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Diese
Erfindung bezieht sich auf Interdentalbürsten. Eine Interdentalbürste wird
beim Zahnarzt und zu Hause verwendet, um die Interdentalräume, d.h.
die Räume
zwischen zwei benachbarten Zähnen,
zu reinigen.
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BESCHREIBUNG
DES STANDS DER TECHNIK
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Gewöhnlich weist
eine Interdentalbürste
einen Griff auf, mit welchem sie von ihrem Benützer gehalten wird, sowie einen
Bürstenabschnitt,
der von einem Ende des Griffs vorsteht. Herkömmlicherweise wird der Griff
aus einem geformten Hartkunststoffmaterial hergestellt, und der
Bürstenabschnitt
weist gewöhnlich
einen Dorn aus gedrillten Drähten
auf, welche die radial vom Dorn vorstehenden Borsten halten. US-A-4691404 beschreibt
eine Interdentalbürste mit
einem Griff, der aus einem Gemisch aus einem thermoplastischen Elastomer
und einem Universal-Polyproplyen besteht. Ein Bürstenelement mit einem gedrillten
Drahtstiehl ist im Griff ausgeformt. Der Griff weist ein Flaschenhalsende
auf, mit einem Hals, der den Drahtstiehl aufnimmt. Dieser Halsabschnitt kann
geknickt und elastisch gebogen werden, damit der Benützer den
Winkel, in welchem die Bürste
vorsteht, willkürlich
regeln kann.
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Eine
Interdentalbürste
gemäß Oberbegriff des
Anspruchs 1 ist in US-A-2 624 062 offenbart.
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Da
eine Interdentalbürste
im Allgemeinen kurzlebig ist, sollte sie kostengünstig hergestellt werden. Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung haben weiters herausgefunden,
dass die Verwendung eines Hartkunststoffmaterials für den Griff
den Nachteil zeigt, dass dies, wenn dieser zufällig hart gegen das Zahnfleisch
des Benützers
gedrückt
wird, wahrscheinlich dazu führt,
dass Schmerz und sogar Gewebeschädigungen
hervorgerufen werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Interdentalbürste
mit einem länglichen
Griff und einem Bürstenabschnitt
bereitgestellt, der von einem Vorderende des Griffs in die Längsrichtung
des Griffs vorsteht, worin der Griff über einen Hauptkörper verfügt, der
die Form des Griffs beibehält
und aus einem ersten Material besteht, und worin zumindest ein Teil der
Endoberfläche
des Griffs am vorderen Ende aus einem Körper aus einem Elastomermaterial
besteht, das weicher als das erste Material ist. Vorzugsweise stellt
dieser Körper
aus dem Elastomermaterial die gesamte Spitzenoberfläche am vorderen
Ende des Griffs bereit. Der Körper
aus dem Elastomermaterial kann eine Oberflächenschicht oder ein Körper aus
einem Material sein, das die gesamte Dicke des Griffs am vorderen
Ende bereitstellt.
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Der
Hauptkörperteil
des Griffs besteht gewöhnlich
aus geformtem Kunststoffmaterial und ist ausreichend steif, um die
Form und die Struktur des Griffs beizubehalten und den Bürstenabschnitt
zu verankern, während
der Körper
aus dem Elastomermaterial, der auf dem Hauptkörperteil befestigt ist, weicher
ist. Geeignete Elastomermaterialien sind Naturkautschuk und synthetische
Elastomermaterialien wie Polyalkene, z.B. EPDM. Dieses Material
kann geschäumt
werden.
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Der
Körper
aus dem Elastomermaterial dient als Polster, so dass, wenn der Benützer den
Griff zufällig
hart gegen das Zahnfleisch drückt,
es ein geringeres Risiko gibt, Schmerz und Gewebeschädigungen
hervorzurufen.
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In
einer Form der Erfindung weist der Griff ein kuppelförmiges Vorderende
auf, von welchem der Dorn des Bürstenabschnitts
vorsteht, wobei zumindest die Oberfläche dieses kuppelförmigen Endes durch
den Körper
aus dem Elastomermaterial bereitgestellt ist.
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Der
Körper
aus dem Elastomermaterial kann sich vom Vorderende des Griffs als
eine Oberflächenschicht
des Griffs nach hinten erstrecken. Dies kann verschiedenen Funktionen
dienen. So kann sie dabei helfen, den Körper aus dem Elastomermaterial
auf dem Griff zu befestigen, sie kann dem Benützer dabei helfen, die Bürste während des
Gebrauchs zu ergreifen, und sie kann der Bürste ein attraktives Aussehen
verleihen, insbesondere wenn das Elastomermaterial eine andere Farbe
aufweist als das Material des restlichen Griffs. Sie kann auch dabei
helfen, eine ent fernbare Kappe am Griff zu halten, indem die reibende
Wechselwirkung mit der Innenfläche
der Kappe erhöht
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das vordere Ende des Griffs flaschenhalsförmig. Die Flaschenhalsform
kann einen länglichen
Halsabschnitt des Griffs umfassen, der einen Kern aus einem härteren Material
als dem Elastomermaterial aufweist, wobei der Körper des Elastomermaterials eine
Oberflächenschicht
auf dem Kern zumindest am vorderen Ende der Flaschenhalsform bereitstellt,
und worin der Bürstenabschnitt
ein bürstendes
Material für
den Kontakt mit den Zähnen
während
der Verwendung und einen Dorn aufweist, der das bürstende Material
hält, wobei
sich der Dorn innerhalb des Kerns erstreckt. Vorzugsweise ist der
den Dorn enthaltende Kern im Wesentlichen nicht elastisch durch den
Benützer
biegbar, so dass der Bürstenabschnitt eine
wählbare
Ausrichtung in Bezug auf den Griff einnimmt und beibehält.
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KURZE EINLEITUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Ausführungsformen
der Erfindung sind nunmehr anhand von nicht beschränkenden
Beispielen mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben,
worin:
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1 eine
erste perspektivische Darstellung einer ersten Interdentalbürste gemäß der Erfindung ist;
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2 eine
zweite perspektivische Darstellung, aus einer anderen Richtung,
der Interdentalbürste
der 1 ist;
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3 eine
der 1 entsprechende Ansicht ist, die zusätzlich eine
Kappe der Bürste
in ihrer Aufbewahrungsposition zeigt;
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4 eine
der 1 entsprechende Ansicht ist, welche die Kappe
in einer Position zeigt, die während
des Gebrauchs der Bürste
eingenommen werden kann;
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5 ein
axialer Querschnitt der Interdentalbürste der 1 bis 4 ist;
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6 eine
Perspektive einer modifizierten Form der Interdentalbürste der 1 bis 5 ist;
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7 eine
axiale Schnittansicht der Interdentalbürste der 6 ist,
die der Ansicht der 5 entspricht;
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8 eine
Perspektive einer zweiten Interdentalbürste gemäß der Erfindung ist; und
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9 eine
axiale Schnittansicht der Interdentalbürste der 8 ist.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
Bürste,
die eine Ausführungsform
der in der Zeichnung dargestellten Erfindung ist, weist einen Griff 1,
einen Bürstenabschnitt 2 und,
wie dies als zusätzliche
fakultative Komponente in den 3 und 4 dargestellt
ist, eine Kappe 3 auf. Der Bürstenabschnitt 2 ist
schematisch dargestellt und kann in einer herkömmlichen Weise aus einem Dorn 4 aus gedrillten
Drähten
und einem Bürstenabschnitt 5 aus radial
vorstehenden Borsten bestehen, die in den gedrillten Drähten des
Dornabschnitts verankert sind.
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Der
Dorn 4 steht vom Bürstenabschnitt
in den Griff 1 nach hinten vor und ist im Material des Griffs
durch In-situ-Pressformung verankert. Der Griff 1 weist
einen breiten Hinterendabschnitt 6 auf und verjüngt sich
langsam entlang seiner Länge
zu seinem Vorderende 7 hin, das mit dem Dorn 4,
der von der Mitte der Kuppel vorsteht, eine kuppelähnliche Form
aufweist. Der Griff hat einen kreisförmigen Querschnitt und besteht
aus einem Hauptkörperabschnitt 8 aus
geformtem, weißem,
hartem synthetischem Kunststoffmaterial wie etwa Polypropylen oder
Polycarbonat. Am kuppelförmigen
Vorderende 7 ist dieser Körperabschnitt 8 von
einer Elastomerschicht 9 bedeckt, die z.B. eine dunklere
Farbe hat als der Körperabschnitt 8,
um so der Interdentalbürste
ein attraktives Aussehen zu verleihen.
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Die
Schicht 9 bedeckt zur Gänze
das Kuppelende 7, wodurch die gesamte Endoberfläche, die zum
Borstenabschnitt 5 hin ausgerichtet ist, bereitgestellt
wird. Die Schicht 9 erstreckt sich nach hinten, wodurch
der gesamte Körperabschnitt über eine
Länge von
vorzugsweise zwischen 3 und 8 mm vom Vorderende bedeckt ist, und
sie erstreckt sich als geschlungene Streifen 10 entlang
des Griffs an jeder der gegenüberliegenden
Seiten des Körperabschnitts 8 weiter
nach hinten, so dass die Oberfläche des
Griffs teils durch die Schicht 9 und teils durch die härtere Oberfläche des
Körperabschnitts 8 bereitgestellt
ist, wenn der Griff von den Fingern des Benützers ergriffen wird. Dies
unterstützt
das Ergreifen des Griffs durch den Benützer und verleiht dem Griff
für den
Benützer
ein angenehmes Griffgefühl
und ein attraktives Aussehen.
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Wie
bereits zuvor erwähnt
wurde, verleiht die Bedeckung der Spitze des Griffs 1 durch
das Elastomermaterial 9, das so gewählt ist, dass es im Vergleich
zum härteren
Material des Körperabschnitts 8 relativ
weich und nachgiebig ist, dem Benützer Schutz gegen Schmerz und
Beschädigung
des Zahnfleischs, wenn die Bürste
zufällig
so gedrückt wird,
dass der Griff mit dem Zahnfleisch in Kontakt kommt.
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Die
Interdentalbürste,
die eine Ausführungsform
der Erfindung und in den 1 bis 5 dargestellt
ist, wird mittels Insert-Technik in einem zweistufigen Spritzgussverfahren
hergestellt. Zuerst wird der harte Hauptkörperabschnitt 8 des
Griffs mit dem Metalldorn 4 in den Formraum vorstehend
geformt, so z.B. aus Polypropylen oder Polycarbonat. Im zweiten Schritt
wird in derselben oder einer anderen Form die Elastomerschicht 9 auf
dem Körperabschnitt 8 geformt.
Die Schicht 9 ist z.B. ein thermoplatisches Elastomer wie
Santoprene (Markenbezeichnung). Es stehen auch andere Herstellungsverfahren
und -materialien zur Verfügung.
Die Dicke der Schicht 9 beträgt etwa 1 mm und liegt vorzugsweise
im Bereich von 0,5 bis 2 mm.
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Die 3 und 4 zeigen
eine Kappe 11, die gegebenenfalls gemeinsam mit der Interdentalbürste verkauft
und verwendet werden kann. Die Kappe 10 weist eine Außenform
auf, die nicht zylindrisch ist sondern Ecken aufweist, um ihr ein
angenehmes Äußeres zu
verleihen und es einem Benützer
zu erleichtern, diese zu ergreifen. Diese Form verhindert, dass
die Kappe rollt, wenn sie auf einer Oberfläche abgelegt wird (aus demselben
Grund kann der Griff 1 einen nicht kreisförmigen Querschnitt
aufweisen, um somit ein Rollen zu verhindern). Die Innenfläche der
Kappe ist im Querschnitt zylindrisch und sich verjüngend, und
weist, wie in 4 ersichtlich ist, Dimensionen
auf, so dass sie angrenzend an ihren Mund 11 den Griff 1 ergreift,
so dass die Kappe auf dem Griff in beiden Positionen, die in den 3 und 4 dargestellt sind,
in dieser Stellung gehalten wird. In der in 3 dargestellten
Aufbewahrungsposition bleiben das Spitzenende des Griffs und der
Bürstenabschnitt 2 in
einem Abstand zur Kappe, die diese schützt. An ihrem geschlossenen
Ende weist die Kappe eine kleine Öffnung auf, so dass Luft austreten
kann, wenn die Kappe auf den Griff aufgedrückt wird. Wie in 4 dargestellt
ist, kann der Griff vom anderen Ende auf die Kappe gedrückt werden, um
so während
des Gebrauchs der Bürste
eine Verlängerung
des Griffs 1 bereitzustellen. Die Kappe 11 kann
aus einem undurchsichtigen synthetischen Kunststoffmaterial, gewöhnlich demselben
Kunststoffmaterial wie der Griff 1, bestehen, aber vorzugsweise
besteht sie aus einem durchscheinenden oder durchsichtigen Material.
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In
einer Modifikation ist die Bürste
der 1 bis 5 doppelendig, d.h. mit Bürstenabschnitten 2,
die an beiden Enden des Griffs 1 vorstehen, und Elastomerschichten 9 versehen,
die beide Spitzen des Griffs bedecken.
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Die
Länge des
Dorns 4, der die Borsten trägt, beträgt gewöhnlich etwa 1 cm und liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 2 cm. Die Länge des Griffs liegt geeigneterweise
im Bereich von 3 bis 7 cm.
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Die
modifizierte Form der in den 6 und 7 dargestellten
Interdentalbürste
ist identisch mit jener, die in den 1 bis 5 dargestellt
ist, nur dass der Körperabschnitt 8 zwei
Keil-Vorstehungen 12 an den gegenüberliegenden Seiten aufweist,
die durch die Schicht 9 zur Oberfläche des Griffs vorstehen, um
die Verankerung der Elastomerschicht 9 im Körperabschnitt 8 zu
unterstützen.
Diese Vorstehungen 12 sind in die Umfangsrichtung um den
Griff herum länglich
ausgebildet.
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Die
Interdentalbürste,
die eine Ausführungsform
der Erfindung und in den 8 und 9 dargestellt
ist, ist im Allgemeinen dieselbe wie jene der 1 bis 5,
und sie wird in derselben Art und Weise, wie sie oben beschrieben
wurde, hergestellt, nur dass das Vorderende des Griffs 8 flaschenhalsförmig ist,
wobei ein länglicher
Halsabschnitt 13 nach vorne in die Axial- oder Längsrichtung
des Griffs zum Spitzenende am vorderen Ende des Griffs vorsteht. Der
längliche
Hals 13 besteht aus einem Kern 14, der eine nach
vorne ausgerichtete Verlängerung
des Körperabschnitts
ist, und aus der Schicht 9, die sich über die gesamte Oberfläche des
Kerns 14 erstreckt. Der eingeformte Dorn 4 erstreckt
sich entlang der Achse des Kernabschnitts 14.
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Nicht
nur, dass die zuvor ausgeführten
Vorteile bereitgestellt werden, ermöglichen die Ausführungsformen
der 8 und 9 auch dem Benützer, den
Hals 13 des Griffs zu verformen, um die Bürstenachse
in eine ausgewählte,
erwünschte
Ausrichtung in Bezug auf den Griff der Bürste zu bringen. Für viele
Benützer
erscheint es zweckdienlich, die Bürste mit Bezug auf den Griff
neuauszurichten, um somit in bestimmte Interdentalräume im Mund
zugreifen zu können.
In dieser Ausführungsform
kann der Halsabschnitt im Wesentlichen nicht elastisch verformt
werden, aber ohne Bruch, um somit dem Benützer zu ermöglichen, eine erwünschte Ausrichtung der
Bürste
in Bezug auf den Griff zu fixieren (vorausgesetzt, der Benützer verformt
den Halsabschnitt 13 nicht exzessiv oder wiederholt). Die
Verformung des Dorns 4 in dieser Art und Weise innerhalb
des Halsabschnitts 13 ist im Vergleich zur Alternative
des Biegens eines Abschnitts des Dorns außerhalb des Griffs 8 vorteilhaft.
Das Biegen des Dorns außerhalb des
Griffs bewirkt wahrscheinlich, dass sich die gedrillten Drähte voneinander
lösen,
so dass die Borsten der Bürste
wahrscheinlich ausfallen. In der Ausführungsform der 8 und 9 werden
die gedrillten Drähte
des Dorns 4 am verformten Abschnitt innerhalb des Halsabschnitts 13 durch
das Material des Griffs gehalten, so dass sie sich nicht lösen können. Die
Borsten werden in der Bürste
gehalten. Vorzugsweise beträgt
der Abstand zwischen dem hintersten Ende des Borstenabschnitts und
dem vordersten Ende des Griffs (Oberflächenschicht 9) weniger
als 2 mm. Die Länge
des Halses 13 kann im Bereich von 0,5 bis 1,5 cm liegen.
In der offenbarten Ausführungsform
beträgt
sie etwa 1 cm.
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Es
wurde auch herausgefunden, dass in der Bürste mit dem kuppelförmigen Vorderende
des Griffs in den 1 bis 7 das vordere
Ende aufgrund der Kautschukschicht 9 nicht elastisch verformt
werden kann, um den Bürstenabschnitt
durch den Benützer
neuauszurichten.
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Während die
Erfindung in Verbindung mit den oben beschriebenen beispielhaften
Ausführungsformen
beschrieben wurde, sind für
Fachleute auf dem Gebiet der Technik in dieser Offenbarung viele äquivalente
Modifikationen und Variationen möglich.
Demgemäß werden
die beispielhaften Ausführungsformen
der dargelegten Erfindung als nur veranschaulichend und nicht beschränkend angesehen.
Es können
verschiedene Änderungen
an den beschriebenen Ausführungsformen
durchgeführt werden,
ohne dabei vom Schutzumfang der Ansprüche abzuweichen.