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ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Zahnpflege und im
Besonderen eine Zahnreinigungsvorrichtung, die im Mund behalten
und verschoben werden kann, ohne dass sie vom Benutzer mit der Hand
gehalten werden muss.
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BESCHREIBUNG
DES STANDES DER TECHNIK
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Während der
letzten Jahre ist Verfahren für die
Erhaltung der Zähne,
der Kieferstruktur und des Zahnfleisches verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet worden,
damit sie bis zum fortgeschrittenen Alter und möglichst während des gesamten Lebens einer
Person in gutem Zustand gehalten werden können. Da die Zahngesundheit
in starkem Maße
von der Zahnpflege abhängt,
wird im Besonderen nachdrücklich empfohlen,
die Zähne
oft zu putzen, und möglichst nach
jeder Mahlzeit.
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Die
verbreitetsten Verfahren und Vorrichtungen für die Zahnpflege, wie zum Beispiel
mit der Hand gehaltene Zahnbürsten
und Zahnpaste, erfordern jedoch das Vorhandensein von Wasser und
eines Ausgusses oder Waschbeckens, und dies verhindert, dass Personen
eine Zahnreinigung in allen jenen Situationen vornehmen, in denen
Wasser und/oder die erforderlichen Vorrichtungen nicht unmittelbar
zur Verfügung
stehen.
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Heutzutage
wird es immer üblicher,
dass die Menschen den größten Teil
des Tages außerhalb
ihrer Wohnungen verbringen und mehrere schnelle Mahlzeiten einnehmen,
während
der Arbeitszeit, während
sie reisen (zum Beispiel während
eines Fluges), oder während
sie ähnlichen
Geschäfts-
oder Freizeittätigkeiten
nachgehen.
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In
all diesen Situationen sowie in anderen alltäglichen Situationen wäre es höchst wünschenswert und
nützlich,
die Gelegenheit zur Zahnpflege zu haben, nicht nur aus gesundheitlichen
Gründen,
sondern auch um für
einen frischen Atem zu sorgen.
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Jedoch
bringen Zeitmangel sowie andere übliche
Umstände
die Menschen sehr oft dazu, nicht die erforderlichen Anstrengungen
zu unternehmen, um eine angemessene Zahnhygiene vorzunehmen.
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Darüber hinaus
erfordert das Aufbringen von Zahnpaste auf eine traditionelle Zahnbürste den
Einsatz beider Hände
und stellt eine nahezu unüberwindliche
Aufgabe für
Personen mit eingeschränkter oder
fehlender Beweglichkeit des Oberkörpers, d.h. für Halbinvaliden,
dar.
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Hinzu
kommt, dass, obwohl in den letzten Jahren den Problemen und/oder
den Bedürfnissen von
Behinderten (zum Beispiel Personen in Rollstühlen) zunehmende Aufmerksamkeit
geschenkt worden ist, viele öffentliche
Toiletten und/oder Waschräume
für Behinderte
immer noch nicht leicht zugänglich
sind oder, selbst wenn sie zugänglich
sind, nicht angemessen ausgestattet sind, so dass Behinderte oft
daran gehindert werden, sich in öffentlichen Waschräumen ihre
Zähne zu
putzen.
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Für die Überwindung
dieser Unbequemlichkeiten sind auf dem Fachgebiet viele Lösungen vorgeschlagen
worden, um es Menschen zu ermöglichen,
sich in jeder Situation des täglichen
Lebens die Zähne
putzen zu können.
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Es
ist zum Beispiel vorgeschlagen worden, Kaugummi als ein Hilfsmittel
für das
Zähneputzen
zu benutzen; dies hat den Vorteil, dass Wasser und ein Waschbecken
nicht benötigt
werden, jedoch sorgt Kaugummi nicht für einen sehr guten Grad der
Reinigung der Zähne,
im Besonderen dort, wo die Zähne an
das Zahnfleisch angrenzen.
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Mehrere
Arten von ohne Hände
zu gebrauchenden Bürsten
oder Bürsten-Bällen sind
ebenfalls vorgeschlagen worden. Diese Vorrichtungen sind für die Einführung in
den Mund bestimmt, sie sollen gekaut werden, wobei die sich daraus
erstreckenden Borsten die Zahnflächen
reinigen. Eine dieser Vorrichtungen wird in der Patentanmeldung
GB 2 351 015 offengelegt,
die am 20. Dezember 2000 veröffentlicht
wurde. Diese Vorrichtung weist einen elastischen, zusammenquetschbaren,
hohlen kugelartigen Ball bei ihrer grundsätzlichen Ausführungsform
auf, mit kurzen Borsten, die sich nach außen erstrecken, so dass der
Benutzer den Ball kauen kann, während die
Bürste
seine Zähne
reinigt; der hohle Ball ist perforiert und enthält Zahnpaste, welche dispergiert wird,
wenn der Ball gekaut wird.
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Dies
mag zwar irgendwie praktisch sein, jedoch haben sich die durch die
Verwendung der Kau-Bälle
dieser Art erzielten Reinigungsergebnisse zum größten Teil als unbefriedigend
erwiesen. Dies beruht im Besonderen auf der Tatsache, dass, wenn der
Ball gekaut wird, nur die Kaufläche
der Zähne
gereinigt wird, während
Nahrungsmittelreste zwischen den Zähnen nicht beseitigt werden.
Darüber
hinaus wird der Ball an vordefinierten Positionen zwischen den Zähnen gekaut,
abhängig
von der Art des Kauens, an welche der Benutzer gewöhnt ist;
der Ball wird nicht im gesamten Mund herum verschoben, wodurch mehrere
Orte verbleiben, die von der Reinigungsaktion des Balls ausgeschlossen
werden.
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Ein
weiteres Beispiel einer Zahnreinigungsvorrichtung, die so eingerichtet
ist, dass sie im Mund mittels der Zunge verschoben wird, ist aus
dem Dokument
DE 10033849 bekannt.
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Angesichts
dieser Situation wäre
es höchst wünschenswert,
eine verbesserte Zahnreinigungsvorrichtung zur Verfügung zu
haben, welche die Nachteile des Standes der Technik überwindet
oder zumindest teilweise einschränkt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Im
Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung eine Reinigungsvorrichtung
ohne Gebrauch der Hände,
die problemlos im gesamten Mund herum verschoben werden kann und
somit die Erzielung ausgezeichneter Reinigungsergebnisse erlaubt.
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Im
Besonderen ermöglicht
die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
die wirksame Entfernung und/oder Verhinderung von Zahnbelag.
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Darüber hinaus
macht es die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
möglich,
dass Zähne
gereinigt werden, während
alltäglichen
Beschäftigungen
nachgegangen wird, und sie ist daher von praktischem Nutzen und
nicht zeitaufwändig.
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Darüber hinaus
erfordert die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
nicht den Gebrauch der Hände
und/oder Arme, und sie kann daher bequem von Behinderten ohne Beweglichkeit des
Oberkörpers
benutzt werden.
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Für die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
wird kein Wasser benötigt,
und sie kann weggeworfen werden, sobald der Reinigungsprozess abgeschlossen
ist.
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Schließlich kann
die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
so geformt werden, dass sie den besonderen Erfordernissen des Benutzers entspricht.
Der Benutzer kann die am meisten bevorzugte Form auswählen, was
es ermöglicht,
dass die Zahnreinigungsvorrichtung wirksam im gesamten Mund herum
verschoben wird. Die Form kann selbst während des Reinigungsprozesses
verändert
werden, was es dem Benutzer ermöglicht,
verschiedene Reinigungszwecke während
eines einzigen Reinigungsverfahrens zu verfolgen.
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Zu
diesem Zweck betrifft die vorliegende Erfindung gemäß einer
ersten Ausführungsform,
wie in Anspruch 1 beansprucht, eine Zahnreinigungsvorrichtung, welche
einen Hauptkörper
und eine Vielzahl von Borsten, die vom Hauptkörper getragen werden, umfasst,
wobei die Zahnreinigungsvorrichtung eine Eingriffseinrichtung umfasst,
die so eingerichtet ist, dass sie in Eingriff mit der Zunge kommt
und es ermöglicht,
dass die Zahnreinigungsvorrichtung mittels der Zunge innerhalb des
Mundes verschoben wird. Darüber
hinaus ist der Hauptkörper
so eingerichtet, dass er eine dispergierbare Substanz aufnimmt,
die auf natürliche
Weise während
der Benutzung dispergiert wird. Im Besonderen ist der Hauptkörper mit
der dispergierbaren Substanz imprägniert.
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Vorzugsweise
kann die dispergierbare Substanz aus einer Geschmackstoffsubstanz
oder einer Zahnpaste oder einer therapeutischen Substanz ausgewählt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, wie
in Anspruch 5 beansprucht, ist der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung ein
hohler Körper,
der einen inneren Hohlraum umfasst, welcher einen Aufnahmeabschnitt
bildet, der so eingerichtet ist, dass er zumindest einen Abschnitt der
Zunge aufnimmt.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 9 beansprucht, begrenzt der Hauptkörper der
erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
ein Durchgangsloch.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 10 beansprucht, hat der Hauptkörper eine ringartige oder ringröhrenartige Form.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 18 beansprucht, ist der Hauptkörper verformbar, so dass er
so geformt werden kann, dass er Eingriffseinrichtungen bildet, die
so eingerichtet sind, dass sie in Eingriff mit der Zunge kommen
und die Verschiebung der Zahnreinigungsvorrichtung im Mund mittels
der Zunge ermöglichen.
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Im
Besonderen umfasst gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 21 beansprucht, der
Hauptkörper
der Zahnreinigungsvorrichtung einen flachen Streifen, der so eingerichtet
ist, dass er verformt werden kann, um einen Aufnahmeabschnitt zu
bilden, der so eingerichtet ist, dass er zumindest einen Abschnitt
der Zunge aufnimmt.
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Gemäß der weiteren
bevorzugten Ausführungsformen,
wie in einem der Ansprüche
22 bis 24 beansprucht, kann der flache Streifen zu einem Körper verformt
werden, der eine annähernd
zylindrische Form, eine Fingerhutform oder eine kugelartige Form
aufweist.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 25 beansprucht, umfasst der Hauptkörper der
erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
einen länglichen
Körper
mit einer annähernd
trommelartigen Form.
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Der
längliche
Hauptkörper
kann zum Beispiel zu einem annähernd
ringförmigen
oder ringröhrenförmigen Körper oder
zu einem annähernd
viereckig geformten Körper
oder zu einem vieleckartigen Körper
mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten verformt werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird der Hauptkörper
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
mit einer flüssigen
dispergierbaren Substanz gefüllt,
welche während
des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch, die im Körper ausgebildet
sind, freigesetzt wird.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 35 beansprucht, wird der Hauptkörper der Zahnreinigungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung durch ein elastisches Material gebildet,
und ein Faden oder eine Schnur werden so bereitgestellt, dass sie
vom Benutzer mit der Hand gehalten werden, wodurch ein unbeabsichtigtes
Aufnehmen der Zahnreinigungsvorrichtung verhindert wird. Vorzugsweise
wird das elastische Material aus Gummi, Silikon oder Harz ausgewählt.
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Darüber hinaus
ist gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 37 beansprucht, der Hauptkörper der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
inert, nicht-toxisch und für
Speichel undurchlässig.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 38 beansprucht, wird eine Haftungsverbesserungseinrichtung
bereitgestellt, um das Haftvermögen
der Zunge am Hauptkörper
zu verbessern. Vorzugsweise umfasst die zusätzliche Verbesserungseinrichtung
elastische Vorsprünge,
die sich vom Hauptkörper
aus erstrecken.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wie in Anspruch 42 beansprucht, ist die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
in eine Süßigkeit oder
ein Bonbon oder dergleichen aus dispergierbarem Material eingebettet,
das so eingerichtet ist, dass es durch den menschlichen Speichel und/oder
durch Kauen aufgelöst
wird.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
werden in den beigefügten
Ansprüchen
definiert.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Vorteile, Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
in den beigefügten
Ansprüchen
definiert, und sie werden offensichtlicher werden mit der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen,
bei denen identische oder entsprechende Teile durch die gleichen
Bezugszeichen gekennzeichnet werden. Im Besonderen zeigen die Zeichnungen
Folgendes:
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1a bis 1f betreffen
eine ringförmige oder
ringröhrenförmige Zahnreinigungsvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2a bis 2d beschreiben
einige bevorzugte Formen des Hauptkörpers der Zahnreinigungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung;
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3a bis 3d betreffen
weitere bevorzugte Ausführungsformen
der Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung;
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4a bis 4d stellen
entsprechende Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
dar, wobei der Hauptkörper eine
hohle, kugelartige Form hat;
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5a bis 5d betreffen
eine weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei der Hauptkörper einen verformbaren länglichen, trommelartigen
Hauptkörper
umfasst;
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6a bis 6d beschreiben
einige bevorzugte Querschnittsformen des länglichen, trommelartigen Hauptkörpers von 5a bis 5d;
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7a bis 7d betreffen
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung,
wobei der Hauptkörper
einen verformbaren flachen Streifen umfasst;
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8a bis 8e beschreiben
einige Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung,
die eine Haftungsverbesserungseinrichtung umfassen;
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9a bis 9e stellen entsprechende Beispiele von
Borsten dar, die auf dem Hauptkörper
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
bereitgestellt werden können.
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10a bis 10c beschreiben
entsprechende Beispiele, bei denen die erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
in ein Bonbon aus einem dispergierbaren Material eingebettet ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird zwar unter Bezugnahme auf die Ausführungsformen
beschrieben, wie sie in der nachfolgenden detaillierten Beschreibung
sowie in den Zeichnungen veranschaulicht werden, jedoch versteht
es sich, dass die nachfolgende detaillierte Beschreibung sowie die
Zeichnungen nicht die Absicht haben, die vorliegende Erfindung auf
die besonderen offengelegten veranschaulichenden Ausführungsformen
zu beschränken,
sondern die beschriebenen veranschaulichenden Ausführungsformen
dienen nur als Beispiel der verschiedenen erfindungsgemäßen Ausführungsformen,
deren Schutzumfang durch die beigefügten Ansprüche begrenzt wird.
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Nachfolgend
wird, unter Bezugnahme auf die 1a bis 1f und 2a bis 2d,
eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
beschrieben.
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1a stellt
eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
dar, während die 1b bis 1f entsprechende
Querschnittsansichten betreffen. In 2a bis 2d werden
einige Beispiele von entsprechenden Ausführungsformen gezeigt, die unterschiedliche
Formen aufweisen.
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Wie
in 1a abgebildet ist, umfasst die erste erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung 1 einen
Hauptkörper 2 und
Borsten 3, die sich auf dem Hauptkörper 2 befinden. Der
Hauptkörper 2 definiert ein
Durchgangsloch 4, das so eingerichtet ist, dass es zumindest
den Endabschnitt der menschlichen Zunge aufnimmt, was es der Zahnreinigungsvorrichtung 1 ermöglicht,
von der Zunge in Eingriff genommen zu werden, um innerhalb des Mundes
rund herum verschoben zu werden. Wenn die Zahnreinigungsvorrichtung
vom Benutzer in den Mund hinein verschoben wird, kommen die Borsten 3 in
Kontakt mit den Zähnen
und dem Zahnfleisch, um Lebensmittelpartikel zu entfernen. Sobald
der Reinigungsprozess abgeschlossen worden ist, wird die Zahnreinigungsvorrichtung 1 weggeworfen.
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Das
Durchgangsloch 4 macht es möglich, dass die Zahnreinigungsvorrichtung 1 von
der Zunge in Eingriff genommen wird, was es für den Benutzer leicht macht,
die Zahnreinigungsvorrichtung 1 im Inneren des Mundes rund
herum zu verschieben. Vorzugsweise umfasst die Zahnreinigungsvorrichtung 1 einen
Eingriffsabschnitt, der so eingerichtet ist, dass er von der Zunge
in Eingriff genommen wird, wobei der Eingriffsabschnitt frei von
den Borsten gehalten wird; zum Beispiel umfasst bei der besonderen
Ausführungsform,
die in 1b dargestellt wird, der Hauptkörper 2 eine
zylindrische Fläche 5,
welche dem Durchgangsloch 4 zugewandt ist. Wie aus 1b ersichtlich
ist, werden auf der zylindrischen Fläche 5 keine Borsten
bereitgestellt, um es der Zunge zu ermöglichen, problemlos in das
Durchgangsloch 4 hinein aufgenommen zu werden. In der Tat könnten es
Borsten auf der zylindrischen Fläche 5 lästig oder
beschwerlich machen, die Zahnreinigungsvorrichtung 1 mit
der Zunge in Eingriff zu nehmen.
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Der
Hauptkörper 2 der
Zahnreinigungsvorrichtung 1 kann mehrere bevorzugte Querschnittsformen
aufweisen; zum Beispiel kann, wie aus 1b ersichtlich
ist, die Querschnittskontur des Hauptkörpers 2 einen geradlinigen
Abschnitt umfas sen, welcher der oben offengelegten zylindrischen
Fläche 5 entspricht,
und einen gekrümmten
Abschnitt 5',
der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt. Andere Querschnittsformen
fallen in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung, wie dies
aus den 1c bis 1f ersichtlich
ist, wobei der Klarheit halber die Borsten weggelassen worden sind;
zum Beispiel kann, wie in 1e dargestellt
ist, ein ringförmiger oder
ringröhrenförmiger Hauptkörper 2 realisiert
werden, wobei der ringförmige
Körper
eine kreisartige Querschnittsform aufweist. Alternativ kann der
ringförmige
Hauptkörper 2 der
erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
eine ovale Querschnittsform aufweisen, wie dies in 1c und 1d dargestellt
wird. Bei der besonderen Ausführungsform von 1c hat
der Hauptkörper 2 eine
Querschnittsform, die in vertikaler Richtung in Bezug auf den Hauptkörper 2 verlängert ist.
Bei der besonderen Ausführungsform,
die in 1d dargestellt wird, hat der
ringförmige
Hauptkörper 2 eine
ovale Querschnittsform, die in horizontaler Richtung in Bezug auf
den Hauptkörper 2 verlängert ist.
Schließlich kann
der ringförmige
Hauptkörper 2,
wie in 1f dargestellt wird, eine vieleckähnliche
Querschnittsform aufweisen. Bei der besonderen Ausführungsform,
die in 1f dargestellt wird, umfasst
die Vieleckquerschnittsform acht Seiten. Jedoch kann entsprechend
den Umständen
jede Vieleckform mit einer vordefinierten Anzahl von Seiten ausgewählt werden.
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Wie
detaillierter unter Bezugnahme auf 8a bis 8e beschrieben
werden wird, kann die Zahnreinigungsvorrichtung 1 mit einer
Haftungsverbesserungseinrichtung versehen werden, die so eingerichtet
ist, dass sie die Haftung der Zunge am Hauptkörper verbessert. Zum Beispiel
können
bei der besonderen Ausführungsform,
die in 1b dargestellt wird, elastische
Vorsprünge
auf der zylindrischen Fläche 5 oder
auf jenem Abschnitt des Hauptkörpers
bereitgestellt werden, der dafür
bestimmt ist, in Eingriff mit der Zunge genommen zu werden.
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In 2a bis 2d wird
der Hauptkörper 2 als
verschiedene Formen aufweisend dargestellt. Zum Beispiel hat in 2a der
Hauptkörper 2 eine vieleckähnliche
Form, die ein vieleckähnliches Durchgangsloch 4 begrenzt,
während
in 2b der vieleckförmige Hauptkörper 2 ein
kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt. Wie in 2c dargestellt
wird, kann der Hauptkörper 2 ebenfalls
eine Viereckform aufweisen, die ein viereckiges Durchgangsloch 4 begrenzt,
oder, wie in 2d dar gestellt wird, kann der Hauptkörper 2 alternativ
eine Viereckform aufweisen, welche ein kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt.
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Es
versteht sich, dass andere Formen, die in den Abbildungen nicht
dargestellt werden, in den Schutzumfang der Erfindung fallen, und
dass die angegebenen Beispiele nicht beabsichtigen, die vorliegende
Erfindung zu beschränken,
sondern dass sie lediglich als Beispiel für die verschiedenen Formen dienen,
welche die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung
aufweisen kann.
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Es
versteht sich ebenfalls, dass alle die verschiedenen Formen, die
in 2a bis 2d dargestellt
werden, mit jeder der Querschnittsformen kombiniert werden können, die
in 1a bis 1f dargestellt
werden. Der vieleckförmige
Hauptkörper 2 von 2a kann
zum Beispiel eine kreisartige Querschnittsform aufweisen, wie sie
in 1e dargestellt wird, oder selbst eine ovale Querschnittsform,
wie sie in einer der 1c und 1d dargestellt
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
der Hauptkörper 2 der
Zahnreinigungsvorrichtung so eingerichtet, dass er eine dispergierbare
Substanz aufnimmt, wie zum Beispiel eine Zahnpaste oder eine Geschmackstoffsubstanz
oder eine therapeutische Substanz. Der Hauptkörper 2 kann zum Beispiel
mit einer flüssigen
dispergierbaren Substanz gefüllt
werden, die während
des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch (nicht in den
Abbildungen gezeigt) freigesetzt wird, die der Körper aufweist. Alternativ kann
der Hauptkörper 2 mit
der dispergierbaren Substanz imprägniert werden.
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Der
Hauptkörper 2 wird
vorzugsweise aus einem elastischen Material ausgebildet, wie zum
Beispiel Gummi, Silikon, Harz oder dergleichen.
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Die
Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise
inert, nicht-toxisch und für
Speichel undurchlässig.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 3a bis 3d und 4a bis 4d eine
Beschreibung einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
gegeben.
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3b und 3a betreffen
eine Perspektivansicht bzw. eine Querschnittsansicht der Zahnreinigungsvorrichtung.
Wie aus den 3b und 3a ersichtlich
ist, ist der Hauptkörper 2 gemäß der beschriebenen
weiteren Ausführungsform
ein hohler Körper,
der einen inneren Hohlraum 7 begrenzt, welcher nach außen über eine
Aufnahmeöffnung
in Verbindung steht. Der innere Hohlraum 7 ist so eingerichtet,
dass er zumindest den Endabschnitt der Zunge aufnimmt, so dass die
Zahnreinigungsvorrichtung 1 von der Zunge so in Eingriff
genommen werden kann, dass sie vom Benutzer im gesamten Mund herum
verschoben werden kann. Wie in den Abbildungen dargestellt ist,
kann der innere Hohlraum 7 jede Form aufweisen, die üblich für die Aufnahme
des Endabschnitts der Zunge ist. Wie in 3a und 3d dargestellt
ist, kann der innere Hohlraum 7 zum Beispiel eine konische
Form aufweisen. Alternativ kann, wie in 3c dargestellt
ist, der innere Hohlraum 7 eine hohle zylindrische Form
haben.
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Wie
oben erwähnt,
ist der innere Hohlraum 7 so eingerichtet, dass er von
der Zunge in Eingriff genommen werden kann. Um die Haftung der Zunge
an der inneren Oberfläche 7' des inneren
Hohlraums 7 zu verbessern, kann die innere Oberfläche 7' mit einer Haftungsverbesserungseinrichtung,
wie zum Beispiel elastische Vorsprünge 8, wie sie in 8a dargestellt
sind, versehen sein.
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Alternativ
wird die innere Oberfläche 7' freigehalten
von der Haftungsverbesserungseinrichtung, jedoch wird eine Form
für den
inneren Hohlraum ausgewählt,
die es gestattet, dass eine Art Vakuumeffekt erzielt wird, damit
die Zahnreinigungsvorrichtung bequem im gesamten Inneren des Mundes
herum verschoben werden kann.
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Auch
die äußere Form
kann den Umständen entsprechend
ausgewählt
werden, wie aus 3c und 3d ersichtlich
ist. In 3c wird der Hauptkörper 2 mit
einer hohlen zylindrischen Form dargestellt, während in 3d der
Hauptkörper 2 mit
einer Fingerhutform dargestellt wird.
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Zum
Zwecke der Klarheit werden in 3b die
Borsten 3 so dargestellt, dass sie lediglich teilweise
die äußere Oberfläche des
Hauptkörpers 2 bedecken.
Wie je doch aus 3a ersichtlich ist, werden die
Borsten 3 vorzugsweise so bereitgestellt, dass sie die
gesamte äußere Oberfläche des
Hauptkörpers 2 bedecken.
Wie aus 3a ersichtlich ist, werden der Rand
des inneren Hohlraums 7 sowie die innere Oberfläche 7' des inneren
Hohlraums 7 vorzugsweise frei von Borsten gehalten. In
der Tat könnte
die Bereitstellung der Borsten auf dem Rand oder sogar auf der inneren
Oberfläche 7' des inneren
Hohlraums 7 es unbequem oder lästig machen, die Zahnreinigungsvorrichtung
mit der Zunge in Eingriff zu nehmen.
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Wie
in 4a bis 4b dargestellt
wird, kann der Hauptkörper 2 ebenfalls
eine kugelartige hohle Form aufweisen, welche einen inneren Hohlraum 7 einer
vordefinierter Form begrenzt. Der innere Hohlraum 7 kann
zum Beispiel, wie in 4c dargestellt ist, eine hohle
kugelartige Form haben. Alternativ kann der innere Hohlraum 7,
wie in 4d dargestellt ist, eine konische
Form haben. Wiederum werden in der Seitenansicht von 4a sowie
in der Draufsicht von 4b aus Gründen der Klarheit die Borsten
so dargestellt, dass sie lediglich teilweise die äußere Oberfläche des
Hauptkörpers 2 bedecken,
jedoch werden die Borsten 3 vorzugsweise so bereitgestellt,
dass sie die gesamte äußere Oberfläche des Hauptkörpers 2 abdecken.
In gleicher Weise, wie dies bei der in 3a bis 3d dargestellten
Zahnreinigungsvorrichtung der Fall ist, wird der Rand des inneren
Hohlraums 7 der kugelartigen Zahnreinigungsvorrichtung,
die in 4a bis 4d dargestellt
wird, normalerweise frei von Reinigungsborsten gehalten, und Haftungsverbesserungseinrichtungen, wie
zum Beispiel elastische Vorsprünge,
können
auf dem Rand des inneren Hohlraums 7 sowie auf der inneren
Oberfläche 7' des inneren
Hohlraums 7 bereitgestellt werden.
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Natürlich kann
ebenfalls der Hauptkörper 2 der
Zahnreinigungsvorrichtung der Ausführungsform, die unter Bezugnahme
auf 3a bis 3d und 4a bis 4d beschrieben
wird, so eingerichtet werden, dass er eine dispergierbare Substanz
aufnimmt, wie zum Beispiel eine erfrischende Substanz oder eine
Geschmackstoffsubstanz, eine Zahnpaste oder eine therapeutische
Substanz. Diese dispergierbare Substanz kann entweder in den Hauptkörper 2 gefüllt werden,
um während
des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch freigesetzt zu
werden, die im Hauptkörper 2 bereitgestellt
sind (in den Abbildungen nicht gezeigt), oder der Hauptkörper 2 kann mit
der dispergierbaren Substanz imprägniert werden.
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Vorzugsweise
werden Gummi, Silikon oder Harz oder dergleichen als Materialien
für die
Ausbildung des Hauptkörpers 2 ausgewählt, wobei
der Hauptkörper 2 nicht-toxisch,
inert und für
Speichel undurchlässig
ist.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
werden nachstehend unter Bezugnahme auf 5a bis 5d, 6a bis 6d und 7a bis 7d beschrieben.
Gemäß den bevorzugten
Ausführungsformen
ist der Hauptkörper 2 der
Zahnreinigungsvorrichtung 1 ein verformbarer Körper, d.h.
ein Körper, der
zu jeder bevorzugten Form verformt werden kann. Im Besonderen kann
die Zahnreinigungsvorrichtung zu dem Zweck verformt werden, dass
sie von der Zunge leicht in Eingriff genommen werden kann, was es
ermöglicht,
dass sie mittels der Zunge im gesamten Mund herum verschoben werden
kann.
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Bei
der besonderen Ausführungsform,
die in 5a bis 5d dargestellt
wird, hat der Hauptkörper 2 eine
längliche
trommelartige Form. Alternativ, wie in 7a bis 7d dargestellt
wird, kann der Hauptkörper 2 einen
flachen, vergrößerten Streifen umfassen.
Bei den 5b bis 5d werden
einige Beispiele der Art und Weise gegeben, in welcher der längliche
trommelartige Hauptkörper 2 von 5e so verformt werden kann, dass er von
der Zunge leicht in Eingriff genommen werden kann. Zum Beispiel kann,
wie dies in 5b gezeigt wird, der längliche trommelartige
Körper 2 zu
einem ringförmigen
Ring verformt werden, der ein kreisartiges Durchgangsloch 4 begrenzt.
Alternativ kann der Hauptkörper 2 so verformt
werden, das er ein längliches
Durchgangsloch 4 definiert, wie in 5d dargestellt
ist. Als ein weiteres Beispiel kann der Hauptkörper 2 zu einer Hufeisenform
verformt werden, wie in 5c dargestellt
ist.
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Der
längliche
trommelartige Hauptkörper 2 kann
jede bevorzugte Querschnittsform aufweisen, die in 6a bis 6d dargestellt
ist. Wie in 6a dargestellt ist, kann der
Hauptkörper
zum Beispiel eine flache Oberfläche 5 umfassen,
und die Querschnittskontur des trommelartigen Hauptkörpers 2 kann
einen geradlinigen Abschnitt umfassen, der der flachen Oberfläche entspricht,
und einen gekrümm ten
Abschnitt 5',
der sich an den geradlinigen Abschnitt anschließt. Alternativ kann der trommelartige Hauptkörper 2 eine
kreisartige Querschnittsform (in den 6a bis 6d nicht
gezeigt) oder eine ovale Querschnittsform, wie in 6c gezeigt
ist, aufweisen, oder eine vieleckartige Querschnittsform mit einer
vordefinierten Anzahl von Seiten, wie sie in 6b und 6d dargestellt
ist.
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In
derselben Art und Weise, wie im Fall der oben beschriebenen ersten
Ausführungsform,
wird ein Abschnitt des trommelartigen Hauptkörpers 2 vorzugsweise
frei von kreisartigen Borsten gehalten, damit der Benutzer mühelos einen
Eingriffnahme-Abschnitt realisieren kann, der nicht von Reinigungsborsten
bedeckt ist und der so eingerichtet ist, dass er von der Zunge in
Eingriff genommen werden kann.
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In
dem Fall, wenn der verformbare Hauptkörper 2 einen länglichen
flachen Streifen umfasst, kann der flache Streifen problemlos zu
einer röhrenartigen Form
verformt werden, die entweder eine kreisartige Querschnittsform
haben kann, wie in 7b dargestellt, oder eine längliche
ovale Querschnittsform, wie in 7c dargestellt,
oder sogar eine hufeisenartige Querschnittsform (nicht in den 7a bis 7d gezeigt).
Als weiteres Beispiel kann der flache Streifen 7a zu einem
hohlen Körper
verformt werden, wie in 7d dargestellt,
wobei der hohle Körper
eine Form aufweist, welche ungefähr
den verschiedenen Formen entspricht, die unter Bezugnahme auf 3a bis 3d und 4a bis 4e beschrieben werden.
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Offensichtlich
kann der verformbare Hauptkörper 2 der
vorliegenden Ausführungsform
ebenfalls mit einer dispergierbaren Substanz gefüllt werden, wie zum Beispiel
eine Geschmackstoffsubstanz oder eine Zahnpaste oder eine therapeutische
Substanz, wobei die Substanz während
des Gebrauchs durch kleine Durchgänge hindurch freigesetzt wird,
welche der Hauptkörper
aufweist. Alternativ kann der verformbare Hauptkörper 2 mit der dispergierbaren
Substanz imprägniert
werden.
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Der
verformbare Hauptkörper 2 der
vorliegenden Ausführungsform
ist nichttoxisch, inert und für
Speichel undurchlässig.
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Bei
den 8a bis 8e werden
Beispiele der Art und Weise gezeigt, in welcher die verschiedenen
beschriebenen Ausführungsformen
mit Haftungsverbesserungseinrichtungen 8 versehen werden
können.
Im Besonderen wird in 8a der oben unter Bezugnahme
auf 3a bis 3d beschriebene
fingerhutartige hohle Körper 2 so
dargestellt, dass er elastische Vorsprünge 8 umfasst, die
auf der inneren Oberfläche 7' des inneren
Hohlraums 7 angeordnet sind. In 8b wird
der verformbare längliche
trommelartige Hauptkörper 2 so
dargestellt, dass er mit den elastischen Vorsprüngen 8 ausgestattet ist,
welche eine flache Oberfläche 5 des
Hauptkörpers
bedecken. Als weiteres Beispiel betrifft 8c eine
Querschnittsansicht eines ringförmigen
Hauptkörpers 2,
wobei die elastischen Vorsprünge 8 so
bereitgestellt worden sind, dass sie dem Durchgangsloch 4 zugewandt
sind. Die elastischen Vorsprünge 8 können jede
bevorzugte Form aufweisen, wie sie in 8e und 8d dargestellt
sind.
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Schließlich werden
unter Bezugnahme auf 9a bis 9c Beispiele
von Reinigungsborsten gezeigt, mit denen die Zahnreinigungsvorrichtung der
vorliegenden Erfindung ausgestattet sein kann. Wie aus 9a ersichtlich
ist, können
die Reinigungsborsten zwei unterschiedliche Längen aufweisen. Die Reinigungsborsten
können
ebenfalls in Büscheln
angeordnet sein, wie dies in 9b und 9c gezeigt
wird. Schließlich
können
sich die Borsten, wie in 9c gezeigt
wird, in einem Winkel vom Hauptkörper
aus erstrecken.
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Vorzugsweise
umfasst das Material, aus welchem die Borsten ausgebildet sind,
Nylon.
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Alle
oben beschriebenen Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
können
mit einem Stück
Watte oder einem Faden oder sogar mit einer Schnur (nicht in den
Abbildungen gezeigt) versehen sein, um durch den Benutzer mit der
Hand gehalten zu werden und um eine unbeabsichtigte Aufnahme zu
vermeiden; dies ist besonders zweckmäßig, wenn die Zahnreinigungsvorrichtung
von Kindern benutzt wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
kann die Zahnreinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung in
eine Süßigkeit
oder in ein Bonbon oder dergleichen eingebettet sein; nachdem sie
in den Mund eingebracht worden ist, wird das Material, welches die
Süßigkeit
oder das Bonbon ausbildet, durch den Speichel oder durch Kauen aufgelöst. Sobald
das Bonbon aufgelöst
worden ist, wird die Zahnreinigungsvorrichtung im gesamten Mund
herum verschoben, und ein Reinigungsprozess, wie oben beschrieben,
kann vorgenommen werden.
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Das
Bonbon oder die Süßigkeit
kann eine Geschmackstoffsubstanz oder eine therapeutische Substanz
umfassen, während
zuckerhaltige Materialien vorzugsweise vermieden werden.
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In 10a bis 10c werden
entsprechende Beispiele dargestellt, bei denen die Zahnreinigungsvorrichtungen
von 1a, 3a bzw. 5a in
einem Bonbon 9 aus einem dispergierbaren Material eingebettet
sind.
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Zum
Abschluss wird eine erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
offenbart, welche die folgenden Vorteile und/oder Unterschiede in
Bezug auf Zahnreinigungsvorrichtungen des Standes der Technik zeigt.
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Die
erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
ist nicht dazu bestimmt, gekaut zu werden, sondern die Reinigungsaktion
wird dadurch bewirkt, dass die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
mittels der Zunge im gesamten Inneren des Mundes herum verschoben
wird.
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Zu
diesem Zweck umfasst die erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
eine Eingriffseinrichtung, um von der Zunge in Eingriff genommen
zu werden. Durch das Verschieben der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
im gesamten Inneren des Mundes herum wird nicht nur die Kaufläche der
Zähne gereinigt,
sondern Lebensmittelpartikel werden wirksam aus den Taschen zwischen
den Zähnen
entfernt, das Zahnfleisch wird stimuliert und Zahnbelag wird in
angemessener Weise entfernt.
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Die
erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
kann in jeder Situation verwendet werden, in der Wasser nicht unmittelbar
zur Verfügung
steht, und sie kann weggeworfen werden, sobald sie benutzt worden
ist.
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Die
erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
kann bequem von Invaliden oder Behinderten verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäße Zahnreinigungsvorrichtung
gestattet es, dass ein gründliches
Reinigungsprogramm in einer Weise ausgeführt wird, die nicht zeitaufwändig ist,
und sie kann daher zweckmäßig von
Leuten benutzt werden, die so beschäftigt sind, dass sie sich nicht
gern die Zeit zur Zahnpflege nehmen.
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Natürlich kann
eine große
Anzahl von Änderungen
und Veränderungen
an den oben beschriebenen Ausführungsformen
vorgenommen werden. Es versteht sich daher ebenfalls von selbst,
dass die Ansprüche,
einschließlich
aller Äquivalente,
dazu bestimmt sind, den Schutzumfang der Erfindung zu definieren.
Schließlich
sind die hier gezeigten und beschriebenen Formen und/oder Gestaltungen
der erfindungsgemäßen Zahnreinigungsvorrichtung
als die gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsformen
auszulegen.