DE3832520A1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen von buersten, insbesondere von buersten fuer hygienische beduerfnisse, wie zahnbuersten - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum herstellen von buersten, insbesondere von buersten fuer hygienische beduerfnisse, wie zahnbuerstenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
von Bürsten, insbesondere von Bürsten für hygienische
Bedürfnisse, wie Zahnbürsten, wobei die aus Kunststoff
bestehenden Borsten zu Borstenbündeln geordnet werden,
diese Borstenbündel mit je einem verschweißten Kopf
versehen so weit durch Löcher in der Wandung einer
geteilten Spritzgußform geschoben werden, daß ein kleiner
Abstand zwischen den verschweißten Köpfen und der Innenwand
der Spritzgußform vorhanden ist, und wobei der den
Bürstenkörper bildende Kunststoff unter hohem Druck in die
Spritzgußform eingeführt wird.
Nach dem marktbeherrschenden Verfahren, in der Fachbranche
als "Anker-Verfahren" bekannt, werden Zahnbürsten
folgendermaßen hergestellt. Zunächst wird im
Spritzgußverfahren der Bürstenkörper aus Kunststoff
hergestellt, und zwar so, daß eine bestimmte Anzahl Löcher
für die Aufnahme von Borstenbündeln gleichzeitig
mitangeformt wird. In einem weiteren Arbeitsgang werden in
einer Beborstungsmaschine die Borstenbündel abgetrennt, zu
Schleifen gebogen, und auf der Innenseite der Biegung wird
dann ein Plättchenanker eingebettet, der von einem
Flachdraht abgeschnitten wird. Die Länge des
Plättchenankers ist etwas größer als der Durchmesser des
betreffenden Loches in dem Bürstenkörper gewählt. Beim
Einstopfen dieser Borstenbündel mit den Plättchenankern
greifen die letzteren mit ihren Enden in die Lochwandungen
ein und halten so die Borstenbündel fest. Sowohl das
Spritzgießen der Bürstenkörper als auch das Einstopfen der
Borstenbündel nebst Abschneiden und Einlagern der
Plättchenanker kann maschinell und vollautomatisch
ausgeführt werden. Meist werden die Borstenbündel einzeln
nacheinander eingestopft. Beim Einstopfen schiebt ein
zungenartiges Maschinenteil das Borstenbündel mit dem
Plättchenanker in das Loch. Danach wird dieses
Maschinenteil wieder herausgezogen. Aus diesem Grunde
befinden sich die Borstenteile der Borstenbündel innerhalb
der Löcher nicht genügend dicht aneinander, so daß sich die
Borsten noch im Bereich der Bündellöcher etwas bewegen
können und bei Benutzung der Bürste im Laufe der Zeit in
die, wenn auch nur kleinen, Zwischenräume zwischen den
Borsten untereinander sowie zwischen den Borsten und den
Lochwandungen Verunreinigungen verschiedenster Art
eindringen und sich ansammeln, die sich nicht auswaschen
lassen.
Es hat nicht an Vorschlägen und Versuchen gefehlt, diese
zuletzt erläuterten Nachteile zu vermeiden und die
Herstellung zu vereinfachen. So sind z.B. aus der DE-PS 8 45
933 ein Verfahren und eine Maschine zum Herstellen von
Bürsten, insbesondere von Zahnbürsten, bekannt, wobei die
aus Kunststoff bestehenden Borsten bündelweise von einem
Wickel durch eine Preßformhälfte gezogen oder geschoben und
durch einen Schieber festgeklemmt werden. Die Enden der
Borstenbüschel werden sodann zu Köpfen verschweißt.
Anschließend wird die Spritzgußform geschlossen und der
Bürstenkörper im Spritzgußverfahren hergestellt, wobei die
verschweißten Köpfe der Borstenbündel umgossen werden.
Dieses Verfahren - in der Fachbranche als "Schiffer-
Verfahren" bekannt - gewährleistet eine fest und dichte
hygienisch einwandfreie Umfassung des Borstenbündels. Es
gibt praktisch keine Zwischenräume, in denen sich
Verunreinigungen, Bakterien und Sporen ansiedeln und
vermehren könnten. Dieses Verfahren ist mit einem Problem
behaftet, und zwar betreffend die Arretierung der in den
Formhohlraum hineinragenden Borstenbündel und der
Formabdichtung. Wird das plastifizierte
Borstenträgermaterial, also der Kunststoff, der den
Bürstenkörper bildet, mit hohem Druck in den Formhohlraum
gespritzt, so drückt dieses Borstenträgermaterial die mit
verschweißten Köpfen versehenen Borstenbündel in bzw. gegen
die Öffnungen der Führungskanäle. Dadurch kann zwar eine
gewisse Abdichtung erreicht werden, so daß kein
Kunststoffmaterial zwischen den einzelnen Borsten bzw.
durch die Kapillaren zwischen den Borsten nach außen
dringen kann, aber der Stand der Borstenbündel ist nach der
Entformung gespreizt, d.h. es entsteht der sogenannte
"Blumenstraußeffekt", ein Zustand, der für Zahnbürsten
nicht geeignet ist.
Erst durch die in der DE-PS 15 54 925 offenbarte Lehre
wurde eine gute Arretierung der Borstenbündel und eine gute
Formabdichtung erreicht. Diese Art der Formabdichtung durch
in die Spritzgußform eingebauten Preßschieber erfordert
jedoch ein sehr aufwendiges und kompliziertes Werkzeug.
Aus der US-PS 36 04 043 ist ein weiteres Verfahren, das
sogenannte "Siegelverfahren", bekannt. Zunächst wird auch
hier im Spritzgußverfahren der Bürstenkörper oder
Borstenträger aus Kunststoff hergestellt. In einem zweiten
Arbeitsgang werden Borstenbündel durch eine Platte geführt
und die freien Enden der Borstenbündel verschweißt und in
noch weichem Zustand auf einen Bürstenkörper oder in die
Löcher eines Bürstenkörpers eingedrückt, so daß sie sich
der Form der Löcher anpassen und hierin gehalten werden.
Die Länge der verschweißten Enden ist so bemessen, daß sie
die Löcher bis zur Oberfläche des Bürstenkörpers ausfüllen.
Die Borstenbündel werden in einer Platte geführt, die sich
anschließend gegen den Bürstenkörper preßt und die
plastifizierte Kunststoffmasse der Borsten und/oder des
Bürstenkörpers fest und dicht an und um die Borstenbündel
drückt. Dadurch ist dann eine Abdichtung gegen Eindringen
von Verunreinigungen und damit eine bessere Hygiene
gegeben. Ein Nachteil des vorher erläuterten Verfahrens
ergibt sich ebenfalls dadurch, daß die Borstenbündel
festgeklemmt und abgedichtet werden müssen, da sonst beim
Anpressen und Versiegeln Kunststoffmasse mehr oder weniger
weit in die Borstenbündel eindringt. Eine solche Abklemmung
und Abdichtung ist - wenn sie wirkungsvoll sein soll - sehr
kompliziert und aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu
schaffen, durch welches die aufgezeigten Nachteile der
bekannten Verfahren, insbesondere das Spreizen der Borsten
innerhalb der Borstenbündel vermieden werden.
Ausgehend von dem zu Anfang erläuterten Stand der Technik
nach der DE-PS 8 45 933 wird die gestellte Aufgabe dadurch
gelöst, daß die Borsten der Borstenbündel im Bereich der
Löcher der Spritzgußform derart untereinander und gegen die
Lochwandungen gepreßt werden, daß die Borstenbündel in
ihrer Längsrichtung unverschiebbar gehalten werden und eine
Abdichtung gegen den Innenraum der Spritzgußform erfolgt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich
aus den Ansprüchen 2 bis 5.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum
Herstellen von Bürsten, insbesondere von Bürsten für
hygienische Bedürfnisse, wie Zahnbürsten, mit einer
geteilten Spritzgußform, deren eines Formteil mit einer
Anzahl Löchern versehen ist, ferner mit einer Vorrichtung
zum Zuführen von Borstenbündeln zu der Spritzgußform und
zum teilweisen Hindurchführen der Borstenbündel durch die
Löcher bis in den Innenraum der Spritzgußform, einer
Vorrichtung zum Verschweißen der in die Spritzgußform
einzuführenden Enden der Borstenbündel zu einzelnen Köpfen,
so daß sich die Köpfe mit kleinem Abstand von der
benachbarten Innenwand der Spritzgußform befinden, und mit
einer Vorrichtung zum Zuführen des den Bürstenkörper
bildenden Kunststoffes unter hohem Druck in die
Spritzgußform. Diese Vorrichtung ist erfindungsgemäß
gekennzeichnet durch ein in jedes Loch einführbares
Bauteil, welches so gestaltet ist, daß die Borsten der
Borstenbündel im Bereich der Löcher der Spritzgußform
derart untereinander und gegen die Lochwandungen gepreßt
sind, daß die Borstenbündel in ihrer Längsrichtung
unverschiebbar gehalten sind und eine Abdichtung gegen den
Innenraum der Spritzgußform erfolgt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung ergeben sich
aus den Ansprüchen 7 bis 17.
In der Zeichnung sind wesentliche Teile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung im Schema dargestellt, und
zwar zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Spritzgußform mit
Darstellung einer Reihe von Borstenbündeln mit eingepreßten
Nadeln in einer Stellung vor dem Spritzgußvorgang,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus Fig. 1 in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 3 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 1, wobei die
Borstenbündel von Hülsen umgeben sind,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus Fig. 3 in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Stirnseite einer Hülse,
Fig. 6 eine Seitenansicht auf eine Hülse,
Fig. 7 einen Schnitt gemäß Fig. 4, jedoch mit zusätzlich
eingeführter Nadel und
Fig. 8 eine Seitenansicht auf eine Hülse in anderer
Gestaltung.
Fig. 1 veranschaulicht einen Teillängsschnitt durch eine
Spritzgußform, welche im wesentlichen aus zwei Teilen,
nämlich den Spritzgußformhälften 1 und 2 besteht und im
Innern in geschlossener Stellung einen Hohlraum bzw
Innenraum 7 bildet, welcher der Form des gewünschten
Bürstenkörpers entspricht. Die beiden Spritzgußformhälften
sind in einer senkrecht zur Bildebene der Fig. 1
verlaufenden Ebene geteilt entsprechend der eingezeichneten
Mittellinie.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die eine
Spritzgußformhälfte 2 mit einer Anzahl Löchern 3 versehen,
die auch als Führungskanäle bezeichnet werden können. Die
Anzahl der Löcher, die in beliebiger Verteilung in Reihen
oder versetzt zueinander vorgesehen sein können, entspricht
der Anzahl der Borstenbündel, die die herzustellende Bürste
aufweisen soll. Die Borstenbündel 5 können entweder von
kontinuierlichen Borstensträngen gebildet werden, die dann
nach dem Spritzgußvorgang auf gewünschte Länge
abgeschnitten werden oder sie werden schon vorbereitend auf
gewünschte Länge geschnitten. In jedem Falle erhält jedes
Borstenbündel einen verschweißten Kopf 6, in dem die
Borstenenden jedes Borstenbündeln miteinander verbunden
sind. Das Herstellen der verschweißten Köpfe, zum Beispiel
durch Schmelzen der Borstenenden unter entsprechender
Wärmeeinwirkung, kann vor oder nach dem Einführen der
Borstenbündel durch die Löcher 3 bzw. Führungskanäle
vorgenommen werden. Die Borstenbündel 5 werden durch die
Löcher 3 bzw. Führungskanäle so weit in den Innenraum 7 der
Spritzgußform eingeführt, daß sich die verschweißten Köpfe
6 mit kleinem Abstand 21 (Fig. 2) von der benachbarten
Innenwand 22 der Spritzgußform befinden.
Sobald sämtlich Borstenbündel diese vorerläuterte Lage
eingenommen haben, wird erfindungsgemäß ein Bauteil
wirksam, welches so gestaltet ist, daß die Borsten der
Borstenbündel 5 im Bereich der Löcher 3 der Spritzgußform
derart untereinander und gegen die Lochwandungen gepreßt
werden, daß die Borstenbündel in ihrer Längsrichtung
unverschiebbar gehalten sind, die verschweißten Köpfe 6
also ihren Abstand 21 von der Innenwand 22 der
Spritzgußform beigehalten. Außerdem erfolgt durch diesen
Preßvorgang eine sehr gute Abdichtung gegen den Innenraum 7
der Spritzgußform. Es kann sodann das Zuführen des den
Bürstenkörper bildenden Kunststoffes unter hohem Druck in
die Spritzgußform vorgenommen werden. Die verschweißten
Köpfe 6 werden so in die Kunststoffmasse eingebettet, ohne
daß eine Verformung der verschweißten Köpfe 6 erfolgen
kann.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel für das Bauteil, durch welches der
Preßvorgang auf die Borsten des Borstenbündels ausgeübt
wird. Danach besteht dieses Bauteil aus einer zentral und
in Längsrichtung des Borstenbündels in dieses
einschiebbaren Nadel 4, welche vorteilhafterweise im
wesentlichen zylindrisch, jedoch mit einer konisch
zulaufenden Spitze 25 ausgebildet ist. Durch Einschieben
der Nadel 4 in das Borstenbündel 5 und vor allem durch die
konische Nadelspitze 25 werden die Borsten der
Borstenbündel im Bereich der Löcher 3 bzw. Führungskanäle
derart stark untereinander und gegen die Lochwandung
gepreßt, daß eine doppelte Wirkung entsteht. Einmal werden
die Borstenbündel in ihrer Längsrichtung unverschiebbar
gehalten, können also nicht während des Spritzgußvorganges
durch den eingespritzen unter hohem Druck stehenden
Kunststoff zurückgedrückt bzw. zurückgeschoben werden. Auch
eine Verformung der verschweißten Köpfe 6 kann dadurch
verhindert werden. Zum anderen erfolgt eine so gute
Abdichtung innerhalb der Borstenbündel und gegenüber der
Lochwandung, daß aus dem Innenraum 7 der Spritzgußform kein
Kunststoff im Bereich der Borstenbündel nach außen treten
kann.
Vorteilhafterweise wird die Nadel 4, wie in Fig. 2
dargestellt ist, so weit in das Borstenbündel eingeschoben,
daß sich die Spitze 25 der Nadel 4 von einem nach dem
Innenraum 7 der Spritzgußform zu liegenden Teil des Loches
3 bis zu dem verschweißten Kopf 6 des Borstenbündels 5
erstreckt. Dadurch ergibt sich außer dem Preßdruck ein
zusätzlicher mechanischer Halt gegen ungewünschtes
Verschieben der Borstenbündel während des
Spritzgußvorganges.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung wird dadurch
erzielt, daß die Löcher 3 bzw. die Führungskanäle sich
leicht konisch nach dem Innenraum 7 der Spritzgußform
verjüngend ausgeführt sind. Dadurch ergibt sich der
Vorteil, daß die Löcher 3 bzw. Führungskanäle an ihrem
Ende, das heißt an der Eintrittsstelle in den Innenraum der
Spritzgußform, den geringsten Durchmesser aufweisen, so daß
sich gerade hier der von der Nadel ausgeübte Preßdruck
besonders stark auswirkt.
Die Fig. 3 bis 6 veranschaulichen ein anderes
bevorzugtes Ausführungsbeispiel für das den Preßvorgang
ausübende Bauteil. Hiernach besteht jedes Bauteil aus einer
Hülse 23, welche das betreffende Borstenbündel 5 mindestens
über einen Teil dessen Länge umgibt und bis zur Innenwand
22 der Spritzgußform 1, 2 in das betreffende Loch 3 bzw.
den Führungskanal einschiebbar ist. Wie besonders die
Fig. 4, 5 und 6 zeigen, weist jede Hülse 23 über einen
Teil ihrer Länge Einschnitte oder Schlitze 8 bis 15 auf.
Vorteilhafterweise verlaufen die Einschnitte oder Schlitze
8 bis 15 axial und gehen vom freien Stirnende 19 jeder
Hülse 23 aus. Auf diese Weise verbleiben zwischen den
Einschnitten oder Schlitzen Hülsenteile 16, 20 bzw.
Segmente, die federnd elastisch sind, sich also federnd
bewegen können. Der Durchmesser bzw. der Umfang der Hülse
23 ist also bis zur vollständigen Abdichtung der
Einschnitte oder Schlitze 8 bis 15 veränderbar. In
vorteilhafter Ausgestaltung sind die Hülsen 23 in ihrem
Hauptteil 16 zylindrisch gestaltet und in ihrem Vorderteil
20 konisch bzw. kegelstumpfförmig zulaufend geschliffen.
Die Lochwandungen 18, 26 sind den konischen bzw.
kegelstumpfförmigen Außenflächen der Hülsenteile 16, 20
formmäßig angepaßt. Bei dieser Ausgestaltung werden die
Borstenbündel durch je eine Hülse geführt. Jede Hülse wird
dann einschließlich des Borstenbündels durch die Löcher 3
bzw. die Führungskanäle so weit eingeschoben, daß die
Borstenbündel wieder die weiter oben beschriebene Stellung
einnehmen. Wenn die Hülse mit ihren federnden Hülsenteilen
bzw. Segmenten und mit ihrer konischen Außenfläche 17 gegen
den angepaßten konischen Lochwandungsteil 18 gedrückt wird,
verringert sich der Durchmesser dieses vorderen Teiles der
Hülse, wobei sich gleichzeitig die Schlitze zwischen den
federnden Hülsenteilen bzw. Segmenten vollständig
schließen. Gleichzeitig werden die sich in der Hülse
befindlichen Borsten besonders im Bereich des
Bohrungsteiles, der nahe an dem Innenraum 7 liegt,
zusammengepreßt, wodurch sich wiederum eine sichere
Abdichtung ergibt und das betreffende Borstenbündel während
des Spritzgußvorganges in der Lage gehalten.
Fig. 7 veranschaulicht die Kombination zwischen einer
Hülse 23 und einer Nadel 4, die wiederum in Richtung des
Pfeiles 24 in das Borstenbündel 5 eingeschoben werden kann.
Bei dieser Konstruktion empfiehlt es sich, die Hülsen
gemeinsam mit den Borstenbündeln in die Löcher der
Spritzgußform einzuführen und anschließend die betreffenden
Nadeln zusätzlich wie erläutert einzuschieben.
Vorrichtungsmäßig ist es vorteilhaft, alle Hülsen 23 an
einem gemeinsamen, verschiebbaren Hülsenhalter 33 (Fig. 3)
und die Nadeln 4 an einem weiteren gemeinsamen unabhängig
von dem Hülsenhalter verschiebbaren nicht gezeichneten
Nadelhalter zu befestigen.
Wenn es darum geht, Borstenbündel mit besonders dünnen
Borsten zu verwenden, insbesondere wenn diese aus einem
Schnittborstenbehälter in vorgeschnittener Länge
aufgenommen werden sollen, könnte es vorkommen, daß einige
dieser dünnen Borsten in die oben erläuterten Schlitze der
Hülse eindringen. Um dies zu verhindern, können gemäß dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 8 die Schlitze 27, 28, 29, 30
und 31 vom Stirnende 32 der Hülse 23 ausgehend
schraubenlinienartig ausgebildet sein. Die Schraubenlinien
können allerdings auch eine andere als die gezeichnete
Steigung erhalten, insbesondere eine besonders kleine
Steigung nach dem Stirnende 32 der Hülse zu. Die dünnen
Borsten, die sich in Schnittborstenbehältern vor den
Mündungen der Schlitze befinden, stoßen dann auf die
Schrägflächen im Bereich des Stirnendes der Hülse, womit
ein Eindringen dieser Borsten in die Schlitze verhindert
wird.
Claims (17)
1. Verfahren zum Herstellen von Bürsten, insbesondere von
Bürsten für hygienische Bedürfnisse, wie Zahnbürsten, wobei
die aus Kunststoff bestehenden Borsten zu Borstenbündeln
geordnet werden, diese Borstenbündel mit je einem
verschweißten Kopf versehen so weit durch Löcher in der
Wandung einer geteilten Spritzgußform geschoben werden, daß
ein kleiner Abstand zwischen den verschweißten Köpfen und
der Innenwand der Spritzgußform vorhanden ist, und wobei
der den Bürstenkörper bildende Kunststoff unter hohem Druck
in die Spritzgußform eingeführt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die Borsten der Borstenbündel im
Bereich der Löcher der Spritzgußform derart untereinander
und gegen die Lochwandungen gepreßt werden, daß die
Borstenbündel in ihrer Längsrichtung unverschiebbar
gehalten werden und eine Abdichtung gegen den Innenraum der
Spritzgußform erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der größte Preßdruck auf die Borsten der Borstenbündel nahe
der Innenwand der Spritzgußform im Bereich der Löcher
ausgeübt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Preßdruck durch je eine zentral und
in Längsrichtung der Borstenbündel in diese eingeschobene
Nadel ausgeübt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Preßdruck durch je eine jedes
Borstenbündel umgebende, auf dem nach der Spritzgußform zu
liegenden Ende im Umfang verengbare Hülse innerhalb des
Loches der Spritzgußform ausgeübt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülsen gemeinsam mit den
Borstenbündeln in die Löcher der Spritzgußform eingeführt
und anschließend die Nadeln zusätzlich eingeschoben werden.
6. Vorrichtung zum Herstellen von Bürsten, insbesondere
von Bürsten für hygienische Bedürfnisse, wie Zahnbürsten,
mit einer geteilten Spritzgußform, deren eines Formteil mit
einer Anzahl Löchern versehen ist, ferner mit einer
Vorrichtung zum Zuführen von Borstenbündeln zu der
Spritzgußform und zum teilweisen Hindurchführen der
Borstenbündel durch die Löcher bis in den Innenraum der
Spritzgußform, einer Vorrichtung zum Verschweißen der in
die Spritzgußform einzuführenden Enden der Borstenbündel zu
einzelnen Köpfen, so daß sich die Köpfe mit kleinem Abstand
von der benachbarten Innenwand der Spritzgußform befinden,
und mit einer Vorrichtung zum Zuführen des den
Bürstenkörper bildenden Kunststoffes unter hohem Druck in
die Spritzgußform, gekennzeichnet durch ein in jedes Loch
(3) einführbares Bauteil (4; 23), welches so gestaltet ist,
daß die Borsten der Borstenbündel (5) im Bereich der Löcher
(3) der Spritzgußform (1, 2) derart untereinander und gegen
die Lochwandungen gepreßt sind, daß die Borstenbündel (5)
in ihrer Längsrichtung unverschiebbar gehalten sind und
eine Abdichtung gegen den Innenraum (7) der Spritzgußform
(1, 2) erfolgt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Bauteil aus einer zentral und in Längsrichtung
des Borstenbündels (5) in dieses einschiebbaren Nadel (4)
besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadel (4) zylindrisch mit einer konisch zulaufenden
Spitze (25) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Spitze (25) der Nadel (4) von einem nach dem
Innenraum (7) der Spritzgußform (1, 2) zu liegenden Teil
des Loches (3) bis zu dem verschweißten Kopf (6) des
Borstenbündels (5) erstreckt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Löcher (3; 18) sich leicht konisch
nach dem Innenraum (7) der Spritzgußform (1, 2) verjüngend
ausgeführt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Bauteil aus einer Hülse (23) besteht, welche das
Borstenbündel (5) mindestens über einen Teil dessen Länge
umgibt und bis zur Innenwand (22) der Spritzgußform (1, 2)
in das betreffende Loch (3) einschiebbar ist, und daß die
Lochwand (18, 26) und die Hülsenaußenwand (17)
formschlüssig und abdichtend aufeinander abgestimmt sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Hülse (23) über einen Teil ihrer Länge Einschnitte
oder Schlitze (8 bis 15) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte oder Schlitze (8 bis 15) axial
verlaufen und vom freien Stirnende (19) jeder Hülse (23)
ausgehen, derart, daß die zwischen den Einschnitten oder
Schlitzen (8 bis 15) verbleibenden Hülsenteile (16; 20)
federnd elastisch sind und der Durchmesser bzw. der Umfang
der Hülse (23) bis zur vollständigen Abdichtung der
Einschnitte oder Schlitze (8 bis 15) veränderbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsen (23) in ihrem
Hauptteil (16) zylindrisch und in ihrem Vorderteil (20)
konisch bzw. kegelstumpfförmig zulaufend geschliffen sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lochwandungen (18, 26) den konischen bzw.
kegelstumpfförmigen Außenflächen der Hülsenteile (16, 20)
formmäßig angepaßt sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einschnitte oder Schlitze (27 bis 31)
schraubenlinienartig ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülsen (23) an einem gemeinsamen,
verschiebbaren Hülsenhalter (33) und die Nadeln (4) an
einem weiteren gemeinsamen unabhängig von dem Hülsenhalter
verschiebbaren Nadelhalter befestigt sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883832520 DE3832520A1 (de) | 1988-09-24 | 1988-09-24 | Verfahren und vorrichtung zum herstellen von buersten, insbesondere von buersten fuer hygienische beduerfnisse, wie zahnbuersten |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883832520 DE3832520A1 (de) | 1988-09-24 | 1988-09-24 | Verfahren und vorrichtung zum herstellen von buersten, insbesondere von buersten fuer hygienische beduerfnisse, wie zahnbuersten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3832520A1 true DE3832520A1 (de) | 1990-04-05 |
Family
ID=6363658
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883832520 Withdrawn DE3832520A1 (de) | 1988-09-24 | 1988-09-24 | Verfahren und vorrichtung zum herstellen von buersten, insbesondere von buersten fuer hygienische beduerfnisse, wie zahnbuersten |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3832520A1 (de) |
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