DE4139141A1 - Auftragselement fuer ein schreibgeraet zum flaechig-breiten auftragen einer schreibfluessigkeit - Google Patents

Auftragselement fuer ein schreibgeraet zum flaechig-breiten auftragen einer schreibfluessigkeit

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Horst Gutberlet
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K1/00Nibs; Writing-points
    • B43K1/06Tubular writing-points

Description

Die Erfindung betrifft ein Auftragselement für ein Schreibgerät zum flächig-breiten Auftragen einer Schreibflüssigkeit nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Schreibgeräte zum flächig-breiten Auftragen einer Schreibflüssigkeit sind beispielsweise als Text-Markierstifte oder als breit schreibende Plakat­ maler bekannt. Bei derartigen Schreibgeräten ist das Auftragselement für die Schreibflüssigkeit nach Art eines Fasermalstiftes ausgebildet und weist eine keilförmige Spitze mit seitlichen Keilflächen und einer durch den Keilscheitel gebildeten Schreibkante auf. Durch die faserartige, einem Docht entsprechende Struktur des Auftragselementes wird die Schreibflüs­ sigkeit, die im Falle von Textmarkierstiften dünnflüssig und phosphores­ zierend, im Falle eines Plakatmalers eher dickflüssige, pigmentierte Tinte ist, der Schreibkante zugeführt.
Nachteilig bei den bekannten Auftragselementen ist, daß diese insbesonde­ re im Bereich ihrer Schreibkante verschleißempfindlich sind und durch ein Auffasern bei längerem Gebrauch ausfransen können, wodurch ein scharf abgegrenztes, sauberes Schreibbild nicht mehr gewährleistet ist.
Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Auftrags­ element der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, daß es verschleißun­ empfindlich ist und auch bei längerem Gebrauch keine Verschlechterung des Schreibbildes erfolgt.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst. Durch die metallartig oder glasartig har­ te Ausbildung des Auftragselementes ist dieses wirkungsvoll gegen Ver­ schleiß geschützt und ist damit insbesondere für die Verwendung in nach­ füllbaren Schreibgeräten geeignet. Die Zuführung der Schreibflüssigkeit in den Bereich der Schreibkante erfolgt durch Kapillarkanäle, die im oder am Auftragselement in geeigneter Weise ausgebildet sind.
Die Unteransprüche 2 bis 4 bzw. 5 bis 8 kennzeichnen unterschiedliche Ausgestaltungen für das Auftragselement. So kann es gemäß Anspruch 2 aus Glas oder einem glasartigen Werkstoff bestehen, wobei die Keilflächen durch oberflächliche Aufrauhungen als Kapillarflächen ausgebildet sind. Durch die Oberflächenaufrauhung werden nämlich im Bereich der Keilflä­ chen zu der Schreibkante hin mikroskopisch kleine Kapillarkanäle gebil­ det, in denen die Schreibflüssigkeit aufgrund von Kapillarwirkung zur Schreibkante gefördert wird. Vorzugsweise werden diese Aufrauhungen durch Schleifen, Ätzen oder eine andere entsprechende Oberflächenbehand­ lung geschaffen (Anspruch 3).
Anspruch 4 kennzeichnet eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsge­ mäßen Auftragselementes bezüglich der Zuführung von Schreibflüssigkeit von einem Vorratsbehälter zu den aufgerauhten Kapillarflächen.
Die in den Ansprüchen 5 bis 8 angegebene Ausführungsform des Auftrags­ elementes zeichnet sich durch einen Metall- oder Hartkunststoff-Hohlkörper aus, wobei zur Zuführung von Schreibflüssigkeit ein sich wenigstens längs der Schreibkante erstreckender Kapillarschlitz vorgesehen ist, der die Wand des Hohlkörpers in diesem Bereich durchsetzt. Dieser Kapillar­ schlitz kann sich im Bereich der Mantelfläche des Hohlkörpers fortsetzen (Anspruch 6), um eine Zuführung von Schreibflüssigkeit aus einem ent­ fernt von der Schreibkante angeordneten Vorratsbehälter zu gewahrleisten. Bei diesem Vorratsbehälter kann es sich um einen Kapillarspeicher in Form eines Faserkörpers oder um einen Tintenregler handeln.
Durch die im Anspruch 7 angegebene Maßnahme kann eine erhöhte Zufüh­ rung von Schreibflüssigkeit zu der Schreibkante erzielt werden.
Das gemäß Anspruch 8 vorgesehene dochtartige Zuführelement verbessert die Zuführung der Schreibflüssigkeit, verhindert einen übermäßigen Aus­ tritt von Schreibflüssigkeit im Bereich der Schreibkante, um ein Klecksen zu unterbinden und unterstützt die Benetzung der Kapillarschlitze.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind der nach­ folgenden Beschreibung entnehmbar, in der Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Auftragselementes in einer ersten Ausfüh­ rungsform,
Fig. 2 einen Querschnitt des Auftragselementes entlang der Schnittlinie II-II nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Auftragselementes in einer zweiten Ausfüh­ rungsform,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Auftragselementes aus Pfeilrichtung IV gemäß Fig. 3 in teilweise geschnittener Darstellung,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Auftragselementes aus Pfeilrichtung V gemäß Fig. 3 und
Fig. 6 eine Frontansicht des Auftragselementes aus Pfeilrichtung VI gemäß Fig. 3.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Auftragselement besteht aus einem im wesentlichen zylindrischen Stift 1 aus Glas, der eine keilförmige Spitze 2 mit seitlichen Keilflächen 3 und einer am Scheitel des Keiles gebildeten, leicht abgerundeten Schreibkante 4 aufweist.
Die Keilflächen 3 sind durch entsprechendes Schleifen und anschließendes Ätzen der Oberfläche aufgerauht. Die Schreibkante 4 verläuft in einem spitzen Winkel W von etwa 60 bis 70° zur Längsachse 5 des Stiftes 1 ge­ neigt und ist quer zu ihrer Längserstreckung leicht abgerundet. Im Be­ reich der Mantelfläche 6 des Stiftes 1 schließen sich an die als Kapillar­ flächen zur Zuführung der Schreibflüssigkeit hin zur Schreibkante 4 aus­ gebildeten Keilflächen 3 schraubenlinienförmige Transportkanäle 7 an, mittels derer die Schreibflüssigkeit von einem nicht dargestellten Vor­ ratsbehälter zu den Keilflächen 3 geleitet wird.
In den Fig. 4 bis 6 ist eine zweite Ausführungsform für ein erfindungs­ gemäßes Auftragselement gezeigt. Bei dieser besteht das Auftragselement aus einem im wesentlichen zylindrischen Hohlkörper 8 aus Metallblech, dessen Außenform mit Keilflächen 3′ und einer abgerundeten Schreibkante 4 im wesentlichen der des Auftragselementes gemäß den Fig. 1 und 2 ent­ spricht.
Zur Zuführung von Schreibflüssigkeit in den Bereich der Schreibkante 4′ ist in dieser ein die Wand 9 des Hohlkörpers 8 im Bereich dessen Schreibkante 4′ durchsetzender Kapillarschlitz 10 vorgesehen, der längs dieser Schreibkante 4′ verläuft. Dieser setzt sich im Bereich der Mantel­ fläche 6′ gegebenenfalls bis in den Bereich eines Tintenvorratsbehälters bzw. eines Tintenzuführelementes fort, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist, wo sich der Kapillarschlitz 10 bis zum rückwärtigen Ende 11 des Hohlkörpers 8 erstreckt. Auf der gegenüberliegenden Seite (Fig. 4) setzt sich der Kapillarschlitz 10 lediglich um eine Strecke S im Bereich der Mantelfläche 6′ fort, die etwa der doppelten Länge L der keilförmigen Spitze 2′ ent­ spricht.
Im Inneren des Hohlkörpers 8 ist ein dochtartiges Zuführelement 12 vorge­ sehen, das den Innenraum des Hohlkörpers 8 im wesentlichen ausfüllt.
Durch dieses dochtartige Zuführelement 12 kann Schreibflüssigkeit aus einem nicht dargestellten Vorratsbehälter in Richtung zur Schreibkante 4′ gefördert werden. Im schreibkantenseitigen Bereich des Auftragselementes unterstützt dabei der Kapillarschlitz 10 die Zuführung von Schreibflüssig­ keit zur Schreibkante 4′, indem er durch Kapillarwirkung Schreibflüssig­ keit aus dem Zuführelement 12 herauszieht und in Richtung Schreibkante 4′ befördert.
Wie in Fig. 3 strichliert angedeutet ist, kann ein zusätzlicher Kapillar­ schlitz 13 mittig bezogen auf die Schreibkante 4′ senkrecht zu dieser in den Keilflächen 3′ vorgesehen sein. Auch damit wird der Schreibkante 4′ ein erhöhtes Maß an Schreibflüssigkeit zugeführt.
Länge, Breite und Anzahl der Kapillarschlitze 10, 13 richtet sich nach der Viskosität der Schreibflüssigkeit und deren Gehalt an Pigmentstoffen.

Claims (8)

1. Auftragselement für ein Schreibgerät zum flächig-breiten Auftragen einer Schreibflüssigkeit, wobei das Auftragselement eine keilförmige Spitze (2, 2′) mit Keilflächen (3, 3′) und einer durch den Keilscheitel gebildeten Schreibkante (4, 4′) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrags­ element aus einem metallartig oder glasartig hartem Material besteht, wo­ bei Kapillarkanäle (Kapillarschlitz 10, 12) zur Zuführung der Schreibflüs­ sigkeit in den Bereich der Schreibkante (4, 4′) von einem rückwärtigen, einem Vorratsbehälter zugewandten Endabschnitt des Auftragselementes her vorgesehen sind.
2. Auftragselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Glas oder einem glasartigen Werkstoff besteht, wobei die Keilflächen (3) durch oberflächliche Aufrauhungen als Kapillarflächen ausgebildet sind.
3. Auftragselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet daß die Kapillarflächen (Keilflächen 3) durch Schleifen, Ätzen oder andere Ober­ flächenbehandlungen ausgebildet sind.
4. Auftragselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Mantelfläche im Anschluß an die Kapillarflächen (Keilflächen 3) bis hin in den Bereich des Vorratsbehälters vorzugsweise schraubenlinienförmige Transportkanäle (7) zur Zuführung von Schreibflüssigkeit von dem Vor­ ratsbehälter ausgebildet sind.
5. Auftragselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement durch einen Metall- oder Hartkunststoff-Hohlkörper gebil­ det ist, wobei ein die Wand (9) des Hohlkörpers (8) durchsetzender Ka­ pillarschlitz (10) sich wenigstens längs der Schreibkante (41) erstreckt.
6. Auftragselement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kapillarschlitz (10) sich im Bereich der Mantelfläche (6′) des Hohlkörpers (8) bis in den Bereich des Tintenvorratsbehälters bzw. eines Tintenzu­ führelements fortsetzt.
7. Auftragselement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens ein weiterer zusätzlicher Kapillarschlitz (13) senkrecht zur Schreibkante (4′) erstreckt.
8. Auftragselement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Inneren des Hohlkörpers (8) ein dochtartiges, kapillares Zuführelement (12) zum Zuführen von Schreibflüssigkeit aus dem Vorrats­ behälter angeordnet ist.
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