DE3123779A1 - Therapeutischer zahnstocher - Google Patents
Therapeutischer zahnstocherInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C15/00—Devices for cleaning between the teeth
- A61C15/02—Toothpicks
Description
Diese Erfindung bezieht sich auf eine therapeutische Vorrichtung zur Verwendung in der Mundhygiene. Insbesondere
bezieht sich diese Erfindung auf einen schichtförmigen, biegsamen Zahnstocher zum Reinigen der Zähne und zum Anregen der Zahnfleischoberflächen»
Allgemein gesprochen ist ein Zahnstocher ein spitzes Instrument, das zum Entfernen von Nahrungsmitteln oder anderen
Partikeln aus den Zähnen verwandt wird. Solche Instrumente
sind bis zu einer Stelle konisch an einem oder beiden Enden
und aus einem festen Stück Material wie Holz oder Kunststoff hergestellt. In dieser Form hergestellt, sind sie auf die
spezielle Verwendung zum Entfernen von Partikeln aus den Zähnen beschränkt, die durch die Steifigkeit des Zahnsto
chers bequem erreicht werden können und können gefährlich
sein, wenn sie unvorschriftsmäßig oder nachlässig benutzt werden. Es kann z. B. ein kleines Kind mit einem Zahnstocher
im Mund fallen und seinen Mund ernsthaft verletzen, weil der Zahnstocher scharf und unelastisch ist. Wegen dieser Steifig
keit ist ein konventioneller Zahnstocher schädlich für wei
che Gewebe und beschränkt auf Bereiche, die er erreichen und in die er hineinreichen kann.
Er hat daher wenig Nutzen bei der Zahnfleischmassage oder -anregung.
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine
therapeutische Zahnvorrichtung zu Schaffens die starr genug ist, um Partikel aus den Zähnen zu entfernen, aber
biegsam genug ist, die Zahnfleischoberflächen zu reinigen
und zu stimulieren.
Es ist auch ein Ziel dieser Erfindung, eine Zahnreinigungsvorrichtung
zu schaffen, die die Innenflächen der Mundhöhle nicht durchdringt oder beschädigt, wenn die Vorrichtung
plötzlich durch externe Kräfte in den Mund forciert wird.
Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Zahnreinigungsvorrichtung
zu schaffen, die eine Medizin, ein Desinfektionsmittel
oder ein Mundwasser der Mundhöhle zuführt oder ungewünschte Flüssigkeiten aus der Mundhöhle entfernt.
Es ist auch ein weiteres Ziel dieser Erfindung, eine flexible Zahnreinigungsvorrichtung zu schaffen, die für punktförmige
Reinigung und für die Entfernung von Zahnbelag von interproximalen
Bereichen der Zähne geeignet ist.
Diese und andere Ziele können mittels einer spitz geformten
Vorrichtung durchgeführt werden, das aus einer dünnen, länglichen oder parallelogrammförmigen Folie aus flexiblem Polymermaterial
besteht, das fest gerollt oder um sich selbst in einer Richtung gewickelt ist, die zu einem schichtförmigen
Zahnstocher führt, der ein hohles nach vorne konisch zulaufendes vorderes Ende, einen vergrößerten Mittelteil und ein
hinteres Ende hat, das konisch zulaufen kann oder nicht.
In dem hohlen Inneren können Medikamente, Desinfektionsmittel, Mundwässer oder andere Materialien untergebracht
werden.
Zeichnungen der Erfindung
Abbildung 1 ist eine vergrößerte, perspektivische Ansicht einer Form eines schichtförmigen Zahnstochers, der ein
konisches vorderes Ende hat.
Abbildung 2 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht
einer zweiten Form eines schichtförmigen Zahnstochers, bei dem beide Enden konisch sind.
Abbildung 3 ist eine Seitenansicht eines Zahnstochers, wie dargestellt in den Abbildungen 1 und 2.
Abbildung ist eine Schnittansicht eines Zahnstochers entlang
des Schnittes 4-4 der Abbildung 1 und 2.
Abbildungen 5a - 5e sind aufeinanderfolgende Darstellungen
einer Kunststoffolie, die zu einem Zahnstocher gemäß Abbildung
1 gerollt wird.
Die Abbildungen 6a - 6e sind die aufeinanderfolgenden Darstellungen
einer Kunststoffolie, die zu einem Zahnstocher gemäß Abbildung 2 gerollt werden.
Abbildung 7 ist die Ansicht einer Kunststoffolie, wie in
Abbildung 5 dargestellt, bei der die obere Kante eingeschnitten
ist.
Abbildung 8 ist die perspektivische Ansicht eines Zahnstochers,
der aus der in Abbildung 7 dargestellten Kunststoffolie
gebildet ist.
Abbildung 9 ist die Ansicht einer Kunststoffolie, wie in
Abbildung 5a dargestellt, bei der die obere Kante gezackt ist.
Abbildung 10 ist die perspektivische Ansicht eines Zahnstochers,
der aus einer in Abbildung 9 dargestellten Kunststofföl
ie hergestellt ist.
Abbildung 11 ist eine Teilansicht von oben der Zahne eines
Benutzers, die zeigt, wie die Zahnstocher gemäß der Erfindung sich nach dem Winkel und der Kontur des Zwischenraums
zwischen den Zähnen biegen.
Abbildung 12 ist eine teilweise Rückansicht der Zähne eines
Benutzers, bei der ein Zahnstocher zwischen den Zähnen hervorragt,
die zeigt, wie ein Zahnstocher gemäß der Erfindung verformt werden kann, um die Form der Lücke zwischen den
Zähnen anzunehmen.
Verschiedene vollständige Formen der Erfindung sind in den Abbildungen 1, 2, 8 und 9 mit erläuternden Abbildungen dargestellt,
die zeigen, wie solche Zahnstocher gestaltet und benutzt werden können.
Eine bevorzugte Form der Erfindung ist in den Abbildungen 1,
3, 4 und 5a - 5e dargestellt.
Abbildung 1 zeigt einen Zahnstocher 10, der eine spiralförmig geschichtete,nach vorne konisch zulaufende vordere
spitze 11 hat,.wobei die Mitte und der hintere Teil einen relativ gleichen Durchmesser haben. Der so geformte Zahnstocher
hat ein hohles Innere 12, das über die volle Länge der Vorrichtung nach vorne läuft, mit jeweils einer Schicht,
bis nur eine einzige gerollte Schicht bleibt, die den vordersten Teil des hohlen Kerns 12 bildet. Der innere Kern 12
wird im hinteren Teil des Zahnstochers größer, dadurch daß er spiralförmig um jeweils eine Schicht vergrößert, bis
nur eine äußere Schicht des Zahnstochers bleibt, die den hintersten Teil des hohlen Kerns 12 bildet. Die Form des
Zahnstochers 10 und sein entsprechendes vorderes Ende 11 und der Hohlkern 12 sind durch die Form des Materials bestimmt,
aus dem er gebildet wird und die Art, in der er gerolIt
wird.
Der Zahnstocher gemäß Abbildung 1 wird aus einem Material-stück gebildet, das die Form eines Parallelogramms hat mit
zwei spitzen und zwei stumpfen Winkeln gemäß Abbildung 5a. Die Länge des Parallelogramms beträgt vorzugsweise die zweifache
Breite, sie kann aber von der einfachen bis zur dreifachen Breite schwanken. Die Maße sind nicht kritisch, solange
der Zahnstocher für die vorgesehene Verwendung zweckmäßig ist. Vorzugsweise liegen die spitzen Winkel A zwischen
40 und 80° und die stumpfen Winkel B zwischen 100 und 140°, wobei Winkel von 60 und 120° optimal sind. Die Erfindung
ist jedoch nicht beschränkt auf ein bestimmtes Winkelpaar, solange der sich ergebende, daraus gebildete Zahnstocher
zweckmäßig ist.
-ψ
Wie in den Abbildungen 5a - 5e dargestellt ist, besteht die
paralIeIogrammförmige Kunststoffolie aus einer oberen Kante
13, einer unteren Kante 14, einer vorderen Kante 15 und einer hinteren Kante 16. Der spitze Winkel A ist begrenzt
durch die obere und die vordere Kante und durch die untere
und die hintere Kante. Der stumpfe Winkel B ist begrenzt durch die untere und die vordere Kante und durch die obere
und die hintere Kante. Die Zahnstocher werden durch festes Rollen der vorderen Kante 15 in eine Säule 17, parallel zur
hinteren Kante 16 und durch Rollen der Säule 17 nach hinten um sich selbst, wie in den Abbildung 5b, c, d und e dargestellt
ist, so daß sie ein fertiges Produkt 10 bilden, hergestellt. Die erste Wicklung der vorderen Kante 15 bestimmt den Hohlkern
12 und die Fläche in Abbildung 5a, die durch die Linien 13c und d begrenzt wird, umfassen das vordere konische Ende
11 des Zahnstochers 10. Kante 13 wird somit die konische,
spiralförmige Kante des vorderen Endes 11. Der Spiralwinkel hängt vom Winkel A ab. Je kleiner der Winkel A ist, um so
größer wird die Spirale der Kante 13 und um so geringer die Zahl der Schichten am vorderen Ende 11.
Die Flächen, die durch die Linien 14 E und F begrenzt werden,
definieren den hinteren Teil des Zahnstochers, wo der Hohlkern 12 in der Größe konisch nach außen entlang der Spiralkantenform
von Kante 14 verläuft.
Der Zahnstocher kann aus irgendeiner dünnen Folie eines harzhaltigen Materials hergestellt werden, das fest gerollt
werden kann und seine gerollte Form beibehält. Polyolefine wie Polypropylen und Polyäthylen sind besonders geeignet.
Es können aber auch andere Polymerfolien oder-filme wie Polyvinylchlorid und Polytetraf1uoräthylen verwandt werden.
Die Art des Kunststoffmaterials muß nur zwei wesentliche Forderungen
erfüllen. Einmal muß es seine gerollte Form beibehalten können und zweitens darf es nicht toxisch sein.
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Kunststoffolien, die die gewünschte Parallelogrammform
haben, können über dünne Drähte von Hand gerollt und in dieser gerollten Position gehalten werden, bis keine Tendenz mehr zum Entrollen vorhanden ist, zu diesem Zeitpunkt
werden die Drähte entfernt. Die gerollten Folien können eine Wärmebehandlung erhalten und in gerollter
Position gekühlt werden, um die Fähigkeit der Kunststoffolie zu verbessern, in gerollter Position zu verbleiben.
Alternativ kann eine feste Kunststoffplatte mit einer passend geformten Oberfräse maschinell bearbeitet
werden zum Schneiden und Rollen entsprechend geformter Zahnstocher, wie vollständiger in der Parallelanmeldung,
Serien-Nr. hiermit am gleichen Tag eingereicht, dargelegt und beansprucht ist. Vorzugsweise haben die
Filmfolien von Hand gerollt oder maschinell geschnitten und gerollt eine Folienstärke von etwa 0,0254 - 0,127 mm
und einen gerollten Durchmesser von etwa 1,0 - 2,0 mm. Vorzugsweise hat der Zahnstocher etwa dieselbe Länge wie
ein konventioneller hölzerner Zahnstocher, d, h. etwa 5 bis 7,5 cm, wobei das konische vordere Ende 11 etwa 20
bis 30 % der Gesamtlänge ausmacht.
Eine zweite Ausführung der Erfindung ist in den Abbildungen 2, 3, 4 und 6a bis 6e dargestellt.
Wie in den Abbildungen 2 und 6a bis 6e veranschaulicht,
ist die zweite Form ein anders geformter Zahnstocher 20, bestehend aus einer einzelnen Folie aus flexiblem Kunststoffmaterial
mit einem relativ spitzen vorderen Ende 21, der eine relativ kleine mittlere Öffnung 22 oder Hohlkern
hat, der sich über die gesamte Länge der Vorrichtung 20 erstreckt. Der Zahnstocher hat die Form einer schichtförmigen
nach vorne und hinten reichenden Spirale, wobei die größte Zahl der Schichten in einem Zentralteil 23
auftritt. Der vordere Teil 21 verläuft konisch nach vorne in einer Spirale mit jeweils einer Schicht, bis nur noch
eine einzige gerollte Schicht verbleibt, die den inneren Kern 23 bestimmt. Der hintere Teil 24 erstreckt sich nach
hinten und nimmt in Spiralen mit jeweils einer Schicht ab, bis eine einzige gerollte Schicht verbleibt, die ebenfalls
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die hintere öffnung in den Zentralkern bestimmt. Der hintere
Teil 24 hat eine größere Öffnung als das vordere Ende, da er einen durch mehrere Schichten gerollten Material, die sich
im vorderen Teil befinden, definierten Durchmesser hat.
Zahnstocher 20 hat auch eine Form, die durch die Form des
Materials bestimmt ist, aus der er gemacht ist. Abbildungen 3 und 4 sind sowohl den Zahnstochern 10 und 20 ähnlich, dadurch,
daß beide spiralförmig konisch zulaufende vordere Enden und einen Querschnitt haben, der aus mehreren Lagen
eines einheitlichen Kunststoffmaterials besteht, das gerollt worden ist.
Zahnstocher 20 ist aus einem rechteckigen Stück Material gemacht worden, wie in Abbildung 6a gezeigt, das eine
Breite hat, die etwa der Hälfte der Länge entspricht.
Dies ist jedoch keine starre Vorschrift. Es kann z. B.
ein quadratisches Stück Material verwandt werden, ebenso wie ein Stück, dessen Länge bis zum dreifachen der Breite
beträgt. Mit anderen Worten, die Erfindung ist nicht zu beschränken auf irgendwelche besonderen Verhältnisse von Länge
zu Breite, solange der sich ergebende Zahnstocher, der daraus hergestellt wird, zweckmäßig ist.
Wie in den Abbildungen 6a bis 6e dargestellt ist, hat die rechteckig geformte Kunststoffolie eine obere Kante 25,
eine untere Kante 26, eine vordere Kante 27 und eine hintere Kante 28. Die Zahnstocher werden durch festes Rollen
der durch die obere Kante 25 und die vordere Kante 26 begrenzte Ecke schräg in eine Säule 29 gerollt, wie in Abbildung
6b dargestellt. Der Winkel G kann von etwa 20 - 40 von der Längsebene des Materials schwanken, wobei Winkel
in der Nähe von etwa 30° bevorzugt werden. Säule 29 ist
fest gerollt, wobei die Erhaltung einer Rolle, die am Endteil der Säule 29, bestehend aus der vorderen Kante 27, so
fest wie möglich ist, besonders hervorgehoben wird. Das ist desha-lb, weil wie in den Abbildungen 6c, d und e dargestellt
ist, das vordere Ende 21 des Zahnstochers 20 von der Ecke des Materials gebildet ist, die durch das Zusammentreffen
der vorderen Kante 27 und der unteren Kante 26 definiert ist.
Wie in Abbildung 2 und den Abbildungen 6c, d und e dargestellt
ist, erfolgt die letzte Wicklung bei der Formung des Zahnstochers 20 an der Ecke des Materials, die sich
aus dem Zusammentreffen der hinteren Kante 29 und der unteren Kante 26 ergibt. Diese letzte Wicklung geschieht
direkt vor dem mittleren Teil 23 des Zahnstochers 20. Das Ergebnis ist, daß die vordere Kante am hinteren Teil 24
des Zahnstochers eine größere direkte Spirale hat und daß die vordere Kante des konischen Teils des vorderen Endes
des Zahnstochers eine größere laterale Spirale hat.
Außer, daß beide Ende konisch zulaufen, hat Zahnstocher im allgemeinen die gleiche Größe wie Zahnstocher 10 und ist
aus dem gleichen Material hergestellt. Die Herstellungsmethode
kann ähnlich sein, indem rechteckige Materialfolien von Hand gerollt werden unter Verwendung kleiner
Drähte und dergleichen, um das Rollen zu unterstützen. Die so gerollten Säulen oder Zahnstocher können in dieser
Position gehalten werden, bis das Kunststoffmaterial der gerollten Form entspricht und keine Neigung zum Auflösen
hat. Es ist auch möglich, Zahnstocher 20 aus einem festen
Stück Material unter Verwendung einer Spiraloberfräse herzustellen, wie genauer in der Parallelanmeldung, Seriennummer
beschrieben ist, die am gleichen Tage hiermit eingereicht ist.
Es geht aus den Abbildungen 1 und 2 hervor, daß die konisch zulaufenden, spiralförmigen Schichten, die den vorderen und
hinteren Teil des Zahnstochers bilden, vordere Kanten oder Rippen haben, so daß, wenn ein konisches Ende der Vorrichtung
zwischen die Zähne oder gegen eine Zahnfleischoberfläche
geschoben wird, die reinigende Wirkung über das äußerste Ende des Zahnstochers hinaus bis zu den spiralförmigen
Rippen reicht, die auch als Reinigungskanten zur Entfernung von Zahnbelag oder anderen Materialien von den
Zähnen und zur Stimulierung der Zahnfleischoberflächen
dienen.
Druck gegen diese Rippen verusacht eine federförmige Wirkung auf den Zahnstocher, wobei die Wicklungen dazu neigen,
sich zu einem größeren Durchmesser auszudehnen.
Abbildung 11 zeigt wie ein Zahnstocher 10 der vorliegenden Erfindung am vorderen Ende 11 gebogen werden kann, um
zwischen die Zähne 30 und 31 eines Benutzers in einem Winkel
eingeschoben zu werden, der mit einem starren Zahnstocher nicht möglich wäre. Wenn einmal die Spitze des
vorderen Endes 11 des Zahnstochers 10 in einen Zwischenraum zwischen den Zähnen 30 und 31 oder 32 und 33 eingeschoben
worden ist, wie in der Abbildungen 11 bzw. 12 gezeigt: ist, verursacht die Ausübung eines zusätzlichen Drucks
auf den Zahnstocher 10, daß das vordere Ende 11 verformt wird und die Form des Zwischenraums annimmt, wie in Abbildung
12 gezeigt. Darüber hinaus bewirkt wegen der Flexibilität des Zahnstochers die Anwendung von Druck, daß der
Zahnstocher dem Weg des geringsten Widerstandes folgt. Das bedeutet, daß sich der Zahnstocher dieser Erfindung in Bereiche
um den Zahnunterteil krümmen oder biegen kann oder in enge Bereiche zwischen den Zähnen reichen kann, die unmöglich
mit einem konventionellen Zahnstocher zu erreichen sind.
Die Zahnstocher passen sich sehr leicht den interproximalen Bereichen zwischen den Zähnen an, wobei die vorderen Rippen
Zahnbelag entfernen und auch die Zwischenzahnpapi1 la anregen.
Die Struktur des Zahnstochers ist genügend weich, daß das Zahnfleischgewebe nicht beschädigt wird. Vielmehr werden
solche Gewebe angeregt. Ein zusätzlicher Vorteil der Flexibilität der Zahnstocher ist, daß, wenn sie durch einen plötzliehen
Schlag, z. B. wenn ein Kind fällt, in den Mund getrieben werden, die Vorrichtung zusammenbricht, statt in das
Gewebe in der Mundhöhle zu stechen.
Wenn das hintere Ende 24 des Zahnstochers 20 teilweise entrollt wird, dehnt sich der Hohlkern 22 aus, so daß es um
einen Zahn paßt und bewirkt, daß das schichtförmige Material in den Zahnfleischspalt zur labialen und lingualen Subcus-Anregung
reicht.
Wegen der Dünne der einzelnen Schichten werden die Zahnstocher dieser Erfindung besonders nützlich bei der Reinigung
fester künstlicher Zahnvorrichtungen, z. B. Brückenreinigung.
Durch Einführung der Vorrichtung neben einer Brückenkonstruktion und Anwendung von Druck folgt der
Zahnstocher dem Umriß der Brückenform. Ein normaler Zahnstocher ist zu dick und zu starr, um dieses Ergebnis zu
erreichen. Ebenso sind die Zahnstocher bei der Reinigung herausnehmbarer Zahnprothesen nützlich,ohne daß die Notwendigkeit
besteht, sie zuerst aus dem Mund herauszunehmen.
Die Hohlkerne 12 und 22 der Zahnstocher dienen als Kapillarröhre
und können benutzt werden, um Blut oder andere Flüssigkeiten von speziellen Stellen in der Mundhöhle zu entfernen.
Die Kapillarwirkung kannauch benutzt werden, um Mundwasser oder Medizin in die Mundhöhle zu bringen. Wenn
z. B. ein kleines Paket, das Zahnstocher gemäß dieser Erfindung enthält, mit einem flüssigen Mundwasser behandelt
wird, verursacht die Kapillarwirkung.die Füllung der hohlen
Kerne. Wenn diese behandelten Zahnstocher anschließend benutzt werden, kann das Mundwasser schnell in die Mundhöhle
gesaugt werden oder wandert langsam in den Mund eines Benutzers.
Es gibt viele Abwandlungen, die an den Zahnstochern vorgenommen werden können, um verschiedene gewünschte Ergebnisse
zu erzielen. Die Abbildungen 7, 8, 9 und 10 veranschaulichen zwei dieser Modifikationen, aber die Erfindung
darf nicht als auf diese Variationen beschränkt ausgelegt werden, da andere ebenso für die auf dem Sektor Erfahrenen
offensichtlich sein können.
Abbildung 7 zeigt eine Kunststoffolie 34, ähnlich der, die
in Abbildung 5a dargestellt ist, wobei die obere Kante 35 geschlitzt oder eingeschnitten ist und kleine Streifen 36
bildet. Wenn ein Zahnstocher 37 geformt wird, wie in Abbildung 8 dargestellt, bilden diese Streifen 36 die vordere
spiralenförmige Frontkante des konisch zulaufenden vorderen
Endes 38 des Zahnstochers.
Bei Ausübung von Druck, wie beim Hineinschieben des Zahnstochers in einen Zwischenraum zwischen zwei Zähnen,werden
die Streifen 36 nach außen gebogen und bilden Borsten, die die Zähne bürsten und das Zahnfleisch massieren, wenn
der Zahnstocher in dem Zwischenraum hin- und herbewegt wird.
Abbildung 9 entspricht Abbildung 7, jedoch ist die Plastikfolie 39 an der oberen Kante 40 gezackt, statt zu Streifen
eingeschnitten zu sein. Wenn Folie 39 zu einem Zahnstocher 41 gerollt wird, wird die gezackte Kante der konische vordere
Teil 42 des Zahnstochers 41, wie in Abbildung IQ dargestellt. Wenn der Zahnstocher zum Reinigen der Zähne eines
Benutzers verwandt wird, sind die Zacken wirkungsvoller bei
der Entfernung von Zahnbelag oder anderen Materialien als ein entsprechender Zahnstocher, bei dem die vordere spiralförmige
Kante nicht gezackt ist.
Während die vorstehende Beschreibung zur Illustrierung einer
bevorzugten Form der Erfindung gedacht ist, ist die Erfindung nicht durch die speziellen, dargestellten Formen zu beschränken,
sondern muß alle äquivalenten Formen und Modifikationen umfassen, die in den nachfolgenden Ansprüchen enthalten sind.
Claims (9)
- AnsprücheT: :·: Ii":-rl 1 31237791 (Iy Ein Zahnstocher zum Reinigen der Zähne und Anregung2 des Zahnfleisches, bestehend aus einer im allgemeinen3 vierseitigen, dünnen Folie aus flexiblem Kunststoff-4 material, das fest um sich selbst gewickelt und zu5 einem schichtförmigen Körper gerollt ist, der einen6 hohlen inneren Kern hat, wobei besagter Körper einen7 spitzen,nach vorne konisch zulaufenden vorderen Teil8 hat, der spiralförmige Rillen enthält, die durch eine9 der Seitenkanten des gerollten Materials gebildet werden.1 2. Zahnstocher gemäß Anspruch 1, wobei die vorderste Spitze2 des konischen vorderen Teils aus einer einzigen Wicklung3 des flexiblen Materials besteht, die den kleinsten und4 vorderen Durchmesser des hohlen, inneren Kerns bestimmt.1 3. Eine Vorrichtung gemäß Anspruch Z, wobei der Durchmesser2 des hohlen inneren Kerns an der hinteren Seite der Vor-3 richtung größer ist als an der vorderen Seite.1 4. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei das flexible
- 2 Material die Form eines Parallelogramms mit zwei spitzen
- 3 Winkeln hat und wobei das Material fest entlang einer
- 4 Seite gerollt und in einem speziellen Verhältnis von5 einer Seite zur gegenüberliegenden Seite gerollt ist.1
- 5. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 4, wobei die spitzen2 Winkel des Materials zwischen etwa 40 und 80° und die3 stumpfen Winkel des Materials zwischen etwa 100 und4 140° liegen.1
- 6. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 5, wobei die spitzen2 Winkel etwa 60° und die stumpfen Winkel etwa 120°3 betragen.1
- 7. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 5, wobei das Material2 eine Länge hat, die zwischen dem ein- bis dreifachen3 der Breite liegt.1
- 8. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 7, wobei die Länge des2 Materials etwa das Doppelte der Breite beträgt.1
- 9. Hin Zahnstocher gemäß Anspruch 7, wobei das Material2 eine Stärke zwischen 0,0254 und 0,127 mm hat.1 10. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei des flexible2 Material im allgemeinen eine rechteckige Form hat3 und wobei das Material winklig in einem vorbestimmten4 Winkel aufgerollt wird, beginnend an einer Ecke und5 in einem solchen Winkel gerollt, bis das gesamt Mate-6 rial aufgerollt ist und einen Körper bildet, der einen7 mittleren Teil und vordere und hintere konische Teile8 hat, die konisch zulaufende, spiralförmige Rippen haben, g die durch das Rollen des Materials gebildet werden.1 11. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 10, wobei der Winkel, in2 dem das Material aufgerollt ist, zwischen etwa 20 -3 von der Längsebene des rechteckigen Materialstücks4 schwankt, aus dem der Zahnstocher hergestellt ist.1 12. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 11, wobei der Winkel, in2 dem das Material gerollt wird, etwa 30° von der Längs-3 ebene des rechteckigen Materialstücks gerollt wird, aus4 dem der Zahnstocher hergestellt ist.1 13. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 11, wobei das Material2 eine Länge hat, die zwischen dem ein- bis dreifachen3 der Breite liegt.1 14. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 13, wobei die Länge des2 Materials etwas das Doppelte der Breite beträgt.1 . 15. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 13, wobei das Material2 eine Stärke von 0,0254 bis 0,127 mm hat.1 16. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei die spiralför-2 migen Rippen eingeschnitten sind.1 17. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei die spiralför-2 migen Rippen gezackt sind.
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