DE3614230C1 - Verfahren zur Herstellung von Schreibdochten und Vorrichtung zur Durchfuehrung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Schreibdochten und Vorrichtung zur Durchfuehrung des Verfahrens

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Schreibdochten für Kapillarschreibgeräte durch Teilen eines beidseitig angespitzten, zylindrischen Dochtrohlings in zwei punktsymmetrisch gleiche Teile, wobei die Trennlinie einen im wesentlichen entlang der Längsachse des Dochtrohlings verlaufenden Mittelabschnitt und im wesentlichen stumpfwink­ lig dazu verlaufende Endabschnitte aufweist.
Schreibdochte, die nach einem derartigen Verfahren herge­ stellt werden, zeichnen sich durch eine große Berührungs­ fläche zwischen dem Docht und dem Tintenspeicher aus, so daß sich ein besonders guter Tintenfluß ergibt. Weiterhin lassen sich durch die Überlappung des stufenförmigen Schnittver­ laufs aus einem Dochtrohling zwei Einzeldochte gewinnen, deren Gesamtlänge wesentlich größer ist als die Länge des Dochtrohlings.
Aus der DE-PS 24 25 500 ist ein Verfahren zur Herstellung von Schreibdochten für Kapillarschreibgeräte bekannt, bei dem die Trennlinie im wesentlichen entlang der Längsachse des Schreibdochtes gelegt wird und an ihren Enden stumpf­ winklig dazu verlaufende Trennschnitte angeordnet werden. Hierbei ist von Nachteil, daß für den Trennvorgang nur geo­ metrisch exakt profilierte und einander angepaßte Schneid­ werkzeuge verwendet werden können, deren Verschleiß nur durch aufwendige Schleifarbeiten beseitigt werden kann und die in den Zwischenphasen zwischen dem Nachschleifen einen unsauberen Schnitt und Ausfaserungen verursachen können.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Herstellverfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine günstige und leicht nacharbeitbare Form der Schneidwerkzeuge ermöglicht und sich durch eine höhere Maßgenauigkeit und bessere Schnittqualität auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß zur Ausführung des günstigen Stufenschnitts einfache und auch genormte Schnittstempel verwendet werden können, die sich auf einfache Weise und mit geringem Zeitaufwand nachschlei­ fen lassen und nur von Zeit zu Zeit nachgestellt werden müssen. Weiterhin bleibt der Teilungsabstand der Schnitt­ stempel zur Erzeugung der Kerbschnitte auch beim Nachschlei­ fen unverändert, so daß sich eine hohe Maßgenauigkeit und Schnittqualität ergibt.
Die Form der Kerbschnitte kann beliebig gewählt werden. Erfindungsgemäß wird jedoch vorgeschlagen, die Schnitt­ flächen der Kerben zylindrisch auszuführen. Dies hat den Vorteil, daß die Herstellung des Schnittwerkzeugs für die erste Schnittstufe besonders einfach ist. Der Durchmesser der zylindrischen Schnittflächen wird vorzugsweise gleich oder größer gewählt als der Durchmesser des Dochtrohlings, so daß sich ein ausreichend stumpfwinkliger Verlauf der Endabschnitte der Trennlinie ergibt. Die Tiefe der Kerben ist dabei vorzugsweise gleich oder größer als der halbe Durchmesser des Dochtrohlings.
Mit der Erfindung wird weiterhin eine einfache Vorrichtung geschaffen, mit der das erfindungsgemäße Verfahren durchge­ führt werden kann. Die Vorrichtung besteht erfindungsgemäß aus einem Schneidwerkzeug für die erste Schnittstufe, das eine im Durchmesser dem Dochtrohling angepaßte Aufnahmeboh­ rung, in die der Dochtrohling von einem Zuführ­ schacht aus einschiebbar ist, und einander parallele, zylindrische Schnittstempel aufweist, deren Bewe­ gungsbahnen quer zur Aufnahmebohrung verlaufen und die Aufnahmebohrung an diametralen Stellen etwa bis zur Hälfte ihres Durchmessers durchdringen, und einem Schneidwerk­ zeug für die zweite Schnittstufe, das sich an das Schneidwerkzeug für die erste Schnitt­ stufe anschließt.
Die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung ist einfach herzustellen und unempfind­ lich gegen Verschleiß. Die Stempel lassen sich auf einfache Weise an ihren Stirnflächen nachschleifen, wobei die Lage der Schnittflächen im Schneidwerkzeug unverändert bleibt. Beide Stempel führen ihre Schnittbwegungen synchron aus, wodurch sich die Schnittkräfte am Werkstück ausgleichen und eine Drehung des Werkstücks beim Schneidvorgang vermieden ist.
Um auch beim Transport vom Schneidwerkzeug der ersten Schnittstufe zum Schneidwerkzeug der zweiten Schnittstufe den mit Kerben versehenen Dochtrohling gegen Verdrehungen zu sichern, sind nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung in dem Führungskanal für den Dochtrohling sich in Längsrichtung erstreckende Doppelschleppschneiden vorgesehen, die in Schnittrichtung an den Dochtrohling federnd andrückbar sind. Während des Vorbeigleitens des Dochtrohlings ist wenigstens eine Schneide der Doppelschleppschneiden im Eingriff, gleichgültig, ob die eine oder die andere Kerbe an den Doppelschleppschneiden entlanggleitet, so daß der Dochtroh­ ling sich nicht drehen kann. Die Doppelschleppschneiden können erfindungsgemäß an einem in einer Prismenführung unverdrehbar gelagerten, senkrecht zum Führungskanal ver­ schiebbaren und von einem druckfederbeaufschlagten Führungs­ element angeordnet sein, dessen Bewegbarkeit in Richtung auf den Führungskanal durch einen Anschlag begrenzt ist.
Das Schneidwerkzeug für die zweite Schnittstufe besteht vorzugsweise aus zwei einander überlappenden Schnittplatten, durch die eine Aufnahmebohrung für den Dochtrohling derart verläuft, daß ihre Mittelachse in der Berührungsebene der sich überlappenden Plattenabschnitte liegt, wobei die Länge der sich überlappenden Plattenabschnitte etwa gleich dem Abstand der Kerben im Dochtrohling ist. Auch dieses Schneid­ werkzeug für die zweite Schnittstufe ist einfach herzu­ stellen und zu warten, da nur eine geradlinige Schnittkante wirksam ist, deren axiale Länge keinen engen Maßtoleranzen unterliegt.
Weitere Vorteile und Einzelheiten des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt
Fig. 1.1 Einen Querschnitt durch den Zuführschacht für die Dochtrohlinge einer Schneidvorrichtung,
Fig. 1.2 einen Querschnitt durch die erste Schnittstufe der Schneidvorrichtung,
Fig. 1.3 einen Querschnitt durch die zweite Schnittstufe der Schneidvorrichtung,
Fig. 2.1 eine perspektivische Darstellung eines Dochtroh­ lings vor dem Schneidvorgang,
Fig. 2.2 den gleichen Dochtrohling nach dem Einschneiden der Kerben in der ersten Schnittstufe,
Fig. 2.3 den gleichen Dochtrohling nach dem Trennen in der zweiten Schnittstufe,
Fig. 3-6 Seitenansichten einzelner Dochtrohlinge mit unter­ schiedlichem Schnittverlauf und
Fig. 7 einen Quer- und einen Längsschnitt durch einen Führungskanal einer Schneidvorrichtung mit einer Doppelschleppschneide als Verdrehsicherung.
Die in den Fig. 1.1-1.3 dargestellte Schneidvorrichtung besteht aus einer Zuführstation 1 mit einem Zuführschacht 2, durch den Dochtrohlinge 3 zum Eingang einer Aufnahmeboh­ rung 4 gelangen. Der Aufnahmebohrung 4 gegenüber befindet sich ein Transportstößel 5, der bei Betätigung durch eine nicht dargestellte Vorrichtung zur Aufnahmebohrung 4 hin verschoben wird und dadurch den untersten Dochtrohling 3 in die Aufnahmebohrung 4 hineinschiebt. In der Betätigungsend­ stellung des Transportstößels 5 befindet sich der eingescho­ bene Dochtrohling 3 in der in Fig. 1.2 dargestellten Position der ersten Schnittstufe eines Schneidwerkzeugs 6. Der Transportstößel 5 kehrt daraufhin in seine Ausgangslage zurück, so daß der nächste Dochtrohling 3 in die Position vor dem Eingang der Aufnahmebohrung 4 nachrutschen kann.
In dem Schneidwerkzeug 6 sind zwei zylindrische Schnittstem­ pel 7 angeordnet, deren Durchmesser etwa dem Durchmesser der Dochtrohlinge 3 entspricht. Die Schnittstempel 7 sind in Bohrungen 8 im Schneidwerkzeug 6 geführt, die im rechten Winkel quer zur Aufnahmebohrung 4 verlaufen und auf gegen­ überliegenden Seiten die Aufnahmebohrung 4 teilweise durch­ dringen. Die Bohrungen 8 haben in Längsrichtung der Aufnah­ mebohrung 4 einen Abstand voneinander, der etwa einem Drittel der Länge des Dochtrohlings 3 entspricht und ihre Mittelachsen verlaufen tangential zu der durch die Wand der Aufnahmebohrung 4 gebildeten Zylinderfläche.
Die beiden Schnittstempel 7 befinden sich beim Einführen des Dochtrohlings 3 in das Schneidwerkzeug 6 außerhalb der Aufnahmebohrung 4 und werden anschließend durch eine An­ triebsvorrichtung synchron soweit bewegt, daß sie die Aufnahmebohrung 4 vollständig durchdringen. Hierbei schnei­ den sie aus dem Dochtrohling 3 auf gegenüberliegenden Seiten etwa linsenförmige Stücke heraus, so daß im Dochtrohling 3 zwei zylindrische Kerben 9 entstehen und der Dochtrohling 3 die in Fig. 2.2 dargestellte Form erhält. Nach dem Schneid­ vorgang werden die Schnittstempel 7 in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt und der mit den Kerben 9 versehene Dochtrohling 3 wird von dem folgenden Dochtrohling aus dem Schneidwerk­ zeug 6 heraus in einen Führungskanal 17 geschoben, durch den er zu dem in Fig. 1.3 dargestellten Schneidwerkzeug 10 der zweiten Schnittstufe gelangt. Der Führungskanal 17 ist dabei mit weiter unten beschriebenen Mitteln versehen, durch die eine Drehung des gekerbten Dochtrohlings 3 vermieden wird.
Das Schneidwerkzeug 10 besteht aus zwei entgegengesetzt gestuften Platten 11, 12, die senktrecht zur Zeichnungsebene gegeneinander bewegbar sind. Mit ihren sich zwischen Kanten B, C erstreckenden Flächen liegen die Platten 11, 12 aufeinander. Der Abstand der Kanten B, C entspricht dabei dem Abstand der Kerben 9 in dem Dochtrohling 3. Die Platten 11, 12 sind mit Aufnahmebohrungen 13, 14 versehen, die sich bei der Zuführung des Dochtrohlings 3 in koaxialer Position zueinander befinden. Der Dochtrohling 3 wird durch den Transportstößel 5 und dem folgenden Dochtrohling 3 vor dem Schneidvorgang soweit in die Aufnahmebohrungen 13, 14 hineingeschoben, bis sich die Kanten B, C etwa in der Mitte der Kerben 9 befinden. Anschließend werden die Platten 11, 12 durch eine Antriebs­ vorrichtung gegeneinander verschoben, wodurch der gekerbte Dochtrohling 3 entlang der Trennlinie B-C auseinanderge­ trennt wird, so daß zwei Schreibdochte 15 der in Fig. 2.3 dargestellten Form entstehen. Die Trennfläche 16, an der die beiden Schreibdochte 15 miteinander verbunden waren, ist zur Veranschaulichung in Fig. 2.3 schraffiert.
Die Fig. 3-6 zeigen, welche Variationsmöglichkeiten für den geometrischen Schnittverlauf mit dem Verfahren nach der Erfindung gegeben sind. Bei dem in Fig. 3 gezeigten Beispiel wurden die Kerben 9 mit einem Kerbstandsdurchmesser gleich dem Durchmesser des Dochtrohlings 3 und einer dem halben Dochtdurchmesser entsprechenden Kerbtiefe gestanzt, wobei der Trennschnitt G, H in der Mittelachse des Dochtrohlings 3 verläuft. Dieser Schnittverlauf stellt jedoch hohe Anfor­ derungen an die Genauigkeit der Schnittführung und der Positionierung des Dochtes. Durch den in Fig. 4 gezeigten schrägen Verlauf des Trennschnitts I, K bei gleicher Ausbildung der Kerben 9 wird demgegenüber erreicht, daß die Enden des Trennschnitts auch bei Maßabweichungen in die Freiräume der Kerben 9 münden. Es können für die Lage des Dochtes im Werkzeug wie auch für die Dochtlänge selbst ohne Qualitätseinbußen größere Toleranzen zugelassen werden.
Gleiche Vorteile bieten auch die Schnittführungen gemäß den Fig. 5 und 6, bei denen der Trennschnitt L, M bzw. N, O jeweils in oder zumindest parallel zur Längsachse des Dochtrohlings 3 geführt wird. Bei beiden Ausführungsbeispielen überschneiden die Kerben 9 die Mittellinie des Dochtrohlings 3. In Fig. 5 wird dies bei gleichem Stempeldurchmesser durch Verlagerung der Stempelachse zur Dochtmitte erreicht, wäh­ rend bei dem Beispiel gemäß Fig. 6 der Durchmesser der Schnittstempel 7 größer bemessen wurde als der Dochtdurch­ messer.
In Fig. 7 ist eine Einrichtung dargestellt, durch die der Dochtrohling 3 beim Transport von dem Schneidwerkzeug 6 der ersten Schnittstufe zum Schneidwerkzeug 10 der zweiten Schnitt­ stufe gegen Verdrehungen um die eigene Längsachse gesichert wird. Der mit den Kerben 9 versehene Dochtrohling 3 wird hierbei durch den Führungskanal 17 geschoben. An einer quer zum Schnittverlauf liegenden Seite ragen in den Führungskanal Doppelschleppschneiden 18, die an einem ver­ schiebbaren Führungselement 19 befestigt sind, das von einer Druckfeder 20 in Richtung auf den Führungskanal 17 beauf­ schlagt ist. Das Führungselement 19 ist mit einer Prismen­ führung 21 gegen Verdrehen gesichert und hält die Doppel­ schleppschneiden 18 in paralleler Ausrichtung zur Längsachse des Führungskanals 17. Weiterhin weist das Führungselement 19 einen Anschlag 22 auf, durch den seine Bewegung in Richtung auf den Führungskanal 17 begrenzt ist.
Gelangt der gekerbte Dochtrohling 3 aus dem Schneidwerkzeug 6 der ersten Schnittstufe in den Führungskanal 17, so trifft er mit der seitlichen Rundung seiner Spitze auf die ebenfalls gerundeten Doppelschleppschneiden 18 und drückt diese gegen die Kraft der Druckfeder 20 soweit zurück, daß er an ihnen vorbeigleiten kann. Dabei sorgt die Druckfeder 20 für eine ständige Anlage wenigstens einer der beiden Doppelschleppschneiden 18 an der Mantelfläche des Dochtroh­ lings 3. Hierbei bilden die Gleitrichtung des Dochtroh­ lings 3 ausgerichteten Doppelschleppschneiden 18 einen Ver­ drehwiderstand, der den Dochtrohling 3 an einer Drehung um seine Längsachse hindert. Der Dochtrohling 3 gelangt somit in der gleichen Ausrichtung in das Schneidwerkzeug 10 der nächsten Schnittfolge, so daß ein paßgenaues Zusammentreffen der Schnittflächen von erster und zweiter Schnittfolge gewährleistet ist.

Claims (8)

1. Verfahren zur Herstellung von Schreibdochten für Ka­ pillarschreibgeräte durch Teilen eines beidseitig ange­ spitzten, zylindrischen Dochtrohlings in zwei punkt­ symmetrisch gleiche Teile, wobei die Trennlinie aus einem im wesentlichen entlang der Längsachse des Docht­ rohlings verlaufenden Mittelabschnitt und im wesent­ lichen stumpfwinklig dazu verlaufenden Endabschnitten gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in einer ersten Schnittstufe zur Bildung der Endabschnitte der Trennlinie in den Dochtrohling (3) Kerben (9) geschnitten werden, daß der Dochtrohling (3 ) anschließend in eine zweite Schnittstufe transportiert wird, und daß in der zweiten Schnittstufe durch einen geraden, den Mittelabschnitt der Trennlinie bildenden Schnitt, der von einer Kerbe (9) zur anderen reicht, der Dochtrohling (3) geteilt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittflächen der Kerben (9) zylindrisch sind.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der zylindrischen Schnittflächen gleich oder größer ist, als der Durchmesser des Docht­ rohlings (3).
4. Verfahren nach einem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Kerben (9) gleich oder größer ist, als der halbe Durchmesser des Dochtrohlings (3).
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Schneidwerkzeug (6) für die erste Schnittstufe, das eine im Durchmesser dem Dochtrohling (3) angepaßte Aufnahmebohrung (4), in die der Dochtrohling (3) von einem Zuführschacht (2) aus einschiebbar ist, und einander parallele, zylindrische Schnittstempel (7) aufweist, deren Bewegungsbahnen quer zur Auf­ nahmebohrung (4) verlaufen und sie an zwei diametral zueinanderliegenden Stellen etwa bis zur Hälfte ihres Durchmessers durchdringen, und durch ein Schneidwerkzeug (10) für die zweite Schnittstufe, das sich an das Schneidwerkzeug (6) für die erste Schnittstufe anschließt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einem vom Schneidwerkzeug (6) der ersten Schnitt­ stufe zum Schneidwerkzeug (10) der zweiten Schnittstufe vorgesehenen Führungskanal (17) für den gekerbten Docht­ rohling (3) sich in Längsrichtung erstreckende Doppel­ schleppschneiden (18) vorgesehen sind, die in Schnitt­ richtung federnd an den Dochtrohling (3) andrückbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelschleppschneiden (18) an einem in einer Prismenführung (21) unverdrehbar gelagerten, senkrecht zum Führungskanal (17) verschiebbaren und von einer Druckfeder (20) beaufschlagten Führungselement (19) angeordnet sind, dessen Bewegbarkeit in Richtung auf den Führungskanal (17) durch einen Anschlag (22) begrenzt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidwerkzeug (10) für die zweite Schnittstufe aus zwei einander überlappenden Schnittplatten (11, 12) besteht, durch die eine Aufnahmebohrung (13, 14) für den Dochtrohling (3) derart verläuft, daß ihre Mittelachse in der Berührungsebene der sich überlappenden Plattenab­ schnitte liegt und daß die Länge der sich überlappenden Plattenabschnitte in Richtung der Aufnahmebohrung (13, 14) etwa gleich dem Abstand der Kerben (9) im Dochtroh­ ling (3) ist.
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