DE60209908T2 - Zahnreinigungsvorrichtung - Google Patents

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DE60209908T2
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DE
Germany
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cleaning device
tooth cleaning
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tongue
tooth
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Michele Bernini
Tommaso Ravasini
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    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
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    • A46B9/026Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups where the surface of the brush body or carrier is not in one plane, e.g. not flat
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
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    • A46B5/04Brush bodies; Handles integral with brushware shaped as gloves or finger-stalls or other special holding ways, e.g. by the tongue
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    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/04Arranged like in or for toothbrushes
    • A46B9/045Arranged like in or for toothbrushes specially adapted for cleaning a plurality of tooth surfaces simultaneously
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures

Description

  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Zahnpflege und im Besonderen eine Zahnreinigungsvorrichtung, die im Mund behalten und verschoben werden kann, ohne dass sie vom Benutzer mit der Hand gehalten werden muss.
  • BESCHREIBUNG DES STANDES DER TECHNIK
  • Während der letzten Jahre ist Verfahren für die Erhaltung der Zähne, der Kieferstruktur und des Zahnfleisches verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet worden, damit sie bis zum fortgeschrittenen Alter und möglichst während des gesamten Lebens einer Person in gutem Zustand gehalten werden können. Da die Zahngesundheit in starkem Maße von der Zahnpflege abhängt, wird im Besonderen nachdrücklich empfohlen, die Zähne oft zu putzen, und möglichst nach jeder Mahlzeit.
  • Die verbreitetsten Verfahren und Vorrichtungen für die Zahnpflege, wie zum Beispiel mit der Hand gehaltene Zahnbürsten und Zahnpaste, erfordern jedoch das Vorhandensein von Wasser und eines Ausgusses oder Waschbeckens, und dies verhindert, dass Personen eine Zahnreinigung in allen jenen Situationen vornehmen, in denen Wasser und/oder die erforderlichen Vorrichtungen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.
  • Heutzutage wird es immer üblicher, dass die Menschen den größten Teil des Tages außerhalb ihrer Wohnungen verbringen und mehrere schnelle Mahlzeiten einnehmen, während der Arbeitszeit, während sie reisen (zum Beispiel während eines Fluges), oder während sie ähnlichen Geschäfts- oder Freizeittätigkeiten nachgehen.
  • In all diesen Situationen sowie in anderen alltäglichen Situationen wäre es höchst wünschenswert und nützlich, die Gelegenheit zur Zahnpflege zu haben, nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch um für einen frischen Atem zu sorgen.
  • Jedoch bringen Zeitmangel sowie andere übliche Umstände die Menschen sehr oft dazu, nicht die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine angemessene Zahnhygiene vorzunehmen.
  • Darüber hinaus erfordert das Aufbringen von Zahnpaste auf eine traditionelle Zahnbürste den Einsatz beider Hände und stellt eine nahezu unüberwindliche Aufgabe für Personen mit eingeschränkter oder fehlender Beweglichkeit des Oberkörpers, d.h. für Halbinvaliden, dar.
  • Hinzu kommt, dass, obwohl in den letzten Jahren den Problemen und/oder den Bedürfnissen von Behinderten (zum Beispiel Personen in Rollstühlen) zunehmende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, viele öffentliche Toiletten und/oder Waschräume für Behinderte immer noch nicht leicht zugänglich sind oder, selbst wenn sie zugänglich sind, nicht angemessen ausgestattet sind, so dass Behinderte oft daran gehindert werden, sich in öffentlichen Waschräumen ihre Zähne zu putzen.
  • Für die Überwindung dieser Unbequemlichkeiten sind auf dem Fachgebiet viele Lösungen vorgeschlagen worden, um es Menschen zu ermöglichen, sich in jeder Situation des täglichen Lebens die Zähne putzen zu können.
  • Es ist zum Beispiel vorgeschlagen worden, Kaugummi als ein Hilfsmittel für das Zähneputzen zu benutzen; dies hat den Vorteil, dass Wasser und ein Waschbecken nicht benötigt werden, jedoch sorgt Kaugummi nicht für einen sehr guten Grad der Reinigung der Zähne, im Besonderen dort, wo die Zähne an das Zahnfleisch angrenzen.
  • Mehrere Arten von ohne Hände zu gebrauchenden Bürsten oder Bürsten-Bällen sind ebenfalls vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtungen sind für die Einführung in den Mund bestimmt, sie sollen gekaut werden, wobei die sich daraus erstreckenden Borsten die Zahnflächen reinigen. Eine dieser Vorrichtungen wird in der Patentanmeldung GB 2 351 015 offengelegt, die am 20. Dezember 2000 veröffentlicht wurde. Diese Vorrichtung weist einen elastischen, zusammenquetschbaren, hohlen kugelartigen Ball bei ihrer grundsätzlichen Ausführungsform auf, mit kurzen Borsten, die sich nach außen erstrecken, so dass der Benutzer den Ball kauen kann, während die Bürste seine Zähne reinigt; der hohle Ball ist perforiert und enthält Zahnpaste, welche dispergiert wird, wenn der Ball gekaut wird.
  • Dies mag zwar irgendwie praktisch sein, jedoch haben sich die durch die Verwendung der Kau-Bälle dieser Art erzielten Reinigungsergebnisse zum größten Teil als unbefriedigend erwiesen. Dies beruht im Besonderen auf der Tatsache, dass, wenn der Ball gekaut wird, nur die Kaufläche der Zähne gereinigt wird, während Nahrungsmittelreste zwischen den Zähnen nicht beseitigt werden. Darüber hinaus wird der Ball an vordefinierten Positionen zwischen den Zähnen gekaut, abhängig von der Art des Kauens, an welche der Benutzer gewöhnt ist; der Ball wird nicht im gesamten Mund herum verschoben, wodurch mehrere Orte verbleiben, die von der Reinigungsaktion des Balls ausgeschlossen werden.
  • Ein weiteres Beispiel einer Zahnreinigungsvorrichtung, die so eingerichtet ist, dass sie im Mund mittels der Zunge verschoben wird, ist aus dem Dokument DE 10033849 bekannt.
  • Angesichts dieser Situation wäre es höchst wünschenswert, eine verbesserte Zahnreinigungsvorrichtung zur Verfügung zu haben, welche die Nachteile des Standes der Technik überwindet oder zumindest teilweise einschränkt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung eine Reinigungsvorrichtung ohne Gebrauch der Hände, die problemlos im gesamten Mund herum verschoben werden kann und somit die Erzielung ausgezeichneter Reinigungsergebnisse erlaubt.
  • Im Besonderen ermöglicht die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung die wirksame Entfernung und/oder Verhinderung von Zahnbelag.
  • Darüber hinaus macht es die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung möglich, dass Zähne gereinigt werden, während alltäglichen Beschäftigungen nachgegangen wird, und sie ist daher von praktischem Nutzen und nicht zeitaufwändig.
  • Darüber hinaus erfordert die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung nicht den Gebrauch der Hände und/oder Arme, und sie kann daher bequem von Behinderten ohne Beweglichkeit des Oberkörpers benutzt werden.
  • Für die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung wird kein Wasser benötigt, und sie kann weggeworfen werden, sobald der Reinigungsprozess abgeschlossen ist.
  • Schließlich kann die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung so geformt werden, dass sie den besonderen Erfordernissen des Benutzers entspricht. Der Benutzer kann die am meisten bevorzugte Form auswählen, was es ermöglicht, dass die Zahnreinigungsvorrichtung wirksam im gesamten Mund herum verschoben wird. Die Form kann selbst während des Reinigungsprozesses verändert werden, was es dem Benutzer ermöglicht, verschiedene Reinigungszwecke während eines einzigen Reinigungsverfahrens zu verfolgen.
  • Zu diesem Zweck betrifft die vorliegende Erfindung gemäß einer ersten Ausführungsform, wie in Anspruch 1 beansprucht, eine Zahnreinigungsvorrichtung, welche einen Hauptkörper und eine Vielzahl von Borsten, die vom Hauptkörper getragen werden, umfasst, wobei die Zahnreinigungsvorrichtung eine Eingriffseinrichtung umfasst, die so eingerichtet ist, dass sie in Eingriff mit der Zunge kommt und es ermöglicht, dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge innerhalb des Mundes verschoben wird. Darüber hinaus ist der Hauptkörper so eingerichtet, dass er eine dispergierbare Substanz aufnimmt, die auf natürliche Weise während der Benutzung dispergiert wird. Im Besonderen ist der Hauptkörper mit der dispergierbaren Substanz imprägniert.
  • Vorzugsweise kann die dispergierbare Substanz aus einer Geschmackstoffsubstanz oder einer Zahnpaste oder einer therapeutischen Substanz ausgewählt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 5 beansprucht, ist der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung ein hohler Körper, der einen inneren Hohlraum umfasst, welcher einen Aufnahmeabschnitt bildet, der so eingerichtet ist, dass er zumindest einen Abschnitt der Zunge aufnimmt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 9 beansprucht, begrenzt der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung ein Durchgangsloch.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 10 beansprucht, hat der Hauptkörper eine ringartige oder ringröhrenartige Form.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 18 beansprucht, ist der Hauptkörper verformbar, so dass er so geformt werden kann, dass er Eingriffseinrichtungen bildet, die so eingerichtet sind, dass sie in Eingriff mit der Zunge kommen und die Verschiebung der Zahnreinigungsvorrichtung im Mund mittels der Zunge ermöglichen.
  • Im Besonderen umfasst gemäß der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 21 beansprucht, der Hauptkörper der Zahnreinigungsvorrichtung einen flachen Streifen, der so eingerichtet ist, dass er verformt werden kann, um einen Aufnahmeabschnitt zu bilden, der so eingerichtet ist, dass er zumindest einen Abschnitt der Zunge aufnimmt.
  • Gemäß der weiteren bevorzugten Ausführungsformen, wie in einem der Ansprüche 22 bis 24 beansprucht, kann der flache Streifen zu einem Körper verformt werden, der eine annähernd zylindrische Form, eine Fingerhutform oder eine kugelartige Form aufweist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 25 beansprucht, umfasst der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung einen länglichen Körper mit einer annähernd trommelartigen Form.
  • Der längliche Hauptkörper kann zum Beispiel zu einem annähernd ringförmigen oder ringröhrenförmigen Körper oder zu einem annähernd viereckig geformten Körper oder zu einem vieleckartigen Körper mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten verformt werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung mit einer flüssigen dispergierbaren Substanz gefüllt, welche während des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch, die im Körper ausgebildet sind, freigesetzt wird.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 35 beansprucht, wird der Hauptkörper der Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung durch ein elastisches Material gebildet, und ein Faden oder eine Schnur werden so bereitgestellt, dass sie vom Benutzer mit der Hand gehalten werden, wodurch ein unbeabsichtigtes Aufnehmen der Zahnreinigungsvorrichtung verhindert wird. Vorzugsweise wird das elastische Material aus Gummi, Silikon oder Harz ausgewählt.
  • Darüber hinaus ist gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 37 beansprucht, der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung inert, nicht-toxisch und für Speichel undurchlässig.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 38 beansprucht, wird eine Haftungsverbesserungseinrichtung bereitgestellt, um das Haftvermögen der Zunge am Hauptkörper zu verbessern. Vorzugsweise umfasst die zusätzliche Verbesserungseinrichtung elastische Vorsprünge, die sich vom Hauptkörper aus erstrecken.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wie in Anspruch 42 beansprucht, ist die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung in eine Süßigkeit oder ein Bonbon oder dergleichen aus dispergierbarem Material eingebettet, das so eingerichtet ist, dass es durch den menschlichen Speichel und/oder durch Kauen aufgelöst wird.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung werden in den beigefügten Ansprüchen definiert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Vorteile, Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in den beigefügten Ansprüchen definiert, und sie werden offensichtlicher werden mit der nachfolgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, bei denen identische oder entsprechende Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet werden. Im Besonderen zeigen die Zeichnungen Folgendes:
  • 1a bis 1f betreffen eine ringförmige oder ringröhrenförmige Zahnreinigungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2a bis 2d beschreiben einige bevorzugte Formen des Hauptkörpers der Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 3a bis 3d betreffen weitere bevorzugte Ausführungsformen der Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
  • 4a bis 4d stellen entsprechende Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung dar, wobei der Hauptkörper eine hohle, kugelartige Form hat;
  • 5a bis 5d betreffen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei der Hauptkörper einen verformbaren länglichen, trommelartigen Hauptkörper umfasst;
  • 6a bis 6d beschreiben einige bevorzugte Querschnittsformen des länglichen, trommelartigen Hauptkörpers von 5a bis 5d;
  • 7a bis 7d betreffen eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung, wobei der Hauptkörper einen verformbaren flachen Streifen umfasst;
  • 8a bis 8e beschreiben einige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung, die eine Haftungsverbesserungseinrichtung umfassen;
  • 9a bis 9e stellen entsprechende Beispiele von Borsten dar, die auf dem Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung bereitgestellt werden können.
  • 10a bis 10c beschreiben entsprechende Beispiele, bei denen die erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung in ein Bonbon aus einem dispergierbaren Material eingebettet ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wird zwar unter Bezugnahme auf die Ausführungsformen beschrieben, wie sie in der nachfolgenden detaillierten Beschreibung sowie in den Zeichnungen veranschaulicht werden, jedoch versteht es sich, dass die nachfolgende detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht die Absicht haben, die vorliegende Erfindung auf die besonderen offengelegten veranschaulichenden Ausführungsformen zu beschränken, sondern die beschriebenen veranschaulichenden Ausführungsformen dienen nur als Beispiel der verschiedenen erfindungsgemäßen Ausführungsformen, deren Schutzumfang durch die beigefügten Ansprüche begrenzt wird.
  • Nachfolgend wird, unter Bezugnahme auf die 1a bis 1f und 2a bis 2d, eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung beschrieben.
  • 1a stellt eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung dar, während die 1b bis 1f entsprechende Querschnittsansichten betreffen. In 2a bis 2d werden einige Beispiele von entsprechenden Ausführungsformen gezeigt, die unterschiedliche Formen aufweisen.
  • Wie in 1a abgebildet ist, umfasst die erste erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung 1 einen Hauptkörper 2 und Borsten 3, die sich auf dem Hauptkörper 2 befinden. Der Hauptkörper 2 definiert ein Durchgangsloch 4, das so eingerichtet ist, dass es zumindest den Endabschnitt der menschlichen Zunge aufnimmt, was es der Zahnreinigungsvorrichtung 1 ermöglicht, von der Zunge in Eingriff genommen zu werden, um innerhalb des Mundes rund herum verschoben zu werden. Wenn die Zahnreinigungsvorrichtung vom Benutzer in den Mund hinein verschoben wird, kommen die Borsten 3 in Kontakt mit den Zähnen und dem Zahnfleisch, um Lebensmittelpartikel zu entfernen. Sobald der Reinigungsprozess abgeschlossen worden ist, wird die Zahnreinigungsvorrichtung 1 weggeworfen.
  • Das Durchgangsloch 4 macht es möglich, dass die Zahnreinigungsvorrichtung 1 von der Zunge in Eingriff genommen wird, was es für den Benutzer leicht macht, die Zahnreinigungsvorrichtung 1 im Inneren des Mundes rund herum zu verschieben. Vorzugsweise umfasst die Zahnreinigungsvorrichtung 1 einen Eingriffsabschnitt, der so eingerichtet ist, dass er von der Zunge in Eingriff genommen wird, wobei der Eingriffsabschnitt frei von den Borsten gehalten wird; zum Beispiel umfasst bei der besonderen Ausführungsform, die in 1b dargestellt wird, der Hauptkörper 2 eine zylindrische Fläche 5, welche dem Durchgangsloch 4 zugewandt ist. Wie aus 1b ersichtlich ist, werden auf der zylindrischen Fläche 5 keine Borsten bereitgestellt, um es der Zunge zu ermöglichen, problemlos in das Durchgangsloch 4 hinein aufgenommen zu werden. In der Tat könnten es Borsten auf der zylindrischen Fläche 5 lästig oder beschwerlich machen, die Zahnreinigungsvorrichtung 1 mit der Zunge in Eingriff zu nehmen.
  • Der Hauptkörper 2 der Zahnreinigungsvorrichtung 1 kann mehrere bevorzugte Querschnittsformen aufweisen; zum Beispiel kann, wie aus 1b ersichtlich ist, die Querschnittskontur des Hauptkörpers 2 einen geradlinigen Abschnitt umfas sen, welcher der oben offengelegten zylindrischen Fläche 5 entspricht, und einen gekrümmten Abschnitt 5', der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt. Andere Querschnittsformen fallen in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung, wie dies aus den 1c bis 1f ersichtlich ist, wobei der Klarheit halber die Borsten weggelassen worden sind; zum Beispiel kann, wie in 1e dargestellt ist, ein ringförmiger oder ringröhrenförmiger Hauptkörper 2 realisiert werden, wobei der ringförmige Körper eine kreisartige Querschnittsform aufweist. Alternativ kann der ringförmige Hauptkörper 2 der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung eine ovale Querschnittsform aufweisen, wie dies in 1c und 1d dargestellt wird. Bei der besonderen Ausführungsform von 1c hat der Hauptkörper 2 eine Querschnittsform, die in vertikaler Richtung in Bezug auf den Hauptkörper 2 verlängert ist. Bei der besonderen Ausführungsform, die in 1d dargestellt wird, hat der ringförmige Hauptkörper 2 eine ovale Querschnittsform, die in horizontaler Richtung in Bezug auf den Hauptkörper 2 verlängert ist. Schließlich kann der ringförmige Hauptkörper 2, wie in 1f dargestellt wird, eine vieleckähnliche Querschnittsform aufweisen. Bei der besonderen Ausführungsform, die in 1f dargestellt wird, umfasst die Vieleckquerschnittsform acht Seiten. Jedoch kann entsprechend den Umständen jede Vieleckform mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten ausgewählt werden.
  • Wie detaillierter unter Bezugnahme auf 8a bis 8e beschrieben werden wird, kann die Zahnreinigungsvorrichtung 1 mit einer Haftungsverbesserungseinrichtung versehen werden, die so eingerichtet ist, dass sie die Haftung der Zunge am Hauptkörper verbessert. Zum Beispiel können bei der besonderen Ausführungsform, die in 1b dargestellt wird, elastische Vorsprünge auf der zylindrischen Fläche 5 oder auf jenem Abschnitt des Hauptkörpers bereitgestellt werden, der dafür bestimmt ist, in Eingriff mit der Zunge genommen zu werden.
  • In 2a bis 2d wird der Hauptkörper 2 als verschiedene Formen aufweisend dargestellt. Zum Beispiel hat in 2a der Hauptkörper 2 eine vieleckähnliche Form, die ein vieleckähnliches Durchgangsloch 4 begrenzt, während in 2b der vieleckförmige Hauptkörper 2 ein kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt. Wie in 2c dargestellt wird, kann der Hauptkörper 2 ebenfalls eine Viereckform aufweisen, die ein viereckiges Durchgangsloch 4 begrenzt, oder, wie in 2d dar gestellt wird, kann der Hauptkörper 2 alternativ eine Viereckform aufweisen, welche ein kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt.
  • Es versteht sich, dass andere Formen, die in den Abbildungen nicht dargestellt werden, in den Schutzumfang der Erfindung fallen, und dass die angegebenen Beispiele nicht beabsichtigen, die vorliegende Erfindung zu beschränken, sondern dass sie lediglich als Beispiel für die verschiedenen Formen dienen, welche die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung aufweisen kann.
  • Es versteht sich ebenfalls, dass alle die verschiedenen Formen, die in 2a bis 2d dargestellt werden, mit jeder der Querschnittsformen kombiniert werden können, die in 1a bis 1f dargestellt werden. Der vieleckförmige Hauptkörper 2 von 2a kann zum Beispiel eine kreisartige Querschnittsform aufweisen, wie sie in 1e dargestellt wird, oder selbst eine ovale Querschnittsform, wie sie in einer der 1c und 1d dargestellt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Hauptkörper 2 der Zahnreinigungsvorrichtung so eingerichtet, dass er eine dispergierbare Substanz aufnimmt, wie zum Beispiel eine Zahnpaste oder eine Geschmackstoffsubstanz oder eine therapeutische Substanz. Der Hauptkörper 2 kann zum Beispiel mit einer flüssigen dispergierbaren Substanz gefüllt werden, die während des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch (nicht in den Abbildungen gezeigt) freigesetzt wird, die der Körper aufweist. Alternativ kann der Hauptkörper 2 mit der dispergierbaren Substanz imprägniert werden.
  • Der Hauptkörper 2 wird vorzugsweise aus einem elastischen Material ausgebildet, wie zum Beispiel Gummi, Silikon, Harz oder dergleichen.
  • Die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise inert, nicht-toxisch und für Speichel undurchlässig.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 3a bis 3d und 4a bis 4d eine Beschreibung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung gegeben.
  • 3b und 3a betreffen eine Perspektivansicht bzw. eine Querschnittsansicht der Zahnreinigungsvorrichtung. Wie aus den 3b und 3a ersichtlich ist, ist der Hauptkörper 2 gemäß der beschriebenen weiteren Ausführungsform ein hohler Körper, der einen inneren Hohlraum 7 begrenzt, welcher nach außen über eine Aufnahmeöffnung in Verbindung steht. Der innere Hohlraum 7 ist so eingerichtet, dass er zumindest den Endabschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die Zahnreinigungsvorrichtung 1 von der Zunge so in Eingriff genommen werden kann, dass sie vom Benutzer im gesamten Mund herum verschoben werden kann. Wie in den Abbildungen dargestellt ist, kann der innere Hohlraum 7 jede Form aufweisen, die üblich für die Aufnahme des Endabschnitts der Zunge ist. Wie in 3a und 3d dargestellt ist, kann der innere Hohlraum 7 zum Beispiel eine konische Form aufweisen. Alternativ kann, wie in 3c dargestellt ist, der innere Hohlraum 7 eine hohle zylindrische Form haben.
  • Wie oben erwähnt, ist der innere Hohlraum 7 so eingerichtet, dass er von der Zunge in Eingriff genommen werden kann. Um die Haftung der Zunge an der inneren Oberfläche 7' des inneren Hohlraums 7 zu verbessern, kann die innere Oberfläche 7' mit einer Haftungsverbesserungseinrichtung, wie zum Beispiel elastische Vorsprünge 8, wie sie in 8a dargestellt sind, versehen sein.
  • Alternativ wird die innere Oberfläche 7' freigehalten von der Haftungsverbesserungseinrichtung, jedoch wird eine Form für den inneren Hohlraum ausgewählt, die es gestattet, dass eine Art Vakuumeffekt erzielt wird, damit die Zahnreinigungsvorrichtung bequem im gesamten Inneren des Mundes herum verschoben werden kann.
  • Auch die äußere Form kann den Umständen entsprechend ausgewählt werden, wie aus 3c und 3d ersichtlich ist. In 3c wird der Hauptkörper 2 mit einer hohlen zylindrischen Form dargestellt, während in 3d der Hauptkörper 2 mit einer Fingerhutform dargestellt wird.
  • Zum Zwecke der Klarheit werden in 3b die Borsten 3 so dargestellt, dass sie lediglich teilweise die äußere Oberfläche des Hauptkörpers 2 bedecken. Wie je doch aus 3a ersichtlich ist, werden die Borsten 3 vorzugsweise so bereitgestellt, dass sie die gesamte äußere Oberfläche des Hauptkörpers 2 bedecken. Wie aus 3a ersichtlich ist, werden der Rand des inneren Hohlraums 7 sowie die innere Oberfläche 7' des inneren Hohlraums 7 vorzugsweise frei von Borsten gehalten. In der Tat könnte die Bereitstellung der Borsten auf dem Rand oder sogar auf der inneren Oberfläche 7' des inneren Hohlraums 7 es unbequem oder lästig machen, die Zahnreinigungsvorrichtung mit der Zunge in Eingriff zu nehmen.
  • Wie in 4a bis 4b dargestellt wird, kann der Hauptkörper 2 ebenfalls eine kugelartige hohle Form aufweisen, welche einen inneren Hohlraum 7 einer vordefinierter Form begrenzt. Der innere Hohlraum 7 kann zum Beispiel, wie in 4c dargestellt ist, eine hohle kugelartige Form haben. Alternativ kann der innere Hohlraum 7, wie in 4d dargestellt ist, eine konische Form haben. Wiederum werden in der Seitenansicht von 4a sowie in der Draufsicht von 4b aus Gründen der Klarheit die Borsten so dargestellt, dass sie lediglich teilweise die äußere Oberfläche des Hauptkörpers 2 bedecken, jedoch werden die Borsten 3 vorzugsweise so bereitgestellt, dass sie die gesamte äußere Oberfläche des Hauptkörpers 2 abdecken. In gleicher Weise, wie dies bei der in 3a bis 3d dargestellten Zahnreinigungsvorrichtung der Fall ist, wird der Rand des inneren Hohlraums 7 der kugelartigen Zahnreinigungsvorrichtung, die in 4a bis 4d dargestellt wird, normalerweise frei von Reinigungsborsten gehalten, und Haftungsverbesserungseinrichtungen, wie zum Beispiel elastische Vorsprünge, können auf dem Rand des inneren Hohlraums 7 sowie auf der inneren Oberfläche 7' des inneren Hohlraums 7 bereitgestellt werden.
  • Natürlich kann ebenfalls der Hauptkörper 2 der Zahnreinigungsvorrichtung der Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf 3a bis 3d und 4a bis 4d beschrieben wird, so eingerichtet werden, dass er eine dispergierbare Substanz aufnimmt, wie zum Beispiel eine erfrischende Substanz oder eine Geschmackstoffsubstanz, eine Zahnpaste oder eine therapeutische Substanz. Diese dispergierbare Substanz kann entweder in den Hauptkörper 2 gefüllt werden, um während des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch freigesetzt zu werden, die im Hauptkörper 2 bereitgestellt sind (in den Abbildungen nicht gezeigt), oder der Hauptkörper 2 kann mit der dispergierbaren Substanz imprägniert werden.
  • Vorzugsweise werden Gummi, Silikon oder Harz oder dergleichen als Materialien für die Ausbildung des Hauptkörpers 2 ausgewählt, wobei der Hauptkörper 2 nicht-toxisch, inert und für Speichel undurchlässig ist.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung werden nachstehend unter Bezugnahme auf 5a bis 5d, 6a bis 6d und 7a bis 7d beschrieben. Gemäß den bevorzugten Ausführungsformen ist der Hauptkörper 2 der Zahnreinigungsvorrichtung 1 ein verformbarer Körper, d.h. ein Körper, der zu jeder bevorzugten Form verformt werden kann. Im Besonderen kann die Zahnreinigungsvorrichtung zu dem Zweck verformt werden, dass sie von der Zunge leicht in Eingriff genommen werden kann, was es ermöglicht, dass sie mittels der Zunge im gesamten Mund herum verschoben werden kann.
  • Bei der besonderen Ausführungsform, die in 5a bis 5d dargestellt wird, hat der Hauptkörper 2 eine längliche trommelartige Form. Alternativ, wie in 7a bis 7d dargestellt wird, kann der Hauptkörper 2 einen flachen, vergrößerten Streifen umfassen. Bei den 5b bis 5d werden einige Beispiele der Art und Weise gegeben, in welcher der längliche trommelartige Hauptkörper 2 von 5e so verformt werden kann, dass er von der Zunge leicht in Eingriff genommen werden kann. Zum Beispiel kann, wie dies in 5b gezeigt wird, der längliche trommelartige Körper 2 zu einem ringförmigen Ring verformt werden, der ein kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt. Alternativ kann der Hauptkörper 2 so verformt werden, das er ein längliches Durchgangsloch 4 definiert, wie in 5d dargestellt ist. Als ein weiteres Beispiel kann der Hauptkörper 2 zu einer Hufeisenform verformt werden, wie in 5c dargestellt ist.
  • Der längliche trommelartige Hauptkörper 2 kann jede bevorzugte Querschnittsform aufweisen, die in 6a bis 6d dargestellt ist. Wie in 6a dargestellt ist, kann der Hauptkörper zum Beispiel eine flache Oberfläche 5 umfassen, und die Querschnittskontur des trommelartigen Hauptkörpers 2 kann einen geradlinigen Abschnitt umfassen, der der flachen Oberfläche entspricht, und einen gekrümm ten Abschnitt 5', der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt. Alternativ kann der trommelartige Hauptkörper 2 eine kreisartige Querschnittsform (in den 6a bis 6d nicht gezeigt) oder eine ovale Querschnittsform, wie in 6c gezeigt ist, aufweisen, oder eine vieleckartige Querschnittsform mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten, wie sie in 6b und 6d dargestellt ist.
  • In derselben Art und Weise, wie im Fall der oben beschriebenen ersten Ausführungsform, wird ein Abschnitt des trommelartigen Hauptkörpers 2 vorzugsweise frei von kreisartigen Borsten gehalten, damit der Benutzer mühelos einen Eingriffnahme-Abschnitt realisieren kann, der nicht von Reinigungsborsten bedeckt ist und der so eingerichtet ist, dass er von der Zunge in Eingriff genommen werden kann.
  • In dem Fall, wenn der verformbare Hauptkörper 2 einen länglichen flachen Streifen umfasst, kann der flache Streifen problemlos zu einer röhrenartigen Form verformt werden, die entweder eine kreisartige Querschnittsform haben kann, wie in 7b dargestellt, oder eine längliche ovale Querschnittsform, wie in 7c dargestellt, oder sogar eine hufeisenartige Querschnittsform (nicht in den 7a bis 7d gezeigt). Als weiteres Beispiel kann der flache Streifen 7a zu einem hohlen Körper verformt werden, wie in 7d dargestellt, wobei der hohle Körper eine Form aufweist, welche ungefähr den verschiedenen Formen entspricht, die unter Bezugnahme auf 3a bis 3d und 4a bis 4e beschrieben werden.
  • Offensichtlich kann der verformbare Hauptkörper 2 der vorliegenden Ausführungsform ebenfalls mit einer dispergierbaren Substanz gefüllt werden, wie zum Beispiel eine Geschmackstoffsubstanz oder eine Zahnpaste oder eine therapeutische Substanz, wobei die Substanz während des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch freigesetzt wird, welche der Hauptkörper aufweist. Alternativ kann der verformbare Hauptkörper 2 mit der dispergierbaren Substanz imprägniert werden.
  • Der verformbare Hauptkörper 2 der vorliegenden Ausführungsform ist nichttoxisch, inert und für Speichel undurchlässig.
  • Bei den 8a bis 8e werden Beispiele der Art und Weise gezeigt, in welcher die verschiedenen beschriebenen Ausführungsformen mit Haftungsverbesserungseinrichtungen 8 versehen werden können. Im Besonderen wird in 8a der oben unter Bezugnahme auf 3a bis 3d beschriebene fingerhutartige hohle Körper 2 so dargestellt, dass er elastische Vorsprünge 8 umfasst, die auf der inneren Oberfläche 7' des inneren Hohlraums 7 angeordnet sind. In 8b wird der verformbare längliche trommelartige Hauptkörper 2 so dargestellt, dass er mit den elastischen Vorsprüngen 8 ausgestattet ist, welche eine flache Oberfläche 5 des Hauptkörpers bedecken. Als weiteres Beispiel betrifft 8c eine Querschnittsansicht eines ringförmigen Hauptkörpers 2, wobei die elastischen Vorsprünge 8 so bereitgestellt worden sind, dass sie dem Durchgangsloch 4 zugewandt sind. Die elastischen Vorsprünge 8 können jede bevorzugte Form aufweisen, wie sie in 8e und 8d dargestellt sind.
  • Schließlich werden unter Bezugnahme auf 9a bis 9c Beispiele von Reinigungsborsten gezeigt, mit denen die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ausgestattet sein kann. Wie aus 9a ersichtlich ist, können die Reinigungsborsten zwei unterschiedliche Längen aufweisen. Die Reinigungsborsten können ebenfalls in Büscheln angeordnet sein, wie dies in 9b und 9c gezeigt wird. Schließlich können sich die Borsten, wie in 9c gezeigt wird, in einem Winkel vom Hauptkörper aus erstrecken.
  • Vorzugsweise umfasst das Material, aus welchem die Borsten ausgebildet sind, Nylon.
  • Alle oben beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung können mit einem Stück Watte oder einem Faden oder sogar mit einer Schnur (nicht in den Abbildungen gezeigt) versehen sein, um durch den Benutzer mit der Hand gehalten zu werden und um eine unbeabsichtigte Aufnahme zu vermeiden; dies ist besonders zweckmäßig, wenn die Zahnreinigungsvorrichtung von Kindern benutzt wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung in eine Süßigkeit oder in ein Bonbon oder dergleichen eingebettet sein; nachdem sie in den Mund eingebracht worden ist, wird das Material, welches die Süßigkeit oder das Bonbon ausbildet, durch den Speichel oder durch Kauen aufgelöst. Sobald das Bonbon aufgelöst worden ist, wird die Zahnreinigungsvorrichtung im gesamten Mund herum verschoben, und ein Reinigungsprozess, wie oben beschrieben, kann vorgenommen werden.
  • Das Bonbon oder die Süßigkeit kann eine Geschmackstoffsubstanz oder eine therapeutische Substanz umfassen, während zuckerhaltige Materialien vorzugsweise vermieden werden.
  • In 10a bis 10c werden entsprechende Beispiele dargestellt, bei denen die Zahnreinigungsvorrichtungen von 1a, 3a bzw. 5a in einem Bonbon 9 aus einem dispergierbaren Material eingebettet sind.
  • Zum Abschluss wird eine erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung offenbart, welche die folgenden Vorteile und/oder Unterschiede in Bezug auf Zahnreinigungsvorrichtungen des Standes der Technik zeigt.
  • Die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung ist nicht dazu bestimmt, gekaut zu werden, sondern die Reinigungsaktion wird dadurch bewirkt, dass die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge im gesamten Inneren des Mundes herum verschoben wird.
  • Zu diesem Zweck umfasst die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung eine Eingriffseinrichtung, um von der Zunge in Eingriff genommen zu werden. Durch das Verschieben der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung im gesamten Inneren des Mundes herum wird nicht nur die Kaufläche der Zähne gereinigt, sondern Lebensmittelpartikel werden wirksam aus den Taschen zwischen den Zähnen entfernt, das Zahnfleisch wird stimuliert und Zahnbelag wird in angemessener Weise entfernt.
  • Die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung kann in jeder Situation verwendet werden, in der Wasser nicht unmittelbar zur Verfügung steht, und sie kann weggeworfen werden, sobald sie benutzt worden ist.
  • Die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung kann bequem von Invaliden oder Behinderten verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung gestattet es, dass ein gründliches Reinigungsprogramm in einer Weise ausgeführt wird, die nicht zeitaufwändig ist, und sie kann daher zweckmäßig von Leuten benutzt werden, die so beschäftigt sind, dass sie sich nicht gern die Zeit zur Zahnpflege nehmen.
  • Natürlich kann eine große Anzahl von Änderungen und Veränderungen an den oben beschriebenen Ausführungsformen vorgenommen werden. Es versteht sich daher ebenfalls von selbst, dass die Ansprüche, einschließlich aller Äquivalente, dazu bestimmt sind, den Schutzumfang der Erfindung zu definieren. Schließlich sind die hier gezeigten und beschriebenen Formen und/oder Gestaltungen der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen auszulegen.

Claims (42)

  1. Zahnreinigungsvorrichtung (1), die einen Hauptkörper (2) und eine Vielzahl von Borsten (3) umfasst, die durch den Hauptkörper getragen werden, wobei die Zahnreinigungsvorrichtung eine Eingriffseinrichtung (4, 7) umfasst, die so eingerichtet ist, dass sie mit der menschlichen Zunge in Eingriff kommt und es ermöglicht, die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund zu verschieben; der Hauptkörper so eingerichtet ist, dass er eine dispergierbare Substanz aufnehmen kann, die bei Benutzung auf natürliche Weise dispergiert wird; und die Zahnreinigungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass: der Hauptkörper mit der dispergierbaren Substanz imprägniert ist.
  2. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dispergierbare Substanz aus einer Geschmackstoffsubstanz, einer Zahnpaste oder einer therapeutischen Substanz ausgewählt wird.
  3. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffseinrichtung einen Aufnahmeabschnitt (4, 7) umfasst, der so eingerichtet ist, dass er wenigstens einen Abschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund verschoben werden kann.
  4. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeabschnitt eine Aufnahmeöffnung (4) umfasst, die so eingerichtet ist, dass sie wenigstens den Endabschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund verschoben werden kann.
  5. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper ein hohler Körper ist, der einen inneren Hohlraum (7) umfasst, der den Aufnahmeabschnitt bildet, wobei der innere Hohlraum mit der Außenseite über die Aufnahmeöffnung in Verbindung steht.
  6. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper eine annähernd hohle zylindrische Form hat, die einen annähernd zylindrischen Aufnahmeabschnitt bildet.
  7. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd hohle Fingerhutform hat, die einen konischen Aufnahmeabschnitt bildet.
  8. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd kugelartige hohle Form hat, die einen annähernd kugelförmigen Aufnahmeabschnitt bildet.
  9. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper ein Durchgangsloch (4) aufweist, das der Aufnahmeöffnung entspricht.
  10. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd hohle ringröhrenartige Form hat.
  11. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd viereckige Form hat.
  12. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd vieleckige Form mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten hat.
  13. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9–12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine Querschnittsform hat, die annähernd kreisartig ist.
  14. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9–12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd vieleckige Querschnittsform hat.
  15. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9–12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine annähernd vieleckige Querschnittsform mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten umfasst.
  16. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9–12, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine zylindrische Fläche (5) umfasst, die dem Durchgangsloch zugewandt ist.
  17. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper eine Querschnittskontur hat, die durch einen geradlinigen Abschnitt und einen gekrümmten Abschnitt gebildet wird, der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt.
  18. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper (2) verformbar ist, so dass er so geformt werden kann, dass er Eingriffseinrichtungen (4, 7) bildet, die so eingerichtet sind, dass sie mit der menschlichen Zunge in Eingriff kommen, und die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund verschoben werden kann.
  19. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper so verformt werden kann, dass er einen Aufnahmeabschnitt (4, 7) bildet, der so eingerichtet ist, dass er wenigstens einen Abschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund verschoben werden kann.
  20. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper so verformt werden kann, dass er einen Aufnahmeabschnitt bildet, der eine Aufnahmeöffnung (4) umfasst, die so eingerichtet ist, dass sie wenigstens den Endabschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge in dem Mund verschoben werden kann.
  21. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper einen flachen Streifen umfasst, der so eingerichtet ist, dass er verformt werden kann, um den Aufnahmeabschnitt zu bilden.
  22. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der flache Streifen zu einem Körper einer annähernd zylindrischen Form verformt werden kann, der einen annähernd zylindrischen Aufnahmeabschnitt bildet.
  23. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der flache Streifen zu einem Körper einer annähernd fingerhutartigen Form verformt werden kann, der einen konischen Aufnahmeabschnitt bildet.
  24. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der flache Streifen zu einem Körper einer annähernd kugelartigen Form verformt werden kann, die einen annähernd kugelförmigen Aufnahmeabschnitt bildet.
  25. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper einen länglichen Körper einer annähernd trommelartigen Form umfasst, der so eingerichtet ist, dass er so verformt wird, dass er ein Durchgangsloch (4) bildet.
  26. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper zu einem annähernd ringförmigen oder ringröhrenförmigen Körper verformt werden kann.
  27. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper zu einem annähernd viereckig geformten Körper verformt werden kann.
  28. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper zu einem annähernd vieleckig geformten Körper mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten verformt werden kann.
  29. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 25–28, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper eine Querschnittsform hat, die annähernd kreisartig ist.
  30. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 25–28, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper eine annähernd viereckige Querschnittsform hat.
  31. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 25–28, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper eine annähernd vieleckartige Querschnittsform mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten hat.
  32. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 25–28, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper eine plane Fläche (5) umfasst.
  33. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Körper eine Querschnittskontur hat, die durch einen geradlinigen Abschnitt und einen gekrümmten Abschnitt (5) gebildet wird, der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt.
  34. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–33, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper einen Kontaktbereich umfasst, der so eingerichtet ist, dass er mit der Zunge in Kontakt kommt, wobei die Borsten außerhalb des Kontaktbereiches vorhanden sind.
  35. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–34, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper durch ein elastisches Material gebildet wird und ein Faden oder eine Schnur nur so vorhanden ist, dass sie von dem Benutzer mit der Hand gehalten wird, um so unbeabsichtigtes Aufnehmen der Zahnreinigungsvorrichtung zu verhindern.
  36. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material aus Gummi, Silikon oder Harz ausgewählt wird.
  37. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–36, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper inert, nicht-toxisch und für Speichel undurchlässig ist.
  38. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–37, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine Haftverbesserungseinrichtung (8) umfasst, die so eingerichtet ist, dass sie das Haftvermögen der Zunge an dem Hauptkörper verbessert.
  39. Zahnreinigungsvorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftungsverbesserungseinrichtung elastische Vorsprünge umfasst, die sich von dem Hauptkörper erstrecken.
  40. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–39, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten Borsten wenigstens zwei verschiedener Längen umfassen.
  41. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–40, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten Borstenbüschel umfassen.
  42. Zahnreinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–41, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkörper (2) und die Borsten wenigstens teilweise in eine Süßigkeit oder ein Bonbon (9) einer dispergierbaren Substanz eingebettet sind, die so eingerichtet ist, dass sie durch den menschlichen Speichel dispergiert wird.
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