DE3123779A1 - Therapeutischer zahnstocher - Google Patents

Therapeutischer zahnstocher

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C15/00Devices for cleaning between the teeth
    • A61C15/02Toothpicks

Description

Hintergrund der Erfindung
Diese Erfindung bezieht sich auf eine therapeutische Vorrichtung zur Verwendung in der Mundhygiene. Insbesondere bezieht sich diese Erfindung auf einen schichtförmigen, biegsamen Zahnstocher zum Reinigen der Zähne und zum Anregen der Zahnfleischoberflächen»
Allgemein gesprochen ist ein Zahnstocher ein spitzes Instrument, das zum Entfernen von Nahrungsmitteln oder anderen Partikeln aus den Zähnen verwandt wird. Solche Instrumente sind bis zu einer Stelle konisch an einem oder beiden Enden und aus einem festen Stück Material wie Holz oder Kunststoff hergestellt. In dieser Form hergestellt, sind sie auf die spezielle Verwendung zum Entfernen von Partikeln aus den Zähnen beschränkt, die durch die Steifigkeit des Zahnsto chers bequem erreicht werden können und können gefährlich sein, wenn sie unvorschriftsmäßig oder nachlässig benutzt werden. Es kann z. B. ein kleines Kind mit einem Zahnstocher im Mund fallen und seinen Mund ernsthaft verletzen, weil der Zahnstocher scharf und unelastisch ist. Wegen dieser Steifig keit ist ein konventioneller Zahnstocher schädlich für wei che Gewebe und beschränkt auf Bereiche, die er erreichen und in die er hineinreichen kann.
Er hat daher wenig Nutzen bei der Zahnfleischmassage oder -anregung.
Ziele und überblick der Erfindung
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine therapeutische Zahnvorrichtung zu Schaffens die starr genug ist, um Partikel aus den Zähnen zu entfernen, aber biegsam genug ist, die Zahnfleischoberflächen zu reinigen und zu stimulieren.
Es ist auch ein Ziel dieser Erfindung, eine Zahnreinigungsvorrichtung zu schaffen, die die Innenflächen der Mundhöhle nicht durchdringt oder beschädigt, wenn die Vorrichtung plötzlich durch externe Kräfte in den Mund forciert wird.
Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Zahnreinigungsvorrichtung zu schaffen, die eine Medizin, ein Desinfektionsmittel oder ein Mundwasser der Mundhöhle zuführt oder ungewünschte Flüssigkeiten aus der Mundhöhle entfernt.
Es ist auch ein weiteres Ziel dieser Erfindung, eine flexible Zahnreinigungsvorrichtung zu schaffen, die für punktförmige Reinigung und für die Entfernung von Zahnbelag von interproximalen Bereichen der Zähne geeignet ist.
Diese und andere Ziele können mittels einer spitz geformten Vorrichtung durchgeführt werden, das aus einer dünnen, länglichen oder parallelogrammförmigen Folie aus flexiblem Polymermaterial besteht, das fest gerollt oder um sich selbst in einer Richtung gewickelt ist, die zu einem schichtförmigen Zahnstocher führt, der ein hohles nach vorne konisch zulaufendes vorderes Ende, einen vergrößerten Mittelteil und ein hinteres Ende hat, das konisch zulaufen kann oder nicht. In dem hohlen Inneren können Medikamente, Desinfektionsmittel, Mundwässer oder andere Materialien untergebracht werden.
Zeichnungen der Erfindung
Abbildung 1 ist eine vergrößerte, perspektivische Ansicht einer Form eines schichtförmigen Zahnstochers, der ein konisches vorderes Ende hat.
Abbildung 2 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer zweiten Form eines schichtförmigen Zahnstochers, bei dem beide Enden konisch sind.
Abbildung 3 ist eine Seitenansicht eines Zahnstochers, wie dargestellt in den Abbildungen 1 und 2.
Abbildung ist eine Schnittansicht eines Zahnstochers entlang des Schnittes 4-4 der Abbildung 1 und 2.
Abbildungen 5a - 5e sind aufeinanderfolgende Darstellungen einer Kunststoffolie, die zu einem Zahnstocher gemäß Abbildung 1 gerollt wird.
Die Abbildungen 6a - 6e sind die aufeinanderfolgenden Darstellungen einer Kunststoffolie, die zu einem Zahnstocher gemäß Abbildung 2 gerollt werden.
Abbildung 7 ist die Ansicht einer Kunststoffolie, wie in Abbildung 5 dargestellt, bei der die obere Kante eingeschnitten ist.
Abbildung 8 ist die perspektivische Ansicht eines Zahnstochers, der aus der in Abbildung 7 dargestellten Kunststoffolie gebildet ist.
Abbildung 9 ist die Ansicht einer Kunststoffolie, wie in Abbildung 5a dargestellt, bei der die obere Kante gezackt ist.
Abbildung 10 ist die perspektivische Ansicht eines Zahnstochers, der aus einer in Abbildung 9 dargestellten Kunststofföl ie hergestellt ist.
Abbildung 11 ist eine Teilansicht von oben der Zahne eines Benutzers, die zeigt, wie die Zahnstocher gemäß der Erfindung sich nach dem Winkel und der Kontur des Zwischenraums zwischen den Zähnen biegen.
Abbildung 12 ist eine teilweise Rückansicht der Zähne eines Benutzers, bei der ein Zahnstocher zwischen den Zähnen hervorragt, die zeigt, wie ein Zahnstocher gemäß der Erfindung verformt werden kann, um die Form der Lücke zwischen den Zähnen anzunehmen.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Verschiedene vollständige Formen der Erfindung sind in den Abbildungen 1, 2, 8 und 9 mit erläuternden Abbildungen dargestellt, die zeigen, wie solche Zahnstocher gestaltet und benutzt werden können.
Eine bevorzugte Form der Erfindung ist in den Abbildungen 1, 3, 4 und 5a - 5e dargestellt.
Abbildung 1 zeigt einen Zahnstocher 10, der eine spiralförmig geschichtete,nach vorne konisch zulaufende vordere spitze 11 hat,.wobei die Mitte und der hintere Teil einen relativ gleichen Durchmesser haben. Der so geformte Zahnstocher hat ein hohles Innere 12, das über die volle Länge der Vorrichtung nach vorne läuft, mit jeweils einer Schicht, bis nur eine einzige gerollte Schicht bleibt, die den vordersten Teil des hohlen Kerns 12 bildet. Der innere Kern 12 wird im hinteren Teil des Zahnstochers größer, dadurch daß er spiralförmig um jeweils eine Schicht vergrößert, bis nur eine äußere Schicht des Zahnstochers bleibt, die den hintersten Teil des hohlen Kerns 12 bildet. Die Form des Zahnstochers 10 und sein entsprechendes vorderes Ende 11 und der Hohlkern 12 sind durch die Form des Materials bestimmt, aus dem er gebildet wird und die Art, in der er gerolIt wird.
Der Zahnstocher gemäß Abbildung 1 wird aus einem Material-stück gebildet, das die Form eines Parallelogramms hat mit zwei spitzen und zwei stumpfen Winkeln gemäß Abbildung 5a. Die Länge des Parallelogramms beträgt vorzugsweise die zweifache Breite, sie kann aber von der einfachen bis zur dreifachen Breite schwanken. Die Maße sind nicht kritisch, solange der Zahnstocher für die vorgesehene Verwendung zweckmäßig ist. Vorzugsweise liegen die spitzen Winkel A zwischen 40 und 80° und die stumpfen Winkel B zwischen 100 und 140°, wobei Winkel von 60 und 120° optimal sind. Die Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf ein bestimmtes Winkelpaar, solange der sich ergebende, daraus gebildete Zahnstocher zweckmäßig ist.
Wie in den Abbildungen 5a - 5e dargestellt ist, besteht die paralIeIogrammförmige Kunststoffolie aus einer oberen Kante 13, einer unteren Kante 14, einer vorderen Kante 15 und einer hinteren Kante 16. Der spitze Winkel A ist begrenzt durch die obere und die vordere Kante und durch die untere und die hintere Kante. Der stumpfe Winkel B ist begrenzt durch die untere und die vordere Kante und durch die obere und die hintere Kante. Die Zahnstocher werden durch festes Rollen der vorderen Kante 15 in eine Säule 17, parallel zur hinteren Kante 16 und durch Rollen der Säule 17 nach hinten um sich selbst, wie in den Abbildung 5b, c, d und e dargestellt ist, so daß sie ein fertiges Produkt 10 bilden, hergestellt. Die erste Wicklung der vorderen Kante 15 bestimmt den Hohlkern 12 und die Fläche in Abbildung 5a, die durch die Linien 13c und d begrenzt wird, umfassen das vordere konische Ende 11 des Zahnstochers 10. Kante 13 wird somit die konische, spiralförmige Kante des vorderen Endes 11. Der Spiralwinkel hängt vom Winkel A ab. Je kleiner der Winkel A ist, um so größer wird die Spirale der Kante 13 und um so geringer die Zahl der Schichten am vorderen Ende 11.
Die Flächen, die durch die Linien 14 E und F begrenzt werden, definieren den hinteren Teil des Zahnstochers, wo der Hohlkern 12 in der Größe konisch nach außen entlang der Spiralkantenform von Kante 14 verläuft.
Der Zahnstocher kann aus irgendeiner dünnen Folie eines harzhaltigen Materials hergestellt werden, das fest gerollt werden kann und seine gerollte Form beibehält. Polyolefine wie Polypropylen und Polyäthylen sind besonders geeignet. Es können aber auch andere Polymerfolien oder-filme wie Polyvinylchlorid und Polytetraf1uoräthylen verwandt werden. Die Art des Kunststoffmaterials muß nur zwei wesentliche Forderungen erfüllen. Einmal muß es seine gerollte Form beibehalten können und zweitens darf es nicht toxisch sein.
0.190770
Kunststoffolien, die die gewünschte Parallelogrammform haben, können über dünne Drähte von Hand gerollt und in dieser gerollten Position gehalten werden, bis keine Tendenz mehr zum Entrollen vorhanden ist, zu diesem Zeitpunkt werden die Drähte entfernt. Die gerollten Folien können eine Wärmebehandlung erhalten und in gerollter Position gekühlt werden, um die Fähigkeit der Kunststoffolie zu verbessern, in gerollter Position zu verbleiben. Alternativ kann eine feste Kunststoffplatte mit einer passend geformten Oberfräse maschinell bearbeitet werden zum Schneiden und Rollen entsprechend geformter Zahnstocher, wie vollständiger in der Parallelanmeldung, Serien-Nr. hiermit am gleichen Tag eingereicht, dargelegt und beansprucht ist. Vorzugsweise haben die Filmfolien von Hand gerollt oder maschinell geschnitten und gerollt eine Folienstärke von etwa 0,0254 - 0,127 mm und einen gerollten Durchmesser von etwa 1,0 - 2,0 mm. Vorzugsweise hat der Zahnstocher etwa dieselbe Länge wie ein konventioneller hölzerner Zahnstocher, d, h. etwa 5 bis 7,5 cm, wobei das konische vordere Ende 11 etwa 20 bis 30 % der Gesamtlänge ausmacht.
Eine zweite Ausführung der Erfindung ist in den Abbildungen 2, 3, 4 und 6a bis 6e dargestellt.
Wie in den Abbildungen 2 und 6a bis 6e veranschaulicht, ist die zweite Form ein anders geformter Zahnstocher 20, bestehend aus einer einzelnen Folie aus flexiblem Kunststoffmaterial mit einem relativ spitzen vorderen Ende 21, der eine relativ kleine mittlere Öffnung 22 oder Hohlkern hat, der sich über die gesamte Länge der Vorrichtung 20 erstreckt. Der Zahnstocher hat die Form einer schichtförmigen nach vorne und hinten reichenden Spirale, wobei die größte Zahl der Schichten in einem Zentralteil 23 auftritt. Der vordere Teil 21 verläuft konisch nach vorne in einer Spirale mit jeweils einer Schicht, bis nur noch eine einzige gerollte Schicht verbleibt, die den inneren Kern 23 bestimmt. Der hintere Teil 24 erstreckt sich nach hinten und nimmt in Spiralen mit jeweils einer Schicht ab, bis eine einzige gerollte Schicht verbleibt, die ebenfalls
O \ Z. ό I I Ό
die hintere öffnung in den Zentralkern bestimmt. Der hintere Teil 24 hat eine größere Öffnung als das vordere Ende, da er einen durch mehrere Schichten gerollten Material, die sich im vorderen Teil befinden, definierten Durchmesser hat.
Zahnstocher 20 hat auch eine Form, die durch die Form des Materials bestimmt ist, aus der er gemacht ist. Abbildungen 3 und 4 sind sowohl den Zahnstochern 10 und 20 ähnlich, dadurch, daß beide spiralförmig konisch zulaufende vordere Enden und einen Querschnitt haben, der aus mehreren Lagen eines einheitlichen Kunststoffmaterials besteht, das gerollt worden ist.
Zahnstocher 20 ist aus einem rechteckigen Stück Material gemacht worden, wie in Abbildung 6a gezeigt, das eine Breite hat, die etwa der Hälfte der Länge entspricht.
Dies ist jedoch keine starre Vorschrift. Es kann z. B.
ein quadratisches Stück Material verwandt werden, ebenso wie ein Stück, dessen Länge bis zum dreifachen der Breite beträgt. Mit anderen Worten, die Erfindung ist nicht zu beschränken auf irgendwelche besonderen Verhältnisse von Länge zu Breite, solange der sich ergebende Zahnstocher, der daraus hergestellt wird, zweckmäßig ist.
Wie in den Abbildungen 6a bis 6e dargestellt ist, hat die rechteckig geformte Kunststoffolie eine obere Kante 25, eine untere Kante 26, eine vordere Kante 27 und eine hintere Kante 28. Die Zahnstocher werden durch festes Rollen der durch die obere Kante 25 und die vordere Kante 26 begrenzte Ecke schräg in eine Säule 29 gerollt, wie in Abbildung 6b dargestellt. Der Winkel G kann von etwa 20 - 40 von der Längsebene des Materials schwanken, wobei Winkel
in der Nähe von etwa 30° bevorzugt werden. Säule 29 ist fest gerollt, wobei die Erhaltung einer Rolle, die am Endteil der Säule 29, bestehend aus der vorderen Kante 27, so fest wie möglich ist, besonders hervorgehoben wird. Das ist desha-lb, weil wie in den Abbildungen 6c, d und e dargestellt ist, das vordere Ende 21 des Zahnstochers 20 von der Ecke des Materials gebildet ist, die durch das Zusammentreffen der vorderen Kante 27 und der unteren Kante 26 definiert ist.
Wie in Abbildung 2 und den Abbildungen 6c, d und e dargestellt ist, erfolgt die letzte Wicklung bei der Formung des Zahnstochers 20 an der Ecke des Materials, die sich aus dem Zusammentreffen der hinteren Kante 29 und der unteren Kante 26 ergibt. Diese letzte Wicklung geschieht direkt vor dem mittleren Teil 23 des Zahnstochers 20. Das Ergebnis ist, daß die vordere Kante am hinteren Teil 24 des Zahnstochers eine größere direkte Spirale hat und daß die vordere Kante des konischen Teils des vorderen Endes des Zahnstochers eine größere laterale Spirale hat.
Außer, daß beide Ende konisch zulaufen, hat Zahnstocher im allgemeinen die gleiche Größe wie Zahnstocher 10 und ist aus dem gleichen Material hergestellt. Die Herstellungsmethode kann ähnlich sein, indem rechteckige Materialfolien von Hand gerollt werden unter Verwendung kleiner Drähte und dergleichen, um das Rollen zu unterstützen. Die so gerollten Säulen oder Zahnstocher können in dieser Position gehalten werden, bis das Kunststoffmaterial der gerollten Form entspricht und keine Neigung zum Auflösen hat. Es ist auch möglich, Zahnstocher 20 aus einem festen Stück Material unter Verwendung einer Spiraloberfräse herzustellen, wie genauer in der Parallelanmeldung, Seriennummer beschrieben ist, die am gleichen Tage hiermit eingereicht ist.
Es geht aus den Abbildungen 1 und 2 hervor, daß die konisch zulaufenden, spiralförmigen Schichten, die den vorderen und hinteren Teil des Zahnstochers bilden, vordere Kanten oder Rippen haben, so daß, wenn ein konisches Ende der Vorrichtung zwischen die Zähne oder gegen eine Zahnfleischoberfläche geschoben wird, die reinigende Wirkung über das äußerste Ende des Zahnstochers hinaus bis zu den spiralförmigen Rippen reicht, die auch als Reinigungskanten zur Entfernung von Zahnbelag oder anderen Materialien von den Zähnen und zur Stimulierung der Zahnfleischoberflächen dienen.
Druck gegen diese Rippen verusacht eine federförmige Wirkung auf den Zahnstocher, wobei die Wicklungen dazu neigen, sich zu einem größeren Durchmesser auszudehnen.
Abbildung 11 zeigt wie ein Zahnstocher 10 der vorliegenden Erfindung am vorderen Ende 11 gebogen werden kann, um zwischen die Zähne 30 und 31 eines Benutzers in einem Winkel eingeschoben zu werden, der mit einem starren Zahnstocher nicht möglich wäre. Wenn einmal die Spitze des vorderen Endes 11 des Zahnstochers 10 in einen Zwischenraum zwischen den Zähnen 30 und 31 oder 32 und 33 eingeschoben worden ist, wie in der Abbildungen 11 bzw. 12 gezeigt: ist, verursacht die Ausübung eines zusätzlichen Drucks auf den Zahnstocher 10, daß das vordere Ende 11 verformt wird und die Form des Zwischenraums annimmt, wie in Abbildung 12 gezeigt. Darüber hinaus bewirkt wegen der Flexibilität des Zahnstochers die Anwendung von Druck, daß der Zahnstocher dem Weg des geringsten Widerstandes folgt. Das bedeutet, daß sich der Zahnstocher dieser Erfindung in Bereiche um den Zahnunterteil krümmen oder biegen kann oder in enge Bereiche zwischen den Zähnen reichen kann, die unmöglich mit einem konventionellen Zahnstocher zu erreichen sind.
Die Zahnstocher passen sich sehr leicht den interproximalen Bereichen zwischen den Zähnen an, wobei die vorderen Rippen Zahnbelag entfernen und auch die Zwischenzahnpapi1 la anregen. Die Struktur des Zahnstochers ist genügend weich, daß das Zahnfleischgewebe nicht beschädigt wird. Vielmehr werden solche Gewebe angeregt. Ein zusätzlicher Vorteil der Flexibilität der Zahnstocher ist, daß, wenn sie durch einen plötzliehen Schlag, z. B. wenn ein Kind fällt, in den Mund getrieben werden, die Vorrichtung zusammenbricht, statt in das Gewebe in der Mundhöhle zu stechen.
Wenn das hintere Ende 24 des Zahnstochers 20 teilweise entrollt wird, dehnt sich der Hohlkern 22 aus, so daß es um einen Zahn paßt und bewirkt, daß das schichtförmige Material in den Zahnfleischspalt zur labialen und lingualen Subcus-Anregung reicht.
Wegen der Dünne der einzelnen Schichten werden die Zahnstocher dieser Erfindung besonders nützlich bei der Reinigung fester künstlicher Zahnvorrichtungen, z. B. Brückenreinigung. Durch Einführung der Vorrichtung neben einer Brückenkonstruktion und Anwendung von Druck folgt der Zahnstocher dem Umriß der Brückenform. Ein normaler Zahnstocher ist zu dick und zu starr, um dieses Ergebnis zu erreichen. Ebenso sind die Zahnstocher bei der Reinigung herausnehmbarer Zahnprothesen nützlich,ohne daß die Notwendigkeit besteht, sie zuerst aus dem Mund herauszunehmen.
Die Hohlkerne 12 und 22 der Zahnstocher dienen als Kapillarröhre und können benutzt werden, um Blut oder andere Flüssigkeiten von speziellen Stellen in der Mundhöhle zu entfernen. Die Kapillarwirkung kannauch benutzt werden, um Mundwasser oder Medizin in die Mundhöhle zu bringen. Wenn z. B. ein kleines Paket, das Zahnstocher gemäß dieser Erfindung enthält, mit einem flüssigen Mundwasser behandelt wird, verursacht die Kapillarwirkung.die Füllung der hohlen Kerne. Wenn diese behandelten Zahnstocher anschließend benutzt werden, kann das Mundwasser schnell in die Mundhöhle gesaugt werden oder wandert langsam in den Mund eines Benutzers.
Es gibt viele Abwandlungen, die an den Zahnstochern vorgenommen werden können, um verschiedene gewünschte Ergebnisse zu erzielen. Die Abbildungen 7, 8, 9 und 10 veranschaulichen zwei dieser Modifikationen, aber die Erfindung darf nicht als auf diese Variationen beschränkt ausgelegt werden, da andere ebenso für die auf dem Sektor Erfahrenen offensichtlich sein können.
Abbildung 7 zeigt eine Kunststoffolie 34, ähnlich der, die in Abbildung 5a dargestellt ist, wobei die obere Kante 35 geschlitzt oder eingeschnitten ist und kleine Streifen 36 bildet. Wenn ein Zahnstocher 37 geformt wird, wie in Abbildung 8 dargestellt, bilden diese Streifen 36 die vordere spiralenförmige Frontkante des konisch zulaufenden vorderen Endes 38 des Zahnstochers.
Bei Ausübung von Druck, wie beim Hineinschieben des Zahnstochers in einen Zwischenraum zwischen zwei Zähnen,werden die Streifen 36 nach außen gebogen und bilden Borsten, die die Zähne bürsten und das Zahnfleisch massieren, wenn der Zahnstocher in dem Zwischenraum hin- und herbewegt wird.
Abbildung 9 entspricht Abbildung 7, jedoch ist die Plastikfolie 39 an der oberen Kante 40 gezackt, statt zu Streifen eingeschnitten zu sein. Wenn Folie 39 zu einem Zahnstocher 41 gerollt wird, wird die gezackte Kante der konische vordere Teil 42 des Zahnstochers 41, wie in Abbildung IQ dargestellt. Wenn der Zahnstocher zum Reinigen der Zähne eines Benutzers verwandt wird, sind die Zacken wirkungsvoller bei der Entfernung von Zahnbelag oder anderen Materialien als ein entsprechender Zahnstocher, bei dem die vordere spiralförmige Kante nicht gezackt ist.
Während die vorstehende Beschreibung zur Illustrierung einer bevorzugten Form der Erfindung gedacht ist, ist die Erfindung nicht durch die speziellen, dargestellten Formen zu beschränken, sondern muß alle äquivalenten Formen und Modifikationen umfassen, die in den nachfolgenden Ansprüchen enthalten sind.

Claims (9)

  1. Ansprüche
    T: :·: Ii":-rl 1 3123779
    1 (Iy Ein Zahnstocher zum Reinigen der Zähne und Anregung
    2 des Zahnfleisches, bestehend aus einer im allgemeinen
    3 vierseitigen, dünnen Folie aus flexiblem Kunststoff-
    4 material, das fest um sich selbst gewickelt und zu
    5 einem schichtförmigen Körper gerollt ist, der einen
    6 hohlen inneren Kern hat, wobei besagter Körper einen
    7 spitzen,nach vorne konisch zulaufenden vorderen Teil
    8 hat, der spiralförmige Rillen enthält, die durch eine
    9 der Seitenkanten des gerollten Materials gebildet werden.
    1 2. Zahnstocher gemäß Anspruch 1, wobei die vorderste Spitze
    2 des konischen vorderen Teils aus einer einzigen Wicklung
    3 des flexiblen Materials besteht, die den kleinsten und
    4 vorderen Durchmesser des hohlen, inneren Kerns bestimmt.
    1 3. Eine Vorrichtung gemäß Anspruch Z, wobei der Durchmesser
    2 des hohlen inneren Kerns an der hinteren Seite der Vor-
    3 richtung größer ist als an der vorderen Seite.
    1 4. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei das flexible
  2. 2 Material die Form eines Parallelogramms mit zwei spitzen
  3. 3 Winkeln hat und wobei das Material fest entlang einer
  4. 4 Seite gerollt und in einem speziellen Verhältnis von
    5 einer Seite zur gegenüberliegenden Seite gerollt ist.
    1
  5. 5. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 4, wobei die spitzen
    2 Winkel des Materials zwischen etwa 40 und 80° und die
    3 stumpfen Winkel des Materials zwischen etwa 100 und
    4 140° liegen.
    1
  6. 6. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 5, wobei die spitzen
    2 Winkel etwa 60° und die stumpfen Winkel etwa 120°
    3 betragen.
    1
  7. 7. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 5, wobei das Material
    2 eine Länge hat, die zwischen dem ein- bis dreifachen
    3 der Breite liegt.
    1
  8. 8. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 7, wobei die Länge des
    2 Materials etwa das Doppelte der Breite beträgt.
    1
  9. 9. Hin Zahnstocher gemäß Anspruch 7, wobei das Material
    2 eine Stärke zwischen 0,0254 und 0,127 mm hat.
    1 10. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei des flexible
    2 Material im allgemeinen eine rechteckige Form hat
    3 und wobei das Material winklig in einem vorbestimmten
    4 Winkel aufgerollt wird, beginnend an einer Ecke und
    5 in einem solchen Winkel gerollt, bis das gesamt Mate-
    6 rial aufgerollt ist und einen Körper bildet, der einen
    7 mittleren Teil und vordere und hintere konische Teile
    8 hat, die konisch zulaufende, spiralförmige Rippen haben, g die durch das Rollen des Materials gebildet werden.
    1 11. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 10, wobei der Winkel, in
    2 dem das Material aufgerollt ist, zwischen etwa 20 -
    3 von der Längsebene des rechteckigen Materialstücks
    4 schwankt, aus dem der Zahnstocher hergestellt ist.
    1 12. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 11, wobei der Winkel, in
    2 dem das Material gerollt wird, etwa 30° von der Längs-
    3 ebene des rechteckigen Materialstücks gerollt wird, aus
    4 dem der Zahnstocher hergestellt ist.
    1 13. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 11, wobei das Material
    2 eine Länge hat, die zwischen dem ein- bis dreifachen
    3 der Breite liegt.
    1 14. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 13, wobei die Länge des
    2 Materials etwas das Doppelte der Breite beträgt.
    1 . 15. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 13, wobei das Material
    2 eine Stärke von 0,0254 bis 0,127 mm hat.
    1 16. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei die spiralför-
    2 migen Rippen eingeschnitten sind.
    1 17. Ein Zahnstocher gemäß Anspruch 3, wobei die spiralför-
    2 migen Rippen gezackt sind.
DE19813123779 1980-06-16 1981-06-16 Therapeutischer zahnstocher Withdrawn DE3123779A1 (de)

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US06/160,083 US4304245A (en) 1980-06-16 1980-06-16 Therapeutic toothpick

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