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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Probenentnahmeeinrichtung zum
Gewinnen von Proben von inneren Körpersubstanzen im Verdauungssystem
von Menschen oder Tieren. Die Probenentnahmeeinrichtung weist, die
Form einer schluckbaren Kapsel auf, welche es ermöglicht,
dass eine Probe der Körpersubstanz
durch eine Einlassöffnung,
welche an einer vorbestimmten Stelle des Verdauungstrakts nach dem
Kontakt mit der zu sammelnden Körpersubstanz
geöffnet
wird, in die Kapsel eintritt. Die Erfindung betrifft auch ein Probenentnahmeverfahren
zum Gewinnen von Proben von inneren Körpersubstanzen und ein Verfahren
zur Erzeugung der Probenentnahmeeinrichtung.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Untersuchung von inneren Körpersubstanzen,
Gasen oder Feststoffteilchen im Verdauungssystem oder im Verdauungstrakt
im menschlichen oder tierischen Körper liefert essentielle medizinischen
Informationen zur Diagnose und Behandlung. Die Untersuchung einer
Probe des Magensaftes eines Patienten liefert wichtige Informationen über den
pH-Wert, Säuregehalte
und die abdominale Enzymtätigkeit,
sowie Informationen zum Diagnostizieren von Magengeschwüren und
einer Magenschleimhautentzündungen,
Krebs- und Tumorerkrankungen usw. Eine gastroskopische Untersuchung gibt
dem Arzt, der einen Patienten behandelt, wichtige Informationen
und spielt eine große
Rolle für
die Diagnose. Diese Untersuchungen mittels Intubation werden demnach
extensiv verwendet. Eine gastroskopische Untersuchung, bei welcher
ein Tubus mit dem Durchmesser eines kleinen Fingers in den Mund oder
die Nase des Patienten, durch die Speiseröhre und in das Verdauungssystem
eingeführt
wird, ist schwer durchzuführen
und erfordert die Hilfe eines Arztes. Für den Patienten ist die Tubuseinführung in den
Verdauungstrakt unter Verwendung dieser Verfahren sowohl physisch
als auch psychologisch ein sehr unangenehmer Eingriff, insbesondere
während der
Einführung
des Tubus und auch, wenn er herausgezogen wird. Die Tubuseinführung erfordert,
das dem Patienten ein Lokalanästhetikum
und in einigen Fällen
sogar Beruhigungsmittel oder ein Allgemeinanästhetikum verabreicht wird,
um den Stress zu überwinden,
dem der Patient ausgesetzt ist. Die zuvor beschriebenen Untersuchungsverfahren
mittels Intubation sind unvorteilhaft, da sie sehr zeitaufwändig für einen
qualifizierten Arzt und demnach teuer sind, sowie sehr unangenehme
Eingriffe für
den Patienten darstellen.
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Die
Anwendung einer schluckbaren Kapsel zum automatischen Gewinnen von
Proben von inneren Magensäften
wurde als ein alternatives Untersuchungsverfahren vorgeschlagen
und wird in US-A-4,481,952 beschrieben. Die Kapsel ist mit Mechanismen
ausgestattet, welche das Öffnen
und Schließen
der Kapsel steuern. Diese Mechanismen werden durch Blockierungsmechanismen
blockiert, die eine Masse umfassen, welche kurze Zeit nach dem Kontakt
mit dem Magensaft aufgelöst
wird. Das Öffnen
der Kapsel, das Sammeln der Probe und das Wiederschließen der
Kapsel finden im Magen des Patienten automatisch statt. Die beschriebene
Probenentnahmeeinrichtung ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft.
Es stellte sich jedoch heraus, dass sie nicht zufrieden stellend
funktionierte, weshalb sie nicht viel verwendet wurde. Die beschriebene
Kapsel ist teuer, mechanisch kompliziert und umfasst wechselseitig bewegliche
Teile, zum Großteil
Metallteile. Folglich neigen die Teile dazu, zu klemmen, Fluida
neigen dazu, zwischen den Teilen zu entweichen, Reibungskräfte zwischen
den Teilen müssen
z.B. durch Federkräfte überwunden
werden, und Metallteile, wie beispielsweise Federn, können sich
im Verdauungstrakt lösen
und Verletzungen der Patienten verursachen.
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Grundidee
der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die zuvor erwähnten Probleme
des Standes der Technik durch Beritstellen einer Probenentnahmeeinrichtung
zu lösen,
welche im System eines Patienten automatisch funktioniert und welche
einfach und billig herzustellen, sowie zuverlässig und leicht zu verwenden
ist.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
erreicht mit einer Probenentnahmeeinrichtung und einem Verfahren
zum Gewinnen von Proben und einem Verfahren zur Erzeugung einer
Probenentnahmeeinrichtung, wie zuvor beschrieben, mit den kennzeichnenden
Merkmalen, wie in den angehängten Ansprüchen definiert.
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Gemäß der Erfindung
ist eine Probenentnahmeeinrichtung zum automatischen Gewinnen von Proben
von inneren Körpersubstanzen
wie eine Kapsel geformt, derart dass sie durch den Patienten ohne jeglichen
Stress oder Schmerz geschluckt werden kann. An einer vorbestimmten
Stelle im Verdauungssystem wird die Kapsel geöffnet, und eine Probe der Körpersubstanz
wird durch die Kraft eines Vakuums oder eines erheblichen Unterdrucks
in der Kapsel durch eine Einlassöffnung
in die Kapsel gesaugt. Wenn ein vorbestimmtes Volumen der Probensubstanz
in der Kapsel gesammelt wurde, d.h. die Kapsel gefüllt ist,
wird die Einlassöffnung
automatisch geschlossen, wobei sie von innerhalb der Kapsel versiegelt
wird, derart dass die Probe in der Kapsel bleibt. Die Kapsel mit
der gesammelten Probe wird durch den Verdauungstrakt des Verdauungssystems und,
noch immer ohne Stress und Schmerz für den Patienten, zusammen mit
dem Stuhl auf eine normale Art und Weise aus dem menschlichen Körper befördert. Die
Kapsel mit der gesammelten Probe wird anschließend an eine medizinische Einrichtung
oder an ein medizinisches Labor gesendet oder diesen übergeben,
wo die Probe aus der Kapsel entleert wird, um analysiert zu werden.
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Die
Probenentnahmeeinrichtung gemäß der Erfindung
ist einfach und besteht aus wenigen wesentlichen Bestandteilen.
Nur einer dieser Teile, das elastische Blockierungselement, ist
zwischen einer Durchfluss ermöglichenden
Konfiguration und einer Durchfluss verhindernden Konfiguration nachgebend beweglich
und wird durch Kräfte
beeinflusst, die sich aus dem Druckunterschied zwischen der Außenseite und
der Innenseite der Kapsel ergeben. Durch dieses Konstruktionsmerkmal
des Schließelements
wird eine zuverlässige,
einfache und billige Probenentnahmeeinrichtung ohne Metall oder
wechselseitig bewegliche Teile, die klemmen oder lecken oder sich im
System lösen
und Verletzungen des Patienten verursachen können, erreicht. Durch das Herstellungsverfahren
gemäß der Erfindung
wird ein Vakuum oder ein erheblicher Unterdruck in der Kapsel erzeugt,
und dieses Vakuum oder dieser erhebliche Unterdruck üben ausreichende
Kräfte
zum Öffnen des
Schließelements
und zum Ansaugen einer Probe einer Körpersubstanz in die Kapsel
aus. Durch das Probenentnahmeverfahren gemäß der Erfindung kann das Sammeln
von inneren Körpersubstanzen äußerst einfach
und billig durchgeführt
werden, und die Untersuchung kann ohne Schmerz, Stress oder Unbehagen
irgendeiner Art für
den Patienten durchgeführt
werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen ausführlicher
beschrieben, wobei
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1 eine
Schnittansicht einer Probenentnahmeeinrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung in einem ersten geschlossen und versiegelten Zustand
ist,
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2 die
Probenentnahmeeinrichtung von 1 in einem
zweiten, geöffneten
Zustand und in einer Durchfluss ermöglichenden Konfiguration darstellt,
wobei die Körpersubstanz
in die Einrichtung einfließt,
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3 die
Probenentnahmeeinrichtung von 1 in einem
dritten, wieder geschlossenen Zustand und in einer Durchfluss verhindernden
Konfiguration darstellt, wobei die Körpersubstanz die Probenentnahmeeinrichtung
gefüllt
hat,
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4 die
Probenentnahmeeinrichtung von 1 in einem
vierten Zustand der Entleerung darstellt, wobei die Probe der Körpersubstanz
aus der Kapsel entleert wird, um analysiert zu werden,
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5 eine
Schnittansicht einer Probenentnahmeeinrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung in einem ersten geschlossen und versiegelten Zustand
ist,
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6 die
Probenentnahmeeinrichtung von 5 von oben
darstellt,
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7 eine
perspektivische Ansicht im vergrößerten Maßstab einer
Ausführungsform
des Blockierungselements darstellt, und
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8 eine
schematische Seitenansicht der Vakuumkammer darstellt.
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Ausführliche
Beschreibung von Ausführungsformen der
Erfindung
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1 ist
eine Schnittansicht einer Probenentnahmeeinrichtung gemäß der Erfindung,
wobei die Einrichtung so ausgelegt ist, dass sie Proben von inneren
Körpersubstanzen,
wie beispielsweise Körperfluida,
im Verdauungstrakt eines Patienten gewinnt. In 1 ist
die Probenentnahmeeinrichtung in einem ersten geschlossen und versiegelten
Zustand dargestellt, in welchem sie überreicht wird, um von einem
Patienten geschluckt zu werden, von dem ein inneres Körperfluid,
wie beispielsweise der Magensaft, gesammelt werden soll.
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Die
Probenentnahmeeinrichtung weist die Form einer Kapsel 2,
wie beispielsweise einer herkömmlichen
Arzneimittelkapsel, auf und ist demnach zur Ingestion geeignet.
Die Kapsel 2 ist vorzugsweise länglich und weist abgerundete
Endabschnitte und vorzugsweise einen kreisförmigen oder oval geformten
Querschnitt auf. Die Kapsel 2 umfasst eine innere Kammer 5,
die durch eine Kapselwand 3 definiert wird.
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Die
Kapsel 2, die vorzugsweise aus einem thermoplastischen
Material oder irgendeinem anderen geeigneten Material hergestellt
ist, besteht aus wenigstens zwei Kapselelementen, nämlich einem Kappenelement 4 und
einem Körperelement 6,
wobei das Kappenelement 4 und das Körperelement 6 dauerhaft
miteinander verbunden sind, wie im Folgenden ausführlicher
beschrieben wird. Die innere Kammer 5 der Kapsel 2 kann
einen Filter 10 umfassen, der in der Kapsel vorzugsweise
zwischen dem Kappenelement 4 und dem Körperelement 6 eingeklemmt
ist, um die Körperfluidprobe
zu filtern, falls erforderlich.
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Ein
Blockierungselement 12 in der Kapsel ist in 7 in
einer vergrößerten Ansicht
dargestellt. Das innere Blockierungselement 12, wie beispielsweise
ein Membranventil, das aus einem flexiblen, elastischen und nachgiebigen
Gummimaterial hergestellt ist, weist eine kreisförmige Fixierungskante 19 auf,
welche in der Kapsel zwischen dem Kappenelement 4 und dem
Körperelement 6 eingeklemmt
ist. In der Ausführungsform,
wie dargestellt, weist das Blockierungselement 12 die Form
einer Knolle auf und hat wenigstens ein, vorzugsweise mehrere Löcher 16 auf,
die in der schrägen
Seite der Knolle angeordnet sind. Im geschlossenen und versiegelten
Zustand, wie in 1 dargestellt, drückt das
Blockierungselement 12 auf eine vorzugsweise kreisförmige Kontaktfläche 22 auf
der Innenseite der Kapselwand 3. Der Kontakt- oder Dichtungsbereich 17 auf
dem Blockierungselement 12 ist in
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7 zwischen
den gestrichelten Linien dargestellt. Durch die Form des Blockierungselements und
die Nachgiebigkeit des Materials drückt das Blockierungselement 12 mit
einem Auflagerungsdruck auf die Kontaktfläche 22.
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Die
kreisförmige
Kontaktfläche 22,
die als eine wulstförmige
Verkleidung ausgebildet ist, ist auf der Innenseite der Kapselwand 3 angeordnet
und erstreckt sich um eine Einlassöffnung 18 in der Wand herum.
Im geschlossenen und versiegelten Zustand der Kapsel, wie in 1 dargestellt,
ist die Einlassöffnung 18 durch
einen Stöpsel 20 versiegelt.
Der Stöpsel 20 in
der Kapsel 2 ist aus einem Material hergestellt, welches
in Abhängigkeit
von der Anwendung der Kapsel, d.h. dem spezifischen Körperfluid,
das zu sammeln ist, gewählt
wird. Der Stöpsel 20 wird
nach einem kurzen Zeitraum im betreffenden Körperfluid, dem Verdauungssaft
in der Ausführungsform,
wie beschrieben, aufgelöst.
Demnach wird das Material des Stöpsels 20 an
das spezifische Fluid oder die spezifische Substanz in der äußeren Umgebung
der Kapsel an der Stelle im Körpersystem,
an der die Probe gesammelt wird, angepasst. Das Material des Stöpsels ist
zum Beispiel Gelatine, geschmolzener Zucker, Salz, Leim, organische
essbare Materialien oder irgendein anderes geeignetes Material.
Alternativ kann der Stöpsel 20 aus
zwei oder mehr Schichten von verschiedenen Materialien hergestellt
sein, welche sich bei Kontakt mit verschiedenen Substanzen in der äußeren Umgebung
der Kapsel 2 während
ihres Durchgangs durch das Verdauungssystem allmählich auflösen. Die innerste Schicht löst sich
beim Kontakt mit Körperfluid
auf, das durch die Kapsel 2 zu sammeln ist.
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Ein
Abschnitt der Kapselwand 3, vorzugsweise im Körperelement 6 der
Kapsel, ist dünner
und bildet eine Kerbe 24. Die Kerbe 24 wird verwendet, wenn
die Körperfluidprobe
in der inneren Kammer 5 aus der Kapsel entleert werden
soll, wie im Folgenden unter Bezugnahme auf 4 ausführlicher
beschrieben wird.
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In
der inneren Kammer 5 der Kapsel, die durch die Kapselwand
und den Stöpsel 20 definiert wird,
herrscht ein Vakuum oder ein erheblicher Unterdruck vor, solange
die Kapsel 2 im geschlossenen und versiegelten Zustand
ist, wie in 1 dargestellt.
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Wenn
eine Untersuchung eines Körperfluids im
Verdauungssystem erforderlich ist, schluckt der Patient ohne Stress
und Schmerz die Kapsel 2, z.B. die Kapsel, wie in 1 dargestellt.
Die Größe der Kapsel 2 kann
in Abhängigkeit
vom Volumen von Körperfluid,
das für
die Untersuchung und Analyse benötigt
wird, variieren. Eine geeignete Größe einer Kapsel, welche leicht
zu schlucken ist, weist zum Beispiel eine Länge von etwa 25 mm und eine
Breite von etwa 10 mm auf.
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In 2 wurde
die Einlassöffnung 18 der Kapsel 2 geöffnet. Wenn
die Kapsel in dem Zustand ist, wie in 2 dargestellt,
wurde die Kapsel zuvor vom Patienten geschluckt, durchlief die Speiseröhre und
trat in den Magen ein. Während
des Durchgangs der Kapsel 2 vom Mund bis an die Stelle
im System des Pattienten, an welcher die Probe gesammelt werden
soll, fühlt
der Patient kein größeres Unbehagen, als
er fühlt,
wenn er eine gewöhnliche
Arzneimittelkapsel schluckt, d.h. ein Unbehagen, das im Grunde nicht
existiert.
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Wenn
der Stöpsel 20 aufgelöst wurde,
wie in 2 dargestellt, ist die Einlassöffnung 18 offen. Eine
Saugwirkung wird durch den Druckunterschied zwischen der äußeren Umgebung
der Kapsel 2 und der inneren Kammer 5 erzeugt,
in welcher ein Vakuum oder ein erheblicher Unterdruck vorherrscht.
Diese Saugwirkung zwingt das nachgiebige Blockierungselement 12 in
eine Durchfluss ermöglichende Konfiguration,
wie in 2 dargestellt. Das Körperfluid 26 in der äußeren Umgebung
der Kapsel fließt
in die Einlassöffnung 18 und übt einen
Druck auf das nachgiebige und elastische, selbstdichtende Blockierungselement 12 aus,
derart dass ein Fluiddurchgang zwischen der Kontaktfläche 22 und
dem Blockierungselement 12 in die Kammer 5 geöffnet wird. Das
Körperfluid 26 fließt weiter
durch die Löcher 16 im
Blockierungselement 12, durch das Filter 10, falls vorhanden,
und in die innere Kammer 5, wie in 2 dargestellt.
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Das
Blockierungselement 12 wird geöffnet und durch den Druckunterschied
zwischen der äußeren Umgebung
der Kapsel und der inneren Kammer der Kapsel 2 offen gehalten.
Sobald der äußere und der
innere Druck der Kapsel ausgeglichen wurden und das Körperfluid 26 die
innere Kammer 5 der Kapsel gefüllt hat, kehrt das Blockierungselement 12 in eine
Durchfluss verhindernde Konfiguration zurück, derart dass die Einlassöffnung 18 geschlossen
wird und demnach der Fluss von Körperfluid
von der inneren Kammer 5 der Kapsel verhindert wird. Dieser
wieder geschlossene Zustand der Kapsel ist in 3 dargestellt.
Da die Körperfluidprobe
die innere Kammer 5 der Kapsel füllt und das Fluid durch das
Blockierungselement 12 daran gehindert wird, die Kammer zu
verlassen, kann das genaue Volumen des gesammelten Körperfluids
in einer Probenentnahmekapsel vorbestimmt werden. Die Kapsel 2 mit
der eingeschlossenen Probe von Körperfluid 26 wird
nun durch den Verdauungstrakt befördert und aus dem Stuhl des
Patienten wieder gewonnen.
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4 stellt
die wieder gewonnene Kapsel 2 in einem Zustand dar, in
welchem die Körperfluidprobe
aus der inneren Kammer 5 der Kapsel entleert wird. Eine
Entleerungsnadel 28, die direkt oder indirekt mit einem
Instrument zur Untersuchung und Analyse der Körperfluidprobe verbunden ist,
dringt in die Kerbe 24 der Kammerwand 3 ein und
entleert die innere Kammer 5.
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5 und 6 stellen
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung dar, welche sich von der Ausführungsform von 1 bis 4 nur
darin unterscheidet, dass der Einlass der Kapsel 2 anders
konstruiert ist. Mehrere, in der dargestellten Ausführungsform
z.B. vier, Vorsprünge 30 sind
außen
auf der Kapsel 2 an der Einlassöffnung 18 angeordnet.
Zwischen den Vorsprüngen
sind seitlich gerichtete Einlasskanäle 32 ausgebildet.
Die Vorsprünge 30 schützen die
Einlassöffnung 18 derart,
dass verhindert wird, dass die Kapsel 2 durch die Saugkräfte, die
durch den inneren Unterdruck erzeugt werden, an den Wänden des
Verdauungssystems festgesaugt wird. Ein freier Fluss von Körperfluid
durch die Einlasskanäle 32 in
die Kapsel 2 ist demnach stets gesichert.
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Wie
bereits erwähnt,
besteht die Kapsel 2 aus zwei Elementen 4, 6,
welche dauerhaft miteinander verbunden werden. Die Elemente 4, 6 werden vorzugsweise
aus einem spritzgegossenen Thermoplast, wie beispielsweise Macrolon® D,
das ein starkes, säurebeständiges und
transparentes Material und demnach für diesen Zweck geeignet ist,
hergestellt.
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Das
Blockierungselement 12 wird vorzugsweise aus einem elastischen
Gummimaterial hergestellt und kann spritzgegossen werden. Die Form (siehe
zum Beispiel 3 bis 5) und die
Materialeigenschaften des Blockeierungselements 12 erzeugen
die selbstdichtende Funktion und die Kraft des Blockierungselements,
um von der Innenseite der Kapsel 2 an die Einlassöffnung zu
drücken
und diese zu versiegeln.
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Die
Probenentnahmeeinrichtung gemäß der Erfindung
besteht aus wenigen Teilen, d.h. dem Kappenelement 4 mit
dem Stöpsel 20,
dem Körperelement 6,
dem Blockierungselement 12 und, falls nötig, auch dem Filter 10.
Wie in 8 dargestellt, werden diese Teile ganz oder teilweise
in einer Vakuumkammer 40 zusammengebaut, in welcher mittels
einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt), die durch den Vakuumschlauch 42 mit
der Vakuumkammer verbunden ist, ein Vakuum oder ein erheblicher
Unterdruck aufrechterhalten wird. Gemäß der Erfindung soll wenigstens
der Zusammenbauschritt, der die innere Kammer 5 der Kapsel
gegen die äußere Umgebung
versiegelt, in der Vakuumkammer 40 ausgeführt werden, um
ein Vakuum oder einen erheblichen Unterdruck in der inneren Kammer 5 zu
erreichen, derart dass ausreichende Saugkräfte erzeugt werden, damit das
Blockierungselement 12 in eine Durchfluss ermöglichende
Konfiguration gezwungen wird und die Körperfluidprobe in die Kapsel
eintritt und diese füllt.
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Für den Zusammenbau
der Probenentnahmeeinrichtung gemäß der Erfindung werden das
Blockierungselement 12 und möglicherweise das Filter 10 anfänglich im
Kappenelement 4 oder dem Körperelement 6 montiert,
und anschließend
werden die beiden Elemente der Kapsel vorzugsweise durch Ultraschallschweißen dauerhaft
miteinander verbunden. Der Stöpsel 20 kann
vorher in die Einlassöffnung 18 der
Kapsel eingeführt
worden sein. In diesem Fall bildet das Verbinden der beiden Elemente 4, 6 den
Zusammenbauschritt, der die innere Kammer 5 der Kammer
versiegelt. Demnach muss wenigstens dieser Zusammenbauschritt in
der Vakuumkammer 40 ausgeführt werden.
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Wenn
alternativ das Blockierungselement 12 und das Filter 10 in
einem der zwei Elemente 4, 6 der Kapsel 2 montiert
wurden, werden diese Elemente 4, 6 dauerhaft miteinander
verbunden, und dann wird die endgültige Versiegelung der inneren
Kammer 5 der Kapsel 2 durch Einführen des
Stöpsels 20 in
die Einlassöffnung 18 durchgeführt. Demnach
soll wenigstens dieser letzte Zusammenbauschritt in der Vakuumkammer 40 ausgeführt werden.
Der Stöpsel 20, der
zum Beispiel aus einem organischen Leim hergestellt ist, härtet rasch
aus, wenn er abgekühlt
wird. In der Ausführungsform,
die in 8 dargestellt ist, wird der Stöpsel 20 mittels einer
Düse 44 aufgetragen, und
der Leim wird von einem Behälter 46 in
die Düse eingegeben.
In der Ausführungsform
von 8 wird die Düse 44 in
der Vakuumkammer anfänglich
in und durch die Düsenöffnung 18 der
Kapsel eingeführt, derart
dass das elastische und selbstdichtende Blockierungselement 12 durch
die Düse 44 gezwungen wird,
die Kommunikation zur inneren Kammer 5 der Kapsel zu öffnen, und
das Vakuum in der Vakuumkammer wird in die innere Kammer 5 übertragen.
Die Düse 44 wird
dann zur Stelle der Einlassöffnung 18 zurückgezogen,
wo der Stöpsel 20 durch
die Düse 44 aufgetragen
wird und aushärtet,
derart dass die Kapsel mit ihrem inneren Vakuum oder erheblichen
Unterdruck endgültig
versiegelt wird. Demnach wird in diesem Zusammenbauschritt zuerst
die Düse 44 verwendet,
um das Blockierungselement 12 zu öffnen, und anschließend, um
den Stöpsel 20 aus
Leim in der Einlassöffnung 18 aufzutragen.
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Die
Kapsel 2 kann ferner mit einem zusätzlichen äußeren Deckfilm aus Gelatine
oder irgendeinem anderen geeigneten Material versehen werden, welches
im Verdauungssystem aufgelöst
wird. Der Film kann aufgetragen werden, um den Widerstand zu minimieren,
wenn die Kapsel vom Patienten geschluckt wird.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Erfindung nicht auf die zuvor
beschriebenen Ausführungsbeispiele
davon beschränkt
ist und dass mehrere denkbare Modifikationen der Erfindung innerhalb
des Rahmens der folgenden Ansprüche
möglich sind.
Zum Beispiel kann der Stöpsel
so ausgebildet sein, dass er sich nach einer vorbestimmten Zeit
im Verdauungssystem vollständig
auflöst,
derart dass eine Zeitverzögerung
des Öffnens
der Einlassöffnung erhalten
wird. Das elastische Blockierungselement kann andere Gestaltungen
und Formen aufweisen und in der Kapsel anders angeordnet werden.
Statt einer einzigen Einlassöffnung,
wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen beschrieben, können mehrere
nebeneinander liegende Einlassöffnungen
in der Kapsel vorgesehen sein. In der vorstehenden Beschreibung
wurden nur Proben von Körperfluida
erörtert.
Es ist jedoch zu erwähnen,
dass die Probenentnahmeeinrichtung gemäß der Erfindung auch verwendet
werden kann, um Proben zu sammeln, die Gase und/oder Feststoffteilchen
im Verdauungssystem umfassen.