DE60014091T2 - Körperreinigungsmittel und verfahren - Google Patents

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Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft im allgemeinen Körperreinigungszusammensetzungen einschließlich Shampoos. Im besonderen betrifft die vorliegende Erfindung eine wässrige Körperreinigungszusammensetzung, die transparent ist und einen erniedrigten Trübungspunkt aufweist.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Eine große Anzahl von Körperreinigungszusammensetzungen enthalten Amide von Diethanolamin (wie z.B. Cocamid-Diethanolamin), die als Stabilisatoren, Emulgatoren und/oder Schaumbildnern in solchen Mitteln fungieren. Amide von Diethanolamin sind ebenso effektiv für die Erniedrigung des Trübungspunktes von transparenten Formulierungen, in denen sie enthalten sind. Dies führt dazu, dass das Auftreten einer trüben Erscheinung, die durch die Bildung von Ausfällungen in solch konventionellen Zusammensetzungen auftritt, nur bei niedrigen Temperaturen (z.B. 4°C oder weniger) erfolgt. Körperreinigungszusammensetzungen, die solch einen niedrigen Trübungspunkt aufweisen, sind besonders erwünscht, weil sie über einen weiten Temperaturbereich transparent bleiben und daher auf Konsumenten ästhetisch ansprechend sind. Tatsächlich wird die ungewünschte Bildung von Ausfällungen, die die Transparenz der Zusammensetzungen verringert, unter den meisten Bedingungen in Zusammensetzungen, die Amide von Diethanolamin enthalten, vermieden.
  • Trotz dieser Vorteile sind Produkte, die Amide von Diethanolamin enthalten, nicht länger vollkommen zufriedenstellend im Hinblick auf Studien, die Diethanolamin als einen krebserzeugenden Bestandteil bei Versuchstieren nachgewiesen haben. Solche Studienergebnisse können die Kaufentscheidungen von Konsumenten beeinflussen, die die Neigung haben, Produkte zu vermeiden, die mit Krebs in Verbindung stehen können. Obwohl Anstrengungen der Forschung für die Untersuchung, ob es einen Zusammenhang zwischen Amiden von Diethanolamin und Krebs gibt, bislang ergebnislos sind, streben die Konsumenten zunehmend nach alternativen kosmetischen Produkten, die keine Amide von Diethanolamin in den Formulierungen enthalten. Dennoch ist es sehr schwierig, alternative Körperreinigungsprodukte zu entwickeln, die frei von Amiden von Diethanolamin sind ohne die gewünschte Funktionalität und/oder Ästhetik der Produkte zu beeinträchtigen, insbesondere im Hinblick auf Produkte, die normalerweise transparent sind. Viele Reinigungszusammensetzungen, die frei von Diethanolamin sind (z.B. solche Produkte, die Natriumlaurylsulfat als ein anionisches Reinigungsmittel enthalten) sind durch einen unerwünscht höheren Trübungspunkt (z.B. 12°C) im Ver gleich zu konventionellen Reinigungszusammensetzungen, die Amide von Diethanolamin enthalten, charakterisiert. Oft haben Reinigungsformulierungen, die frei von Amiden von Diethanolamin sind, einen Trübungspunkt, der signifikant höher ist (z.B. um 50% oder mehr) als der Trübungspunkt, der in korrespondierenden Formulierungen, die Amide von Diethanolamin enthalten, gefunden wird.
  • Dies führt dazu, dass viele Formulierungen, die Amide von Diethanolamin ausschließen, für die praktische Verwendung schlecht geeignet sind. Während solche Zusammensetzungen bei einer Temperatur oberhalb des Trübungspunktes, z.B. bei Raumtemperatur, normalerweise klar sind und den Konsumenten ästhetisch ansprechen, führt der relative hohe Trübungspunkt solcher Formulierungen (der im allgemeinen näher an der Raumtemperatur liegt als bei Formulierungen, die Amide von Diethanolamin enthalten) dazu, dass solche Zusammensetzungen anfälliger gegenüber der Bildung von Ausfällungen sind, so dass die Transparenz der Zusammensetzung vermindert würde. Aufgrund des erhöhten Risikos, dass solche Zusammensetzungen einer Temperatur unterhalb des Trübungspunktes unterworfen würden, wie z.B. während der Lagerung oder während des Transports o.ä., ist die Bildung von Ausfällungen wahrscheinlicher, so dass die Produkte ästhetisch weniger ansprechend werden, was zur Ablehnung durch den Konsumenten führt. Als weitere, damit verbundene Komplikation weisen konventionelle Reinigungszusammensetzungen, die nicht mit einem Amid eines Diethanolamins stabilisiert sind, ebenso eine unerwünscht hohe „Wiederherstellungszeit" auf, d.i. die Zeit, die erforderlich ist, dass eine bis zu einer Temperatur unterhalb ihres Trübungspunktes abgekühlte Zusammensetzung zu einer klaren Erscheinung nach Erreichen einer Tem peratur oberhalb ihres Trübungspunktes zurückkehrt. Oft benötigen solche Zusammensetzungen mehrere Stunden, um eine normale klare Erscheinung wieder aufzunehmen.
  • Demgemäß wird es so eingeschätzt, dass ein Bedürfnis im Stand der Technik nach einer transparenten Körperreinigungszusammensetzung besteht, die frei von Amiden von Diethanolamin ist und die nicht unter einem unerwünscht hohen Trübungspunkt leidet. Ebenso besteht ein Bedürfnis nach einer Körperreinigungszusammensetzung, die in dem unerwünschten Fall, dass die Zusammensetzung einer Umgebung ausgesetzt ist, deren Temperatur gleich oder unter dem Trübungspunkt ist, schnell ihre normale transparente Erscheinung nach Erreichen einer Temperatur oberhalb ihres Trübungspunktes wiederherstellt. Diese und andere Ziele sowie Vorteile der vorliegenden Erfindung, genauso wie zusätzliche erfinderische Merkmale, werden aus der Beschreibung der hier bereitgestellten Erfindung ersichtlich.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine normale klare Körperreinigungszusammensetzung bereit, die im wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist und die durch eine erstrebenswert niedrigen Trübungspunkt charakterisiert ist. Die Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung enthält Wasser und ein den Trübungspunkt senkendes Mittel, das Ammoniumchlorid enthält.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ebenso ein Verfahren zur Reduzierung des Trübungspunktes in einer normal klaren, wässrigen Körperreinigungszusammensetzung, die im wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist, bereit. Das Verfahren umfasst den Zusatz von Ammoniumchlorid zu der Zusammensetzung.
  • Vorteilhafterweise erlaubt die vorliegende Erfindung den Ausschluss von Amiden von Diethanolamin in einer Reinigungszusammensetzung ohne einen unerwünscht hohen Trübungspunkt der Zusammensetzung herbeizuführen. Dies führt dazu, dass die Zusammensetzung nicht nur nicht-toxisch und sicher für die Konsumentenverwendung von Reinigungsprodukten ist, sondern es wird auch das Risiko der Bildung von unerwünschten Ausfällungen in der Zusammensetzung, einschließlich z.B. bei Lagerungs- und/oder Transportbedingungen, im Hinblick auf den reduzierten Trübungspunkt, den die Zusammensetzung aufweist, gemildert. Darüberhinaus zeichnet sich die Zusammensetzung, sogar im unerwünschten Fall, dass die Zusammensetzung Temperaturen gleich oder niedriger als dem Trübungspunkt der Zusammensetzung ausgesetzt ist, durch eine relativ kurze Wiederherstellungszeit zur Wiederherstellung der Transparenz nach Erreichen einer Temperatur oberhalb der des Trübungspunktes aus, nachdem die Zusammensetzung auf eine Temperatur unterhalb des Trübungspunktes abgekühlt wurde. Somit stellt die vorliegende Erfindung eine Reinigungszusammensetzung mit erhöhter Stabilität bereit, die ästhetisch ansprechend ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Die vorliegende Erfindung basiert zumindest teilweise auf der Bereitstellung einer normal klaren Reinigungszusammensetzung, die im wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist und einen wünschenswert niedrigen Trübungspunkt besitzt. Insbesondere enthält die Zusammensetzung Wasser und ein den Trübungspunkt senkendes Mittel, das Ammoniumchlorid enthält. Über raschenderweise wurde gemäß der vorliegenden Erfindung durch Zusatz von Ammoniumchlorid zu der Zusammensetzung festgestellt, dass der Trübungspunkt der Zusammensetzung gesenkt wird, obwohl die Zusammensetzung im wesentlichen frei von jeglichen Amiden von Diethanolamin ist. Die Zusammensetzung kann in Körperprodukten, wie z.B. Shampoos o.ä. verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäße Körperreinigungszusammensetzung ist wässrig. Im Hinblick darauf kann die Menge an Wasser (Verdünnungsmittel) in der Zusammensetzung z.B. von etwa 25 Gew.-% bis etwa 80 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt zwischen 40 Gew.-% bis etwa 70 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt von etwa 50 Gew.-% bis etwa 60 Gew.-% der Zusammensetzung betragen.
  • Die Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung enthält auch Ammoniumchlorid, das zur Erniedrigung des Trübungspunktes der Zusammensetzung dient. Vorzugsweise wird das Ammoniumchlorid in einer Menge zugesetzt, so dass die Zusammensetzung einen Trübungspunkt von etwa 6°C oder weniger, bevorzugt etwa 4°C oder weniger und besonders bevorzugt etwa 2°C oder weniger aufweist. Noch bevorzugter weist sie eine Temperatur des Trübungspunktes von 0°C oder weniger oder sogar noch bevorzugter von –2°C oder weniger auf. Als Alternative oder zusätzliche Merkmale der vorliegenden Erfindung wird das Ammoniumchlorid vorzugsweise in einer Menge zugesetzt, die ausreichend ist, den Trübungspunkt der Zusammensetzung wenigstens um etwa 20% und bevorzugt um wenigstens etwa 40% im Vergleich zu einer korrespondierenden Formulierung ohne Ammoniumchlorid zu senken und/oder das Ammoniumchlorid liegt vorzugsweise in einer Menge vor, die ausreichend ist, um den Trübungspunkt um wenigstens 8°C und bevorzugt um wenigstens etwa 10°C im Vergleich zu einer korrespondierenden Formulierung ohne Ammoniumchlorid zu senken.
  • Zusätzlich zu dessen Merkmal, den Trübungspunkt zu senken, dient das Ammoniumchlorid auch vorteilhafterweise als Verdicker, d.h. Viskositätsverstärker, für die Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung. Dies führt dazu, dass die erfindungsgemäße Zusammensetzung keine zusätzlichen Verdicker benötigt, obwohl zusätzliche Verdicker zugesetzt werden können, wenn es gewünscht ist. Die Viskosität der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist nicht kritisch eingeengt, aber Zusammensetzungen mit einer Viskosität innerhalb eines gewissen Bereiches sind aufgrund eines verbesserten Anreizes auf die Konsumenten wünschenswert. Diesbezüglich liegt die Viskosität der Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung vorzugsweise im Bereich von etwa 1.500 cps bis etwa 20.000 cps, bevorzugt von etwa 2.000 cps bis etwa 15.000 cps und besonders bevorzugt von etwa 4.000 cps bis etwa 8.000 cps.
  • Demgemäß, wie zuvor festgestellt, wird der Zusammensetzung Ammoniumchlorid in einer Menge zugegeben, die ausreichend ist, um den Trübungspunkt der Zusammensetzung zu senken und es wird ebenso vorzugsweise in einer Menge zugesetzt, die ausreichend ist, um der Zusammensetzung eine gewünschte Viskosität zu verleihen, wie z.B. eine Viskosität innerhalb der zuvor beschriebenen Bereiche. Beispielsweise wird Ammoniumchlorid vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 2 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von 0,2 Gew.-% bis etwa 0,5 Gew.-% der Zusammensetzung zugesetzt.
  • Die Zusammensetzung umfasst ebenso mindestens ein Reinigungsmittel in einer wirksamen Menge. Die Zusammensetzung umfasst ein primäres, anionisches Reinigungsmittel, Natriumlaurylsulfat. Bezeichnenderweise wiesen zuvor bekannte Formulierungen, die Natriumlaurylsulfat enthielten, besonders hohe Trübungspunkte auf. Dennoch ermöglicht die vorliegende Erfindung die Verwendung von Natriumlaurylsulfat, insofern als der Trübungspunkt durch die Zugabe von Ammoniumchlorid zu der erfindungsgemäßen Zusammensetzung erniedrigt wird. Vorzugsweise schließt die Zusammensetzung ein zweites anionisches Reinigungsmittel, wie z.B. Natriumlaurethsulfat, ein.
  • Das primäre anionische Reinigungsmittel ist in der Zusammensetzung vorzugsweise in einer Menge von etwa 5 Gew.-% bis etwa 45 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 20 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 25 Gew.-% bis etwa 35 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten. Das zweite anionische Reinigungsmittel, wenn vorhanden, kann in der Zusammensetzung in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 10 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,05 Gew.-% bis etwa 8 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% enthalten sein.
  • Neben den anionischen Reinigungsmitteln ist ein amphoteres Reinigungsmittel, d.h. ein Reinigungsmittel mit sowohl anionischen als auch kationischen Bereichen, in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthalten. Amphotere Reinigungsmittel sind im Stand der Technik bekannt. Die Anwesenheit solcher zusätzlicher Reinigungsmittel dient der Bereitstellung einer Schaumverstärkung, so dass die Stabilität der Zusammensetzung verbessert wird und/oder die Milde der Zusammensetzung gefördert wird. Als ein Beispiel für ein bevorzugtes amphoteres Reinigungsmittel, das in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthalten sein kann, sind ein oder mehrere Betaine, z.B. Cocamidopropylbetain, zu nennen, was aber nicht beschränkend auszulegen ist. Ebenso können andere Typen von „nicht-anionischen" Reinigungsmittel, die im Stand der Technik bekannt sind, als Alternativen oder zusätzlich zu den amphoteren Reinigungsmitteln enthalten sein. Beispielsweise können geeignete Reinigungsmittel ausgewählt sein aus zusätzlichen Klassen von Reinigungsmitteln, wie z.B. Aminoxide, nicht-ionische Acylpolyglycoside oder Kombinationen hiervon, was nicht einschränkend auszulegen ist.
  • Diese zusätzlichen, nicht-anionischen Reinigungsmittel, z.B. die amphoteren Reinigungsmittel und/oder andere Klassen von Reinigungsmittel, wie z.B. Aminoxide, nicht-ionische Acylpolyglycoside und Kombinationen hiervon (wie zuvor diskutiert), können in einer wirksamen Menge in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthalten sein. Beispielsweise können diese nicht-anionischen Reinigungsmittel vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 20 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,5 Gew.-% bis etwa 15 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 2 Gew.-% bis etwa 10 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten sein.
  • Mindestens ein Konservierungsmittel in einer wirksamen Menge ist in der Körperreinigungszusammensetzung gemäß der Erfindung nützlich. Die Bezeichnung „Konservierungsmittel", wie sie hier benutzt wird, schließt Konservierungs-Hilfsmittel, wie z.B. chelatbildende Mittel, ein. Beispiele von geeigneten Konservierungsmitteln und/oder Konservierungshilfsmitteln schließen z.B. Dinatrium-EDTA, Trinatrium-EDTA, Tetranatrium-EDTA, DMDM-Hydantoin und Kombinationen hiervon ein. Wie der Durchschnittsfachmann einzuschätzen weiß, ist DMDM-Hydantoin weltweit entsprechend der Nomenklatur für kosmetische Produkte, wie sie im International Cosmetic Ingredient Directory and Handbook dargelegt ist, zu verstehen. Der chemische Name für DMDM-Hydantoin ist 1,3-Dimethylol-5,5-dimethylhydantoin, das von Lonza, Inc. aus Fairlawn, New Jersey unter dem Handelsnamen „Glydant" kommerziell erhältlich ist. Vorzugsweise wird das Konservierungsmittel in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 1,75 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,05 Gew.-% bis etwa 0,4 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 0,4 Gew.-% der Zusammensetzung bereitgestellt.
  • Das in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthaltene Konservierungsmittel schließt vorzugsweise sowohl ein erstes Konservierungsmittel (z.B. DMDM-Hydantoin) in Verbindung mit einem chelatbildenden Mittel (z.B. Tetranatrium-EDTA, Trinatrium-EDTA, Dinatrium-EDTA oder Kombinationen hiervon) ein. Das chelatbildende Mittel hilft nicht nur die Wirksamkeit des ersten Konservierungsmittels zu ermöglichen, sondern es kann ebenso an Metallionen binden, die in den vom Konsumenten verwendeten Wasser enthalten sind. Der Einschluss von chelatbildenden Mitteln verbessert so die Leistungsfähigkeit als Seife bzw. Tensid der in der Zusammensetzung vorliegenden Reinigungsmittel.
  • In einigen Ausführungsformen schließt das Konservierungsmittel Tetranatrium-EDTA und DMDM-Hydantoin in Kombination ein. In diesen Ausführungsformen ist das Tetranatrium-EDTA vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 1 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 0,1 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 0,03 Gew.-% bis etwa 0,07 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten. In diesen Ausführungsformen ist das DMDM-Hydantoin vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 0,75 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,05 Gew.-% bis etwa 0,4 Gew.-% und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 0,4 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten.
  • Die Körperreinigungszusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung kann jeden geeigneten pH-Wert aufweisen. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Zusammensetzung einen pH-Wert von etwa 3,5 bis etwa 7,5, bevorzugt von etwa 4 bis etwa 6,5 und besonders bevorzugt von etwa 4,5 bis etwa 6 auf.
  • Wenn es gewünscht wird, kann die erfindungsgemäße Zusammensetzung optional einen pH-Regulierer enthalten, um die Zusammensetzung mit einem pH innerhalb der bevorzugten Bereiche bereitzustellen. Beispiele von geeigneten pH-Regulierern schließen Zitronensäure, Milchsäure, Phosphorsäure, Salzsäure und Kombinationen hiervon ein, worauf sie jedoch nicht beschränkt sind. Der pH-Regulierer, wenn enthalten, kann in einer wirksamen Menge bereitgestellt werden. Vorzugsweise ist der pH-Regulierer der Zusammensetzung in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 0,5 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,05 Gew.-% bis etwa 0,2 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 0,08 Gew.-% bis etwa 0,15 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten.
  • Andere optionale Inhaltsstoffe, die in der Körperreinigungszusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung nützlich sind, schließen z.B. Haarverstärker (z.B. Proteine oder Proteinderivate), Vitamine, Konditionierungsmittel (z.B. Konditionierungsmittel mit quaternärem Ammonium), Duftmittel, Farbstoffe und Kombinationen hiervon, ein. Im Hinblick auf die Haarverstärker sind hierfür Beispiele hydrolysiertes Kollagen, Weizen, Reis, Soja, Hafer, Seide und Kombinationen hiervon, worauf sie aber nicht beschränkt sind. Wenn Hafer stärker enthalten sind, sind sie vorzugsweise in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 2 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 1,5 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 1 Gew.-% der Zusamensetzung enthalten.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung ist normal klar und kann je nach Wunsch farblos oder gefärbt sein. Tatsächlich können jegliche einer Anzahl geeigneter Farbstoffe und/oder Duftmittel (z.B. fruchtig oder blumig) enthalten sein, wenn es erwünscht ist. Wenn optionale Farbstoffe und/oder Duftmittel enthalten sind, sind sie vorzugsweise in einer Menge im Bereich von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 2 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten.
  • Beispiele für geeignete Vitamine und/oder Konditionierungsmittel schließen Vitamin E, Vitamin A, Vitamin C, Provitamin B5, Ergocalciferol, Tocopherol, Po lyquat-7, Polyquat-10, Cocotrimoniumchlorid und Kombinationen hiervon ein, worauf sie jedoch nicht beschränkt sind. Wenn die Vitamine und/oder Konditionierungsmittel enthalten sind, können sie in jeder wirksamen Menge bereitgestellt werden. Beispielsweise kann das Konditionierungsmittel in der Zusammensetzung in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 2 Gew.-% der Zusammensetzung, bevorzugt in einer Menge von etwa 0,5 Gew.-% bis etwa 1,5 Gew.-% der Zusammensetzung und besonders bevorzugt in einer Menge von etwa 1 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten sein. Vitamine sind vorzugsweise in der Zusammensetzung in einer Menge von etwa 0,0001 Gew.-% bis etwa 0,01 Gew.-% der Zusammensetzung und bevorzugt in einer Menge von etwa 0,0001 Gew.-% bis etwa 0,0003 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten.
  • Überraschenderweise weist die Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht nur einen erniedrigten Trübungspunkt auf, sondern die Zusammensetzung ist auch durch eine Wiederherstellungszeit charakterisiert, die schneller als die Wiederherstellungszeit einer Zusammensetzung ohne Ammoniumchlorid als den Trübungspunkt senkendem Mittel ist. Die Bezeichnung „Wiederherstellungszeit", wie sie hier benutzt wird, bezieht sich auf die Länge der Zeit, die für die Zusammensetzung zum Zurückkehren zu ihrem normalen klaren Zustand nach Erreichen einer Temperatur oberhalb des Trübungspunktes, nachdem die Zusammensetzung bis zu einer Temperatur unterhalb der Temperatur des Trübungspunktes abgekühlt wurde, erforderlich ist. Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Zusammensetzung eine Wiederherstellungszeit von nicht mehr als der Hälfte der Wiederherstellungszeit auf, die eine korrespondierende Zusammensetzung ohne Ammoniumchlorid, die denselben Bedingungen ausgesetzt ist (z.B. den gleichen Temperaturshifts). Besonders bevorzugt beträgt die von der erfindungsgemäßen Zusammensetzung gezeigte Wiederherstellungszeit nicht mehr als ein Drittel der Wiederherstellungszeit einer korrespondierenden Zusammensetzung ohne Ammoniumchlorid unter den gleichen Bedingungen. In bevorzugten Ausführungsformen ist die Zusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Wiederherstellungszeit von weniger als 1 Stunde nach Erreichen der Raumtemperatur charakterisiert, nachdem die Zusammensetzung unter den Trübungspunkt abgekühlt wurde.
  • Die folgenden Beispiele erläutern die vorliegende Erfindung, aber sollen natürlich in keiner Weise deren Schutzumfang einschränken. Die Mengen sind in Gew.-% der Gesamtzusammensetzung angegeben, soweit nichts anderes angegeben ist.
  • BEISPIEL I
  • Dieses Beispiel erläutert eine Ausführungsform der Körperreinigungszusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Formulierung dieser Ausführungsformen ist in Tabelle I dargelegt.
  • Tabelle I: Beispielhafte Basisformulierung
    Figure 00150001
  • Bei der Herstellung der in Tabelle I dargelegten Zusammensetzung umfasst der erste Schritt den Zusatz von entionisiertem Wasser, das auf 125°F (≈ 51,7°C) vorgeheizt wurde, in einen großen Mischbehälter, der mit einem Mixer ausgerüstet ist.
  • In einem zweiten Schritt wurden dann Tetranatrium-EDTA, Zitronensäure und der Farbstoff (in einer 1%igen Lösung) in den Mischbehälter gegeben, während das Mischen fortgesetzt wurde. In einem dritten Schritt wurden dann Natriumlaurylsulfat, Natriumlaurethsulfat und Cocoamidopropylbetain dem Mischbehälter zugesetzt und das Mischen bis zur Lösung aller Zusatzstoffe fortgesetzt, so dass der Batch klar und homogen war.
  • In einem vierten Schritt wurde DMDM-Hydantoin zu der Zusammensetzung zugesetzt und das Mischen fortgesetzt, bis der Batch gleichmäßig gemischt war. In einem fünften Schritt wurde das Duftmittel zugesetzt, während das Mischen fortgesetzt wurde.
  • In einem sechsten Schritt wurde Ammoniumchlorid mit entionisiertem Wasser vorgemischt, anschließend dem Batch zugesetzt und für wenigstens 20 Minuten gemischt. Das mit dem Ammoniumchlorid vorgemischte Wasser dient als Verfahrenshilfe und wird in einer Menge zugesetzt, um das Salz zu lösen. Es soll angemerkt werden, dass alternativ das Ammoniumchlorid auch direkt dem Batch zugegeben werden kann, ohne es vorher zu lösen.
  • Die vollständige Zusammensetzung wies einen pH von 4,31, eine Viskosität von 4,850 cps, ein spezifisches Gewicht bei 25°C von 1,01 und einen Trübungspunkt von –1°C auf. Zusätzlich wies die Zusammensetzung eine Wiederherstellungszeit von weniger als 10 Minuten nach erreichen der Raumtemperatur auf, nachdem die Zusammensetzung unterhalb des Trübungspunktes abgekühlt wurde.
  • BEISPIEL II
  • Dieses Beispiel erläutert eine andere Ausführungsform der Körperreinigungszusammensetzung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Die Formulierung dieser beispielhaften Ausführungsform ist in Tabelle II dargelegt.
  • Tabelle II: Beispielhafte Basisformulierung
    Figure 00170001
  • Diese Zusammensetzung wurde, wie allgemein in Beispiel I beschrieben, hergestellt. Diesbezüglich wurden die Farbstoffe mit Tetranatrium-EDTA und Zitronensäure im zweiten Schritt zugesetzt.
  • Aloe Barbadensis-Extrakt, Passionsblumenextrakt und Ergocalciferol wurden zusammen mit DMDM-Hydantoin im vierten Schritt zugesetzt (und solange gemischt, bis der Batch gleichmäßig gemischt war).
  • Die fertige Zusammensetzung hatte einen pH von 4,9, eine Viskosität von 4,300 cps, ein spezifisches Gewicht bei 25°C von 1,01 und eine klare honig-braune Farbe. Die Zusammensetzung hatte ebenso einen Trübungspunkt von 3°C und eine Wiederherstellungszeit von etwa 10 Minuten nach Erreichen der Raumtemperatur, nachdem auf eine Temperatur unterhalb des Trü bungspunktes abgekühlt wurde.
  • Obwohl diese Erfindung mit einer Betonung auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde, ist es für die Fachleute offensichtlich, dass Variationen der bevorzugten Zusammensetzungen und Verfahren verwendet werden können und dass es beabsichtigt ist, dass die Erfindung auch anders als hier spezifisch beschrieben durchführbar ist. Demgemäß schließt die Erfindung alle Modifikationen im Schutzbereich der Erfindung, wie in den folgenden Ansprüchen definiert, mit ein.

Claims (42)

  1. Herkömmlich klare schaumerzeugende Körperreinigungszusammensetzung, die im Wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist, enthaltend: (a) Wasser, (b) Natriumlaurylsulfat, (c) ein amphoteres Reinigungsmittel, (d) ein den Trübungspunkt erniedrigendes Mittel enthaltend Ammoniumchlorid, (e) mindestens ein Konservierungsmittel und gegebenenfalls einen oder mehrere der folgenden Inhaltsstoffe: (i) ein Protein oder Protein-Derivat, (ii) einen Farbstoff, (iii) ein Duftmittel und (iv) einen pH-Regulator.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sodiumlaurylsulfat in einer Menge von etwa 5 Gew.-% bis etwa 45 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sodiumlaurylsulfat in einer Menge von etwa 20 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  4. Zusammensetzung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Natriumlaurylsulfat in einer Menge von etwa 25 Gew.-% bis etwa 35 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  5. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Natriumlaurylethersulfat enthalten ist.
  6. Zusammensetzung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Natriumlaurylethersulfat in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 10 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  7. Zusammensetzung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Natriumlaurylethersulfat in einer Menge von etwa 0,05 Gew.-% bis etwa 8 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  8. Zusammensetzung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Natriumlaurylethersulfat in einer Menge von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  9. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ammoniumchlorid in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 5 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  10. Zusammensetzung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ammoniumchlorid in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 2 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  11. Zusammensetzung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ammoniumchlorid in einer Menge von etwa 0,2 Gew.-% bis etwa 1,5 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  12. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus 1,3 Dimethylol-5,5-dimethylpydantoin, Dinatrium-EDTA, Trinatrium-EDTA, Tetranatrium-EDTA oder Kombinationen hiervon.
  13. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 1,7 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  14. Zusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung enthält: Tetranatrium-EDTA in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 1 Gew.-% der Zusammensetzung und 1,3 Dimethylol-5,5-dimethylpydantoin in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 0,75 Gew.-% der Zusammensetzung.
  15. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine chelatbildende Verbindung enthalten ist.
  16. Zusammensetzung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die chelatbildende Verbindung in einer Menge von etwa 0,001 Gew.-% bis etwa 1 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  17. Zusammensetzung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die chelatbildende Verbindung Tetranatrium-EDTA, Trinatrium-EDTA, Dinatrium-EDTA und Kombinationen hiervon enthält.
  18. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Regulator in einer Menge enthalten ist, die ausreicht, um den pH der Zusammensetzung von etwa 3,5 bis etwa 7,5 zu halten.
  19. Zusammensetzung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Regulator ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Zitronensäure, Milchsäure, Phosphorsäure, Salzsäure und Kombinationen hiervon.
  20. Zusammensetzung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Regulator in einer Menge von etwa 0,01 Gew.-% bis etwa 0,5 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  21. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein nicht-anionisches Reinigungsmittel enthalten ist.
  22. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das amphotere Reinigungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Betainen und deren Kombinationen.
  23. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin mindestens eine zusätzliche Komponente ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Vitaminen, quarternären Konditionierungsmitteln und deren Kombinationen enthalten ist.
  24. Zusammensetzung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung ein quarternäres Konditionierungsmittel ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Provitamin B5, Ergocalciferol, Tocopherol, Polyquat-7, Polyquat-10, Cocotrimoniumchlorid und deren Kombinationen enthält.
  25. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der pH der Zusammensetzung von etwa 3,5 bis etwa 7,5 beträgt.
  26. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Viskosität der Zusammensetzung von etwa 1500 cps bis etwa 20000 cps beträgt.
  27. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Trübungspunkt der Zusammensetzung bei einer Temperatur von etwa 4°C oder weniger liegt.
  28. Zusammensetzung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Trübungspunkt der Zusammensetzung bei einer Temperatur von etwa 2°C oder weniger liegt.
  29. Zusammensetzung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Trübungspunkt der Zusammensetzung bei einer Temperatur von etwa 0°C oder weniger liegt.
  30. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Wasser in einer Menge von etwa 25 Gew.-% bis etwa 80 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten ist.
  31. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung durch eine Erholungszeit charakterisiert ist, die schneller als die Erholungszeit der Zusammensetzung in Abwesenheit von Ammoniumchlorid ist.
  32. Herkömmlich klare schaumerzeugende Körperreinigungszusammensetzung, die im Wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist enthaltend: (a) Wasser, (b) Natriumlaurylsulfat, (c) ein amphoteres Reinigungsmittel, (d) ein den Trübungspunkt erniedrigendes Mittel enthaltend Ammoniumchlorid, (e) mindestens ein Konservierungsmittel und gegebenenfalls einen oder mehrere der folgenden Inhaltstoffe: (i) ein Protein oder Protein-Derivat, (ii) einen Farbstoff, (iii) ein Duftmittel und (iv) einen pH-Regulator, dadurch gekennzeichnet, dass der Trübungspunkt der Zusammensetzung bei einer Temperatur von etwa 4°C oder weniger liegt.
  33. Zusammensetzung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das amphotere Reinigungsmittel Cocamidopropyl-Betain enthält.
  34. Zusammensetzung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein zweites anionisches Reinigungsmittel enthaltend Sodiumlaurylethersulfat enthalten ist.
  35. Zusammensetzung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Konservierungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Tetranatrium-EDTA, Trinatrium-EDTA, Dinatrium-EDTA, 1,3-Dimethylol-5,5-dimethylhydantoin und deren Kombinationen.
  36. Verfahren zur Erniedrigung der Temperatur des Trübungspunktes in einer herkömmlich klaren wässrigen Körperreinigungszusammensetzung, die im Wesentlichen frei von Amiden von Diethanolamin ist, wobei die Zusammensetzung Wasser, Natriumlaurylsulfat, ein amphoteres Reinigungsmittel und ein Konservierungsmittel enthält, umfassend: Zusatz von Ammoniumchlorid zur Zusammensetzung.
  37. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass das amphotere Reinigungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Betainen und deren Kombinationen.
  38. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz von Ammoniumchlorid den Trübungspunkt der Zusammensetzung um wenigstens etwa 40% reduziert.
  39. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz von Ammoniumchlorid den Trübungspunkt der Zusammensetzung um wenigstens etwa 8°C reduziert.
  40. Verfahren nach Anspruch 39, dg dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz von Ammoniumchlorid den Trübungspunkt der Zusammensetzung bis zu einer Temperatur von etwa 4°C oder weniger reduziert.
  41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz von Ammoniumchlorid den Trübungspunkt der Zusammensetzung bis zu einer Temperatur von etwa 2°C oder weniger reduziert.
  42. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Zusatz von Ammoniumchlorid den Trübungspunkt der besagten Zusammensetzung bis zu einer Temperatur von etwa 0°C oder weniger reduziert.
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