DE60202705T2 - Behandlungsvorrichtung in Form einer Verpackungshülle zum Einbringen eines Teils des menschlichen Körpers - Google Patents

Behandlungsvorrichtung in Form einer Verpackungshülle zum Einbringen eines Teils des menschlichen Körpers Download PDF

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    • Y10T442/2525Coating or impregnation functions biologically [e.g., insect repellent, antiseptic, insecticide, bactericide, etc.]

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung eines Bereichs des menschlichen Körpers, beispielsweise der Hände, des Gesichts oder der Haare.
  • Es besteht ein Bedarf daran, über eine Behandlungsvorrichtung zu verfügen, die leicht und angenehm zu verwenden ist und deren Herstellung relativ einfach ist.
  • Die Schriften WO 01/10567 und US-A-6 117 119 lehren Behandlungsvorrichtungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine haftende Matrix aufweist, die zwischen zwei Schichten gelegen ist, von denen mindestens eine für ein Lösungsmittel durchlässig ist, wobei diese beiden Schichten direkt oder indirekt mit der haftenden Matrix bleibend verbunden sind, wobei letztere mindestens einen in diesem Lösungsmittel lösbaren Wirkstoff enthält, wobei der Wirkstoff im gelösten Zustand auf mindestens einer Seite der Hülle freigesetzt werden kann.
  • Zwei Elemente sind bleibend verbunden, wenn sie nicht leicht einfach durch eine manuelle Kraft getrennt werden können. Beispielsweise eine ablösbare Folie im Kontakt mit einem Klebstoff auf einem Verband wäre nicht bleibend mit dem Rest des Verbands verbunden.
  • Dank der Erfindung kann die Behandlung bequem stattfinden, nachdem man die Hülle ganz oder teilweise mit dem Lösungsmittel in Kontakt gebracht hat, das beispielsweise Wasser sein kann.
  • Die Behandlung kann im Inneren der Hülle oder außerhalb der Hülle oder an beiden Stellen stattfinden.
  • Wenn die Behandlung im Inneren der Hülle stattfindet, wird der Wirkstoff im Kontakt mit dem in der Hülle angeordneten Teil des Körpers, beispielsweise einer Hand, freigesetzt. Die Hülle kann die Wirkung des oder der im Kontakt mit dem behandelnden Bereich freigesetzten Wirkstoffe erleichtern, die Wirksamkeit der Behandlung verstärken und gegebenenfalls einen thermischen Effekt hinzufügen, der das Eindringen des oder der Wirkstoffe in die Haut verbessern kann.
  • Wenn die Behandlung außerhalb der Hülle stattfindet, gestattet dies, die Behandlungsvorrichtung beispielsweise nach der Art eines Waschlappens zu verwenden und eine Massagewirkung mit einer Wirkung des Auftragens eines oder mehrerer Wirkstoffe und/oder mit einer Wirkung der Reinigung der Haut zu kombinieren.
  • Die Hülle kann die Form eines Handschuhs, insbesondere eines Muffs aufweisen, um die Behandlung einer Hand zu gestatten und/oder die Verwendung der Hülle nach der Art eines Waschlappens zu gestatten, um einen anderen Teil des Körpers zu behandeln.
  • Die Hülle kann auch die Form einer Haube aufweisen, die dazu bestimmt ist, den Kopf des Benutzers zu bedecken, um die Haare oder die Kopfhaut zu behandeln.
  • Die Hülle kann gemäß einer Abwandlung die Form eines Handschuhfingers aufweisen, um die Behandlung eines Fingers zu gestatten.
  • Man kann die Hülle mit der Form einer Kapuzenmaske zur Behandlung der Haare und/oder des Gesichts, eines Schuhs oder auch einer Tasche ausführen, die beispielsweise um ein Ohr herum anzuordnen ist.
  • Die Hülle kann insbesondere um die Öffnung herum, über die das Innere der Hülle mit dem Äußeren in Verbindung ist, mit einem Gummizug versehen sein, um beispielsweise ihren Halt an dem in das Innere eingeführten Teil des Körpers zu verbessern oder die Hülle dazu zu bringen, eine Tasche zu bilden.
  • Die Hülle kann aus einer einzigen zusammengefalteten oder einer taschenförmig ausgebildeten Folie oder aus zwei oder mehr zusammengefügten Folien hergestellt sein.
  • Wenn zwei Folien zusammengefügt sind, kann die Zusammenfügung nur an einem Teil des Umfangs der Folien stattfinden, um eine Öffnung für die Einführung eines Teils des Körpers freizulassen.
  • Die Folien können insbesondere durch Verschweißen, Verkleben oder Vernähen zusammengefügt werden.
  • Die Hülle kann nach der Art eines Streckmetalls versetzt angeordnete Öffnungen oder Schlitze aufweisen, so dass sie eine gewisse Dehnbarkeit besitzt.
  • Bei einer besondere Ausführung enthält die haftende Matrix einen oder mehrere Wirkstoffe, die in dem verwendeten Lösungsmittel löslich sind oder im Kontakt mit dem Lösungsmittel quellen können, wobei diese Wirkstoffe in die Matrix in einer so großen Menge eingeführt sind, dass diese in Kontakt mit dem Lösungsmittel ihre Kohäsion verliert und den oder die Wirkstoffe leichter freisetzt. Gemäß einer Abwandlung oder zusätzlich kann die haftende Matrix eine Ladung von einer oder mehreren Verbindungen enthalten, die in Kontakt mit dem Lösungsmittel quellen können, wobei diese Ladung in die Matrix mit einer so großen Menge eingeführt wird, dass diese im Kontakt mit dem Lösungsmittel ihre Kohäsion verliert und den oder die Wirkstoffe leichter freisetzt. Gemäß einer Abwandlung oder zusätzlich kann die haftende Matrix auch eine Ladung einer oder mehrerer im Wesentlichen inerten Verbindungen in einer so großen Menge enthalten, dass die Matrix im Kontakt mit dem Lösungsmittel ihre Kohäsion verliert und den oder die Wirkstoffe leichter freisetzt.
  • Die haftende Matrix kann auf diese Weise eine oder mehrere Feuchtigkeit absorbierende Verbindungen enthalten, beispielsweise zwischen 0,2 und 60 Massen-% einer Feuchtigkeit absorbierenden Verbindung, insbesondere zwischen 0,5 und 40%, wobei diese Verbindung beispielsweise aus den Polyacrylaten, Siliciumoxiden, Baumwollfasern, Stärken, Alginaten, Calcium- oder Magnesiumcarbonaten, Viskose, Zellulose, Lyophilisaten ausgewählt ist, wobei diese Liste nicht begrenzend ist. Abgesehen von den Feuchtigkeit absorbierenden Verbindungen oder anstelle von diesen kann die haftende Matrix eine oder mehrere Substanzen aufweisen, die in der Lage sind, ihr Haftvermögen zu senken und ihr zu gestatten, im Kontakt mit dem Lösungsmittel zu platzen, so dass die Freisetzung des oder der Wirkstoffe erleichtert wird. Von solchen Substanzen kann man beispielsweise im Wesentlichen inerte Substanzen, wie Mikrokugeln oder ein Pulver einer inerten Verbindung, beispielsweise das unter der Bezeichnung ORGASOL bekannte Polyamidpulver, nennen.
  • Die haftende Matrix kann einen oder mehrere Wirkstoffe aufweisen, die aus der folgenden Liste ausgewählt sind: Vitamin C, Vitamin A, Vitamin F, Glycerin, Laponit, Netzmittel, Collagen, Salicylsäure, Thiosäure, aromatische essentielle Öle, Farbstoffe, Koffein, Antioxidationsmittel, Mittel gegen freie Radikale, hydratisierende Mittel, depigmentierende Mittel, Liporegulatoren, Mittel gegen Akne, Mittel gegen Seborrhoe, Mittel gegen Altern, weichmachende Mittel, Anti-Falten-Mittel, keratolytisch wirkende Mittel, entzündungshemmende Mittel, erfrischende Mittel, wundheilende Mittel, Gefäßschutzmittel, antibakterielle Mittel, antifungische Mittel, schweißhemmende Mittel, deodorierende Mittel, die Haut konditionierende Mittel, desensibilisierende Mittel, immunomodulierende Mittel und nährende Mittel, wobei diese Liste natürlich nicht begrenzend ist.
  • Die haftende Matrix kann auch magnetisierbare oder magnetische Teilchen enthalten, die dazu bestimmt sind, die Mikrozirkulation zu verbessern. Die Verbundstruktur kann insbesondere mindestens zwei Schichten von magnetisierbaren Teilchen umfassen, die in der Lage sind, Magnetfelder von verschiedenen Polaritäten zu erzeugen.
  • Das verwendete Lösungsmittel kann ein anderes als Wasser sein, insbesondere ein Öl oder eine Lotion.
  • Die erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung gestattet eine bequeme Konditionierung eines oder mehrerer Wirkstoffe, indem sie einer oder mehreren haftenden Matrizes inkorporiert werden. Die Lagerung kann in wasserfreiem Zustand unter guten Bedingungen stattfinden, da die Hülle erst bei der Verwendung mit Lösungsmittel getränkt werden kann. Man kann auf diese Weise keine Konservierungsmittel verwenden oder ihren Gehalt verringern. Die Konditionierung wird auch vereinfacht.
  • Das Flächengewicht der Matrix kann beispielsweise zwischen 10 g/m2 und 100 g/m2 betragen.
  • Bei einer besonderen Ausführung besteht eine der mit der haftenden Matrix in Kontakt befindlichen Schichten aus einem Vlies oder weist ein mit einem vorhergehenden Film laminiertes oder nicht laminiertes Vlies, ein Netz, eine Beschichtung, ein Gewebe, einen Schwamm, einem Filz oder anderes auf. Die haftende Matrix kann insbesondere zwischen zwei porösen Schichten gelegen sein, die jeweils beispielsweise ein Vlies umfassen.
  • Die Innenseite und die Außenseite der Hülle können allgemein verschiedene Rauheiten aufweisen. Die Schichten, zwischen denen die Matrix gelegen ist, können verschiedene Porositäten oder Dicken besitzen, um je nach der vom Benutzer gewählten Seite zwei verschiedene Anwendungstypen zu gestatten, wobei die Hülle gegebenenfalls umgestülpt wird. Die Außenseite und die Innenseite der Hülle können verschiedene Farben aufweisen, um ihre Identifizierung durch den Benutzer zu erleichtern.
  • Die Hülle kann auf einer Seite, beispielsweise auf ihrer Innenseite, eine heißsiegelbare Beschichtung aufweisen, die dazu bestimmt ist, ihre Herstellung zu erleichtern, indem sie es gestattet, die Folie mit sich selbst oder mit einer anderen Folie zu verbinden, die ebenfalls eine solche Beschichtung besitzt. Diese kann beispielsweise auf einer Seite eines Vlieses vorgesehen sein, das mit seiner anderen Seite mit der haftenden Matrix verbunden ist. Eine solche Beschichtung ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, da die Folie oder Folien, die die Hülle bilden, auf vielfältige Weisen zusammengefügt werden können.
  • Bei einer besonderen Ausführung besitzt die Verbundstruktur eine durchlässige oder partiell okklusive (d.h. halbdurchlässige) Schicht, um beispielsweise die Diffusion eines Wirkstoffs in die Haut zu begünstigen, indem die Verdunstung des Lösungsmittels verzögert wird. Diese undurchlässige oder partiell okklusive Schicht kann zwischen der Matrix und dem Äußeren der Hülle vorgesehen sein, wenn die Behandlung im Inneren der Hülle stattfinden muss, und dabei dazu beitragen, das Lösungsmittel in der Hülle zurückzuhalten, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn das Lösungsmittel flüchtig ist oder nur in geringer Menge in die Hülle eingeführt wird.
  • Die Verbundstruktur kann ferner mindestens zwei nebeneinander oder übereinander angeordnete haftende Matrizes mit gleichen oder verschiedenen Zusammensetzungen umfassen. Statt danach zu streben, alle Wirkstoffe in dieselbe haftende Matrix zu inkorporieren, kann es insbesondere vorteilhaft sein, eine Zusammenfügung von zwei oder mehreren haftenden Matrizes zu verwenden, um eine gewünschte Kombination von Wirkstoffen zu erhalten. Insbesondere kann eine gegebene haftende Matrix in großer Menge mit einem oder mehreren gewählten Wirkstoffen hergestellt werden und dann mit einer oder mehreren verschiedenen haftenden Matrizes, die andere Wirkstoffe enthalten, zusammengefügt werden, um eine Skala von Verbundstrukturen mit unterschiedlichen Eigenschaften zu bilden.
  • So besitzt die Verbundstruktur bei einem Ausführungsbeispiel die folgende Überlagerung von Schichten in dieser Reihenfolge: eine erste für das Lösungsmittel durchlässige Schicht, eine erste haftende Matrix, eine zweite haftende Matrix und eine zweite für das Lösungsmittel durchlässige Schicht. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel besitzt die Verbundstruktur die Überlagerung von folgenden Schichten in dieser Reihenfolge: eine erste für das Lösungsmittel durchlässige Schicht, eine erste haftende Matrix, die mindestens einen Wirkstoff enthält, eine undurchlässige Zwischenschicht, eine zweite haftende Matrix, die mindestens einen Wirkstoff enthält, und eine zweite durchlässige Schicht, wobei die erste und die zweite haftende Matrix verschiedene Wirkstoffe enthalten. Derartige Verbundstrukturen werden auf vorteilhafte Weise hergestellt, indem jede durchlässige Schicht einer haftenden Matrix getrennt beschichtet werden und dann die verschiedenen, auf diese Weise beschichteten durchlässigen Schichten entweder direkt oder um eine Zwischenschicht herum zusammengefügt werden, die in dem vorstehenden Beispiel undurchlässig ist, jedoch auch für das Lösungsmittel durchlässig sein kann.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel umfasst die Verbundstruktur eine erste haftende Matrix, die zwei nebeneinander gesetzte Bereiche aufweist, die verschiedene Wirkstoffe enthalten. Die Verbundstruktur kann gegebenenfalls außerdem eine zweite haftende Matrix umfassen, die ebenfalls zwei nebeneinander gesetzte Bereiche besitzt, die verschiedene Wirkstoffe enthalten, die gegebenenfalls andere Wirkstoffe als die in der ersten haftenden Matrix enthaltenen Wirkstoff sind. Man kann auf diese Weise die Kombinationen von Wirkstoffen im Inneren ein und derselben Verbundstruktur einfach vervielfältigen und die Verteilung der Wirkstoffe an die Natur und an die Lage der zu behandelnden Zonen anpassen.
  • Die Verbundstruktur kann so ausgebildet sein, dass die Diffusion des oder der in der haftenden Matrix enthaltenen Wirkstoffe auf eine Seite der Hülle zu begünstigt wird. Um eine bevorzugte Diffusion in Richtung einer Seite der Hülle zu erzeugen, die durch eine für das Lösungsmittel durchlässige Schicht, beispielsweise ein Vlies, gebildet ist, ist es insbesondere möglich, die haftende Matrix im Fluidzustand auf diese durchlässige Schicht aufzubringen, so dass ihr gestattet wird, mindestens partiell zwischen die Fasern oder Teilchen dieser Schicht auf mindestens einem Teil ihrer Dicke zu diffundieren.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung zur Behandlung eines Teils des Körpers, umfassend die folgenden Schritte:
    • – Liefern mindestens einer Folie, die eine Verbundstruktur besitzt, die mindestens eine haftende Matrix umfasst, die zwischen zwei Schichten vorgesehen ist, von denen mindestens eine für ein Lösungsmittel durchlässig ist, wobei diese beiden Schichten mit der haftenden Matrix bleibend verbunden sind, wobei letztere mindestens einen in dem Lösungsmittel löslichen Wirkstoff enthält, wobei der Wirkstoff im gelösten Zustand auf mindestens einer Seite der Folie freigesetzt werden kann,
    • – Zusammenfalten und Zusammenfügen der Folie oder Formen der Folie zu einer Tasche oder Zusammenfügen der Folie mit mindestens einer anderen Folie, so dass eine Hülle geschaffen wird, die einen Hohlraum aufweist, der die Einführung eines Teils des Körpers gestattet.
  • Die Verbundstruktur kann auf die folgende Weise hergestellt werden:
    • – Beschichten einer ersten Schicht mit einer haftenden Matrix auf der Basis von bleibendem Klebstoff, wobei diese haftende Matrix mindestens einen Wirkstoff und gegebenenfalls eine Ladung enthält, wobei die Natur und die Menge des Wirkstoffs und/oder der Ladung so gewählt sind, dass die Freisetzung des Wirkstoffs gestattet wird, wenn die Verbundstruktur mit einem Lösungsmittel benetzt wird,
    • – Zusammenfügen der auf diese Weise beschichteten ersten Schicht mit einer zweiten Schicht, so dass die haftende Matrix sandwichartig zwischen den beiden Schichten angeordnet ist und die letzteren durch die Matrix direkt oder indirekt bleibend verbunden sind, wobei mindestens eine der beiden Schichten für ein Lösungsmittel durchlässig ist, das in der Lage ist, den in der Matrix enthaltenen Wirkstoff aufzulösen. Die zweite Schicht kann auf einer Seite mit einer zweiten haftenden Matrix beschichtet sein, wobei die beiden haftenden Matrizes nun gegengeklebt werden können. Es ist vorteilhaft, zwei haftende Matrizes selbst von identischen Zusammensetzungen miteinander zu verbinden, da dies gestattet, zwei verschiedene äußere Schichten zusammenzufügen, um beispielsweise über zwei Seiten zu verfügen, die spezifische Anwendungsmerkmale bieten.
  • Man versteht, dass es dank der Erfindung einfach ist, auf unabhängige Weise und in großer Menge durchlässige oder nicht durchlässige Schichten herzustellen, die jeweils mit einer haftenden Matrix beschichtet sind, die einen oder mehrere vorbestimmte Wirkstoffe enthalten, und dann aufgrund der Wahl der Schichten, die man zusammenfügt, besondere Kombinationen von Wirkstoffen herzustellen, und zwar je nach der Verwendung, für die die Behandlungsvorrichtung bestimmt ist. Man kann insbesondere auf diese Weise einfach eine Verbundstruktur herstellen, die zwei äußere Schichten und zwei haftende Matrizes aufweist, die Wirkstoffe enthalten, die getrennt gelagert werden müssen.
  • Gegenstand der Erfindung sind ferner verschiedene Verfahren zur kosmetischen Behandlung.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein kosmetisches Produkt ein Produkt, wie es in der Richtlinie 93-35-EWG des Rats vom 14. Juni 1993 definiert ist.
  • Eine kosmetische Behandlung versteht sich als eine Behandlung mit Hilfe eines Produkts der oben definierten Art.
  • Gegenstand der Erfindung ist somit insbesondere ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung eines Teils des Körpers, umfassend die folgenden Schritte:
    • – Einführen des zu behandelnden Teils des Körpers in den Hohlraum der Hülle einer gemäß der Erfindung ausgeführten Behandlungsvorrichtung vor oder nach dem In-Kontakt-Bringen dieser Hülle mit dem Lösungsmittel.
  • Vorteilhafterweise bewirkt man zwischen der Hülle und dem in das Innere eingeführten Teil des Körpers eine Massagebewegung. Eine solche Massage kann die Freisetzung des oder der Wirkstoffe auf das Innere der Hülle zu begünstigen.
  • Gegebenenfalls kann die Hülle nach einer ersten Behandlung umgestülpt werden und man kann die Behandlung mit der umgestülpten Hülle von vorne beginnen.
  • Das Verfahren kann auch den Schritt umfassen, der darin besteht, dass zwischen zwei verschiedenen Seiten der Hülle gewählt wird, bevor eine erste Behandlung durchgeführt wird.
  • Eine erfindungsgemäße Behandlungsvorrichtung kann allgemein zu jeder therapeutischen Behandlung dienen. Sie kann insbesondere zur Behandlung von Krankheiten, wie unter anderem Akne, Hautherpes oder Psoriasis, dienen.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung mindestens eines Teils mindestens einer Hand, insbesondere der ganzen Hand, umfassend den folgenden Schritt: Einführen der Hand in einen Handschuh, umfassend eine Hülle der oben definierten Art, vor oder nach der Einführung des Lösungsmittels.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Handschuh, der für die Behandlung mindestens eines Teils mindestens einer Hand bestimmt ist.
  • Ein solcher Handschuh kann mindestens einen hydratisierenden Wirkstoff, ein Mittel gegen Schrunden, ein Mittel gegen Herpes, ein Pflegemittel für Verbrennungen, ein Mittel gegen Ekzeme oder ein die Wundheilung förderndes Mittel umfassen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von nicht begrenzenden Beispielen der Erfindung und aus der beiliegenden Zeichnung, die integrierenden Bestandteil der Beschreibung bildet und in welcher zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgeführten Behandlungshandschuhs,
  • 2 einen schematischen Schnitt nach der Linie II-II von 1,
  • 3 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgeführten Handschuhfingers,
  • 4 einen Querschnitt nach IV-IV von 3,
  • 5 eine Seitenansicht einer Ausführungsvariante des Handschuhfingers von 3,
  • 6 einen Querschnitt nach VI-VI von 5,
  • 7 eine Darstellung einer erfindungsgemäß ausgeführten Behandlungshaube,
  • 8 einen schematischen Schnitt gemäß VIII-VIII von 7,
  • 9 eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Behandlungssockens,
  • 10 eine Darstellung einer erfindungsgemäß ausgeführten Behandlungstasche,
  • 11 eine Darstellung einer erfindungsgemäß ausgeführten Behandlungs-Kapuzenmaske,
  • 1220 Darstellungen von verschiedenen Beispielen von Strukturen, die verwendet werden können,
  • 21 die Darstellung der Herstellung der Folie von 20,
  • 22 eine Darstellung einer Ausführungsvariante der Struktur von 20 und
  • 23 eine Darstellung der Einzelheit XXIII-XXIII von 2.
  • In 1 ist ein Behandlungshandschuh 10 dargestellt, der, wie man in 2 sehen kann, zwei Folien 11 und 12 umfasst, die an ihrem Umfang in einer Verbindungszone 13 (mit einer gestrichelten Linie dargestellt) zusammengefügt sind, um eine Hülle zu bilden, die einen Hohlraum begrenzt, in dessen Inneres eine Hand eingeführt werden kann.
  • Bei dem betrachteten Beispiel sind die Folien 11 und 12 ausreichend biegsam, um es zu gestatten, den Handschuh umzustülpen, um gegebenenfalls eine neue Behandlung vorzunehmen, wie im Nachstehenden erläutert wird.
  • Mindestens eine der Folien 11 oder 12 besitzt eine haftende Matrix, die bleibend zwischen mindestens zwei Schichten im direkten Kontakt mit diesen Schichten oder nicht angeordnet ist, wobei diese haftende Matrix mindestens einen Wirkstoff enthält und mindestens eine dieser Schichten für ein Lösungsmittel, wie beispielsweise Wasser, durchlässig ist, das diesen Wirkstoff auflöse kann, um seine Freisetzung im Kontakt mit der zu behandelnden Oberfläche mit sich zu bringen.
  • Je nach den gewünschten Anwendungen kann die Freisetzung des Wirkstoffs im Inneren des von der Hülle gebildeten Hohlraums, außerhalb des Hohlraums oder in beiden Bereichen stattfinden.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine Behandlungsvorrichtung beschränkt, die die Form eines Handschuhs besitzt.
  • In den 3 bis 11 sind verschiedene andere Beispiele von Behandlungsvorrichtungen dargestellt, wobei die dargestellten Beispiele nicht begrenzend sind.
  • So ist in 3 ein Handschuhfinger 20 dargestellt, der für die Behandlung eines Fingers bestimmt ist und der eine rohrförmige Hülle aufweist, die einen Hohlraum zur Aufnahme des Fingers begrenzt.
  • Bei dem Beispiel der 3 und 4 ist der Fingerhandschuh durch die Zusammenfügung von zwei Folien 21 und 22 längs einer Verbindungszone 23 (in unterbrochener Linie dargestellt) an ihrem Umfang gebildet.
  • Die 5 und 6 zeigen einen Handschuhfinger 20' gemäß einer Ausführungsvariante, bei der der Hohlraum nur durch eine Folie 21' gebildet ist, die zusammengefaltet ist und gemäß einer Verbindungszone 23' (mit einer unterbrochenen Linie dargestellt) zusammengefügt ist, die sich längs der Längsränder der Folie 21' und auf der der Öffnung zur Einführung des Fingers entgegengesetzten Seite erstreckt. In 7 ist eine Behandlungshaube 30 dargestellt, die von einer zu einer Tasche geformten Folie 31 gebildet ist.
  • Diese Folie 31 ist an ihrem Umfang mit einem Gummizug 34 versehen, der durch einen Umschlag 35 gehalten wird. Der Gummizug 34 wird im gespannten Zustand mit der Folie 31 zusammengefügt, so dass diese im Ruhezustand an ihrem Umfang gerafft ist.
  • Die Behandlungshaube 30 dient beispielsweise zum Auftragen eines Pflegemittels auf die Haare oder die Kopfhaut.
  • In 9 ist ein Behandlungsschuh 40 dargestellt, der durch die Zusammenfügung von zwei Folien 41 und 42 an ihrem Umfang längs einer Verbindungszone 53 (mit einer unterbrochenen Linie dargestellt) gebildet wird.
  • In 10 ist eine Behandlungstasche 50 dargestellt, die auf ähnliche Weise wie die Behandlungshaube von 7 mit einer einzigen Folie 51 gebildet ist, jedoch von kleinerer Größe, und die beispielsweise zur Aufnahme eines Ohrs angepasst ist.
  • In 11 ist eine Behandlungskapuze 60 dargestellt, die durch die Zusammenfügung von zwei Folien 61 und 62 an ihrem Umfang längs einer Verbindungszone 63 (mit einer unterbrochenen Linie dargestellt) gebildet wird.
  • Nun werden verschiedene Beispiele von Verbundstrukturen beschrieben, die für die zur Bildung der Hülle jeder der oben beschriebenen Behandlungsvorrichtungen dienende Folie oder Folien möglich sind.
  • In 12 ist eine Verbundstruktur gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Diese Verbundstruktur umfasst eine haftende Matrix II, die zwischen zwei Schichten I und III sandwichartig angeordnet ist. Mindestens eine dieser Schichten I und III ist für ein Lösungsmittel, beispielsweise Wasser, ein Öl oder eine Lotion, insbesondere eine alkoholische Lotion, durchlässig.
  • Die haftende Matrix II ist auf der Basis von bleibendem, in diesem Lösungsmittel nicht löslichem Klebstoff und gestattet es, die Kohäsion der beiden Schichten I und III zu gewährleisten, selbst wenn die Verbundstruktur benetzt wird. Die haftende Matrix II enthält beispielsweise mindestens einen wasserlöslichen Wirkstoff für die Reinigung, für die Schminkung oder die Pflege der Haut oder der Haare und eine Ladung, die dazu bestimmt ist, ihr zu gestatten, das oder die Wirkstoffe, die sie enthält, auszusalzen, wenn die Verbundstruktur mit Lösungsmittel getränkt wird.
  • Die haftende Matrix II kann auf Vinylbasis, auf der Basis von PVA oder PVP, von Pseudolatex, wie Acrylpolymere, Polyurethane, Latexelastomere sein, wobei diese Liste nicht begrenzend ist. Der gewählte Klebstoff kann reversibel sind (beispielsweise der Fall von PVA oder PVP) oder nicht reversibel (der Fall beispielsweise der Acryle, Vinyle, Polyurethane und Latexelastomere).
  • Bei einem besonderen Beispiel, bei dem das Lösungsmittel Wasser ist, kann die haftende Matrix II eine Ladung enthalten, die in der Lage ist, ihr zu gestatten, Wasser zu absorbieren, so dass sie ihre Kohäsion verliert und dass der oder die wasserlöslichen Wirkstoffe, die sie enthält, leichter freigegesetzt werden, wenn die Verbundstruktur benetzt wird. Als Ladung kann man Partikel eines wasserabsorbierenden Stoffs, wie z.B. eines Polyacrylats, verwenden.
  • Allgemein kann man in die haftende Matrix II beispielsweise zwischen 0,01 und 50% Wirkstoffe einarbeiten, die beispielsweise aus der folgenden Liste ausgewählt sind: Vitamin C, Vitamin A, Vitamin F, Laponit, Glycerin, Netzmittel, Collagen, Salicylsäure, aromatische essentielle Öle, Farbstoffe, Koffein. Ferner kann in die haftende Matrix eine pulverförmige Charge aus einem inerten Material einarbeiten, beispielsweise ORGASOL.
  • Zur Bildung der Schichten I und III kann man insbesondere verschiedene, biegsame, durchlässige, dehnbare oder nicht dehnbare Komponenten, wie eine textile Folie, ein Vlies, ein Zellmaterial wie Schaum, einen Filz oder jedes Schichtmaterial verwenden, das eine dieser Komponenten umfasst, die mit einer oder mehreren anderen Komponenten, die zu dieser Liste gehören oder nicht, laminiert ist. Eine der Schichten I oder III kann auch eine oder mehrere biegsame, undurchlässige oder partiell okklusive Komponenten umfassen, beispielsweise eine metallisierte oder nicht metallisierte Kunststofffolie oder eine Metallfolie. Die Schichten I und III können von sich aus aufgrund der Natur des oder der sie bildenden Werkstoffe hydrophil oder hydrophob sein oder einer Behandlung unterzogen worden sein, die dazu bestimmt ist, sie hydrophil oder hydrophob zu machen. Die Schichten I und III können unter anderem von verschiedenen Dicken, von verschiedenen Naturen, von verschiedenen Farben, von verschiedenen Rauheiten sein.
  • Mindestens eine der Schichten I und III kann Perforierungen oder Schlitze 100 aufweisen, wie in den 13 und 14 dargestellt ist. Diese Perforierungen oder Schlitze 100 können die Diffusion der in der haftenden Matrix enthaltenen Wirkstoffe auf die Haut zu begünstigen und bezüglich der Hülle nach außen oder nach innen ausmünden. Es ist zu bemerken, dass die hergestellten Perforierungen oder Schlitze so eng sein können, dass verhindert wird, dass die haftende Matrix direkt mit der Haut in Kontakt kommt. Die Perforierungen oder Schlitze 100 können dazu beitragen, die Hülle dehnbar zu machen.
  • Mindestens eine der Schichten I oder II kann mit einer Beflokkung 105 beschichtet sein, wie in 15 dargestellt ist. Die Verbundstruktur kann eine haftende Matrix II aufweisen, die zwischen Schichten I und III von verschiedenen Dicken sandwichartig ergriffen ist, wie in 16 dargestellt ist, wobei diese äußeren Schichten I und III beispielsweise aus Vliesen mit verschiedenen Texturen bestehen, deren eines weich und deren anderes rauer ist. Der Benutzer hat zum Zeitpunkt der Verwendung auf diese Weise die Wahl zwischen zwei Typen von Oberflächen, und zwar beispielsweise je nachdem, ob er die Oberfläche der Haut porentief von Verunreinigungen befreien möchte oder eine einfache oberflächliche Reinigung vornehmen möchte, wobei die Wahl der Oberfläche stattfindet, indem man die Hülle beispielsweise umstülpt.
  • Eine der Schichten I und III der Folie kann eine Oberflächenbeschichten 110 aufweisen, die dazu bestimmt ist, die Verbindung mit einer anderen Folie insbesondere durch Verschweißung zu erleichtern, wie in 17 dargestellt ist.
  • Diese Beschichtung 110 kann beispielsweise mit einem Vlies laminiert sein.
  • Um die Diffusion von Wirkstoffen auf eine Seite der Hülle zu zu begünstigen, kann die Matrix eine der Schichten I und III auf mindestens einem Teil ihrer Dicke tränken, wie in 18 dargestellt ist. Eine solche Tränkung erhält man beispielsweise, indem man die Matrix im Fluidzustand auf eine der Schichten 1 und 3 aufträgt, so dass ihr gestattet wird, in diese Schicht zu diffundieren.
  • Mehrere haftende Matrizes können direkt oder indirekt übereinander gelegt werden, was gestattet, eine große Anzahl von Kombinationen von Wirkstoffen und/oder von Trägerschichten mit verschiedenen Eigenschaften herzustellen. Die haftenden Matrizes können auf verschiedene Weisen zusammengefügt werden, wobei sie beispielsweise gegengeklebt werden oder einzeln sandwichartig zwischen durchlässigen oder undurchlässigen Schichten eingeschlossen werden.
  • In 19 hat man beispielsweise eine Verbundstruktur dargestellt, die eine Untereinheit II aufweist, die sandwichartig zwischen Außenschichten I und III eingeschlossen ist. Die Untereinheit II besteht aus zwei haftenden Matrizes IIa und IIb, die zu beiden Seiten einer Zwischenschicht 115 angeordnet sind. Die haftenden Matrizes IIa und IIb umfassen beispielsweise verschiedene Wirkstoffe, so dass der Benutzer je nachdem, ob die haftende Matrix IIa auf der Innenseite oder der Außenseite der Hülle gelegen ist, die Haut auf verschiedene Weise behandeln kann.
  • Die Zwischenschicht 115 kann undurchlässig sein, so dass die in der Matrix IIa erhaltenen Wirkstoffe nicht auf die Matrix IIb zu diffundieren und umgekehrt, oder durchlässig.
  • In 20 ist eine Verbundstruktur dargestellt, bei der die haftende Matrix II aus zwei gegengeklebten Untermatrizes IIa und IIb besteht, die sandwichartig zwischen zwei Schichten I und III eingeschlossen sind. Eine der Schichten I und III kann verschließend sein und auf der inneren Seite oder der äußeren Seite der Hülle liegen.
  • Die haftenden Matrizes IIa und IIb umfassen beispielsweise verschiedene Wirkstoffe, insbesondere Wirkstoffe, die nicht zusammen gelagert werden können.
  • Zur Herstellung der in 20 dargestellten Verbundstruktur kann man, wie in 21 dargestellt, von den Schichten I und III ausgehen, auf die man in an sich bekannten Beschichtungsstationen 120 und 130 die haftenden Matrizes IIa und IIb aufbringt. Letztere können bei der Herstellung Lösungsmittel enthalten, um den Beschichtungsvorgang zu erleichtern. Diese Lösungsmittel sind flüchtig und dazu bestimmt, aus der endgültigen Verbundstruktur entfernt zu werden. Die auf diese Weise mit ihren jeweiligen haftenden Matrizes beschichteten Schichten I und III werden dann gegengeklebt, um die endgültige Verbundstruktur zu bilden.
  • Man versteht, dass man Dank der Erfindung auf unabhängige Weise eine Vielzahl von Schichten herstellen kann, die jeweils mit einer haftenden Matrix getränkt sind, die vorbestimmte Wirkstoffe enthält, und die auf diese Weise beschichteten Trägerschichten so zusammenfügen kann, dass man die gewünschte Kombination von Wirkstoffen erhält.
  • In 22 ist eine haftende Matrix dargestellt, die mehrere Bereiche IIc, IId, IIe und IIf aufweist, die verschiedene Wirkstoffe enthalten. Diese Konfiguration kann insbesondere dann verwendet werden, wenn es erforderlich ist, im Inneren ein und derselben haftenden Matrix mehrere Wirkstoffe zu konditionieren, die getrennt gelagert werden müssen. Die Konfiguration von 22 kann auch zweckmäßig sein, um die Anzahl von in einer Folie getrennt gelagerten Wirkstoffen zu vervielfältigen.
  • Der Bereich IIc kann beispielsweise Vitamin C, der Bereich IId ein Enzym, der Bereich IIe Bicarbonat und der Bereich IIf Citronensäure enthalten. Diese verschiedenen Verbindungen gestatten, wenn sie nach In-Kontakt-Bringen der Hülle mit einem Lösungsmittel wie Wasser freigesetzt sind, schäumendes Retinol zu bilden, um Alterungserscheinungen zu behandeln.
  • Beispielsweise hat man einen Reinigungshandschuh, wie er in 1 dargestellt ist, hergestellt, der eine Struktur gemäß der in 23 dargestellten Struktur besitzt, wobei die auf der Innenseite des Handschuhs gelegene Schicht III aus einem Polyethylenvlies besteht, das mit einer heiß siegelbaren Beschichtung laminiert ist. Die haftende Matrix II ist auf der Basis von bleibendem Polyacrylklebstoff, der Glycerin enthält. Die Außenschicht I besteht aus einem Vlies. Bei der Verwendung wird die Hand in den Handschuh eingeführt und dann wird Wasser in das Innere gegossen. Die Hand wird mehrere Male geschlossen. Nach dem Herausziehen der Hand lässt man sie trocknen. Die Hand ist nicht fett und gibt während einiger Stunden das Gefühl, weniger feucht als die andere, nicht behandelte Hand zu sein.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt.
  • Insbesondere kann man andere Kombinationen von Schichten und haftenden Matrizes schaffen.
  • Die haftende Matrix kann auch nach der Art eines Behälters von Wirkstoffen verwendet werden und die Verbundstruktur mehrere Male nacheinander benetzt werden.
  • Man kann auch zur Benetzung der Verbundstruktur ein anderes Lösungsmittel als Wasser verwenden, wobei dieses Lösungsmittel natürlich mit einem externen Gebrauch auf dem Benutzer kompatibel ist.

Claims (41)

  1. Vorrichtung (10; 20; 20; 30; 40; 50; 60) zur kosmetischen oder dermatologischen Behandlung, umfassend eine Hülle, die einen Hohlraum begrenzt, in den ein Teil des Körpers eingeführt werden kann, wobei diese Hülle mindestens eine Folie (11, 12) umfaßt, die eine Verbundstruktur besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundstruktur mindestens eine haftende Matrix (II) aufweist, die zwischen zwei Schichten (I; III) gelegen ist, von denen mindestens eine für ein Lösungsmittel durchlässig ist, wobei diese beiden Schichten mit der haftenden Matrix bleibend verbunden sind, wobei letztere mindestens einen in diesem Lösungsmittel lösbaren Wirkstoff enthält, wobei der Wirkstoff im gelösten Zustand auf mindestens einer Seite der Hülle freigesetzt werden kann, wenn die Behandlung stattfindet und nachdem die Hülle ganz oder teilweise mit dem Lösungsmittel in Kontakt gebracht wurde.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (10) die Form eines Handschuhs hat.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (30) die Form einer Haube, eines Handschuhfingers, einer Kapuzenmaske, eines Schuhs oder einer um das Ohr herum anzuordnenden Tasche hat.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle elastisch ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus einer einzigen zusammengefalteten Folie hergestellt ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus einer einzigen, zu einer Tasche geformten Folie hergestellt ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus zwei oder mehreren Folien herstellt ist, die beispielsweise längs einer am Umfang gelegenen Zone (13; 23; 63) zusammengefügt sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien durch Verschweißen, Verkleben oder Vernähen zusammengefügt sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) einen oder mehrere Wirkstoffe enthält, die in dem verwendeten Lösungsmittel löslich sind und/oder im Kontakt mit dem Lösungsmittel in einem so starken Maß quellen können, daß die Matrix im Kontakt mit dem Lösungsmittel ihre Kohäsion verliert und den oder die Wirkstoffe leichter freisetzt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) eine Charge von einer oder mehreren im wesentlichen inerten Verbindungen in einer so großen Menge enthält, daß die Matrix im Kontakt mit dem Lösungsmittel ihre Kohäsion verliert und den oder die Wirkstoffe leichter freisetzt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das verwendete Lösungsmittel Wasser ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das verwendete Lösungsmittel ein Öl ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das verwendete Lösungsmittel eine Lotion ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) eine oder mehrere Feuchtigkeit absorbierende Verbindungen enthält, insbesondere zwischen 0,2 und 60 Massen-% einer Feuchtigkeit absorbierenden Verbindung, oder zwischen 0,5 und 40%, wobei diese Verbindung aus Polyacrylaten, Siliciumoxiden, Baumwollfasern, Stärken, Alginaten, Calcium- oder Magnesiumcarbonaten, Viscose, Cellulose, Lyophilisaten ausgewählt ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) eine oder mehrere Substanzen enthält, die ihr Haftvermögen senken können und ihr gestatten, im Kontakt mit dem Lösungsmittel zu platzen, um die Freisetzung des oder der Wirkstoffe zu erleichtern, insbesondere im wesentlichen inerte Substanzen, wie Mikrokugeln oder ein Pulver einer inerten Verbindung, insbesondere ein unter der Bezeichnung ORGASOL bekanntes Polyamidpulver.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) einen oder mehrere Wirkstoffe enthält, die aus der folgenden Liste ausgewählt sind: Glycerin, Farbstoffe, hydratisierende Mittel, weichmachende Mittel, Anti-Falten-Mittel, erfrischende Mittel, schweißhemmende Mittel und nährende Mittel.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix einen oder mehrere Wirkstoffe enthält, die aus der folgenden Liste ausgewählt sind: Vitamin C, Vitamin A, Vitamin F, Lapotin, Netzmittel, Collagen, Salicylsäure, Tiosäure, aromatische essentielle Öle, Cafein, Antioxidationsmittei, Mittel gegen freie Radikale, Entfärbungsmittel, Liporegulatoren, Mittel gegen Akne, Mittel gegen Seborrhoe, Mittel gegen Altern, keratolytisch wirkende Mittel, entzündungshemmende Mittel, wundheilende Mittel, Gefäßschutzmittel, antibakterielle Mittel, antifungische Mittel, die Haut konditionierende Mittel, desensibilisierende Mittel und immunomodulierende Mittel.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix magnetisierbare oder magnetische Teilchen enthält.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der mit der Matrix in Kontakt befindlichen Schichten (I; III) aus einem Vlies besteht.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die haftende Matrix (II) zwischen zwei Vliesschichten (I; III) gelegen ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Innen- oder Außenseiten der Hülle verschiedene Rauheiten haben.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten (I; III) verschiedene Porositäten haben.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten (I; III) verschiedene Farben haben.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schichten (I; III) verschiedene Dicken haben.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle auf einer Seite eine heißsiegelbare Beschichtung (110) aufweist.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß diese Beschichtung auf einer Seite eines Vlieses vorgesehen ist, das über die andere Seite mit der haftenden Matrix verbunden ist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundstruktur eine undurchlässige oder partiell undurchlässige Schicht (115) aufweist.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die undurchlässige oder partiell undurchlässige Schicht zwischen der Matrix und dem Äußeren der Hülle vorgesehen ist.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundstruktur mindestens zwei nebeneinander oder übereinander angeordnete haftende Matrizes (IIa, IIb, IIc, IId, IIe, IIf) mit gleichen oder verschiedenen Zusammensetzungen aufweist.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundstruktur die folgende Überlagerung von Schichten in dieser Reihenfolge aufweist: eine erste für das Lösungsmittel durchlässige Schicht (I), eine erste haftende Matrix (IIa), eine zweite haftende Matrix (IIb) und eine zweite für das Lösungsmittel durchlässige Schicht (III).
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbundstruktur die folgende Überlagerung von Schichten in dieser Reihenfolge aufweist: eine erste durchlässige Schicht (I), eine erste haftende Matrix (IIb), die mindestens einen Wirkstoff enthält, eine undurchlässige Zwischenschicht (115), eine zweite haftende Matrix (IIa), die mindestens einen Wirkstoff enthält, und eine zweite durchlässige Schicht (III), wobei die erste und die zweite haftende Matrix verschiedene Wirkstoffe enthalten.
  32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (11, 12) ausgebildet ist, um eine bevorzugte Diffusion des Wirkstoffs auf eine Seite der Hülle zu zu gestatten.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie ausgebildet ist, um eine bevorzugte Diffusion des Wirkstoffs auf das Innere der Hülle zu zu gestatten.
  34. Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung zur Behandlung eines Teils des Körpers nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend die folgenden Schritte: – Liefern mindestens einer Folie (11, 12; 21, 22; 21'; 31; 41, 42; 61, 62), die eine Verbundstruktur besitzt, die mindestens eine haftende Matrix (II) umfaßt, die zwischen zwei Schichten (I; III) vorgesehen ist, von denen mindestens eine für ein Lösungsmittel durchlässig ist, wobei diese beiden Schichten mit der haftenden Matrix bleibend verbunden sind, wobei letztere mindestens einen in dem Lösungsmittel löslichen Wirkstoff enthält, wobei der Wirkstoff im gelösten Zustand auf mindestens einer Seite der Folie freigesetzt werden kann, – Zusammenfalten und Zusammenfügen der Folie oder Formen der Folie zu einer Tasche oder Zusammenfügen der Folie mit mindestens einer anderen Folie, so daß eine Hülle geschaffen wird, die einen Hohlraum aufweist, der die Einführung eines Teils des Körpers gestattet.
  35. Verfahren zur kosmetischen Behandlung eines Teils des Körpers, umfassend den folgenden Schritt: – Einführen des zu behandelnden Teils des Körpers in den Hohlraum der Hülle einer gemäß einem der Ansprüche 1 bis 33, ausgenommen Anspruch 17, ausgebildeten Behandlungsvorrichtung vor oder nach der Einführung des Lösungsmittels.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß man zwischen der Hülle und dem in ihr Inneres eingeführten Teil des Körpers eine Massagebewegung erzeugt.
  37. Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle nach einer ersten Behandlung gewendet wird und die Behandlung mit der gewendeten Hülle wieder begonnen wird.
  38. Handschuh zur Behandlung der Hände, bestehend aus der Hülle einer Vorrichtung, wie sie in einem der Ansprüche 1 und 2 und 4 bis 33 definiert ist.
  39. Handschuh nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens ein hydratisierendes Mittel enthält.
  40. Handschuh nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens ein Mittel gegen Schrunden, ein Mittel gegen Herpes, ein Pflegemittel für Verbrennungen, ein Mittel gegen Ekzeme oder ein die Wundheilung förderndes Mittel enthält.
  41. Verfahren zur kosmetischen Behandlung der Hände, umfassend den folgenden Schritt: – Einführen der Hand in einen Handschuh, wie er in einem der Ansprüche 38 und 39 ohne die Rückbeziehung auf den Anspruch 17 definiert ist, vor oder nach der Einführung des Lösungsmittels.
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