DE60123224T2 - Vorrichtung zur Entfernung von Zahnflecken - Google Patents

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    • A61C3/00Dental tools or instruments
    • A61C3/06Tooth grinding or polishing discs; Holders therefor

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft grundsätzlich eine Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken und insbesondere eine tragbare Vorrichtung, die der Größe nach ähnlich zu einem Stift ist, mit einer abschleifenden, imprägnierten Gummispitze und/oder einer interproximalen Bürste zum Entfernen von Zahnflecken.
  • Die Druckschrift GB 1,396,634 , auf dem der zweiteilige Anspruch 1 beruht, betrifft eine Anordnung von einer Zahnbürste und einem Etui. Eine Anordnung mit einer Zahnbürste und einem Etui wird bereitgestellt, bei der die Zahnbürste eine Halterung mit einer Borstengruppe an jedem Ende umfasst, wobei die Borstengruppen unterschiedliche Profile haben und das Etui zwei Gehäusedeckel umfasst, von welchen einer geeignet ist, um über die Halterung von einem Ende geführt zu werden und der andere vom anderen Ende, um so im Wesentlichen die ganze Zahnbürste zu umhüllen.
  • FR 2 596 964 bezieht sich auf eine Vorrichtung mit einer Zahnbürste und einer integralen Zahnseidenhalterung mit verstellbarem lateralem Abstand. Die Zahnbürste und die Zahnseidenhalterung sind an einer zentralen Halterung befestigt und sind aufeinander ausgerichtet.
  • Ziele und Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken gemäß Anspruch 1, die der Größe nach ähnlich zu einem Stift ist, um so tragbar und leicht benutzbar zu sein.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken, die unauffällig ist, und die keine Aufmerksamkeit von anderen auf sich zieht, wenn die Vorrichtung geschlossen ist.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken mit zwei Schleifelementen mit gleichen oder unterschiedlichen Härtegraden von Schleifpartikeln, um eine Reserve vorzusehen oder um hartnäckigere Flecken anzugehen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken mit einer interproximalen Bürste, die Schleifpartikel aufweisen kann.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist das Bereitstellen einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken mit einem komfortablen Griff, der während des Gebrauchs verlängert werden kann.
  • Zusammenfassend stellt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken bereit, mit einem Griff; einem ersten Werkzeug, das an einem Ende des Griffs angeordnet ist; einem Verlängerungsstück, das an dem anderen Ende des Griffs abnehmbar befestigt ist; einem zweiten Werkzeug, das am anderen Ende des Griffs angebracht ist; und einer zweiten Kappe, die abnehmbar das zweite Werkzeug umschließt. Das Verlängerungsstück ist hohl mit einem offenen Ende, um an dem einen Ende als erste Kappe abnehmbar befestigt zu werden.
  • Die vorliegende Erfindung stellt weiter eine Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken bereit, die einen Griff; ein erstes Werkzeug, das an einem Ende des Griffs angebracht ist; und ein Verlängerungsstück, das an dem anderen Ende des Griffs abnehmbar befestigt ist, umfasst. Das Verlängerungsstück ist hohl mit einem offenen Ende, um an dem einen Ende als erste Kappe abnehmbar befestigt zu werden. Der Griff umfasst einen Mittelabschnitt mit einer Vielzahl von Rillen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt weiter eine Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken bereit, die einen Griff; eine interproximale Bürste, die an einem Ende des Griffs angebracht ist; ein Verlängerungsstück, das abnehmbar an dem anderen Ende des Griffs befestigt ist, umfasst. Das Verlängerungsstück ist hohl mit einem offenen Ende, um an dem einen Ende als erste Kappe abnehmbar befestigt zu werden. Die Bürste weist eine Vielzahl mit Schleifteilchen integrierter Einzelfäden auf.
  • Diese und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden aus folgender detaillierter Beschreibung ersichtlich werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken in einem geschlossenen Zustand, die gemäß der vorliegenden Erfindung gefertigt ist.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht ähnlich zu 1, die mit entfernten Kappen dargestellt ist, um die Werkzeuge an den jeweiligen Enden der Vorrichtung darzustellen.
  • 3 ist eine Querschnittansicht längs der Schnittlinie 3-3 von 1.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht ähnlich zu 1, wobei eine Kappe entfernt und an der anderen Kappe befestigt ist.
  • 5 ist eine Querschnittansicht längs der Schnittlinie 5-5 von 4.
  • 6 ist eine Teilquerschnittsansicht von einem Ende der Vorrichtung mit einer interproximalen Bürste.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Eine Vorrichtung R zum Entfernen von Zahnflecken, die gemäß der vorliegenden Erfindung gefertigt ist, wird in den 1 und 2 offenbart. Die Vorrichtung R kann aus leichten Kunststoffen oder anderen geeigneten Materialien gefertigt werden. Die Vorrichtung R ist der Größe nach ähnlich zu einem Stift, um tragbar und leicht benutzbar zu sein.
  • Die Vorrichtung R weist einen längslaufenden Griff 2 auf. An jedem Ende des Griffs ist ein Schleifwerkzeug 4 angeordnet. Jedes Werkzeug 4 ist von einer abnehmbaren Kappe 6 umschlossen. Jede Kappe 6, wenn an dem Griff 2 befestigt, ragt ungefähr von dem Mittelabschnitt des Griffs 2 über das Werkzeug 4 hinaus, wie am besten in 3 gezeigt ist. Eine der Kappen 6 ist an der anderen Kappe geradlinig entfernbar befestigt, um zur allgemein einfacheren Nutzung eine Verlängerung des Griffs 2 bereitzustellen, wie am besten in 4 und 5 gezeigt ist.
  • Der Mittelabschnitt des Griffs 2 umfasst eine oktogonale Auskragung 8 mit einer Serie von Umfangsrillen 10, die vorteilhafterweise einen bequemen und sicheren Fingergriff für den Nutzer gewährleisten, wenn die Vorrichtung benutzt wird.
  • Das Werkzeug 4 kann aus elastischem Stoff, wie aus mit Schleifteilchen imprägniertem Neoprengummi gefertigt sein, wobei die Schleifteilchen aus Aluminiumoxid oder aus anderen geeigneten Materialien sind. Weißaluminiumoxid ist vorzuziehen; andere Schleif- oder Abschleifteilchen können jedoch benutzt werden. Weißaluminiumoxid ist eine Art Schleifmittel, das in der Industrie wohl bekannt ist. Die Schleifteilchen sind überall in der Gummimasse verteilt. Es ist vorzusehen, dass eines der Werkzeuge 4 mit einem Grad von Schleifteilen, der gleich, kleiner als oder größer als der der Schleifteilchen des anderen Werkzeugs ist, gefertigt werden kann. Das Werkzeug 4 ist zugespitzt und hat eine im Wesentlichen konvexe Außenfläche, um ein Erreichen der unregelmäßigen Flächen von jemands Zähnen zu erleichtern. Es soll verstanden werden, dass für das Werkzeug andere geeignete Materialien verwendet werden können.
  • Jede Kappe 6 ist ein im Wesentlichen hohler zylindrischer Körper mit einer Öffnung 12, die dafür geeignet ist, um um den Mittelabschnitt des Griffs 2 herum kraftschlüssig anzuliegen. Eine Vielzahl von kreisförmigen Rillen 14 liefern vorteilhafterweise einen rutschfesten Fingergriff zur Handhabung der Kappe. An einem gegenüberliegenden Ende der Kappe 6 ist ein zylindrischer Abschnitt 16 mit kleinerem Durchmesser angeordnet, der dafür geeignet ist, sich kraftschlüssig innerhalb der Öffnung 12 einzupassen, um den Griff 2 auf einfache Weise zu verlängern und um eine Halterung für die Kappe vorzusehen. Eine Öffnung 18 ist durch den Vorsprung 16 geführt, um als eine Druckentlastung zu dienen, wenn die Kappe an dem Körper 2 befestigt wird. Durch die Öffnung 18 kann außerdem die Feuchtigkeit aus der Kappe entweichen.
  • Das Werkzeug 4 ist an einem Metallschaft 20 befestigt, der wiederum an dem Griff 2 befestigt ist. Andere Materialien können für den Schaft 20 benutzt werden.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung können eines oder beide der Werkzeuge 4 die Form einer interproximalen Bürste 22 annehmen, wie am besten in 6 gezeigt ist. Die Bürste 22 umfasst eine Vielzahl von Borsten 24, die an dem Schaft 20 mit herkömmlichen Mitteln angefügt sind. Die Borsten 24 sind aus Einzelfäden, wie Nylon, gefertigt und sind entweder nicht abrasiv oder mit Schleifteilchen, wie Aluminiumoxid, versehen. Weißaluminiumoxid mit etwa 8–1200Grit (8–1200grit) ist vorzuziehen, obwohl andere Schleif- oder Abschleifteilchen benutzt werden können. Weißaluminiumoxid ist eine Art Schleifmittel, das in der Industrie wohl bekannt ist. Der benutzte Faden hat einen Durchmesser von etwa 3 Milli-Inch (3mil), obwohl andere Größen auch geeignet sein können. Die Schleifteilchen werden zweckmäßigerweise in den Faden während der Herstellung des Fadens integriert, indem das Harz mit den Teilchen vor dem Extrudierverfahren vermischt wird.
  • Nylonharz 612 wird zum Beispiel mit Aluminiumoxidteilchen mit einer Durchschnittsgröße von 10 Mikrometer mit einem Größenbereich von 4–27 Mikrometer gemischt. Die Schleifteilchen bilden vorzugsweise 2 Gew.-% bis 10 Gew.-% der Mischung. Die Mischung wird danach auf herkömmliche Weise extrudiert, um einen Einzelfaden mit einem Durchmesser von 0.002''–0.004'' zu bilden. Es soll verstanden werden, dass einige der Schleifteilchen nach dem Extrudierverfahren in der Nähe der Oberfläche des Einzelfadens angeordnet werden und so freigelegt werden. Nylon 612, das von DuPont erhältlich ist, ist ein Polyamid mit erwünschten Merkmalen zur Herstellung von Bürsten, Pinseln, etc.
  • Beim Gebrauch wird eine der Kappen 6 entfernt, um das Werkzeug 4 freizulegen. Die entfernte Kappe wird an der anderen Kappe befestigt, um den Griff 2 für eine verbesserte Beweglichkeit und einen verbesserten Bedienungskomfort der Vorrichtung zu verlängern, wie in 4 gezeigt ist. Das Werkzeug 4 wird auf den verfärbten Stellen von jemands Zähnen mit leichtem Druck und einer Kreisbewegung oder einer Hin- und Herbewegung aufgelegt, etwa wie beim Benutzen eines Radiergummis. Die Kappe wird nach Gebrauch wieder in ihren geschlossenen Zustand gebracht, was in 1 gezeigt ist.
  • Die Bürste 22 wird im Wesentlichen in Zwischenräumen der Zähne, wo es Verfärbungen bzw. Flecken gibt, mit leichtem Druck und einer sanften Hin- und Herbewegung angelegt.
  • Obwohl diese Erfindung mit einem bevorzugten Design beschrieben wurde, soll verstanden werden, dass die Erfindung, im Wesentlichen dem Prinzip der Erfindung folgend, für weitere Modifikationen, Verwendungen und/oder Anpassungen fähig ist, wobei solche Abweichungen von der vorliegenden Offenbarung umfasst sind, wie sie bei bekannter oder herkömmlicher Anwendung in dem Gebiet, zu welchem die Erfindung gehört, vorkommen, und soweit sie auf die wesentlichen dargelegten Merkmale angewendet werden können und innerhalb des Rahmens der Erfindung oder den Grenzen der beigefügten Ansprüche liegen.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zum Entfernen von Zahnflecken mit: a) einem Griff (2), b) einem ersten Werkzeug (4), das an einem Ende des Griffs (2) angeordnet ist, c) einer ersten Kappe (6), die das erste Werkzeug (4) entfernbar einschließt, d) einem zweiten Werkzeug (4), das am anderen Ende des Griffs (2) angeordnet ist, e) einer zweiten Kappe (6), welche das zweite Werkzeug (4) entfernbar einschließt, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Kappen in einer geraden Linie entfernbar an der anderen Kappe befestigt werden kann, um für die Verwendung eine Verlängerung für den Griff bereitzustellen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das erste und das zweite Werkzeug (4) Schleifkörper sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das erste und das zweite Werkzeug (4) interproximale Bürsten (22) umfassen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das erste Werkzeug (4) einen Schleifkörper umfasst und das zweite Werkzeug (4) eine interproximale Bürste (22) umfasst.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die erste und die zweite Kappe (6) identisch sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Schleifkörper jeweils aus einem Gummimaterial gefertigt sind und Aluminiumoxid-Schleifteilchen über die Gummimaterialmasse verteilt sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Schleifkörper jeweils als ein Kegel mit einer konvexen Außenfläche geformt sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die interproximalen Bürsten (22) Borsten (24) umfassen, die aus mit Schleifteilchen integrierten Einzelfäden gefertigt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Schleifteilchen weißes Aluminiumoxid umfassen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Schleifteilchen Größen von etwa 4–27 Mikrometer haben.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Schleifteilchen eine durchschnittliche Teilchengröße von etwa 10 Mikrometer haben.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Schleifteilchen etwa 2–10 Gew.% der Einzelfäden sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Einzelfäden einen Durchmesser von etwa 0,002''–0,004'' (0,050–0,102 mm) aufweisen.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei der Einzelfaden aus Nylon 612 besteht.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei: a) der Griff (2) einen Mittelabschnitt (8) umfasst und b) der Griff (2) eine Vielzahl von Rillen (10) umfasst, die an dem Mittelabschnitt (8) angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei jede von der ersten und der zweiten Kappe (6) ein im wesentlichen hohler zylindrischer Körper mit einer Öffnung (12) ist, die dafür geeignet ist, um den Mittelabschnitt (8) des Griffs (2) kraftschlüssig anzuliegen.
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