DE60132811T2 - Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern auf der Basis von amphiphilen Polymeren mit mindestens einem Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die einem hydrophoben Teil aufweist - Google Patents

Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern auf der Basis von amphiphilen Polymeren mit mindestens einem Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die einem hydrophoben Teil aufweist Download PDF

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    • A61K8/8158Homopolymers or copolymers of amides or imides, e.g. (meth) acrylamide; Compositions of derivatives of such polymers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q5/00Preparations for care of the hair
    • A61Q5/10Preparations for permanently dyeing the hair

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, besonders zum Färben der Haare, die mindestens einen Oxidationsfarbstoff und mindestens ein amphiphiles Polymer enthält, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die in freier Form vorliegt oder ganz oder teilweise neutralisiert ist, und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst.
  • Bekanntlich können Keratinfasern und besonders menschliche Haare mit Farbmittelzusammensetzungen gefärbt werden, die Farbstoffvorprodukte von Oxidationsfarbstoffen enthalten, die im Allgemeinen als "Oxidationsbasen" bezeichnet werden, insbesondere o- oder p-Phenylendiamine, o- oder p-Aminophenole und heterocyclische Basen.
  • Die Farbstoffvorprodukte von Oxidationsfarbstoffen sind anfangs schwach oder nicht gefärbte Verbindungen, die ihr Färbevermögen in den Haaren in Gegenwart von Oxidationsmitteln entwickeln, wodurch farbige Verbindungen gebildet werden. Die Bildung dieser farbigen Verbindungen ergibt sich entweder aus einer oxidativen Kondensation der "Oxidationsbasen" miteinander oder einer oxidativen Kondensation der "Oxidationsbasen" mit Farbnuancierern oder "Kupplern", die im Allgemeinen in Farbmittelzusammensetzungen enthalten sind, die zum oxidativen Färben eingesetzt werden, wobei es sich insbesondere um m-Phenylendiamine, m-Aminophenole und m-Dihydroxybenzole und bestimmte heterocyclische Verbindungen handelt.
  • Durch die Vielfalt der verwendeten Moleküle, bei denen es sich einerseits um die "Oxidationsbasen" und andererseits um die "Kuppler" handelt, kann eine große Farbpalette erzeugt werden.
  • Um das Produkt zum oxidativen Färben beim Auftragen auf die Haare zu lokalisieren, damit es nicht über das Gesicht rinnt oder über die Bereiche hinausläuft, die gefärbt werden sollen, wurden bis jetzt herkömmliche Verdickungsmittel verwendet, wie vernetzte Polyacrylsäure, Hydroxyethylcellulosen, bestimmte Polyurethane, Wachse oder auch Gemische von nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffen mit HLB (Hydrophilic Lipophilic Balance), die, wenn sie in geeigneter Weise ausgewählt werden, zur Gelbildung führen, sobald sie mit Wasser und/oder grenzflächenaktiven Stoffen verdünnt werden.
  • Die Anmelderin hat nun jedoch festgestellt, dass mit den oben genannten Verdickungssystemen keine kräftigen und chromatischen Farbnuancen mit geringen Selektivitäten und guten Haltbarkeiten erzeugt werden können und gleichzeitig ein guter kosmetischer Zustand der behandelten Haare aufrechterhalten werden kann. Sie hat im Übrigen auch festgestellt, dass die gebrauchsfertigen Farbmittelzusammensetzungen, die den oder die Oxidationsfarbstoff(e) und außerdem Verdickungssysteme des Standes der Technik enthalten, kein ausreichend genaues Aufbringen ohne Rinnen und Absinken der Viskosität im Laufe der Zeit ermöglichen.
  • Nach umfangreichen, zu dieser Frage durchgeführten Untersuchungen hat die Anmelderin festgestellt, dass es möglich ist, gebrauchsfertige Zusammensetzungen zum oxidativen Färben herzustellen, die nicht rinnen und daher dort verbleiben, wo sie aufgebracht wurden, und mit denen außerdem kräftige und chromatische (leuchtende) Farbnuancen mit geringen Selektivitäten und hohen Beständigkeiten gegenüber chemischen Stoffen (Haarwaschmittel, permanente Verformungen ...) oder natürlichen Agentien (Licht, Transpirieren ...) erhalten werden können und die Haare gute kosmetische Eigenschaften erhalten, wenn (i) entweder in die Zusammensetzung, die den oder die Oxidationsfarbstoff(e) und gegebenenfalls den oder die Kuppler enthält, [oder Zusammensetzung A] oder (ii) in die oxidierende Zusammensetzung [oder Zusammensetzung B] oder (iii) in beide Zusammensetzungen gleichzeitig eine wirksame Menge eines amphiphilen Polymers, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die in freier Form vorliegt oder ganz oder teilweise neutralisiert ist, und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst, eingearbeitet wird. Die Anmelderin hat außerdem festgestellt, dass durch die Gegenwart der erfindungsgemäßen Polymere das Mischen von Farbmittelzusammensetzungen und Oxidationsmitteln einfacher ist. Die vorliegende Erfindung basiert auf diesen Feststellungen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern, insbesondere menschlichen Keratinfasern und besonders zum Färben der Haare, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält und die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie ferner mindestens ein amphiphiles Polymer enthalt, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe in freier Form oder ganz oder teilweise neutralisiert und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine gebrauchsfertige Zusammensetzung zum Färben von Keratinfasern, die mindestens einen Oxidationsfarbstoff, mindestens ein Oxidationsmittel und mindestens ein amphiphiles Polymer enthält, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe in freier Form oder ganz oder teilweise neutralisiert und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst.
  • Unter einer "gebrauchsfertigen Zusammensetzung" sind im Sinne der Erfindung alle Zusammensetzungen zu verstehen, die als solche auf die Keratinfasern aufgetragen werden sollen, d. h. vor der Anwendung als solche aufbewahrt werden können oder beim bedarfsgemäßen Mischen von zwei oder mehreren Zusammensetzungen gebildet werden.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, wie Haaren, das darin besteht, auf die Fasern mindestens eine Farbmittelzusammensetzung aufzutragen, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, wobei die Farbe bei einem alkalischen, neutralen oder sauren pH-Wert mit einer oxidierenden Zusammensetzung gebildet wird, die mindestens ein Oxidationsmittel enthält und die bei der Anwendung mit der Farbmittelzusammensetzung vermischt wird oder die ohne zwischenzeitliches Spülen anschließend aufgetragen wird, wobei mindestens ein amphiphiles Polymer, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die in freier Form vorliegt oder ganz oder teilweise neutralisiert ist, und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst, in der Farbmittelzusammensetzung oder in der oxidierenden Zusammensetzung oder in beiden Zusammensetzungen enthalten ist.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf Vorrichtungen zum Färben oder "Kits" mit mehreren Abteilungen.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit zwei Abteilungen umfasst eine erste Abteilung mit einer Farbmittelzusammensetzung, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, und eine weitere Abteilung mit einer oxidierenden Zusammensetzung, die in einem zum Färben geeigneten Medium ein Oxidationsmittel enthält, wobei das erfindungsgemäße amphiphile Polymer in der Farbmittelzusammensetzung oder in der oxidierenden Zusammensetzung oder in beiden Zusammensetzungen enthalten ist.
  • Eine andere erfindungsgemäße Vorrichtung mit drei Abteilungen umfasst eine erste Abteilung, die eine Farbmittelzusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, eine zweite Abteilung, die eine oxidierende Zusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens ein Oxidationsmittel enthält, und eine dritte Abteilung, die eine Zusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens ein oben beschriebenes erfindungsgemäßes amphiphiles Polymer enthält, wobei die Farbmittelzusammensetzung und/oder die oxidierende Zusammensetzung ebenfalls ein erfindungsgemäßes amphiphiles Polymer enthalten können.
  • Weitere Merkmale, Aspekte, Gegenstände und Vorteile der Erfindung gehen noch klarer aus der folgenden Beschreibung und den Beispielen hervor.
  • Amphiphile Polymere
  • Die erfindungsgemäß verwendeten amphiphilen Polymere sind amphiphile Polymere, die mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die in freier Form vorliegt oder ganz oder teilweise neutralisiert ist, wobei es sich um die 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure handelt, und mindestens einen hydrophoben Bereich aufweisen.
  • Unter einem amphiphilen Polymer sind alle Polymere zu verstehen, die gleichzeitig einen hydrophilen Teil und einen hydrophoben Teil und insbesondere eine Fettkette aufweisen.
  • Der in den erfindungsgemäßen Polymeren enthaltene hydrophobe Bereich weist 6 bis 50 Kohlenstoffatome, noch bevorzugter 6 bis 22 Kohlenstoffatome, besonders bevorzugt 6 bis 18 Kohlenstoffatome und insbesondere 12 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
  • Die erfindungsgemäßen Polymere werden bevorzugt mit einer anorganischen Base (Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Ammoniak) oder eine organische Base, wie Mono-, Di- oder Triethanolamin, Aminomethylpropandiol, N-Methylglucamin, basischen Aminosäuren, wie Arginin und Lysin, und den Gemischen dieser Verbindungen ganz oder teilweise neutralisiert.
  • Die erfindungsgemäßen amphiphilen Polymere haben im Allgemeinen eine zahlenmittlere Molmasse im Bereich von 1.000 bis 20.000.000 g/mol, vorzugsweise 20.000 bis 5.000.000 und noch bevorzugter 100.000 bis 1.500.000 g/mol.
  • Die erfindungsgemäßen amphiphilen Polymere können vernetzt oder nichtvernetzt sein. Vorzugsweise werden vernetzte amphiphile Polymere ausgewählt.
  • Wenn die Polymere vernetzt sind, können die Vernetzungsmittel unter den Verbindungen mit mehreren olefinischen Doppelbindungen ausgewählt werden, die häufig zur Vernetzung von Polymeren eingesetzt werden, die durch radikalische Polymerisation hergestellt werden.
  • Es können beispielsweise Divinylbenzol, Diallylether, Dipropylenglycoldiallylether, Polyglycoldiallylether, Triethylenglycoldivinylether, Hydrochinondiallylether, Ethylenglycoldi(meth)acrylat oder Tetraethylenglycoldi(meth)acrylat, Trimethylolpropantriacrylat, Methylenbis-acrylamid, Methylen-bis-methacrylamid, Triallylamin, Triallylcyanurat, Diallylmaleat, Tetraallylethylendiamin, Tetraallyloxyethan, Trimethylolpropandiallylether, Allyl(meth)acrylat, Allylether von Alkoholen aus der Zuckergruppe oder weitere Allyl- oder Vinylether von mehrwertigen Alkoholen sowie die Allylester von Phosphorsäurederivaten und/oder Vinylphosphonsäurederivaten oder die Gemische dieser Verbindungen angegeben werden.
  • Bevorzugt verwendet man Methylen-bis-acrylamid, Allylmethacrylat oder Trimethylolpropantriacrylat (TMPTA). Der Vernetzungsgrad liegt im Allgemeinen im Bereich von 0,01 bis 10 Mol-% und insbesondere 0,2 bis 2 Mol-%, bezogen auf das Polymer.
  • Die erfindungsgemäßen amphiphilen Polymere können insbesondere unter den statistischen amphiphilen Polymeren von AMPS ausgewählt werden, die durch Umsetzung mit einem n-Monoalkylamin oder einem Di-n-alkylamin mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen modifiziert wurden, beispielsweise den Polymeren, die in der Patentanmeldung WO00/31154 beschrieben sind (auf die in der vorliegenden Beschreibung als Referenz Bezug genommen wird). Diese Polymere können auch andere ethylenisch ungesättigte hydrophile Monomere enthalten, die beispielsweise unter (Meth)acrylsäure, deren in β-Stellung Alkyl-substituierten Derivaten und deren Estern, die mit Monoalkoholen oder Mono- oder Polyalkylenglycolen gebildet werden, (Meth)acrylamiden, Vinylpyrrolidon, Maleinsäureanhydrid, Itaconsäure oder Maleinsäure oder den Gemischen dieser Verbindungen ausgewählt sind.
  • Erfindungsgemäße Polymere sind unter den amphiphilen Copolymeren von AMPS und mindestens einem hydrophoben Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung ausgewählt, das mindestens einen hydrophoben Bereich mit 6 bis 50 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, noch bevorzugter 6 bis 18 Kohlenstoffatomen und insbesondere 12 bis 18 Kohlenstoffatomen aufweist.
  • Diese Copolymere können ferner ein oder mehrere ethylenisch ungesättigte Monomere enthalten, die keine Fettkette aufweisen, wie (Meth)acrylsäure, ihre in β-Stellung substituierten Alkylderivate oder ihre Ester, die mit Monoalkoholen oder Mono- oder Polyalkylenglycolen erhalten werden, (Meth)acrylamide, Vinylpyrrolidon, Maleinsäureanhydrid, Itaconsäure, Maleinsäure oder die Gemische dieser Verbindungen.
  • Diese Copolymere wurden insbesondere in den Druckschriften EP-A-750899 , US-A-5089578 und in den folgenden Publikationen von Yotaro Morishima beschrieben:
    • – "Self-assembling amphiphilic polyelectrolytes and their nanostructures – Chinese Journal of Polymer Science, Bd. 18, Nr. 40, (2000), 323–336";
    • – "Miscelle formation of random copolymers of sodium 2-(acrylamido)-2-methylpropanesulfonate and a non-ionic surfactant macromonomer in water as studied by fluorescence and dynamic light scattering – Macromolecules 2000, Bd. 33, Nr. 10, 3694–3704";
    • – "Solution properties of miscelle networks formed by non-ionic moieties covalently bound to an polyelectrolyte: salt effects on rheological behavior – Langmuir, 2000, Bd. 16, Nr. 12, 5324–5332";
    • – "Stimuli responsive amphiphilic copolymers of sodium 2-(acrylamido)-2-methylpropanesulfonate and associative macromonomers – Polym. Preprint, Div. Polym. Chem. 1999, 40(2), 220–221".
  • Die hydrophoben Monomere mit ethylenisch ungesättigter Bindung der erfindungsgemäßen Copolymere sind unter den Acrylaten und Acrylamiden der folgenden Formel (I) ausgewählt:
    Figure 00090001
    worin die Gruppen R1 und R3, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom oder eine geradkettige oder verzweigte C1-6-Alkylgruppe (vorzugsweise Methyl) bedeuten; Y O oder NH bedeutet; R2 eine hydrophobe Kohlenwasserstoffgruppe ist, die zumindest 6 bis 50 Kohlenstoffatome, besonders bevorzugt 6 bis 22 Kohlenstoffatome, noch bevorzugter 6 bis 18 Kohlenstoffatome und insbesondere 12 bis 18 Kohlenstoffatome aufweist; x die Anzahl der Mol Alkylenoxid angibt und im Bereich von 0 bis 100 liegt.
  • Die Gruppe R2 ist vorzugsweise unter den linearen (beispielsweise n-Hexyl, n-Octyl, n-Decyl, n-Hexadecyl, n-Dodecyl), verzweigten oder cyclischen (beispielsweise Cyclododecan (C12) oder Adamantan (C10)) Alkylgruppen mit 6 bis 18 Kohlenstoffatomen; alkylperfluorierten Gruppen mit 6 bis 18 Kohlenstoffatomen (beispielsweise der Gruppe der Formel -(CH2)2-(CF2)9-CF3); der Cholesterylgruppe (C27) oder einem Cholesterinesterrest, wie Cholesteryloxyhexanoat; aromatischen polycyclischen Gruppen, wie Naphthalin oder Pyren ausgewählt. Von diesen Gruppen werden die linearen Alkylgruppen und besonders die Gruppe n-Dodecyl bevorzugt.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Monomer der Formel (I) mindestens eine Alkylenoxideinheit (x ≥ 1) und vorzugsweise eine Polyoxyalkylenkette auf. Die Polyoxyalkylenkette besteht vorzugsweise aus Ethylenoxideinheiten und/oder Propylenoxideinheiten und insbesondere Ethylenoxideinheiten. Die Anzahl der Oxyalkyleneinheiten liegt im Allgemeinen im Bereich von 3 bis 100, bevorzugt 3 bis 50 und noch bevorzugter 7 bis 25.
  • Von diesen Polymeren können genannt werden:
    • – die neutralisierten oder nichtneutralisierten, vernetzten oder nichtvernetzten Copolymere, die 15 bis 60 Gew.-% AMPS-Einheiten und 40 bis 85 Gew.-% (C8-16)Alkyl(meth)arylamideinheiten oder (C8-16)Alkyl(meth)acrylateinheiten, bezogen auf das Polymer, enthalten, beispielsweise solche, die in der Patentanmeldung EP-A-750 899 beschrieben sind;
    • – Terpolymere, die 10 bis 90 Mol-% Acrylamideinheiten, 0,1 bis 10 Mol-% AMPS-Einheiten und 5 bis 80 Mol-% n-(C6-18)Alkylacrylamideinheiten aufweisen, wie solche, die in dem Patent US-A-5 089 578 beschrieben sind.
  • Es können auch die vernetzten oder nichtvernetzten Copolymere von ganz oder teilweise neutralisierter AMPS und Dodecylmethacrylat sowie die Copolymere von AMPS und n-Dodecylmethacrylamid angegeben werden, die in den oben zitierten Artikeln von Morishima beschrieben wurden.
  • Es können insbesondere die Copolymere angegeben werden, die aus 2-Acrylamido-2-methylpropan-sulfonsäureeinheiten (AMPS) der folgenden Formel (II):
    Figure 00110001
    worin X ein Proton, ein Alkalimetallkation, ein Erdalkalimetallkation oder das Ammoniumion bedeutet,
    und Einheiten der folgenden Formel (III) bestehen:
    Figure 00110002
    worin x eine ganze Zahl von 3 bis 100 und vorzugsweise 5 bis 80 und insbesondere 7 bis 25 ist; R1 die oben für Formel (I) angegebenen Bedeutungen aufweist und R4 eine geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und noch bevorzugter 10 bis 22 Kohlenstoffatomen ist.
  • Besonders bevorzugte Polymere sind solche, worin x = 25, R1 Methyl bedeutet und R4 n-Dodecyl ist; sie wurden in den oben angegebenen Artikeln von Morishima beschrieben.
  • Polymere, bei denen X+ Natrium oder Ammonium bedeutet, werden besonders bevorzugt.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte amphiphile Polymere können nach herkömmlichen Verfahren der radikalischen Polymerisation in Gegenwart eines oder mehrerer Initiatoren hergestellt werden, wie beispielsweise Azobisisobutyronitril (AIBN), Azobisdimethylvaleronitril, ABAH (2,2-Azobis-[2-amidinopropan]-Hydrochlorid), organischen Peroxiden, wie Dilaurylperoxid, Benzoylperoxid, tert-Butylhydroperoxid, etc...., anorganischen Peroxyverbindungen, wie Kaliumpersulfat oder Ammoniumpersulfat oder H2O2 gegebenenfalls in Gegenwart von Reduktionsmitteln.
  • Die Polymere können insbesondere durch radikalische Polymerisation in einem tert-Butanolmedium hergestellt werden, in dem sie ausfallen.
  • Durch Anwendung der Polymerisation unter Präzipitation in tert-Butanol ist es möglich, eine Verteilung der Partikelgröße des Polymers zu erhalten, die für die Verwendungen des Polymers besonders günstig ist.
  • Die Verteilung der Partikelgröße des Polymers kann beispielsweise durch Laserstreuung oder Bildanalyse ermittelt werden. Eine interessante Verteilung für diesen Polymertyp, die durch Bildanalyse ermittelt wurde, ist die folgende: 60,2% unter 423 Mikrometer, 52,0% unter 212 Mikrometer, 26,6% unter 106 Mikrometer, 2,6% unter 45 Mikrometer und 26,6% über 850 Mikrometer.
  • Die Reaktion kann bei einer Temperatur von 0 bis 150°C und vorzugsweise 10 bis 100°C entweder unter Atmosphärendruck oder un ter vermindertem Druck durchgeführt werden. Sie kann auch unter einer inerten Atmosphäre und vorzugsweise unter Stickstoff durchgeführt werden.
  • Nach diesem Verfahren polymerisiert man insbesondere die 2-Acrylamido-2-methylpropan-sulfonsäure (AMPS) oder eines ihrer Natrium- oder Ammoniumsalze mit einem Ester von (Meth)acrylsäure und
    • – einem mit 8 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C10-18-Alkohol (GENAPOL® C-080 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 8 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C11-Oxoalkohol (GENAPOL® UD-080 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 7 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C11-Oxoalkohol (GENAPOL® UD-070 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 7 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C12-14-Alkohol (GENAPOL® LA-070 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 9 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C12-14-Alkohol (GENAPOL® LA-090 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 11 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C12-14-Alkohol (GENAPOL® LA-110 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 8 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C16-18-Alkohol (GENAPOL® T-080 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 15 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C16-18-Alkohol (GENAPOL® T-150 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 11 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C16-18-Alkohol (GENAPOL® T-110 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 20 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C16-18-Alkohol (GENAPOL® T-200 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 25 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C16-18-Alkohol (GENAPOL® T-250 von der Firma HOECHST/CLARIANT),
    • – einem mit 25 mol Ethylenoxid ethoxyliertem C18-22-Alkohol und/oder einem mit 25 mol Ethylenoxid ethoxyliertem Iso-C16-18-akohol.
  • Die prozentuale molare Konzentration der Einheiten der Formel (II) und der Einheiten der Formel (III) in den erfindungsgemäßen Polymeren variiert in Abhängigkeit von der gewünschten kosmetischen Anwendung und den gewünschten rheologischen Eigenschaften der Formulierung. Sie kann im Bereich von 0,1 bis 99,9 Mol-% liegen.
  • Für die Polymere, die am hydrophobsten sind, liegt der molare Anteil der Einheiten der Formel (I) oder (III) vorzugsweise im Bereich von 50,1 bis 99,9%, insbesondere 70 bis 95% und besonders bevorzugt 80 bis 90%.
  • Bei den wenig hydrophoben Polymeren liegt der molare Anteil der Einheiten der Formel (I) oder (III) ganz allgemein vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 50%, besonders 5 bis 25% und besonders bevorzugt 10 bis 20%.
  • Die Verteilung der Monomere in den erfindungsgemäßen Polymeren kann beispielsweise alternierend, in Blockform (einschließlich Multiblock) oder beliebig sein.
  • Gemäß der Erfindung werden Polymere bevorzugt, die wärmeempfindliche Seitenketten aufweisen und deren wässrige Lösung eine Viskosität aufweist, die über einer bestimmten Schwellentemperatur steigt oder praktisch konstant bleibt, wenn die Temperatur steigt.
  • Es werden insbesondere Polymere bevorzugt, deren wässrige Lösung eine Viskosität aufweist, die unter einer ersten Schwellentemperatur niedrig ist, die über dieser ersten Schwellentemperatur auf ein Maximum steigt, wenn die Temperatur zunimmt, und die über einer zweiten Schwellentemperatur wieder abfällt, wenn die Temperatur zunimmt. Unter diesem Gesichtspunkt wird bevorzugt, wenn die Viskosität der Polymerlösungen unter der ersten Schwellentemperatur 5 bis 50% und insbesondere 10 bis 30% der maximalen Viskosität bei der zweiten Schwellentemperatur beträgt.
  • Diese Polymere führen vorzugsweise in Wasser unter Erwärmen zu einer Entmischung, was in Kurven zum Ausdruck kommt, die in Abhängigkeit von der Temperatur und der Konzentration ein LCST (Lower Critical Solution Temperature) genanntes Minimum besitzen.
  • Die Viskositäten (bei 25°C mit einem Brookfield-Viskosimeter, Nadel 7 gemessen) der wässrigen Lösungen von 1% liegen vorzugsweise im Bereich von 20.000 bis 100.000 mPa·s und insbesondere 60.000 bis 70.000 mPa·s.
  • Die erfindungsgemäßen amphiphilen Polymere liegen in den Zusammensetzungen in Konzentrationen von 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10% Substanz, noch bevorzugter 0,1 bis 5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,5 bis 2 Gew.-% vor.
  • Oxidationsfarbstoffe
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Oxidationsfarbstoffe sind unter den Oxidationsbasen und/oder den Kupplern ausgewählt. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten vorzugsweise mindestens eine Oxidationsbase.
  • Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbaren Oxidationsbasen sind unter den Verbindungen ausgewählt, die herkömmlich beim oxidativen Färben verwendet werden, wobei von diesen insbesondere die o- oder p-Phenylendiamine, Doppelbasen, o- oder p-Aminophenole, die folgenden heterocyclischen Basen und die Additionssalze dieser Verbindungen mit einer Säure zu nennen sind.
  • Es können insbesondere angegeben werden:
    • – (I) Die p-Phenylendiamine der folgenden Formel (I) und deren Additionssalze mit einer Säure:
      Figure 00160001
      worin bedeuten: R1 ein Wasserstoffatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4), eine mit einer stickstoffhaltigen Gruppe substituierte C1-4-Alkylgruppe, Phenyl oder 4'-Aminophenyl; R2 ein Wasserstoffatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4) oder eine mit einer stickstoffhaltigen Gruppe substituierte C1-4-Alkylgruppe; wobei R1 und R2 gemeinsam mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- oder 6-gliedrigen stickstoffhaltigen Heterocyclus bilden können, der gegebenenfalls mit einer oder mehreren Gruppen Alkyl, Hydroxy oder Ureido substituiert ist; R3 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie Chlor, C1-4-Alkyl, Sulfo, Carboxy, C1-4-Monohydroxyalkyl, C1-4-Hydroxyalkoxy, C1-4-Acetylaminoalkoxy, C1-4-Mesylaminoalkoxy oder C1-4-Carbamoylaminoalkoxy, R4 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom oder C1-4-Alkyl.
  • Von den stickstoffhaltigen Gruppen der oben angegebenen Formel (I) können insbesondere die Gruppen Amino, Monoalkyl(C1-4)amino, Dialkyl(C1-4)amino, Trialkyl(C1-4)amino, Monohydroxyalkyl(C1-4)amino, Imidazolinium und Ammonium angegeben werden.
  • Von den p-Phenylendiaminen der oben angegebenen Formel (I) können insbesondere p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-Chlor-p-phenylendiamin, 2,3-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Diethyl-p-phenylendiamin, 2,5-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Diethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dipropyl-p-phenylendiamin, 4-Amino-N,N-diethyl-3-methylanilin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 4-N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)amino-2-methylanilin, 4-N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)amino-2-chloranilin, 2-β-Hydroxyethyl-p-phenylendiamin, 2-Fluor-p-phenylendiamin, 2-Isopropyl-p-phenylendiamin, N-(β-Hydroxypropyl)-p-phenylendiamin, 2-Hydroxymethyl-p-phenylendiamin, N,N-Dimethyl-3-methyl-p-phenylendiamin, N,N-(Ethyl,ß-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, N-(β,γ-Dihydroxypropyl)-p-phenylendiamin, N-(4'-Aminophenyl)-p-phenylendiamin, N-Phenyl-p-phenylendiamin, 2-β-Hydroxyethyloxy-p-phenylendiamin, 2-β-Acetylaminoethyloxy-p-phenylendiamin, N-(β-Methoxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Methyl-l-N-β-hydroxyethyl-p-phenylendiamin und deren Additionssalze mit einer Säure genannt werden.
  • Von den oben angegebenen p-Phenylendiaminen der Formel (I) werden besonders bevorzugt: p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-Isopropyl-p-phenylendiamin, 2-β-Hydroxyethyl-p-phenylendiamin, 2-β-Hydroxyethyloxy-p-phenylendiamin, 2,6-Dimethyl-p-phenylendiamin, 2,6-Diethyl-p-phenylendiamin, 2,3-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Bis(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Chlor-p-phenylendiamin und deren Additionssalze mit einer Säure. mit der Maßgabe, dass die Verbindungen der Formel (II) nur eine Verbindungsgruppe Y pro Molekül aufweisen.
    • – (II) Gemäß der Erfindung werden unter Doppelbasen die Verbindungen verstanden, die mindestens zwei aromatische Ringe aufweisen, an denen Aminogruppen und/oder Hydroxygruppen vorhanden sind.
  • Von den Doppelbasen, die in den erfindungsgemäßen Farbmittelzusammensetzungen als Oxidationsbasen verwendet werden können, können insbesondere die Verbindungen der folgenden Formel (II) und deren Additionssalze mit einer Säure angegeben werden:
    Figure 00180001
    worin bedeuten:
    • – die Gruppen Z1 und Z2, die gleich oder verschieden sind, eine Gruppe Hydroxy oder -NH2, die mit einer C1-4-Alkylgruppe oder einer Verbindungsgruppe Y substituiert sein kann;
    • – die Verbindungsgruppe Y eine geradkettige oder verzweigte Alkylengruppe mit 1 bis 14 Kohlenstoffatomen, die durch eine oder mehrere stickstoffhaltige Gruppen und/oder ein oder mehrere Heteroatome, wie Sauerstoff, Schwefel oder Stickstoff, unterbrochen oder abgeschlossen werden kann und gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen oder C1-6-Alkoxygruppen substituiert ist;
    • – R5 und R6 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, C1-4-Aminoalkyl oder eine Verbindungsgruppe Y;
    • – die Gruppen R7, R8, R9, R10, R11 und R12, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom, eine Verbindungsgruppe Y oder C1-4-Alkyl;
    mit der Maßgabe, dass die Verbindungen der Formel (II) nur eine Verbindungsgruppe Y pro Molekül aufweisen.
  • Von den stickstoffhaltigen Gruppen der oben angegebenen Formel (II) können insbesondere die Gruppen Amino, Monoalkyl(C1-4)amino, Dialkyl(C1-4)amino, Trialkyl(C1-4)amino, Monohydroxyalkyl(C1-4)-amino, Imidazolinium und Ammonium angegeben werden.
  • Von den Doppelbasen der Formel (II) kommen insbesondere N,N'-Bis(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis(4'-aminophenyl)-1,3-diaminopropanol, N,N'-Bis(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis(4'-aminophenyl)-ethylendiamin, N,N'-Bis(4-aminophenyl)-tetramethylendiamin, N,N'-Bis(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis(4-aminophenyl)-tetramethylendiamin, N,N'-Bis(4-methylaminophenyl)-tetramethylendiamin, N,N'-Bis(ethyl)-N,N'-bis(4'-amino-3'-methylphenyl)-ethylendiamin, 1,8-Bis(2,5-diaminophenoxy)-3,5-dioxaoctan und deren Additionssalze mit einer Säure in Betracht.
  • Von den Doppelbasen der Formel (II) werden das N,N'-Bis(β-hydroxyethyl)-N,N'-bis(4'-aminophenyl)-1,3-diaminopropanol, das 1,8- Bis(2,5-diaminophenoxy)-3,5-dioxaoctan oder eines der Additionssalze dieser Verbindungen mit einer Säure besonders bevorzugt.
    • – (III) p-Aminophenole der folgenden Formel (III) und deren Additionssalzen mit einer Säure:
      Figure 00200001
      worin bedeuten: R13 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie Fluor, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4), C1-4-Aminoalkyl oder Hydroxyalkyl(C1-4)aminoalkyl (C1-4), R14 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie Fluor, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, C1-4-Aminoalkyl, C1-4-Cyanoalkyl oder Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4), Von den p-Aminophenolen der Formel (III) können insbesondere p-Aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 4-Amino-3-fluorphenol, 4-Amino-3-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-methylphenol, 4-Amino-2-hydroxymethylphenol, 4-Amino-2-methoxymethylphenol, 4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(β-hydroxyethylaminomethyl)-Phenol und deren Additionssalze mit einer Säure angegeben werden.
    • – (IV) o-Aminophenole, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Oxidationsbasen verwendbar sind, können insbesondere unter 2-Amino-Phenol, 2-Amino-1-hydroxy-5-methyl-benzol, 2-Amino-1- hydroxy-6-methyl-benzol, 5-Acetamido-2-amino-Phenol und deren Additionssalzen mit einer Säure ausgewählt werden.
    • – (V) Von den heterocyclischen Basen, die als Oxidationsbasen in den erfindungsgemäßen Farbmittelzusammensetzungen verwendbar sind, können insbesondere die Pyridinderivate, Pyrimidinderivate, Pyrazolderivate und deren Additionssalze mit einer Säure angegeben werden.
  • Von den Pyridinderivaten können insbesondere die Verbindungen, die beispielsweise in den Patenten GB 1 026 978 und GB 1 153 196 genannt sind, beispielsweise 2,5-Diaminopyridin, 2-(4-Methoxyphenyl)amino-3-aminopyridin, 2,3-Diamino-6-methoxypyridin, 2-(β-Methoxyethyl)amino-3-amino-6-methoxypyridin, 3,4-Diaminopyridin, und deren Additionssalze mit einer Säure angegeben werden.
  • Von den Pyrimidinderivaten können insbesondere genannt werden: die Verbindungen, die beispielsweise in dem deutschen Patent DE 2 359 399 und den japanischen Patenten JP 88-169 571 und JP 91-10659 oder der Patentanmeldung WO 96/15765 beschrieben sind, wie 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin, 2,4-Dihydroxy-5,6-diaminopyrimidin, 2,5,6-Triaminopyrimidin, und die Pyrazolopyrimidinderivate, beispielsweise die in der Patentanmeldung FR-A-2 750 048 genannten Verbindungen, wobei von diesen genannt werden können: Pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 2,5-Dimethylpyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, Pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,5-diamin, 2,7-Dimethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,5-diamin, 3-Aminopyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-ol, 3-Amino-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-5-ol, 2-(3-Amino-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-ylamino)-ethanol, 2-(7-Amino-pyrazolo[1,5-a]pyrimin-3-ylamino)-ethanol, 2-[(3-Amino pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-7-yl)-(2-hydroxyethyl)-amino]-ethanol, 2-[(7-Amino-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3-yl)-(2-hydroxyethyl)amino]ethanol, 5,6-Dimethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 2,6-Dimethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 2,5,N7,N7-Tetramethyl-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin-3,7-diamin, 3-Amino-5-methyl-7-imidazolylpropylamino-pyrazolo[1,5-a]pyrimidin, und deren Additionssalze und tautomeren Formen, falls ein tautomeres Gleichgewicht vorliegt, und deren Additionssalze mit einer Säure.
  • Von den Pyrazolderivaten kommen insbesondere die Verbindungen in Betracht, die in den Patenten DE 3 843 892 , DE 4 133 957 und den Patentanmeldungen WO 94/08969 , WO 94/08970 , FR-A-2 733 749 und DE 195 43 988 beschrieben sind, beispielsweise 4,5-Diamino-1-methylpyrazol, 3,4-Diaminopyrazol, 4,5-Diamino-1-(4'-chlorbenzyl)-pyrazol, 4,5-Diamino-1,3-dimethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-methyl-1-phenylpyrazol, 4,5-Diamino-1-methyl-3-phenylpyrazol, 4-Amino-1,3-dimethyl-5-hydrazinopyrazol, 1-Benzyl-4,5-diamino-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-3-t-butyl-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-t-butyl-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-(β-hydroxyethyl)-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-(β-hydroxyethyl)-pyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-methylpyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-(4'-methoxyphenyl)pyrazol, 4,5-Diamino-1-ethyl-3-hydroxymethylpyrazol, 4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-methylpyrazol, 4,5-Diamino-3-hydroxymethyl-1-isopropylpyrazol, 4,5-Diamino-3-methyl-1-isopropylpyrazol, 4-Amino-5-(2'-aminoethyl)amino- 1,3-dimethylpyrazol, 3,4,5-Triaminopyrazol, 1-Methyl-3,4,5-triaminopyrazol,3,5-Diamino-1-methyl-4-methylaminopyrazol, 3, 5-Diamino-4-(β-hydroxyethyl)amino-1-methylpyrazol und deren Additionssalze mit einer Säure.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung machen die Oxidationsbasen vorzugsweise etwa 0,0005 bis 12 Gew.-% des Gesamtgewichts der Zu sammensetzung und noch bevorzugter etwa 0,005 bis 8 Gew.-% des Gesamtgewichts aus.
  • Bei den Kupplern, die in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Färben verwendbar sind, handelt es sich um Verbindungen, die herkömmlich in Zusammensetzungen zum oxidativen Färben verwendet werden, d. h. m-Aminophenole, m-Phenylendiamine, m-Dihydroxybenzole, Naphthole und heterocyclische Kuppler, wie beispielsweise Indolderivate, Indolinderivate, Sesamol und seine Derivate, Pyridinderivate, Pyrazolotriazolderivate, Pyrazolone, Indazole, Benzimidazole, Benzothiazole, Benzoxazole, 1,3-Benzodioxole, Chinoline und deren Additionssalze mit einer Säure.
  • Die Kuppler sind insbesondere unter 2,4-Diamino-1-(β-hydroxyethyloxy)-benzol, 2-Methyl-5-aminophenol, 5-N-(β-Hydroxyethyl)amino-2-methylphenol, 3-Aminophenol, 2-Methyl-3-amino-6-methyl-phenol, 3,5-Diamino-2‚6-dimethoxypyridin, 6-Hydroxybenzomorpholin, 1-β-Hydroxyethylamino-3,4-methylendioxy-benzol, 1-Methyl-2,6-bis(β-hydroxyethylamino)-benzol, 1,3-Dihydroxybenzol, 1,3-Dihydroxy-2-methylbenzol, 4-Chlor-1,3-dihyroxybenzol, 2-Amino-4-(β-hydroxyethylamino)-1-methoxybenzol, 1,3-Diaminobenzol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenoxy)-propan, Sesamol, 1-Amino-2-methoxy-4,5-methylendioxybenzol, α-Naphthol, 6-Hydroxyindol, 4-Hydroxyindol, 4-Hydroxy-N-methylindol, 6-Hydroxyindolin, 2,6-Dihydroxy-4-methylpyridin, 1-H-3-Methylpyrazol-5-on, 1-Phenyl-3-methylpyrazol-5-on, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 3,6-Dimethyl-pyrazolo-[3,2-c]-1,2,4-triazol, 2,6-Dimethyl-pyrazolo-[1,5-b]-1,2,4-triazol und deren Additionssalzen mit einer Säure ausgewählt.
  • Wenn Kuppler enthalten sind, machen sie vorzugsweise etwa 0,0001 bis 10 Gew.-% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung und noch bevorzugter etwa 0,005 bis 5% aus.
  • Die Additionssalze der Oxidationsbasen und der Kuppler mit einer Säure sind ganz allgemein insbesondere unter den Hydrochloriden, Hydrobromiden, Sulfaten, Tartraten, Lactaten und Acetaten ausgewählt.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann neben den oben definierten Oxidationsfarbstoffen auch Direktfarbstoffe enthalten, um die Farbnuancen mit Reflexen anzureichern. Die Direktfarbstoffe können insbesondere unter den nitrierten Farbstoffen, Azofarbstoffen oder Anthrachinon-Farbstoffen, die neutral, kationisch oder anionisch vorliegen, in Gewichtsanteilen von etwa 0,001 bis 20% und vorzugsweise 0,01 bis 10% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung ausgewählt werden.
  • Die Farbmittelzusammensetzung und/oder die oxidierende Zusammensetzung können ferner mindestens ein amphoteres oder kationisches substantives Polymer enthalten
  • Kationische Polymere
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet der Ausdruck "kationisches Polymer" alle Polymere, die kationische Gruppen und/oder zu kationischen Gruppen ionisierbare Gruppen enthalten.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren kationischen Polymere können unter allen Polymeren ausgewählt werden, die an sich dafür bekannt sind, dass sie die kosmetischen Eigenschaften der Haare verbessern, d. h. insbesondere die Polymere, die in der Patentanmeldung EP-A-337 354 und den französischen Patentanmeldungen FR-2 270 846 , 2 383 660 , 2 598 611 , 2 470 596 und 2 519 863 beschrieben worden sind.
  • Bevorzugte kationische Polymere sind unter den Verbindungen ausgewählt, die entweder als Teil der Polymerhauptkette oder an einem direkt daran gebundenen seitlichen Substituenten Einheiten enthalten, die primäre, sekundäre, tertiäre und/oder quartäre Aminogruppen tragen.
  • Die verwendeten kationischen Polymere weisen im Allgemeinen eine zahlenmittlere Molmasse von etwa 500 bis 5·106 und vorzugsweise etwa 103 bis 3.106 auf.
  • Von den kationischen Polymeren können insbesondere die Polymere vom Polyamintyp, Polyaminoamidtyp und quartären Polyammoniumtyp genannt werden.
  • Es handelt sich um bekannte Produkte. Sie sind insbesondere in den französischen Patenten Nr. 2 505 348 oder 2 542 997 beschrieben worden. Von diesen Polymeren können angegeben werden:
    • (1) Homopolymere oder Copolymere, die von Acrylsäureestern, Methacrylsäureestern, Acrylamiden oder Methacrylamiden abgeleitet sind und mindestens eine der folgenden Einheiten der Formel (I), (II), (III) oder (IV) enthalten:
      Figure 00250001
      Figure 00260001
      worin bedeuten: die Gruppen R3, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom oder die Gruppe CH3; die Gruppen A, die gleich oder verschieden sind, eine geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise 2 oder 3 Kohlenstoffatomen oder eine Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen; die Gruppen R4, R5, R6, die gleich oder verschieden sind, eine Alkylgruppe mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen oder eine Benzylgruppe und vorzugsweise eine Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen; die Gruppen R1 und R2, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise Methyl oder Ethyl; X ein Anion, das von einer anorganischen oder organischen Säure abgeleitet ist, beispielsweise ein Methosulfatanion oder ein Halogenid, wie Chlorid oder Bromid.
  • Die Polymere der Gruppe (1) können ferner eine oder mehrere Einheiten enthalten, die von Comonomeren abgeleitet sind, die unter den Acrylamiden, Methacrylamiden, Diacetonacrylamiden, Acrylamiden und Methacrylamiden, die am Stickstoff mit niederen Alkylgruppen (C1-4) substituiert sind, Acrylsäure oder Methacrylsäure oder de ren Ester, Vinyllactamen wie Vinylpyrrolidon oder Vinylcaprolactam und Vinylestern ausgewählt werden können.
  • Von den Polymeren der Gruppe (1) können angegeben werden:
    • – Copolymere von Acrylamid und mit Dimethylsulfat oder einem Dimethylhalogenid quaternisiertem Dimethylaminoethylmethacrylat, beispielsweise das Produkt, das unter der Bezeichnung HERCOFLOC von der Firma HERCULES im Handel erhältlich ist,
    • – Copolymere von Acrylamid und Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid, die beispielsweise in der Patentanmeldung EP-A-080976 beschrieben wurden und unter der Bezeichnung BINA QUAT P 100 von der Firma CIBA GEIGY vertrieben werden,
    • – das Copolymer von Acrylamid und Methacryloyloxyethyltrimethylammoniummethosulfat, das unter der Bezeichnung RETEN von der Firma HERCULES im Handel ist,
    • – die Vinylpyrrolidon/Dialkylaminoalkylacrylat- oder Dialkylaminoalkylmethacrylat-Copolymere, die gegebenenfalls quaternisiert sind, beispielsweise die Produkte mit der Bezeichnung "GAFQUAT" von der Firma ISP, wie beispielsweise "GAFQUAT 734" oder "GAFQUAT 755", oder die Produkte mit der Bezeichnung "COPOLYMER 845, 958 und 937". Diese Polymere sind detailliert in dem französischen Patent 2 077 143 und 2 393 573 beschrieben,
    • – Dimethylaminoethylmethacrylat/Vinylcaprolactam/Vinylpyrrolidon-Terpolymere, beispielsweise das Produkt, das unter der Bezeichnung GAFFIX VC 713 von der Firma ISP angeboten wird,
    • – Vinylpyrrolidon/Methacrylamidopropyldimethylamin-Copolymere, die insbesondere unter der Bezeichnung STYLEZE CC 10 von ISP erhältlich sind,
    • – und quaternisierte Vinylpyrrolidon/Dimethylpropylmethacrylamid-Copolymere, beispielsweise das Produkt "GAFQUAT HS 100" der Firma ISP.
    • (2) Celluloseetherderivate, die quartäre Ammoniumgruppen enthalten und die in dem französischen Patent 1 492 597 beschrieben wurden, insbesondere die Polymere mit den Handelsbezeichnungen "JR" (JR 400, JR 125, JR 30M) oder "LR" (LR 400, LR 30M) der Firma Union Carbide Corporation. Diese Polymere werden gemäß CTFA-Lexikon auch als quartäre Ammoniumverbindungen von Hydroxyethylcellulose bezeichnet, die mit einem mit einer Trimethylammoniumgruppe substituierten Epoxid umgesetzt wurde.
    • (3) Kationische Cellulosederivate, wie die Copolymere von Cellulose oder Derivate von Cellulose, die mit einem wasserlöslichen quartären Ammoniummonomer gepfropft sind und insbesondere in dem Patent US 4 131 576 beschrieben wurden, beispielsweise Hydroxyalkylcellulosen, wie Hydroxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose oder Hydroxypropylcellulose, die insbesondere mit einem Methacryloyltrimethylammoniumsalz, Methacrylamidopropyltrimethylammoniumsalz oder Dimethyldiallylammoniumsalz gepfropft sind. Die Handelsprodukte, die dieser Definition entsprechen, sind insbesondere Produkte, die unter der Bezeichnung "Celquat L 200" und "Celquat H 100" von der Firma National Starch erhältlich sind.
    • (4) Kationische Polysaccharide, die insbesondere in den Patenten US 3 589 578 und 4 031 307 beschrieben wurden, wie die Guargummen, die kationische Trialkylammoniumgruppen enthalten. Es werden beispielsweise mit einem Salz (beispielsweise dem Chlorid) von 2,3-Epoxypropyltrimethylammonium modifizierte Guargummen verwendet.
    • Solche Produkte sind insbesondere unter den Handelsbezeichnungen JAGUAR C13 S, JAGUAR C 15, JAGUAR C 17 oder JAGUAR C162 von der Firma MEYHALL erhältlich.
    • (5) Polymere, die aus Piperazinyleinheiten und zweiwertigen Alkylen- oder Hydroxyalkylengruppen mit geraden oder verzweigten Ketten bestehen, die gegebenenfalls durch Sauerstoffatome, Schwefelatome, Stickstoffatome oder aromatische oder heterocyclische Ringe unterbrochen sind, sowie die Oxidationsprodukte und/oder Quaternisierungsprodukte dieser Polymere. Solche Polymere sind insbesondere in den französischen Patenten 2.162.025 und 2.280.361 beschrieben worden.
    • (6) In Wasser lösliche Polyaminoamide, die insbesondere durch Polykondensation einer sauren Verbindung mit einem Polyamin hergestellt wurden; diese Polyaminoamide können mit einem Epihalohydrin, Diepoxid, Dianhydrid, ungesättigtem Dianhydrid, zweifach ungesättigtem Derivat, Bis-halohydrin, Bis-azetidinium, Bis-haloacyldiamin oder einem Alkyl-bis-halogenid oder auch mit einem Oligomer vernetzt sein, das bei der Reaktion einer bifunktionellen Verbindung entsteht, die gegenüber einem Bis-halohydrin, Bis-azetidinium, Bis-haloacyldiamin, Alkyl-bis-halogenid, Epihalohydrin, Diepoxid oder einem zweifach ungesättigten Derivat reaktiv ist; wobei das Vernetzungsmittel in Mengenanteilen von 0,025 bis 0,35 mol pro Aminogruppe des Polyaminoamids verwendet wird; diese Polyaminoamide können alkyliert sein oder, wenn sie eine oder mehrere tertiäre Aminofunktionen enthalten, quaternisiert sein. Solche Polymere sind insbesondere in den französischen Patenten 2.252.840 und 2.368.508 beschrieben.
    • (7) Polyaminoamidderivate, die bei der Kondensation von Polyalkylenpolyaminen mit Polycarbonsäuren und anschließender Alkylierung mit bifunktionellen Stoffen entstehen. Es können beispielsweise die Adipinsäure-dialkylaminohydroxyalkyldialkylentriaminpolymere genannt werden, bei denen die Alkylgruppe 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthält und vorzugsweise Methyl, Ethyl oder Propyl bedeutet. Solche Polymere sind insbesondere in dem französischen Patent 1.583.363 beschrieben worden. Von diesen Derivaten sind insbesondere die Polymere Adipinsäure/Dimethylaminohydroxypropyl/Diethylentriamin zu nennen, die unter der Bezeichnung "Cartaretine®F, F4 oder F8" von Sandoz im Handel sind.
    • (8) Polymere, die durch Umsetzung eines Polyalkylenpolyamins, das zwei primäre Aminogruppen und mindestens eine sekundäre Aminogruppe aufweist, mit einer Dicarbonsäure hergestellt werden, die unter Diglycolsäure und den gesättigten aliphatischen Dicarbonsäuren mit 3 bis 8 Kohlenstoffatomen ausgewählt ist. Das Molverhältnis von Polyalkylenpolyamin und Dicarbonsäure liegt im Bereich von 0,8:1 bis 1,4:1; das daraus resultierende Polyaminoamid wird mit einem Epihalohydrin in einem Molverhältnis Epihalohydrin pro sekundäre Aminogruppe des Polyaminoamids im Bereich von 0,5:1 bis 1,8:1 umgesetzt. Solche Polymere sind insbesondere in den amerikanischen Patenten 3.227.615 und 2.961.347 beschrieben worden.
  • Polymere dieses Typs werden insbesondere unter der Bezeichnung "Hercosett 57" von der Firma Hercules Inc. oder unter der Bezeichnung "PD 170" oder "Delsette 101" von der Firma Hercules angeboten, wobei es sich hier um das Copolymer Adipinsäure/Epoxypropyl/diethylen-triamin handelt.
    • (9) Alkyldiallylamin- oder Dialkyldiallylammoniumcyclopolymere, beispielsweise die Homopolymere oder Copolymere, die als Hauptbestandteil der Kette Einheiten der folgenden Formel (V) oder (VI) enthalten:
      Figure 00310001
      wobei in den Formeln; k und t bedeuten 0 oder 1, wobei die Summe k + t 1 bedeutet; R9 bedeutet ein Wasserstoffatom oder Methyl; R7 und R8 bedeuten unabhängig voneinander eine Alkylgruppe mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, eine Hydroxyalkylgruppe, bei der die Alkylgruppe vorzugsweise 1 bis 5 Kohlenstoffatome aufweist, oder eine niedere (C1-4)Amidoalkylgruppe oder R7 und R8 können gemeinsam mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, heterocyclische Gruppen bilden, wie Piperidinyl oder Morpholinyl; R7 und R8 bedeuten unabhängig voneinander vorzugsweise eine Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen; und Y ist ein Anion, wie Bromid, Chlorid, Acetat, Borat, Citrat, Tartrat, Eisulfat, Bisulfit, Sulfat und Phosphat.
  • Diese Polymere sind insbesondere in dem französischen Patent 2.080.759 und seinem Zusatzpatent 2.190.406 beschrieben worden. Von den oben definierten Polymeren können insbesondere das Dimethyldiallylammoniumchlorid-Homopolymer, das unter der Bezeichnung "Merquat 100" von der Firma Calgon verkauft wird (und seine Homologen mit kleiner gewichtsmittleren Molmasse) und die Diallyldimethylammoniumchlorid/Acrylamid-Copolymere angegeben werden, die unter der Bezeichnung "MERQUAT 550" im Handel sind.
    • (10) Das quartäre Diammoniumpolymer mit wiederkehrenden Einheiten der folgenden Formel:
      Figure 00320001
      wobei in der Formel (VII) bedeuten: die Gruppen R10, R11, R12 und R13, die gleich oder verschieden sind, aliphatische, alicyclische oder arylaliphatische Gruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen oder niedere hydroxyalkylaliphatische Gruppen oder die Gruppen R10, R11, R12 und R13 bilden gemeinsam oder unabhängig voneinander mit den Stickstoffatomen, an die sie gebunden sind, Heterocyclen, die gegebenenfalls ein weiteres, von Stickstoff verschiedenes Heteroatom enthalten, oder die Gruppen R10, R11, R12 und R13 bedeuten eine geradkettige oder verzweigte C1-6-Alkylgruppe, die mit einer Nitrilgruppe, Estergruppe, Acylgruppe, Amidgruppe oder -CO-O-R14-D oder -CO-NH-R14-D substituiert ist, wobei R14 eine Alkylengruppe ist und D eine quartäre Ammoniumgruppe bedeutet; A1 und B1 bedeuten Polymethylengruppen mit 2 bis 20 Kohlenstoffatomen, die geradkettig oder verzweigt, gesättigt oder ungesättigt vorliegen und in der Hauptkette oder daran gebunden eine oder mehrere aromatische Gruppen oder ein oder mehrere Sauerstoffatome, Schwefelatome oder eine oder mehrere der folgenden Gruppen enthalten können: Sulfoxid, Sulfon, Disulfid, Amino, Alkylamino, Hydroxy, quartäres Ammonium, Ureido, Amid oder Ester, und X bedeutet ein Anion, das von einer anorganischen oder organischen Säure abgeleitet ist; A1, R10 und R12 können mit den beiden Stickstoffatomen, an die sie gebunden sind, auch einen Piperazinring bilden; wenn A1 eine geradkettige oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylen- oder Hydroxyalkylengruppe bedeutet, kann B1 auch eine Gruppe (CH2)n-CO-D-OC-(CH2)n- sein, worin D bedeutet: a) einen Glycolrest der Formel: -O-Z-O-, wobei Z eine geradkettige oder verzweigte Kohlenwasserstoffgruppe ist oder eine Gruppe der folgenden Formel bedeutet: -(CH2-CH2-O)x-CH2-CH2- -[CH2-CH(CH3)-O]y-CH2-CH(CH3)- worin x und y eine ganze Zahl von 1 bis 4 bedeuten und einen einzigen und wohl definierten Polymerisationsgrad angeben oder eine beliebige Zahl von 1 bis 4 bedeuten und einen mittleren Polymerisationsgrad angeben; b) einen bis-sekundären Diaminrest, beispielsweise ein Piperazinderivat; c) einen bis-primären Diaminrest der Formel: -NH-V-NH-, wobei Y eine geradkettige oder verzweigte Kohlenwasserstoffkette oder die zweiwertige Gruppe -CH2-CH2-S-S-CH2-CH2- bedeutet; d) eine Ureylengruppe der Formel: -NH-CO-NH-.
  • Vorzugsweise ist X ein Anion wie Chlorid oder Bromid.
  • Diese Polymere haben eine zahlenmittlere Molmasse im Allgemeinen im Bereich von 1.000 bis 100.000.
  • Polymere dieses Typs sind insbesondere in den französischen Patenten 2.320.330 , 2.270.846 , 2.316.271 , 2.336.434 und 2.413.907 und den Patenten US 2.273.780 , 2.375.853 , 2.388.614 , 2.454.547, 3.206.462 , 2.261.002 , 2.271.378 , 3.874.870 , 4.001.432 , 3.929.990 , 3.966.904 , 4.005.193 , 4.025.617 , 4.025.627 , 4.025.653 , 4.026.945 und 4.027.020 beschrieben worden.
  • Es können insbesondere Polymere verwendet werden, die aus wiederkehrenden Einheiten der folgenden Formel (VIII) bestehen:
    Figure 00340001
    worin die Gruppen R10, R11, R12 und R13, die gleich oder verschieden sind, eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit etwa 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten, n und p ganze Zahlen von etwa 2 bis 20 sind und X ein von einer anorganischen oder organischen Säure abgeleitetes Anion ist.
    • (11) Quartäre Polyammoniumpolymere, die aus wiederkehrenden Einheiten der folgenden Formel (IX) bestehen:
      Figure 00340002
      worin p eine ganze Zahl von etwa 1 bis 6 ist; D nicht vorhanden sein kann oder eine Gruppe -(CH2)r-CO- bedeutet, worin r eine Zahl gleich 4 oder 7 ist, und X ein Anion bedeutet; Diese Polymere können nach den Verfahren hergestellt werden, die in den Patenten U.S.A. Nr. 4 157 388 , 4 702 906, 4 719 282 beschrieben wurden. Sie sind insbesondere in der Patentanmeldung EP-A-122 324 beschrieben worden. Von diesen können beispielsweise die Produkte "Mirapol A 15", "Mirapol AD1", "Mirapol AZ1" und "Mirapol 175" genannt werden, die von der Firma Miranol erhältlich sind.
    • (12) Quartlire Polymere von Vinylpyrrolidon und Vinylimidazol, beispielsweise die Handelsprodukte mit der Bezeichnung Luviquat FC 905, FC 550 und FC 370 der Firma B.A.S.F.
    • (13) Polyamine, wie das Polyquart H von der Firma HENKEL, das nach CTFA-Nomenklatur als "POLYETHYLENGLYCOL (15) TALLOW POLYAMINE" bezeichnet wird.
    • (14) Vernetzte Polymere von Methacryloyloxyalkyl(C1-4)trialkyl(C1-4)ammoniumsalzen, beispielsweise die Polymere, die durch Homopolymerisation von mit Methylchlorid quaternisiertem Dimethylaminoethylmethacrylat oder durch Copolymerisation von Acrylamid mit Methylchlorid quaternisiertem Dimethylaminoethylmethacrylat hergestellt werden, wobei nach der Homo- oder Copolymerisation eine Vernetzung mit einer Verbindung mit olefinischer ungesättigter Bindung erfolgt, insbesondere Methylen-bis-acrylamid. Es kann insbesondere ein vernetztes Acrylamid/Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid-Copolymer (20/80 Gew.-%) in Form einer Dispersion, die 50 Gew.-% Copolymer in Mineralöl enthält, verwendet werden. Diese Dispersion ist unter der Bezeichnung "SALCARE® SC 92" von der Firma ALLIED COLLOIDS erhältlich. Es kann auch ein vernetztes Homopolymer von Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid mit etwa 50 Gew.-% Homopolymer in Mineralöl oder einem flüssigen Ester verwendet werden. Diese Dispersionen sind unter der Bezeichnung "SALCARE® SC 95" und "SALCARE® SC 96" von der Firma ALLIED COLLOIDS erhältlich.
  • Weitere kationische Polymere, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind Polyalkylenimine und insbesondere Polyethylenimine, Polymere, die Vinylpyridin- oder Vinylpyridiniumeinheiten enthalten, Kondensate von Polyaminen und Epichlorhydrin, quartäre Polyureylen- und Chitinderivate.
  • Von den kationischen Polymeren, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, werden die Polymere der Gruppen (1), (9), (10), (11) und (14) und insbesondere die Polymere mit wiederkehrenden Einheiten der folgenden Formeln (W) und (U) bevorzugt verwendet:
    Figure 00360001
    und insbesondere Polymere, deren mit Gelpermeationschromatographie bestimmte Molmasse im Bereich von 9.500 bis 9.900 liegt;
    Figure 00360002
    und insbesondere Polymere, deren mit Gelpermeationschromatographie bestimmte Molmasse etwa 1.200 beträgt.
  • Die Konzentration des kationischen Polymers in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung kann im Bereich von 0,01 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorzugsweise 0,05 bis 5% und noch bevorzugter im Bereich von 0,01 bis 3 liegen.
  • Amphotere Polymere
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren amphoteren Polymere können unter den Polymeren ausgewählt werden, die statisch in der Polymerkette verteilte Einheiten K und M enthalten, wobei K eine Einheit bezeichnet, die von einem Monomer mit mindestens einem basischen Stickstoffatom abgeleitet ist, und M eine Einheit bezeichnet, die von einem sauren Monomer mit einer oder mehreren Carbonsäuregruppen oder Sulfonsäuregruppen stammt, oder K und M können Gruppen bedeuten, die von zwitterionischem Carboxybetain- oder Sulfobetainmonomeren abgeleitet sind;
    K und M können ferner eine kationische Polymerkette bedeuten, die primäre, sekundäre, tertiäre oder quartäre Aminogruppen enthält, bei der mindestens eine Aminogruppe eine Carbonsäuregruppe oder eine Sulfonsäuregruppe trägt, die über eine Kohlenwasserstoffgruppe gebunden ist, oder K und M sind Teil einer Kette eines Polymers mit α,β-Dicarboxyethyleneinheit, bei der eine Carbonsäuregruppe mit einem Polyamin umgesetzt wurde, das eine oder mehrere primäre oder sekundäre Aminogruppen trägt.
  • Die amphoteren Polymere, die der oben angegebenen Definition entsprechen und die besonders bevorzugt werden, sind unter den folgenden Polymeren ausgewählt:
    • (1) Polymeren, die bei der Copolymerisation eines Monomers, das von einer Vinylverbindung mit Carbonsäuregruppe abgeleitet ist, wie insbesondere Acrylsäure, Methacrylsäure, Maleinsäure, alpha-Chloracrylsäure, und einem basischem Monomer gebildet werden, das von einer substituierten Vinylverbindung abgeleitet ist, das mindestens ein basisches Atom enthält, wie insbesondere Dialkylaminoalkylmethacrylaten und -acrylaten, Dialkylaminoalkylmethacrylamiden und -acrylamiden. Diese Verbindungen sind in dem amerikanischen Patent Nr. 3 836 537 beschrieben worden. Es kann auch das Natriumacrylat/Acrylamidopropyltrimethylammoniumchlorid-Copolymer angegeben werden, das unter der Bezeichnung POLYQUART KE 3033 von HENKEL im Handel erhältlich ist.
  • Die Vinylverbindung kann ferner ein Dialkyldiallylammoniumsalz sein, beispielsweise das Dimethyldiallylammoniumchlorid. Die Copolymere von Acrylsäure und diesem zuletzt genannten Monomer sind unter den Bezeichnungen MERQUAT 280, MERQUAT 295 und MERQUAT PLUS 3330 von der Firma CALGON erhältlich.
    • (2) Polymeren, die Einheiten enthalten, die abgeleitet sind von: a) mindestens einem Monomer, das unter den Acrylamiden oder Methacrylamiden ausgewählt ist, die am Stickstoff mit einer Alkylgruppe substituiert sind, b) mindestens einem sauren Comonomer, das eine oder mehrere reaktive Carboxygruppen enthält, und c) mindestens einem basischem Comonomer, wie Acrylsäureestern und Methacrylsäureestern mit primären, sekundären, tertiären und quartären Aminosubstituenten und dem Quaternisierungsprodukt von Dimethylaminoethylmethacrylat mit Dimethylsulfat oder Diethylsulfat.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte N-substituierte Acrylamide oder Methacrylamide sind Gruppierungen, bei denen die Alkylgruppe 2 bis 12 Kohlenstoffatome enthält, insbesondere N-Ethylacrylamid, N-tert-Butylacrylamid, N-tert-Octylacrylamid, N-Octylacrylamid, N-Decylacrylamid, N-Dodecylacrylamid sowie die entsprechenden Methacrylamide.
  • Die sauren Comonomere sind insbesondere unter Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, Itaconsäure, Maleinsäure, Fumarsäure sowie den Monoestern dieser Säuren mit Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder Maleinsäureanhydrid oder Fumarsäureanhydrid ausgewählt.
  • Bevorzugte basische Comonomere sind Aminoethylmethacrylat, Butylaminoethylmethacrylat, N,N'-Dimethylaminoethylmethacrylat und N-tert-Butylaminoethylmethacrylat.
  • Es werden insbesondere die Copolymere verwendet, deren CTFA-Name (4. Ausg., 1991) Ocrylacrylamide/Acrylates/Butylaminoethylmethacrylate Copolymer ist, beispielsweise die Produkte, die unter der Bezeichnung AMPHOMER oder LOVOCRYL 47 von der Firma National Starch im Handel erhältlich sind.
    • (3) Ganz oder teilweise alkylierten und vernetzten Polyaminoamiden, die von den Polyaminoamiden der folgenden allgemeinen Formel abgeleitet sind:
      Figure 00390001
      worin R19 eine zweiwertige Gruppe bedeutet, die von einer gesättigten Dicarbonsäure, einer aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäure mit ethylenischer Doppelbindung, einem Ester dieser Säuren mit einem niederen Alkanol mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen oder einer Gruppe abgeleitet sind, die durch die Addition einer dieser Säuren an ein
    • bis-primäres oder bis-sekundäres Amin entsteht, und Z eine primäre mono- oder bis-sekundäre Polyalkylenpolyamingruppe bedeutet, vorzugsweise: a) in Mengenanteilen von 60 bis 100 Mol-%, die Gruppe
      Figure 00400001
      mit x = 2 und p = 2 oder 3 oder x = 3 und p = 2, wobei diese Gruppe von Diethylentriamin, Triethylentetraamin oder Dipropylentriamin abgeleitet ist; b) in Anteilen von 0 bis 40 Mol-% die oben angegebene Gruppe (XI), mit x = 2 und p = 1, die von Ethylendiamin stammt, oder die Gruppe, die von Piperazin abgeleitet ist:
      Figure 00400002
      c) in Anteilen von 0 bis 20 Mol-% die Gruppe -NH-(CH2)6-NH-, die von Hexamethylendiamin stammt, wobei diese Polyaminoamine durch Zugabe eines bifunktionellen Vernetzungsmittels vernetzt sind, das unter den Epihalohydrinen, Diepoxiden, zweifach ungesättigten Derivaten ausgewählt ist, in einer Menge von 0,025 bis 0,35 mol Vernetzungsmittel pro Aminogruppe des Polyaminoamids, und durch Zugabe von Acrylsäure, Chloressigsäure oder einem Alkansulton oder deren Salzen alkyliert sind. Die gesättigten Carbonsäuren sind vorzugsweise unter den Säuren mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen ausgewählt, wie Adipinsäure, 2,2,4-Trimethyladipinsäure, 2,4,4-Trimethyladipinsäure, Terephthalsäure, Säuren mit ethylenischer Doppelbindung, wie beispielsweise Acrylsäure, Methacrylsäure, Itaconsäure. Die bei der Alkylierung verwendeten Alkansultone sind vorzugsweise Propansulton oder Butansulton, bei den Salzen der Alkylierungsmittel handelt es sich vorzugsweise um Natriumsalze oder Kaliumsalze.
    • (4) Polymeren, die zwitterionische Einheiten der folgenden Formel enthalten:
      Figure 00410001
      wobei R20 eine polymerisierbare ungesättigte Gruppe bedeutet, beispielsweise Acrylat, Methacrylat, Acrylamid oder Methacrylamid, y und z eine ganze Zahl von 1 bis 3 bedeuten, R21 und R22 ein Wasserstoffatom, Methyl, Ethyl oder Propyl bedeuten, R23 und R24 ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe bedeuten, die so gewählt sind, dass die Summe der Kohlenstoffatome in R23 und R24 10 nicht übersteigt. Polymere, die solche Einheiten enthalten, können ferner auch Einheiten enthalten, die von nicht zwitterionischen Monomeren abgeleitet sind, wie beispielsweise Dimethyl- oder Diethylaminoethylacrylat, Dimethyl- oder Diethylaminoethylmethacrylat oder Alkylacrylaten oder Alkylmethacrylaten, Acrylamiden, Methacrylamiden oder Vinylacetat. Als Beispiel kann das Copolymer Butylmethacrylat/Methyldimethylcarboxymethylammonio-ethylmethacrylat angegeben werden, beispielsweise das Produkt, das unter der Bezeichnung DIAFORMER Z301 von der Firma SANDOZ vertrieben wird.
    • (5) Polymeren, die von Chitosan abgeleitet sind, insbesondere in den Patenten FR 2 137 684 oder US 3 879 376 beschrieben wurden, und Monomereinheiten der folgenden Formeln (XIII), (XIV) und (XV) enthalten:
      Figure 00420001
      wobei die Einheit (XIII) in Mengenanteilen von 0 bis 30%, die Einheit (XIV) in Mengenanteilen von 5 bis 50% und die Einheit (XV) in Mengenanteilen von 30 bis 90% enthalten ist, mit der Maßgabe, dass in der Einheit (XV) die Gruppe R25 eine Gruppe der folgenden Formel ist:
      Figure 00420002
      worin q null oder 1 bedeutet; wenn q = 0, bedeuten R26, R27 und R28, die gleich oder verschieden sind, jeweils ein Wasserstoffatom, Methyl, Hydroxy, Acetoxy oder Amino, einen Monoalkylaminrest oder Dialkylaminrest, die gegebenenfalls durch ein oder mehrere Stickstoffatome unterbrochen und/oder gegebenenfalls mit einer oder mehreren Gruppen Amin, Hydroxy, Carboxy, Alkylthio, Sulfonsäure substituiert sind, einen Alkylthiorest, dessen Alkylgruppe eine Aminogruppe trägt, wobei mindestens eine der Gruppen R26, R27 und R28 in diesem Fall ein Wasserstoffatom bedeutet; oder wenn q = 1, bedeuten die Gruppen R26, R27 und R28 jeweils ein Wasserstoffatom, sowie die Salze dieser Verbindungen mit Basen oder Säuren. Besonders bevorzugte Polymere dieses Typs enthalten 0 bis 20% Einheiten (XIII), 40 bis 50% Einheiten (XIV), 40 bis 50% Einheiten (XV), worin R25 die Gruppe -CH2-CH2- ist.
    • (6) Polymeren, die bei der N-Carboxyalkylierung von Chitosan gebildet werden, wie N-Carboxymethylchitosan oder N-Carboxybutylchitosan, das unter der Bezeichnung "EVALSAN" von der Firma JAN DEKKER erhältlich ist.
    • (7) Polymeren, die der allgemeinen Formel (XVI) entsprechen, beispielsweise den Polymeren, die in dem französischen Patent 1 400 366 beschrieben sind:
      Figure 00430001
      wobei R29 ein Wasserstoffatom, CH3O, CH3CH2O oder Phenyl bedeutet, R30 Wasserstoff oder eine niedere Alkylgruppe wie Methyl oder Ethyl ist, R31 Wasserstoff oder eine niedere Alkylgruppe wie Methyl oder Ethyl bedeutet, R32 eine niedere Alkylgruppe bedeutet, wie Methyl oder Ethyl, oder eine Gruppe, die der folgenden Formel entspricht: -R33-N(R31)2, wobei R33 eine Gruppe -CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2- oder -CH2-CH(CH3)- bedeutet und R31 die oben angegebenen Bedeutungen hat, sowie die höheren Homologen dieser Gruppen mit bis zu 6 Kohlenstoffatomen, und r so gewählt ist, dass die Molmasse im Bereich von 500 bis 6.000.000 und vorzugsweise im Bereich von 1.000 bis 1.000.000 liegt.
    • (8) Amphoteren Polymeren vom Typ -D-X-D-X-, die ausgewählt sind unter: a) Polymeren, die durch Einwirkung von Chloressigsäure oder Natriumchloracetat auf Verbindungen erhalten werden, die mindestens eine Einheit der Formel: -D-X-D-X-D- (XVII)enthalten, worin D eine Gruppe
      Figure 00440001
      ist und X die Symbole E oder E' bedeutet, wobei E oder E', die gleich oder verschieden sind, eine zweiwertige Gruppe bedeuten, bei der es sich um eine Alkylengruppe mit gerader oder verzweigter Kette und bis zu 7 Kohlenstoffatomen in der Hauptkette handelt, die unsubstituiert vorliegt oder mit Hydroxygruppen substituiert ist und ferner Sauerstoffatome, Stickstoffatome, Schwefel atome, 1 bis 3 aromatische Ringe und/oder heterocyclische Ringe enthalten kann, wobei die Sauerstoffatome, Stickstoffatome und Schwefelatome in Form der folgenden Gruppen vorliegen: Ether, Thioether, Sulfoxid, Sulfon, Sulfonium, Alkylamin, Alkenylamin, Hydroxy, Benzylamin, Aminoxid, quartäres Ammonium, Amid, Imid, Alkohol, Ester und/oder Urethan; b) Polymeren der Formel: -D-X-D-X- (XVIII)worin D eine Gruppe bedeutet:
      Figure 00450001
      und X die Symbole E oder E' und mindestens einmal E bedeutet, wobei E die oben angegebenen Bedeutungen aufweist und E' eine zweiwertige Gruppe ist, bei der es sich um eine Alkylengruppe mit gerader oder verzweigter Kette und bis zu 7 Kohlenstoffatomen in der Hauptkette handelt, wobei E' unsubstituiert vorliegt oder mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituiert ist und ein oder mehrere Stickstoffatome enthält, wobei das Stickstoffatom mit einer Alkylgruppe substituiert ist, die gegebenenfalls durch ein Sauerstoffatom unterbrochen sein kann und zwingend eine oder mehrere Carboxygruppen oder eine oder mehrere Hydroxygruppen enthält und durch Einwirkung von Chloressigsäure oder Natriumchloracetat betainisiert ist.
    • (9) Copolymeren Alkyl(C1-5)vinylether/Maleinsäureanhydrid, das durch Semiamidierung mit einem N,N-Dialkylaminoalkylamin wie N,N-Dimethylaminopropylamin oder Semiveresterung mit einem N,N-Dialkanolamin partiell modifiziert wurde. Diese Copolymere können auch andere Vinylcomonomere enthalten, wie Vinylcaprolactam.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte amphotere Polymere sind die Polymere der Gruppe (1).
  • Das oder die amphotere(n) Polymer(e) können erfindungsgemäß 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 5 Gew.-% und noch bevorzugter 0,1 bis 3 Gew.-% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung ausmachen.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten vorzugsweise einen oder mehrere grenzflächenaktive Stoffe. Der oder die grenzflächenaktive(n) Stoff(e) können einzeln oder im Gemisch in gleicher Weise unter den anionischen, amphoteren, nichtionischen, zwitterionischen und kationischen grenzflächenaktiven Stoffen ausgewählt werden.
  • Die grenzflächenaktiven Stoffe, die für die Durchführung der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind insbesondere die folgenden Stoffe:
  • (i) Anionische(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e)
  • Als Beispiele für anionische grenzflächenaktive Stoffe, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzeln oder im Gemisch verwendet werden können, können insbesondere die Salze (besonders die Alkalisalze, insbesondere die Natriumsalze, Ammoniumsalze, Aminsalze, Aminoalkoholsalze oder Magnesiumsalze) der folgenden Verbindungen angegeben werden (nicht einschränkende Aufzählung): Alkylsulfate, Alkylethersulfate, Alkylamidoethersulfate, Alkylarylpolyethersulfate, Monoglyceridsulfate; Alkylsulfonate, Alkylphosphate, Alkylamidsulfonate, Alkylarylsulfonate, α-Olefinsulfonate, Paraffinsulfonate; Alkyl(C6-24)sulfosuccinate, Alkyl(C6-24)ethersulfosuccinate, Alkyl(C6-24)amidsulfosuccinate; Alkyl(C6-24)sulfoacetate; Acyl(C6-24)sarcosinate und Acyl(C6-24)glutamate. Es können auch Alkyl(C6-24)polyglycosidcarbonsäureester verwendet werden, wie Alkylglucosidcitrate, Alkylpolyglycosidtartrate und Alkylpolyglycosidsulfosuccinate, Alkylsulfosuccinamate; Acylisethionate und N-Acyltaurate, wobei die Alkyl- oder Acylgruppen dieser verschiedenen Verbindungen vorzugsweise 12 bis 20 Kohlenstoffatome enthalten und die Arylgruppe vorzugsweise Phenyl oder Benzyl bedeutet. Von den anionischen grenzflächenaktiven Stoffen, die ebenfalls verwendet werden können, kommen auch die Salze von Fettsäuren, beispielsweise die Salze von Ölsäure, Ricinolsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure, Säuren von Kopraöl oder hydriertem Kopraöl; und Acyllactylate, deren Acylgruppe 8 bis 20 Kohlenstoffatome aufweist, in Betracht. Es können auch die Alkyl-D-galactosid-uronsäuren und deren Salze, polyalkoxylierte Alkyl(C6-24)ethercarbonsäuren, polyalkoxylierte Alkyl(C6-24)arylethercarbonsäuren, polyalkoxylierte Alkyl(C6-24)amidoethercarbonsäuren und deren Salze, insbesondere Verbindungen mit 2 bis 50 Alkylenoxidgruppen und besonders Ethylenoxidgruppen, und deren Gemische verwendet werden.
  • (ii) Nichtionische(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e)
  • Die nichtionischen grenzflächenaktiven Stoffe sind an sich bekannte Verbindungen (siehe insbesondere "Handbook of Surfactants" von M.R. PORTER, Ausgabe Blackie & Son (Glasgow und London), 1991, Seiten 116–178), und deren Art ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung kein kritischer Parameter. Sie können insbesondere unter den Alkoholen, alpha-Diolen und Alkylphenolen ausgewählt werden, die polyethoxyliert, polypropoxyliert sind und eine Fettkette aufweisen, die beispielsweise 8 bis 18 Kohlenstoffatome enthält, wobei die Anzahl der Ethylenoxidgruppen oder Propylenoxidgruppen insbesondere im Bereich von 2 bis 50 liegen kann, wobei diese Aufzählung nicht einschränkend zu verstehen ist. Es können auch die Copolymere von Ethylenoxid und Propylenoxid, die Kondensate von Ethylenoxid und Propylenoxid mit Fettalkoholen; polyethoxylierte Fettamide mit vorzugsweise 2 bis 30 mol Ethylenoxid, mehrfach mit Glycerin veretherte Fettamide, die im Mittel 1 bis 5 Glyceringruppen und insbesondere 1,5 bis 4 Glyceringruppen enthalten; polyethoxylierte Fettamine mit vorzugsweise 2 bis 30 mol Ethylenoxid; ethoxylierte Sorbitanfettsäureester mit 2 bis 30 mol Ethylenoxid; Saccharosefettsäureester, Polyethylenglycolfettsäureester, Alkylpolyglycoside, N-Alkylglucaminderivate, Aminoxide, wie Alkyl(C10-14)aminoxide und N-Acylaminopropylmorpholinoxide, angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Alkylpolyglycoside nichtionische Tenside sind, die im Rahmen der Erfindung besonders gut geeignet sind.
  • (iii) Amphotere(r) oder zwitterionische(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e)
  • Die amphoteren oder zwitterionischen grenzflächenaktiven Stoffe, deren Art im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht kritisch ist, können insbesondere unter den sekundären oder tertiären, aliphatischen Aminderivaten ausgewählt werden, bei denen die aliphatische Gruppe eine gerade oder verzweigte Kette mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen ist, die mindestens eine Wasserlöslichkeit vermittelnde anionische Gruppe enthält (beispielsweise Carboxylat, Sulfonat, Sulfat, Phosphat oder Phosphonat), wobei diese Aufzählung nicht einschränkend zu verstehen ist; es können auch die Alkyl(C8-20)betaine, Sulfobetaine, Alkyl(C8-20)amidoalkyl(C1-6)betaine oder Alkyl(C8-20)amidoalkyl(C1-6)sulfobetaine angegeben werden.
  • Von den Aminderivaten können die Produkte angegeben werden, die unter der Bezeichnung MIRANOL verkauft werden, wie die Verbindungen, die in den Patenten US 2 528 378 und US 2 781 354 beschrieben sind und die nach CTFA-Lexikon (3. Ausgabe, 1982) als Amphocarboxyglycinates und Amphocarboxypropionates der folgenden Strukturen bezeichnet werden: R2-CONHCH2CH2-N(R3)(R4)(CH2COO), worin bedeuten:
    R2 eine Alkylgruppe einer Säure R2-COOH, die in hydrolysiertem Kopraöl vorliegt, Heptyl, Nonyl oder Undecyl, R3 eine β-Hydroxyethylgruppe und R4 eine Carboxymethylgruppe; und R2'-CONHCH2CH2-N(B)(C), worin bedeuten:
    B-CH2CH2OX', C-(CH2)z-Y' mit z = 1 oder 2,
    X' die Gruppe -CH2CH2-COOH oder ein Wasserstoffatom,
    Y' -COOH oder die Gruppe -CH2-CHOH-SO3H,
    R2 eine Alkylgruppe einer Säure R9-COOH, die in hydrolysiertem Leinöl oder Kopraöl vorliegt, eine Alkylgruppe, insbesondere mit 7, 9, 11 oder 13 Kohlenstoffatomen, eine C17-Alkylgruppe und ihre Isoform, eine ungesättigte C17-Gruppe.
  • Diese Verbindungen werden nach CTFA-Lexikon, 5. Ausgabe, 1993 Disodium Cocoamphodiacetate, Disodium Lauroamphodiacetate, Disodium Caprylamphodiacetate, Disodium Capryloamphodiacetate, Disodium Cocoamphodipropionate, Disodium Lauroamphodipropionate, Disodium Caprylamphodipropionate, Disodium Capryloampho dipropionate, Lauroamphodipropionic acid, Cocoamphodipropionic acid genannt.
  • Als Beispiel kann das Cocoamphodiacetat angegeben werden, das unter der Handelsbezeichnung MIRANOL® C2M Konzentrat von der Firma RHODIA CHIMIE erhältlich ist.
  • (iv) Kationische grenzflächenaktive Stoffe:
  • Von den kationischen grenzflächenaktiven Stoffen können insbesondere genannt werden (nicht einschränkende Aufzählung): die Salze von primären, sekundären oder tertiären Fettaminen, die gegebenenfalls polyalkoxyliert sind; die quartären Ammoniumsalze, wie die Chloride oder Bromide von Tetraalkylammonium, Alkylamidoalkyltrialkylammonium, Trialkylbenzylammonium, Trialkylhydroxyalkylammonium oder Alkylpyridinium; Imidazolinderivate; oder Aminoxide mit kationischem Charakter.
  • Die in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung enthaltenen Mengenanteile der grenzflächenaktiven Stoffe können im Bereich von 0,01 bis 40% und vorzugsweise 0,5 bis 30% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung liegen.
  • Das zum Färben geeignete Medium der Zusammensetzung ist vorzugsweise ein wässriges Medium, das aus Wasser besteht und vorteilhaft organische Lösungsmittel enthalten kann, die kosmetisch akzeptabel sind, von diesen insbesondere Alkohole, wie Ethanol, Isopropanol, Benzylalkohol und Phenylethylalkohol, Glycole oder Glycolether, beispielsweise Ethylenglycolmonomethylether, Ethylenglycolmonoethylether und Ethylenglycolmonobutylether, Propylenglycol oder seine Ether, wie beispielsweise Propylenglycolmonomethylether, Butylenglycol, Dipropylenglycol sowie die Alkylether von Diethylenglycol, wie beispielsweise Diethylenglycolmonoethylether oder Diethylenglycolmonobutylether. Die Lösungsmittel können in Konzentrationen von etwa 0,5 bis 20% und vorzugsweise etwa 2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sein.
  • Die Farbmittelzusammensetzung kann in einer wirksamen Menge auch andere Stoffe enthalten, die im Stand der Technik für das oxidative Färben bekannt sind, wie beispielsweise verschiedene übliche Hilfsstoffe, beispielsweise Maskierungsmittel, wie EDTA und Etidronsäure, UV-Filter, Wachse, flüchtige oder nichtflüchtige, cyclische oder geradkettige oder verzweigte, organomodifizierte (insbesondere mit Aminogruppen) oder nicht organomodifizierte Silicone, Konservierungsmittel, Ceramide, Pseudoceramide, pflanzliche Öle, Mineralöle oder synthetische Öle, Vitamine oder Provitamine, wie Panthenol, und dergleichen.
  • Die Zusammensetzung kann auch Reduktionsmittel oder Antioxidantien enthalten. Diese können insbesondere unter Natriumsulfit, Thioglycolsäure, Thiomilchsäure, Natriummetabisulfit, Dehydroascorbinsäure, Hydrochinon, 2-Methylhydrochinon, t-Butylhydrochinon und Homogentisinsäure ausgewählt werden und sie liegen im Allgemeinen in Mengenanteilen von etwa 0,05 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor.
  • Der Fachmann wird natürlich die gegebenenfalls vorliegende(n) zusätzliche(n) Verbindung(en), die oben angegeben wurden, so auswählen, dass die mit der erfindungsgemäßen Farbmittelzusammensetzung verbundenen vorteilhaften Eigenschaften durch den beabsich tigten Zusatz oder die Zusätze nicht oder nicht wesentlich verändert werden.
  • In der gebrauchsfertigen Zusammensetzung oder in der oxidierenden Zusammensetzung ist das Oxidationsmittel vorzugsweise unter Harnstoffperoxid, Alkalimetallbromaten oder Alkalimetallferricyaniden und Salzen von Persäuren, wie Perboraten und Persulfaten, ausgewählt. Die Verwendung von Wasserstoffperoxid wird besonders bevorzugt. Das Oxidationsmittel besteht vorteilhaft aus einer Wasserstoffperoxidlösung, deren Titer insbesondere im Bereich von 1 bis 40 Volumina, noch bevorzugter 5 bis 40 Volumina, liegen kann. Als Oxidationsmittel können auch ein oder mehrere Redoxenzyme, wie Laccasen, Peroxidasen und Oxidoreduktasen (2 Elektronen) (beispielsweise Uricase), gegebenenfalls in Gegenwart eines entsprechenden Donors oder Cofaktors verwendet werden.
  • Der pH-Wert der gebrauchsfertigen Zusammensetzung, die auf die Keratinfasern aufgebracht wird (die Zusammensetzung, die durch Mischen der Farbmittelzusammensetzung und der oxidierenden Zusammensetzung gebildet wird), liegt im Allgemeinen im Bereich von 4 bis 11. Er beträgt vorzugsweise 6 bis 10 und kann mit im Stand der Technik bezüglich des Färbens von Keratinfasern bekannten Stoffen zum Alkalischmachen oder Ansäuern eingestellt werden.
  • Von den Alkalisierungsmitteln können beispielsweise Ammoniak, Alkalicarbonate, Alkanolamine, wie Mono-, Di- und Triethanolamin sowie deren Derivate, Hydroxyalkylamine und ethoxylierte und/oder propoxylierte Ethylendiamine, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid und die Verbindungen der folgenden Formel (XIX) angegeben werden:
    Figure 00530001
    worin die Gruppe R eine gegebenenfalls mit einer Hydroxygruppe oder mit einer C1-4-Alkylgruppe substituierte Propylengruppe bedeutet; und die Gruppen R38, R39, R40 und R41, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom, C1-4-Alkyl oder C1-4-Hydroxyalkyl bedeuten.
  • Die Ansäuerungsmittel sind herkömmlich beispielsweise anorganische oder organische Säuren, wie Salzsäure, Orthophosphorsäure, Carbonsäuren, beispielsweise Weinsäure, Citronensäure oder Milchsäure, oder Sulfonsäuren.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Färben besteht vorzugsweise darin, die gebrauchsfertige Zusammensetzung, die bedarfsgemäß bei der Anwendung aus der oben beschriebenen Farbmittelzusammensetzungen und der oben beschriebenen oxidierenden Zusammensetzung hergestellt wird, auf die trockenen oder feuchten Keratinfasern aufzutragen und dort während einer Zeitspanne einwirken zu lassen, die vorzugsweise im Bereich von 1 bis 60 Minuten und noch bevorzugter im Bereich von 10 bis 45 Minuten liegt, die Fasern zu spülen, gegebenenfalls mit Haarwaschmittel zu waschen und anschließend nochmals zu spülen und zu trocknen.
  • Eine Variante des Verfahrens besteht darin, eine Zusammensetzung, die mindestens einen Oxidationsfarbstoff, jedoch kein erfindungsgemäßes amphiphiles Polymer enthält, und eine weitere Zusammensetzung, die mindestens ein amphiphiles Polymer enthält, zu verwenden und diese beiden Zusammensetzungen bei der Anwendung mit der oxidierenden Zusammensetzung zu vermischen und das Gemisch dann wie oben aufzutragen und einwirken zu lassen.
  • Nach diesen Verfahren können jede dieser drei Zusammensetzungen oder die drei Zusammensetzungen ferner mindestens ein kationisches oder amphoteres Polymer und mindestens einen grenzflächenaktiven Stoff enthalten.
  • Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung, ohne dass sie einschränkend zu verstehen sind.
  • HERSTELLUNGSBEISPIELE
  • Herstellung von ethoxylierten (Meth)acrylsäureestern
  • Sie können insbesondere durch Einwirkung von Gycidyl(meth)acrylat oder (Meth)acrylsäure oder einem Alkyl(meth)acrylat oder einem (Meth)acryloylhalogenid auf einen ethoxylierten Fettalkohol hergestellt werden. Als nicht einschränkend zu verstehende Beispiele können die folgenden Präparate genannt werden:
    • a) ausgehend von Gycidylmethacrylat und GENAPOL T-250
    • b) ausgehend von (Meth)acrylsäure und GENAPOL UD-070
    • c) ausgehend von Methyl(meth)acrylat und GENAPOL LA-090
    • d) ausgehend von (Meth)acryloylchlorid und GENAPOL UD-070.
    • a) In ein Dreihals-Reaktionsgefäß, das mit einem Rührwerk, einem Thermometer und einem Rückflusskühler ausgestattet ist, werden 500 g GENAPOL T-250 und 75 g Gycidylmethacrylat gegeben. Man erwärmt das Reaktionsgemisch 2 Stunden auf 100°C und entfernt das überschüssige Gycidylmethacrylat durch Destillieren unter ver mindertem Druck. Das erhaltene Monomer kann ohne weitere Reinigung für die Polymerisation verwendet werden.
    • b) In ein Dreihals-Reaktionsgefäß, das mit einem Rührwerk, einem Thermometer und einem Rückflusskühler ausgestattet ist, werden 500 g GENAPOL UD-070, 100 g (Meth)acrylsäure und p-Toluolsulfonsäure als Katalysator gegeben. Man erwärmt das Reaktionsgemisch 2 Stunden auf Rückflusstemperatur und entfernt die überschüssige Säure und das bei der Reaktion gebildete Wasser durch Destillieren unter vermindertem Druck. Das erhaltene Monomer kann ohne weitere Reinigung für die Polymersation verwendet werden.
    • c) In ein Dreihals-Reaktionsgefäß, das mit einem Rührwerk, einem Thermometer und einem Rückflusskühler ausgestattet ist, werden 500 g GENAPOL LA-090, 100 g Methyl(meth)acrylat und 20 g Titantetraisopropoxid gegeben. Man erwärmt das Reaktionsgemisch 2 Stunden auf Rückflusstemperatur und destilliert nach Abtrennung des gebildeten Alkohols durch Destillation den Ester, der unter vermindertem Druck aufbewahrt wird. Das erhaltene Monomer kann ohne weitere Reinigung für die Polymerisation verwendet werden.
    • d) In ein Dreihals-Reaktionsgefäß, das mit einem Rührwerk, einem Thermometer und einem Rückflusskühler ausgestattet ist, werden 500 g GENAPOL UD-070, 110 g (Meth)acryloylchlorid und 50 g Natriumcarbonat gegeben. Man erwärmt das Reaktionsgemisch 2 Stunden auf Rückflusstemperatur und entfernt das überschüssige Säurechlorid durch Destillieren unter vermindertem Druck. Das erhaltene Monomer kann ohne weitere Reinigung für die Polymerisation verwendet werden.
  • Polymerisation nach der Methode Fällen in tert-Butanol
  • In einen 2-l-Reaktor, der mit einem Rückflusskühler, einem Gasanschluss, einem Thermometer und einem Rührwerk ausgestattet ist, gibt man 500 ml tert-Butanol und die berechnete Menge AMPS. Das Gemisch wird neutralisiert, indem NH3 zugegeben wird; dann gibt man das oben hergestellte Monomer zu dem Reaktionsgemisch. Das Reaktionsgemisch wird durch Einleiten von Stickstoff oder Argon unter Inertgas gesetzt, wenn die Temperatur 60°C erreicht hat, gibt man den Initiator (AIBN) zu, um die Polymerisation zu starten.
  • Nach einigen Minuten fällt das so gebildete Polymer aus. Das Gemisch wird 2 Stunden auf Rückflusstemperatur erwärmt; das Polymer wird durch Filtrieren von dem Lösungsmittel abgetrennt und unter vermindertem Druck getrocknet.
  • Nach der oben angegebenen Vorgehensweise werden die folgenden Polymere hergestellt:
    (ausgehend von den folgenden Recktanten in den in Gramm angegebenen Mengen)
    Methacrylat von Genapol T-250 10 20 30 97
    AMPS neutralisiert mit NH3 90 80 90 3
    Methylen-bis-acrylamid (Vernetzungsmittel) 1,5
    Allylmethacrylat (Vernetzungsmittel) 1,7
    TMPTA (Vernetzungsmittel) 1,8 1,8
    Azobisisobutyronitril (Initiator) 1
    Dilaurylperoxid (Initiator) 1 1 1
    tert-Butanol 300 300 300 300
  • BEISPIELE FÜR FARBMITTELZUSAMMENSETZUNGEN
  • Es wird die folgende Zusammensetzung hergestellt (Mengenanteile in Gramm): Oxidierende Zusammensetzung:
    Fettalkohol 2,3
    ethoxylierter Fettalkohol 0,6
    Fettsäureamid 0,9
    Glycerin 0,5
    Wasserstoffperoxid 7,5
    Parfum qs
    entmineralisiertes Wasser ad 100
    Farbmittelzusammensetzung:
    Copolymer 2-Acrylamido-2-methyl-propansulfonsäure/n- 1
    Dodecylacrylamid (3,5%/96,5%), zu 100% mit Natriumhydroxid
    neutralisiert
    Isostearylalkohol (TEGO ALKANOL 66 der Firma GOLDSCHMIDT) 12
    Benzylalkohol 4
    Polyethylenglycol mit 8 mol Ethylenoxid 3
    Ethanol 10
    p-Phenylendiamin 0,54
    2-Methyl-5-amino-Phenol 0,615
    Natriummetabisulfit 0,2
    Maskierungsmittel qs
    Ammoniak mit 20% NH3 10
    entmineralisiertes Wasser ad 100
  • Die Farbmittelzusammensetzung wird bei der Anwendung 2 Minuten in einer Menge von 1 Teil Farbmittelzusammensetzung auf 1 Teil oxidierende Zusammensetzung in einer Kunststoffschale mit der oxidierenden Zusammensetzung vermischt.
  • Das hergestellte Gemisch wird auf natürliche Haarsträhnen mit 90% weißen Haaren aufgebracht und 30 min einwirken gelassen.
  • Dann werden die Strähnen mit Wasser gespült, mit Standard-Haarwaschmittel gewaschen, nochmals mit Wasser gespült und dann getrocknet.
  • Die Haare sind in einer gleichförmigen purpurvioletten Nuance gefärbt.
  • Ähnliche Ergebnisse werden erzielt, wenn das in dem Beispiel oben verwendete, mit Natriumhydroxid neutralisierte Copolymer 2-Acrylamido-2-methyl-propansulfonsäure/n-Dodecylacrylamid durch ein mit Methylen-bis-acrylamid vernetztes Copolymer ersetzt wird, das aus 75 Gew.-% mit NH3 neutralisierten AMPS-Einheiten und 25 Gew.-% Einheiten der Formel (III) mit R1 = H, R4 = C16-C18 und x = 25 besteht.
  • Ähnliche Ergebnisse werden erzielt, wenn das in dem Beispiel oben verwendete, mit Natriumhydroxid neutralisierte Copolymer 2-Acrylamido-2-methyl-propansulfonsäure/n-Dodecylacrylamid durch ein mit Allylmethacrylat vernetztes Copolymer, das aus 90 Gew.-% mit NH3 neutralisierten AMPS-Einheiten und 10 Gew.-% Einheiten Methacrylat von GENAPOL T-250 [Einheiten der Formel (III) mit R1 = CH3, R4 = C16-C18 und x = 25] besteht, oder durch ein mit Allylmethacrylat vernetztes Copolymer ersetzt wird, das aus 80 Gew.-% mit NH3 neutralisierten AMPS-Einheiten und 20 Gew.-% Einheiten Methacrylat von GENAPOL T-250 [Einheiten der Formel (III) mit R1 = CH3, R4 = C16-C18 und x = 25] besteht.

Claims (64)

  1. Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, besonders zum Färben der Haare, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner mindestens ein amphiphiles Polymer enthält, das mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und einer in freier Form oder ganz oder teilweise neutralisiert vorliegenden Sulfonsäuregruppe, bei dem es sich um 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure handelt, und ferner mindestens einen hydrophoben Bereich umfasst, der 6 bis 50 Kohlenstoffatome aufweist und mindestens einem hydrophoben Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung entspricht, das unter den Acrylaten oder Acrylamiden der folgenden Formel (I) ausgewählt ist:
    Figure 00590001
    worin die Gruppen R1 und R3, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom oder eine geradkettige oder verzweigte C1-6-Alkylgruppe (vorzugsweise Methyl) bedeuten; Y O oder NH bedeutet; R2 ein hydrophobe Kohlenwasserstoffgruppe ist, die mindestens 6 bis 50 Kohlenstoffatome, bevorzugt 6 bis 22 Kohlenstoffatome, noch bevorzugter 6 bis 18 Kohlenstoffatome und ins besondere 12 bis 18 Kohlenstoffatome aufweist; und x die Molzahl von Alkylenoxid angibt und im Bereich von 0 bis 100 liegt.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hydrophobe Bereich des amphiphilen Polymers 6 bis 22 Kohlenstoffatom aufweist.
  3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der hydrophobe Bereich des amphiphilen Polymers 6 bis 18 Kohlenstoffatome aufweist.
  4. Zusammensetzung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der hydrophobe Bereich des amphiphilen Polymers 12 bis 18 Kohlenstoffatome aufweist.
  5. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere ganz oder teilweise mit einer anorganischen oder organischen Base neutralisiert sind.
  6. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere eine zahlenmittlere Molmasse von 1 000 bis 20 000 000 g/mol aufweisen.
  7. Zusammensetzung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zahlenmittlere Molmasse im Bereich von 20 000 bis 5 000 000 g/mol liegt.
  8. Zusammensetzung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zahlenmittlere Molmasse im Bereich von 100 000 bis 1 500 000 g/mol liegt.
  9. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine wässrige Lösung dieser Polymere von 1 Gew.-% bei einer Temperatur von 25°C eine mit dem Brookfield-Viskosimeter, Nadel 7, gemessene Viskosität von 20 000 bis 100 000 mPa·s aufweist.
  10. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere durch radikalische Polymerisation unter Fällen in t-Butanol hergestellt werden.
  11. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere vernetzt oder nicht vernetzt sind.
  12. Zusammensetzung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere vernetzt sind.
  13. Zusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Vernetzungsmittel unter den Verbindungen mit mehreren olefinisch ungesättigten Bindungen ausgewählt sind.
  14. Zusammensetzung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Vernetzungsmittel unter Methylen-bis-acrylamid, Allylmethacrylat oder Trimethylolpropantriacrylat (TMPTA) ausgewählt sind.
  15. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Vernetzungsgrad vorzugsweise im Bereich von 0,01 bis 10 Mol-% und insbesondere 0,2 bis 2 Mol-%, bezogen auf das Polymer, liegt.
  16. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere unter den statistischen AMPS-Polymeren ausgewählt sind, die durch Umsetzung mit einem n-Mono(C6-22)alkylamin oder einem Di-n-(C6-22)alkylamin modifiziert wurden.
  17. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen AMPS-Polymere ferner mindestens ein Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung umfassen, das keine Fettkette aufweist.
  18. Zusammensetzung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung, das keine Fettkette aufweist, unter (Meth)acrylsäure und ihren in β-Stellung substituierten Alkylderivaten und ihren Estern, die mit Monoalkoholen oder Mono- oder Polyalkylenglycolen gebildet werden, oder (Meth)acrylamiden, Vinylpyrrolidon, Maleinsäureanhydrid, Itaconsäure oder Maleinsäure oder den Gemischen dieser Verbindungen ausgewählt ist.
  19. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die hydrophobe Gruppe R2 unter den geradkettigen, verzweigten oder cyclischen C6-18-Alkylgruppen; alkylperfluorierten Gruppen mit 6 bis 18 Kohlenstoffatomen; der Cholesterylgruppe oder einem Cholesterinester; aromatischen polycyclischen Gruppen ausgewählt ist.
  20. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Monomer der Formel (I) ferner mindestens eine Alkylenoxideinheit aufweist (x ≥ 1).
  21. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Monomer der Formel (I) ferner mindestens eine Polyoxyalkylenkette umfasst.
  22. Zusammensetzung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyoxyalkylenkette aus Ethylenoxideinheiten und/oder Propylenoxideinheiten besteht.
  23. Zusammensetzung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyoxyalkylenkette ausschließlich aus Ethylenoxideinheiten besteht.
  24. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Oxyalkyleneinheiten im Bereich von 3 bis 100 liegt.
  25. Zusammensetzung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Oxyalkyleneinheiten im Bereich von 3 bis 50 liegt.
  26. Zusammensetzung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Oxyalkyleneinheiten im Bereich von 7 bis 25 liegt.
  27. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das amphiphile AMPS-Polymer ausgewählt ist unter: – vernetzten oder nicht vernetzten, neutralisierten oder nicht neutralisierten Copolymeren, die 15 bis 60 Gew.-% AMPS-Einheiten und 40 bis 85 Gew.-% (C8-16)Alkyl(meth)acrylamideinheiten oder (C8-16)Alkyl(meth)acrylateinheiten, bezogen auf das Polymer, enthalten; – Terpolymeren, die 10 bis 90 Mol-% Acrylamideinheiten, 0,1 bis 10 Mol-% AMPS-Einheiten und 5 bis 80 Mol-% n-(C6-18)-Alkylacrylamideinheiten, bezogen auf das Polymer, enthalten.
  28. Zusammensetzung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das amphiphile AMPS-Polymer ausgewählt ist unter: – nicht vernetzten Copolymeren von ganz oder teilweise neutralisierter AMPS und n-Dodecylmethacrylat, – vernetzten oder nicht vernetzten Copolymeren von ganz oder teilweise neutralisierter AMPS und n-Dodecylmethacrylamid.
  29. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das amphiphile AMPS-Polymer unter den Copolymeren ausgewählt ist, die aus 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure-Einheiten (AMPS) der folgenden Formel (II):
    Figure 00640001
    worin X+ ein Proton, ein Alkalimetallkation, ein Erdalkalimetallkation oder das Ammoniumion bedeutet, und Einheiten der folgenden Formel (III) bestehen:
    Figure 00640002
    worin x eine ganze Zahl von 3 bis 100, vorzugsweise 5 bis 80 und noch bevorzugter 7 bis 25 ist; R1 die oben für Formel (I) angegebenen Bedeutungen aufweist und R4 eine geradkettige oder verzweigte Alkylgruppe mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und insbesondere 10 bis 22 Kohlenstoffatomen ist.
  30. Zusammensetzung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass x = 25, R1 bedeutet Methyl und R4 bedeutet n-Dodecyl.
  31. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der prozentuale Molanteil der Einheiten der Formel (I) oder der Einheiten der Formel (III) in den Polymeren im Bereich von 50,1 bis 99,9%liegt.
  32. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der prozentuale Molanteil der Einheiten der Formel (I) oder der Einheiten der Formel (III) in den Polymeren im Bereich 0,1 bis 50% liegt.
  33. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die amphiphilen Polymere in Konzentrationen von 0,01 bis 30 Gew.-%, noch bevorzugter 0,1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sind.
  34. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Oxidationsfarbstoff unter den Oxidationsbasen und/oder Kupplern ausgewählt ist.
  35. Zusammensetzung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Oxidationsbase enthält.
  36. Zusammensetzung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidationsbasen unter den o- oder p-Phenylendiaminen, Doppelbasen, o- oder p-Aminophenolen und heterocyclischen Basen sowie den Additionssalzen dieser Verbindungen mit einer Säure ausgewählt sind.
  37. Zusammensetzung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die p-Phenylendiamine unter den Verbindungen der folgenden Struktur (I) ausgewählt sind:
    Figure 00660001
    worin bedeuten: R1 ein Wasserstoffatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4), eine mit einer stickstoffhaltigen Gruppe substituierte C1-4-Alkylgruppe, Phenyl oder 4'-Aminophenyl; R2 ein Wasserstoffatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4) oder mit einer stickstoffhaltigen Gruppe substituierte C1-4-Alkylgruppe; R1 und R2 können auch mit dem Stickstoffatom, das sie trägt, einen 5- oder 6-gliedrigen Stickstoffheterocyclus bilden, der gegebenenfalls mit einer oder mehreren Gruppen Alkyl, Hydroxy oder Ureido substituiert ist; R3 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie ein Chloratom, C1-4-Alkyl, Sulfo, Carboxy, C1-4-Monohydroxyalkyl, C1-4-Hydroxyalkoxy, C1-4-Acetylaminoalkoxy, C1-4-Mesylaminoalkoxy oder C1-4-Carbamoylaminoalkoxy; R4 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom oder C1-4-Alkyl.
  38. Zusammensetzung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Doppelbasen unter den Verbindungen der folgenden Struktur (II) ausgewählt sind:
    Figure 00670001
    worin bedeuten: – Z1 und Z2, die gleich oder verschieden sind, eine Gruppe Hydroxy oder -NH2, die mit einer C1-4-Alkylgruppe oder einer Verbindungsgruppe Y substituiert sein kann; – die Verbindungsgruppe Y eine geradkettige oder verzweigte Alkylenkette mit 1 bis 14 Kohlenstoffatomen, die durch eine oder mehrere stickstoffhaltige Gruppen und/oder durch ein oder mehrere Heteroatome, wie Sauerstoff, Schwefel oder Stickstoff, unterbrochen oder abgeschlossen werden kann und gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen oder C1-6-Alkoxygruppen substituiert ist; – R5 und R6 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, C1-4-Aminoalkyl oder eine Verbindungsgruppe Y; – R7, R8, R9, R10, R11 und R12, die gleich oder verschieden sind, ein Wasserstoffatom, eine Verbindungsgruppe Y oder C1-4-Alkyl; mit der Maßgabe, dass die Verbindungen der Formel (II) nur eine Verbindungsgruppe Y pro Molekül aufweisen.
  39. Zusammensetzung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die p-Aminophenole unter den Verbindungen der folgenden Struktur (III) ausgewählt sind:
    Figure 00680001
    worin bedeuten: R13 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie Fluor, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4), C1-4-Aminoalkyl oder Hydroxyalkyl(C1-4)aminoalkyl(C1-4), R14 ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, wie Fluor, C1-4-Alkyl, C1-4-Monohydroxyalkyl, C2-4-Polyhydroxyalkyl, C1-4-Aminoalkyl, C1-4-Oyanoalkyl oder Alkoxy(C1-4)alkyl(C1-4).
  40. Zusammensetzung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die heterocyclischen Basen unter den Pyridinderivaten, Pyrimidinderivaten und darunter Pyrazolopyrimidinen und Pyrazolderivaten ausgewählt sind.
  41. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 36 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidationsbasen in Konzentrationen von 0,0005 bis 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegen.
  42. Zusammensetzung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppler unter m-Phenylendiaminen, m-Aminophenolen, m-Dihydroxybenzolen, heterocyclischen Kupplern und den Additionssalzen dieser Verbindungen mit einer Säure ausgewählt sind.
  43. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 34 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppler in Konzentrationen von 0,0001 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sind.
  44. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 34 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Additionssalze der Oxidationsfarbstoffe mit einer Säure unter den Hydrochloriden, Hydrobromiden, Sulfaten, Tartraten, Lactaten und Acetaten ausgewählt sind.
  45. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner Direktfarbstoffe enthält.
  46. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner mindestens ein amphoteres Polymer oder ein kationisches Polymer enthält.
  47. Zusammensetzung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Polymer ein quartäres Polyammonium ist, das aus Wiederholungseinheiten der folgenden Formel (W) besteht:
    Figure 00690001
  48. Zusammensetzung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Polymer ein quartäres Polyammonium ist, das aus Wiederholungseinheiten der folgenden Formel (U) besteht:
    Figure 00700001
  49. Zusammensetzung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass das amphotere Polymer ein Copolymer ist, das als Monomere zumindest Acrylsäure und ein Dimethyldiallylammoniumsalz enthält.
  50. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 46 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die kationischen oder amphoteren Polymere 0,01 bis 10%, vorzugsweise 0,05 bis 5% und noch bevorzugter 0,1 bis 3 Gew.-% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung ausmachen.
  51. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest einen grenzflächenaktiven Stoff enthält, der unter den anionischen, kationischen, nichtionischen oder amphoteren grenzflächenaktiven Stoffen ausgewählt ist.
  52. Zusammensetzung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass die grenzflächenaktiven Stoffe 0,01 bis 40 Gew.-% und vorzugweise 0,1 bis 30 Gew.-% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung ausmachen.
  53. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner mindestens ein Reduktionsmittel in Mengenanteilen von 0,05 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthält.
  54. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein Oxidationsmittel enthält.
  55. Zusammensetzung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass das Oxidationsmittel unter Wasserstoffperoxid, Harnstoffperoxid, Alkalimetallbromaten, Alkalimetallferricyaniden, Salzen von Persäuren, Redoxenzymen gegebenenfalls zusammen mit ihrem jeweiligen Donor oder Cofaktor ausgewählt ist.
  56. Zusammensetzung nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Oxidationsmittel um Wasserstoffperoxid handelt.
  57. Zusammensetzung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass das Oxidationsmittel eine Wasserstoffperoxidlösung ist, deren Titer im Bereich von 1 bis 40 Volumina liegt.
  58. Zusammensetzung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen pH-Wert von 4 bis 11 aufweist.
  59. Verfahren zum Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, wie Haaren, dadurch gekennzeichnet, dass es darin besteht, auf die Fasern mindestens eine Farbmittelzusammensetzung aufzutragen, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, wobei die Farbe bei einem alkalischen, neutralen oder sauren pH-Wert mit einer oxidierenden Zusammensetzung gebildet wird, die mindestens ein Oxidationsmittel enthält und die bei der Anwendung mit der Farbmittelzusammensetzung vermischt wird oder die ohne zwischenzeitliches Spülen anschlie ßend aufgetragen wird, wobei mindestens ein amphiphiles Polymer, wie es in einem der Ansprüche 1 bis 33 definiert ist, in der Farbmittelzusammensetzung oder in der oxidierenden Zusammensetzung oder in beiden Zusammensetzungen enthalten ist.
  60. Verfahren nach Anspruch 59, dadurch gekennzeichnet, dass es darin besteht, auf die trockenen oder feuchten Keratinfasern die gebrauchsfertige Zusammensetzung aufzutragen, die bedarfsgemäß bei der Anwendung aus der Farbmittelzusammensetzung und der oxidierenden Zusammensetzung, die oben beschrieben wurden, gebildet wird, diese während einer Einwirkzeit von etwa 1 bis 60 Minuten und vorzugsweise 10 bis 45 Minuten einwirken zu lassen, die Fasern zu spülen, gegebenenfalls mit Haarwaschmittel zu waschen und nochmals zu spülen und sie zu trocknen.
  61. Verfahren zum Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, wie Haaren, dadurch gekennzeichnet, dass es darin besteht, auf die trockenen oder feuchten Keratinfasern die gebrauchsfertige Zusammensetzung aufzutragen, die bedarfsgemäß bei der Anwendung aus einer Farbmittelzusammensetzung, die mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, einer weiteren Zusammensetzung, die mindestens ein amphiphiles Polymer enthält, wie es in einem der Ansprüche 1 bis 33 definiert wurde, und einer oxidierenden Zusammensetzung gebildet wird, diese während einer Einwirkzeit von etwa 1 bis 60 Minuten und vorzugsweise 10 bis 45 Minuten einwirken zu lassen, die Fasern zu spülen, gegebenenfalls mit Haarwaschmittel zu waschen und anschließend nochmals zu spülen und die Fasern zu trocknen.
  62. Verfahren nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Zusammensetzungen oder beide Zusammenset zungen ferner mindestens ein kationisches oder amphoteres Polymer und mindestens einen grenzflächenaktiven Stoff enthalten.
  63. Vorrichtung mit zwei Abteilungen oder «Kit» zum Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern wie Haaren, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abteilung eine Farbmittelzusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, und eine andere Abteilung eine oxidierende Zusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium ein Oxidationsmittel enthält, wobei mindestens ein amphiphiles Polymer, wie es in einem der Ansprüche 1 bis 33 definiert wurde, in der Farbmittelzusammensetzung oder in der oxidierenden Zusammensetzung oder in beiden Zusammensetzungen enthalten ist.
  64. Vorrichtung mit drei Abteilung zum Färben von Keratinfasern und insbesondere menschlichen Keratinfasern, wie Haaren, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Abteilung eine Farbmittelzusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens einen Oxidationsfarbstoff enthält, eine zweite Abteilung eine oxidierende Zusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens ein Oxidationsmittel enthält, und eine dritte Abteilung eine Zusammensetzung enthält, die in einem zum Färben geeigneten Medium mindestens ein amphiphiles Polymer, wie es in einem der Ansprüche 1 bis 33 definiert wurde, enthält, wobei die Farbmittelzusammensetzung und/oder die oxidierende Zusammensetzung auch ein amphiphiles Polymer nach einem der Ansprüche 1 bis 33 enthalten können.
DE60132811T 2000-12-22 2001-12-19 Zusammensetzung zum oxidativen Färben von Keratinfasern auf der Basis von amphiphilen Polymeren mit mindestens einem Monomer mit ethylenisch ungesättigter Bindung und Sulfonsäuregruppe, die einem hydrophoben Teil aufweist Expired - Lifetime DE60132811T2 (de)

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