabt wird. Vorzugsweise wird die Pasta in das Innere des
Behälters 3b gedrückt (Fig. 9), sodass der Rand des Behälters immer ein sauberes und angenehmes Aussehen hat und die Bürste auf eine Platte
abgelegt werden kann. Vorzugsweise, jedoch nicht unbedingt, ist ein Deckel 4b vorgesehen, der durch Druck in das Ende des Behälters 3b
25. eingeführt wird, wobei teilweise die faltenbalgform!gen Wand 45b gedrückt
wird. Der Deckel 4b ist mit Mittel zum Anhängen 37b ausgestattet.
Selbstverständlich können Variationen und Änderungen an der oben beschriebenen Bürste vorgenommen werden, ohne dass dadurch der
Erfindungsbereich verlassen wird.
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Claims (12)
1.) BUrste mit Behälter zur Abgabe von pastenartigem Material,
dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Schaft oder Handgriff (1,1a),
der einen als Behälter (3,3a) zu verwendenden innen hohlen Teil mit biegsamen Wänden, einen mittleren Bereich (5,5a) mit Mittel zur
Verbindung mit einem Borstenträgerkopf (2,2a) und einen verlängerten Teil (6,6a) aufweist, der das gegenüberliegende Ende bildet, wobei
der verlängerte Teil (6,6a) mit einer Öffnung (7,7a) zur Abgabe des
pastenartigen Materials versehen ist, und aus einem im wesentlichen steifen Borstenträgerkopf (2,2a) besteht, der auf einer seiner
Aussenseiten eine Borstenanordung (12,12a) trägt und einen inneren
Hohlraum (13,13a) aufweist, dessen Form und Aussmasse der Form und den
Aussmassen des verlängerten Teils (6,6a) des Handgriffes entsprechen, wobei der Teil (14,14a) so ausgestattet ist, dass er sich mit den
Mitteln (5,5a) des mittleren Teils des Handgriffes verbinden kann und ausserdem auf der Borstenseite ein Loch (16,16a) zur Abgabe des
pastenartigen Materials vorgesehen ist, das so angeordnet ist, dass es mit der Abgabeöffnung (7,7a) im Handgriff in Übereinstimmung gebracht
werden kann.
2. BUrste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
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Verbindungsmittel (14) des Borstenträgerkopfes (2) auf dem Handgriff (1)
eine gegenseitige Drehung wenigstens innerhalb eines begrenzten Bogens ermöglichen und der Borstenträgerkopf (2) von einer Stellung in der
das Abgabeloch (16) nicht mit der Abgabeöffnung (7) übereinstimmt,
in eine Stellung versetzt werden kann, in der das Abgabeloch (16)
mit der Abgabeöffnung (7) Übereinstiircnt, oder umgekehrt, gedreht
werden kann.
3. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Verbindungsmittel des Borstenträgerkopfes (2a) auf dem Handgriff
(la) eine gegenseitige Verschiebung ermöglichen, dass zwischen dem Borstenträgerkopf (2a) und dem verlängerten Teil (6a) des Handgriffes
ein elastisches Mittel (42a) vorgesehen ist und der Borstenträgerkof (2a) von einer Stellung, in der das Abgabeloch (16a) nicht mit der
Abgabeöffnung (7a) übereinstimmt, in eine Stellung, in der das Loch (16a) mit der Abgabeöffnung (7a) übereinstimmt oder umgekehrt, axial
verschoben werden kann.
4. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Handgriff (1,1a) und der Borstenträgerkopf (2,2a) mit Bezugsangaben zur Feststellung der gegenseitigen Schliess- und/oder Öffnungsstellung
zur Abgabe des pastenartigen Material versehen sind.
5. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Schaft oder Handgriff (1,1a) nachfüllbar ist und an seinem dem
Kopf gegenüberliegenden Ende eine öffnung zum Füllen aufweist, die
von einem deckelartigen Mittel (4) geschlossen wird und dass der verlängerte Teil (6,6a) des Handgriffes eine weitere Öffnung (8,8a) an
einer von der Abgabeöffnung (7,7a) zur mittleren Zone entfernten Stellung zur Belüftung während des Nachfüllens aufweist.
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6. Bürste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Füllöffnung am Ende des Handgriffes von einer Abschlusskappe (31)
geschlossen ist, die ebenfalls ein Fülloch (34) für das pastenartige
Material geringeren Durchmessers als die Öffnung aufweist, das von
einem Stöpsel (36) geschlossen wird. ■
7. Bürste nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllöffnung mit einem Gewinde (30) versehen ist, das sich mit
dem entsprechenden Gewinde (32) der Abschlusskappe (31) verbindet,
die mit einem dem Gewinde gegenüberliegenden Mantel (33) versehen ist
und dass die Verbindung des Stöpsels mit der Abschlusskappe ebenfalls durch Gewinde erfolgt.
8. Bürste nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Loch (34) in der Abschlusskappe (31) Ausmasse und ein Gewinde aufweist,
um die Mündung einer Zahnpastentube einzuführen.
9. Bürste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusskappe (31) mit Mittel (37) versehen ist, um die Bürste in
Ruhestellung aufhängen zu können.
10. Bürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nach
Gebrauch wegzuwerfende Bürste an ihrem dem verlängerten Teil gegenüberliegenden Ende des Handgriffes eine biegsame faltenbalgartige
Verlängerung (45b) aufweist, die nach dem Einfüllen der Paste zum Schiiessen des Endes flach gedruckt und geschweisst wird.
11. Bürste nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie
ein deckelartiges Mittel (46) aufweist, um in das Ende des Handgriffes
eingeführt zu werden, das die biegsame, nach innen gebogene und
geschweisste Verlängerung trägt, wobei das deckel artige Mittel ein
Element zum Aufhängen (37b) aufweist.
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12. Bürste nach Anspruch I5 dadurch gekennzeichnet, dass
Sie eine rohrförmige Schutzhülse 20 umfasst, deren Innenmasse so
bemessen sind, dass sie sich mit der durch leichten Druck eingeführten Bürste verbindet.
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